Der Märtyrerspiegel

Teil II - Kapitel 3.54

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3.54  Zu Bern werden sieben Lehrer und Vorsteher der Gemeinde Jesu Christi eingezogen,

nämlich Ully Baumgarten, Anthony Hinnelberg, Jegly Schlebach, Hans Zaugh, Ully Baumgärtner, Christen Christiaens und Rhode Peters, im Jahre 1659.

Es konnte aber das kleine Häuflein Christi, das aus dem Züricher in das Berner Gebiet gewichen war, auch dort keine Freiheit erlangen, denn die von Bern, welche den Fußstapfen derer von Zürich nachfolgten, nahmen sich auch vor, ihre Hände an sie zu legen, insbesondere aber an die Hirten und Vorgänger der Gemeinde, um durch solches Mittel, wie es scheint, desto größeren Schrecken unter die unschuldigen Schafe und Lämmer der zerstreuten Herde Christi zu verbreiten.

Man nahm sieben von den Lehrern und den vornehmsten Vorstehern der Gemeinde gefangen (wozu besondere Gefängnisse eingerichtet wurden), nämlich Ully Baumgarten, Anthony Hinnelberg, Jegly Schlebach, Hans Zaugh, Ully Baumgärtner, Christen Christiaens und Rhode Peters.

Dieselben hat man eine Zeitlang sehr hart zur Arbeit angehalten, damit sie die Unkosten verdienen möchten, und sie mit schwerer Kost, als Spelz und Roggen, sehr ärmlich gespeist; auch haben sie viel Schmach, Schimpf und Lästerung ertragen müssen, die man ihnen wegen ihres Glaubens angetan hat.

Man gab zuerst vor, man wollte sie lebenslänglich gefangen halten, wozu sie sich in Geduld getrost und auf die Gnade des Herrn gefasst gemacht hatten. Als sie aber sahen, daß sie hiermit diese Leute in ihrem Glauben und ihrer Religion nicht erschüttern konnten, haben sie einen andern Plan gefasst (laut dessen, was uns aus dem Elsaß berichtet worden ist), nämlich, daß sie eins von diesen drei Stücken erwählen sollten:

1. Mit ihnen in die Kirche zu gehen, oder 2. Auf ewig auf die Galeere geschickt zu werden, oder 3. Durch des Scharfrichters Hände zu sterben.

Gewiss eine schwere und harte Wahl! denn die erste Bedingung betrifft die Seele, die beiden letzten aber den Körper; wenn man nun eins von diesen Stücken erwählen wollte, so müsste ohne allen Zweifel entweder die Seele oder der Körper, oder wohl beide zugleich in Gefahr laufen.

Verleugnet man seinen Glauben, so kränkt man sein Gewissen, oder aber nimmt man gegen sein Herz und gegen seine Überzeugung eine andere Religion an, so setzt man seine Seele in die äußerste Not, ja, in die Gefahr der Verdammnis.

Will man aber dagegen seinen Glauben behalten, sein Gewissen nicht beugen oder kränken, und die Religion, die man angenommen hat und zur Seligkeit nötig erachtet, behaupten und verteidigen, so bringt man in solchem Fall seinen Leib in Gefahr, daß man im Elend herumwandern oder durch einen gewaltsamen Tod zur Unzeit dieses Leben aufgeben muss.

Es ist aber in solchem Fall nötig, zu überlegen, daß an der Seele unendlich mehr gelegen sei als an dem Leib, welchen man doch einmal ablegen muss, während aber die Seele fortleben wird; darum ist gut, daß man die Lehre Christi wahrnehme, wenn Er sagt: Fürchtet nicht die den Leib töten, und die Seele nicht töten können, sondern fürchtet vielmehr den, welcher beides, Seele und Leib, in der Hölle verderben kann, Mt 10,28.

Was nun weiter von Seiten der Gefangenen oder von denen, die gefangen hielten, getan worden ist, haben wir nicht vernehmen können, inzwischen sind sie noch bis auf das gegenwärtige Jahr 1659 in Verhaft geblieben, woraus zur Genüge erhellt, wie unbeweglich sie in ihrem Glauben geblieben seien; hierin wolle sie der Herr, der gütig ist, durch seinen guten Geist stärken, damit sie standhaft streiten und mit allen Heiligen, von denen wir vieles in diesem Buch gemeldet haben, dermaleinst von dem Herrn die selige Krone der unverwelklichen Herrlichkeit empfangen mögen.