Die Staaten , an den Herrn von Haultain, Gouverneur von Sluys und der umliegenden Länder, wie auch an den Schultheißen und die Obrigkeit der Stadt Aerdenburg.
Edle, Gestrenge, Ehrenfeste, Ehrsame, Liebe, Besondere!
Wir senden hiermit beigelegte, an uns überreichte Bittschrift der Gemeindeglieder, die man Mennoniten oder Taufsgesinnte nennt, die zu Aerdenburg wohnen, die sich beklagen, daß sie in der freien Übung ihrer Religion gestört würden, die wir ihnen doch in vorgemeldeter Stadt zugestanden haben, und zwar unter dem Vorwand eines Befehls, der von uns vergangenen dritten Juli erlassen worden ist. Darauf haben wir nötig erachtet, uns zu erklären und euch zu berichten, daß es nicht unsere Meinung sei, daß die Klagenden unter dem vorgemeldeten Befehl vom vorgenannten dritten Juli begriffen sein sollen, sondern daß die Kläger diese ihre Religionsfreiheit behalten, genießen und darin in Aerdenburg fortfahren sollen, die sie auch zuvor gehabt haben. Darum verordnen wir, daß ihr euch darnach richtet und daß ihr die Kläger weiter nicht beschwert, sondern daß ihr dem nachkommen, was zuvor von uns zugestanden und beschlossen worden ist. Darauf wollen wir uns verlassen und euch in den heiligen Schutz des Allmächtigen empfehlen. In dem Haag, den 16. November 1619.
Ist einstimmig mit dem Originale, welches in Ihrer Hochm. Kanzlei niedergelegt ist. Unterschrieben: N. Ruysch.