wie auch um den Befehl derer von Bern zu mildern, durch die Hochm. Herren Generalstaaten und einigen Regenten der holländischen Städte im Jahre 1660 getan worden ist.
Dieser Befehl, als er entworfen, eingesetzt und überall (hauptsächlich im Berner Gebiet) abgelesen war, hat sowohl bei denen, die bereits gefangen lagen, als auch bei allen anderen, die noch außer Banden waren, eine sehr große Betrübnis hervorgerufen, indem es, wie es schien, nahe bevorstand, daß das noch übrige Licht der Wahrheit, das in den dortigen Gegenden so herrlich aufgegangen war, ausgelöscht und selbst der Grund und die Wurzel der angenehmen Bäume der rechtsinnigen christlichen Gemeinden ganz ausgerottet und vernichtet werden sollte.
Unterdessen aber ist es geschehen, daß der vorgemeldete Befehl uns, wie er war, sowohl in schweizerischer Sprache als auch ins Niederländische übersetzt, in die Hände gekommen ist, wodurch bei uns und vielen anderen unserer Mitgenossen in der Landschaft Holland, die hiervon bestimmte Nachricht erlangt hatten, eine große Zuneigung, Liebe und Mitleiden für die notleidenden Freunde in der Schweiz, welchen man in diesem Befehl hart gedroht hat, erweckt worden.
Deswegen hat man sich vorgenommen, beschlossen und festgestellt, im Februar des Jahres 1660 aus den Städten Dortrecht, Harlem, Leyden, Amsterdam, Goude und Rotterdam bestimmte Personen, Mitgenossen unseres Glaubens, nach Grafen-Haag oder an den Hof in Holland, wo die Hochmögenden Herren General-Staaten damals ihre besondere Zusammenkunft hatten, abzufertigen, um ihnen die Not der Taufsgesinnten in der Schweiz bekannt zu machen, damit sie Bittschriften an die Städte Bern und Zürich zur Befreiung oder wenigstens zur Erleichterung dieser Leute, die dort unterdrückt wurden, erlangen möchten.
Hierauf sind die Abgesandten aus den vorgemeldeten Städten den 18. Februar desselben Jahres im Grafen-Haag sämtlich erschienen und haben eine demütige Bittschrift, die schon aufgesetzt, aber noch nicht von allen unterschrieben war, in größter Eile in Ordnung gebracht, unterzeichnet und zu dem Ende, wie oben gemeldet, den Hochmögenden übergeben.
Dieselben, als gütige Väter und freundliche Pflegherren der Elenden, Armen und Unterdrückten, haben sich die Sache so sehr angelegen sein lassen, daß sie sich ohne Verzug und sofort vorgenommen haben, dem Begehren der vorgemeldeten Bittenden Genüge zu leisten.
Demnach ist es geschehen, daß drei Schreiben auf Ihro Hochmögenden Befehl aufgesetzt worden sind; das erste an die Herren der Stadt Bern, wegen der Befreiung der Gefangenen; das zweite an die von Zürich, wegen der Wiedererstattung der Güter, die sie von den gefangenen, verstorbenen und vertriebenen Taufsgesinnten, wovon wir auch in diesem Buch Meldung getan haben, schon von dem Jahre 1635 an an sich gezogen hatten; das dritte war ein Geleitsbrief für Adolph de Vreede, welcher im Namen der Taufsgesinnten in Holland, aber eigentlich derjenigen, die die vorgemeldete Bittschrift aufgesetzt und das Fürbittschreiben von den Hochmögenden darauf erlangt hatten, nach Bern und Zürich in die Schweiz reisen sollte, um die zwei erstgemeldeten Schriften an die Herren daselbst zu dem Ende, wie oben gemeldet, zu überliefern.
Diese drei Schreiben, weil uns davon richtige Abschriften in die Hände gekommen sind, wollen wir, was die besonderen Umstände dieser Sache betrifft, dem günstigen Leser mitteilen, und ihnen in diesem Buch, zum löblichen Andenken dessen, was die General-Staaten dieser vereinigten, gesegneten Niederlande hierin getan haben, einen Platz gönnen.