Der Märtyrerspiegel

Teil II - Kapitel 2.594

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2.594  Willem de Ryker und Christoffel Fierens, 1572.

Zu Meenen, in Flandern, sind den 5. Dezember im Jahre 1572 zwei fromme Zeugen Gottes, Willem die Ryker und Christoffel Fierens, als Ketzer zum Tode verurteilt worden, welche, als sie hinausgeführt wurden, ohne Furcht wie zwei Schlachtschafe vortraten. Da sagte ein Bruder zu Willem: Lieber Bruder, streite tapfer für die Wahrheit; auch hat eine Schwester gerufen: O ja, liebe Brüder, streitet doch tapfer. Christoffel sagte: O ihr Menschen, bedenkt doch eure Seligkeit, denn dieses ist der Weg der Wahrheit zum Leben. Man führte sie schnell zu dem Häuslein, sodass sie nicht weiter reden konnten, als daß sie zu Gott um Hilfe und Beistand riefen und sagten: Daß wir leiden, geschieht um der rechten Wahrheit willen. Auch sagte Christoffel: Verkauft eure Kleider und kauft Testamente, und merkt darin auf die Worte Gottes, denn darin werdet ihr das Leben finden; und fürchtet sie nicht, die den Leib töten, sondern fürchtet den, der Macht hat, Seele und Leib in die Hölle zu werfen; auch hat er Gott gedankt, daß Er ihn diesen Tag hätte erleben lassen, wonach ihn sehr verlangt hätte; dann hat er noch die Worte gesprochen: Diese Glieder, die Du mir, o Herr, gegeben hast, will ich um deiner Lehre willen gern wieder dahin geben. Willem sagte: Ich bin in großer Gefahr zu Wasser und zu Lande gewesen, und Gott hat mir allezeit geholfen; darum hoffe ich, daß Er mich auch jetzt in dieser Not nicht verlassen, sondern mir bis zum Tode beistehen werde. Darauf haben sie ihr Gebet zu Gott getan und mit Stephanus darin gesagt: O Herr, vergib ihnen, was sie uns antun, und rechne ihnen diese Missetat nicht zu. Danach sprach Willem: Nun habe ich mit Paulus einen guten Kampf gekämpft, den Glauben gehalten, den Lauf vollendet. Endlich riefen sie: O himmlischer Vater, in deine Hände befehlen wir unseren Geist. Es fielen noch viel mehr Worte, die nicht alle behalten worden sind, und überdies würde es auch zu weitläufig sein, sie alle niederzuschreiben. Darauf fragte der Scharfrichter, ob sie bereit wären. Da antwortete Christoffel: Ja, lieber Freund. Als sie nun den Christoffel erwürgt hatten, rief Willem: O liebe Freunde, meinem Bruder ist das Reden verboten; darauf rief er noch einmal den Herrn an, und ererbte so die Krone des Lebens. Also sind diese beiden um des Herrn Namen willen gestorben; sie sind aber zuvor erwürgt und dann erst verbrannt worden, nachdem Willem mehr als 22 Monate gefangen gelegen hatte. Also haben sie das verheißene Land ererbt, in welchem alle diejenigen, die um des Wortes Gottes willen ihr Leben gelassen haben, dasselbe wieder finden werden.

In derselben Zeit, als Willem gefangen war, ist ein Bürgermeister zu Meenen gewesen, Namens Cornelis von Eckhoute, welcher es sehr gern gesehen haben würde, daß man dem Gefangenen die Freiheit gegeben hätte; deshalb suchte er den Pfaffen und andere zu überreden, daß Willem seinen Verstand verloren habe. Nun geschah es einmal, daß, als dieser verhört wurde, sie ihm das Fegefeuer vorhielten, worauf derselbe antwortete, daß er in früheren Zeiten in einem Kloster gewohnt habe oder gewesen sei, wo man des Samstags immer das Fleisch und andere Dinge für den Sonntag gekocht habe; die Mönche aber hätten das Feuer, womit sie gekocht hatten, wenn sie es zufegten, Fegefeuer genannt. Da sagte der Bürgermeister: Seht ihr wohl, meine Herren, daran könnt ihr ja merken, daß der Mann seinen Verstand verloren hat, denn das sind keine Reden eines verständigen Mannes. Aber Willem sagte, er wollte nicht als einer des Verstandes Beraubter aus dem Gefängnisse gelassen werden, sondern man sollte ihn nach seinem Glauben fragen, er wollte denselben verständig genug bekennen. Da hat er im Gefängnisse bleiben müssen, und ist zuletzt (wie oben gemeldet) zum Tode verurteilt worden, wobei dieser Bürgermeister aber das Todesurteil gefällt hat. Derselbe ist einige Zeit darauf durch den Krieg Vertrieben worden, und ist nach Brügge geflüchtet, wo er sich, wie reich er auch war, sehr genau hat behelfen und größtenteils das Geld zur Haushaltung borgen müssen; hierüber ist er sehr verdrießlich geworden, und hat sich vorgenommen, wieder nach Meenen zu ziehen, wo er zu Hause war; er ist aber unterwegs plötzlich gestorben.