Verhör, Folter und Todesurteil der Annetgen Antheunis, Styntgen Jans, Evert Routs und Peter von Eynoven zu Rotterdam im Jahre 1558, ausgezogen aus einem Buche des Blutgerichts der Stadt Rotterdam.
Den 20. Februar 1558, Stilo coj. in Gegenwart des Adrian Fyck, Adrian Adrianß, Adrian Robbertß, Peter Henrichs, Cornelius Joosten und Wilhelm Muylwyk, Ratsherren, ist Annetgen, Antheunis Tochter, über dreißig Jahre alt und zu Buuren geboren, mündlich verhört worden.
Sagt, daß sie allezeit zu Buuren gewohnt habe, mit Ausnahme eines Jahres, in welchem sie hier in dieser Stadt gewohnt hat; ist aber nachher von hier fortgereist und um letztverwichenen St. Victorstag wieder hierher gekommen und bis auf diese Zeit hier geblieben.
Sagt, daß sie nicht nach der Leute Namen gefragt habe, wo sie zuvor gearbeitet habe.
Sagt, daß sie mit der andern Frau, genannt Styntgen von Ick, oder Maurick von Buuren, seit St. Victor hier in der Stadt gewohnt habe und daß sie mit der vorgemeldeten Frau von Buuren hierher gekommen sei.
Sagt, daß Evert von Antwerpen gestern Abend nach ihr in das Haus gekommen, wo sie ergriffen worden sei.
Sagt, daß sie ungefähr zwei oder drei Monate den vorgemeldeten Evert erst kenne, und daß er in Arent Willemß Haus auf dem Holzplatze gekommen sei, um einen Käse zu kaufen.
Sagt, daß sie weder vergangene Ostern, noch Weihnachten in der Beichte gewesen sei.
Sagt, daß sie alles halte, was Gott geboten hat.
Sagt, daß sie nach des Herrn Befehle getauft sei, den Tag aber so genau nicht anzeigen könnte; doch sei es in des vorgenannten Arent Willemß Hause auf dem Holzplatze geschehen; sie habe nach dessen Namen, der sie getauft hat, nicht gefragt.