Der Märtyrerspiegel

Teil II - Kapitel 2.235

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2.235  Verhör des Jan Henrich von Utrecht.

Den vorgemeldeten 20. Februar, in Gegenwart derer, wie oben gemeldet, ist Jan Henrich von Utrecht, 28 oder 29 Jahre alt, mündlich verhört worden.

Sagt, daß er seit Bamesche hier in der Stadt gewohnt habe, nämlich in Maritgen Jan Cheelen Hause an dem Fischteiche, zuletzt aber in Wilhelm Reyerß Hause, wo er ergriffen worden sei.

Sagt, daß er zu Dortrecht bei Reels gewohnt habe.

Sagt, daß er es nicht sagen wolle, wo und von wem er die Lehre gehört habe.

Sagt, daß er von dem Sakramente viel, von der Pfaffen Sakramente aber nichts halte, und daß, seitdem er diese Lehre angenommen, er nicht zum Sakramente gegangen sei.

Sagt, daß er getauft sei, als er gläubig geworden, welches zu einer gewissen Zeit geschehen sei; aber er wolle es nicht sagen, wann, wo oder von wem es geschehen sei.

Sagt, sein Kind sei vom Pfaffen gewaschen worden, aber er wolle die Zeit nicht sagen.