Der Märtyrerspiegel

Teil II - Kapitel 2.152

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2.152  Des Schiffers Reyer Dirks Todesurteil.

Nachdem Reyer Dirks, ein Schiffer und Bürger der Stadt, sich vor ungefähr drei Jahren unter die Lehre, Irrtümer, Sekten und Ketzerei der Anabaptisten (oder Wiedertäufer) begeben, welche von den Sakramenten der heiligen Kirche eine irrige Lehre haben, dem heiligen christlichen Glauben, den Verordnungen der heiligen Kirche und den geschriebenen Rechten und Befehlen der kaiserlichen Majestät, unseres gnädigen Herrn, zuwider und überdies in seinen Irrtümern und Ketzereien verharrt, des Unterrichts ungeachtet, welcher ihm von dem rechtsinnigen Glauben gegeben worden ist, so haben meine Herren des Gerichts, nachdem sie die Anklage meines Herrn, des Schultheißen, welche er im Namen der kaiserlichen Majestät gegen den vorgenannten Reyer Dirks gemacht, samt seinem Bekenntnisse und alle Umstände der Sache in reife Überlegung genommen, den besagten Reyer Dirks dahin verurteilt, dass er, nach den vorgeschriebenen Befehlen, durch den Scharfrichter mit Feuer hingerichtet werden soll, und verordnen ferner, dass alle seine Güter der kaiserlichen Majestät, als Grafen von Holland, zu dero Gebrauch verfallen sein sollen, jedoch ohne Nachteil der Freiheiten dieser Stadt.

Abgelesen und durch den Scharfrichter ins Werk gesetzt, den 16. Tag im August, im Jahre 1550, in Gegenwart des Schultheißen, aller Bürgermeister und Gerichtsbeamten. Dempto Jan Dunen.

Von der Zeit, zu welcher Reyer Dirks gepeinigt worden ist: Dieser Reyer Dirks ist auf der Folter verhört worden, den 9. Juli im Jahre 1550.

Abgeschrieben aus dem Buche des Blutgerichts, welcher in der Kanzlei der Stadt Amsterdam zu finden ist. N. N.