Der Märtyrerspiegel

Teil II - Kapitel 2.450

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2.450  Auszug wie oben, Blatt 77.

Nachdem Andries Harmans von Gelre sich unterstanden, zu verschiedenen Zeiten und an verschiedenen Orten von der Schrift zu disputieren und heimliche Zusammenkünfte zu halten, bei welcher Gelegenheit von der Schrift, von den Sakramenten der heiligen Kirche und den Satzungen derselben ungebührlich gehandelt und gelehrt worden ist, wodurch vorgemeldeter Andries nicht allein selbst in Irrtum und Ketzereien geraten ist, sondern auch andere Menschen unterrichtet und damit besudelt hat, wie er denn auch schon eine lange Zeit, sowohl von dem heiligen Sakramente des Altars, als auch von andern Sakramenten der heiligen Kirche auf anstößige Weise und ketzerisch geredet und geglaubt hat, auch dergleichen noch glaubt, dem heiligen christlichen Glauben und den Befehlen der kaiserlichen Majestät, unsers gnädigen Herrn, zuwider, so haben die Herren des Gerichts, nachdem sie die Anklage des Herrn Schultheißen wider den vorgemeldeten Andries Harmans, sowie seine Antwort und Bekenntnis gehört, auch auf die Umstände seiner Irrtümer genau Achtung gegeben, denselben Andries, laut der vorgeschriebenen Befehle, dazu verurteilt, daß er von dem Scharfrichter vom Leben zum Tode mit dem Schwerte gebracht, sodann aber sein Leib auf ein Rad, sein Haupt aber auf einen Pfahl, andern zum Exempel, gesetzt werden soll, wobei sie ferner erklären, daß von seinen Gütern hundert Pfund, nach den Freiheiten dieser Stadt, zum Nutzen des Herrn, verfallen sein sollten.

So geschehen den 12. April 1537, in Gegenwart des Schultheißen, Claes Gerrit Deymans und Gerrit Andries, Bürgermeister, und aller Herren des Gerichts.

Es ist auch derselbe sofort nach dem Urteile von dem Scharfrichter hingerichtet worden.