Von ihm wird berichtet, daß er, neben seinem rechtschaffenen Glauben und tugendhaften Wandel, einen sehr klugen und durchdringenden Verstand gehabt habe, und daß er auch in den drei Hauptsprachen, nämlich Hebräisch, Griechisch und Latein so erfahren gewesen sei, daß er sie täglich in seinem Hause gelesen und seinen Hausgenossen erklärt habe.
Im Gefängnis wurde ihm mit der Folter sehr gedroht; er hat sich aber hierin standhaft, unbeweglich und ohne Veränderung vor Gott und Menschen gezeigt.
Er war kaum drei Tage gefangen, so war sein Prozess schon beendigt, worauf das Todesurteil, Tags darauf aber der Tod erfolgte.
Man verbrannte ihn lebendig zwischen zwei jungen Töchtern (die allem Anschein nach dieselbe Wahrheit auch bekannt hatten), nach dem Zeugnis derer, die behaupteten, solches mit eigenen Augen gesehen zu haben.
Nachdem uns nicht allein die vorgemeldete Abschrift, und die nachher angeführte Nachricht von Olivier Willemß zu Händen gekommen ist, sondern auch die gerichtliche Anklage, welche der Schultheiß zu Antwerpen auf gemeldete Person erhoben hat, wie auch, was die Gerichtsherren darauf beschlossen haben, so wollen wir die urkundliche Abschrift des dortigen Schreibers zur vollständigen Bewahrheitung der Sache hier beifügen.