Heute, den 23. November im Jahre 1555 ist Digna, Pieterß Tochter, in Gemäßheit eines Urteils, welches von den Gerichtsverwandten und dem Rate dieser Stadt gefällt und bekannt gemacht worden ist, in dem Puttoxturme (und das nach Berichte des Woutec Barthouts Gerichtsverwandten) in einen Sack gestellt und ertränkt worden.
Abgeschrieben aus dem Buche von dem Glockenschlage der Stadt Dortrecht, welches mit dem letzten Oktober 1554 anfängt und sich mit dem 16. Juni 1573 endigt.
Dieses ist das Ende dieser tapferen Heldin Jesu gewesen, welche, obgleich sie heimlich in einem Turme ermordet und umgebracht worden ist (gleichwie Joris Wippe und mehrere andere), doch dermaleinst an dem großen Tage des Herrn öffentlich zum Vorschein gebracht werden wird; dann wird man den Unterschied sehen zwischen denen, die es getan, und denen, die es erlitten haben. Denn es wird ein jeder an seinem Leibe empfangen, je nachdem er hier getan hat, es sei gut oder böse (2Kor 5,10).
Dieser Puttoxturm, wo diese Marter geschehen ist, hat in der Stadt Dortrecht in der Nähe der Pforte des großen Hauptes gestanden, er ist aber endlich durch die Länge der Zeit (oder zur Warnung von Gott wegen dieser Mordtat) umgefallen, an dessen Stelle gegenwärtig ein Haus gefunden wird, wo in dem Giebel nachfolgende Worte in einem harten Stein ausgehauen stehen:
Wo vormals Puttoxturm zerbrach,
Bin ich erbauet bald hernach.
Was die Personen betrifft, die in demselben Jahre bei dem Todesurteile (oder Todesstrafe) gedient haben (und welche dieses Werk ausgeführt haben), so sind es (nach Johann Beverwüks Beschreibung des Regiments der Stadt Dortrecht) nachfolgende gewesen: Adriaen von Bleyenberg, Adriaenß war damals Schulze. Die Gerichtsbeamten waren:
1. Jakob Adriaenß.
2. Philips von Beverwük Ogierß.
3. Maerten Schrevel Dirkß.
4. Jakob dem Herrn Jakobß.
5. Peter Mugs Jakobß.
6. Schrevel Herrn Ockers.
7. Wouter Barthouts.
8. Cornelius von Beveren Herrn Claß.
9. Wouter von Drenkwaart Herrn Wilmß.
Ob aber alle diese Gerichtsverwandten nebst dem Schulzen in das vorgemeldete Urteil eingewilligt haben, oder ob Wouter Barthouts, der bei ihrem Tode zugegen war, insbesondere zu diesem Werke angetrieben habe, wird nicht ausgedrückt; gleichwohl lässt es sich annehmen, daß die meisten derselben keinen großen Gefallen daran gehabt haben müssen, weil sich Wouter Barthouts allein (wie es scheint) nebst dem Scharfrichter und den Gerichtsdienern bei dem Tode dieser Frau eingefunden hat.