Auch legte man damals in Grafenhaag die Hände an die lieben Freunde des Herrn, sodass man sich nicht gescheut hat, dieselben durch Feuerflammen des Lebens zu berauben.
Dieses hat sich an zwei sehr frommen und gottesfürchtigen Männern erwiesen, von denen der eine Jan Thielemanß, der andere aber Job Janß genannt wurde; beiden wurde an dem genannten Orte ihr Todesurteil (weil sie treulich bei dem Herrn, ihrem Gotte, blieben, und durch keinerlei Marter von der Standhaftigkeit ihres Glaubens abwendig gemacht werden konnten) vor Gericht vorgelesen, nämlich, daß sie als Ketzer (nach den Befehlen des Kaisers und des Königs in Spanien, der sich einen Grafen von Holland nannte) mit Feuer getötet werden sollten, welches Urteil den 18. Dezember im Jahre 1568 an ihnen beiden vollzogen worden ist, nachdem sie ihre Seelen in die Hände Gottes befohlen haben.