Der Märtyrerspiegel

Teil I - Kapitel 9

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9  Der blutige Schauplatz, oder Märtyrer-Spiegel der Taufgesinnten oder wehrlosen Christen, welche in dem sechsten Jahrhundert gelitten haben, von dem Jahre 500 an bis zu dem Jahre 600 nach Christi Geburt

9.1  Kurzer Inhalt von den Märtyrern dieses sechsten Jahrhunderts

Das Versehen des Alcimus, welches zum Anfange der Beschreibung der Taufe auf dieses Jahrhundert verspart worden ist, ist nun das erste, welches zum Beweise der Marter, die sich in dieser Zeit zugetragen haben, angeführt und umständlich erklärt wird.

Es wird von verschiedenen schweren Verfolgungen, welche um dieselbe Zeit entstanden, Nachricht gegeben, deren unter andern fünfzehn gezählt werden; daneben wird berichtet, in welchen Königreichen, Fürstentümern oder Landschaften dieselben sich zugetragen; desgleichen auch, durch welche Tyrannen solches alles gegen die Christgläubigen ausgeführt worden sei.

Hierauf wird angemerkt, dass es nicht wohl glaublich sei, dass alle diese Landschaften, wo die vorgemeldeten Verfolgungen stattfanden, unter den römischen Stuhl gehört haben sollten, wovon mehrere Erläuterung gegeben wird, und was hieraus zu folgern sei.

Der Lehrer des Evangeliums, Arnoldus, der in einem Walde in Frankreich gemartert und von seiner Frau begraben worden, wird auf das Jahr 511 als ein frommer Märtyrer angeführt.

In der Zuschrift, an dem Orte, wo von Arnoldus gemeldet wird, wird von einer schweren arabischen Verfolgung gesprochen, in dem Jahre 520; daneben wird auch angeführt, was hieraus geurteilt werden kann.

Die Unterdrückung der Kirche und der Diener Gottes unter Granus, des Königs von Frankreich Sohn, wird auf das Jahr 562 verstellt, wobei in dem Zusatze, im Jahre 563, von vierzig christgläubigen Bauern gemeldet wird, die unter den Longobarden gelitten haben; diese werden aber von uns um Ursachen willen nicht ohne Beding angenommen.

Danach, in dem Jahre 566, wird von andern vierzig Personen Meldung getan, von welchen die meisten, weil sie nicht Abgötterei treiben oder von Christo abfallen wollten, mit dem Schwerte getötet worden sind; hiervon wird zugleich in der Zugabe eine Anmerkung gegeben, und werden diese von uns als rechtsinnige Märtyrer erkannt.

Golauduch, eine christliche persische Frau, wird von den persischen Priestern um das Jahr 598 zu Tode gemartert.

Von Evagrius, der die vorgemeldeten Marter beschrieben, wird, was die Zeit betrifft, worin er gelebt hat, umständliche Nachricht gegeben.

Hiermit endigt sich unsere Beschreibung von den Märtyrern, welche in diesem Jahrhundert gelitten haben.

Hier findet nun der blutrote Vers des Alcimus Raum, wovon wir zu einer andern Zeit Meldung getan haben, dass er mit einem betrübten Herzen gesungen werden könne. Denn der Schreiber der heiligen Taufgeschichte beginnt dieses Jahrhundert mit Alcimus, welcher Ordnung uns auch nicht missfällt. Er drückt sich aber unterdessen in hochdeutscher Sprache über die Verfolgung der Christen zu seiner Zeit in einem Trauerliede mit diesen Worten aus und sagt:

Der Kriegsknecht stach in Christi Seit’, Wasser sprang aus den Wunden weit, Den Völkern, das die Buß’ bedeut’, Der Märt’rer Blut auch so fließt heut’.

Alcimus, Lib. de Origin. Mun., welchem die MagdeburĊentur. nachfolgen, Cent. 6, Cap. 4, Fol. 112. Hernach auch Jacob Mehrn. in Bapt. Hist., der zweite Teil, gedruckt 1647, Cap. Fol. 467. Dieses ist in das holländische so übersetzt worden:

Als Chrisit Zyde wierd doorstecken, Quam Water uyt die Wonde lecken, ’t welck aen het Volck den Doop beduyden, Soo vloeyt der Martlaers Bloet ook huyden.

Nun kommt es auf den Sinn dieses Verses an, und was zu seiner Zeit Alcimus damit gemeint habe.

Er handelt von zwei Dingen, erstens, von der Taufe, zweitens von der Marter, wozu er sich des Wassers als Gleichnis bedient, welches aus der Seite Christi floss, als dieselbe von einem Kriegsknechte mit einem Speere durchstochen wurde.

Folgendes betrifft das Erste, was von der Taufe gemeldet worden ist Hiervon wollen wir nur etwas weniges anmelden, weil von dieser Sache in unserer vorhergehenden Beschreibung in Ansehung der Taufe, wie sie in diesem Jahrhundert gebräuchlich gewesen ist, genug gesprochen wurde; gleichwohl um ordentlich zu handeln und von dem vorgemeldeten Verse nichts auszulassen, melden wir dieses:

Dass das Gleichnis, welches Alcimus hier beibringt, von dem Wasser, welches aus der Seite Christi floss, und welches ferner enthält, dass dasselbe bei dem Volk oder den Völkern die Taufe bedeutet habe, auf die Kindertaufe nicht könne oder möge bezogen werden, oder dass er die Kinder damit nicht gemeint habe; denn nicht allein der Sinn des Verses, sondern auch die Worte selbst würden der Sache widersprechen.

Was die Worte betrifft, so sagt er nicht, dass dieses Wasser an den Kindern die Taufe bedeute, welches er ja sagen müsste, wenn er damit die Kindertaufe verstanden hätte; sondern er sagt, dass dasselbe bei dem Volk oder den Völkern die Taufe bedeutet habe, unter welchem Wort Volk oder Völker, sowohl in der Heiligen Schrift, als auch bei weltlichen Schreibern, Erwachsene oder zum wenigsten verständige Personen, welche man etwas lehren oder bedeuten kann, insgemein verstanden werden; als (zum Exempel) Christus sprach zu seinen Jüngern: Geht hin, und lehret die Völker, und tauft sie (Mt 28,19).

Überdies sind junge Kindlein nicht einmal imstande, die Bedeutung geringer und kleiner Dinge zu verstehen, geschweige denn große Geheimnisse und Heimlichkeiten der Taufe, solches ist so klar, dass mit Wahrheit der Sache nicht widersprochen werden mag.

Ferner das zweite, nämlich das, was von der Marter gemeldet worden Dieses ist das Vornehmste, welches wir zu unserem Augenmerke gehabt haben; denn er sagt zu Ende des vorgemeldeten Verses also: »Der Märt’rer Blut auch so fließt heut’.«

Gewiss gibt er damit zu erkennen, dass in derselben Zeit, als er diesen Vers geschrieben, der gläubigen Märtyrer Blut vergossen worden, denn solches gibt das Wort heute zu erkennen, welches insgemein von dem gegenwärtigen Tage genommen wird, eigentlich aber die heutige oder gegenwärtige laufende Zeit bedeutet.

Daneben, was die Personen betrifft, die Alcimus als Märtyrer bezeichnet, und von welchen er sagt, dass ihr Blut heute fließe, solches kann und mag man nicht anders verstehen, als von solchen Märtyrern, welche in ihrer Lehre richtig und rechtsinnig gewesen sind; oder wenigstens von solchen, welche mit ihm einerlei Verstand und Lehre gehabt; denn die ersten, alten und rechtsinnigen Christen pflegten keine andere als ihre eigenen Glaubensgenossen Märtyrer zu nennen, wenn nämlich dieselben um des vorgemeldeten Glaubens willen gelitten haben oder getötet worden sind; hiervon scheint der alte Spruch, der bei uns noch heute gebräuchlich ist, hergekommen zu sein:

Nicht das Leiden, sondern die gute Ursache des Leidens macht jemand zum Märtyrer.

Von der rechtsinnigen Meinung des Alcimus und daher auch derjenigen, die er Märtyrer nennt, insonderheit über den Artikel der Taufe, ist zuvor gesprochen worden, wovon wir eben jetzt einige Erläuterung gegeben haben, wobei wir es auch gegenwärtig belassen; ein Unparteiischer mag hierüber urteilen.

Inzwischen müssen wir untersuchen und (wenn es möglich ist) nachweisen, in welcher Zeit, an welchem Orte und um welcher Ursache willen solche Personen und auf welche Weise diese Märtyrer gelitten haben.

Wenn wir aber solches nicht treffen können, um des Mangels der alten Schreiber willen, so wollen wir uns mit demjenigen vergnügen, was wir davon finden, und wollen uns unterdessen bestreben, den richtigsten und treuesten Verhandlungen nachzufolgen.

Von verschiedenen schweren Verfolgungen, die in und um diese Zeit gegen die Christen in vielen Königreichen, Fürstentümern, Provinzen und Landschaften ausgeübt worden, sowohl durch Juden und Heiden, als auch durch falsche und abgefallene Christen, wovon wir in der Kürze die Vornehmsten anweisen wollen Wir haben allein aus Abr. Mellinus, ohne die vielen alten Schreiber, die von ihm angeführt werden, und welche die Beschaffenheit des Märtyrertums aus derselben Zeit umständlicher angemerkt haben, in diesem Jahrhundert 15 Verfolgungen gezählt, welche mit aller Macht in verschiedenen Landschaften sich gegen diejenigen, welche Christen waren, erhoben.

Um aber solches auf das Kürzeste zusammenzufassen, wollen wir nicht der Beschreibung des vorgemeldeten Schreibers von Wort zu Wort nachfolgen, damit solches dem Leser nicht zu lang oder zu verdrießlich fallen möge, sondern wir wollen nur das Mark und den Sinn desselben herausziehen und aufs Klarste nach bestem Vermögen zu erkennen geben.

In dem zweiten Buche der Geschichte der Verfolgung, unter dem Titel: Nähere Erklärung von der tausendjährigen Bindung des Satans, Fol. 293, Col. 1–4, werden unter andern Umständen die vorgenannten Verfolgungen innerhalb der Grenzen des sechzehnten Jahrhunderts, nämlich vom Jahre 518 bis ans Ende derselben hundert Jahre beschrieben. Dessen Inhalt wir so kürzlich zusammengefasst haben:

Zuerst und vor allen Dingen wird von vielen Unterdrückungen Meldung getan, die sowohl von Juden und Heiden, als auch von andern bewerkstelligt wurden, wodurch die ganze Welt von Konstantin Magnus Zeit an bis auf das Kaisertum von Justinus Magnus in Bewegung gesetzt worden (Fol. 293, Col. 2). Da aber diese Unterdrückungen vor der Zeit des Justinus Magnus, das ist, vor dem Jahre 518, sich zugetragen, so wollen wir davon ablassen, weil sie nicht zu der Zahl derjenigen gehören, davon wir gemeldet haben.

Von den Verfolgungen, welche nach der Zeit des Justinus Magnus vom Jahre 518 bis zum Ausgange dieses Jahrhunderts vorgefallen sind Es wird erstens berichtet, dass abgesehen von der Verfolgung, welche im Anfange der Regierung des Justinus Magnus, von Theodoricus dem Arianer, gegen die Christen, die man Orthodoxe oder Rechtlehrende nannte, ins Werk gesetzt wurde, im fünften Jahre der Regierung des Justinus ein gewisser jüdischer Tyrann, Dunan genannt, die Christen in der Stadt Nagra gewaltig verfolgt habe. Siehe Abr. Mellinus, Fol. 293, Col. 3.

Zweitens, von Amalaricus, dem Könige der Westgothen in Frankreich, wird berichtet, dass er seiner Hausfrau Clotildis große Schmach angetan habe, weil sie in Ansehung der christlichen Religion rechtsinnig gewesen. Aus französischer Geschichte und Isidorius in seiner Chronik.

Drittens, im dritten Jahre des Justinianus, eines Neffen des vorgemeldeten Justinus Magnus, ist dem Berichte nach eine Verfolgung gegen die Christen durch die samaritischen Juden in Palästina entstanden. Ibidem, Col. 2.

Viertens, eine spätere Verfolgung der Vandalen gegen die Christgläubigen in Afrika ist nur von kurzer Dauer gewesen. Ibidem, Col. 2.

Fünftens, die arianische Verfolgung, welche unter Justinianus in Italien gegen die Christen durch Totillas, steht an demselben Orte, stattgefunden haben soll.

Sechstens, die Verfolgung, welche die Juden und Samariter zu Cäsaren in Palästina zum zweiten Male im neunundzwanzigsten Jahre des Kaisertums von Justinianus vorgenommen haben. Siehe oben.

Siebtens wird ferner berichtet, dass zur Zeit des zweiten Justinus die christlichen Gemeinden in Persisch-Armenien von Chosroes, dem persischen Könige, unterdrückt worden seien. Siehe den oben angeführten Ort.

Achtens, im dritten Jahre desselben Justinus hat Alboinus, der erste König der Longobarden, einen Einfall in Italien gemacht, dieser hatte geschworen, alle Christen mit dem Schwerte zu vertilgen. Idem ibidem.

Neuntens, um diese Zeit hat auch Manucha eine Verfolgung durch die Saracenen gegen die Christen angeordnet. In der oben angeführten Pag. und Col.

Zehntens, später hat Chilperius, ein Christenfeind, große Grausamkeiten gegen die Christen ausgeübt. Siehe Abr. Mellinus, Fol. 94, Col. 1, oben angeführt.

Elftens, im ersten Jahre des Kaisers Mauritius, des Kappadoziers, haben die Persier in Armenien eine Verfolgung mit Feuer und Schwert vorgenommen. Idem ibidem.

Zwölftens, in dieser Zeit haben die Longobarden die Verfolgung gegen die rechtgläubigen Christen in ganz Italien fortgesetzt. Siehe an eben demselben Orte.

Dreizehntens, damals ist auch eine Verfolgung in Frankreich entstanden

14. Desgleichen auch in Spanien.

15. In England haben die Heiden die Christen auszurotten gesucht.

Von diesen drei letzten Verfolgungen siehe gleichfalls Abr. Mellnus, Fol. 294, Col. 1, aber von diesen allen sämtlich siehe denselben Schreiber und in demselben Buche, Fol. 293, Col. 1–4 bis an Fol. 294; ferner siehe von denselben Verfolgungen, insbesondere von dem letzten angewiesenen Folio an bis Fol. 303.

Aus den aufgezählten fünfzehn Verfolgungen, die in diesem Jahrhundert vorgekommen, haben wir ersehen, dass zwölf derselben in Königreichen, Fürstentümern und andern Landschaften stattgefunden, welche nicht sowohl in Europa oder gar in Italien (welches zwar auch als ein Landschaft angesehen werden kann, wo die römischen Bischöfe ihren Stuhl und ihr ungöttliches Regiment besonders hatten), sondern größtenteils in den von Italien weit entfernt gelegenen Weltteilen Asien und Afrika gelegen sind.

Die genannten Landschaften, wie sie aufeinander folgen, sind diese:

1. Nagra, ein Platz oder Landschaft in Arabien. 2. Frankreich. 3. Palästina. 4. Ein gewisser Ort in Afrika. 5. Italien. 6. Cäsaren. 7. Persisch-Armenien. 8. Eine gewisse Landschaft, wo Chilperius tyrannisierte. 10. Armenien. 11. Spanien. 12. England.

Dieses sind die genannten Landschaften, ohne diejenigen, die verschwiegen worden, und gleichwohl den Verfolgungen unterworfen gewesen sind.

Wer sollte nun glauben, dass alle diese Landschaften zu dem römischen Reiche gehört haben sollten? Ja, was mehr ist, wer sollte denken, wenn er sonst einen klaren Verstand hat, dass alle diese dem römischen Stuhle angehangen und dass alle Personen, welche in diesen erwähnten fünfzehn Verfolgungen in diesem Jahrhundert ihr Leben eingebüßt, sich zu der römischen Religion bekannt haben sollten. Gewiss, solches ist nicht wahrscheinlich, sondern das Gegenteil ist mit Sicherheit anzunehmen. Erstens, weil man nicht findet (bei glaubwürdigen Schreibern), dass das Ansehen und die Macht des römischen Bischofs oder Papstes zu der Zeit so groß gewesen, dass nicht allein Europa, sondern auch Asien und Afrika, die ganze damals bekannte alte Welt sich vor ihm gebeugt haben sollte, welches zuvor bewiesen werden müsste, denn in diesen drei Weltteilen, Europa, Asien und Afrika, liegen die obengenannte Königreiche, Fürstentümer und Landschaften, und nicht allein innerhalb, sondern auch außerhalb deren Grenzen, sind die vorgedachten Verfolgungen entstanden.

Zweitens, weil in verschiedenen Gegenden zu dieser Zeit Menschen gelebt, die sowohl von der Taufe als auch von andern Stücken der Religion eine ganz andere Ansicht und Meinung gehabt, als die von der römischen Kirche.

Aus Obigem folgt, dass allem Anscheine nach in den obengenannten fünfzehn Verfolgungen nicht wenige, oder doch wenigstens einige rechtsinnige Personen als wahre Märtyrer getötet worden sind; denn solche sind von jeher den Verfolgungen am meisten ausgesetzt gewesen.

Deshalb wollen wir aufsuchen und nachforschen, welche Menschen zu der Zeit als fromme Zeugen Jesu die Wahrheit ihres Seligmachers standhaft bekannt und mit ihrem Blute versiegelt haben.

Arnoldus, ein Lehrer des Evangeliums und des christlichen Glaubens, wird in einem Walde bei Paris gemartert, im Jahre 511 Anfangs des elften Jahres dieses sechsten Jahrhunderts hat, dem Berichte nach, ein gottesfürchtiger Lehrer, namens Arnoldus, der seine ihm von Gott verliehenen Talente nicht vergraben, sondern um Christo, seinem Seligmacher, einigen geistlichen Gewinn zu erwerben, womit derselbe wuchern wollte, das Evangelium gepredigt. Aus diesem Grunde ist derselbe in einem Walde Frankreichs zu Tode gemartert und nachher unter die Zahl der frommen Märtyrer aufgenommen.

Hiervon gibt P. I. Twisck auf das Jahr 511 nachstehenden Bericht:

Als Arnoldus das Evangelium von Christo und von dem christlichen Glauben in einem französischen Walde bei Paris predigte, wurde er gemartert und ist daselbst von seiner Frau begraben worden.

Chronik von dem Untergange, Ausg. von 1617, das 6. Buch, im Jahre 511, Pag. 177, Col. 2, aus Nic. Gellem., Chron., Fol. 44.

Alle Umstände des vorerwähnten Arnoldus geben die Aufrichtigkeit seiner Person und seiner Meinung ganz klar zu erkennen, als auch, wie weit er von dem Aberglauben der römischen Kirche, welcher bereits sehr hoch gestiegen war, entfernt gewesen.

Es lässt sich ansehen, dass ungefähr 9 Jahre nach dem Tode des oben erwähnten Märtyrers Arnoldus, nämlich im Jahre 520, in Arabien eine große Verfolgung gegen die Christen entstanden, wovon P. I. Twisck so schreibt: Im Jahre 520 hat ein aufrührerischer Jude, der sich für einen zweiten Mose ausgab, ein grausames Blutbad unter den Christen zu Nagra in Arabien angerichtet, unter der Regierung des Kaisers Justinus; er erwürgte den frommen Bischof Areta und viele tausend Christen. Chron. von dem Untergange der Tyrannen, und jährliche Geschichte, Buch 6, Ausg. 1617, Pag. 180, Col. 1, aus Niceph., Buch 16, Cap. 6. Weil wir aber über diesen Bischof Areta keinen zuverlässigen Bericht haben erhalten können, ausgenommen dasjenige, was wir angeführt haben, ob er auch ein wahrer und rechtsinniger Bischof gewesen sei; desgleichen auch nicht über die viel tausend genannten Christen, welche mit ihm erwürgt sind, ob sie auch ein gutes Glaubensbekenntnis getan haben, woran wir sehr zweifeln, so nehmen wir uns derselben nicht an. Desgleichen ist zu bedenken, ob unter einer so großen Anzahl Menschen zum wenigsten hier und da nicht sollten einige gewesen sein, welche auf den wahren Glauben gestorben, nachdem dieselben zu Zeiten in verschiedenen Gegenden zerstreut gewesen, welches wir dem Urteile des gutwilligen Lesers überlassen wollen.

Besonders wird das Letztere aus verschiedenen Umständen klar.

Erstens, weil berichtet wird, dass er nicht die Kirchensatzungen und Lebensbeschreibungen der Heiligen unter den Römischgesinnten, sondern das Evangelium gepredigt.

Zweitens, weil angeführt wird, was er aus dem Evangelium gepredigt, nämlich von Christo und dem christlichen Glauben, nicht aber von der Macht des römischen Bischofs, oder von dem römischen Glauben.

Drittens, weil berichtet wird, alten Schreibern zufolge, dass er um seines Glaubens willen gemartert, und daselbst, nämlich wo er getötet, auch von seiner Frau begraben worden sei, während das Ehelichen schon lange zuvor bei den Römischgesinnten allen Lehrern und Maronen bei Verlust ihres Amtes verboten gewesen. Hiervon lautet der Artikel, welcher in einem gewissen päpstlichen Konsilium, im Jahre 495 gestellt worden, so:

Dass die Priester, nämlich welche auch predigten, und die Diakone sich des Ehelichen enthalten sollten, und wenn sie dem nicht nachkommen würden, sollten sie ihres Amtes entsetzt werden.

Seb. Franck, Chronik der römischen Konsilien, von Petrus bis Clemens VII., gedruckt 1563, Fol. 4, ex Concil. Aper etc.

Viertens, weil wir in den alten Registern, worin die Namen der vorzüglichsten alten Lehrer und Märtyrer aufgezeichnet stehen, keineswegs gefunden, dessen er beschuldigt worden wäre, es betreffe den Aberglauben oder etwas anderes, wiewohl wir fleißig darnach gesucht, und auch andere haben suchen lassen.

Von der Verfolgung, welche die Kirche und die Diener Gottes unter Granus, dem Sohne des Königs von Frankreich, erlitten haben, im Jahre 562 Dass die Gläubigen und Vorsteher der Gemeinden Christi um diese Zeit viele Verfolgungen haben leiden müssen; solches hat unser geliebter Bruder und Mithelfer in Christo P. I. Twisck selbst seinen Zeitgenossen zu erkennen gegeben durch folgende Worte: Um diese Zeit (nämlich im Jahre 562) wurden die Kirchen und Diener Gottes von Granus, einem Sohne des Königs von Frankreich sehr geplagt, welcher ein böser, unartiger Mensch gewesen.

In dem folgenden Jahre, nämlich 562, wird von vierzig christgläubigen Bauern berichtet, welche durch die Longobarden gefangen und Götzenopferspeise zu essen genötigt worden. Als sie aber dessen sich weigerten, wurden sie um des Glaubens willen an den einigen Gott und seinen Sohn Jesum Christum miteinander enthauptet. Vergleiche P. I. Twisck, Chronik, auf das Jahr 563, Pag. 192, aus Mariano Scoto, Lib. 4, mit Abr. Mellinus in dem zweiten Buche der Verfolgung, Fol. 299, Col. 4, aus Gregor. Dial., Lib. 5, Cap. 27, von glaubwürdigen Zeugen, welche es selbst gesehen haben.

Doch dürfen wir dieselben gleichwohl nicht unter die wahren wehrlosen Märtyrer zählen, weil wir zweifeln, ob sie, als man sie gefangen, sich auch sanftmütig gezeigt haben.

In dem 6. Buche von dem Untergange, gedruckt im Jahre 1617, auf das Jahr 562, Pag. 192, Col. 1, aus Paulus Merulus, Fol. 481, Hist. Wenc., Fol. 78.

Ungefähr vierzig fromme Christen werden von den Longobarden in Italien gefangen, von welchen die meisten, weil sie nicht Abgötterei treiben wollten, ungefähr im Jahre 566 mit dem Schwerte getötet worden sind Kurz nach dem Tode der Bauern, deren wir kurz zuvor Erwähnung getan, als die heidnischen Langobarden, ihrem Gebrauch zufolge, dem Satan den Kopf eines Geisbocks opferten, wurden ungefähr vierzig sanftmütige und fromme Christen gefänglich eingezogen.

Als es sich aber zutrug, dass sie (nämlich die sie gefangen hatten) dem Satan zu Ehren, ihre Opfer umkreisten und dieselben mit ihren zauberischen Beschwörungen und Gesängen einweihten, desgleichen auch das Haupt vor ihm beugten und ihn anbeteten; haben sie die gefangenen Christen genötigt, den erwähnten Kopf eines Geisbocks mit ihnen anzubeten.

Aber der größte Haufe der gefangenen Christen wollte lieber sterben und auf diese Weise nach dem unsterblichen Leben trachten, als leben bleiben und den Abgott anbeten; daher sie sich geweigert, ihr Häupter, die sie stets Gott, ihrem Schöpfer, zu Ehren gebeugt hatten, vor einem nichtigen und vergänglichen Geschöpfe zu beugen.

Hierüber haben die Feinde Gottes und seines Gesalbten (welche sich nicht gescheut haben, gegen den Herrn zu streiten und ihre Füße an den Stachel zu stoßen) alle vorgemeldeten Christen, die sie gefangen hatten und welche mit ihrer Abgötterei keine Gemeinschaft haben wollten, mit dem Schwerte getötet, welche alle um Jesu Christi willen ein seliges Märtyrertum erlangt haben.

Vergleiche Abr. Mellinus in dem 2. Buche der Verfolgung, gedruckt 1619, Fol. 299, Col. 4 aus Lib. 5, Dialog. Cap. 28.

Golauduch, eine christgläubige persische Frau, wird um des Zeugnisses Jesus Christi willen von den persischen Priestern sehr gepeinigt und bis zum Tode gemartert, ungefähr im Jahre 598 Ungefähr im Jahre 598, zur Zeit des Kaisers Mauritius, ist Golauduch, eine persische Frau, welche vormals der persischen Religion zugetan war, nachher aber zu Christo bekehrt und auf ihren Glauben getauft worden, in ihrem Glaubensbekenntnis bis an ihren Tod treu geblieben.

Hiervon gibt Evagrius Kunde (den wir für denselben halten, von dem wir an einer andern Stelle gesprochen haben) und berichtet, dass er die Taufe der Kandidaten, nämlich derjenigen, welche auf das Bekenntnis ihres Glaubens getauft worden, beschrieben und als eine löbliche Sache vorgestellt habe.

Unterdessen schreibt er von der erwähnten Golauduch also:

Zu derselben Zeit (nämlich unter der Regierung des Mauritius) hat die gottselige Märtyrerin Golauduch unter uns gelebt, welche, als sie viele Peinigungen erlitten und von den persischen Magiern oder Priestern hart gepeinigt wurde, zuletzt die Märtyrerkrone erlangt hat; ihr Leben hat der alte Stephanus, Bischof der Gemeinde zu Hierapolis, beschrieben.

Vergleiche Evagr., Lib. 6, Cap. 19, item Niceph., Lib. 18, Cap. 25, ex Actis Sabulosis, mit Abr. Mellinus große Christ. Mart. B., gedruckt 1619, Fol. 301, Cap. 1.

Wenn A. Mell. und I. Mehrning in Ansehung der Zeit, zu welcher Evagrius (der, wie es scheint, obenerwähnten Bericht von der Marter der Golauduch geschrieben) gelebt haben soll, nicht übereinstimmen, indem I. Mehrning dessen Leben etwa in die Mitte des fünften Jahrhunderts verlegt, während A. Mell. solches ans Ende des sechsten Jahrhunderts setzt, so wollen wir diese Streitigkeiten in Ansehung der Zeit ihnen zu verantworten überlassen.

Nichtsdestoweniger halten wir dafür, dass es eben dieselbe Person sei, von welcher sie beide geschrieben, dass ferner Evagrius ein guter Geschichtsschreiber gewesen und kirchliche Sachen mit Zuverlässigkeit aufgezeichnet.

Derselbe nun, nämlich Evagrius, nachdem er von der Taufe der Kandidaten, wie oben angeführt, die zuvor in dem Glauben unterwiesen waren, löblich gesprochen, redet nachher, wie es scheint, von der Marter der vorerwähnten Märtyrerin Golauduch und nennt sie seine Schwester in dem Glauben und ein Mitglied seiner Gemeinde.

Denn wenn er, wie oben berichtet worden, sagt: Zu dieser Zeit hat die gottselige Märtyrerin Golauduch unter uns gelebt, was will er damit anders zu erkennen geben, als dass dieselbe Frau unter und in eben dieselbe Gemeinde gehörte, auch in derselben gelebt und sich aufgehalten, von welchen er ein Mitglied gewesen, oder wenigstens deren Lehrer er geliebt und der er zugetan gewesen.

Außerdem haben wir, wie auch von den vorhergehenden Märtyrern berichtet worden, in Ansehung ihres Glaubens und guten Wandels keine Unrichtigkeit gefunden, weshalb wir auch die obengenannte Märtyrerin anerkennen wollen.