Der Märtyrerspiegel

Teil I - Kapitel 8

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8  Der blutige Schauplatz oder Märtyrer-Spiegel der Taufgesinnten oder wehrlosen Christen, welche in dem fünften Jahrhundert gelitten haben, von dem Jahre 400 an bis zu dem Jahre 500 nach Christi Geburt

8.1  Kurzer Inhalt von den Märtyrern dieses fünften Jahrhunderts

Zuerst und hauptsächlich werden in diesem Jahrhundert die Tyrannen angewiesen, welche im Anfange derselben Zeit über die wehrlosen Schafe Christi tyrannisiert haben; unter denselben werden Isdigerdes und Geroranes, sein Sohn, genannt.

Der blutige Befehl, den die zwei Kaiser Honorius und Theodosius gegen diejenigen, welche man Wiedertäufer nannte, abgefasst und bekannt gemacht haben, wird in verschiedenen Büchern beschrieben und ausführlich mitgeteilt.

Der Vers des Prosperus, worin den Täuflingen verkündigt wird, dass ihre Taufe durch die Marter erfüllt werden sollte, wird umständlicher beschrieben.

Albanus, ein frommer Lehrer zu Mainz, mit mehreren andern gemartert.

Hierauf folgen die großen Bedrohungen des nestorianischen Kaisers Theodosius, gegen den rechtsinnigen Lehrer Cyrillus Alexandrinus.

Die Tyrannei des Theodosius, des Bischofs zu Jerusalem, gegen viele rechtsinnige Leute, aber besonders gegen einen frommen Lehrer der Gemeinde Christi, welchen er geißeln und hernach enthaupten ließ.

Benjamin, ein Diakon, wird, nachdem er viele Tormente erlitten, mit einem knotigen Stocke in Persien getötet.

Die Grausamkeit des Honorius, des arianischen Königs, gegen einige Bischöfe und Älteste, die keinen Eid tun wollten, wird ausführlich berichtet; desgleichen auch sein Untergang.

Hierauf wird angewiesen, dass ungefähr um diese Zeit in Afrika in verschiedenen Kirchenversammlungen 505 Gesetze gemacht worden sind, worin manches von der Kindertaufe gemeldet wird; ferner von den Streitigkeiten und Verfolgungen, die bei der Taufe vorgefallen.

Von der blutigen Verfolgung der Gläubigen, wie es scheint, zur Zeit des Fulgentius.

Zwei Personen, welche die Kindertaufe leugneten, werden in einer gewissen Versammlung zu Carthago verdammt, wie angewiesen wird. Doch lassen wir sie Gott befohlen sein.

Mit diesem letzten endigt sich die fünfhundertjährige Zeit.

Nun kommen wir dazu, dasjenige zu erfüllen, was wir an verschiedenen Plätzen unserer Beschreibung von der Taufe im fünften Jahrhundert versprochen haben, nämlich, dass wir angeben wollen, wie einige von denen, welche nach Christi Ordnung getauft, und welche dieselbe und ihre Lehre verteidigten, ihr Leben um dieser Ursache willen haben lassen müssen; andere welche dem Tode entgingen, hart verfolgt worden, oder leiblich gestraft worden sind.

Um aber solches nach der Ordnung anzuführen, wollen wir zuerst von den Tyrannen dieser Zeit und deren Tyrannei Nachricht geben, gleichfalls welche Personen durch diese Tyrannei unterdrückt worden sind und bis aufs Blut gelitten haben.

Nachricht von den Tyrannen dieser Zeit und derselben Tyrannei, nach der Beschreibung des fünften Buches, von dem Untergange der Tyrannen, gedruckt 1617, auf das Jahr 401, Pag. 135 Unter die grausamen Bluthunde und Verfolger der Christen können auch Isdigerdes und Geroranes, sein Sohn, gezählt

werden, welche nicht allein die Christen lebendig geschunden und gebraten haben, sondern sie nahmen auch gespaltenes Rohr, schnitten ihnen die Seiten auf, banden dann dasselbe steif um den nackten Leib und rissen es mit Gewalt heraus, sodass ihre Leiber dadurch jämmerlich verstümmelt wurden.

Auch schlossen sie die standhaften Märtyrer nackend in Kämmerlein, machten ihre Hände und Füße fest, jagten einen großen Haufen hungriger Ratten hinein, welche die Leiber der Christen zernagten und endlich auffraßen; dessen ungeachtet konnten sie durch diese und andere dergleichen Grausamkeiten viele Christen nicht zur Verleugnung ihres Seligmachers zwingen.

Dieses alles wird deshalb gemeldet, um die Grausamkeit der Tyrannei dieser Zeit, welche gegen die Christen ausgeübt wurde, darzustellen.

Vergleiche mit dem oben angewiesenen Orte Chron., Leonh., Buch 2. Wil. Baud. Denkw., Buch 5. Joh. Mega., Hist., Lib. 4, Cap. 3. Theo doretus, Lib. 5, Cap. 39.

Von dem blutigen Befehle, welchen die zwei orientalischen Kaiser Theodosius und Honorius gegen diejenigen, die man Wiedertäufer und Wiedergetaufte nannte, aufgesetzt und bekannt gemacht haben, im Jahre 413 Um von diesem blutigen Befehle die genaueste Beschreibung zu geben, wollen wir die verschiedenen Abschriften, die wir davon gefunden haben, genau von Wort zu Wort mitteilen, und hernach unsere Meinung derselben beifügen.

8.1.1  Erste Bekanntmachung

Nach der Beschreibung des Sebastianus Frankus Wordensis, in seiner Chronik von den römischen Ketzern, welche sich von Petrus bis auf Klemens den Siebten erstreckt, gedruckt im Jahre 1563, Fol. 136, Col. 3 Das Merkwürdigste in dieser Verhandlung ist das kaiserliche Recht, kraft dessen, Buch 2, Kap. 1, ein Befehl von dem Kaiser Theodosius und Honorius verfasst, erlassen, welcher so lautet:

Wenn etwa einer von den Dienern der christlichen Gemeinde angegeben oder ausgefunden wird, dass er jemand wiedergetauft, so soll er mit dem Wiedergetauften, wenn derselbe anders überzeugt ist und Alters halber die Lästerung versteht, mit dem Tode bestraft werden.

8.1.2  Zweite Bekanntmachung

Nach Anweisung des Martinus Bellius, in dem Traktate von den Ketzern, und ob man dieselben verfolgen möge (Dem Herzoge Christoph von Württemberg zugeeignet, Pag. 53).

Wenn wir nun, spricht er, von demselben kaiserlichen Rechte sprechen, so wollen wir hier Nachfolgendes erzählen, nämlich von dem Gesetze, aus dem ersten Buche, Kodex genannt, dass man nicht wiedertaufen soll. Das andere Gesetz aber lautet so:

Der Kaiser Honorius und Theodosius schreiben dem A. A. Antonius, Gerichtsvogt so: Wenn man von jemand vernehmen kann, dass er einen Diener der allgemeinen Religion wiedertauft, so soll derselbe mit demjenigen, der ein strafwürdiges Laster begangen hat, welches er Alters halber hat tun können und von der Sache überzeugt worden ist, mit dem Tode bestraft werden.

Wiederholung des vorgemeldeten Befehls, nach des Kardinals Cäsar Barronius Jahr-Beschreibung in seiner Chronik, im Jahre 413, Num. 6 In demselben Jahre, schreibt er, hat der Kaiser Theodosius einen Befehl gegen die Wiedertäufer erlassen, welcher gebot, dass sie sollten getötet werden.

Dieses ist nochmals wiederholt worden von dem Ketzermeister zu Leeuwaarden in seinem Wortstreite gegen Jaques D’Auchi, in dem Jahre 1558.

Siehe in dem Register das 2. Buch, über den Namen Jaques. Item Einleitung über den Märtyrerspiegel, Ausgabe von 1631, Fol. 47, Col. 2.

Diese verschiedenen Bekanntmachungen des Befehls von Honorius und Theodosius geben zugleich drei Dinge zu erkennen:

Erstlich, dass in derselben Zeit (nämlich im Jahre 413) Leute gewesen, welche man Wiedertäufer und Wiedergetaufte genannt.

Zweitens, dass dieselben Leute, um des Wiedertaufens willen, bei der Welt und besonders bei den Großen über die Maßen verhasst gewesen.

Drittens wird angewiesen, auf welche Weise sie gehasst wurden, nämlich bis zum Tode; wie man dann Befehle ausgehen ließ, dieselben mit dem Tode zu bestrafen.

Den Verständigen wird wohl bekannt sein, dass Christus, unser Seligmacher, vor Zeiten geweissagt, dass solches seinen Jüngern und Nachfolgern widerfahren würde (Mt 10,22; 24,9; Mk 13,9; Lk 21,12; Joh 15; 16,2).

Überhaupt, dass vorgemeldete Leute, gegen welche derselbe Befehl ausgegangen, keine fremde oder unbekannte Irrgeister gewesen, sondern ein solches Volk, das man auch in unsern letzten Tagen mit dem Namen Wiedertäufer genannt; solches hat nicht allein der Ketzermeister zu Leeuwaarden im Jahre 1558 freimütig bekannt, wie an seinem Orte gemeldet worden, sondern auch alle Umstände der letztangeführten Autoren drücken dasselbe, welches bei den Römischgesinnten eine bekannte Sache ist, fast so klar aus, als die Sonne auf den Mittag.

Ja es scheint, dass derselbe Befehl des Honorius und Theodusius nicht allein im Jahre 413 und in einigen folgenden Jahren gegen die Wiedertäufer, welche damals waren, vollzogen worden sei, sondern dass es auch keine geringe Ursache der letzten großen Versammlung der Taufgesinnten gewesen, welche um das Jahr 1524 entstanden; und dass der Kaiser Karl der Fünfte durch das starke Antreiben der Papisten, besonders der sogenannten Geistlichen, allem Ansehen nach dazu bewegt worden, die vorgemeldeten Befehle des Honorius und Theodosius gegen die Wiedertäufer derselben Zeit zu erneuern, weil sie mit den vorhergehenden, die zur Zeit des Honorius und Theodosius gelebt, ein Volk und von einerlei Glauben gewesen.

Gewiss ist es, dass viele papistische Obrigkeiten aus Kraft

des gemeldeten alten Befehles von dem Jahre 413 eine große Zahl frommer taufgesinnter Christen zum Tode gebracht haben; solches erhellt klar aus verschiedenen Schreibern, sodass es mit Wahrheit nicht geleugnet werden kann.

Vergleiche Seb. Franck in Chronik röm. Ketzer, von Petra bis Clemens den VII., Ausgabe von 1563, Fol. 136, Col. 3, mit Mart. Bellius, Tractat von den Ketzern in der blutigen Zeit, zur Widerlegung der Papisten gedruckt, Pag. 53.

Damals wurde auch der Vers Prosperus erfüllt, nämlich, dass die Taufe den Täuflingen wohl etwas Heiliges beigebracht; aber, dass solches alles durch die Märtyrerkrone sei erfüllt worden.

Dieses hat zu einer andern Zeit Jak. Mehrningus in hochdeutscher Sprache also gesungen:

Was HeilŽges bringt die Taufe schon, Solch’s ganz erfüllt der Märt’rer Kron’.

Bapt. Hist., 2. Teil, edit. 1647, Pag. 413, ex Prosp. in Epigr.

Er will sagen, dass diejenigen, welche damals getauft wurden, die Marter zu erwarten hatten. Wir wollen ferner melden, welche Personen um diese Zeit, es sei aus Kraft des oben gemeldeten Befehls, oder um des Zeugnisses Jesu Christi willen gelitten haben.

Albanus, ein frommer Lehrer zu Mainz, mit mehreren andern um des Glaubens willen gemartert, im Jahre 424 Nachdem im Jahre 413 der blutige Befehl der Kaiser Honorius und Theodosius gegen die so genannten Wiedertäufer ausgegangen war, ist in dem elften Jahre darnach, nämlich im Jahre 424, ein frommer Lehrer, welcher den Namen Jesu Christi auszubreiten willens war und die Lehre des heiligen Evangeliums fortzupflanzen, nach Mainz gekommen, aber mit noch andern jämmerlich umgebracht worden.

Dieses hat, nebst andern Autoren, P. I. Twisck mit diesen Worten beschrieben: Als Albanus zu Mainz Christum predigte, ist er mit mehreren andern gemartert worden.

Chronik von dem Untergange, das 5. Buch, gedruckt 1617, auf das Jahr 424, Pag. 149, Col. 2, aus Hist. Andr. 143.

Von den großen Bedrohungen des nestorianischen Kaisers Theodosius, womit er dem rechtsinnigen Lehrer Cyrillus Alexandrinus zugesetzt, weil er sich nicht zu den nestorianischen Irrtümern verstehen wollte, im Jahre 429 Es war dem Kaiser Theodosius nicht genug, dass er im Jahre 413 den zuvor genannten Wiedertäufern den Tod gedroht, sondern er scheint auch endlich so weit verführt worden zu sein, dass er die rechtsinnigen Gläubigen zwingen wollte, den sehr ungereimten Irrtümern der Nestorianer beizustimmen.

Unter andern hat er Cyrillus Alexandrinus angegriffen, als einen der Vornehmsten, welche denselben Irrtümern entgegen waren, dessen reiner und rechtsinniger Glaube klar erscheint.

Diesem hat er mit einem gewissen Befehle gedroht (vermutlich, um ihn mit Nachdruck zu strafen), wenn er von seiner Meinung nicht abstehen und des Nestorius Lehre annehmen würde.

Hiervon liest man in der Chronik von dem Untergange der Tyrannen: Cyrillus, ein berühmter Lehrer, hat sich der Ketzerei des Nestorius ernstlich widersetzt; aber weil der Kaiser Theodosius, der in vielen Sachen ein großes Lob erlangt, mit der Lehre des Nestorius einigermaßen besudelt gewesen, so hat er an Cyrillus einen Befehl gesandt mit großen Drohungen, wenn er des Nestorius Lehre nicht annehmen würde.

Oben genannte Chronik, das 5. Buch auf das Jahr 429, Pag. 151, Col. 2, aus Merula, Fol. 352.

Von des Theodosius, Bischof zu Jerusalem, Tyrannei gegen viele rechtsinnige Glieder, besonders aber gegen einen frommen Lehrer der christlichen Gemeinde, welcher nach vorhergehender Geißelung enthauptet worden, im Jahre 453 Nicht allein der Kaiser Theodosius, der ein weltlicher Richter gewesen, sondern auch ein Theodosius, Bischof zu Jerusalem, der ein geistlicher Richter, ja ein Hirte und Vorgänger der Herde Jesu Christi hätte sein sollen, hat in diesem Jahrhundert eine nicht geringe Zerstörung unter den rechtsinnigen, gutmeinenden und lieben Freunden Gottes angerichtet.

Von dem weltlichen Richter und Kaiser Theodosius ist zuvor gesprochen worden; aber nun reden wir von dem Theodosius von Jerusalem, welchem nichts anderes anbefohlen war, als das geistliche Recht; doch hat er nicht weniger als der Erstere bewiesen, dass er ein Tyrann sei; denn er hat nicht allein die Seelen und Gewissen wegen des Gehorsams zu Gott, sondern auch die Leiber bis auf den Tod unterdrückt.

Hiervon wird unter andern ein gewisses Exempel von den alten Schreibern angeführt, nämlich, dass er einen gewissen frommen Diener der Gemeinde Christi geißeln und enthaupten lassen und seinen Leib, nachdem man ihn durch die Stadt geschleift, den Hunden vorgeworfen, bloß darum, weil er nebst andern frommen Christen seiner Gottlosigkeit sich widersetzte.

Vergleiche, nebst anderen Autoren, Merulae, Tract., Fol. 370, mit P. I. Twisck, Chronik, das 5. Buch auf das Jahr 453, Pag. 160, Col. 1.

Benjamin, ein Diakon der Gemeinde Christi, nach viel erlittener Peinigung um des Namens des Herrn Jesu willen in Persien mit einem knotigen Stocke getötet, im Jahre 456 Dieser Benjamin war ein Diakon der christlichen Gemeinde in Persien, welcher gelegentlich die Lehre des heiligen Evangeliums dem Volke vortrug. Solches wurde von dem persischen König Geroranes so übel aufgenommen, dass er ihn in das Gefängnis werfen ließ, worin er zwei Jahre verblieb.

Darnach ist ein gewisser Gesandter zu dem Könige gekommen, um einige Landsachen zu verrichten. Dieser, nachdem er von Benjamin und seiner betrübten Gefangenschaft gehört, hat den König ersucht, ihn loszulassen.

Dieses hat der König unter der Bedingung zugestanden, dass der Gefangene mit keinem von seinen Magiern oder Priestern von der christlichen Religion sprechen oder gegen dieselbe disputieren sollte.

Um nun des Königs Gebote nachzukommen, hat der Gesandte solches dem Könige in Benjamins Namen versprochen.

Als er aber zu Benjamin selbst kam und ihn dazu ermahnte, antwortete Benjamin: Ich will dasjenige, was du in meinem Namen versprochen hast, nicht tun; ich kann mich nicht enthalten, die Lehre von dem Lichte des Evangeliums, welches ich von Gott empfangen habe, andern mitzuteilen; denn ich habe aus dem Evangelium gelernt, wie schwer diejenigen gestraft werden sollen, die ihr Pfund, welches ihnen zum Wuchern gegeben, in die Erde vergraben.

Unterdessen gebot der König, welcher nichts von der Antwort wusste, welche Benjamin dem Gesandten gegeben hatte, dass man ihn aus dem Gefängnis loslassen sollte.

Als nun Benjamin wieder frei geworden, ließ er nicht nach, auf vorgemeldete Weise das Volk zu ermahnen, und das Licht des heiligen Evangeliums auf den Leuchter zu setzen.

Als dieses etwa ein Jahr gedauert hatte, nachdem er aus dem Gefängnisse befreit worden ist, sind wieder neue Klagen gegen ihn bei dem Könige eingebracht worden, welcher ihn holen ließ und ihm gebot, seinen Gott, dem er diente, bei Leibesstrafe zu verleugnen.

Hierauf fragte Benjamin den König so: Welche Strafe, lieber König, hat der Mensch wohl verdient, welcher von dir und deiner Regierung abtritt, dieselbe verleugnet, und sich einem andern Herrn unterwirft, und ihm dient?

Der König antwortete: Solcher Mensch ist wert an Leib und Gütern, ja mit der schwersten Todesstrafe gestraft zu werden.

Benjamin fragte wiederum und sagte: Welche Strafe hat denn der Mensch wohl verdient, der seinen Gott und Schöpfer aller Dinge verlässt, um einen von seinen Dienern zu einem Gott zu heiligen, und den Gottesdienst, den man Gott allein schuldig ist, dem Geschöpfe zueignet?

Diese Worte nahm der König so übel auf und ward darüber dermaßen entrüstet, dass er seinen Trabanten befohlen, zwanzig Rohre vorn scharf zu machen, und dieselben als Splitter an seinen Fingern und Zehen zwischen das Fleisch und die Nagel zu stecken, welches auch geschehen ist.

Als aber der König sah, dass dieses alles der fromme Märtyrer standhaft erlitt, ja wenig achtete, hat er nach vielen andern Peinigungen einen astigen und knotigen Stock von den Henkern zurüsten lassen, welcher seiner abgeschnittenen Äste wegen so scharf als ein Dornstock war, denselben ließ er ihm in den Unterleib stecken und so lange hin und her ziehen, bis dieser getreue Diener Christi als ein wehrloses Lämmlein, das sich schweigend den Hals abschneiden lässt, unter des Scharfrichters Händen sein Leben geendigt.

Wir haben nicht erfahren, dass in Persien, wo dieser Benjamin ein Diakon der Gemeinde Christi gewesen, der römische Aberglaube eingerissen gewesen, vielweniger daran geglaubt wurde.

Vergleiche Abr. Mell., Beschreibung, 2. Buch der Verfolgungen, 1619, Fol. 260, Col. 1–2, genommen aus Theod., Lib. 5, Pag. 38 & Menol. Graec. Vergleiche mit P. I. Twisck, Anmerkungen seiner Chronik von dem Unterg., gedruckt 1617, das 5. Buch über das Jahr 456, Pag. 161, Col. 1, aus Hist. Eccl. Tripart., 2. Teil, Lib. 11, Kap. 33. Hist., Andr. Hondorff., Fol. 20.

Von der Grausamkeit des arianischen Königs Honorius, sonst Hunnericus genannt, des zweiten Königs der Wenden oder Vandalen, gegen einige Bischöfe oder Älteste, welche nicht schwören wollten, und andere Grausamkeiten mehr, im Jahre 477 Im 477. Jahre nach der Geburt Christi hat sich Honorius, ein König der Wenden oder Vandalen, welcher der arianischen Sekte zugetan, denjenigen, welche seiner Meinung nicht beipflichten wollten, mit Gewalt widersetzt; denn er hat dieselben grausam verfolgt und jämmerlich misshandelt.

Er ließ die ehrbaren Frauen und Jungfrauen aufhängen, ihre Leiber mit Fackeln und Lampen brennen, die Brüste und Arme abhauen, mit heißem Pech ihren Rücken, Brust und Seite begießen, sie zerkratzen, schwere Steine an die Füße binden.

Als er nun vielen einen Eid abgefordert, so dachten etliche, solches wäre nicht gegen Gott; die Bischöfe aber und Ältesten der Gemeinde Christi wollten nicht schwören, sondern sagten, dass solches im Evangelium verboten, weil Christus sagt: Ihr sollt nicht schwören. Hierüber sind sie gemartert, oder doch scharf gestraft worden.

Andere aber, die sich zum Schwören bewegen ließen, sind gleichfalls nicht frei ausgegangen, denn, nach dem Zeugnis der alten Schreiber, strafte er sie alle gleich, diese, weil sie gegen das Verbot des Evangeliums geschworen, jene aber, weil sie nicht schwören wollten.

Unterdessen war der Jammer und das Elend so groß, dass auch kaum ein Haus gefunden wurde, das nicht mit jämmerlichen Klagen und Heulen erfüllt war.

Nachdem nun dieser grausame Tyrann Honorius mit diesen und dergleichen Reinigungen eine unzählbare Menge Menschen umgebracht und ins Elend verwiesen hatte, hat ihn Gott, nach vielen Plagen, mit welchen dasselbe Land heimgesucht worden, grausam gestraft.

Sein Körper wurde von Würmern und Läusen zerfressen, und ging zuletzt in Fäulnis über, sodass seine Glieder sich ablösten und stückweis begraben werden mussten. So hat er ein schreckliches Ende genommen für die Tyrannei, die er an den unschuldigen Christen begangen.

Vergleiche P. I. Twisck, Chronik, das 5. Buch, gedruckt 1617, auf das Jahr 477, Pag. 166, Col. 2, mit Chron. Carionis, Lib. 3, Fol. 293. Caso. Hedio, in dem 3. Teile, Lib. 2, Cap. 18–21,25,27. Chronik, Leonh. Krantz., Lib. 3, Fol. 87,89. Paul. Merul., Fol. 381–382. Hist., And., Fol. 180. Joh. Crisp., Fol. 138.

Es wird ferner berichtet, dass ungefähr von dieser Zeit an bis auf das Jahr 495 und später in verschiedenen Konsilien in Afrika gehalten, 505 Gesetze (Canones oder Regeln genannt) gemacht worden, worin durch die von der römischen Kirche unter andern beschlossen wird: 1. Dass man die Kinder der Donatisten (nämlich die Donatisten, die von der Lehre des Donatus abgewichen waren) nicht wiedertaufen soll. 2. Dass diejenigen, die da sagen, man soll keine Kinder zur Vergebung der Sünde taufen, verbannt sein sollen. 3. Act. 23. Dass man die Streitigkeiten wegen der Taufe durch richterlichen Beistand unterdrücken sollte.

Seb. Franck, Chronik der römischen Konsilien von Petrus bis auf Clemens VII., gedruckt 1563, Fol. 48, Kol. 2–4.

Aus dem dritten Artikel erscheint, erstens, dass zu derselben Zeit Leute gewesen, welche wegen der Taufe Streitigkeiten erweckten, das ist, wegen der Kindertaufe, denn dieselbe war damals bei der römischen Kirche gebräuchlich. Zweitens, dass solche Leute durch richterlichen Beistand, das ist mit Gewalt unterdrückt wurden.

Was aber außer diesem Stücke diese Leute für Meinungen gehabt haben, solches haben wir nicht vernehmen können, auch nicht auf welche Weise dieselben unterdrückt wurden, deshalb wir solches unberührt lassen.

Von der blutigen Unterdrückung der Gläubigen in der Zeit, wie es scheint, des Lehrers Fulgentius, um das Jahr 498 Um diese Zeit, wie es scheint, hat die Verfolgung und die Marter derjenigen, die nach Christi Ordnung getauft waren, noch ihren Fortgang gehabt, welches der gottesfürchtige Lehrer Fulgentius denjenigen meldet, welche damals lebten.

Taufgesch., gedruckt 1647, 8. Teil, Pag. 464, Num. 12, aus Vicecomes, Lib. 3, Cap. 3, ex Fulg., Lib. de Fide ad Petrum, Cap. 30.

Dieses haltet für gewiss, schreibt er, und zweifelt keineswegs daran, dass diejenigen, welche um des Namens Christi willen in ihrem Blute getauft worden, ohne welche kein Mensch das ewige Leben empfangen wird, nämlich, der nicht zuvor von seinen Sünden durch die Buße und den Glauben bekehrt, und durch das Sakrament des Glaubens und der Buße, das ist, durch die Taufe, erlöst ist.

Wenn nun Fulgentius von denjenigen spricht, die um des

Namens Christi willen in ihrem Blute getauft wurden, so gibt er damit nicht undeutlich zu erkennen, dass damals Blut vergossen wurde, sintemal die Leute damit gleich getauft wurden, nämlich solche Leute, von welchen er in seinen folgenden Reden spricht, die durch die Buße und den Glauben bekehrt, und durch das Sakrament des Glaubens und der Buße, das ist, durch die Taufe, erlöst sind.

Sollten aber die vorgemeldeten Reden des Fulgentius irgendjemand zu dunkel erscheinen, so überlassen wir, in Bezug unseres Endzweckes, es dem ungezwungenen Urteile der Leser.

In dieser Zeit, nämlich um den Ausgang dieses Jahrhunderts, waren diejenigen, welche der Kindertaufe sich widersetzten, so sehr verhasst bei der römischen Kirche, dass auch in einem gewissen Konsilium zu Karthago zwei Personen, deren Namen wir um gewisser Ursachen willen verschweigen, verdammt oder ohne Gnade verurteilt wurden, weil sie die Kindertaufe verleugnet hatten.

Siehe Taufgesch., gedr. 1647, 2. Teil, Pag. 436, genommen aus dem 9. Kap. von den Taufgebräuchen der römischen Kirche, Fol. 460.

Was die Personen selbst betrifft, welche verurteilt wurden, lassen wir Gott befohlen sein. Unser Vornehmen ist nur, zu melden, wie sehr man zu selbiger Zeit vorgemeldete Meinung gehasst und diejenigen, welche dieselbe behaupteten, unterdrückt, ja verurteilt und verdammt habe. Hiermit wenden wir uns von der Beschreibung der Marter in dem fünften Jahrhundert.

8.2  Beschreibung von der heiligen Taufe der Märtyrer im vierten Jahrhundert, das ist: Von dem Jahre nach der Geburt Jesu Christi 400 bis zu dem Jahre 500.

8.2.1  Kurzer Inhalt von der Taufe im fünften Jahrhundert.

Dieses Jahrhundert haben wir mit dem fünften Kapitel der Magdeburgischen Centurien angefangen, dessen Inhalt wir hier folgen lassen.

Vincentius Victor widersetzt sich Augustinus und der Kindertaufe.

Synesius Cyrenus wird von Theophilus auf den Glauben getauft.

In dem vierten Konzilium zu Karthago wurde beschlossen, dass diejenigen, die da getauft werden wollten, zuvor geprüft und in dem Glauben untersucht werden sollten.

Um diese Zeit hat Sedulius behauptet, dass die Taufe eine Wiedergeburt sei und hierüber ermahnte er die Ankömmlinge zur Taufe.

Hierauf folgt Hilarius von Syracus, welcher sagt, es werde ein Kind, das da ohne die Taufe stirbt, nicht verdammt.

Honorius und Theodosius Befehl gegen die Wiedertäufer wird wiederholt, wovon hernach eine umständliche Erklärung gegeben wird.

Ein Konzilium zu Karthago, gehalten unter Aurelius gegen diejenigen, welche die Erbsünde, die Kindertaufe, die Gnadenwahl leugneten, welches ganz anders lautet als der vorgemeldete Beschluss des vierten Konziliums zu Karthago.

Von den Befehlen des Honorius und Theodosius zur Verteidigung desselben Konziliums.

Damals hat Maximus von der Taufe Christi gelehrt. Cresconius und die Seinen werden für Wiedertäufer erklärt. Cyrillus Alexandrinus redet gesund und rechtsinnig von der Taufe und widersetzt sich unterdessen den Irrtümern des Nestorius und Valentinus.

Hernach wird aus Socrates von vielen Personen zu Alexandria berichtet, welche zu der Taufe eilten und auf das Bekenntnis ihrer Sünden getauft wurden. Desgleichen auch von einem kranken Juden und einem andern, der nach vielem Fasten die Taufe empfing.

Faustus Regiensis lehrte, dass zur Taufe der Wille desjenigen erfordert werde, der da getauft wird.

Evagrius meldet von der Taufe der Kandidaten, nämlich derjenigen, die da vor der Taufe unterwiesen waren.

Eucherius behauptete, dass der Gläubige recht getauft werde, welcher der Sünde abstirbt.

Hernach wird von den Karthaginensischen Frauen gemeldet, die auf die Taufe gewartet haben.

In dem Konzilium Arausicense wurden Regeln gemacht von der Taufe der Stummen, Schwachen und Katechumenen.

Nazarius, der Sohn der Perpetua, einer christgläubigen Frau, wird nach vorhergehender Unterweisung getauft.

In der Zugabe wird von einem Montluck berichtet, welcher verschiedene Schlüsse der Konzilien gegen das Töten der Ketzer beibringt, gleichwie auch des Gelasius Meinung von dem heiligen Abendmahl.

Hierauf folgt Calvianus Masiliensis, welcher von der Absagung des Satans spricht, welche bei der Taufe zu geschehen pflegte.

Anthymius, Sisinnius und Sociorus werden, nachdem sie sieben Tage unterwiesen worden sind, getauft.

Rolanus meldet von den Lobgesängen, die bei der Taufe gesungen zu werden pflegten.

In dem vierten Konzilium zu Rom wird die Wiedertaufe verdammt.

Hierauf wird von vielen berichtet, die von der römischen Kirche abwichen, und obwohl sie in ihrer Jugend getauft waren, sich doch auf ihren Glauben taufen ließen; desgleichen auch, was der Papst oder römische Bischof dagegen verordnete.

Primasius gibt eine Erklärung über 1Tim 6,12, welche sich auf die erwachsenen Täuflinge bezieht.

Fulgentius nennt die Taufe ein Sakrament des Glaubens und der Buße.

Von Leo wird in der Zugabe erklärt, wie sehr er gegen die Bischöfe in Campanien und anderswo geeifert hat, welche, nach seinem Urteil, die Taufe nicht recht bedienten.

Der Beschluss ist aus P. J. Twisck, welcher vorstellt, dass die alte Kirchenhistorie, ausgenommen andere Schreiber, bis in das fünfhundertste Jahr von der Kindertaufe nichts meldet; und hiermit ist die Beschreibung dieses Jahrhunderts beschlossen.

Wir wollen dieses fünfte Jahrhundert in Ansehung der Taufe mit dem fünften Kapitel der Taufgeschichte des Jakob Mehrning beginnen, welcher, wo er die Umstände der Taufe zu selbiger Zeit beschreiben will, so anfängt (Centuria 5):

In der Folge werden wir nicht mehr so sehr viele Zeugnisse, welche von den Altvätern und Kirchengeschichten genommen sind, mitteilen, welches in den vorigen Jahrhunderten nötigerweise geschehen musste, um zu beweisen, dass die Kindertaufe in den ersten vierhundert Jahren nach Christi Geburt keinen beständigen Grund gehabt hat, weder in der heiligen Schrift, noch in glaubwürdiger Kirchenlehrer Schriften, und daher weder von Christus gestiftet, noch eine richtige apostolische Einsetzung und Überlieferung wäre.

Ferner wollen wir uns mit solchen Zeugnissen und historischen Anmerkungen begnügen, welche mit der Wahrheit der Taufordnung Jesu Christi am meisten übereinstimmen, um uns dadurch in der Wahrheit und im rechten Glauben zu stärken. Taufgeschichte, Pag. 394.

Im Jahre 401. Im Anfang dieses Jahrhunderts ist gegen die Kindertaufe und ihre Verteidiger gestritten worden, unter welchen letzteren Augustinus, welcher doch, wie zuvor berichtet worden ist, selbst auf den Glauben getauft war, sich nicht als den Geringsten gezeigt hat. Gegen diesen aber trat ein gewisser Bischof, Vincentius Victor genannt, auf, welcher ungeachtet von Augustinus Ansehen die vorgemeldete Kindertaufe angefochten und, wie es scheint, mit trefflichen Gründen aus der Heiligen Schrift widerlegt hat.

Wie es aber zwischen beiden Teilen endlich abgelaufen sei, wird nicht beschrieben; doch von der Sache selbst wird Meldung getan in dem, was von Vicecomes angezogen worden ist, wenn er Buch 2, Pag. 1 sagt: Augustinus (in dem dritten Buch von der Seele und ihrem Ursprung, Kap. 14) gedenkt eines Bischofs, der Vincentius Victor hieß, welcher mit ihm wegen der Kindertaufe gestritten hat. Siehe Taufgeschichte über das fünfte Jahrhundert, Pag. 448.

Vincentius hat gelehrt, dass in dem Abendmahl die Figuren des Leibes und des Blutes Christi bedient werden. Item, dass das Wesen des Brotes und des Weines bleibe. In dem Buch von zwei Naturen. Item, Sam. Veltius in dem Geschlechtsregister der römischen Succession, gedruckt 1649, Pag. 124.

Im Jahre 402. Um diese Zeit ließ sich der sehr alte und vortreffliche Redner Victorinus auf das Bekenntnis seines Glaubens taufen, wovon in dem achten Buch des Bekenntnisses von Augustinus, in dem zweiten Kapitel, diese Worte ausgedrückt stehen:

O Herr, Herr! der Du die Himmel unter Deine Füße gebracht hast, Du bist hernieder gestiegen, Du hast die Berge angerührt und sie haben geraucht; wie wunderbar bist Du schon vor langer Zeit in das Herz dieses Victorinus gekommen.

Er las, wie mir Simplicianus sagte, die Heilige Schrift und alles was er darin von der christlichen Religion beschrieben fand, untersuchte und durchforschte er sehr fleißig und sagte zu Simplicianus, nicht öffentlich, sondern im Verborgenen, gleichwie ein Freund zum andern spricht: Wisse, dass ich nun ein Christ bin; worauf Simplicianus geantwortet hat: Ich werde es nicht glauben, ich werde dich nicht unter die Christen zählen, es sei denn, dass ich dich in der christlichen Kirche antreffe.

Ein wenig hernach: Er aber hat schnell und unvermutet zu Simplicianus gesagt, wie derselbe mir berichtet: Komm und lass uns nach der Kirche gehen, ich will ein Christ werden. Simplicianus, der vor Freude nicht wusste wo er war, ging mit ihm hin.

Als er nun (nämlich Victorinus) in den Hauptstücken des Glaubens unterrichtet war, ließ er nicht lange hernach seinen Namen aufzeichnen, um durch das Sakrament der Taufe wiedergeboren zu werden.

Endlich, als nun die Stunde gekommen war, da er seinen Glauben bekennen sollte (welches Bekenntnis zu Rom mit einigen dazu gebräuchlichen Worten erlernt und an einem hohen Ort, in Gegenwart aller Christen von dem getan wurde, der sich zu der Taufe zubereitete), so ward ihm von den Aufsehern, wie mir Simplicianus bekannt hat, angeboten, ob er solches in der Stille tun wollte, wie es gebräuchlich war bei denjenigen, für welche man besorgt war, sie möchten aus Scham erschrecken und verstummen; aber er sprach, er wollte lieber seine Seligkeit bekennen unter dem Anhören aller Christen, als anderswo.

Als er nun auf den erhabenen Ort gestiegen ist, um sein Bekenntnis zu tun, haben sie sämtlich seinen Namen mit einer himmlischen Freude genannt. Es war keiner da, der ihn nicht kannte, denn man hörte aus dem Mund aller derer, die da gegenwärtig waren und sich untereinander mit ihm erfreuten, jauchzen: Victorinus! Victorinus! Hiervon wird auch eine kurze Nachricht in der Taufgeschichte über das fünfte Jahrhundert, Pag. 461, gegeben.

Zum wenigsten erscheint aus den zuvor erzählten Reden, welche wir aus dem achten Buch der Bekenntnisse des Augustinus, Kap. 2, aufgezeichnet haben, dass in derselben Zeit, als Victorinus sich auf den Glauben taufen ließ, auch selbst in Rom, wo er getauft wurde, solche Gemeinden gewesen sind, ungeachtet dessen, dass der Antichrist sich dort schon einigermaßen hervor tat, dennoch die wahre Taufe Jesu Christi, welche auf den Glauben folgt, zu unterhalten sich bemüht haben.

Denn wenn hier gemeldet wird, dass in Rom die Gemeinden die Gewohnheit hatten, dass diejenigen, die sich zur Taufe vorbereiteten, ihr Bekenntnis an einem erhabenen Ort mit einigen gebräuchlichen Worten in Gegenwart aller Christen hersagen mussten, so wird unstreitig damit zu erkennen gegeben, dass man daselbst die reine Lehre Jesu Christi erkannte.

Christus sagt: »Wer mich, sagt Christus, vor den Menschen bekennt, den will ich auch vor meinem Vater, der im Himmel ist, bekennen.« (Mt 10,32) Item: »So man von Herzen glaubt, so wird man gerecht, und so man mit dem Mund bekennt, so wird man selig;« (Röm 10,10) welcher Glaube und Bekenntnis bei der Taufe erfordert wird. Apostelgeschichte 8,36 und 22,16; Taufgeschichte, Pag. 459; Vicecomes, Buch 3, Kap. 24.

Zur Zeit des Augustinus (das war zur Zeit des vorgemeldeten Victorinus), als die Tugend und christliche Ehrlichkeit noch regierten, wurden die Untersuchungen der Täuflinge ganz genau und in großer Menge in den Nachtwachen der Gläubigen unterhalten, gleichwie seine Worte bezeugen, in dem zweiten Buch von dem Glaubensbekenntnis an die Täuflinge, Kap. 1.

Im Jahre 402. Synesius Syrenus, ein aufrichtiger frommer Mann, welcher sich vom Heiden zum Christentum begeben hat, ist von Theophilus getauft und hernach zu einem Bischof in Ptolomais eingesetzt worden. P. J. Twisck, Chronik, 5. Buch auf das Jahr 402, Pag. 138, Kol. 1, aus Evagrius, Buch 1, Kap. 15; Merul., Fol. 334.

Was nun diesen Synesius Syrenus anbetrifft, so ist wahr, dass auch von ihm berichtet wird, wie er in allen Teilen der christlichen Religion noch keinen vollkommenen Glauben gehabt hat, wovon bei den Geschichtsschreibern ein besonderes Stück mit Nachdruck angeführt wird; dabei aber wird zugleich berichtet, dass der Bischof Theophilus, welcher ihn getauft hat, hoffte, er werde mit der Zeit von diesem Artikel besser urteilen, welches auch, wie es scheint, geschehen ist, indem ihn Theophilus hernach zum Bischof in Ptolomais eingesetzt hat.

Doch wollen wir dem nicht zustimmen, dass man jemand ohne vollkommenen Glauben oder Bekenntnis, insbesondere, wenn ein merkliches Stück davon gebricht, gleichwohl taufen sollte; aber dieses wollen wir rühmen, dass man nicht Kinder, sondern bejahrte Leute tauft, welche das Lob der Frömmigkeit haben und aus Heiden Christen werden wollen, gleichwie berichtet wird, dass es hier geschehen sei.

Im Jahre 406. Damals wurde zu Karthago beschlossen, dass die Täuflinge ihre Namen angeben sollten, und wenn sie zuvor lange genug untersucht und mit Auflegung der Hände ernstlich erprobt worden sind, getauft werden. Desgleichen, dass man einen Bischof, ehe man ihn dienen lässt, in der Lehre und Leben wohl untersuchen soll.

Auch dass man die Gemeinschaft derer meiden soll, die in den Bann getan wurden, und die Bußfertigen wieder aufnehmen soll. P. J. Twisck, Chronik, das Buch auf das Jahr 406, Pag. 139, Kol. 2, aus Grundbew., Lit. B; B. Valent. Bayer, Fol. 603. Item, Bapt. Hist., Pag. 447 aus Concil. Cart. 4, Kap. 88.

Hier dient auch dasjenige, was P. J. Twisck in dem fünften Buch seiner Chronik, Pag. 153, Col. 1, angemerkt hat: In dem vierten Konzilium zu Karthago, schreibt er, wurde verordnet, dass diejenigen, welche die Taufe empfangen wollten, zuvor lange untersucht und examiniert werden sollten, sich des Weines und des Fleisches eine Zeit lang enthalten [Anmerkung: Von einem Enthalten von Wein und Fleisch vor der Taufe weiß die Schrift nichts. Es handelt sich vielmehr um menschliche Gerechtigkeit.] und nachdem sie mit Auflegung der Hände wohl probiert wurden, getauft werden. Aus Seb. Franck, Chronik von den lateinischen Concilien, in Afrika und Europa gehalten, Lit. C.

Die Zeit dieses Konziliums setzt P. J. Twisck aus Seb. Franck auf das Jahr 436, aber zuvor hat er dasselbe auf das Jahr 406 gesetzt, wobei wir es auch bewenden lassen; doch setzen andere es in das Jahr 416.

Geliebter Leser, dieses ist ein ganz anderer Schluss, als wohl vormals zu des Cyprianus Zeit, ungefähr im Jahre 250, durch 66 Bischöfe auch zu Karthago gemacht wurde, worin gegen Findum beschlossen worden ist, dass man die jungen Kinder alsbald taufen sollte. Gewisslich, sagen wir, dieses ist ein anderer Schluss, denn die Kindertaufe wird dadurch nicht befestigt, sondern vielmehr vernichtet, und so sehen wir, dass endlich einige verständiger geworden sind; nicht als ob es unsere Meinung gewesen wäre, unsere Lehre von der wahren Taufe, welche auf den Glauben geschehen muss, mit Konzilien zu beweisen, keineswegs; denn wir haben an nichts weniger Wohlgefallen als an den Schlüssen der Konzilien, insoweit als dieselben mit dem Wort Gottes nicht überein kommen. So bedarf auch dieser Artikel nicht, dass er durch Konzilien bewiesen werde, weil derselbe in der Heiligen Schrift klar ausgedrückt ist, sondern wir wollen hiermit allein anzeigen, dass auch zu derselben Zeit solche Personen gewesen sind, die selbst an dem Ort, wo man zuvor die Kindertaufe befestigt hatte, nun die wahre Taufe Jesu Christi, welche eine vorhergehende Untersuchung erfordert und ihren Grund in der Heiligen Schrift hat, behauptet haben.

Ferner, dass den Täuflingen befohlen worden ist, sich zuerst eine Zeit lang des Fleisches und des Weines zu enthalten, solches lassen wir in seinem Wert stehen, und wollen es weder loben noch verachten, weil es eine Sache ist, die ohne Sünde getan oder gelassen werden kann, wenn nur kein Aberglaube damit getrieben wird.

Im Jahre 410. Taufgeschichte, Pag. 408, Sedulius, über Röm 5: Es wird, schreibt er, niemand unter den Menschen zur Verdammnis gezogen, ohne durch Adam, wovon die Menschen durch das Bad der Wiedergeburt erlöst werden.

Was ist aber das Bad der Wiedergeburt anderes, als die Absterbung des alten Menschen und die Anziehung des neuen Lebens, welches durch die Taufe abgebildet wird? Siehe Röm 6,3–4; Eph 5,26–27; Tit 3,5; 1Pt 3,21.

Item: Sedulius über Römer 6: Er, nämlich Paulus, will, sagt er, dass die Taufe so gewiss und so vollkommen sein soll, sodass er, nämlich der Getaufte, nicht mehr sündigen können sollte. Denn damals als über uns die Gnade Gottes durch Christus kam und in uns durch den Glauben das geistige Wasserbad herrschte, da fingen wir an Gott zu loben, doch wir waren der Sünde abgestorben, das ist dem Teufel. So ist nun die Taufe ein Pfand und ein Bild der Auferstehung und darum wird sie mit Wasser bedient, auf dass, gleichwie das Wasser die Unreinigkeit abwäscht, so werden auch wir, die wir glauben, durch die Taufe, geistiger Weise, von allen Sünden gereinigt und gesäubert.

Ferner: Wisse, dass du durch die Taufe mit Christus gekreuzigt bist, du, der du ein Glied seines Leibes geworden bist. Er hing an dem Kreuz mit unschuldigem Leib, auf dass du den, welcher der Laster schuldig ist, an das Kreuz hängen möchtest.

Item über 1Kor 5: Dass ihr doch ein neuer Teig sein mögt, dass ihr mit der Gnade der heiligen Taufe vermengt werden mögt, gleichwie das Mehl mit dem Wasser vermengt wird. Dieses redet er, wie es scheint, zu denen, die zu ihren Jahren gekommen sind, aber dabei still gesessen und ihre Taufe samt der Wiedergeburt zugleich aufgeschoben haben. [Anmerkung: Der Mensch kann wohl die Taufe aufschieben, aber die Macht die Wiedergeburt zu geben oder zu verweigern kommt alleine Gott zu.]

Item über 1Kor 5: So jemand an Christus glaubt, der ist eine neue Kreatur; derjenige, welcher durch das Sakrament der Taufe erneuert ist.

Geliebter Leser, wir wollen dich nicht mit der Erklärung über die vorgemeldeten Reden des Sedulius aufhalten, indem dieselben auch ohne Erklärung so klar sind, dass selbst derjenige, welcher nur wenig Verstand von der Gottheit hat, offenbar sehen, ja, fühlen kann, dass solche Taufe wie sie Sedulius hier beschrieben hat nach der Kindertaufe weder rieche noch schmecke, indem die Bedingungen, welche dabei erzählt werden, wie Glaube, Wiedergeburt, Kreuzigung des alten Menschen von den jungen Kindern nicht können begriffen, viel weniger betrachtet werden.

Im Jahre 411. Taufgeschichte, Pag. 444, aus der 5. Centuria Magdeburgensis, Fol. 664. Augustinus schreibt von Hilarius, einem Lehrer zu Syracus, dass er geschrieben habe, wenn ein ungetauftes Kind stirbt, so kann es mit Recht nicht verdammt werden, weil es ohne Sünde geboren wird.

Es sollte jemand, der den Zustand dieser Zeit nicht versteht, wohl meinen, dass dieser Hilarius von Syracus mit diesen seinen Worten wenig zur Vernichtung der Kindertaufe beitrage, wer aber Verstand davon hat, wird bald sehen, dass er mit denselben Worten die Kindertaufe gänzlich geleugnet und von ihrer Kraft entblößt habe.

Es ist merkwürdig, dass zu derselben Zeit die Kindertaufe auf die Erbsünde gegründet wurde; in Betrachtung, weil man urteilte, dass die Kindlein zur Hinwegnahme derselben Erbsünde notwendig müssten getauft werden; woraus dann folgt, dass die Kindlein, welche nicht getauft und überdas, nach ihrer Meinung, nicht von der Erbsünde gereinigt worden sind, notwendig verdammt sein müssen, gleichwie heutigen Tages noch von den Papisten gelehrt wird.

Im Jahre 412. Taufgeschichte, Pag. 407. Theodoretus (in dem 10. Kap.): In dem Gesetz gebrauchten sie Besprengungen und wuschen den Leib öfters; welche aber ihr Leben nach dem Neuen Testament einrichten, die reinigen die Seele durch die heilige Taufe und befreien die Gewissen von den vorhergegangenen Befleckungen.

Item (in Epist. Div. Decret.): Aber anstatt derselben Begrenzungen ist denjenigen, die da glauben, die Gabe der heiligen Taufe genug; denn dieselbe schenkt nicht allein die Vergebung der alten oder vorhergegangenen Sünden, sondern sie pflanzt auch, nämlich in diejenigen, die so getauft wurden, die Hoffnung der verheißenen Güter; sie macht des Todes und der Auferstehung des Herrn teilhaftig, sie teilt die Gemeinschaft und Gaben des Heiligen Geistes mit und macht zu Kindern Gottes, und nicht allein zu Kindern, sondern auch zu Gottes Erbgenossen und Miterben Christi.

Item (Frag. 19, über das 3 Buch Mose): Wer da an Christus den Heiland glaubt, der wird auch, wenn er mit dem Wasser der heiligen Taufe geheiligt wird, von den Flecken der Sünde gereinigt.

Item (Frag. 1 in Jos.): Eben wie damals die Priester, welche die Arche trugen, zuerst in den Jordan gingen, worauf das ganze Volk mit Josua, den Fürsten und Propheten darauf folgten; ebenso, als Johannes anfing zu taufen, hat auch Jesus, der Seligmacher, die Natur des Wassers gleichsam geheiligt, und das gläubige Volk ist durch die heilige Taufe zu dem Reich Gottes eingegangen.

Wer sieht nicht, dass dieser Theodoretus, welcher im Jahr 412 und ferner geschrieben hat, mit allen Umständen zu erkennen gibt, dass er keine andere Taufe als allein diejenige erkannte, die mit dem Glauben und der Buße verbunden ist. Denn wenn er erstlich sagt: Die ihr Leben nach dem Neuen Testament einrichten, die reinigen die Seele durch die heilige Taufe; und darauf spricht: Statt derselben Besprengungen ist für diejenigen, die da glauben, die Gabe der heiligen Taufe genug; und endlich hinzufügt: Das gläubige Volk ist durch die heilige Taufe zu dem Reich Gottes eingegangen; so drückt er ja damit aus, dass er keineswegs von der Taufe der jungen Kinder spreche, weil dieselben weder Erkenntnis noch Vermögen haben, um ihr Leben nach dem Neuen Testament einzurichten oder zu glauben, welches doch gleichwohl als eine gewisse Bedingung der Täuflinge hier gesetzt worden ist.

Dieser Theodoretus lehrte, dass die Zeichen des Abendmahls, nämlich Brot und Wein, nach der Einweihung sich keineswegs in ihrer Natur verändern, sondern in ihrem Wesen verbleiben. Dialog. 2; Sam. Veltius in dem Geschlechtsregister der röm. Succession, der 2. Druck 1649, Pag. 123–124.

Im Jahre 413. Als nun die Christen sehr zunahmen und allein die Taufe, welche auf den Glauben geschieht, hochhielten und deshalb diejenigen, die von Ungläubigen oder in ihrer Kindheit getauft worden sind, als solche, die nicht recht getauft waren, wiedertauften, wenn sie zum wahren Glauben traten, so hat der Kaiser Theodosius in demselben Jahr 413 einen Befehl gegen die Wiedertäufer erlassen und befohlen, sie zu töten.

Siehe die Einleitung über den Märtyrerspiegel, gedruckt im Jahre 1631 zu Haarlem, Pag. 47, Col. 2, aus Chron., im Jahr 413, Num. 6; hiervon soll künftig der Befehl selbst angeführt werden.

Aber, auf dass niemand meinen möchte, dass diejenigen Menschen, denen der Kaiser Theodosius unter dem Namen der Wiedertäufer mit dem Tod gedroht hat, eine andere Lehre gehabt haben, so viel diese Artikel angeht, als die heutigen Taufgesinnten, die auch Wiedertäufer genannt werden, so verdient dasjenige angemerkt zu werden, was von ihrer Lehre durch den Ketzermeister von Leeuwaarden gegen einen unserer letzten Märtyrer, nämlich Jaques d’Auchi, erklärt wurde; denn als derselbe Jaques d’Auchi von dem Ketzermeister, der sich auf des Kaisers Befehl berief, zu beweisen begehrte, dass derselbe Befehl recht und in der Heiligen Schrift gegründet sei, hat ihm der Ketzermeister so geantwortet: Ich glaube, du denkst, es seien alle unsere Väter betrogen gewesen und deine Sekte sei selig; was willst du sagen? Es ist bereits schon 1200 oder 1300 Jahre her, dass der Kaiser Theodosius ein Plakat oder Befehl ergehen ließ, um die Ketzer zu töten, nämlich die damals wiedergetauft waren, gleichwie deine Sekte. Siehe auf das Jahr 1558, und in dem Register über den Namen Jaques d’Auchi.

Da nun der Ketzermeister sagt, dass sie wiedergetauft wären, gleichwie diese eure Sekte, so gibt er ja damit zu erkennen, dass es solche Menschen gewesen seien, wie Jacques d’Auchi war, und diejenigen Taufgesinnten, die zu derselben Zeit, nämlich im Jahre 1558 ihr Leben für dieselbe Wahrheit gelassen haben. Doch hiervon soll an einem andern Ort umständlicher gehandelt werden.

Im Jahre 415. Taufgeschichte, Pag. 407: Prosper, in der zweiten Antwort über den Einwurf der Franzosen: Ein jeglicher Mensch, sagt er, der da an den Vater, Sohn und Heiligen Geist glaubt und in der Taufe wiedergeboren wird, der wird sowohl von eigenen Sünden, welche er mit eigenen Willen und Tat getan hat, als auch von der Erbsünde entbunden.

Pag. 413: Prosper, in seinen Reimgedichten, setzt die Märtyrer und Täuflinge zusammen, wenn er sagt:

Was Heilig’s bringt die Taufe schon, Solch’s all’s erfüllt der Märt’rer Kron’.

Wir sehen in den ersten Reden des Prosper, dass Glaube, Wiedergeburt, Taufe, Vergebung der eigenen Sünden zusammengefügt werden, gleichwie auch in der Heiligen Schrift des Neuen Testaments getan wird.

Vergleiche Mk 16,16; Eph 5,26–27; Tit 3,5; 1Pt 3,21 mit Mt 3,6; Mk 1,5; Lk 3,3; Apg 2,37–38; Röm 6,4, und daher ist es auch ein schriftgemäßes Bekenntnis. Dabei wollen wir es bewenden lassen.

In der zweiten Rede werden die Märtyrer und Täuflinge miteinander verglichen; wer aber weiß nicht, dass die kleinen Kinder keine Märtyrer sein können, weil sie weder glauben noch bekennen können, viel weniger können sie ihren bekannten Glauben freiwillig mit dem Tod befestigen, welches gleichwohl aller rechtsinnigen und getreuen Märtyrer eigenes Werk gewesen ist. Sind denn die Kindlein zur Taufe tüchtig? Urteilt selbst, ob dieses nicht in den Worten des Prosper enthalten sei, welche wir eben angeführt haben.

Im Jahre 418. Nachdem vom Anfang dieses Jahrhunderts her die Meinung von der Kindertaufe öffentlich bestritten worden ist, weil das Fundament, worauf sie gegründet war, nämlich die Erbsünde, geleugnet und widerlegt wurde, so ist es in dem Jahr 418 geschehen, dass die von der römischen Kirche in Afrika durch des Augustinus und seiner Nebenbischöfe Anhalten so viel erlangt haben, dass ein Konzilium oder Synodus unter Aurelius, Bischof zu Karthago, veranstaltet wurde, welches aus 214 Bischöfen bestand. Dabei haben diejenigen, die in dem Konzilium waren, im Namen des Stuhles zu Rom die Meinung derjenigen, welche der Kindertaufe nicht zustimmten und keine Erbsünde in den Kindlein erkannten, als auch diejenigen, welche die Gnadenwahl verwarfen und den freien Willen in dem Menschen behaupteten, ohne Ausnahme mit dem Anathema belegt oder verbannt, wovon in dem 112. Kanon, die Erbsünde und die Taufe betreffend, beschlossen wird:

Desgleichen ist auch für gut gehalten worden, dass ein jeglicher, der da leugnet, dass die kleinen und neugeborenen Kindlein, welche von ihrer Mutter Leib an getauft worden sind, zur Vergebung der Sünden sollten getauft worden sein, und dass sie von der Sünde des ersten Vaters Adam befreit werden, wovon sie durch das Bad der Wiedergeburt gereinigt werden müssen, ein Anathema sei, das bedeutet verflucht.

Es ist zwar wahr, dass mit dieser Verfluchung hauptsächlich Pelagius und Celestinus gemeint werden, weil sie die Vornehmsten gewesen sind, die sich in der Widerlegung der Kindertaufe und der Erbsünde hervorgetan haben; denn sie sagten ohne Ausnahme, wie Seb. Franck’s Chron. der röm. Ketzer, Lit. P., anmerkt: Es ist keine Erbsünde, darum ist auch die Kindertaufe weder nötig, noch ihnen nützlich. Item, Artikel 7: Die Kinder werden ohne Erbsünde geboren, die Taufe ist bei ihnen umsonst. Item, Artikel 13: Die Kinder, wenn sie auch nicht getauft werden, haben dennoch das ewige Leben.

Aber gleichwohl wurden zu derselben Zeit durch dasselbe Konzilium (Kanon 112) auch alle diejenigen mit dem Anathema belegt oder verflucht, welche der Meinung in Verwerfung der Kindertaufe und der Erbsünde beistimmten; denn dieses wird insbesondere mit den Worten ausgedrückt: Ein jeglicher, der da leugnet, dass die kleinen, neugeborenen Kindlein, welche von Mutterleib an getauft werden, zur Vergebung der Sünden getauft werden, der sei Anathema. Nachdem bekannt ist, dass unter dem Wort »ein jeglicher«, nicht allein eine spezielle Person, sondern viele Personen überhaupt verstanden werden müssen.

Daher, scheint es, haben zu derselben Zeit sich viele Menschen von der römischen Kirche wegen der Erbsünde und der Kindertaufe abgesondert. Unterdessen wollen wir der Ansicht des Pelagius und Celestinus über einige andere Stücke nicht beipflichten; es ist genug, dass es in diesen Zeiten auch Leute gegeben hat, welche unerachtet des päpstlichen Bannes und der Verfolgung der Konzilien, dennoch sich der römischen Kirche, hauptsächlich in Verwerfung der Kindertaufe, widersetzt haben, auch etliche ihr Leben dafür gelassen haben, wie hernach an seinem Ort gemeldet werden soll.

Vom Jahre 419 bis zum Jahre 421. Als nun gemeldete Wiedertäufer durch das vorhergehende Konzilium noch nicht abgeschreckt waren, ihre oben angegebene Lehre von der Taufe, welche allein auf den Glauben geschieht, zu behaupten, so ist, um ihre Lehre zu dämpfen, die Autorität des genannten Konziliums im Jahre 419 durch die Befehle der Kaiser Honorius und Theodosius, und im Jahre 421 durch den Zusatz des Befehls von Constantius gestärkt worden, wodurch dasselbe Konzilium überall in dem ganzen römischen Reich mit Gewalt durchgedrungen ist. Siehe hiervon H. Montan., Nichtigkeit der Kindertaufe, 2. Druck, Pag. 79.

Hieraus erhellt, dass die Lehre von der Taufe, welche allein auf den Glauben geschieht, zu derselben Zeit von vielen Menschen angenommen gewesen sein müsse; denn sonst wäre es nicht nötig gewesen, dass die Kaiser mit der ansehnlichen Macht ihrer Befehle denjenigen, welche dieser Meinung vorstanden, gedroht, und, wie es scheint, dieselben bis auf den Tod verfolgt hätten, wie an seinem Ort gemeldet werden soll.

Im Jahre 425. Taufgesch., Pag. 411. Maximus sagt (Homil. 71, von der Taufe Christi): Jesus wird nicht für sich selbst, sondern für uns getauft; nicht, auf dass er mit dem Wasser gereinigt werde, sondern, dass er selbst das Wasser, so zu reden, heilige; der neue Mensch wird getauft, auf dass er das Geheimnis der neuen Taufe befestige.

Wenn nun dieser Maximus die Taufe Christi (welche, als er ungefähr dreißig Jahre alt war, geschah) hier anführt und sagt, dass dieselbe nicht für Ihn, sondern für uns geschehen sei (nämlich um Ihm nachzufolgen), sodass Er dadurch das Geheimnis des neuen Bundes bestätigte, so gibt er ja damit zu erkennen, dass er nicht von der Taufe der jungen Kinder rede, weil Christus, der durch seine Taufe die Taufe befestigt hat, selbst kein Kind gewesen ist, als Er getauft wurde, sondern eine erwachsene Person; überdies, weil von ihm in der heiligen Taufgeschichte keine andere und gegenstreitige Zeugnisse gefunden werden, so lässt es sich ansehen, dass er auch von keiner anderen Taufe und deshalb auch nicht von der Kindertaufe etwas gewusst hat, oder wenigstens dieselbe nicht unterhalten habe.

Im Jahre 428. In diesem Jahr wurden viele Personen (in des Augustinus Schriften) beschuldigt, dass sie Wiedertäufer wären oder zum wenigsten der Wiedertaufe vorstünden, weil sie lehrten, dass die Taufe, die von Ketzern oder Ungläubigen verrichtet worden ist, für keine wahre Taufe zu achten sei, und dass deshalb diejenigen, welche von solchen getauft worden sind, wiedergetauft werden müssten; kurz, dass es keine wahre Taufe, ohne allein in der wahren Kirche und auf den wahren Glauben gebe.

Unter diesen war Cresconius nicht einer von den Geringsten, welcher in den Schriften des Augustinus nachfolgender Stücke beschuldigt wird: Taufgeschichte, Pag. 416, dass es nicht mehr als eine rechte Taufe gebe; denn es steht geschrieben: Ein Gott, ein Glaube, eine Taufe, eine unbefleckte wahre Gemeinde; die nicht in derselben sind, können auch keine Taufe haben.

Item: Bei der Taufe wird auf die Gewissheit desjenigen gesehen, der die Taufe heilig bedient; aber die Gewissheit des Täufers wird gleichwohl nicht nach seines Herzens Aufrichtigkeit beurteilt, welche man an ihm nicht sehen kann, sondern nach seinem guten Ruf und Ansehen.

Item: Dass geschrieben steht: Des Sünders Öl soll mein Haupt nicht salben; daraus folgt auch, dass Gott nicht will, dass ein offenbarer Sünder taufen möge.

Item: Was kann es nun Ungereimteres geben, vermöge dieses vorgemeldeten Spruches, als dass ein Befleckter den andern reinigen sollte? dass ein Besudelter jemanden abwaschen sollte? dass ein Unreiner jemanden reinigen sollte? oder dass ein Lästerer jemanden unschuldig machen sollte?

Item: Ihr, die ihr unsere Widersprecher seid, unterscheidet nicht zwischen einem Gläubigen und Ungläubigen.

Item: Wenn es unrecht wäre, was wir bekennen, und dass die Taufe nicht vernichtet oder verändert werden möge, sie sei auch von wem sie wolle verrichtet worden, so hätten die Apostel nach Johannes auch nicht getauft. Über das Gegenteil siehe Apg 19,5.

Item: In Apg 2,38 befiehlt Petrus einem jeden unter den Juden, sich taufen zu lassen auf oder in dem Namen Christi, deren Voreltern gleichwohl in dem roten Meer getauft waren (siehe 1Kor 10,2 ). Deshalb mag man die erste Taufe, wenn sie auf eine unrechtmäßige Weise bedient worden ist, wohl vernichten oder verändern.

Dieses sind die Worte oder ist die Meinung des Cresconius und seiner Mitgenossen, wie sie von Augustinus beschrieben und in der heiligen Taufgeschichte angeführt worden sind, woraus man sehen kann, dass auch in diesen Zeiten nur eine Taufe anerkannt worden ist, welche notwendig in einer wahren Gemeinde von unsträflichen Lehrern und auf den wahren Glauben geschehen muss, wie anderswo gemeldet worden; womit wir von diesem scheiden und zu andern fortgehen wollen, die zur selbigen Zeit und später denselben Glauben bekannt oder zum wenigsten, so viel wir wissen, demselben nicht widersprochen haben.

Im Jahre 429. Es wird angemerkt, dass zu derselben Zeit Cyrillus Alexandrinus, Bischof zu Alexandria, berühmt gewesen ist, welcher, unter anderen Stücken, von der Taufe geschrieben und davon einige heilsame Zeugnisse hinterlassen hat.

In der Taufgeschichte, Pag. 443, haben die Magdeburgischen Centuriatores einige Auszüge aus Cyrillus Alexandrinus, Fol. 613, angeführt, wo sie melden, dass er in dem 6. Buch über Johannes, Kap. 14, gelehrt habe:

Durch das Wasser der Sündflut sind die Sünden der ganzen Welt versöhnt oder geendigt, und die in der Arche verborgen waren, sind durch das Wasser der Sündflut erhalten worden; solches ist ein Vorbild der Taufe gewesen, durch welche die Unreinigkeiten aller Sünden werden abgelegt und das alte Leben weggenommen.

Item: Ein Katechumen wird gesalbt, das ist aus Gottes Wort unterwiesen, auf dass er unterrichtet werde; denn das griechische Wort Catechumenus ist im Lateinischen so viel als ein Unterwiesener, und welcher getauft worden ist, auf dass er das wahre Licht erkenne und die Vergebung aller Sünden empfange; darum soll man die Kraft oder die Bezeichung der Taufe nicht gering achten, weil sie die Dunkelheit der Seelen vertreibt und das himmlische Licht mitteilt.

Pag. 463, Vicecomes, Buch 2, Kap. 24: Cyrillus Alexandrinus (Buch 7, gegen Julianus) schreibt: Wenn wir die Finsternis unseres Gemüts abgelegt, die Menge des Satans zurückgeschlagen und all ihre Pracht und Dienst weislich ausgespeit haben, so bekennen wir den Glauben an Gott, den Vater, Sohn und Heiligen Geist und lassen uns darauf taufen.

Hiermit sind nun alle Zeugnisse der Taufe, die ich von Cyrillus Alexandrinus habe finden können, angeführt; worin ja keineswegs etwas gefunden wird, das eine Übereinkunft mit der Kindertaufe hat; ja, alles, was er von der Taufe beibringt, streitet dagegen. Denn wenn er erstlich sagt, dass durch die Taufe die Unreinigkeiten aller Sünden abgelegt werden und das alte Leben weggenommen wird, so erscheint ja daraus, dass er nicht von der Taufe der jungen Kinder redet, weil sich bei ihnen keine vorhergehenden Unreinigkeiten der Sünden finden, welche sie bei der Taufe könnten ablegen, auch in dem alten Leben nicht gewandelt sind, welches sie auch nicht verlassen oder wegnehmen können.

Auch wenn er zweitens von den Katechumenen sagt (das ist Unterwiesenen), dass dieselben getauft würden, so erscheint ja auch daraus, dass dieses die Kinder nicht angehe, weil dieselben keiner Unterweisung fähig sind.

Die dritte Rede ist so klar gegen die Kindertaufe, dass sie keiner Erklärung bedarf, weil daselbst ausdrücklich gesagt wird, dass man bekenne, an Gott den Vater, Sohn und Heiligen Geist zu glauben und sich darauf taufen zu lassen; denn solches kann keineswegs von jungen Wiegenkindlein getan werden.

Einige andere Stücke über den Glauben des Cyrillus, nach P. J. Twiscks Beschreibung, Chronik, das 5. Buch, Pag. 152, Col. 1. Cyrillus, ein berühmter Lehrer, hat sich der Ketzerei des Nestorius mit Ernst widersetzt.

Item: Cyrillus sagt, der Antichrist soll kommen, wenn die Zeiten des römischen Reiches ihr Ende erreicht haben werden.

Man soll ja außer der Heiligen Schrift nichts unbedacht von den Geheimnissen des Glaubens lehren; wenn ich euch von diesen Dingen etwas ohne irgendeinen Beweis sage, so glaubt mir nicht, es sei denn, dass ihr davon Beweis aus der Heiligen Schrift empfangt; denn die Seligkeit unseres Glaubens kommt nicht von einer wohl eingerichteten Erzählung her, sondern aus dem Beweis göttlicher Schriften. Joh. Polius, Fol. 93.

Und es ist nötig, dass wir der Heiligen Schrift folgen und von ihrer Vorschrift auf keinerlei Weise abweichen. Joh. Polius, Fol. 63; Valent. Vanni, Fol. 41.

Cyrillus, gegen Valentinianus, in dem 7. Buch, sagt auch von dem geistigen Essen: Dass wir an der heiligen Tafel nicht allein auf das vorgelegte Brot und Wein sehen, und uns daran vergaffen sollen, sondern wir sollen mit erhobenem Herzen und Glauben es fassen, dass auf diese heilige Tafel auch das Lamm gesetzt sei, welches der Welt Sünden wegnimmt. Aber dieses muss man geistiger Weise mit dem Glauben fassen und essen, und nicht mit den Händen. Chron., Seb. Franck, Fol. 65. Item, Chronik röm. Ketzer von Petrus bis Clem., gedruckt im Jahre 1563, Fol. 77, Col. 2.

So hat der oben genannte Cyrillus nicht allein von dem Artikel der Taufe, sondern auch über den Punkt von der Würde der Heiligen Schrift sehr gesund geschrieben; desgleichen auch, dass das Wesen des Abendmahls nicht der Leib und das Blut Christi sei, sondern Brot und Wein, und dass man sich nicht daran vergaffen, das ist, dass man dasselbe nicht höher achten müsse, als es ist, doch dass man das Lamm Gottes, nämlich Christus, mit dem Glauben oder geistiger Weise essen müsse.

Buch 3 über Jesaja, in dem Geschlechtsregister der römischen Succession durch Sam. Veltius, gedruckt 1640, Pag. 123.

Im Jahre 430. Taufgeschichte, aus Socrates, angeführt von Vicecomes (Buch 1, Kap. 27.): Socrates (in dem siebten Buch der Kirchenhistorie) schreibt: Ein Jude, der schwer krank und dem Sterben nahe war, begehrte getauft zu werden, und ward zur Taufe in die Kirche getragen; daselbst hat ihn der Lehrer in den Artikeln des Glaubens unterwiesen, ihm die Hoffnung von Christus ausgelegt und ihn so in seinem Bett, worauf er herbeigebracht wurde, getauft.

Pag. 398 (aus Vicecomes Lib. 3, Kap. 5): Derselbe Socrates schreibt (Lib. 9, Kap. 29), in der Stadt Alexandria eilten ihrer viele zur heiligen Taufe, und wurden auf das Bekenntnis ihrer Sünden getauft.

Item, Vicecomes, Kap. 6 aus Socrates, Lib. 7, Kap. 17: Ein Jude kam zu dem Bischof Paulus und begehrte von ihm getauft zu werden, welcher sein Begehren gepriesen hat, die Taufe ihm aber verweigert, bis er zuvor in der Lehre des Glaubens unterwiesen war und viele Tage gefastet hatte; der Jude aber, weil er über seines Herzens Meinung zum Fasten genötigt worden war, hielt um desto eifriger an und bat, dass er möchte getauft werden, welches ihm auch endlich widerfahren ist.

Weiteres nun von demjenigen, was Pag. 393, nach Vicecomes Beschreibung, Lib. 5, Kap. 5, aus Socrates, Lib. 7, Kap. 30, erzählt wird, wie die Burgundier nach einer Stadt in Frankreich gereist sind und den Bischof derselben Stadt gebeten haben, sie durch die Taufe zu Christen zu machen, und wie dieselben, als sie sieben Tage gefastet hatten [Anmerkung: Gemäß Apg 2,38 ist als Voraussetzung für die Taufe ein bußfertiges Herz vonnöten. Ein Auflegen von Fasten und anderen Werken kann aus der Schrift nicht abgeleitet werden.] und in dem Glauben unterrichtet worden waren, auf den achten Tag getauft und in Frieden entlassen worden sind, davon wollen wir gegenwärtig nichts mehr melden, weil diese Burgundier in einem gewissen Stück, worin sie hätten unterrichtet werden sollen, noch keinen zulänglichen Unterricht empfangen hatten. Wir merken nur so viel an, dass sie auf ihren Glauben getauft worden sind, und dass an demselben Ort die Taufe, welche auf den Glauben folgt, gebräuchlich gewesen sei.

Desgleichen, was zuvor aus Socrates von einem Juden gemeldet worden ist, der auf seinem Krankenbett zur Kirche gebracht und auf seinen Glauben getauft worden war, wollen wir uns nicht rühmen oder anpreisen, dass man Kranke taufen möge, wo mehr Furcht des Todes als Hoffnung des Lebens ist. 0 nein! denn es gebührt sich, die Taufe zu empfangen in solcher Zeit, wenn man freiwillig dem alten Menschen absagen und den neuen anziehen kann, und fernerhin in einem neuen Wesen des Lebens wandeln (Röm 6,4), welches kein kranker, viel weniger todkranker Mensch vollbringen kann, wiewohl es in dieser Sache rühmlich ist, dass, nach der Lehre Christi, der Glaube vor der Taufe erfordert werde, gleichwie auch von dem andern Juden gemeldet wird, welcher gesund getauft worden ist; denn er hielt um die Taufe an, welche auch an ihm, nachdem er zuvor unterrichtet und viele Tage gefastet hatte, vollzogen worden ist.

Nun wollen wir schweigen von denen zu Alexandria, welche zur Taufe eilten und auf das Bekenntnis ihrer Sünden getauft wurden; denn die Sache ist für die Taufgesinnten so klar, dass es nicht nötig ist, eine Auslegung hiervon zu geben.

Im Jahre 434. Faustus Regiensis, ein Bischof in Frankreich, lehrte, dass zu der Taufe der Wille desjenigen, der dazu kommt, erfordert wird. Lib. 2 de Lib. Arb., Kap. 8; Jac. Mehrn., Bapt. Hist., Pag. 425.

In derselben Zeit wird auch Evagrius angeführt, welcher, als er von der Taufe schreibt, spricht (Buch 2): Dass, nachdem das Wasser gesegnet ist, [Anmerkung: Ein Segnen des Taufwassers findet man im NT nicht.] die Kandidaten, das ist diejenigen, die zuvor aus Gottes Wort in dem Katechismus unterwiesen worden waren und erleuchtet befunden waren, getauft wurden. Bapt. Hist., Pag. 421.

Diese Zeugnisse des Faustus und Evagrius beweisen, dass die Taufe, wovon sie reden, von der Kindertaufe ganz verschieden sei. Denn wenn Faustus sagt, dass zur Taufe der Wille desjenigen, der dazu kommt, erfordert werde, und wenn Evagrius erklärt, dass diejenigen, die zuvor aus Gottes Wort in dem Katechismus unterwiesen und erleuchtet wurden, hernach aber getauft worden sind, so erscheint hieraus klar, dass solches die jungen Kindlein nicht angehe, weil sie mit keinem eigenen oder geneigten Willen zur Taufe kommen können, überdies auch nicht vor der Taufe aus Gottes Wort in dem Katechismus unterwiesen, viel weniger erleuchtet werden können.

Es wird berichtet, dass zur Zeit des Honurius, im Jahr 436, dieser Artikel selbst von denen zu Karthago beschlossen worden sei; welche da wollen die Taufe annehmen, die sollen zuvor lange probiert [Anmerkung: Dass man vor der Taufe lange untersucht werden müsste, lässt sich aus den Taufhandlungen in der Apostelgeschichte nicht ableiten.] und verhört werden. Seb. Franck, Chronik röm. Conc., gedruckt 1573, Fol. 71, Col. 4. Etliche setzen dieses auf das Jahr 416, andere auf das Jahr 406, hier aber 436; der Verständige mag hiervon urteilen.

Im Jahre 438. Eucherius (über das 3. Buch der Könige) sagt: Wir werden alle auf das Bekenntnis des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes getauft. Bapt. Hist., Pag. 403.

Item: Eucherius (in dem 3. Buch der Auslegung über die Könige) spricht von der Auflegung der Hände und sagt: Das Opfer wird gewaschen, wenn ein Gläubiger mit dem Wasser der Taufe begossen wird.

Buch 4 spricht er: Wenn man zur Taufe herabsteigt, so stirbt derjenige, der an Christus glaubt, den ursprünglichen Sünden und allen Lästerungen ab. Taufgeschichte, Pag. 428.

In Wahrheit, dieses sind schöne Zeugnisse, welche den Worten der Heiligen Schrift nahe kommen, denn es wird hier von einem gewissen Bekenntnis der Täuflinge geredet, desgleichen auch, dass der Gläubige mit dem Wasser der Taufe begossen werde; ebenso, dass derjenige, der zur Taufe hinabsteigt, den ursprünglichen Sünden und aller Lästerung abstirbt, welches auf so mancherlei Weise in der Heiligen Schrift des Neuen Testamentes ausgedrückt ist, dass es unnötig erscheint, davon einigen Beweis beizubringen, weil es genugsam bekannt ist. Vergleicht unter anderem Mt 3,6; Mk 16,16 mit Röm 6,3–4.

Im Jahre 446. Ungeachtet die zu Karthago, gleich einem wankenden Rohr, in dem Artikel der Taufe sich bald hier, bald dorthin wendeten, wie aus ihren mancherlei Konzilien ersehen werden mag, so haben sich gleichwohl viele Fromme daselbst, wie sich behaupten lässt, an die Einsetzung Christi und den Gebrauch seiner Apostel gehalten, indem sie auf den Glauben getauft haben, wovon unter anderen Augustinus in dem 22. Buch von der Stadt Gottes, Kap. 8, Meldung tut.

Dass die Ostern vorhanden gewesen und dass die Frauen, nämlich die sich, um getauft zu werden, angemeldet haben, auf die Taufe gewartet hätten. [Anmerkung: Aus dem NT kann man nicht entnehmen, dass nur auf bestimmte Zeiten getauft werden sollte. Siehe Apg 9,18; 16,33; 18,8; 19,5 und andere Stellen. Die Taufe sollte erfolgen, wenn ein wahrhaft bußfertiger Mensch diese begehrt.]

Was aber an demselben Ort von einer sehr gottesfürchtigen Frau, Innocentia, gemeldet wird, nämlich, dass dieselbe, als sie von einem unheilbaren Krebs gequält wurde, sich zu der ersten Frau, die getauft wurde, verfügt, um von derselben mit dem Zeichen Christi gezeichnet zu werden, zu dem Ende, dass ihre Gesundheit wieder hergestellt werden möge; solches alles lassen wir auf sich beruhen und ist es uns genug, dass selbst in Karthago, wo man bereits die Kindertaufe angenommen hatte, auch Menschen gewesen sind, welche die Taufe an erwachsenen Personen, oder zum wenigsten an Gläubigen bedient haben, und dass solches zu einer gewissen Zeit, nämlich auf das Osterfest, [Anmerkung: Aus dem NT kann man nicht entnehmen, dass nur auf bestimmte Zeiten getauft werden sollte. Siehe Apg 9,18; 16,33; 18,8; 19,5 und andere Stellen. Die Taufe sollte erfolgen, wenn ein wahrhaft bußfertiger Mensch diese begehrt.] geschehen ist. Hiervon wird auch Meldung getan in Taufgeschichte, Pag. 133, aus August., von der Stadt Gottes, Buch 22, Kap. 8.

Im Jahre 450. Es lässt sich behaupten, dass etwa um die Mitte des fünften Jahrhunderts selbst unter denen von der römischen Kirche eine Trennung entstanden ist von etlichen, welche dem Artikel der Kindertaufe nicht zugetan waren. Denn es wurden viele gefunden, welche in ihrer Jugend nicht getauft waren; ob sie aber bekannt oder unbekannt gewesen sind, solches finden wir nicht beschrieben. Es scheint aber, dass sie zu ihrer Zeit bekannt geworden sind, nachdem in Ansehung dieser Sache in dem Konzilium Arausicense davon Meldung getan wird, und dass auch gewisse Kanones oder Regeln gemacht worden sind, auf welche Weise man mit solchen Personen handeln müsse. Bapt. Hist., Pag. 440 aus Centuria 5 Magdeburgensi, Fol. 105, ex Concilio Arausicano.

Kanon 12: Und wer da plötzlich stumm wird, dem soll gleichwohl die Taufe oder Buße mitgeteilt werden, wenn nämlich sein oder eines andern Zeugnis von seinem früheren Willen vorhanden ist, oder wenn er denselben mit Winken an den Tag legen kann.

Kanon 14: Die ungetauften schwachen Menschen, die sich um ihre Reinigung bekümmern, sich auch geistiger Vorsorge übergeben haben und ihre Ermahnung annehmen, mögen kommunizieren, auf dass sie durch die Kraft des empfangenen Sakraments gegen den Anlauf des Teufels gestärkt werden.

Kanon 15: Die schwachen Katechumenen, das sind Lehrjünger, die im Glauben unterrichtet werden, soll man, wie es die Not und Gelegenheit erfordert, mit der Taufe versehen.

Es sind noch mehr Kanones oder Regeln in demselben Konzilium, woraus erhellt, dass zu derselben Zeit viele Menschen ihre Kinder nicht taufen ließen, auch dass dieselben, als sie ihre Jahre schon erreicht hatten, noch ungetauft waren (Kan. 18,19,20).

Aber es ist uns genug, dass wir solches in der Kürze gezeigt haben, weil wir, vermöge unseres Versprechens, nichts anderes zu beweisen schuldig sind, als dass von Christi Zeit an durch alle Jahrhunderte immer einige Personen, oder auch viele gewesen sind, welche die Kindertaufe verworfen und die wahre Taufe auf den Glauben nach der Einsetzung Christi und dem Beispiel seiner Apostel unterhalten haben.

Im Jahre 454. Es wird gemeldet, dass Nazarius, ein Sohn der christlichen Frau Perpetua, noch sehr jung an Jahren, seiner Mutter Religion nachgefolgt sei, und dass er sich, nach vorhergehender Katechisation oder Unterweisung, in diesem Jahr habe taufen lassen. Tract., Gründlicher Beweis und Unterricht von der Taufe, gedruckt im Jahre 1581. Ferner, kurzer Bericht nun dem Lauf der Welt, durch F. H. H., gedruckt zu Franecker im Jahre 1611, verglichen mit P. J. Twisck, Chronik, 5. Buch auf das Jahr 454, Pag. 160, Col. 2.

Was den Lehrer, der diesen Nazarius getauft hat, betrifft, so wird derselbe von den Schreibern auf verschiedene Weise genannt, daher wir solches hier unberührt lassen wollen, und erwähnen nur der Perpetua Glauben und ihres Sohnes Taufe; denn es lässt sich aus den Umständen schließen, dass diese Perpetua eine christliche Frau gewesen ist, welche sich zur christlichen Religion bekannt hat und gleichwohl ihren Sohn ungetauft ließ in seiner Kindheit, weil sie dem Anschein nach die Kindertaufe entweder für unerlaubt oder wenigstens für unnötig gehalten hatte; daneben erhellt hieraus, dass Nazarius, ihr Sohn, die Taufe auf den Glauben als gut und nötig erwählt habe, obgleich er von einer christlichen Mutter geboren war, sonst hätte er sich, als er erwachsen war, nicht taufen lassen.

Im Jahre 455 sagte Montluck, Bischof von Valence, vor dem König von Frankreich: Man sollte sich vor Augen stellen, dass in dem Konzilium zu Niza 380 Bischöfe gewesen sind, 150 in dem Konzilium zu Konstantinopel und 200 in dem Konzilium zu Ephesus, 300 aber in dem Konzilium zu Calcedonien, welche gegen die Arianer, Macedonier, Nestorianer und andere keine andere Waffen als das Wort Gottes gebrauchen wollten. P. J. Twisck, Chronik, 5. Buch auf das Jahr 450, Pag. 161, Col. 1, von dem Stande der Religion.

Damals lehrte Gelasius, dass in dem Abendmahl die Figuren des Leibes und Blutes Jesu Christi feierlich bedient wurden, und dass wir der göttlichen Dinge durch den Heiligen Geist teilhaftig werden, unangesehen Brot und Wein in ihren Eigenschaften verbleiben. In dem Buch von den zwei Naturen. Siehe Sam. Velitus, in dem Geschlechtsregister der römischen Succession, gedruckt 1649, Pag. 124.

Im Jahre 458. Taufgeschichte, Pag. 448. Salvianus Massiliensis, in dem sechsten Buch der Vorsehung, sagt zu den Täuflingen: Ihr sprecht, ich entsage dem Teufel, seiner Pracht, seinem Anhang und seinen Werken, und was mehr ist, ihr sagt auch: Ich glaube an Gott, den Vater, und Jesus Christus, seinen Sohn. So entsagt man erst dem Teufel, auf dass man an Gott glaube, wer aber dem Teufel nicht entsagt, der glaubt auch nicht an Gott, und wer sich wieder zum Teufel wendet, der verlässt Gott. Die Dinge können keineswegs, sagt der Anmerker, von den unmündigen Kindern gesagt werden.

Aus der Formel, die zu jener Zeit die Täuflinge öffentlich zu bekennen genötigt waren, ist mit Deutlichkeit zu ersehen, dass die Taufe damals von ganz anderer Beschaffenheit war, als dies gegenwärtig bei einer großen Anzahl sogenannter Christen der Fall ist. Denn damals mussten die Täuflinge, ehe sie getauft wurden, selbst Bekenntnis von ihrem Glauben tun; nun aber wird an vielen Plätzen, wenn man die Kinder tauft, nicht einmal ein Bekenntnis erfordert; und wenn es geschieht, dass ein Bekenntnis erfordert wird, so wird dasselbe nicht von den Kindern selbst getan, weil sie dasselbe nicht tun können, sondern es geschieht von ihren Eltern oder Gevattern oder Gevatterinnen, welche sie zur Taufe bringen. Wenn aber den Kindern selbst ihr Bekenntnis abgefordert wird, so tun sie solches nicht vor der Taufe, wie solches gleichwohl die Heilige Schrift erfordert, sondern nach der Taufe während wohl zwanzig, dreißig, sechzig oder mehr Jahre vorbei gehen, ja, dass oft zur Zeit des Bekenntnisses ihre Taufe ganz vergessen ist; etliche aber, die getauft wurden, tun ihr Bekenntnis nimmermehr.

Nun mag geurteilt werden, was von solcher Taufe zu halten sei, aber wir wollen es dabei belassen, weil wir uns nicht vorgenommen haben, diesen Irrtum zu widerlegen; wir freuen uns deshalb zu sagen, dass es nach der Mitte dieses fünften Jahrhunderts noch Leute, ja, vornehme Personen gegeben hat, welche ungeachtet des päpstlichen Aberglaubens sich hinsichtlich der Kindertaufe an die Einsetzung Christi gehalten haben, um allein auf den Glauben oder vorhergehende Unterweisung zu taufen.

Im Jahre 460. Die gottesfürchtigen und berühmten Personen Anthymuis, Sisinnius und Sociorus haben um diese Zeit, wie man aus der Beschreibung der Alten abnehmen kann, sich durch die Taufe zu Rittern und Dienern Jesu Christi unter seine friedsame Fahne übergeben, nachdem dieselben den Glauben bekannt und Ihn als ihren Herrn erkannt hatten. Dies ist geschehen, nachdem sie sieben Tage zuvor unterwiesen worden waren. Hierauf wird unter anderem erzählt in der Taufgeschichte, Pag. 448, aus Vicecomes, Buch 2, Kap. 8, aus dem Leben des Anthymius, Sisinnius und Sociorus, wo gemeldet wird, dass, als sie sieben Tage das Geheimnis Jesu Christi, das ist den Glauben, gelernt hatten, sie getauft worden seien.

Im Jahre 465. D. Vicecomes, Buch 5, Kap. 48, berichtet aus Nolanus von den Lobgesängen, welche zu der Zeit die Christen über die gläubigen Neugetauften zu singen pflegten. Nolanus, sagt er, beschreibt auch die außerordentliche geistige Freude in einem besonderen Lied, dessen sich die Christen damals bei den Neugetauften bedient haben. Taufgeschichte, Pag. 463.

Es wird aber nicht ausgedrückt, was der Inhalt dieser freudenreichen Lobgesänge gewesen sei, nicht einmal, dass man sich derselben zu einer sonderlichen geistigen Freude bedient hat; zweifelsohne hat man darin Gott zu loben, die Gemeinde aufzubauen und die Neugetauften in dem angenommenen Glauben zu stärken gesucht, Gott ihre Gelübde zu bezahlen und allezeit an den Tag ihrer Erleuchtung zu denken, auf dass, gleichwie sie den Herrn Jesus Christus angenommen haben, sie auch in Ihm wandeln, ja, wenn es die Not erfordere, sie für Ihn das Leben lassen und den Glauben mit dem Blut bezeugen möchten, um auf diese Weise die unverwelkliche Ehrenkrone zu erlangen.

Unterdessen haben die von der römischen Kirche die wahre Taufordnung Christi zu vernichten gesucht, wohin der Kanon in dem Calcedonischen Konzilium, gehalten im Jahr 468, zielt, welcher lautet: Diejenigen, die da nicht getauft sind, mögen auch von den Ketzern nicht getauft werden. Seb. Franck, Chronik der römischen Ketzer, von Petrus bis Clemens VII., gedruckt 1563, Fol. 71, Col. 1.

Im Jahre 470. Vermutlich hat man durch die päpstliche Gewalt und Konzilien zu derselben Zeit die Wiedertaufe und folglich auch die genannten Wiedertäufer zu verdammen, das heißt zu verurteilen, zu verbannen und mit denselben wie Ketzern zu handeln angefangen, welches im Jahr 470 in dem vierten Konzilium zu Rom, dem Bericht nach, bewerkstelligt worden ist, wohin eine Anmerkung zielt, welche in dem fünften Buch der Chronik von P. J. Twisck, Pag. 164, Col. 1, aus Valentinus Bayer, Fol. 635, über das Jahr 470 gefunden wird. In dem vierten Konzilium zu Rom wird die Wiedertaufe verdammt.

Dabei aber ist es nicht geblieben; denn siebzehn Jahre später, nämlich im Jahr 487, hat der Papst Felix, dieses Namens der dritte, in dem Register der Päpste aber der fünfzigste, mit Hilfe eines Konziliums, welches damals gehalten worden ist, noch verschiedene Artikel gegen die Wiedertaufe und die Wiedergetauften gestellt, ohne Zweifel, um dieselbe zu dämpfen, wie an seinem Ort gemeldet werden soll.

Im Jahre 487. Damals sind von Zeit zu Zeit viele von der römischen Kirche abgewichen, haben den Aberglauben und die erdichteten Gottesdienste derselben verschmäht und keine Gemeinschaft mit dem Geheimnis der Bosheit, welches damals trefflich unter den Römischgesinnten sich hervorzutun anfing, zu haben begehrt. In Folge hiervon haben sich nicht allein viele von dem gemeinen Volk, sondern auch einige vornehme geistliche und gelehrte Personen von der römischen Religion abgesondert, haben sich, um solches darzutun, auf ihren Glauben taufen lassen, und zwar von denjenigen, welche man Ketzer oder Wiedertäufer zu nennen pflegte, obgleich sie von den Römischgesinnten in ihrer Jugend getauft waren.

Um dem vorzubeugen, hat der Papst oder Bischof zu Rom, Felix genannt, sich große Mühe gegeben, und zu dem Ende im Jahre 487 einen Synodus oder eine allgemeine Versammlung in der Stadt Rom zusammenberufen, wovon (in der Taufgesch., Pag. 442, aus den Magdeburgischen Centurien, Fol. 538) geschrieben wird: In einem Synodus in der Stadt Rom im Jahr 487, vom Papst Felix gehalten, als derselbe in Erfahrung gebracht hat, dass in Afrika einige Kirchendiener, Priester und Bischöfe nebst andern aus dem gemeinen Volk wiedergetauft worden seien, ist beschlossen worden, wie folgt:

1. Wenn die Wiedergetauften schmerzliche Reue tragen und Buße tun wollen, so sollen sie von den Priestern freundlich und nach Gewohnheit aufgenommen werden.

2.Die Priester und Kirchendiener, die gefallen und mit der Ketzertaufe getauft worden sind, sollen bis an ihr Lebensende Buße tun.

3. Die anderen Geistlichen, wie Mönche, Klosterjungfrauen und Weltliche, wenn sie gefallen und wiedergetauft worden sind, sollen drei Jahre lang unter den Katechismusschülern und sieben Jahre unter den Büßenden sein, und innerhalb zwei Jahren nicht opfern, sondern unter den Weltlichen beten. Wenn sie aber unter dieser Zeit von dem Tod übereilt werden, so sollten sie von dem Bischof oder von einem Priester absolviert werden.

5. Denjenigen, welche von Ketzern getauft oder wiedergetauft sind, soll man nicht zugeben, dass sie kirchliche Dienste empfangen, sondern sie sollen sich damit begnügen (nämlich, wenn sie wieder zurückkehren), dass sie in die Zahl der Katholischen aufgenommen werden.

Alle diese Artikel (von welchen wir den vierten, weil er nicht hierher gehört, übergangen haben) drücken genugsam aus, dass diejenigen, die man Wiedertäufer nannte, zur selbigen Zeit sehr zugenommen und ein nicht geringes Ansehen gehabt haben müssen, weil nicht allein die gemeinen Leute, sondern auch (wie in dem zweiten und dritten Artikel steht) die Priester, Kirchendiener und andere Geistliche, wie Mönche, Klosterjungfrauen, obschon sie in ihrer Jugend getauft worden sind, sich wiedertaufen, das heißt auf den Glauben taufen ließen, was insbesondere daraus hervorleuchtet, dass sich der Papst die Sache so sehr angelegen sein ließ, dass er auch, um den sogenannten Wiedertäufern Abbruch zu tun und die römische Kirche in ihrer Kraft zu erhalten, wie gemeldet worden ist, einen öffentlichen Synodus oder Versammlung zusammenberufen und gegen dieselben Gesetze und Regeln herausgegeben hat.

Von diesem Werk tut auch P. J. Twisck in seiner Chronik von dem Untergang der Tyrannen Meldung, im 5. Buch, Pag. 167, Col. 2, wiewohl vier Jahre früher, als in Bapt. Hist., nämlich auf das Jahr 483.

Felix der Dritte, sagt er, der fünfzigste Papst zu Rom, verordnete, dass die Kirchen von den Bischöfen eingeweiht werden müssten, und dass man jedes Jahr Kirchweihe oder Kirchmesse halten solle, rechte Bachusfeste. Zu jener Zeit ist auch in einem Konzilium beschlossen worden, dass diejenigen, die von Ketzern getauft oder wiedergetauft worden sind, in keinen geistlichen Stand aufgenommen werden sollten; auch wurde daselbst von denjenigen gehandelt, die in Afrika wiedergetauft worden sind, später aber Buße zu tun begehrten; oder auch von den Bischöfen, Priestern, Mönchen und Nonnen, die wiedergetauft waren, wie man mit denselben umgehen sollte.

P. J. Twisck, vide supra, ex Platina, Fol. 91; Fasc. Temp., Fol. 112; Hist. Georg., Lib. 3.

Im Jahre 494. Damals ward Primasius berühmt, welcher den Spruch, 1Tim 6,12, wo der Apostel spricht: »Du hast ein gutes Bekenntnis getan vor vielen Zeugen,« so auslegt, dass solches von der Taufe zu verstehen sei. Siehe Taufgesch., Pag. 483, aus Jos. Vicec., Buch 5, Kap. 37.

Wie kann aber, geliebter Leser, dieser Spruch auf die Taufe bezogen oder durch dieselbe ausgelegt werden, es sei denn, dass man dabei verstehe, dass das Bekenntnis, wovon der Apostel spricht, den Täuflingen werde zugeeignet, indem, wie Timotheus (von welchem er dies meldet) ein gutes Bekenntnis vor vielen Zeugen getan hatte, so auch noch heutzutage alle, die getauft werden sollen, ein gutes Bekenntnis vor vielen Zeugen tun müssen. Dieses konnten die jungen oder neugeborenen Kindlein nicht tun; deshalb geht auch die Taufe, wovon Primasius hier spricht, die jungen, neugeborenen Kindlein nichts an.

Zu dieser Zeit wird Meldung getan in einem gewissen Konzilium in Afrika von Menschen, welche wegen der Taufe Misshelligkeiten erregten, und wie man dieselben unterdrücken möge. Vergleiche Seb. Franck, Chronik von römischen Ketzern von Petrus bis auf Clemens, Ausg. von 1563, Fol. 48, Col. 4, mit dem Bericht, den wir über die Märtyrer dieses fünften Jahrhunderts auf das Jahr 497 gegeben haben.

Bei der Auslegung der Offenbarung des Johannes (in dem ersten Buch über die Offenb.) sagt er: Derjenige wird mit weißen Kleidern angetan, der in der Taufe mit Christus bekleidet wird und stark ist in dem Glauben, der durch die Liebe tätig ist; so viele aber eurer getauft sind, die haben Christus angezogen. Aus Gal 3,27, folgend der Taufgesch., Pag. 408, aus Primasius.

Nirgends wird in der Heiligen Schrift von dem Anziehen Christi zu den Kindlein, sondern durchgehend und allein zu den Gläubigen gesprochen. Siehe Röm 13,14; Gal 3,27; Eph 4,24; Kol 3,10, welche Schriften allein an Gläubige geschrieben und gesandt worden sind.

Um aber allen Zweifel hinweg zu nehmen, so erklärt sich dieser Primasius selbst, was er unter diesem Anziehen Christi verstehe, wenn er hinzusetzt »und welcher stark ist in dem Glauben«; dieses ist gewiss kein Kinderwerk; und deshalb ist auch die Taufe, welche er ihnen zueignet, keine Kindertaufe.

Im Jahre 498. Der vortreffliche Lehrer Fulgentius hat, dem Bericht nach, zu dieser Zeit gelebt und geschrieben, welcher, da er unter anderem von der Taufe schreibt, sagt (in dem Buch von dem Glauben, an Petrus, Kap. 30): Es scheint, dass zu dieser Zeit im Jahre 498 die Meinung von dem Taufen auf den Glauben bis zu dem päpstlichen Stuhl, welchen wir doch nicht erkennen, durchgedrungen sei; solches ist zu schließen aus der Taufgesch., Pag. 463. Papst Leo I. eifert in seinem Brief sehr gegen die Bischöfe in Sicilia Campania, Samnia und Picena, weil sie nicht allein auf Ostern und Pfingsten, sondern auch auf Epiphania und an andern heiligen Tagen tauften. [Anmerkung: Aus dem NT kann man nicht entnehmen, dass nur auf bestimmte Zeiten getauft werden sollte. Siehe Apg 9,18; 16,33; 18,8; 19,5 und andere Stellen. Die Taufe sollte erfolgen, wenn ein wahrhaft bußfertiger Mensch diese begehrt.] Merkt, dieses ist ganz gegen die Kindertaufe, wie wir anderswo erklärt haben, Pag. 64. Papst Leo in seiner ersten Rede (von der Geburt des Herrn, Kap. 4) ermahnt die Getauften so: Seid standhaft in dem Glauben, welchen ihr vor vielen Zeugen bekannt habt, und in welchem ihr wiedergeboren seid. Item, Leo schreibt in dem vierten Brief an einen Bischof in Sicilien, Kap. 6: Ihr erkennt es klar, dass man zwei Zeiten beobachten müsse, in welchen die Auserwählten, das ist die Gläubigen, getauft werden sollen. Siehe, geliebter Leser, so kräftig ist die Wahrheit, dass sie selbst der Mund des Lügners und des Antichristen bekennen muss. Aber ob nun schon Papst Leo solches von der Taufe bekannt hat, so haben doch andere Päpste diejenigen, die solches bekannten, für Ketzer erklärt, verflucht, verfolgt und getötet, wie an seinem Ort gemeldet werden soll.

Damals lehrte Fulgentius, dass die Heilige Schrift alles in sich begreift, was zur Seligkeit nötig, und eine Speise sowohl für die Kinder, als auch für die Erwachsenen sei. An Hermog., siehe S. Vletius in dem Geschlechtsregister der röm. Succession, Ausg. von 1649, Pag. 123.

»Haltet dieses für das Allergewisseste und zweifelt keineswegs daran,« und im weiteren Verlauf spricht er, dass kein Mensch das ewige Leben empfangen möge, der nicht zuvor von seinen Sünden durch Buße und Glauben bekehrt und durch das Sakrament des Glaubens und der Buße, das ist durch die Taufe, erlöst sei; solches ist fürwahr den Alten oder den Erwachsenen nötig, dass sie wegen ihrer Sünden Buße tun und auch den gemeinen Glauben wissen nach der Regel der Wahrheit und das Sakrament der Taufe darüber empfangen. Siehe Taufgesch., Pag. 446, aus D. Josephus Vicecomes, Buch 3, Kap. 3, aus Fulgentius.

Dieses ist das einzige Zeugnis, welches wir in Ansehung der Taufe bei Fulgentius haben finden können; woraus man nichts anderes schließen kann, als dass die Taufe auf den Glauben bei ihm sehr hoch geachtet gewesen sein müsse, ja, dass er dieselbe und keine andere für die rechte Taufe gehalten habe. Denn wenn er von der Taufe spricht, so fügt er den Glauben und die Buße dazu, daher er dieselbe auch ein Sakrament des Glaubens und der Buße nennt und hinzusetzt, dass solche den Alten oder den Erwachsenen nötig sei. Wie sollte man klarer und deutlicher von der wahren christlichen und apostolischen Taufe, welche den Gläubigen und Bußfertigen eigen ist, sprechen können? Darum wollen wir es auch dabei belassen, weil es von Fulgentius selbst genügend erklärt worden ist.

Im Jahre 500. Nachdem nun P. J. Twisck seine Beschreibung über dieses fünfte Jahrhundert bis an das Jahr 500 zu Ende gebracht hat, so schließt er damit, dass er über die Verwüstung klagt, welche sowohl in geistlichen als auch in bürgerlichen Sachen, hauptsächlich durch die Macht des Papstes von Rom, sich hervorgetan hat, wenn er sagt: In dieser Zeit und noch lange hernach sind durch die Verwüstung, welche in den Ländern sich durch den Einbruch verschiedener Heerlager und durch andere Verderber zugetragen hat, gleichwie auch durch böses Leben und Ketzerei, die besten Leute und vornehmsten Schreiber zugrunde gegangen; die Gottesfurcht und Gelehrtheit ist verringert worden und wo noch etwas Gutes übrig war, solches wurde später auch verdorben.

Es wird gemeldet, dass ungefähr im Jahre 500 Clodius und die Seinen sich auf den Glauben oder das Bekenntnis desselben haben taufen lassen von Remigius, dem Bischof zu Rheims. Taufgesch., Pag. 435. Wiewohl er sich nicht in allen Stücken als ein Christ erwiesen hat, welches wir nicht rühmen wollen über das, wie Blondius gedenkt, so wurden seine beiden Söhne vor seiner Bekehrung getauft, Lib. 3, Dec. 1. Item, B. H., Pag. 436, ungeachtet ihre Mutter Clodildis eine christgläubige Frau gewesen ist, wie bei B. H., Pag. 435 gemeldet wird, woraus zu ersehen ist, dass zu der Zeit auch selbst bei den Römischgesinnten es keine gemeine Gewohnheit gewesen ist, die jungen Kinder zu taufen, sondern dass etliche dieselben bis zu den Jahren ihrer Erkenntnis haben aufwachsen lassen, ehe sie getauft wurden, wiewohl an andern Orten des römischen Gebiets die Kindertaufe scharf unterhalten wurde. Unterdessen hielten sich die wahren Christen still und bedienten sich der Taufe auf den Glauben, wie genugsam gemeldet worden ist.

Denn obschon damals die Taufe erst bei heranwachsenden Jahren vollzogen wurde und die Kirchenhistorie von Christi Zeit an bis auf diese Zeit, so viel mir bewusst ist, von der Kindertaufe nicht die geringste Meldung tut, so hat doch gleichwohl, wie die anderen Schreiber berichten, dieselbe das Haupt (und das zwar mit dem Papsttum besudelt) immer mehr und mehr hervorgehoben; sie wurde durch ein Gebot befestigt und zur Seligkeit notwendig erachtet. P. J. Twisck, Chronik von dem Untergang der Tyrannen, der Schluss des 5. Buchs, Pag. 174, auf das Jahr 500.

Hieraus kann man abnehmen, was wohl die Ursache sei, dass zu Zeiten so wenig rechtsinnige und gute Schreiber gefunden werden und daher, wie es zu geschehen pflegte, dass in den ersten Zeiten oft in vielen Jahren nur einer oder einige mehr gewesen sind, welche den Artikel von der Taufe auf den Glauben und andere heilsame Stücke des Glaubens mehr, öffentlich behauptet haben, wovon wir weiter nichts mehr melden wollen.

Was die Kirchenhistorie, wovon hier geredet wird, betrifft, dass sie von Christi Zeit an bis fast auf diese Zeit (im Jahr 500) von der Kindertaufe nicht die geringste Erwähnung tue, so gibt uns dies eine starke Vermutung, dass die Schreiber, welche lange vor dem Jahr 500 von der Kindertaufe geschrieben zu haben scheinen, von einigen ihrer Nachfolger, welche die Kindertaufe behauptet haben, verfälscht worden seien, wovon wir zuvor bei den Schriften des Dionysius Areopagita, Justinus, Origenes und anderen einige Proben angeführt haben.

Doch dem sei, wie ihm wolle, so muss sich die Nachwelt mit vorgemeldeten Schriften behelfen, gleichwie wir es tun müssen; und ist so nach ihrem Bericht die Kindertaufe zu derselben Zeit und schon lange zuvor bei denen von der Römischen Kirche unter vielen Gemeinden in Gebrauch gekommen, obschon viele sich davon geschieden hielten, sodass vorgemeldetes Stück, nämlich die Taufe der unmündigen Kinder, selbst unter ihnen bis ungefähr in das 900., ja, beinahe bis in das 1000. Jahr insgemein nicht aufgenommen gewesen ist, gleichwie wir an seinem Ort zu zeigen hoffen und auch bei verschiedenen berühmten Schreibern gesehen werden kann.

Indessen haben wir erwiesen, womit wir uns auch begnügen wollen, nämlich, dass dieses fünfte Jahrhundert nicht ohne solche Männer gewesen ist, deren etliche die Kindertaufe angefochten und die Taufe auf den Glauben (nach der Lehre Christi) behauptet und mit Lehren und Exempeln befestigt haben.