Der Märtyrerspiegel

Teil II - Kapitel 3.2

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3.2  Von einem Befehl, der durch die von Gröningen und Sneck wider die Taufsgesinnten im Jahre 1601 bekannt gemacht worden ist.

Mit dem Anfang dieses Jahrhunderts, als der Zwang über den Glauben und die Gewissen der Frommen, welcher durch die Papisten veranlaßt wurde, sich etwas legte, haben einige, die sich von dem Papsttum abgesondert, jedoch die Art der Papisten darin, daß man andere um ihrer Religion willen verfolgt, beibehalten hatten, ihre Bitterkeit nicht allein gegen diejenigen, die sie zuvor verfolgten, sondern besonders gegen diejenigen, die sie niemals beleidigt, sondern ihnen allezeit wohlgetan haben, ausgegossen; ihre Bedrohungen waren jedoch nicht auf Todesstrafe oder schwere Leibesstrafe gerichtet, sondern leichter und geringer, wovon die von Gröningen und Sneck die Urheber gewesen sind, welchen Befehl (insoweit er die Taufsgesinnten betrifft) wir in ihrer Schreibweise von Wort zu Wort abschreiben wollen.