Als diese beiden Personen zum Tode geführt wurden, wurde (wie berichtet wird) die Saalglocke geläutet (was gewöhnlich in Halsgerichten, die von Seiten der Stadt gehalten werden, zu geschehen pflegt), wodurch ein großer Zulauf des gemeinen Volkes nach dem Gerichtsplatze herbeigeführt ist.
Die Stadtpforten wurden geschlossen, oder wenigstens mit einer Wache besetzt, sodass niemand ohne Bewilligung derer, welche die Wacht hielten, passieren konnte, deren Namen dann zugleich aufgeschrieben wurden, nachdem sie darüber Auskunft gegeben hatten, woher sie gekommen seien, und wohin sie wollten.
Als sie auf dem Richtplatze ankamen, welcher an der Nordwestseite der Stadt in der Nähe des Wasserecks war, und auf die Schaubühne gestiegen waren, haben einige der Umstehenden, in guter Absicht, den beiden frommen Leuten zugerufen und sie (um ihrer Frömmigkeit willen) in ihrem nahe bevorstehenden Tode getröstet; zu diesen hat sich Jan Wouterß gewandt, hat sie ermahnt, ihr Leben zu bessern, und den wahren Glauben anzunehmen, und ihnen erklärt, wie getrost und herzlich sie beide nach diesem heiligen Opfer verlangten.
Darüber bestrafte ihn der Unterschultheiß in harten Worten, was viele verdrossen hat, die gleichwohl nicht zur wahren Erleuchtung gekommen waren.
Man zog ihnen beiden (nebst den Oberkleidern) auch die Schuhe aus und warf sie unter das gemeine Volk, welche von einem Bruder, Dirk Wouterß genannt, aufgerafft und fortgetragen wurden.
Dann stellte man Adrianken Jans zuerst an den Pfahl, welche ohne allen Aufschub erwürgt wurde. Eine Schwester der Gemeinde, deren Name bekannt genug ist und welche mit dem Marktschiffe von Rotterdam kam, fiel in Ohnmacht, als sie dieselbe sah und erkannte, und konnte deshalb den darauf folgenden Tod des Jan Wouterß nicht ansehen.
Dabei ist es aber zugegangen, wie zuvor berichtet worden ist; unterdessen läutete die Saalglocke noch bis ungefähr zu dem Zeitpunkte, wo das (sogenannte) Gericht zu Ende war.
Wir haben keine geringe Mühe angewandt, um hier in der Kanzlei der Stadt Dortrecht das alte Protokoll ihrer Verhöre und Todesurteile zu erlangen, haben es aber nicht zu Händen bekommen können, denn es ist nicht mehr vorhanden; auch (wie sich annehmen lässt) ist es in das Buch des Blutgerichts, welches wir zu dem Ende durchsucht haben, nicht ordentlich eingetragen. Wir vermuten, daß man diese Todesurteile oberflächlich aufgeschrieben, und sie vor Gericht vorgelesen, sodann aber vernichtet habe, damit davon keine Spur zurückbleiben möchte, weil es den Anschein hatte, daß sowohl die bürgerliche Regierung, als auch die Religion der Stadt verändert werden würde, wie solches denn auch drei Monate später (durch die Einmischung Wilhelms des Ersten, Prinzen von Oranien) stattgefunden hat.
Gleichwohl mangeln uns nicht andere gerichtliche Zeugnisse in dieser Sache.
Johann Beverwyk, erster Doktor der Arznei und Ratsherr der Stadt Dortrecht, schrieb davon (in den beigefügten Geschichten über seine Beschreibung der Stadt Dortrecht, in der Dortischen Auflage, Pag. 348, auf das Jahr 1572) folgendes:
In der Stadt selbst war ein Mann, namens Jan von Kuyk Wouterß, ein Glasmaler, der Ketzerei beschuldigt, gefangen genommen, welcher ein untadelhaftes Leben und einen unsträflichen Wandel führte, wie ich von denen vernommen habe, bei denen er gewohnt hat.
Die Obrigkeit, welche wohl sah, wie es unter dem Volk bestellt war, hat mit seinem Todesurteile nicht sehr geeilt; ja, der Schultheiß Jan von Drenkwaart Boudewynß, der noch jung und ohne Bart war, hat sich von ihm in der Stellung Salomons, als er sein erstes Urteil aussprach, malen lassen.
Aber die Mönche taten nichts anders, als wider diese Nachlässigkeit heftig zu predigen, ja sie ließen es sich nicht zu viel sein, von der Kanzel zu rufen, daß ihn der Schultheiß nur zu dem Ende gefangen hätte, um sich von ihm malen zu lassen.
Deshalb ist dieser arme Mann, nachdem er scharf gefoltert worden ist, um von ihm seinen Meister und seine Mitgesellen zu erfahren, den 28. März des Jahres 1572 auf dem neuen Markte, nebst einer Frau von Müllersgrab, Adrianken Jans, verbrannt worden. So weit Johann von Beverwyk.
Also ist die Erzählung von dieser Leute Tod unbezweifelt und ist auch von niemandem in dieser Stadt, soviel wir wissen, in Zweifel gezogen worden; darum wird der gutwillige Leser sich damit zufriedenstellen.