Der Märtyrerspiegel

Teil I - Kapitel 12

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12  Beschreibung von der heiligen Taufe der Märtyrer im siebten Jahrhundert, das ist: Von dem Jahre nach der Geburt Jesu Christi 600, bis zu dem Jahre 700.

12.1  Kurzer Inhalt von der Taufe im siebten Jahrhundert.

Der erste Bekenner, der in diesem Jahrhundert sich gegen die Kindertaufe erklärt hat, nicht nur durch Worte, sondern durch die Tat, wird Adrianus genannt; auf welche Weise aber die Römischgesinnten mit ihm verfahren sind, soll an einem andern Ort ausführlicher angeführt werden.

Damit die Kindertaufe nicht ganz außer Brauch komme, haben die Papisten dieselbe auf dem Bracerensischen Konzil befestigt.

Die Frommen bleiben bei der wahren Taufordnung Christi, ungeachtet der Macht des Papstes und des Schlusses des erwähnten Konzils.

Unterdessen ließen sich taufen (nämlich als sie zu ihren Jahren gekommen sind): Anastasius, ein Perser; Theodorus oder Theodus; viele hundert Juden; einige Ober-und Niedersachsen; einige in England.

Die Prüfungen oder Untersuchungen des Glaubens sind zu dieser Zeit bei den Rechtsinnigen gebräuchlich gewesen; dieses haben unter anderem Amandus Birinus und andere Lehrer getan.

Von dem indischen Volk ließen sich zu derselben Zeit einige der christlichen Gemeinde einverleiben, welche, nachdem sie ihr Glaubensbekenntnis abgelegt hatten, die Taufe begehrt haben.

Die Anrede des Zeno Veronensis, welche er an die Täuflinge zu richten pflegte, wird angegeben und genau erklärt.

Dem Exempel der ägyptischen Gottesgelehrten, welche die Lehre des Glaubens vor der Taufe den Ankömmlingen predigten, folgen zu dieser Zeit auch andere nach.

Die Zeit der Taufe, welche auf Ostern und Pfingsten gesetzt war, wird, um die Kindertaufe zu begünstigen, von des Papstes Anhängern auf jeden beliebigen Tag gesetzt. Auch befiehlt der Papst, dem Volk während der Messe den Kuss des Friedens anzubieten, damit dieselbe, die, wie es scheint, bei vielen nicht hoch geachtet wurde, desto mehr Ansehen bekommen möchte.

Die Gläubigen werden durch den obigen päpstlichen Befehl nicht von ihrem Glauben abwendig gemacht; ja, wie es scheint, haben sich einige, selbst von der römischen Kirche, gegen den papistischen Aberglauben gesetzt: 1. Isidorius, 2. Cärarius, 3. Adelheimius, 4. XXX (im Scan unkenntlich, Anm. Langer), 5. Julianus Pomorius. Unter diesen wird auch Isidorus Hispalensis genannt, und was derselbe von der Taufe geschrieben hat, nämlich von denen, welche die Taufe begehrten.

Die christgläubigen Eltern Lutgerus und Libuga ließen ihren Sohn Lutgerus ungetauft, bis er in Frankreich den Glauben angenommen hat und darauf getauft worden ist.

Endlich wird auch der Unterschied angegeben zwischen denen von der römischen Kirche und denen, welche die Taufe auf den Glauben bedienten; und dieses ist der Schluss der Beschreibung der Taufe im siebten Jahrhundert.

In diesem Jahrhundert erhielt der Stuhl des Antichristen die höchste Macht, indem der Kaiser Phocas im Jahre 606 dem römischen Bischof den Namen Papa, das heißt Papst oder oberster Vater, gegeben hat, zu welchem Namen sich Bonifazius der Dritte zuerst gebrauchen ließ, wenn er in seinen Gesetzen, welche er, um ihm gegenüber Gehorsam zu fordern, erließ, so schreibt: Wir wollen, wir verordnen, wir befehlen, wir gebieten , so will ich, so verordne ich’s, so befehle ich, so gebiete ich.

Nebenbei wurde dem Volk viel Aberglauben und Menschenerfindung als Gottes Wort vorgetragen; zum Beispiel dem Bilderdienst, das Sakrament zu begrüßen und dass es zur Seligkeit nötig sei, die Kindertaufe beizubehalten.

Nichtsdestoweniger haben viele fromme Leute nicht allein sich geweigert, den obigen Verordnungen des Papstes zu gehorchen, sondern es haben sich auch einige geradezu dagegen aufgelehnt und sowohl den römischen als päpstlichen Aberglauben in manchen Stücken tadeln, verwerfen und gering achten dürfen; dies ist unter anderem auch mit dem Artikel der Kindertaufe und was dazu gehört geschehen. In dieser Beziehung haben sich nicht allein einige geringe Leute, sondern auch einige angesehene und gelehrte Männer unzufrieden erklärt, sodass sie ganz davon abließen und sowohl mit Worten als mit Taten zu erkennen gaben, dass sie derselben entgegen wären; dies ist selbst in Rom bekannt geworden, wie an seinem Ort angezeigt werden soll.

Im Jahre 605. Zu dieser Zeit schreibt Gregorius Magnus: Wenn ein Bischof, wer er auch sei, allgemeiner Bischof oder Papst genannt wird, so besudelt derselbe die ganze Kirche. In Reg. B. 8, C. 188.

Ferner: Ich sage freimütig, dass ein jeder, der sich einen allgemeinen Bischof nennt oder so genannt zu werden begehrt, in seiner Erhebung der Vorläufer des Antichristen sei. Buch 4, Epist. 30, Sam. Velt. in dem Geschlechtsregister der römischen Succession, gedruckt 1648, Pag. 125.

Im Jahre 606. In diesem Jahr, als der Papst durch Phocas als Haupt der allgemeinen lateinischen Kirche aufgenommen worden war, hat sich der berühmte Lehrer und Bischof Adrianus öffentlich der Kindertaufe widersetzt; denn er wollte die Kinder weder selbst taufen noch zugeben, dass dieselben getauft würden, sondern hat ihnen die Taufe gänzlich verweigert; deshalb ist er auch von Gregorius Magnus, dem Bischof zu Rom, bei Johannes, dem Bischof zu Larissa, angeklagt worden, wie dies ein Brief, den Gregorius an Johannes gesandt hat, ausweist; in diesem wird unter anderem gesagt:

Der zweite Beschuldigungspunkt gegen den Bischof Adrianus, schreibt er, ist der, dass er den jungen Kindlein die Taufe verweigert und sie ohne diese hätte hinsterben lassen.

Cent. Magdeb., Cent. 9, Kap. 4, Pag. 141, nach der Anweisung in Bapt. Hist., Pag. 296; H. Mont., Nichtigkeit der Kindertaufe, 2. Aufl., Pag. 80.

Ja, es scheint, dass der vorgenannte Adrianus wegen dieser seiner Ansicht gegen die Kindertaufe, und weil er die Kindlein ungetauft hat hinsterben lassen, peinlich gestraft worden sei, wie von den Alten berichtet wird und in unserer Beschreibung der Märtyrer ausführlicher angegeben werden soll.

Im Jahre 608. Damals lehrte Theophilactus, dass ein jeder, der die Kindlein in den Worten des Herrn über Eph 6 recht unterrichten wolle, die Heilige Schrift fleißig lesen müsse (Sam. Veltius, gedruckt 1648, Pag. 125).

Im Jahre 610. Nachdem nun, allem Anschein nach, die Kindertaufe bei vielen gering geachtet wurde, es sei des oben genannten Adrianus Lehre, oder anderer Ursachen willen, indem dieselbe als unnütz und unnötig zur Seligkeit erkannt wurde, so ist es geschehen, dass sich die von der Römischen Kirche dieser Meinung öffentlich widersetzt haben, entweder um dieselbe ganz auszurotten, oder um sie wenigstens durch den päpstlichen Bann zu verbannen. Daher wurde in dem zweiten Konzilium Bracerensi unter anderen Stücken im Jahre 610 festgestellt, beschlossen und bekannt gemacht, dass es zur Seligkeit der jungen Kindlein nötig sei, sie zu taufen. Seb. Franck, Chronik der römischen Ketzer, von Petrus bis Clemens, gedruckt 1563, Fol. 73, Kap. 2; P. J. Twisck, Chronik, 7. Buch, Pag. 213, Col. 2.

Wie aber die wahren Christen, welche die Taufordnung Christi recht beobachten, sich hierin betragen haben, und ob sie einige Verfolgung deshalb erlitten haben, wird nicht mit klaren Worten gesagt; es soll jedoch betreffenden Ortes mehr davon berichtet werden.

Im Jahre 620. Obgleich damals durch das Ansehen des römischen Papstes, welcher zum obersten Haupt der Kirche erwählt worden ist, und durch den Beschluss des Konziliums Bracerensis die Kindertaufe trefflich befestigt wurde, sodass niemand, der ein Mitglied der Römischen Kirche bleiben wollte, ein Wort dagegen hätte einwenden dürfen, so haben dessen ungeachtet diejenigen, die Christus lieber hatten als den Papst und das Evangelium in größerer Würde hielten als die päpstliche und die Würde der Konzilienbeschlüsse, den wahren Glauben und die wahren Ordnungen Christi und vorzüglich das Stück der Taufe beibehalten. Hierüber würden wir viele Beweise liefern können, wenn nicht die Bücher und die Schriften der Frommen von den Anhängern der Römischen Kirche auf tyrannische Weise vernichtet wären.

Wir haben jedoch aus den Schriften glaubwürdiger Schreiber so viel in Händen, als uns zur Bestätigung dieser Sache nötig ist.

Dass die Taufe damals an bejahrten, verständigen und erwachsenen Personen von denjenigen, welche dem Beschluss der Römischen Kirche in dem Artikel der Kindertaufe entgegen waren, vollzogen worden ist, ist aus drei Umständen zu ersehen, nämlich 1. aus der Zeit, wann man taufte, 2. aus dem Ort, wo man taufte, 3. aus den Personen, die getauft wurden.

Was die Zeit betrifft, wann man taufte, so wird diese in der Antisidiorensischen Versammlung mit klaren Worten auf Ostern angegeben (als Gegensatz derjenigen Personen, welche die neugeborenen Kindlein an jedem beliebigen Tag tauften). [Anmerkung: Aus dem NT kann man nicht entnehmen, dass nur auf bestimmte Zeiten getauft werden sollte. Siehe Apg 9,18; 16,33; 18,8; 19,5 und andere Stellen. Die Taufe sollte erfolgen, wenn ein wahrhaft bußfertiger Mensch diese begehrt. Somit erübrigt sich auch das Taufen in Todesnot, was ebenfalls eine Menschensatzung darstellt.]

In jener Versammlung ist festgestellt worden, dass man, Ostern ausgenommen, niemand taufen sollte, es sei denn in Todesnot (siehe in den Antisidior. Schlüssen). [Anmerkung: Aus dem NT kann man nicht entnehmen, dass nur auf bestimmte Zeiten getauft werden sollte. Siehe Apg 9,18; 16,33; 18,8; 19,5 und andere Stellen. Die Taufe sollte erfolgen, wenn ein wahrhaft bußfertiger Mensch diese begehrt. Somit erübrigt sich auch das Taufen in Todesnot, was ebenfalls eine Menschensatzung darstellt.]

Um jene Zeit pflegte man dann gewöhnlich die Ankömmlinge in dem Glauben zu unterrichten, wie oben genügend berichtet worden ist.

Was den Ort betrifft, wo man taufte, so war weder ein Taufstein noch ein Waschfass zur Hand, sondern die Taufe geschah in den Wüsten an den Strömen, wohin, wie jeder leicht urteilen kann, neugeborene Kindlein nicht gehen, sich auch der Sitte nicht unterziehen können, welche damals bei dem Taufen gebräuchlich gewesen ist, nämlich, dass man, wenn man getauft wurde, niederknien und in oder unter das Wasser hinuntersteigen musste. Von dieser Sitte jener Zeit in den warmen Ländern werden unten Beispiele erzählt; unter anderen schreibt Beda, Buch 2, Kap. 16, dass Paulinus an dem Mittag viele Personen bei der Stadt Trovulsinga im Fluss Trehenda getauft habe.

Diese Art zu taufen, welche bei den Alten Eintauchung oder Untertauchung genannt wurde, ist sehr lange, ja, bis auf unsere gegenwärtige Zeit beibehalten worden, besonders von den Völkern in den Morgen- oder Mittagsländern, welche das griechische Wörtchen Baptisma (Taufe) oder baptizo (taufen) so verstanden haben, dass damit lediglich eine gänzliche Eintauchung oder Untertauchung in das Wasser zu erkennen gegeben werde; man hat aber gefunden, dass nach dem Sprachgebrauch der Griechen mit diesen Wörtern nicht nur eine Eintauchung oder Untertauchung, sondern auch Waschen und Besprengen mit Wasser verstanden werde.

Zum Exempel Baptisma, Baptismo wird durch Besprengung, Waschen, Taufen übersetzt.

Siehe das Wörterbuch von vier Sprachen, worin alle lateinischen Wörter mit der griechischen, französischen und holländischen Bedeutung zu finden sind. Amsterdam in der Revensteinianischen Druckerei im Jahre 1634, Lit. B.

Doch lassen wir die vorerwähnte Art zu taufen in ihrem Wert; es genügt uns, dass wir nachgewiesen haben, dass sie bei jungen Kindlein zu der Zeit nicht angewandt werden konnte, und dass diejenigen, die sich auf solche Weise taufen ließen, erwachsene und verständige Personen sein mussten.

Was nun das Dritte betrifft, nämlich welche Personen damals getauft wurden, so folgt solches aus den zwei vorhergehenden Umständen der Zeit und des Ortes zu Genüge; doch wollen wir zum Überfluss einige Anweisungen von den Personen beifügen.

Damals ward zu Jerusalem Anastasius, ein Perser getauft; zu Konstantinopel ließ sich die berühmte persische Frau Cäsarea mit ihrem Mann und vielen ihren Nachfolgern taufen; in Bayern ließ sich Theodorus sonst Theodo oder Theodus genannt, mit einer großen Anzahl Volkes taufen; in Spanien sind viele hundert Juden auf den Glauben getauft worden; einige Schreiber haben ihre Anzahl auf einige Tausend angegeben, welche Zahl wir aber, um die Wahrheit nicht zu umgehen, nicht annehmen mögen; auch in Ober- und Niedersachsen, in England und andern Gegenden ist, dem Bericht nach, damals eine unzählige Menge Menschen zu dem Glauben gekommen und darauf getauft worden, wie unter anderem nachgewiesen wird in Bapt. Hist., Pag. 491, aus Joh. Magnus, Paulus Diaconus, Beda, Hist. Gatth., welche miteinander verglichen werden müssen.

Im Jahre 632. Zu dieser Zeit waren die Prüfungen und Untersuchungen des Glaubens bei den rechtsinnigen Lehrern im Gebrauch, indem diejenigen, die sich zur Taufe meldeten, sie mochten von jüdischen, heidnischen oder christlichen Eltern gewesen sein, zuerst geprüft und in dem Glauben untersucht wurden; diese Untersuchung pflegte sechs- oder siebenmal in der Woche vor Ostern oder Pfingsten zu geschehen, damit solche Ankömmlinge, wenn sie ein gutes Bekenntnis getan haben und sie in dem Glauben befestigt waren, auf die bevorstehende hohe Zeit getauft werden möchten. [Anmerkung: Aus dem NT kann man nicht entnehmen, dass nur auf bestimmte Zeiten getauft werden sollte. Siehe Apg 9,18; 16,33; 18,8; 19,5 und andere Stellen. Die Taufe sollte erfolgen, wenn ein wahrhaft bußfertiger Mensch diese begehrt.] Hierüber wird von vielen Schreibern berichtet, wovon wir nur dieses wenige aus der Taufgeschichte, Pag. 492, anführen wollen:

Der Bischof oder Lehrer Amandus machte des Dagobertus Sohn, ehe er ihn taufte, zu einem Catechumenus (das heißt Lehrling des Glaubens), Regi., Buch 1; und in Niedersachsen hatte Birinus eingeführt, dass er das Volk nicht taufte, bevor es katechisiert, das heißt unterwiesen war; aus Beda, Buch 4, Kap. 16. Ein anderer Lehrer unterwies zuerst eine jüdische Jungfrau, ehe er sie taufte, wie Metaphrastes angibt.

Von Arnulphus bezeugt Vinentius, dass einer, der körperlich ungesund gewesen ist, von ihm nach vorhergegangener Unterweisung getauft worden sei, und dass dieser kurz darauf seine Gesundheit wieder erlangt hat (Buch 23, Kap. 76).

Wir wollen damit keineswegs zu erkennen geben, dass die Taufe einige Kraft auf die Gesundheit des Leibes äußere, sondern nur, dass sie an verständigen Personen vollzogen worden ist, und das auf den Glauben, nach der Ordnung des Herrn.

Im Jahre 646. Als nun die Lehre von dem Glauben an Jesus sich sehr ausbreitete und die Gläubigen an vielen Plätzen zunahmen, sodass die Gemeinde, die eine Zeit lang der Verfolgung wegen in Höhlen verborgen zu leben pflegte, nun hier und da das Haupt wieder anfing zu erheben, gleichwie zur Frühlingszeit das Gras aus der Erde aufzuschießen pflegt; so hat man auch ihr Wachstum wahrgenommen, und zwar nicht allein durch den Zutritt derjenigen, die von christlichen Eltern geboren worden sind und den Glauben annahmen oder der Heiden, die sich zu dem Glauben bekehrten, sondern hauptsächlich durch das jüdische Volk, welches doch zuvor gegen die Christen sehr erbittert war; dieses kam nun in Haufen, wie dies auch vor nicht langer Zeit geschehen ist, um in dem Namen Christi auf den Glauben getauft zu werden; hiervon wird ein Exempel angeführt bei Gregorius Turonensis, in dem 5. Buch der Chronik von Franck, Kap. 11.

Als einige Juden, welche die Taufe begehrten, einstimmig zu dem Lehrer sprachen: Wir glauben, dass Jesus der Sohn des lebendigen Gottes sei, der uns zu einem Propheten und Messias verheißen ist; deshalb bitten wir, dass wir durch die Taufe abgewaschen werden möchten, damit wir nicht in unseren Sünden stecken bleiben.

Der Lehrer freute sich über dieses Bekenntnis und ging in der Pfingstnacht, wo man zu wachen und zu beten pflegte, nach dem Taufplatz, welcher außerhalb der Stadt gelegen war; daselbst fiel die ganze Menge vor ihm nieder und hielt um die Taufe an. Taufgeschichte, Pag. 499, aus Greg. Turon.

Im Jahre 658. D. J. Vicecomes führt uns aus Zeno Veronensis eine gewisse Ansprache an, mit welcher dieser Zeno die Täuflinge, wenn dieselben getauft werden sollten, anzureden pflegte. Seine Anrede lautete: Erfreut euch, geliebte Freunde, es ist zwar wahr, ihr werdet in der Taufe von Kleidern entblößt; aber ihr sollt mit himmlischen Kleidern geziert aus dem Wasser schneeweiß wieder heraufsteigen, wer nun dasselbe nicht verunreinigen wird, der soll das Himmelreich besitzen. B. H., Pag. 501, aus Vicecomes, Buch 4, Kap. 10, aus der zweiten Predigt von der Taufe des Zeno Veronensis.

Dieses sind Reden, welche den Verständigen zukommen, welche aber keineswegs sich für junge Kindlein eignen; wenn hier erstlich gesprochen wird: »freut euch ,« so ist dies der Betrübnis entgegengesetzt, welche die Täuflinge um der Menge ihrer Sünden willen, welche sie beweinten und bereuten, zuvor zu empfinden pflegten; nun aber hatten sie Ursache, sich um des Glaubens willen zu freuen, und weil sie durch das Blut Christi in der Taufe abgewaschen waren, wie jener Kerkermeister, der, als er getauft wurde, sich mit seinem ganzen Haus freute (Apg 16) und jener Mohr, der nach der Taufe fröhlich seinen Weg fortsetzte (Apg 8).

Das Ausziehen der leiblichen Kleider vor der Taufe und das Anziehen des schneeweißen Kleides der Gerechtigkeit in der Taufe, ferner die Sorge, dasselbe nach der Taufe nicht durch Sünden zu verunreinigen, wie in obiger Anrede an die Täuflinge gesagt worden ist, ist kein Werk für junge Kinder, sondern allein für bejahrte und erwachsene Personen, daher ist die Taufe, von welcher an demselben Ort gesprochen wird, keine Kindertaufe, sondern eine Taufe, welche allein den Verständigen und Bejahrten zukommt.

Im Jahre 670. Zu dieser Zeit war die heilige Taufordnung Christi in Ägypten noch in ihrem richtigen Gebrauch, es wurde nämlich die Lehre von dem Glauben vor der Taufe den Ankömmlingen gepredigt, ja, es stand dieselbe daselbst in einem solchen Ansehen, dass auch einige in andern Ländern in diesem Stück von der Römischen Kirche sich abgesondert und sich vorgenommen hatten, die christliche Religion nach dem Exempel der Christen in Ägypten wieder herzustellen, daher wurden sie Anfänger der christlichen Religion genannt; hierauf deutet dasjenige, was D. Josephus Vicecomes aus Jacobus Pamelius Buch über Tertullian anführt, wenn er sagt, Buch 2, Kap. 3: Dass die Anfänger der christlichen Religion, nämlich die sich von der Römischen Kirche abgesondert und die Religion wieder nach dem ersten apostolischen Grund hergestellt hatten, von den ägyptischen Gottesgelehrten die Gewohnheit angenommen hatten, die Katechismuslehre, das ist die Lehre vom Glauben, vor der Taufe zu lehren. B. H., Pag. 501, aus D. J. Vicecomes und Jacobus Pamelius, über Tertullianus.

Im Jahre 682. Als nun, wie leicht einzusehen ist, in vielen Landschaften, ja, selbst auch in dem Römischen Reich, die Gläubigen, welche die wahre Taufordnung Christi aufs Genaueste beibehielten, sich sehr vermehrten, sodass sie auch in Ansehung der Zeit, wenn man taufen sollte, hier und da ein Fastenfest angeordnet hatten, dass solches nämlich auf eine der zwei hohen Zeiten, Ostern oder Pfingsten, gehalten werden sollte, [Anmerkung: Aus dem NT kann man nicht entnehmen, dass nur auf bestimmte Zeiten getauft werden sollte. Siehe Apg 9,18; 16,33; 18,8; 19,5 und andere Stellen. Die Taufe sollte erfolgen, wenn ein wahrhaft bußfertiger Mensch diese begehrt. Ein Auflegen von Fasten und anderen Werken kann aus der Schrift nicht abgeleitet werden.] und dass man zu dem Ende die Ankömmlinge zuerst warnen und in den Wochen vor den hohen Zeiten in dem Glauben unterweisen sollte, so sind die von der Römischen Kirche, wie man leicht denken kann, hierüber sehr unzufrieden gewesen, da jenes nicht nur ein Mittel gewesen ist, die Kindertaufe ganz abzuschaffen, sondern auch jeden Aberglauben und Menschensatzungen, die mit großer Mühe und Kosten durch die Konzilien und auf andere Weise in der Römischen Kirche, gleichsam um des Besseren willen eingeführt waren, gänzlich zu vernichten, deshalb hat man denn, wie es scheint, um sich vorzusehen, für gut befunden, den Sinn desjenigen, was zuvor im Jahre 610 in dem zweiten Bracerensischen Konzilium beschlossen worden war, zu erneuern und wieder bekannt zu machen, nämlich, dass man die jungen Kindlein taufen müsse, als nötig zur Seligkeit; das ist bei Strafe der Verdammnis.

Was in dieser Beziehung geschehen ist, darüber haben wir etwas Näheres nicht auffinden können, nur so viel steht fest, dass der Papst Leo, der zweite dieses Namens, aber der zweiundachtzigste nach der römischen Ordnung, welcher damals auf dem Römischen Stuhl saß, verordnete, dass dem Volk unter der Messe der Kuss des Friedens angeboten werden und dass man sie alle taufen sollte. P. J. Twisck, Chronik, das 7. Buch, auf das Jahr 682, Pag. 233, Kap. 1, aus der Hist. Georg., Lib. 4; Chronik S. F., Fol. 19.

Hieraus mag ersehen werden, dass es hauptsächlich dem Papst darum zu tun gewesen ist, die Messe und die Kindertaufe nicht ganz aufgeben zu müssen; beide waren die mächtigsten Stützen, worauf die Römische Kirche (gleich dem Tempel Dagons auf zwei Säulen) ruhte, welchen bald von diesem, bald von jenem Simson mit den Armen des Geistes und des Wortes Gottes gedroht wurde, ja, die in Gefahr standen, aus ihrem Fundament gerissen und zertrümmert zu werden.

Was tut nun der Papst, um dem vorzubeugen? In Betreff der Messe hat er verordnet, dass dem Volk unter der Messe der Kuss des Friedens angeboten werden sollte. Aber wie hätte er liebreicher und sanfter das gemeine Volk an den Aberglauben der Messe binden können, als dass er ihm den Kuss des Friedens anbot? Wo aber die Löwenhaut nicht zureichte, ward das Fuchsfell hinzugezogen.

Was hat er aber betreffs der Beibehaltung der Kindertaufe verordnet? Dass man an jedem beliebigen Tag taufen möge. Es möchte vielleicht jemand denken, dass dieser Erlass die Kindertaufe nicht betreffe und sie durch solches Gebot nicht befestigt werde. Wir antworten darauf, dass der Papst sie gleichwohl dadurch zu befestigen gesucht hat, denn da die Kindertaufe dadurch einen bedeutenden Stoß erhielt, dass zu der Zeit die Gläubigen ihre Ankömmlinge nur auf Ostern und Pfingsten tauften, so gab es kein anderes Schutzmittel für die Kindertaufe als zu verordnen, dass dieselbe an jedem beliebigen Tag vollzogen werden könne. Dies fand aber auf die neugeborenen Kinder volle Anwendung, denn da diese nicht gerade auf Ostern und Pfingsten, sondern zu allen Zeiten des Jahres geboren werden, und, nach seiner Meinung, alsdann auch getauft werden mussten.

Im Jahre 699. Es hatte aber das Gebot des Papstes Leo des Zweiten, das zur Befestigung der Kindertaufe und der Messe dienen sollte, worüber auf das Jahr 682 Auskunft gegeben ist, noch nicht die Wirkung gehabt, dass die Gläubigen, welche sich von der Römischen Kirche abgesondert hatten und die Taufe auf den Glauben verteidigten, auf irgendeine Weise von ihrem Glauben und Übung abgewichen wären; sondern im Gegenteil es sich annehmen lässt, dass einige, worunter gelehrte Männer in obigen Punkten von der römischen Kirche abgewichen und dem kleinen Häuflein Christi zugefallen seien, und dass einige von ihnen, welche zuvor den Artikel der Kindertaufe, der Messe, der Traditionen oder Kirchensatzungen, des Verdienstes der guten Werke und der sieben Sakramente behauptet hatten, nun von ihrer früheren Lehre abgewichen sind und sich dem Papst hierin widersetzten.

Von diesen werden fünf Personen in den Chroniken genannt, welche P. J. Twisck in seinem 7. Buch von dem Untergang der Tyrannen auf das Jahr 699 aufgezeichnet hat; er sagt nämlich:

Isidorius, Cäsarius, Adelheimius, Agatho und Julianus Pomorius haben gegen den Papst gelehrt: von der Heiligen Schrift, Rechtfertigung, von den guten Werken, dass nur zwei Sakramente seien, von dem Namen der Kirche, welche nicht auf Petrus, sondern auf Christus gegründet sei. Pag. 238, Col. 1 aus Joh. Münst., Fol. 121.

Vor allen aber wird bei andern Schreibern Isidorus Hispalensis angeführt, welcher zwar kurz zuvor ein eifriger Verteidiger der Kindertaufe gewesen ist, nun aber solche Dinge gelehrt und geschrieben hat, welche keineswegs bei richtiger Durchschauung damit in Einklang gebracht werden können.

Denn wenn er von Johannis Taufe redet, von welcher selbst unsere Widersacher bekennen, dass sie allein an den erwachsenen, bußfertigen Sündern vollzogen worden sei, so vergleicht er dieselbe mit der Taufe aus seiner Zeit und sagt: Ich halte dafür, dass alle, die von Johannes zur Buße getauft worden sind, das Vorbild der Katechismusjünger getragen haben. Bapt. Hist., Pag. 498, ex Vicecomes, Lib. 2, Cap. 4, de Divino Officio.

Was aber solche Katechismusjünger für Personen gewesen sind, und wie dieselben vor der Taufe in der Lehre des Glaubens, welche man den Katechismus nannte, unterrichtet wurden, ist oben zur Genüge angegeben worden und braucht deshalb hier nicht wiederholt zu werden; zum Überfluss aber wollen wir des Mannes eigene Worte anführen, wie ich dieselben in der heiligen Taufgeschichte von J. Mehrning, Pag. 492, übersetzt gefunden habe:

Den Katechismusjüngern folgten diejenigen, sagt er, welche die Taufe begehrten und im Gebet mit waren, das sind diejenigen, welche nach der Lehre des Glaubens und der Mäßigkeit des Lebens trachten, um die Gnade Christi in der Taufe zu empfangen, und darum wurden sie Mitbittende genannt, das ist, die um die Gnade Christi baten.

Wie aber endlich mit solchen Taufbegehrenden zu seiner Zeit verfahren worden ist, gibt er durch folgende Worte zu erkennen:

Ex Isid. Hisp., Lib. 2 de Divino Officio, Kap. 21. Auf den Palmsonntag, das ist der Sonntag vor Ostern, wurde den Taufbegehrenden das Symbolum, das sind die zwölf Artikel des Glaubens, des herannahenden herrlichen Osterfestes wegen übergeben, [Anmerkung: Aus dem NT kann man nicht entnehmen, dass Lehre oder Taufe nur auf bestimmte Zeiten stattfinden sollten. Siehe Apg 9,18; 16,33; 18,8; 19,5 und andere Stellen. Die Taufe sollte erfolgen, wenn ein wahrhaft bußfertiger Mensch diese begehrt.] damit sie, die danach trachten, die Gnade Gottes, das ist die Taufe, zu empfangen, erst den Glauben, den wir bekennen, lernen sollten. Bapt. Hist., Pag. 299, ex Isid., Lib. 2, de Divino Officio, Kap. 27.

Aus obigen Worten, verglichen mit den vorhergehenden, ist deutlich zu ersehen, welche Formalien zu der Zeit in der Gemeinde, von welcher er redet, üblich gewesen sind, dass man nämlich die Jünglinge oder wenigstens die Ankömmlinge, zunächst in dem Katechismus, das ist in der Lehre des Glaubens bis dahin unterwiesen hat, dass man sie zur Taufe tüchtig hielt und dass sie von der Zeit an Taufbegehrende, auch Mitbittende genannt wurden, weil sie die Taufe begehrten und darum baten; gewiss dies ist keine Aufgabe für ein neugeborenes Kindlein gewesen.

Dasjenige, was wir aus Isidorus (aus seinem Buch von dem höchsten Gut) an einem andern Ort angeführt finden, dass nämlich Isidorus eine andere Meinung von der Taufe gehabt haben sollte, können wir nicht als von ihm ausgehend ansehen; wir haben hierzu gegründete Ursache, wollen aber zur Vermeidung von Weitläufigkeiten unsere Gründe verschweigen; es möchte übrigens vielleicht sein, dass er solches geschrieben hat, ehe er bekehrt und in diesem Stück erleuchtet worden war.

Im Jahre 700. Wir kommen an den Schluss dieses Jahrhunderts und wollen hier bemerken, dass nicht nur die von Juden und Heiden, sondern auch die von Christen Geborenen in dem Glauben unterwiesen wurden, ehe man sie zur Taufe aufgenommen hat, denn die Christen, welche ihrer Kinder Seligkeit suchten, ließen sie ungetauft, bis sie tüchtig waren, ihre Sünden selbst zu bekennen, das Glaubensbekenntnis zu tun und darauf die Taufe betreffs deren Anerkennung zu begehren.

Unter diesen wurden die zwei fromme Christen Lutgerus und seine Hausfrau Libuga besonders geachtet, von ihnen wird gemeldet, dass sie ihren Sohn Lutgerus ungetauft gelassen haben, bis er in Frankreich den Glauben an Jesus gelernt und angenommen hat und darauf in dem Jahre 700 getauft worden sei. P. J. Twisck, Chronik, Buch 7, Pag. 239, Col. 1, aus Grundb., Lit. B.

Wir wenden uns jetzt von der Beschreibung der Taufe in diesem siebten Jahrhundert, in welchem die unterdrückten Gläubigen die wahre Taufordnung Christi auf den Glauben ausgeübt haben, während die Römische Kirche, welche dieselben verfolgte, hiervon immer mehr abgewichen ist, sodass sie den Befehl Christi, dass man lediglich auf den Glauben taufen sollte, nicht allein nur verlassen, sondern auch bestritten hat.

Dagegen ist die Kindertaufe und sonstiger Aberglauben so sehr begünstigt und befestigt worden, dass fast niemand sich dagegen auflehnen durfte, ohne sich dem päpstlichen Bann und dem Tod auszusetzen.

Man muss sich darüber wundern, was P. J. Twisck mit Wahrheit hiervon in seinem Beschluss über das siebte Jahrhundert sagt:

Der Papst von Rom, schreibt er, nachdem er von dem Kaiser Phocas zum Haupt aller Kirchen erklärt worden ist, hat nach und nach die Grenzen seiner Macht, Hohheit und Herrschaft nicht allein über ganz Italien, sondern auch über Europa mit großem Hochmut ausgedehnt; seine Hohheit und Pracht wurde unerträglich, ja, der Geiz der Geistlichen war oft so groß, dass sie kirchliche Ämter durch Geschenke an sich zogen, um zeitlichen Gewinn daraus zu ziehen, auch ohne Belohnung keine jungen Kindlein taufen wollten.

Dieses möge von dieser Sache genügen; wir wollen uns jetzt zu den Märtyrern wenden, welche zu dieser Zeit um der Wahrheit Jesu Christi, ihres Seligmachers willen, gelitten haben.