Auf eben denselben Tag, als der vorgenannte Freund Gottes, Willem Janß, aus Wasserland, mit Feuer hingerichtet wurde, ist gleichfalls in der Stadt Amsterdam von denselben Gerichtsherren und in demselben Gerichte, auch aus gleicher Ursache, ein frommer Bruder, genannt Jan Quirynß, geboren in Utrecht, und seiner Hantierung nach ein Schiffer, zum Feuertode verurteilt worden, welcher, obgleich er ein Bürger der Stadt Amsterdam war, dennoch sein Bürgerrecht in der neuen und himmlischen Stadt Jerusalem hatte, welches zu erlangen er durch die enge Pforte eingedrungen ist, sodass sein Fleisch an den Pfosten hängen geblieben ist; alles dieses erhellt aus nachfolgendem Todesurteile, das eine Stunde vor seinem Tode bekannt gemacht worden ist, welches, wiewohl von einer papistischen Obrigkeit, die damals zu Amsterdam herrschte, sehr schmählich aufgesetzt worden ist, dennoch (wenn man es mit unparteiischen Augen ansieht) die Wahrheit dessen, wovon wir geredet haben, genügend zu erkennen gibt.
Der Inhalt desselben (den Titel ausgenommen) lautet von Wort zu Wort, wie folgt:
Todesurteil des Jan Quirynß, eines Schiffers von Utrecht.
Nachdem Jan Quirynß, ein Schiffer, geboren zu Utrecht, Bürger dieser Stadt, gegenwärtig gefangen, seiner Seelen Seligkeit und des Gehorsams, den er unserer Mutter, der heiligen Kirche, und seiner königlichen Majestät, als seinem natürlichen Herrn und Prinzen schuldig war, nicht eingedenk gewesen ist, sondern sich unterstanden hat, wider die Verordnungen der heiligen Kirche und zur großen Schmach der heiligen Taufe, die er in seiner Kindheit empfangen, sich von den Lehrern der verworfenen und verfluchten Sekte der Mennoniten vor ungefähr sieben Jahren wiedertaufen zu lassen, und nachher zweimal, nach der Weise dieser Sekte, das Brotbrechen zu empfangen (auch) oftmals in der Versammlung dieser Sekte sich finden (lassen) und das noch in diesem Jahre, wobei er auch überdies die Satzungen der heiligen Kirche allezeit verachtet hat und dieselben noch verachtet, sodass er weder zur Beichte, noch zum heiligen würdigen Sakramente gegangen, als nur ein einziges Mal vor zwölf Jahren, bei welcher verworfenen und verfluchten Sekte er, der Gefangene, noch jetzt beharrt, und nicht willens ist, zu unserer Mutter, der heiligen Kirche, zurückzukehren, wiewohl er einige Mal von verschiedenen geistlichen Personen, wie auch von dem Rate dieser Stadt, dazu aufgefordert worden und unterrichtet ist, sodass der Gefangene, wie gemeldet, das Verbrechen der beleidigten göttlichen und menschlichen Majestät begangen, indem seine Sekte die allgemeine Ruhe und die Wohlfahrt der Länder zerstört, so ist es geschehen, daß die Herren des Gerichts, nachdem sie die Anklage des Herrn Schultheißen angehört, und dabei des Gefangenen Bekenntnis, auch seine, des Gefangenen, große Hartnäckigkeit und Verstockung berücksichtigt, denselben dahin verurteilt haben, und ihn hiermit auch dahin verurteilen, daß er, nach ihrer Majestät Befehlen, mit Feuer hingerichtet werden soll; wobei auch alle seine Güter zu ihrer Majestät Nutzen verfallen zu sein erklären, doch in allen andern Sachen dieser Stadt Freiheiten ohne Nachteil. Gegeben vor Gericht, in Gegenwart, wie oben.
Wie dieser Märtyrer nach dem Berichte des Schreibers gemeldeten Ortes zweimal gefoltert worden sei:
Diese vorgemeldete Person ist zweimal gefoltert worden, nämlich den 4. und 5. März im Jahre 1569, und das nach der Gerichtsherren Urteile, wie solches aus dem Protokolle des Bekenntnisses zu ersehen ist.
Abgeschrieben aus dem Buche des Blutgerichts der Stadt Amsterdam, welches in der Kanzlei daselbst niedergelegt ist. N. N.