Nachdem Grietgen Arents Limmens Tochter sich hat wiedertaufen lassen, auch eine arge Lehre von den Sakramenten der heiligen Kirche hegt, was doch sowohl dem Glauben und den Ordnungen dieser Kirche, als auch den geschriebenen Rechten und Befehlen des Kaisers, unsers gnädigen Herrn, zuwider ist, und überdies um gemeldeter Ursachen willen von dem Hofgerichte in Holland aus den Landschaften Holland, Seeland und Friesland bei Verlust ihres Lebens verbannt worden ist, ohne daß sie bis jetzt hat Reue zeigen wollen, sondern die Zeit der Gnade, welche die kaiserliche Majestät gegeben hat, vorbeigehen lassen; so haben die Herren des Gerichts, nachdem sie die Anklage gehört, welche der Schultheiß von wegen ihrer kaiserlichen Majestät wider sie erhoben hat, wie auch die Antwort und das Bekenntnis der vorgemeldeten Grietgen, und dabei die Umstände dieser Sache in genaue Erwägung gezogen, diese Grietgen dahin verurteilt, daß sie ertränkt werden soll, wie solches auch vom Scharfrichter geschehen ist. So geschehen den letzten Tag im Dezember im Jahre 1534, in Gegenwart des ganzen Rates.
Diese Grietgen Arents ist, laut des Urteils, zuvor gefangen gewesen, aber, wie deutlich zu ersehen, um keiner andern Ursache willen, als, weil sie nicht wie die römische Kirche glaubte, weshalb sie auch, weil sie darin verharrte, getötet worden ist. Warum sie aber nach dem Orte zurückkehrte, aus welchem sie verbannt worden war, ist unbekannt, doch ist vorauszusetzen, weil ihr in diesem Urteile keine andere Beschuldigung aufgebürdet worden ist, daß sie hierzu durch Glaubens- und Gewissenssachen bewogen sein müsse.