Der Märtyrerspiegel

Teil II - Kapitel 2.177

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2.177  Mariken und Anneken, im Jahre 1552.

Diejenigen, welche sich allein auf Gott und sein heiliges Wort gründen und dasselbe zu vollbringen suchen, werden nicht nur verfolgt, sondern auch gefangen und getötet, gleichwie es im Jahre 1552 sich in Leyden mit zwei Frauen, Mariken und Anneken genannt, zugetragen hat; dieselben wurden gefangen genommen und in ein Haus gebracht, wo sie der Schultheiß fragte, was sie von der römischen Kirche hielten. Sie antworteten, sie hätten größtenteils nichts anderes als eine teuflische Lehre. Ferner fragte er sie von dem Sakramente der Pfaffen, ob Christus nicht leiblicher Weise darin wäre. Sie sagten, es möge wohl ein verdeckter Teufel sein, denn Gott ließe sich in kein silbernes oder goldenes Kistlein einschließen. Hierauf brachte man sie zum Gefängnisse, und als sie an der Kirche vorbeigingen, sagten sie: O Mördergrube und Teufelschor! Des Schultheißen Knecht sagte: Warum redet ihr solche hohe Worte? Sie sagten: Weil in dieser Kirche so viele arme Seelen ermordet werden. Als sie nun eine Zeitlang gefangen lagen und untersucht wurden, haben sie ihren Glauben tapfer bekannt, und sind standhaft dabei geblieben, weshalb sie zum Tode verurteilt worden sind. Das Urteil der Mariken lautete: Sie hätte die Kindertaufe verleugnet, das Sakrament verworfen und, gegen des Kaisers Befehl, ungebührlichen Versammlungen beigewohnt. Die Anneken, weil sie nicht getauft war, wäre frei ausgegangen, wenn sie von ihrem Glauben hätte abfallen wollen; man hat sich auch darum sehr bemüht; sie aber blieb unbeweglich und sagte: Euer Brotgott wird von den Spinnen und Würmern aufgezehrt; ich will kein Teil an solchem haben. Weil sie aber in andern Artikeln auch standhaft blieb, wurde sie zum Tode verurteilt. Also haben diese beiden ihr Leben um der Wahrheit willen lassen müssen, und haben hiermit die blutdürstigen Richter gesättigt, deren Füße schnell sind, Schaden zu tun, und deren Hände schnell sind, unschuldiges Blut zu vergießen.