Der Märtyrerspiegel

Teil II - Kapitel 2.41

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2.41  Neun Brüder und einige Schwestern, nachher noch einer, 1529.

Um dieses Jahr hat auch die Erkenntnis der Wahrheit in den Gegenden am Rheinstrome zu scheinen begonnen, so dass ein göttlicher Eifer und ein Feuer Gottes aufgegangen ist, welches die Pfaffen durch die Obrigkeit, die sie dazu aufreizten, gewaltig zu dämpfen suchten. Es wurden zuerst, ohne des Kurfürsten oder Pfalzgrafen Befehl, lediglich auf Anstiften der Pfaffen mit Hilfe der Edelleute in der Stadt Altzey neun Brüder und einige Schwestern um des Glaubens willen gefangen genommen, welche eine lange Zeit gefangen gelegen haben. Als man nun darauf wartete, was man mit ihnen verhandeln sollte, so hat der Burggraf zu Altzey den Pfalzgrafen, als seinen Fürsten und Herrn, um Rat gefragt, wie er mit ihnen zu Werke gehen sollte; der Fürst aber hat ihnen zur Antwort gegeben, sie hätten ja ihr Landgericht zu Altzey, dahin möchte er sich wenden, und sie darüber urteilen lassen. Als nun der Burggraf demselben nachfolgte, und sie vor das Landgericht stellte, so wollte man sie nicht verurteilen, weil man sie bloß um des Glaubens willen gefangen gesetzt hatte, und sonst keine Ursache des Todes vorhanden war. Unterdessen wurde ein Reichstag gehalten, wo der Pfalzgraf im Rate vorbrachte, dass er Gefangene hätte, die des Glaubens oder der Wiedertaufe wegen angeklagt waren, mit welchen er zu Verfahren hatte. Hierauf wurde solches den vier sogenannten Ketzermeistern übergeben; diese haben sie auf des Kaisers Befehl verwiesen, worin sie genügende Auskunft finden würden, was der Kaiser ihretwegen beschlossen und verordnet hat, wonach sie sich in ihren Verhandlungen mit diesen Menschen zu richten hätten.

Diese Verordnung schreibt nämlich ausdrücklich vor, dass alle Wiedertäufer und Wiedergetaufte, sie seien Manns- oder Weibspersonen, wenn sie ihren Verstand und ihre Jahre erlangt haben, mit Feuer und Schwert, oder auf andre Weise, nach den Umständen der Personen, vom Leben zum Tode gebracht werden sollten; auch sollte man sie, wo man sie antreffen würde, vor Gericht stellen, verklagen und überführen, und bei schwerer und scharfer Strafe auf keine andere Weise mit ihnen handeln oder zu Werke gehen.

Als sie nun nicht abweichen wollten, hat man ihnen diesen Befehl vorgelesen, worauf sie ohne weitere Verurteilung auf des Kaisers Befehl zum Tode geführt, die Brüder durch das Schwert hingerichtet, die Schwestern aber in der Pferdetränke ertränkt wurden. Als sie noch gefangen lagen, ist eine Schwester ins Gefängnis gekommen, hat die andern gefangenen Schwestern getröstet und zu ihnen gesagt, dass sie sich ritterlich halten, bei dem Herrn standhaft bleiben, um der zukünftigen ewigen Freude willen dieses Leiden nicht achten sollten. Als man aber solches gewahr wurde, hat man auch sie in der Eile gefangen genommen; und dieselbe wurde nachher verbrannt, weil sie die andern so getröstet und gestärkt hatte; jene aber, wie gemeldet worden, hat man ertrankt.