Es war auch damals eine allgemeine Sitte, die Leute im Gefängnis sterben zu lassen. Dies war an einem gottesfürchtigen Bruder, genannt Henrich Boller, aus der Herrschaft Wadischwil zu ersehen, einem Mann von hohem Alter und sehr schwachem Körper.
Derselbe wurde eingezogen, und nach dem Gefängnis Othenbach in Zürich geführt und daselbst in Bande gelegt.
Als man nun mit ihm sehr unbarmherzig und ohne Mitleiden umging, hat sein hohes Alter und seine damit verbundene Schwachheit solches nicht ertragen können; deshalb ist er, als er seinen Geist in die Hände Gottes befohlen, dort im Gefängnis gestorben; solches wird ihm aber am Tage der Auferstehung vergolten werden, wenn erfüllt werden wird, was der Prophet sagt: Aber deine Toten, o Gott, werden leben, und mit dem Leibe auferstehen. Wacht auf und rühmt, die ihr unter der Erde liegt, denn dein Tau ist ein Tau des grünen Feldes, Jes 26,19. Vergleiche Jer. Mang. Buch, Blatt 16 A, mit der Beschreibung des M. Meyli, Blatt 6 B, wiewohl dort anstatt Henrich (durch Irrtum im Abschreiben) Hans geschrieben steht.
Nota — Den 11. Juni des Jahres 1644 legte man die Hände an einen alten Bruder vom Horgerberg, genannt Conrad Stricke, welcher, ob er wohl außer den Zürichschen Grenzen ergriffen ward, dennoch nach Zürich an den Platz Othenbach gefangen gesetzt und alle Nacht in Ketten geschlossen wurde.
Also hat man auch seine Hausfrau eingezogen und an demselben Ort gefangen gelegt; dieselbe ist aber durch eine gewisse Gelegenheit, ohne Verletzung ihres Glaubens, wieder frei geworden; aber dem vorgemeldeten Conrad, ihrem Mann, konnte das nicht widerfahren, denn er hat noch im Ausgang des Jahres 1645 in schwerer Gefangenschaft gesessen, nach derselben Zeit haben wir von ihm und seiner Befreiung nichts vernommen. Siehe Jer. Mang. Buch, gegeben 1645, über den Namen Conrad.