Es ist aber bei der Gefangenschaft vorgemeldeter sieben Freunde zu Bern nicht geblieben, sondern man ist weiter im Gewissenszwang und in der Wut vorgeschritten, denn man hat auch die Augen auf diejenigen gerichtet, die man in die Irre getrieben hatte und wie Schafe herumwanderten, die keinen Hirten haben.
Gegen diese hat man den 9. August dieses Jahres 1659 in der Ratsversammlung der Stadt Bern einen Befehl entworfen, festgestellt und verkündigt, welcher die Personen und Güter der vorgemeldeten, herumwandernden, betrübten, armen Leute, sowohl Lehrer als Zuhörer betrifft, und welcher lautet wie folgt: