Nachdem Henrich von Maastricht zur Zeit, als die Schiffe mit den Leuten von der Wiedertäufersekte beladen, nach Seelmüyden fahren wollten, sich unter die Sekte der Wiedertäufer begeben, und sich durch Claes Enkhuyken die Hände hat auflegen lassen, auch sich nachher zum Bunde und zur Brüderschaft dieser Leute bekannt und gehalten, mit denselben an verschiedenen Orten Umgang gehabt, auch einigen anderen zur gemeldeten Sekte geraten und sie dazu bewogen hat, welches den Befehlen, die von der kaiserlichen Majestät unserm gnädigen Herrn wider die Leute von der vorgemeldeten Sekte und ihre Anhänger aufgesetzt und bekannt gemacht worden sind, zuwider ist, ohne daß vorgemeldeter Henrich die Zeit der Gnade beobachtet und dieselbe wahrgenommen hat, so haben die Herren des Gerichts, nachdem sie die Anklage des Schultheißen im Namen ihrer kaiserlichen Majestät wider vorgenannten Henrich, so wie seine Antwort und Bekenntnis vernommen, auch dabei die Umstände dieser Sache in genaue Erwägung gezogen, den vorgenannten Henrich von Maastricht verurteilt, daß er von dem Scharfrichter mit dem Schwerte vom Leben zum Tode gebracht, sein Leib aber auf ein Rad gelegt, und das Haupt auf einen Pfahl gesteckt werden soll, es sei denn, daß die Herren ihn aus Gunst auf dem Kirchhofe begraben lassen wollten; welches Urteil nachher durch den Scharfrichter an ihm vollzogen worden ist.
So geschehen, den 10. Juni 1536, in Gegenwart des Schultheißen, aller Bürgermeister: Cornelis Buyk, Syverts, Claes Gerritsse, Matthäus Claes Doeden, Jan Kyser Janssen, Pieter Willemsse Kantert und Symon Morttensse Direx, Gerichtsherren.