Den 31. August des Jahres 1640 wurde Ulrich Müller eingezogen; derselbe war ein Diener des Wortes Gottes in der Grafschaft Kiburg.
Man führte ihn von da nach Zürich, wo er auf dem Rathaus eingesperrt und nach einigen Tagen in den Klosterturm gesetzt wurde. Hier hat man fünf und dreißig Wochen lang sehr unbarmherzig mit ihm gehandelt; dadurch hat sein Körper sehr gelitten, und er ist, weil er bei seinem Glauben blieb, in großer Standhaftigkeit in den Banden entschlafen.
Nach seinem Tod mussten seine Kinder (zur Strafe) der Obrigkeit für ihren Vater hundert Gulden geben, der (wie man glaubte) als ein Ketzer gestorben war. Vergleiche beide Bücher des Mang. und Meyli miteinander über den Namen Ulrich.
Damals, nämlich im Jahre 1640, wurde auch Oswald Landis, samt seiner Hausfrau und die Frauen seiner beiden Söhne eingezogen, welche insgesamt in das Kloster Othenbach festgesetzt wurden. Jakob Landis, des Oswalds Sohn, wurde, samt seiner ganzen Familie oder Haushaltung, ins Elend vertrieben.
Unterdessen kamen die beiden gefangenen Frauen seiner Söhne, die säugende Kinder hatten, Nachts aus dem Gefängnis, welches dem alten Mann, samt seiner Hausfrau, später auch widerfuhr; aber sie mussten alle ihre Güter im Stich lassen und in der Armut herumwandern, Jer. Mang. Buch.
Im folgenden Jahr 1641, legte man die Hände abermals an verschiedene fromme Christen, die im Amt Knonau wohnten; unter welchen auch Henrich Fricken und Hans Ring, samt seiner Hausfrau, genannt werden.
Henrich Fricken wurde auf dem Rathaus der Stadt Zürich eingesperrt, und auf solche unbarmherzige Weise misshandelt, daß er in eine Gemütskrankheit fiel, und darein willigte, daß er in die gemeine Kirch gehen wollte, worum es ihnen zu tun war. Darauf wurde er losgelassen. Als er sich aber bedachte, was er getan hatte, wie er sein Gewissen gebeugt und seiner Seele geschadet habe, auch die Gemeinde Gottes geärgert, fiel er in eine große Angst, bekannte seinen Fall, beweint mit Petrus seine Sünden bitterlich, und, damit seine Verfolger über seinen Abfall sich nicht freuen möchten, begab er sich abermals auf das Rathaus zu Zürich, damit sie ihn wieder an den Ort einsperren möchten, wo er früher gesessen hatte, welches auch geschehen ist.
Unterdessen wurden seine zwei großen Höfe auf Befehl der Obrigkeit für vierhundert und zwanzig Gulden und zwanzig Malter Korn jährlich vermietet; auch hat man ihm an Geld und Briefen über dreizehn Tausend Gulden abgenommen. Hernach ließ man ihn frei, fing ihn aber noch einmal; doch ist er abermals aus denselben Banden frei geworden; darauf wurde er, wie zuvor, hart verfolgt, und musste in Elend und Armut herum wandern.
Hans Ring musste auch zu Zürich auf das Rathaus, darauf wurde er in Othenbach festgesetzt und genau verwahrt; denselben führte man in den Folterkeller, und zog ihn bei der Folterbank zweimal aus; ist aber doch endlich, ohne Verletzung an seinem Glauben, den Händen der Tyrannen entgangen.
Dieses Hans Rings Hausfrau, welche erst vor vier Tagen niedergekommen und noch sehr krank war, wurde von den Dienern der Obrigkeit mit gewaltigem Rasen und Fluchen unversehens so bestürmt und geängstigt, daß sie zufällig (im Augenblick, wo sie entrinnen wollte) in ein Wasserloch fiel. Als man sie kurze Zeit darauf noch lebend fand, wurde sie an eine Kette festgelegt, und dem Hausgesinde bei schwerer Strafe geboten, sie nicht aus dem Haus zu lassen. Doch ist sie endlich in der Nacht, durch einige Freunde aus ihrem Kerker befreit, und in ein anderes Land gebracht worden. Vergleiche Mang. Buch mit des Meyli Buch über den oben angeführten Namen.