Faes Dirkß mit Feuer hingerichtet.
Nachdem Faes Dirkß, gebürtig zu Goude, und ein Bürger dieser Stadt, gegenwärtig gefangen, frei von Folter und Fesseln, unter freiem Himmel vor meinen Herren des Gerichts bekannt hat, daß er sich vor etwas länger als einem Jahre zu Rotterdam von einer Mannsperson, die er nicht kenne, habe wiedertaufen lassen, daß er auch seit zwei Jahren her sich von unserer Mutter, der heiligen Kirche, abgesondert habe und nicht an das heilige, ehrwürdige Sakrament des Altars glaube, worin doch des Menschen Seligkeit besteht, noch solches achte, wobei auch der vorgenannte Faes Dirkß nicht hat Buße tun oder bessern Unterricht empfangen wollen, sondern demjenigen, der ihn unterrichten wollte, um ihn von seinem Irrtume und von seiner Ketzerei abwendig zu machen, kein Gehör hat geben wollen, was den geschriebenen Rechten und Befehlen der königlichen Majestät zuwider ist, welche mehrmals in diesen Ländern bekannt gemacht worden sind, so ist es geschehen, daß die Herren des Gerichts mit reifer Beratschlagung alles betrachtet und erwogen haben, was zu diesen Umständen gehört, von wegen und im Namen des Königs von Spanien, als Grafen von Holland, Seeland und Friesland, unser aller P. H. und den vorgenannten Faes Dirkß, gegenwärtig gefangen, dazu verurteilt haben, und ihn kraft dieses verurteilen, daß er auf den Gerichtsplatz außerhalb der Stadt gebracht und dort mit Feuer hingerichtet weiden soll, erklären auch, daß alle seine Güter zum Nutzen der königlichen Majestät verfallen sein sollen, es wäre denn, daß vorgemeldeter Faes Dirkß öffentlich vor der Gemeinde von seiner vorgemeldeten Ketzerei abließe und erklärte, daß er verführt und betrogen worden sei; in solchem Falle behalten sie sich vor, mit der Strafe der begangenen Missetat zu verfahren, wie sie recht und billig zu sein finden werden, nach den Befehlen der vorgemeldeten Majestät.
Gegeben von Jan Claeß Diert und Simon Pieters, gegenwärtig Bürgermeister, bestätigt Gysbert Jan Maertenß und G. Huygens, Bürgermeister, Dirk Ottes von Schlingerland, Ratsherren, bestätigt Gerret Gerrit Bouwenß, Dirk Andrieß und Mr. Hendrik Jacobß, Dirk Janß Lonk, Mr. Cornelius Heindrikß, Ratsherren, und Dirk von Necq, Ratsherrn, bestätigt; bekannt gemacht den letzten Mai im Jahre 1570.
Unterschrieben war: Joris Jacobß, Stadtschreiber zu Goude im Jahre 1570.