Nachdem Willem Jan aus Wasserland, wohnhaft zu Dornickendam, gegenwärtig hier gefangen, auf seiner Seele Seligkeit und den Gehorsam, den er unserer Mutter, der heiligen Kirche, und seiner königlichen Majestät, als seinem natürlichen Herrn und Prinzen, schuldig war, nicht bedacht gewesen ist, auch die heiligen Kirchengebräuche verachtet, nicht zur Beichte gegangen, und sein ganzes Leben hindurch nur einmal das heilige hochwürdige Sakrament genossen, welches vor ungefähr acht Jahren geschehen, ferner sich auch unterstanden hat, verschiedene Male in die Versammlung der verdammten und verfluchten Sekte der Mennoniten oder Wiedertäufer zu gehen, desgleichen auch vor ungefähr 6 oder 7 Jahren die Taufe, die er in den Tagen seiner Kindheit von der heiligen Kirche empfangen hat, verachtet, und sich wieder taufen lassen, darauf auch das Brotbrechen nach der Weise dieser Sekte drei- oder viermal empfangen, und als ein Lehrer dieser Sekte ermahnt, nicht weniger als den vergangenen 26. Februar ein Schiffer, namens Pieter Pieter Bekjen, der zu dieser Sekte gehörte, hier hingerichtet werden sollte, der Gefangene sich auch unterstanden, sich unter das Volk zu stellen, den vorgenannten Pieter Pieterß in seiner Halsstarrigkeit zu stärken, und diese oder dergleichen Worte mit lauter Stimme auszurufen: Streite tapfer, lieber Bruder! welcher Gefangene auch, obgleich sowohl die Ratsherren, als verschiedene geistliche Personen ihm zugeredet und öfters vermahnt haben, die vorgemeldete verdammte Sekte zu verlassen und sich wieder zu unserer Mutter, der heiligen Kirche zu halten, sich gleichwohl geweigert hat, solches zu tun, und in seiner Hartnäckigkeit und Verstocktheit verharrt, sodass er, der Gefangene, laut dessen, was oben gemeldet, ein Verbrechen der beleidigten göttlichen und menschlichen Majestät begangen, indem durch diese Sekte die allgemeine Ruhe und Wohlfahrt der Länder gestört wird, nach Inhalt der Befehle seiner Majestät, die davon handeln. Weil nun solche Missetaten, andern zum Beispiele, nicht ungestraft bleiben sollen, so ist es geschehen, daß meine Herren des Gerichts, nachdem sie die Anklage des Herrn Schultheißen gehört, und dabei das Bekenntnis des Gefangenen gesehen, auch seine Hartnäckigkeit und Halsstarrigkeit in Erwägung genommen, den Gefangenen verurteilt haben, und ihn hiermit verurteilen, daß er, nach den Befehlen seiner Majestät, mit Feuer hingerichtet werden soll, erklären auch alle seine Güter zum Nutzen seiner Majestät verfallen zu sein. Geschehen vor Gericht, den 12. März im Jahre 1569, in Gegenwart aller Gerichtsherren, mit Zustimmung aller Bürgermeister.
Von der zweifachen Folter des vorgemeldeten Märtyrers nach dem Berichte desselben Schreibers:
Dieser Missetäter ist, laut des Urteils der Gerichtsherren, zweimal gefoltert worden, wie bei dem letzten Februar und bei dem 26. dieses, im Jahre 1569, im Protokolle des Bekenntnisses zu finden ist.
Abgeschrieben aus dem Buche des Blutgerichtes der Stadt Amsterdam, welches in der Kanzlei dieser Stadt niedergelegt ist. N. N.