Nachdem Dirk Willemß, geboren zu Asperen, gegenwärtig gefangen, ohne Pein und eiserne Bande (oder dergleichen) vor dem Schultheißen und uns Gerichtsherren bekannt hat, daß er in Rotterdam ungefähr im fünfzehnten, achtzehnten oder zwanzigsten Jahre seines Alters, in eines Mannes Hause, genannt Pieter Willemß, wiedergetauft worden sei, und überdies in Asperen, in seinem Hause bisweilen heimliche Zusammenkünfte und verbotene Lehren unterhalten und zugelassen habe, daß er auch Erlaubnis gegeben, daß einige Personen in seinem Hause wiedergetauft worden seien, unserem heiligen christlichen Glauben und den Befehlen der königlichen Majestät zuwider, was man keineswegs dulden, sondern andern zum Exempel scharf strafen soll, so ist es geschehen, daß wir, als die vorgemeldeten Gerichtsherren mit reifer Überlegung und Rat alles betrachtet und überlegt, was hierin zu betrachten vorkommt als im Namen und von wegen der königlichen Majestät, als Grafen von Holland, den gemeldeten gefangenen Dirk Willemß, als er in seiner Meinung hartnäckig geblieben, verurteilt haben und ihn Kraft dieses hiermit verurteilen, daß er mit Feuer hingerichtet und getötet werden soll, und daß dabei alle seine Güter zum Nutzen der königlichen Majestät verfallen sein sollen. So geschehen den 16. Mai vor den Gerichtsherren Cornelius Govertß, Jan van Stege Janß, Adrian Gerritß, Adrian Janß, Lukas Rutgerß, Jan Janß, Jan Roeloffz, 1569.
Abgeschrieben aus dem Stadtbuche von Asperen, und nach Vergleichung dieser Abschrift mit ihrem Originale, ist sie damit übereinstimmend befunden worden, den 15. Oktober 1600; solches bekenne ich, Stadtschreiber zu Asperen. Von Scheerenberg.