Der Märtyrerspiegel

Teil II - Kapitel 2.554

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2.554  Von den Personen, die damals in der Gerichtskammer waren (und dieses Urteil gefällt hatten); diese waren nachfolgende:

Jan von Drenkwaart Boudewynß, zwischen 29 und 30 Jahre alt, war damals Schultheiß in Dortrecht.

Arent von der Myle Herr Corneliß, Bürgermeister der Gemeinde, der um das Ende des Jahres 1570 abging, und nun den 6. März wieder erwählt worden war.

Daneben (nach dem Rechte dieser Stadt) neun Ratsherren:

1. Cornelius Herr Hendrikßz, 2. Adrian von Mosyenbroek Herr Govertß, 3. Adrian Konink Dirkß, 5. Gysbrecht Janß, Schatzmeister, 6. Michael von Beveren, Herr Pieterß, 7. Mr. Jan von Beveren, Herr Franß, 8. Pieter Kool Herr Huygenß, 9. Damas Herr Wouterß statt Jan Adrianß.

Die Vorgenannten haben wir aus dem Protokolle der Gerichtsherren der Stadt Dortrecht aufgezeichnet, welche im Jahre 1572 regiert haben, nach dem Berichte des vorgemeldeten Johann von Beverwyk in dem angezogenen Buche, wo er von dem Regimente der Stadt handelt, auf das Jahr 1572.

Ob sie aber alle zugleich in das Urteil eingewilligt haben, oder ob es durch die meisten Stimmen geschehen, wird nicht gemeldet; es ist uns auch wenig daran gelegen, solches zu wissen, weil es uns (zu unserer Besserung und Erbauung) genug ist, daß wir wissen, wie unerschütterlich im Glauben und standhaft im Tode die vorgemeldeten Märtyrer gewesen seien, die unter ihrer Regierung gelitten haben.

Über den Tod dieser Freunde sind damals zwei Lieder gemacht worden; in dem ersten wird unter andern die Ursache und die Zeit ihrer Gefangenschaft angegeben:

Nicht lang darauf sind Briefe kommen,
Zu Dortrecht an den neuen Schulz,
Der noch sehr jung an Jahren

In dem andern wurde von ihrem Tode Nachricht gegeben:

Zuerst ward Adrianken Janß zum Tod gebracht,
An die sich Drenckwaart Janß der Schultheiß hat gemacht

Und kurz darauf:

Jan Wouterß sagte mit Bescheid:
Dies ist der Tag der Seligkeit.
Schweig! sprach der Schulz.
Was soll ich (sagt er) stille sein,
Denn was ich rede, ist ja fein,
Nicht ungestüm noch stolz?
Adrianken hatte ihr Gesicht
Nach ihrem Bräutigam gericht’;
Die ruht nun auch im Herrn,
Und ist durch seine Gütigkeit
Von aller Pein und Brand befreit.
Jan Wouterß hat auch gern
Sich zu dem Todespfahl bereit’,
Der fromme Knecht lacht voller Freud’,
Und hat ins Herren Hand
(Der Burg und Schloss und Zuflucht heißt)
Zuletzt befohlen seinen Geist,
Darauf hat er gewandt
Zu Brüdern und zu Schwestern sich,
Und hat gerufen öffentlich:
Lebt wohl, habt guten Mut,
Dem Herrn ich euch befehle an,
Der für uns hat genuggetan
Mit seinem teuren Blut.
Dies sind zwei Schäflein, die nun sein,
Erlöst von Ungemach und Pein.
Was ist denn nun ihr Lohn?
Für ihres Leidens Bitterkeit
Ist ihnen jetzt nun zubereit’,
Die sel’ge Marterkron’.

Ferner wurde auch in diesem Liede gesagt, wie ihnen der Mund verstopft worden sei, wie sie Gott angebetet, und sich auf dem Richtplatz zum Tode bereitet haben; wir halten aber das von ihrer Aufopferung Gesagte für hinlänglich.

Nachdem uns alle Briefe, Testamente und Bekenntnisse von Jan Wouterß von Kuyk, deren zwölf an der Zahl sind, in die Hände gekommen sind, sowie auch ein Brief von Adrianken Janß von Müllersgrab, und ihres Mannes J. A. von Dord Antwort darauf, welche wir durchgesehen und dabei gefunden haben, daß sie viele heilsame und erbauliche Lehren in sich halten, so haben wir es für zweckmäßig gehalten, dieselben zur Erbauung und zum ewigen Andenken hierher zu setzen, damit ein jeder den lebendigen und wirksamen Glauben erkennen möge, für welchen diese vorgemeldete Freunde ihr Leben gelassen haben.