Unterdessen handelte man viel härter und grausamer mit diesen, als mit den Vorhergehenden; denn es blieb nicht allein bei der Gefangenschaft, sondern man hat sie sogar aus Mangel, Armut und Elend sterben lassen.
Unter die, welche den Tod erlitten haben, wird Elisabeth Hilzin gezählt, eine gottesfürchtige Frau und Schwester der Gemeinde, welche, nachdem man sie ergriffen, gebunden und in Othenbach gefangen gesetzt hatte, so hart gehalten wurde, daß sie von der Zeit an wenig gesunde Stunden mehr hatte.
Gleichwohl hat man ihr weder Mitleiden noch Barmherzigkeit bewiesen, bis sie von allem erlittenen Ungemach erkrankte und starb, nachdem sie ihren Geist, den sie von Gott empfangen, Gott wieder übergeben hatte; aber der zweite Tod wird sie nicht treffen, nach des Herrn Verheißung. Qui vicet, nequaqum laedetur a Morte secunda (Wer überwindet, dem soll von dem andern Tod kein Leid geschehen, (Offb 2,11). Siehe oben.
Nachbericht: Um diese Zeit 1639 wurde auch ein junger Mann von Horgerberg, namens Hans Aster, gefangen genommen; derselbe wurde auch nach Zürich in Othenbach geführt, eine Zeit lang mit Wasser und Brot gespeist, in den Banden ausgezogen, nachher aber ist ihm durch einige seiner Mitgenossen heraus geholfen worden.
Als dieses geschehen war, war er durch die schwere Gefangenschaft so übel zugerichtet, daß man ihn in der Nacht einen sehr weiten Weg tragen musste.
Unterdessen wurde auch seine Hausfrau mit ihrem kleinen säugenden Kind gefangen und eine Zeit lang in Othenbach fest eingeschlossen, sie ist aber nachher gleichsam durch ein göttliches Wunder den Händen der Feinde entgangen.
Die Obrigkeit trieb ihre Kinder ins Elend und verkaufte ihr Haus und Hof, wofür sie 4000 Gulden bekam, ohne jemals wieder etwas davon zurück zu geben.
Als nun den Eltern alles entzogen war, mussten sie hart arbeiten, um die Kost zu verdienen, worin sie sich aber mit Gottes Verheißungen getröstet haben. Das Buch Jer. Mang. und Meylis.