Der Märtyrerspiegel

Teil II - Kapitel 2.410

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2.410  Nacherinnerung von den Todesurteilen vorgemeldeter Märtyrer.

Wir haben in diesem Jahre 1650 durch einige unserer Freunde in Grafenhaag bei Gelegenheit darum nachgesucht, uns aus dem Protokolle des Blutgerichtes vom Jahre 1568 die Gerichtsverhandlungen und insbesondere die Todesurteile der vorgenannten Märtyrer (wie sie von den Papisten aufgezeichnet worden sind) in einer gültigen Abschrift mitzuteilen, um sie durch den Druck hier beizufügen (wovon, wie es scheint, die eigenhändige Schrift noch vorhanden ist); da aber im Jahre 1648 mit Spanien unter der Bedingung Friede gemacht worden ist, einander alle vorhergegangenen Misshandlungen zu vergeben und dieselben zu bemänteln, so fürchtete sich der Notar, diese Aktenstücke und so auch die Verhandlungen anderer unserer Glaubensgenossen, die gleichfalls während der päpstlichen Regierung getötet worden sind, auszuziehen, damit ihm solches nicht verwiesen werden könnte, oder ein Hindernis in dem aufgerichteten Frieden abgeben möchte.

Diese Absicht des Notars ist zwar nicht zu tadeln, weil es aus Sorgfalt wegen einer wichtigen Sache geschehen ist, inzwischen müssen diese heiligen Märtyrer hierunter leiden, deren Geschichte, die doch vor jedermann, selbst aus dem Munde ihrer Widersacher, offenbar werden sollten, dadurch verborgen bleiben. Dieses dient zur Nachricht.