Styntgen sagt, daß derjenige, der sie getauft habe, Leonhard genannt worden sei, und daß es vor fünf oder sechs Jahren zu Utrecht in dem Hause eines gewissen Gerrit geschehen sei, daß sie jedoch dieses gemeldeten Leonhards Zunamen ebenso wenig wisse, als auch, woher er sei, weil sie nicht fragen noch auch wissen wollte, wie die Namen ihrer Mitgesellen seien, um dieselben nicht in Ungelegenheit zu bringen.
Sagt, es seien noch mehrere mit ihr getauft worden, aber sie kenne dieselben nicht.
Die Ratsherren, sämtlich versammelt, beschließen, daß die Sache der vorgemeldeten Gefangenen, in Betreff der Zeit ihrer Hinrichtung, noch aufgeschoben bleiben soll, bis der Meister des Hochgerichts wieder kommt, damit sich unterdessen diese Gefangenen beraten und besehen, ob sie zu einem gütlichen Vertrage gebracht werden können, und wenn alle Ratsherren anwesend sind, so sollen sie dem Amtmann sofort Nachricht geben, und das Gericht vor sich gehen lassen.