Den Herren und Räten der Städte und des Gemeinwesens Bern wünschen die Bürgermeister und Herren der Stadt Rotterdam alles Glück und Heil.
Edle, Ehrenfeste, Hochgeachtete Herren, werte Freunde!
Es ist vor wenigen Tagen uns von Seiten der Vorsteher der Kirche, die man — von ihrem Vorgänger Menno — Mennoniten nennt, Namens dieser Kirche eine Bittschrift überreicht worden, in welcher weitläufige Klagen enthalten waren, daß gegen ihre Glaubens- und Religionsverwandten unter dem schmählichen Namen der Wiedertäufer, in E. E. Stadt dergestalt gewütet werde, daß es ihnen, den Befehlen zufolge, nicht freisteht (obgleich sie unschuldig und wegen keiner Missetat angeklagt sind), mit ihrem Vermögen (Fonteyn) und zeitlichen Gütern aus eurer E. E. Stadt und Gebiet an andere Orte zu ziehen, ja, daß einige derselben lediglich aus Hass wegen ihres Glaubens ihrer Güter beraubt und in Gefängnisse gesperrt werden, wobei uns die Bittenden ersucht haben, daß wir durch unsere Fürsprache die Strafen, die über ihre Brüder beschlossen worden, wenn es möglich wäre, abzuwenden suchen sollten.
Diese ihre Bitte, weil sie auf rechtmäßigen Gründen beruht, wenn dieselbe anders auf die lautere Wahrheit fundiert sind, haben wir pflicht- und amtshalber nicht in den Wind schlagen können.
Darum ersuchen wir E. E. hochgeachtete Herren, ja, wir bitten eure E. E. um der Religion und des Glaubens an Christum willen, den wir mit E. E. gemein haben, daß E. E. sich gefallen lassen wollen, die vorgemeldeten so harten Befehle und Beschlüsse, die gegen die unschuldig Irrenden (oder Umherirrenden) erlassen worden sind, entweder ganz zu vernichten, oder, wenn E. E. etwa dafür halten, daß dergleichen mit den Umständen eurer Regierung nicht überein käme, worüber E. E. das Urteil zukommt, wenigstens zuzugeben, daß die elenden Menschen zuvor ihre liegenden Güter verkaufen, ihre Sachen ordnen und mit ihren Mitteln dahin ziehen mögen, wo sie mehr sichere Ruhe und ruhige Sicherheit hoffen.
Was uns betrifft, so haben wir, ehrenfeste Herren, seitdem der erste Grund dieser Regierung gelegt worden ist, uns davon überzeugt, daß diese Art Menschen in dem Gemeinwesen, demselben ohne Nachteil, sicher geduldet werden kann, und dieses Urteil haben wir dem Prinzen Wilhelm von Oranien glückseligen Andenkens zu danken, der durch seine Tapferkeit die Freiheit der Gewissen festgestellt hat, welcher durch das Bitten und den verkehrten Eifer einiger übel gearteter Menschen niemals hat dahin bewogen werden können, daß er den Mennoniten irgendeinen Vorteil der Bürger abgeschlagen hätte. Es hat uns solches in Wahrheit auch bisher nicht gereut, indem wir nie in Erfahrung gebracht haben, daß die Mennoniten unter dem Deckmantel des Gottesdienstes, wodurch insbesondere dem Gemeinwesen geschadet wird, jemals gesucht hätten, etwas unter die Regierung zu brauen, sondern im Gegenteil bezeugen wir, daß sie Zoll und Schätzung und alles, was ein Untertan seinem Fürsten schuldig ist, stets mit freudigem und willigem Gemüt bezahlt haben, ja, daß sie den Reformierten, die an andern Orten um ihres Glaubens willen im Druck waren, und noch neulich den Waldensern, unsern Glaubensgenossen, die von dem Herzog von Savoyen, auf Anstiften der Diener des Papstes, jämmerlich misshandelt wurden, mit mildreichen Almosen zu Hilfe geeilt sind.
Es ist uns nicht unbekannt, hochgeachtete Herren, daß einige Wahnsinnige durch einen verkehrten Eifer eure E. E. mit Gründen vorzuspiegeln suchen, daß es für das Gemeinwesen schädlich sei, wenn man die Mennoniten duldet; es sind aber ihre Gründe so beschaffen, daß deren Gewicht uns niemals hat bewegen können, die Mennoniten durch harte Beschlüsse zu belästigen; denn, daß sie das obrigkeitliche Amt für unerlaubt erkennen und sich selbst zur Bewahrung ihres Gewissens des Eidschwures enthalten (welcher beiden Stücke sie hauptsächlich beschuldigt werden), solches kann dem Gemeinwesen nicht schädlich sein, weil sie sich des Gehorsams gegen die Obrigkeit nicht weigern, gegen welche sie sich, wenn sie auch etwas Beschwerliches gebietet, verpflichtet achten, und das aus Überzeugung ihres Gewissens; überdies wollen sie sich auch an ihre klaren Worte so gebunden halten, daß sie, wenn sie verletzter Treue und Falschheit überzeugt werden, der Strafe der Meineidigen sich unterwerfen wollen.
So lange nun solche Dinge unbeweglich und fest stehen, können wir nicht einsehen, welchen Schaden das Gemeinwesen daraus zu erwarten hat.
Daß einige durch Gottesfurcht oder aus abergläubischer Furcht sich der obrigkeitlichen Bedienung und des Eidschwurs enthalten, was wollen dagegen diejenigen doch schwätzen, die, unter dem wahrhaft herrlichen Namen der Reformierten, der Tyrannei des Papstes nachfolgen und unter der Gunst des trefflichen Titels der Reformation und Reinigkeit im Glauben das Papsttum einführen, wie denn das Andenken ihrer Grausamkeit, die in den Vorzeiten in dieser Stadt insbesondere an den Mennoniten ausgeübt worden ist (welches alles in unserer Registratur verwahrlich niedergelegt ist), unsere Gedanken beschwert und unsere Seelen erschreckt, sodass wir uns freuen, daß wir durch das vormals vergossene Blut von dem Joch der wütenden Hure befreit worden sind.
Wir leben aber der Hoffnung, hochgeachtete Herren, wenn dieses von euren Hochwürden nach Gebühr erwogen werden wird, daß E. E. die harten Beschlüsse gegen die Mennoniten entweder vernichten oder wenigstens, nach dem Exempel derer von Schaffhausen, eines der schweizerischen Cantons, und dem Vorbild des römisch-katholischen Fürsten zu Neuburg, den Elenden, Umherirrenden so viel Zeit vergönnen werden, als genug sein wird, ihre Sachen zu ordnen und ihre Wohnplätze an andern Orten aufzurichten.
Wenn solches, hochgeachtete Herren, geschehen sein wird, werden E. E. eine Sache vollbracht haben, die Gott angenehm, dem Namen der Reformierten ersprießlich, den Irrenden (oder Umherirrenden) heilsam, und uns, die wir mit E. E. durch das genaue Band der Religion verknüpft sind, erfreulich, dabei auch allen denen kräftig sein wird, die mit dem herrlichen Namen des sanftmütigen Seligmachers prangen, ein Vorbild darzustellen.
Wir bitten den allmächtigen Gott, daß Er eure E. E. Personen und das Gemeinwesen mit dem Glanz seiner Wahrheit erleuchten und bei fortdauerndem Glück bewahren wolle. Rotterdam, den 14. Februar 1660.
Euer E. E. Hochwürden zugeneigte Freunde, Bürgermeister und Regenten der Stadt Rotterdam, und im Namen derselben: W. von der A. A.
Dieses nun ist das löbliche und gute Werk unserer hohen Obrigkeiten hiesigen Landes, sowohl der General-Staaten, als der Obrigkeiten besonderer Städte gewesen, welches sehr von der Art derer abweicht, welche vorgemeldete Unterdrückung und Verfolgung angestiftet haben; darum wünschen und bitten wir von Herzen, daß Gott, der allmächtige Herr, dafür ihr Schild und sehr großer Lohn sein wolle.
Es wird ja doch ein jeder nach seinen Werken belohnt werden; die Märtyrer, die um der Wahrheit Gottes willen gelitten haben, für ihre Treue und Standhaftigkeit bis ans Ende; die Verfolger, die den Frommen Leid zugefügt haben, für ihre Grausamkeit und Tyrannei, wenn sie ohne Buße und Bekehrung gestorben sind; die Heilande und Erlöser (verstehe, die guten Obrigkeiten), die die Unterdrückten und Verfolgten zu verteidigen, ihnen zu helfen und sie aus den Klauen und Zähnen der raub- und blutgierigen, unverständigen, unmenschlichen Menschen zu retten gesucht haben, für das Heil und die Erlösung, die sie hierin den Einfältigen und Unschuldigen verschafft haben.
Inzwischen wünschen wir einem jeden das Beste, selbst auch unsern Feinden; denn durch ihre Grausamkeit werden die Frommen geprüft, zu Märtyrern gemacht, und in die Lage versetzt, die in Wahrheit unendlich glückselig macht, nämlich die zuversichtliche Aussicht auf das ewige Leben.