Der Märtyrerspiegel

Teil II - Kapitel 2.676

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2.676  Hans de Ruyter, mit seiner Hausfrau und Tochter, 1577.

Zu Antwerpen wurde um seines Glaubens willen im Jahre 1577 der Bruder Hans de Ruyter, ein Diener der Gemeinde Gottes und ein in der Schrift sehr erfahrener Mann, mit seinem Weib und mit seiner Tochter verhaftet. Als sie ihm aber mit viel harten Prüfungen, mit schönen Verheißungen, ihn frei zu lassen, und auf andere Weise zusetzten, hat er sich zum Abfall von seinem Glauben bewegen lassen, sodass er auch selbst seine Hausfrau dazu ermahnte. Als er aber nachher hörte, daß er gleichwohl sterben müsste, hat solches ihn in solchen Schrecken und Niedergeschlagenheit versetzt (weil er sah, daß er sich von den blinden Führern mit Lügen hatte verführen lassen, der doch ein Geleitsmann anderer hätte sein sollen), daß er mit betrübtem Herzen und geängstetem Gemüt (weil er merkte, wozu er sich hatte bewegen lassen, und was ihm bevorstand) sich zu der Quelle der Gnaden gewandt und mit heißen Tränen aus Bekümmernis seiner Seele gebetet hat, daß ihm solcher Abfall und solche Verleugnung seines Herrn doch vergeben, und er wiederum mit dem verlorenen Sohn in Gnaden aufgenommen werden möchte, dann wollte er sein lebelang standhaft dabei bleiben, und sich durch nichts mehr abwenden lassen. Dieses hat er nicht allein mit Worten verheißen, sondern auch mit der Tat bewiesen, denn welche Versuchung, Pein und Marter man ihm nachher angetan hat, so ist er doch standhaft bei seinem wieder angenommenen Glauben geblieben, sodass er zuletzt, mit seiner Hausfrau und Tochter, darum verbrannt worden ist. Nun erwarten sie unter dem Altar, daß die Zahl ihrer Brüder erfüllt werde.

Wir haben im Anfang des vorhergehenden Jahres 1577 den verkehrten Eifer mehrerer Nachfolger der Calvinischen Lehre angeführt, welche zu Middelburg, in Seeland, so viel bewirkt hatten, daß den Taufgesinnten, die aus dem römischen Babel geflohen waren, und sich dort niedergelassen hatten, verboten wurde, ihr zeitliches Gewerbe oder Hantierung, wovon sie ihr Leben unterhalten mussten, zu treiben, weil sie sich weigerten, den bürgerlichen Eid zu schwören, und die Kriegswaffen zu gebrauchen, weshalb (wie an seinem Ort gemeldet worden ist) von dem Prinzen von Oranien der Obrigkeit dieser Stadt befohlen worden ist, jene Leute in der Stille wohnen zu lassen, und ihre Gewissen nicht zu beschweren; aber anstatt, daß die Obrigkeit, weil es von hoher Hand herkam, solches befolgt hätte, ist das Gegenteil geschehen, indem die Taufgesinnten, die in jener Stadt und insbesondere auf dem Lande wohnten, genötigt wurden, sich mit einer demütigen Bittschrift abermals an den Prinzen zu wenden, um Freiheit ihrer Religion zu erlangen, welcher darauf wiederholt an dieselbe Obrigkeit nachfolgenden Befehl erlassen hat.