Der Anfang berührt die großen Beängstigungen in diesen Zeiten; unterdessen wird genauere Nachricht von einigen Ländern gegeben, in welchen die Verfolgungen am wichtigsten gewesen sind, als von England, Frankreich, Deutschland, Flandern.
Das erste Jahr dieses Jahrhunderts fängt mit einem blutigen Befehle an, welcher gegen die Bekenner des heiligen Evangeliums in England herausgegeben wurde, wodurch viel unschuldiges Blut vergossen wurde.
William Swinderby musste in der Stadt London, des Glaubens wegen, im Jahre 1401, durch das Feuer sein Leben endigen. Unterdessen wird seine Lehre und sein Tod nach verschiedenen Schreibern spezieller angeführt.
Im Zusatze wird auf das Jahr 1405 von der Lehre des Johann Menschelberg gegen eine gewisse blutrote päpstliche Hostie und die erdichteten Wunderwerke der Römischgesinnten Nachricht gegeben.
Nachdem William Torpe seine Lehre gegen den Eidschwur und gegen andere Stücke der römischen Kirche an den Tag gelegt hatte, wurde er mit Gewalt zu Saltwoden durch das Feuer, im Jahre 1407, seines Lebens beraubt.
Zehn Jahre später kommt Catharina von Tau aus Lothringen nach Montpellier in Frankreich, wo sie gleichfalls des Glaubens wegen, im Jahre 1417, in lodernden Feuerflammen ihr Leben Gott aufgeopfert hat.
Eine große Menge Christen, Waldenser genannt, übergeben gutwillig des Glaubens wegen ihr Leben dem Brande in den Flämischen Landschaften, im Jahre 1421. Hierauf wird in dem Zusatze die Dortische Flut und der Untergang von 72 Dörfern, welche in demselben Jahre zu Grunde gegangen sind, angeführt, desgleichen von dem Tode des Henricus Gruenfelder, Petrus Torea und Hieronymus Savanarola, welche sich in den Jahren 1423, 1425 und 1427 den Irrtümern des Papstes und der römischen Kirche widersetzt haben, Nachricht erteilt.
William White, Vater Abraham von Cholchester und John Woddon kommen zu Norwitz in England, ihres rechtsinnigen Glaubens wegen, im Jahre 1428 durch Feuer und Flamme jämmerlich ums Leben.
Hierauf folgt Margaretha Backster, welche wegen ihrer rechtsinnigen Lehre gegen den Bilderdienst, das Sakrament und den Eid, in einem Gefängnisse getötet oder auf andere Weise umgebracht worden ist, im Jahre 1430.
Im Zusatze wird auf die Jahre 1431, 1436, 1438 und 1450 von Paulus Crausius, Thomas Rhedonensis, Augustinus de Roma, Alamus, Chrartetius und andern zu erkennen gegeben, wie sie mit geistigen Waffen der römischen Kirche Widerstand geleistet haben, und was ihnen deshalb begegnet sei.
Zu Eichstadt, in Deutschland, werden sehr viele Christen, Waldenser genannt, des Glaubens wegen getötet, im Jahre 1455. Hierauf werden im Zusatze Laurentius de Valla, Johannes de Wesalia, Georgius Morgenstern, Stephanus Bruliferus angeführt, welche in den Jahren 1465, 1470 und 1471 ihre Lehre gegen das römische Babylon an den Tag gaben, und was sie hierfür haben leiden müssen.
Der letzte der waldensischen Märtyrer in diesen Jahrhundert ist Stephanus, ein Ältester ihrer Gemeinde, welcher zu Wien, in Österreich, des Glaubens wegen durch glühende Kohlen sein Leben geendigt hat.
Eine scharfe Untersuchung wird gegen die Gläubigen durch die Spanier und gegen alle diejenigen angestellt, welche wider die römische Kirche waren, solches wird auf das Jahr 1482 ausführlich erzählt.
Im Zusatze wird auf die Jahre 1494, 1498, 1499 von Johannes Bougton, Hieronymus Savanarola, Paulus Scriptor geredet, welche sich gegen die römische Kirche erklärten, und was ihnen deshalb zugestoßen sei. Hiermit endigen wir die Märtyrer dieser fünfzehnhundertjährigen Zeit.
Wir haben es in diesem Jahrhundert mit schweren Zeiten zu tun. Die Plätze der Welt, wenngleich sehr groß, sind dessen ungeachtet für die Frommen sehr klein und enge. Die heiligen Zeugen Christi, welche nach dem Evangelium zu leben trachten, finden nirgends Ruhe. Es scheint, dass der Erdboden, welcher eigentlich ein Wohnplatz für die Guten sein sollte, nur von den Bösen bewohnt werde.
Ist es nicht ebenso wohl zu bewundern als zu beklagen, dass England 1 von welchem man meinte, dass es vor Zeiten seinen Namen von den guten himmlischen Engeln entlehnt habe, ein Pfuhl der höllischen und bösen Geister gewesen, denn die Heiligen Gottes wurden daselbst auf das Grausamste umgebracht, wovon das Smitsfeld zu London, die Mordgefängnisse zu Saltwoden und der Richtplatz zu Nordwitz Zeugnis geben können.
Frankreich, welches man ein freies und frankes Land, ja, ein Reich der Freiheiten zu nennen pflegte, hatte nun jede Gewissensfreiheit der Rechtgläubigen in dem Grade verloren, dass kaum darin ein Winkel gefunden wurde, wo ihnen vergönnt war, ihren Glauben zu bekennen, oder ihrem Gottesdienste obzuliegen. Man eilt mit denselben zu Montpellier zu dem Galgenfelde, und an andern Orten bringt man sie jämmerlich ums Leben.
Deutschland ist mit Undeutschen besetzt, ich meine, mit unverständigen und gottlosen Menschen, welche keine Scheu haben, mit ihren Füßen gegen den Stachel Gottes zu stoßen, und ihre Hände mit dem Blute der Heiligen Gottes zu röten. Zu Eichstadt werden sie ermordet, zu Wien aber, in Österreich, verbrannt.
Flandern, die reizende und liebliche Gegend, wo vor Zeiten der gnädige Segen des Herrn wie ein erquickender Regen und Morgentau herabfiel, ist voll Undanks gegen den Herrn und nicht eingedenk der genossenen Wohltaten; man tritt die Gnade Gottes daselbst mit Füßen. O welch eine grausame Sache! Man übergibt hier die frommen Zeugen Gottes lebendig den Feuerflammen.
Es ist aber Zeit, dass wir mit unsern Nachrichten beginnen, damit niemand dasjenige, was wir gesagt haben, in Zweifel ziehen möge.
Von einem blutigen Befehle, der gegen die Zeugen des heiligen Evangeliums bekannt gemacht wurde, und welcher unter denselben im Jahre 1401 viel Blutvergießen verursacht hat Die Tyrannen nehmen gewöhnlich eine Veranlassung zu ihrer Tyrannei aus dem Befehle, den sie von ihrer hohen Obrigkeiten empfangen haben; dieser dient ihnen statt eines weiten Mantels, worunter viel Böses versteckt werden kann. Inzwischen kühlen sie sich den Mund, ja, sind fröhlich in ihrer Bosheit, während unterdessen die Einfältigen und Unschuldigen leiden müssen.
Wenn dieses nur bei den Weltlichen stattgefunden hätte, was wäre daran gelegen gewesen, indem man ja weiß, dass dieselben weltlich gesinnt sind? Aber selbst die sogenannten Geistlichen, welchen man alles Gutes zuzutrauen pflegte, versündigten sich nun auch hieran.
Hierüber findet man kurze Andeutungen im Anfange des fünfzehnten Buches der Chronik von dem Untergange der Tyrannen mit den Worten: Im Jahre 1401 ist in England ein Befehl gegen die Zeugen des Evangeliums und gegen diejenigen, die ihnen einigen Beistand oder sonstige Gunst erweisen würden, erlassen worden, wodurch viel unschuldiges Blut von den Geistlichen, Prälaten, Priestern und Mönchen des Antichristen vergossen worden ist. Siehe in der oben genannten Chronik, gedruckt 1617, Pag. 753, Col. 1, aus Hist. Adrian, Fol. 85. Heinrich Boxhorn, Fol. 27.
William Swinderby wird zu London in England des Glaubens wegen im Jahre 1401 verbrannt Im Jahre unseres Herrn 1339, wie die alten Chroniken anzeigen, ist William Swinderby, ein Priester aus dem Bistume Lincoln, wegen gewisser Meinungen angeklagt und vor den Bischof von Lincoln gestellt worden, welcher ihn über gewisse Artikel in der Kirche zu Lincoln nach der Weise oder dem Befehle der päpstlichen Rechte verhört hat, welche mit ihren gewöhnlichen Zeremonien übereinkommen.
Seine Beschuldiger und Ankläger waren nachfolgende Mönche: Bruder Johann Hincley, Augustiner, und Thomas Blaxton, Dominikaner, welche er in allen ihren Beschuldigungen widerlegt und erwiesen hat, dass die elf Artikel, die sie gegen ihn vorbrachten und welche sie aus seinen Predigten gezogen haben wollten, sämtlich erlogen und noch mit großen Verfälschungen vermengt gewesen seien.
Aber die vorgenannten Mönche, nachdem sie mit seinen Antworten und genaueren Erklärungen nicht zufrieden gewesen, haben ihm so heftig mit ihren Zeugnissen zugesetzt, dass sie ihn auch rücksichtlich derjenigen Punkte, deren sie ihn beschuldigten, für überführt annehmen. Sie brachten zugleich dürre Wellen und Reiser mit sich in die Stadt (nach englischer Weise), um ihn zu verbrennen, wollten ihn auch durchaus nicht freilassen, bis er ihnen versprochen, oder aus Furcht des Todes fest zugesagt hatte, dass er diese Artikel ferner weder heimlich noch öffentlich halten, lehren oder predigen sollte, und zwar bei Vermeidung, sich der angedrohten Strafe schuldig zu machen; außerdem haben sie einen schriftlichen Aufsatz gemacht, welchen er auswendig lernen und in Form eines Widerrufs hersagen sollte, wozu sie ihn mit harten Bedrohungen gezwungen hatten. Joh. Fox, Engl. Marterb., aus dem Register von Hereford.
In späterer Zeit jedoch hat der erwähnte William Swinderby gleichwohl nicht nachgelassen, seine Lehrsätze zu predigen, weshalb er auf Befehl des Königs Richard des Zweiten, im fünfzehnten Jahre seiner Regierung, welches auf das Jahr 1392 fällt, gefänglich eingezogen und nach der Verordnung Johannes, Bischofs von Hereford, welcher diesen Befehl von dem Könige empfangen hatte, in strenge Haft genommen ist.
Unterdessen hat man ihn im Glauben untersucht und gefunden, dass er verschiedene Stücke lehrte, welche gegen die römische Kirche stritten. Welche Artikel aber und wie sie beschaffen gewesen, wird nicht klar von den Schreibern ausgedrückt, jedoch kann man solches aus dem Bekenntnisse eines Walter Brute entnehmen, welchen Abr. Mellinus und andere in dem Stücke des Glaubens mit William Swinderby vergleichen, ja, berichten, dass Walter Brute ein Verfechter und Verteidiger der Artikel des William Swinderby gewesen sei, welcher unter andern folgende behauptet hat:
Dass es den Christen nicht erlaubt sei, aus einer Ursache oder in irgendeiner Lage weder bei dem Schöpfer noch bei seinen Geschöpfen zu schwören.
Dieser Artikel vom Nichtschwören wird allerdings William Swinderbys Artikel selbst genannt, welchen W. Brute verteidigt hat. Siehe in dem großen Christen-Marterb., gedr. 1619, Fol. 506, Col. 4.
Von der heiligen Taufe hat er das folgende Bekenntnis abgelegt: Er (nämlich Christus) ist begraben worden, damit wir alle zugleich mit ihm durch die Taufe in seinen Tod begraben werden möchten, damit wir, die wir der Sünde abgestorben sind (merke: dies ist kein Kinderwerk), der Gerechtigkeit leben möchten.
Was seine Lehre über alle anderen Stücke betrifft, so haben wir dieselbe sehr schriftgemäß, heilsam und gut befunden. Siehe hiervon Joh. Fox, Engl. Gesch., Pag. 440.
Das wenigstens ist gewiss, dass des William Swinderby Glaubensartikel durch den Glanz ihrer göttlichen Wahrheit dermaßen hervorgeleuchtet haben, dass die Kinder der Finsternis, nämlich die Römischgesinnten, dieselben nicht ertragen konnten, sodass sie ihm zuletzt nach einer langwierigen und harten Gefangenschaft, nachdem sie eine gerichtliche Untersuchung beendigt, den Tod angekündigt, nämlich dass er als Ketzer auf dem Smitsfelde zu London mit Feuer hingerichtet, das heißt, lebendig verbrannt werden sollte, was auch, dem Bericht nach, zwölf Jahre nach seiner ersten Gefangenschaft an ihm ausgeführt worden ist.
Genauere Anmerkung über seinen Tod Den Tod dieses frommen Mannes beschreibt ein gewisser Schreiber aus Joh. Fox in Nachstehendem: Der Bischof, nachdem er von dem Könige diese Kommission und Vollmacht über William Swinderby erlangt hatte, hat sicherlich sein Möglichstes getan, um ihn ohne Verzug in Verhaft zu nehmen, aber mit der Ausführung des Todesurteils hat er gegen ihn nicht so rasch verfahren, sondern er hat ihn lange Zeit gefangen gehalten, bis er endlich verbrannt worden ist. Buch der Geschichte der Verfolgung und Marter, gedruckt 1619, Fol 508, Col. 2, aus Joh. Fox, Engl. Gesch., Pag. 438, ferner Pag. 436.
Auch Abraham Mellinus, Fol. 515, Col. 4, womit gleichfalls Baläus übereinstimmt, indem er sagt, dass William Swinderby nach seinem Widerrufe in seinem Bekenntnisse der göttlichen Wahrheit gestärkt und zuletzt im Jahre unsers Herrn 1401 zu London auf dem Smitsfelde in Gegenwart sehr vieler Menschen lebendig verbrannt wurden sei.
Bal., Cent. 6, Script. Brit. in Append. ad Joh. 1, Horesb., Pag. 493.
Im Jahre 1405 Johannes Wenschelbergius schrieb damals gegen den Aberglauben im Papsttume; desgleichen auch gegen den Betrug der Priester. Unter anderem sagte er von einem Priester aus Böhmen, welcher die Hostie oder das Sakrament des Altars mit seinem eigenen Blute rotgefärbt und die Leute überredet hat, dass sich das Blut so von selbst mit dem Brote vermengt habe. Dieses sind, sagt er, die lügenhaften Kräfte und falschen Wunderwerke des Antichristen. Was ihm hierüber aber von den Päpstlichgesinnten begegnet sei, haben wir bei den alten Schreibern nicht gefunden. Vergleiche Joh. Munst., Fol. 181, mit dem 13. Buche der Chronik von dem Untergange, gedruckt 1617, auf das Jahr 1405, Pag. 758, Col. 1.
William Torpe wird zu Saltwoden in England des Glaubens wegen im Jahre 1407 umgebracht und verbrannt Als nun durch die Päpstlichgesinnten der Gräuel der Verwüstung anfing den wahren Glauben mehr und mehr zu unterdrücken, so ist es ungefähr im Jahre 1397 geschehen, dass ein gottesfürchtiger frommer Mann, William Torpe genannt, welcher zuvor ein Priester gewesen, wegen der Wahrheit des Evangeliums, und insbesondere wegen seiner Lehre, welche er gegen das Sakrament des Altars, gegen den Bilderdienst, gegen die Wallfahrten, gegen die Gewalt der Priester, gegen den Eidschwur predigte, stark verfolgt worden ist.
Von jenen Artikeln, deren er beschuldigt wurde, und insbesondere von seiner Lehre gegen den Eidschwur, was auch seine Widersacher dagegen eingewendet, haben wir oben Nachricht gegeben, als wir uns über seinen Glauben ausgesprochen haben.
Er ist aber nach der ersten Verfolgung, obgleich er bereits Gefangener war, auf die Fürbitten einiger gutmeinender Leute, und weil der Erzbischof von Canterbury, welcher ihn gefangen genommen hatte, in des Königs Ungnade gefallen war, wieder auf freien Fuß gesetzt worden.
Weil aber dieser fromme Zeuge Gottes nicht aufhörte, gegen die römische Kirche, insbesondere gegen das Eidschwören zu predigen, wie verschiedene alte Schreiber berichten, so ist er endlich ungefähr im Jahre 1407 zu Salopia gefangen genommen, von da nach Canterbury gebracht, und zuletzt in dem Schlosse Saltwoden festgesetzt worden, wo der Erzbischof und die Geistlichen viel mit ihm gestritten haben, um ihn von seinem Glauben abzubringen.
Unterdessen, weil viele unordentliche Menschen sich in das Gefängnis hineingedrängt hatten, beantragten einige derselben, dass er sofort verbrannt, andere aber, dass er in die See, welche in der Nähe war, geworfen und ertränkt werden möchte.
Es ist aber in diesem entsetzlichen Aufruhr ein Pfaffe aus ihrer Mitte vor dem Erzbischofe auf die Knie gefallen und hat ihn gebeten, dass es ihm gestattet werden möge, das Äußerste zu versuchen, um diesen William Torpe durch das Lesen seiner Messen oder Morgengebete, welche er für ihn tun würde, zu bekehren, und hat dabei gesagt: Ich darf es auf mich nehmen, zu versprechen, dass er nach drei Tagen so sichtbar verändert wird, dass er sich nicht weigern wird, das Geringste für den Erzbischof zu tun.
Aber der Erzbischof ergrimmte und wütete gleichwohl sehr, bedrohte auch den Märtyrer, dass er selbst verordnen sollte, dass er nach Verdienst gestraft würde, worauf denn erfolgt ist, dass man diesen frommen Zeugen Jesu, als er nicht abfallen wollte, im Gefängnisse auf dem Schlosse zu Saltwoden grausam misshandelt hat.
Einige halten dafür, dass er nicht lange nach diesem scharfen Verhöre in demselben Jahre 1407 im Monate August verbrannt worden sei.
Siehe Vignier im Jahre 1407, aus Wilh. Tindalus, doch ist Baläus der ersten Meinung; Gent. 7, Script. Brit., Cap. 42, in William Torpe, Pag. 538.
Dass ihm aber dieses alles widerfahren sei, nicht nur, weil er dem römischen Aberglauben widersprochen, sondern auch, weil er erkannt, dass man nicht schwören möge, ist oben erklärt worden, und wird durch E. H. H. von dem Laufe der Welt, aus verschiedenen Chroniken und Geschichten, gesammelt im Jahre 1611, in der Beschreibung des Eidschwörens, Pag. 99, ferner in P. J. Twisck, Chronik, 1. Teil, das 15. Buch auf das Jahr 1407, Pag. 758, bestätigt.
Im Jahre 1410 Ein Handwerksmann wurde damals von den römischen Bischöfen als ein Ketzer verurteilt und dem weltlichen Richter überantwortet, weil er glaubte und sagte, dass das Brot in dem Abendmahle des Herrn als ein Denkzeichen gegeben sei, womit er so die wesentliche Verwandlung des Brotes in den Leib Christi leugnete. Um deswillen hat er einen langsamen und grausamen Tod des Feuers leiden müssen. Vergl. Fase, Temp., Fol. 118. Hist. der Mart., Adri., Fol. 52, mit der Chronik P. J. Twisck, das 15. Buch, Pag. 763, Col. 1.
Catharina von Thou aus Lothringen wird zu Montpellier in Frankreich des Glaubens wegen im Jahre 1417 verbrannt Im Jahre 1417, den 2. Oktober gegen 2 Uhr Nachmittags, ist es zu Montpellier in Frankreich geschehen, dass ein Todesurteil an einer aufrichtigen gottesfürchtigen Frau von Thou aus Lothringen, genannt Katharina, mit dem Zunamen Saube, gefällt und eben an demselben Tage auch vollzogen ist, welche, weil sie den Herrn, ihren Seligmacher, mehr liebte, als ihr eigenes Leben, sich standhaft durch den Tod hindurch gestritten hat; sie ist durch die enge Pforte 2 in den weiten Himmel eingedrungen, und hat Fleisch und Blut an den Pfosten hängen lassen, welches auf dem Richtplatze zu Montpellier durch die Flammen geschehen ist.
Die Geschichte dieser Katharina Saube ist, wie die Alten berichten, aus dem Stadtbuche von Montpellier, welches man gewöhnlich Talamus nannte, der Wahrheit gemäß ausgezogen.
Chassanion glaubt, dass das Wort Talamus durch das Übertragen aus einer Sprache in die andere entstellt worden sei, und dass es von den Juden, welche damals in großer Menge in Frankreich und insbesondere in Montpellier wohnten, Talmud genannt sei. Dieser Ausdruck bezeichnet auch den Hebräern oder Juden ein sehr großes Buch oder eine Rolle, worin viele und verschiedene Dinge enthalten sind; daher es leicht geschehen sein kann, dass die Franzosen nach der Weise der jüdischen Maranen, welche unter ihnen wohnten, das Wort Talmud verkehrt Talamus genannt haben, worunter sie das große Buch verstanden worin die bürgerlichen Urkunden der Bürgermeister von Montpellier zu finden waren.
Aus diesem Stadtbuche nun sind die nachfolgenden gerichtlichen Verhandlungen durch eine glaubwürdige Person von Languedoc aus der alten montpellierschen in die französische Sprache treu übersetzt worden, und lauten in unserer hochdeutschen wie folgt:
Im Jahre 1416, den 15. Tag des Monats November, nachdem die Messe beendigt war, hat sich Katharina Saube, geboren zu Thou in Lothringen, in die Pfarrkirche zu St. Termin zu Montpellier begeben.
Es waren ungefähr 15 oder 16 Tage vergangen, als sie die Herren Bürgermeister dieser Stadt gebeten hatte, dass sie es erlauben möchten, dass sie in dem Nonnenkloster, welches an dem Wege Lates gelegen, zu den andern Einsamen eingeschlossen werden möchte.
Die erwähnten Herren Bürgermeister, nebst vielen Handwerksleuten, und mehr als 1500 Männer und Frauen von den Bürgern der Stadt erschienen gleichfalls bei diesem allgemeinen Aufzuge in der Kirche; hierauf haben die erwähnten Bürgermeister, als Patrone, Väter oder Schutzherren der einsamen Nonnen, die vorgenannte Catharina als eine Braut in jenes Kloster geleitet, und haben sie daselbst, nachdem sie dieselbe in eine Zelle eingeschlossen, dort zurückgelassen, worauf sie sämtlich wieder nach Hause zurückgekehrt sind. Franz. Geschichte ebendaselbst, in dem Franz. Marterbuch.
Seht, dies sind eben dieselben Worte über den Auszug oder der Kopie, wie sie aus dem Stadtbuche selbst ausgezogen sind; wir wollen den Leser urteilen lassen, welchen Beweggrund sie gehabt haben mag, um den Versuch zu machen, in das Nonnenkloster aufgenommen zu werden.
In Wahrheit, es haben einige keine bösen Vermutungen dabei gehegt, welche es als gewiss annehmen, dass sie in ihrem Herzen von den Anfängen der wahren Gottseligkeit, welche aus einem feurigen Glauben herrühren, überzeugt gewesen und deshalb durch eine heilige Begierde getrieben worden sei, den anderen eingeschlossenen Nonnen die rechtsinnige Erkenntnis Jesu Christi zu offenbaren, indem sie hierzu von dem Herrn genügend ausgerüstet zu sein glaubte. Dieses ist auch sehr wahrscheinlich, weil glaubwürdige Zeugen berichtet haben, dass gleichfalls in demselben Buche Talamus geschrieben stehe, dass das ganze Kloster, wo die vorgenannte Katharina eingeschlossen gewesen, nicht lange nach deren Tode mit allen Nonnen, sicherlich wegen ihrer Religion, verbrannt worden sei.
Aus den öffentlichen Schriften des nachfolgenden Jahres 1417 ist zu ersehen: Als M. Raimund Cabassa, Doktor in der Lehre der Gottheit des Ordens der Jakobiner- oder Dominikanermönche, Cicarus oder Statthalter der Ketzermeister, am 2. Oktober gedachten Jahres, nachmittags um zwei Uhr, in dem Saale, welcher die Pforte des Stadthauses zu Montpellier zur Seite ist, auf dem Richterstuhle saß, hat derselbe in Gegenwart des Bischofs von Maguelonne, des Befehlshabers des Statthalters und der vier Orden, ja, auch des ganzen Volkes, womit der ganze Raum des Stadthauses angefüllt war, durch einen richterlichen Ausspruch erklärt, dass die vorgenannte Catharina Saube von Thou in Lothringen, welche auf ihr Ansuchen ins Kloster der Einsamen getan worden ist, eine Ketzerin sei, und dass sie verschiedene verdammliche Irrtümer gegen den katholischen Glauben ausgestreut, gelehrt und geglaubt habe, nämlich, dass die katholische oder wahre Kirche nur aus Männern und Frauen bestehe, welche dem Leben der Apostel nachfolgen und darnach leben.
Ferner, dass man lieber sterben, als Gott erzürnen oder gegen Gott sündigen sollte.
Ferner, dass sie die Hostie 3 oder die Oblate, welche von dem Priester geweiht ist, nicht anbeten wollen, weil sie nicht glaubte, dass der Leib Christi darin gegenwärtig sei.
Ferner, dass es nicht nötig sei, dass man dem Priester beichte, indem es genüge, dass man seine Sünden vor Gott bekenne, und dass es ebenso gut sei, seine Sünden vor einem frommen und vorsichtigen Weltmenschen zu bekennen, als vor einem Hauspriester oder anderen Priester. (Die Beichte, die sie erkennt, ist nicht nach papistischer Weise, sondern nach der Lehre des Jakobus: »Bekenne einer dem andern seine Fehler, und bittet füreinander, auf dass ihr gesund werdet.« (Jak 5,16))
Ferner, dass nach diesem Leben kein Fegfeuer sein werde.
Es waren noch vier andere Artikel in jenem Stadtbuche Talamus, deren diese Catharina auch beschuldigt wurde, oder welche sie bekannt hat, woraus man entnehmen kann, dass sie nicht nur viele päpstliche Einsetzungen, sondern auch unter denselben die Kindertaufe verworfen habe.
Die Abschrift, welche aus dem erwähnten Stadtbuche ausgezogen worden ist, lautet in Ansehung dieser vier Artikel wörtlich so:
1. Dass niemals ein wahrer Papst, Kardinal, Bischof oder Priester gewesen sei, nachdem des Papstes oder Bischofs Wahl aufgehört hat, mit den Wunderwerken des Glaubens oder der Aufrichtigkeit zu geschehen.
2. Dass die bösen Priester, oder Hauspriester, den Leib Christi nicht einweihen können oder mögen, wenngleich sie die geheiligten Worte darüber aussprechen.
3. Dass die Taufe, welche durch böse Priester bedient wird, zur Seligkeit nichts nutze.
4. Dass die jungen Kindlein, welche nach der Taufe sterben, ehe sie den Glauben haben, nicht selig werden, denn sie glauben nur durch den Glauben ihrer Gevatter und Gevatterinnen, ihrer Eltern oder Freunde.
Dies sind die vier letzten Artikel, welche in der Stadt Montpellier in dem vorgenannten Stadtbuche gefunden worden sind, woraus ja klar hervorgeht, dass diese Frau sich nicht gescheut habe, sondern eifrig und durchdringend in ihrem Glauben gewesen sei, sodass sie auch nicht gefeiert, sondern selbst den Papst, die Priester und den Aberglauben, den sie ausübten, angetastet und mit der Wahrheit Gottes überzeugt habe.
Denn, wenn sie in dem ersten Artikel sagt, dass kein wahrer Papst, Kardinal, Bischof oder Priester gewesen sei, nachdem die Wahl des Papstes aufgehört durch die Wunderwerke des Glaubens oder der Aufrichtigkeit zu geschehen, so hat sie damit zu erkennen gegeben, dass noch niemals ein wahrer Papst, Kardinal, Bischof oder Priester in der römischen Kirche gewesen sei, indem die Wahl des Papstes noch niemals durch Wunderwerke des Glaubens oder der Aufrichtigkeit geschehen ist.
Zweitens, wenn sie sagt, dass die bösen Priester oder Capellane den Leib Christi nicht einweihen können oder mögen, wenn gleich sie die heiligen Worte darüber aussprechen, so will sie damit nichts anderes sagen, als dass gottlose Priester, welche selbst nicht heilig sind, sich keineswegs einbilden sollten (welches gleichwohl in dem Papsttum geglaubt wird), dass sie durch das Aussprechen einiger Worte ein Stücklein Brot heiligen, ja, zu ihrem Gott und Seligmacher machen könnten. Diese Catharina hat auch früher erklärt, dass solches selbst von Priestern, welche richtig wandeln, nicht geschehen könne, und aus diesem Grunde wollte sie auch nicht, wie sie sagte, die Oblate, welche von dem Priester geweiht worden, anbeten, weil sie nicht glaubte, dass der Leib Christi daselbst gegenwärtig sei.
Drittens, wenn sie sagt, dass die Taufe, welche von bösen Priestern bedient würde, zur Seligkeit nichts nutze, so gibt sie dadurch nichts anderes zu erkennen, als dass das lasterhafte Leben der Priester auch ihren Dienst selbst zu Schanden mache, und dass so wenig als ihre Worte, die sie über die Hostie aussprechen, zur Heiligung dienen, ebenso wenig diene auch ihre Taufe, welche unter ihnen gebräuchlich ist, zur Seligkeit.
Viertens, wenn sie sagt, dass die jungen Kinder, welche nach der Taufe sterben, ehe sie den Glauben haben, nicht selig werden, weil sie nur durch den Glauben ihrer Gevatter und Gevatterinnen, Eltern oder Freunde glauben, was wird hiermit anders gesagt, als dass die Kindertaufe zur Seligkeit gar nicht nötig sei? Ja, dass sie auch dazu gar nicht diene, weil die Kindlein selbst nicht glauben, und dass ihre Gevatter und Gevatterinnen, Eltern oder Freunde statt ihrer glauben, sondern dass man, um selig zu werden, selbst glauben und auf diesen Glauben sich taufen lassen müsse, wie der Herr sagt (Mk 16,16), weil eines andern Glaube niemand in der Welt, und daher auch nicht den Kindlein, zur Seligkeit dienen kann.
Als nun diese fromme Heldin Gottes von ihrem bekannten Glauben nicht abweichen wollte, so ist endlich darauf das Todesurteil über sie ausgesprochen und dieselbe, als man sie zum Gerichtsplatz hinausgeführt, zu Montpellier, im Jahre 1417, nachmittags, den 2. Oktober, verbrannt worden.
Von ihrem Urteile und Tode stehen in dem Stadtbuche zu Montpellier die Worte, wie sie aus dem Originale ins Hochdeutsche übersetzt worden sind.
Nachdem der Statthalter, der Ketzermeister, M. Raimund, dieses Urteil gegen sie ausgesprochen hatte, hat er sie den Händen des Amtmannes übergeben, welcher Profos oder Blutrichter der Stadt gewesen; das Volk hat ihn zwar gebeten, dass er gnädig mit ihr handeln wolle, aber er hat auf denselben Tag das Urteil ausgeführt, sie auf das Galgenfeld nach Montpellier bringen und daselbst nach den Rechten als eine Ketzerin verbrennen lassen. Ebendaselbst, Franz. Marter.
Dieses sind die Worte des vorgenannten Talamus oder Stadtbuches, wo man noch ferner geschrieben findet, dass der Bischof von Maguelonne, nachdem er eine gewöhnliche Messe für den Herrn des Rates gesungen, sich in einer Rede über diejenigen, welche sich darüber ausgelassen, dass das Todesurteil der Catharina Saube ein ungerechtes sei, in sehr heftigen und harten Worten ausgesprochen habe.
Dies ist in der Kürze der Auszug des Martertums dieser gottesfürchtigen Frau, wodurch viele unwissende schlechte Leute tief gerührt und veranlasst sind, die Wahrheit etwas genauer zu untersuchen und dem Lichte des Evangeliums mitten in diesen dunkeln Zeiten nachzuforschen, welches Gott gesegnet hat, wie folgen soll. Siehe von dem Verhöre, Urteile und Tode dieser Frau, außer den angewiesenen Schreibern, auch im 2. Buche der Geschichte der Verf. und Mart., gedruckt zu Dortrecht im Jahre 1619, Fol. 572, Col. 2–4. Item, Fol. 573, Col. 1. Ferner, Hist. Mart. von J. S., gedruckt 1645, Fol. 40, Col. 3–4.
Eine große Menge Christen, Waldenser genannt, werden in Flandern des Glaubens wegen im Jahre 1421 verbrannt Als 4 nun die Kinder des Lichtes, welche sich zu der Lehre der Waldenser bekannten, mitten in der Finsternis des Papsttumes, in den flämischen Ländern ihre Häupter mehr und mehr zu erheben anfingen, um mit Kraft des Wortes Gottes die Irrtümer der römischen Kirche zu bestreiten, und insbesondere die päpstliche Gewalt, die Messe, die Verwandlung des Brotes, die Wallfahrten, die Anrufung der Heiligen, das Fegfeuer, die Kindertaufe, den Eidschwur, die Rache gegen die Feinde zu verwerfen, wie wir droben von der Lehre der Waldenser, in der Beschreibung des 11. Jahrhunderts, berichtet haben, so ist es geschehen, dass der Fürst und der König der Finsternis durch seine Trabanten die Hände an sie gelegt und die Sache endlich so weit gebracht hat, dass sehr viele derselben, welche weder um das Leben zu retten, noch um dem Tode zu entgehen, von ihrem Glauben abweichen wollten, verurteilt worden sind, mit Feuer lebendig verbrannt zu werden; dieses Urteil ist auch an ihnen vollstreckt und haben dieselben die Probe ihres Glaubens mit großer Standhaftigkeit zu Donau in Flandern, im Jahre 1421, im Feuer bewährt, wofür der Herzog des Glaubens, Jesus Christus, dieselben in jener Welt als fromme Streiter mit dem unverwelklichen Kranze der Ehren ewig bekrönen wird, nach seiner Verheißung: »Sei getreu bis in den Tod, so will ich dir die Krone des Lebens geben.« (Offb 2,10)
Von dem Opfer dieser Freunde wird unter andern auch im 2. Buche der Geschichte der Verfolgung und Marter, die Dortische Auflage vom Jahre 1619, Fol. 577, Col. 4, gesagt: Zu Donau in Flandern sind im Jahre 1421 eine große Menge Personen entdeckt worden, welche sich zu der Lehre der Waldenser bekannt haben, von denen viele, die standhaft blieben, lebendig verbrannt worden sind. Ferner, Vignier, Kirchengeschichte auf das Jahr 1421, aus Monstreletus.
Ob die von Dortrecht in Holland um diese Zeit sich gleichfalls an dem Blute der Heiligen vergriffen haben, solches haben wir nicht gewiss hernehmen können; gleichwohl hat sie Gott im Jahre 1421 hart gestraft, sodass durch schwere Wasserfluten die Stadt ein Eiland wurde und um 72 Dörfer beraubt worden ist, welche um sie herumlagen und durchs Wasser alle zu Grunde gingen. Daher an der äußersten Seite der Speuypforte derselben Stadt diese Worte über dem Bogen in blauen Steinen eingehauen stehen:
Was man hier sieht zu Wasser und Land, Wie aus den Chroniken bekannt, Sind zwei und siebenzig an der Zahl sehr schöne Kirchspiele, die zumal Eintausend vierhundert zwanzig ein, Durch’s Wasser all ertrunken sein.
Diese Geschichte ist bekannt und von so vielen Schreibern beschrieben, dass ich es für unnötig erachte, noch mehr zur Befestigung hinzuzufügen. Eine jämmerliche Sache für unsern Geburtsplatz.
Im Jahre 1423 ist Henricus Grünfelder, schreibt P. J. Twisck, zu derselben Zeit in der Stadt Regensburg in Deutschland um der Wahrheit willen verbrannt worden, und kurze Zeit hernach, an eben demselben Orte, Henricus Ratgeber. In seiner Chronik auf das Jahr 1423, das 15. Buch, gedruckt 1617, Pag. 787, Col. 1, verglichen mit Georg. Pac., Cap. 11.
Im Jahre 1425 wurde Petrus Toren zu Speyer in Deutschland hingerichtet und mehrere andere in den römischen Landschaften, weil sie die Wahrheit bekannten und dem römischen Aberglauben widersprachen. Vergleichet die letztgemeldete Chronik, das 15. Buch auf das Jahr 1425, Pag. 788, Col. 2, mit Georg. Plac., Cap. 11.
Im Jahre 1427 predigte Hieron. Savanarola von Ferrara durch ganz Italien, dass der Papst der Antichrist sei, und wurde darüber zu Florenz verbrannt. Er hat einige Betrachtungen über den 51. und 80. Psalm geschrieben, worin er die Tyrannei des Papstes und seiner Geistlichen bestraft, wenn er sagt, dass sie die wilden Schweine und Tiere des Feldes seien, welche des Herrn Weingarten, nach den Worten Davids, abgebissen, ganz verdorben und die Kirche Gottes ganz umgekehrt hätten. In der letztangeführten Chronik, das 15. Buch, im Jahre 1427, Pag. 782, Col. 2, verglichen mit Georg. Pac., im 11. Cap.
William White, Vater Abraham von Colchester und Johann Waddon werden zu Norwitz in England des Glaubens wegen, im Jahre 1428, verbrannt Nachdem nun das Licht des Evangeliums auch in England mit Gewalt durchzubrechen anfing, sodass einige Personen nicht nur an die Wahrheit Christi glaubten und derselben anhingen, sondern dieselbe auch durch die Lehre fortpflanzten, so (2) ist es geschehen, dass die Römischgesinnten, die sich selbst als Kinder der Finsternis zeigten, ihre alte Art an diesen Leuten bewiesen haben, denn sie haben dem König von England, welcher damals ein Kind von sechs Jahren gewesen, hiervon Nachricht gegeben, damit er sich hierin vorsehen möge.
In Folge dessen geschah es im Jahre 1428, dass dieser jugendliche König, welcher durch die Väter und Häupter der römischen Kirche dazu bewogen worden ist, an die Amtleute, welche hierzu verordnet waren, den Befehl ergehen ließ, diese Personen und alle, welche ihrer Lehre anhingen, gefänglich einzuziehen, damit sie nach den Gesetzen in England gestraft werden möchten.
Abschrift des Briefes des Königs Heinrichs des Sechsten, an Johann Extor und Jacolet Germaine, Befehlshaber in Colchester, um William White mit seinen Anhängern gefänglich einzuziehen Heinrich, durch Gottes Gnade, König von England und Frankreich, Herr von Irland, seinen geliebten Freunden, Johann Extor und Jacolet Germaine, Befehlshabern der Festung Colchester, unsern Gruß.
Wir lassen euch wissen, dass wir uns allerdings auf eure Treue und Vorsichtigkeit verlassen, und haben euch zugleich und einem jeden insbesondere Befehl zugesandt, William White, einen Priester, und Thomas, welcher vor Zeiten ein Kapellan zu Setling in der Grafschaft Norfolk gewesen, und William Northampton, einen Priester, und alle übrigen, wer sie auch sein mögen, welche der Ketzerei verdächtig sind, wo man sie antreffen wird, es sei in Freistädten oder außerhalb derselben, zu arretieren und gefangen zu nehmen, und sich sobald ihr sie gefänglich eingezogen, in unsere nächstgelegenen Gefängnisse bis dahin zu senden, dass wir ihrer Befreiung wegen andere Verordnung erlassen.
Und deshalb gebieten wir euch scharf, auf die genannten Personen genau Acht zu geben und dem, was oben befohlen worden, getreulich nachzukommen.
Ferner gebieten und befehlen wir auch allen und jedem unserer Friedensrichter, welche für die allgemeine Wohlfahrt und Frieden Sorge tragen, sowie den Bürgermeistern, Markgrafen, Amtsleuten, Gerichtsdienern und allen unsern übrigen getreuen Bekannten, in Gemäßheit dieses Gegenwärtigen, dass sie euch beiden gemeinschaftlich und einem jeden insbesondere guten Beistand leisten, euch mit Rat und Tat an die Hand gehen, um den vorhergehenden Befehl, wie es euch zukommt, zu bewerkstelligen.
Urkundlich haben wir unsere Befehlsbriefe selbst ausgefertigt, und unterzeichnet, zu Westminster, den sechsten Tag im Juli, im sechsten Jahre unserer Regierung, welches mit dem Jahre unseres Herrn 1428 zusammenfällt. Siehe J. Fox, Engl. Gesch., Pag. 607.
Man findet in den alten Nachrichten, dass in Gemäßheit dieses königlichen Befehls, Johann Extor, welcher einer von den Befehlshabern gewesen, kurz darauf zu Bungay, im Bistume Norwitz, sechs Personen gefangen genommen habe, welche er William Day und William Ron, Gerichtsdiener der Stadt Bungay, zur Detention übergeben, um sie innerhalb zehn Tagen nach der Festung Norwitz zu bringen.
Die Namen dieser sechs Personen waren aber, schreibt Joh. Fox, in Folge des Alters durch die Schrift fast ganz verwischt, sodass man dieselben bis auf drei oder vier nicht mehr lesen konnte.
Wir finden aber keine zuverlässige Nachricht davon, wie mit denselben umgegangen worden und welche Leiden oder welcher Tod ihnen widerfahren.
Unterdessen sind auch drei vornehme und tugendsame Männer ergriffen und zu Norwitz gefänglich eingebracht worden, nämlich William White, welcher ein Priester gewesen, Vater Abraham von Colchester und Johann Waddon, welche nach vorgängigem Verhöre von den nachfolgenden Punkten Bekenntnis getan haben.
Das Glaubensbekenntnis der drei zuvor genannten Märtyrer, welches ihre Lehre gegen die römische Kirche betrifft 1. Dass der Christen Kinder zur Genüge in dem Blute Christi getauft seien, und dass sie deshalb nicht nötig haben, mit Wasser getauft zu werden.
2. Dass man den Predigern, nämlich der römischen Kirche, nicht verbunden sei, den Zehnten zu geben.
3. Dass die Ehe eigentlich in der Übereinstimmung oder Zustimmung der Verbindung zwischen Mann und Weib bestehe, mit Verwerfung, wie es scheint, derjenigen Aberglauben, welche die Römischgesinnten dabei zu verrichten pflegen.
4. Dass die Ohrenbeichte nicht nötig, und dass es nirgends abgefordert sei, vor den Priestern zu beichten, sondern dass man Gott allein zu beichten habe, weil es in keines Priesters Gewalt stehe, dem Sünder die begangenen Sünden zu vergeben.
5. Dass kein Priester Gewalt habe, den Leib Christi zu machen, oder in dem Sakramente des Altars zu heiligen, sondern dass es nach gesprochenen Worten gleichwohl noch leibliches Brot bleibe, gleichwie es zuvor gewesen.
6. Dass ein jeder christgläubige Mensch vor Gott ein Priester sei.
7. Dass niemand bei Strafe der Verdammnis an die Fasten oder an andere Fasttage, welche von der römischen Kirche geboten sind, gebunden sei.
8. Dass der Papst der Antichrist sei, und dass seine vornehmen Geistlichen Jünger des Antichristen seien, und dass der Papst auf Erden keine Gewalt habe zu binden oder zu lösen.
9. Dass es allen Christen erlaubt sei, auch auf heiligen Tagen leibliche Werke zu tun, ausgenommen die Sünden.
10. Dass es den Priestern erlaubt sei, eine Hausfrau zu haben.
11. Dass man den Bann und die Kirchenstrafe, welche die vornehmen Geistlichen aufgesetzt, nicht achten soll.
12. Dass es in besonderen Fällen nicht erlaubt sei zu schwören.
Dieser Satz scheint von den Schreibern nicht richtig aufgefasst zu sein, denn es lässt sich annehmen, dass diese Leute nicht nur in besonderen Fällen, sondern den Eid durchaus verboten haben, weil die folgende Märtyrerin, Margaretha Backster, diese Männer treue Prediger des Worts nennt, und selbst solches Bekenntnis getan hat, nämlich, dass man durchaus nicht schwören soll, weder bei Gott, noch bei
13. Es ist nicht nötig, Pilgerfahren oder Wallfahrten zu unternehmen.
14. Man soll weder die Bilder noch das Kruzifix, weder die liebe Frau noch sonstige Heiligen männlichen oder weiblichen Geschlechts verehren.
15. Dass das Weihwasser, das von dem Priester in der Kirche gesegnet ist, weder heiliger noch kräftiger sei, als sonstiges Wasser aus Flüssen und Brunnen, weil der Herr alle Wasser zugleich in ihrer ersten Schöpfung gesegnet hat.
16. Dass Thomas Beckers (Erzbischofs von Canterbury) Tod weder verdienstlich noch heilig gewesen.
17. Dass die Überbleibsel von Menschengebeinen weder angebetet, noch ausgegraben, noch in der Kirche auf den Altar gesetzt oder in Kasten verschlossen werden sollen.
18. Dass die Gebete, welche an jedem beliebigen Orte verrichtet werden, Gott ohne Ausnahme angenehm seien.
19. Man soll keine Heiligen, sondern Gott allein anbeten.
20. Dass die Glocken und Schellen zu keinem andern Zweck in der Kirche eingeführt worden seien, als der Pfaffen Beutel zu füllen.
21. Es ist keine Sünde, sich den Geboten der römischen Kirche zu widersetzen.
22. Dass die Versammlung der geliebten Kinder Gottes allein die rechte katholische Kirche sei.
Dieses sind in der Kürze die bemerkenswertesten Sätze, welche sie alle einstimmig gelehrt und behauptet, und in Folge deren sie auch den Tod erlitten haben; denn sie sind nach einem scharfen Verhör und mannigfachen Peinigungen, als sie nicht abweichen wollten, verurteilt worden, mit flammendem Feuer lebendig verbrannt zu werden, welches auch an ihnen, und zwar zuerst an William White im Jahre 1428 im September in der Stadt Norwitz, und nachher an dem Vater Abraham und Johann Waddon, vollzogen worden ist, wodurch sie, nachdem sie ihre Seelen in die Hände Gottes befohlen, ein lebendiges, heiliges und Gott wohlgefälliges Opfer gebracht haben.
Beschreibung der Gefangenschaft und des Todes dieser Märtyrer Über William Whites, Vater Abrahams und Johann Waddons Gefangenschaft und Tod finden wir bei Joh. Fox folgende Beschreibung:
William White, welcher in der Landschaft Norfolk diese Leute in dem Lichte des Evangeliums ungefähr vier Jahre lang unterrichtet hat, ist endlich, in Gemäßheit des obigen Briefes des Königs, gefangen genommen und vor William, Bischof zu Norwitz, gebracht worden, von welchem er dieser und anderer Artikel wegen, deren dreißig an der Zahl gewesen, überwiesen und verurteilt, und deshalb daselbst in der Stadt Norwitz, im Monate September des Jahres Christi 1428, unter dem Könige Heinrich dem Sechsten, welcher erst ein Kind von sechs Jahren gewesen, lebendig verbrannt worden ist.
Ferner: Als er an den Pfahl gekommen war und den Mund öffnen wollte, um das Volk anzureden, zu ermahnen und in der Wahrheit zu stärken, hat einer der bischöflichen Diener ihn auf dem Mund geschlagen und ihn auf diese Weise zum Schweigen genötigt.
Unter den erwähnten Umständen hat dieser gottselige Mann die Marterkrone empfangen und dieses zeitliche Leben zu großer Betrübnis aller frommen Christen in der Landschaft Norfolk geendigt. Seine erwähnte Hausfrau Johanna, welche ihren schwachen Kräften nach den Fußstapfen ihres Mannes nachgefolgt ist, hat dieselbe Lehre überall ausgebreitet und viele in der Wahrheit Gottes gestärkt, weshalb sie auch in eben demselben Jahre von demselben Bischöfe viel hat leiden müssen, wie Thomas Walden selbst bekennt, welcher mit noch andern Personen dem William White in seinem Verhöre in der Untersuchung und dem Todesurteile beigestanden hat.
Um dieselbe Zeit sind auch der vorgenannte Vater Abraham von Colchester und Johann Waddon, ein Priester, wegen eben derselben Artikel, welche wir oben angeführt haben, verbrannt worden; außer den Genannten sind noch viele andere gottselige Männer grausam umgebracht worden.
Besonderer Bericht von William Whites Lehre, Leiden und Tod Im zweiten Buche der Geschichte der Verfolg. und Mart., Fol. 582, Col. 4 und Fol. 583, Col. 1, aus Joh. Fox in den Verhandl. von Wm. White; ferner aus Baläus in Wm. White, im Anhange.
Im 15. Buche der Chronik von dem Untergange der Tyrannen, gedruckt 1617, Pag. 788, Col.1, werden folgende Worte gelesen:
William Wicht, oder William White, ein gelehrter, aufrichtiger, redlicher und wohlberedter Mann, ein Priester in England, hat seinen Dienst verlassen, das Evangelium durch Schreiben, Predigen und Lehren verkündigt, und gesagt, dass man die Vergebung der Sünden allein von Gott dem Allmächtigen erlangen müsse; dass das uneheliche Leben des Papstes und seiner Geistlichkeit nichts anderes sei als ein satanischer Stand und schwere Gefangenschaft des Antichristen, und dass die verkappte, heuchlerische und geschorene Geistlichkeit Kriegsknechte und Diener des Lucifer seien.
Als er gefangen genommen wurde, hat er seine Lehre widerrufen, im Jahre , hat sich aber nachher wieder aufgerichtet, und ist in der Lehre fromm und stärker geworden, ist auch, wegen seines Bekenntnisses, zu Norwyk, sonst genannt Norwitz, in England, im Jahre 1428 unter den Beweisen der Standhaftigkeit verbrannt worden. Vergleiche dieses mit And. Hondorf, Gesch., Fol. 35; Vincent. Gal., Fol. 134; Georg. Pac., Cap. 11.
Drei Jahre vor dem Tode dieses Märtyrers, nämlich im Jahr 1425, ist eine jämmerliche Verfolgung durch die Römischgesinnten über etliche rechtsinnige Christen erregt worden, wovon diese Beschreibung auf das Jahr 1425 gefunden wird.
Um diese Zeit wurden hingerichtet, Speyer in Deutschland, Pet. Torea und mehrere andere in den römischen Landschaften, weil sie die Wahrheit bekannten oder dem römischen Aberglauben widersprachen. Georg. Pac., Cap. 11, verglichen mit P. J. Twisck, Chron., das 15. Buch, gedruckt 1617, Pag. 788, Col. 2.
Margaretha Backster wird wegen des Glaubens in England bis an ihren Tod gefangen gelegt, oder in dem Gefängnisse im Jahre 1430 umgebracht Nach dem Zeugnisse der alten Chronik ist um das Jahr Christi 1430 eine gottesfürchtige Frau, genannt Margaretha, mit dem Zunamen Backster, in England um der Wahrheit des Evangeliums Christi willen gefänglich eingezogen, und weil dieselbe, wie sich annehmen lässt, nicht abfallen wollte, bis an ihren Tod eingekerkert, oder in dem Gefängnisse umgebracht worden, was Gott, wenngleich es den Menschen zum Teil verborgen geblieben ist, an dem letzten großen und erschrecklichen Tage ans Licht bringen wird, weil diejenigen, die um des Namens Christi willen heimlich gelitten haben, alsdann werden öffentlich belohnt und gekrönt weiden, diejenigen aber welche im Verborgenen der Heiligen Blut vergossen haben, werden mit öffentlicher Schande von Gottes Angesichte verwiesen und gepeinigt werden, wie sie auch andern getan haben, aber ohne Aufhören bis in Ewigkeit (Offb 14,11). Alsdann wird man sehen, welch ein Unterschied sein wird zwischen den Gerechten und Gottlosen (Mal 3,18; Weish 5,1–2; Mt 25,47).5
Von den Beschuldigungen, welche gegen die Frau vorgebracht worden sind, haben wir bei den Alten nachstehende Beschreibung gefunden Margaretha Backster, des William Backsters Hausfrau, wurde von Johanna, des Kliflands Hausfrau, verschiedener Artikel wegen beschuldigt, nämlich, dass sie dieselbe unterrichtet hätte, dass sie nicht schwören sollte, weder bei Gott, noch bei unserer lieben Frau, oder bei einem Heiligen, männlichen oder weiblichen Geschlechts.
Ferner, dass sie, die Anklägerin, als sie von Margaretha Backster gefragt wurde, was sie alle Tage in der Kirche verrichte, darauf geantwortet habe, dass sie daselbst vor dem Kruzifixe niederkniee und vor demselben fünf Pater Noster hersage, und unserer lieben Frau zu Ehren ebenso viele Ave Maria lese; worauf Margaretha wiederum sagte: Du tust sehr töricht, dass du vor dergleichen Bildern, wie sie in der Kirche stehen, niederkniest oder betest, denn Gott wohnt nicht in solchen Kirchen, wird auch nicht vom Himmel herabkommen, oder dir für solche Gebete eine größere Vergeltung geben, als einer Kerze, welche unter die Decke des Taufsteins gesetzt ist, und in der Nacht denen, die in der Kirche sind, leuchten kann.
Ferner, dieselbe Anklägerin, Johanna, Kliflands Hausfrau, als sie von dieser Margaretha gefragt wurde, was sie von dem Sakramente des Altars glaube, sagte, dass das Sakrament des Altars nach der Einweihung der wahre Leib Christi in der Gestalt des Brotes sei; worauf ihr Margaretha antwortete: Dein Glaube ist nichts wert, denn wenn solches Sakrament Gott und der wahre Leib Christi wäre, so müsste eine unzählbare Menge Götter sein, weil täglich tausend Priester, und mehr, wohl tausend solcher Götter machten und sie nachher aufäßen.
Ferner sagte sie, sie wüsste gewiss, dass die Rache Gottes über den Bischof von Norwitz und andere schnell kommen würde, weil sie den Tod des Vaters Abraham, des William White und den Johann Waddon, getreuen Priestern des Wortes Gottes, und den Tod mehrerer anderer gottseliger Männer veranlasst hätten.
Sie berichtete auch, dass sie gesehen habe, dass einer von den Kaiphas-Dienern William White, als er getötet werden sollte, auf seine Lippen oder den Mund geschlagen habe, als er im Begriff gestanden, den Mund aufzutun, um das Volk anzureden und zuletzt zu ermahnen, und dass er, nämlich der Diener, ihm den Mund zugestopft, sodass er den Willen Gottes nicht verkündigen konnte. Aus Joh. Fox, Englische Geschichte.
Hierauf folgen dann noch verschiedene andere Stücke, welche sie gegen die Lehre der römischen Lehre bekannt und geglaubt hat, und welche wider die Bilder, die Gewalt der Priester, die vierzigtägigen Fasten, die Wallfahrten, das Betteln der Mönche u. s. w. stritten, was zu weitläufig sein würde, zu erzählen.
Dieses sind wohl die bemerkenswertesten Punkte, welche Johannes Fox aus den alten Protokollen von dieser Margaretha Backster ausgezogen hat; da aber in dem Protokolle nicht enthalten ist, was ihr nach dieser Beschuldigung zugestoßen oder widerfahren sei, so konnte er auch davon keine Nachricht geben. Es wird aber vermutet, wie einige schreiben, dass sie entweder im Gefängnisse heimlich umgebracht, oder bis an ihren Tod eingeschlossen worden sei, indem weder von ihrer Buße noch von ihrem Abfalle etwas gemeldet wird.
In dem zweiten Buche der Geschichte der Verfolg. und Mart., gedruckt im Jahre 1619, Fol. 583, Col. 1–3, aus Joh. Fox, Englische Geschichte, Pag. 610, aus alten Protokollen.
Im Jahre 1431 wurde einer, namens Paulus Crau, in Schottland von dem Bischof Heinrich abgefangen, weil er die Ohrenbeichte, die Anrufung der Heiligen, das abgöttische Sakrament verworfen hat. Weil er aber nicht von der bekannten Wahrheit abfallen wollte, so ist er endlich zum Feuertod verurteilt und am 30. Juni desselben Jahres verbrannt worden.
Vergleiche Vinc. Cal., Fol. 368, Georg. Pac., Cap. 11, Herm. Mod., Fol. 274, in der Chronik von dem Untergange, das 13. Buch auf das Jahr 1431, gedr. 1617, Pag. 796, Col. 1; ferner A. Mellin., Fol. 548, Col. 1, aus der Schottländischen Historie, Buch 17.
Im Jahre 1436, nämlich fünf Jahre nachher, ist einer, namens Thomas Rhedonensis, ein Franzose, aus christlichem Eifer nach Rom gezogen, wo er die reine Lehre Christi zu predigen hoffte. Als er aber daselbst das Gegenteil fand, und großen Gräuel, Heuchelei und Pracht bemerkte, so konnte er sich nicht enthalten, die Kardinäle und Geistlichen wegen ihres ungöttlichen Lebens zu bestrafen, und sagte, dass sie, gleichwie Christus und die Apostel, ehrbar und züchtig leben sollten, wodurch er sich sehr bald den Neid und Zorn dieser Leute auf den Hals gezogen hat, sodass er zum Papst Eugenius geführt und darauf in das Gefängnis geworfen wurde, wo er sehr geplagt und gepeinigt ward, ja, zuletzt zum Feuertode verurteilt und auch wirklich lebendig verbrannt wurde. Vergleiche die zuvor angezogenen Chronik, das 15. Buch, Pag. 800, Col. 2, mit Vinc. Cal., Fol. 145, Georg. Pac., Cap 11.
Im Jahre 1439 wurde in dem Konsilium zu Basel, wo das Fest der Empfängnis Maria eingesetzt und befestigt wurde, ein gewisser Mann, namens Augustinus von Rom, als ein Ketzer verdammt; was ihm aber widerfahren ist, nachdem er von dem Konsilium verdammt worden, wird von den Schreibern nicht gemeldet, aus welchem wir dieses gezogen haben. Siehe die oben angeführten Schreiber; ferner P. J. Twisck, Chronik, auf das Jahr 1439, Pag. 808, Col. 1.
Im Jahre 1450 hat Alanus Chartetius ein Buch geschrieben, welche Früchte die Kirche aus dem unehelichen Leben der Priester erlangt, und worin er den Missbrauch in der Kirche der Römischgesinnten sehr getadelt und bestraft hat. Siehe nachher. In demselben Jahre hat auch Petrus de Luna sich gegen den Papst und die Gewalt der Geistlichen gesetzt und öffentlich dagegen geschrieben, ist aber dafür gleichfalls als ein Ketzer verdammt worden. Aus Joh. Munst., Fol. 182.
Auch sind um diese Zeit viele gelehrte Männer gewesen, die von dem Fegfeuer, der Beichte, den Ablassbriefen, der Messe, den Nachtwachen nichts gehalten haben, welches ihnen allem Ansehen nach viel Unheil, dem Leibe nach, verursacht hat. Wir wollen es aber dabei bewenden lassen, weil wir die besondern Umstände davon nicht gefunden haben.
Vergleiche die Beschreibung des Fortalius Gidäus mit der zuvor angewiesenen Chronik auf das Jahr 1480, das 18. Buch, gedruckt 1617, Pag. 823, unten, und Pag. 824, Col. 1, oben an.
Sehr viele Christen, Waldenser genannt, werden zu Eichstadt in Deutschland des Glaubens wegen im Jahre 1457 getötet Nachdem die Kirche Gottes in Deutschland nun eine Zeit lang Ruhe gehabt hatte, sodass dieselbe, wie es sich erwarten lässt, zu grünen, zu blühen und zuzunehmen anfing, so hat sich das Auge der Verfolgung bald wieder geöffnet.
Im Jahre 1457 wurden hauptsächlich in dem Bistum Eichstadt durch den Neid der Römischgesinnten die Versammlungen der Gläubigen aufgehoben, diese selbst gefangen genommen und alle, welche standhaft blieben, zum Tode verurteilt. Alle diese haben aus Liebe zu ihrem Seligmacher, und insbesondere zu ihren eigenen Seelen, ihr leibliches Leben dem Tode übergeben, und haben so die Wahrheit, welche sie bei der Taufe vor vielen Zeugen bekannt hatten, mit ihrem Blute bezeugt; deshalb wird ihnen der Herr, als triumphierenden Überwindern, nach ihrem Tode den Palmenzweig in die Hände geben und Kronen auf ihre Häupter setzen, und wird ihnen einen neuen Lobgesang in ihren Mund geben, sodass dieselben für alle ihre Leiden sich ewig erfreuen, jauchzen und fröhlich sein sollen.
»Gleichwie eine Lilie unter den Dornen, so ist meine Freundin unter den Töchtern.« (Hl 2,2) Dieses ist in der Zeit an den christlichen Gemeinden in Deutschland zu ersehen, welche sich wie eine blühende Lilie unter den Dornen der Tyrannei und der Verfolgung der Pfaffen hat aufhalten müssen. Die Gläubigen wurden zum Tode verurteilt, wozu sie sich freiwillig übergaben. Doch solches wird der Herr in der Ewigkeit vergelten. Verglichen mit 4Esr 2,42: »Ich, Esdras habe auf dem Berge Zion ein großes Volk gesehen, welches ich nicht zählen konnte; sie haben alle den Herrn mit Lobgesängen gepriesen «
Über die Aufopferung dieser Freunde Gottes haben wir nichts Gewisses erfahren können; nämlich, ob dieselben durch Wasser, Feuer oder Schwert umgekommen seien. Nur das wissen wir, dass sie wegen der Lehre der Waldenser, deren Bekenntnis wir oben angeführt haben, getötet worden sind.
Von ihrem Leiden und ihrem Tode wird auch im zweiten Buche der Verfolgung und Marter, Fol. 590, Col. 4, aus Vignier, Kirchengeschichte auf das Jahr 1457 gehandelt.
Der zuvor genannte Schreiber, oder dessen Drucker, hat in der Jahreszahl einen Fehler begangen, indem er statt des Jahres 1457 das Jahr 1475 gesetzt hat.
Hierauf folgt: Im Jahre ist in dem Bistume Eichstadt, oder in diesem Gebiete, in Hochdeutschland eine große Menge Christen ausfindig gemacht und gefänglich eingezogen worden, welche sich zu der Lehre der Waldenser bekannt haben, von welchen sehr viele getötet worden sind.
Auf dieselbe Zeit 1457 setzt auch P. J. Twisck diese Geschichte; er gibt aber keine Nachricht von ihrem Tode, sondern nur von ihrer schweren Verfolgung, Chronik, 1. Teil, das 15. Buch, auf das Jahr 1457, Pag. 829, Col. 2, wo er den Ort, wo sie verfolgt worden sind, Richstadt, statt Eichstadt, nennt, was zur Nachricht dient.
Im Jahre 1465 Damals hat auch Laurentius Valla, ein Mann von großer Wissenschaft, des Papstes Gewalt und Oberherrschaft scharf angegriffen, und setzte seine Seligkeit in die ewigen Verdienste Christi. Die Gelübde und Unkeuschheit der Mönche bestrafte er, ja, er sagte öffentlich, dass der Papst ein Urheber aller Kriege und Unreinheiten sei; desgleichen auch, dass er nicht allein weltliche, sondern auch geistliche Güter, ja, den sogenannten heiligen Geist selbst feil hätte. Hierüber ist er ins Elend verwiesen worden und hat sich zu Neapel aufgehalten, wo er gestorben ist. Chronik von dem Untergange, das 15. Buch, auf das Jahr 1465, Pag. 841, Col. 1, aus Joh. Munst., Fol. 182, Georg. Pac., Cap. 11.
Im Jahre 1470 Johannes de Wesalia (als ob man sagte: Jan von der Wesel) hat damals zu Worms gelehrt, dass alle Gläubigen aus lauter Gnade durch den Glauben an Jesum Christum selig werden; dass von des Papstes Oberherrschaft nichts zu halten sei. Er verteidigte den ehelichen Stand und die Austeilung des Abendmahls, Sakrament genannt, unter zwei Gestalten, d. i. mit Brot und Wein.
Die Menschensatzungen, als Fasten, Ablassbriefe, Festtage, Wallfahrten, letzte Ölung, Firmung, Ohrenbeichte und Genugtuungen hat er ganz und gar verworfen.
Kurz, er wurde für einen Ketzer gehalten und im Jahre 1479 zu Mainz verdammt und verbrannt. Vergl. Joh. Munst., Fol. 196; Chronik Fra., Fol. 91, mit der Nachricht in der Chronik von dem Untergange, gedruckt 1617, das 15. Buch, Pag. 847, Col. 2.
Doch melden andere nur allein, dass seine Bücher verbrannt worden seien. Siehe A. M., Fol. 597, Col. 1.
Dieses können Verständige leicht unterscheiden, und wenn es nötig ist, miteinander vereinigen.
Ferner, in dem oben gedachten Jahre schrieb und lehrte Georg Morgenstern gegen die Irrtümer des Papsttums und die mancherlei Weisen der Kleidung der Mönche.
Er sagte, dass die Welt zwar voller Mönche sei, aber dass unter hundert kaum einer gefunden werde, an welchem man etwas tugendhaftes verspüre.
Man kann urteilen, ob die Mönche und die Geistlichkeit der Pfaffen ihm solches werden abgenommen haben, obgleich uns von seinem Leiden nichts vorgekommen ist. Vergl. P. J. Twisck, Chronik, gedruckt 1617, auf das Jahr 1470, Pag. 847, Col. 1, mit dem Register der Zeugen der Wahrheit, Fol. 88.
Stephanus, ein Ältester der Waldenser, wird zu Wien in Österreich wegen des Glaubens um das Jahr 1471 verbrannt Um das Jahr 1471 ist eine grausame Verfolgung in und um Böhmen gegen die alten rechtsinnigen Waldenser, deren rechtsinniges Bekenntnis des Glaubens wir nicht zu wiederholen brauchen, entstanden, welche durch Georgs, des Königs von Böhmen, Witwe, Johanna genannt, veranlasst worden ist, indem dieselbe, des Todes ihres Ehemannes ungeachtet, bei den Reichsfürsten stark darum angehalten, dass nicht nur diejenigen, welche man Böhmische Brüder nannte, sondern auch die alten Waldenser, überall ausgerottet werden möchten.
Aus diesem Grunde haben sich viele derselben nach Österreich begeben und sich daselbst niedergelassen, aber wie es der Rose der Gemeinde Gottes eigentümlich ist, unter den Dornen zu blühen, so ist es geschehen, dass auch daselbst keine Freiheit gefunden werden konnte, denn es haben des Antichristen Diener in der Stadt Wien in Österreich ihre Hände zuerst und hauptsächlich an Stephanus einen der ältesten, oder einen Ältesten ihrer Gemeinde gelegt, und ist überhaupt eine schwere Verfolgung gegen die Gläubigen entstanden.
Da aber dieser fromme Mann, wie es sich einem guten Hirten der Herde Christi geziemt, seinen Schäflein kein Ärgernis geben und des Wolfes wegen, der sie zu verschlingen drohte, nicht fliehen oder sein Amt und seinen Glauben einiger Pein wegen nicht verleugnen wollte, so ist endlich das Todesurteil über ihn ausgesprochen worden, nämlich, dass er mit Feuer hingerichtet, das ist, lebendig verbrannt werden sollte, welche harte Todesstrafe er standhaft erduldet und seine Seele in die Hände Gottes befohlen hat.
Von diesem Helden Christi wird auch im zweiten Buch der Gesch. der Verfolg. und Mart., um das Jahr 1471, Fol. 592, Col. 4, auf nachfolgende Weise geredet: In dieser Zeit waren wegen der Gewalt der Verfolgung nicht viele Waldenser mehr in Böhmen; aber in Österreich wohnten noch einige derselben, welche durch die Grausamkeit der Peinigungen und durch die Furcht vor der Verfolgung größtenteils verjagt waren, nachdem Stephanus, einer der Ältesten, zu Wien in Österreich lebendig verbrannt worden ist, aus Aut.
Im Jahre 1471 Damals hat Stephanus Bruliser, ein Theologe oder Gottesgelehrter, behauptet, dass die Lehre lügenhaft, ja, eine satanische Lehre sei, welche die Rechtfertigung den Werken und Verdiensten derer (Pfaffen, Gottesdienstlichen) Menschen zuschreibt; desgleichen, dass die Kirche keine Macht habe, neue Sakramente einzusetzen. Um dieser und dergleichen Lehren willen musste er Paris verlassen und kam nach Mainz, wo er in dem Jahre 1490 gestorben sein soll. Siehe die oben angezogenen Bücher. Ferner, die oben angeführte Chronik auf das Jahr 1471, Pag. 851, Col. 2.
Im Jahre 1471 D. V. P. Groningensis hat zu dieser Zeit die Finsternis des Papstes so klar entdeckt, dass er auch von seinen Feinden ein Licht der Welt genannt wurde. Wiewohl er aber samt seinen Mitbrüdern nichts Besseres zu erwarten hatte, als Feuer und Schwert, dennoch ist er im Jahre 1490 in Ruhe gestorben. P. J. Twisck, Chronik, das 15. Buch auf das Jahr 1414, gedruckt 1617, Pag. 855, Col. 2, verglichen mit Joh. Munst., Tract., Fol. 198.
Scharfe Untersuchungen, welche die Spanier gegen die Gläubigen und alle diejenigen, die der römischen Kirche entgegen waren, im Jahre 1492 angestellt haben Dieses Jahrhundert hat sich, wie es scheint, nicht ohne eine neu erfundene Untersuchungsweise endigen können, welche die Spanier erdacht haben, gleichwie auch vor Zeiten die Hochdeutschen getan hatten.
Man hat dieselbe zuerst gegen diejenigen angewandt, welche vormals sich zu der jüdischen, mohammedanischen und sarazenischen Lehre bekannt, nachher aber, es sei aus Furcht der Verfolgung oder aus andern Ursachen, den römisch-katholischen Glauben zum Schein angenommen hatten, von welchem man aber zweifelte, ob solches auch von Herzen geschehen wäre.
Später aber hat sich dieselbe über alle diejenigen, welche die römischen Befehle nicht vollkommen beachteten, verbreitet, unter welchen die mehrgenannten Waldenser und Albigenser nicht die Geringsten gewesen sind, indem dieselben nicht nur die Lehre der Römischen wenig achteten, sondern auch fast in allen Stücken, die zwölf allgemeinen Artikel ausgenommen, derselben geradewegs entgegen waren.
Hierüber hat man folgende Nachricht: Also ist das ihr, nämlich der Spanier, erster Befehl gewesen, nämlich was die Untersuchung betrifft, nur gegen die Juden, Saracenen und Mohammedaner gerichtlich zu verfahren; später ist ihnen, nämlich den Ketzermeistern, bisweilen bei weitem größere Macht gegeben worden, um alle diejenigen zu untersuchen und zu strafen, welche die Satzungen der römischen Kirche und den katholischen Glauben nicht in allen Stücken beobachteten.
Der Papst Sixtus der Vierte hat diesen königlichen Anschlag bestätigt. Siehe die Beschreibung in der Chronik von dem Untergange der Tyrannen und jährlichen Geschichten, gedruckt 1617, auf das Jahr 1492, Pag. 900, Col. 1.
Von der Untersuchung selbst, wie dieselbe beschaffen gewesen sei Dann erzählt dieser Schreiber, wie es damals mit der Untersuchung sich verhalten, und die Weise, wie man dieselbe bewerkstelligt und ausgeführt habe, was wir jedoch nicht wörtlich, sondern nur dem Sinne nach widergeben wollen, weil sich der Schreiber ziemlich klar ausdrückt. Er beginnt auf folgende Weise: Um nun in der Kürze zu erzählen, worin die Untersuchung bestehe, so soll der Leser wissen, dass dieselbe eine Untersuchung und Erforschung des Glaubens sei, welches durch einige dazu verordnete Personen geschah, welche man Untersucher oder Väter des heiligen Amtes nannte, wobei sie sich der Mittel nach Belieben bedienten, und das an einem jeden, nach ihrem Gutdünken, insbesondere aber an solchen Personen, welche bei ihnen angegeben wurden, oder im Verdacht waren, dass sie in einigen Stücken von der römischen Kirche abgeirrt seien, oder eine andere Lehre gehabt hätten.
Diejenigen nun, welche ihrem Urteile nach in Irrtum verfallen, werden an Leib und Gütern gestraft, je nachdem die Väter des heiligen Amtes urteilen, dass ihre Irrtümer gering oder wichtig seien. Leset hierüber Georgus Nigrinus; ferner Peter Bor, in dem Ursprunge des niederländischen Aufruhrs, verglichen mit dem letztangeführten Schreiber, Pag. ebendaselbst, Col. 2.
Von den Gefängnissen, worin diejenigen verschlossen wurden, welche dem Untersuchungsamte in die Hände fielen Was die Plätze, worin ein jeder allein gefangen sitzt oder liegt, und den engen Raum betrifft, so verhält es sich damit folgendermaßen: Ist das Gefängnis in der Erde, so ist es feucht, dumpfig und kotig, sodass es besser ein Grab, als ein Kerker oder Gefängnis zu nennen wäre; befindet es sich aber über der Erde, so ist es daselbst im Sommer so warm und heiß wie in einem Ofen; in jedem dieser Winkel oder Höhlen wurden gewöhnlich, wenn ihrer viele gefangen wurden, zwei oder drei Personen zusammengeschlossen, welche, wenn sie sich zur Ruhe begeben und sich niederlegen wollten, nicht so viel Raum hatten, dass sie sich einen Fuß breit bewegen konnten, sie hatten einen Zuber zu ihrer Notdurft, und einen Krug mit Wasser, um ihren Durst zu stillen; Tag und Nacht brachten sie im Finstern zu und lagen in Hunger und Kummer, sodass sie zerfielen und mager wurden, dass kaum die Haut über den Beinen blieb; außerdem wurden sie noch mit verschiedenen grausamen Werkzeugen sehr gequält, geplagt, gepeinigt, gerissen und gezogen, sodass ihre Glieder eine unnatürliche Ausdehnung erlitten. Pag., ebendaselbst.
Von der Weise, wie die Ketzermeister die sogenannten Ketzer den weltlichen Richtern überantworteten Wenn nun die Ketzermeister, nach langem Quälen, die Leute als Ketzer verurteilt haben, so erweisen sie ihnen noch eine scheinbare Barmherzigkeit, und überantworten sie den Obrigkeiten mit den Worten: Nachdem die Herrn des heiligen Richterstuhls, nämlich die Ketzermeister, allen gebührlichen Fleiß angewendet haben, um diesen Verführten wieder in den Schoß der römischen Kirche zurückzuführen, und gleichwohl nichts ausgerichtet haben, indem er stets auf seiner Meinung hartnäckig beharrt, so übergeben und befehlen wir ihn unterdessen den Händen der weltlichen Richter, um ihn nach dem Vermögen und dem Inhalte der römischen Rechte zu züchtigen; daneben aber bitten wir herzlich, dass wenn er einige Zeichen der Erkenntlichkeit und der Reue merken lässt, man alsdann mit ihm nach aller Sanftmut und Barmherzigkeit verfahren wolle. Siehe das Folgende.
Wie man diejenigen zu überantworten pflegte, die, dem Anscheine nach, wieder zu der römischen Kirche übergegangen sind Wenn aber die Ketzermeister jemand wegen der sogenannten Ketzerei zum Feuer verurteilt haben, welcher, es sei aus Furcht oder aus andern Ursachen, der römischen Lehre wieder zufällt, so überantworten sie ihn den weltlichen Richtern mit den Worten: Da aber der heilige Richterstuhl des Ketzergerichts nicht glauben kann, dass die Bekehrung dieses Menschen mit aufrichtigem Herzen geschehen sei, und sich fürchten, sie möchten einen Wolf in Schafskleidern aufnehmen, seiner vorgegebenen Bekehrung ungeachtet, so geben und befehlen wir ihn den weltlichen Richtern, welche wir ernstlich ersuchen, diesem Beschuldigten mit aller Barmherzigkeit zu begegnen, und ihm weder ein Glied noch ein Bein zu brechen, noch einen Tropfen seines Blutes zu vergießen.
* Sie, sagt der Schreiber, aber es ist ein Fehler. Sie wollen nicht ein Glied oder Bein gebrochen, noch einen Tropfen Bluts an dem Beschuldigten vergossen haben, ja, haben befohlen, dass man nach aller Barmherzigkeit mit ihm handeln soll, welche sie sich doch nicht gescheut haben, zum Feuer zu verdammen. O gar unheilige Streiche des heilig genannten Richterstuhles des Ketzergerichts.
Vergleiche mit dem Sinne dieser Worte die erstangeführte Chronik, das 15. Buch, auf das Jahr 1492, Pag. 900, Col. 2, und Pag. 901, Col. 1. Ferner Hist. Georg., Buch 6. Peter Bor, Buch 3. Ursprung des niederländischen Aufruhrs, Fol. 9–12. Nicol., Schaupl., Fol. 87. Will. Merula, Fol. 947. Eman. Pet., Fol. 40. Reduald. Consalb., im Buche von der heiligen spanischen Inquisition, durchgehends. Hist. Wenc., Fol. 178. Chron., Ph. Mel., Buch 5. Hist., Alons. de Ulb., Buch 2.
Über die Verfolgung, welche über die Gläubigen in Folge dieses neuen Befehls des Ketzergerichts stattgefunden hat, haben wir die näheren Umstände nicht ermitteln können; es lässt sich aber nicht bezweifeln, dass viele auf diese Weise umgekommen sind, denn es ist gewiss, dass niemand, der ein gutes Gewissen hatte und der Ketzerei beschuldigt wurde, dem Tode entgehen konnte.
Der Inhalt der oben angeführten Beschreibung berichtet, dass viele durch jenes Gericht haben leiden müssen, wiewohl uns ihre Namen unbekannt geblieben sind. Wir befehlen sie Gott, welcher zu seiner Zeit von ihrer Sache urteilen wird. Seine Barmherzigkeit wolle uns und ihnen allen gnädig sein.
Erinnerung – Wir haben von der Zeit des Petrus Waldus an, welches ungefähr im Jahre 1170 ist, in dem Stücke der Beschreibung der Märtyrer durchgehends der Spur der eigentlichen Waldenser gefolgt, ohne dass wir einen merklichen Umschweif zu andern Völkern getan hätten, obwohl einige derselben den Glauben der Waldenser sehr nahe beikamen. Hierdurch ist es geschehen, dass die Anzahl derjenigen, die wir als wahre Märtyrer angemerkt haben, so groß nicht ist, als wohl hätte sein können; denn wir haben uns vorgenommen, der Spur der Waldenser sauber und unverfälscht nachzufolgen. Doch haben wir im Zusatze etliche angeführt, welche dieser Lehre sehr nahe gekommen sind, gleichwie wir im Verfolge noch einige anführen wollen.
Im Jahre 1484 Im vierten Jahre Heinrichs des Siebten, auf den 28. April, ist eine sehr alte ehrbare Witwe, über achtzig Jahre alt, weil sie acht von Wiclefs Artikeln, dessen Lehre gegen die Kindertaufe und das Eidschwören wir zuvor angeführt haben, behauptete, gefangen genommen, und als sie nicht abfallen wollte, zu London auf dem Smithsfelde lebendig verbrannt worden. Sie sagte, dass sie von Gott und den Engeln so geliebt sei, dass sie sich vor dem Feuer nicht fürchtete; da es sich nun begab, dass sie mitten im Feuer stand, rief sie überlaut: Herr, nimm meine Seele in deine heiligen Hände, worauf sie den Geist aufgab. Vergleiche die Beschreibung im 2. Buche von der Verf., gedruckt 1619, auf das Jahr 1494, Fol. 599, Col. 3, mit Joh. Fox, engl. Gesch., Pag. 671. A. Bal., in dem Anhange Al., Pag. 627.
Unser Abschied aus dieser fünfzehnhundertjährigen Zeit Wir sehnen uns darnach, hiervon zu scheiden, denn wir mögen den Jammer nicht länger sehen. Doch sind wir erst auf die Höhe des Marterberges gekommen. Wir haben im Hinaufsteigen fast nichts als Totenköpfe, Schenkel und verbranntes Gerippe angetroffen; indem wir aber hinabsteigen, drohen uns tiefe Gruben, Pfützen und blutige Ströme, worin die Leiber der Heiligen geworfen worden sind; wir gedenken jetzt nicht der dunkeln Gefängnisse, Kerker, Folterkeller und unzählbaren Folterwerkzeuge.
Doch, der barmherzige Gott, welcher uns bisher bei der Hand geführt und geholfen hat, wolle uns ferner führen und Hilfe erzeigen.
Seine Liebe, welche er in dieser Sache an mir erwiesen, ist wunderbar gewesen; denn als mich durch eine halbjährige und schwere Krankheit, welche mich mitten in dieser Arbeit überfallen hat, des Todes Bande umringt hatten, hat seine gnädige Hand mich wieder hergestellt, sodass ich das angefangene Werk bis hierher, doch nicht ohne Kummer und Mühe, ausgeführt habe, weshalb ich, obgleich ich noch mit einem heftigen Fieber behaftet gewesen bin, zu meinem eigenen Andenken, um meinen Schöpfer zu loben und meinen Brüdern dieses Buch zu übergeben, die Worte geschrieben habe:
Mein Herz, das war mit Furcht bewegt, Es möchte kommen nicht in Stand Dies Werk, weil Gottes Gnadenhand, Mit schwerer Krankheit mich belegt.
Nun dank ich Gott mit Lobgesange, Der mir zur Seite hat gewacht, Bis dass ich’s hab’ zu End’ gebracht, Durch viel betrübt’ und schwere Gänge.
D’rum Brüder, wollet doch empfangen, Dies Buch in reiner Liebesbrunst, Die Wahrheit liebt, erweist ihm Gunst, Dies wünscht mein Seel’ mit viel Verlangen.
Nun ist es Zeit fortzufahren, damit wir einmal zum Ende kommen mögen. Wir wollen dieses erste Buch damit beschließen, welches fünfzehn Jahrhunderte in sich begreift, die wir alle aus der Tiefe haben herausholen müssen, und uns nun zu dem zweiten Buche wenden, wo unsere Arbeit nicht so wichtig sein wird, weil selbst die lebendigen Denkmale der Alten und ihre Beschreibungen uns hierin dienen werden. Außerdem kann das ganze Werk in ein großes Jahrhundert abgefasst werden, worauf wir uns stützen, uns nunmehr hiervon trennen, und uns zu dem folgenden Werke wenden, wozu uns der Herr, so viel als es nötig ist, seine Gnade verleihen wolle.
Im Jahre 1498 hat Hieronymus Savanarola mit großem Eifer die Menschensatzungen in seiner Lehre verworfen, und die Seligkeit allein in Christo behauptet und erwiesen, dass man das heilige Abendmahl, Sakrament genannt, unter zwei Gestalten, das ist mit Brot und Wein, genießen soll, gegen die Weise der Papisten, welche dem gemeinen Volke nur schlechterdings eine geweihte Hostie darreichen. Die Ablassbriefe hat er verworfen und dabei noch gesagt, dass der Papst Christi Leben und Lehre nicht nachfolgte, und dass er der Antichrist sei, weil er den Menschensatzungen mehr zuschriebe als den Verdiensten Christi.
Um aller solcher Ursachen willen ist er auf Befehl des Papstes Alexander des Sechsten zu Florenz erwürgt und hernach zu Asche verbrannt worden. Vergleiche das 15. Buch in der Chronik um dem Untergange, gedruckt 1617, auf das Jahr 1498, Pag. 910, Col. 2, mit Joh. Munst., Fol. 201. Will. Merula, Fol. 950. Hist. And., Fol. 36. Item, Abr. Mellinus, 2. Buch, in der Dortischen Auflage, Fol. 600, Col. 3, bis Fol. 606, wo berichtet wird, dass um derselben Lehre willen noch zwei andere mit ihm getötet worden seien, welche gleichfalls auf den 23. Mai zu Florenz auf dem Markte, nachdem man sie zuerst erwürgt, zu Asche verbrannt worden sind, die Asche aber hat man in den vorbeilaufenden Fluss Arnum geworfen. Aus den Martergeschichten.
Im Jahre 1499 hat Paulus Scriptor gegen die Transsubstantiation, oder wesentliche Verwandlung, des Brotes in den Leib Christi gelehrt; desgleichen, dass alles, was man lehrt, an Gottes Wort, als an einem Prüfstein, geprüft werden müsse; wozu er noch setzt, dass diejenigen, die anders lehren, eine falsche Lehre hätten; deshalb sprach er, dass sehr schnell eine Veränderung in der Religion, nämlich der römischen, kommen würde. Um dieser Ursache willen wurde er von den Mönchen der Minderbrüder ins Elend verwiesen, darin er völlig drei Jahr gelebt hat und im Anfange des Jahres 1504 gestorben ist. Vergleiche P. J. Twisck, Chronik, der 15. Buch auf das Jahr 1499, gedruckt 1617, Pag. 912, Col. 1, mit Joh. Munst., Tract., Fol. 199.
Hiermit endigen wir diese fünfzehnhundertjährige Zeit und zugleich auch die
Beschreibung der Märtyrer, welche damals gelitten haben.