Der Märtyrerspiegel

Teil II - Kapitel 2.245

Zum Inhaltsverzeichnis

2.245  Den 21. April 1558, nach Ostern.

Nachdem Jakob Antheunis, sonst Mosselman, geboren zu Rotterdam, gegenwärtig gefangen, frei von Folter und Ketten, vor dem Grafen von Boussu, Ritter des Ordens vom goldenen Bließ, dem Herrn von Gruyningen, als kaiserlichen Bevollmächtigten, und dem Rate von Holland bekannt hat, daß er, der Gefangene, die Treppe des Stadthauses hinaufgegangen, mit einer Krücke an den Hals geworfen worden sei, welche Krücke er, der Gefangene, aufgehoben habe, damit auf das Stadthaus gegangen sei und dieselbe von unten hinauf nach den Dienern, welche noch im Turme waren, geworfen habe, welches Dinge sind, die ein böses Exempel geben und nicht ungestraft bleiben, sondern gestraft werden sollen, andern zum Beispiele, so ist es geschehen, daß vorgemeldeter Rat, mit reifer Überlegung, im Namen des Königs von Spanien, England und Frankreich, als Grafen von Holland, Seeland und Friesland, vorgenannten gefangenen Jakob Antheunis verurteilt hat und ihn hiermit verurteilt, vor dem Rate zu erscheinen und daselbst dem Rate, an der Stelle der kaiserliches Majestät und des Gerichtes, mit bloßem Haupte und auf den Knien Abbitte zu tun und zu bekennen, daß es ihm von Herzen leid sei, daß er mit der Krücke auf dem Stadthause nach den Dienern geworfen habe, und daß er, wenn dieses verrichtet, auf die Schaubühne, welche vor dem Stadthause dieser Stadt steht, gebracht werden soll, wo er stehen bleiben soll, bis die Hinrichtung der Aufrührerischen beendigt sein wird. Geschehen zu Rotterdam von dem Herrn Gerh. von Assendelft Emskerk, erster Ratspräsident, Wilhelm Zeergerß, Herr von Wassenhofen, Ritter, Mr. Cornelis Zuys, Arnold Sassebout, Cornelis Weldam, Dominicus Boot, Damas von Drogendyk, Zuintin Weyts Zoon und Arnold Nicola, Ratsleute von Holland, und öffentlich verlesen den 21. April 1558, nach Ostern.

Nachdem Avicenna Janß, geboren in Delft, gegenwärtig gefangen, frei von Folter und Ketten, vor dem Grafen von Boussu, Ritter des Ordens des goldenen Bließes, dem Herrn von Gruyningen, als der kaiserlichen Majestät Bevollmächtigten, und dem Rate von Holland bekannt hat, daß er, der Gefangene, kurz vor dem Auflaufe und Tumult, in die Stadt Rotterdam gekommen sei, und damals, als der Auflauf entstand, in Kors Goverß Brauers Hause gestanden habe, daß er ferner, nachdem der Auflauf größtenteils geendigt war, in der Meinung gewesen, er ginge nach Hause, er, der Gefangene, aber vor Schrecken ostwärts gegangen und nachher wieder zu des vorgenannten Kors Haus gekommen sei, wo er den verurteilten und erwürgten Mann gesehen, der von dem Pfahle, woran man ihn erwürgte, abgeschnitten und in des vorgemeldeten Kors Goverß Haus gebracht worden war, womit er, der Gefangene, auch ins Haus gegangen sei, auch, als der vorgenannte erwürgte Mann noch auf der Straße bei der Tür gelegen, und einige, die dabei gestanden gesagt: Schleppt den Mann etwas zurück, womit sie den vorgemeldeten erwürgten Mann verstanden, er, der Gefangene, auch Hand angelegt, den Erwürgten aufgehoben und demselben (als einige zu ihm gesagt, er sollte sehen, ob auch noch Leben in dem erwürgten Manne wäre) unten an den Füßen geklopft hätte, sodann aber abends aus dem vorgemeldeten Hause heimgegangen sei.

Soweit geht dieses Buch des Blutgerichts und enthält kein Wort mehr; daher es ungewiss ist, wie es weiter ergangen.