Der Märtyrerspiegel

Teil II - Kapitel 2.474

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2.474  Willem Janß aus Wasserland wird um des Zeugnisses Jesu Christi willen den 12. März 1569 zu Amsterdam (nach schrecklicher Pein) lebendig verbrannt.

Vierzehn Tage nach dem Tode des vorgenannten Helden Gottes Pieter Pieter Bekjen ist auch (allerdings um seinetwillen) ein anderer tapferer Streiter und Ritter Christi, der die Wahrheit lieber hatte als sein eigenes Leben, namens Willem Jan, geboren in Wasserland und wohnhaft zu Dornickendam in Amsterdam vom Leben zum Tode gebracht worden; die Umstände aber, die seinem Tode vorhergegangen sind, sind nachfolgende gewesen:

Als dieser Willem Janß gehört hatte, daß sein lieber Mitbruder Pieter Pieterß Bekjen sein Opfer tun und seinen Leib um der Wahrheit willen zu Amsterdam dem Feuer übergeben sollte, so hat er sehr geeilt, um zu der Zeit zu Amsterdam auf dem Richtplatze zu erscheinen, daß er seines Bruders Ende ansehen möchte, und wenn es möglich wäre, ihn in der letzten Not noch im Glauben zu stärken.

Als er aber in die Stadt kam, war es schon zu spät, denn der Schlagbaum war (um des Gerichtes willen) schon geschlossen; sein Eifer aber war so groß, daß er keine Ruhe hatte, bis er seinen geliebten Freund, es sei lebendig oder tot, sehen würde; darum gab er Geld und ließ den Schlagbaum aufschließen, und beeilte sich, um bei vorgemeldetem Opfer zu sein.

Als man nun Pieter Pieterß Betjen vorführte, um ihn hinzurichten, so hat dieser tapfere Held und Freund Gottes sich auf dem Gerichtsplatz auf die Treppe von der Waag gestellt und ihm mit lauter Stimme zugerufen: Streite tapfer, lieber Bruder!

Darauf haben die Verfolger sofort Hand an ihn gelegt, ihn ins Gefängnis geworfen, ihn zweimal schwer und abscheulich gepeinigt, und als er nicht abfallen wollte, vierzehn Tage nach dem Tode seines lieben Bruders zum Feuer verurteilt, welches Urteil auch an ihm vollzogen ist, nachdem er seine Seele in die Hände Gottes befohlen hat.

Dieses alles haben glaubwürdige Zeugen in früheren Zeiten aufgezeichnet, wiewohl die Zeit, wann es geschehen ist, nicht recht angegeben ist, welchen Irrtum wir nach dem Inhalte des nachfolgenden Urteils, das auf den Tag seines Todes vor Gericht zu Amsterdam wider ihn gefällt worden ist, verbessert haben; in diesem Urteile sind alle Umstände, worauf zu jener Zeit die Herren der Finsternis seinen Tod gegründet haben, angeführt; dasselbe lautet, wie unten folgt:

Nota – Die Alten haben die Zeit des Todes des Willem Janß, wie auch des Pieter Pieterß Betjen auf das Jahr 1567 gesetzt, aber es war zwei Jahre zu früh, wie solches aus dem nachfolgenden Urteile zu ersehen ist.