Der Eingang gibt uns von diesem heilsamen doch blutigen Jahrhundert Bericht, in welchem die frommen Zeugen des Herrn haufenweise auftreten, um auf dem Kampfplatze Christi die Marterkrone zu erlangen.
Vier Personen, welche von der Kindertaufe und der Verwandlung des Brotes nichts Gutes hielten, werden aus dem Bistume Trier verbannt, im Jahre 1105.
Darauf folgen einige Nachfolger des Berengarius in demselben Bistume, welche den Schicksalen ihrer vorgegangenen Mitgenossen folgen mussten, und nicht nur verbannt, sondern auch ein Jahr später, nämlich im Jahre 1106, hinausgejagt wurden.
Die Verfolgungen steigen immer höher, denn einige, welche die Lehre des Berengarius verteidigten, wurden zu Trier und Utrecht im Jahre 1135 lebendig verbrannt.
Arnaldus, ein Vorleser zu Brixien, widerspricht der Kindertaufe und der Messe; deshalb wurde er verfolgt und musste, als er nach Rom kam, im Jahre 1145 durchs Feuer sein Leben lassen.
Der Lehrmeister jenes Arnaldus, Abelardus, folgt in der Verfolgung den Fußstapfen seines Schülers, und wird auf päpstlichen Befehl in ein Klostergefängnis gesperrt, wo er sein Leben in dem erwähnten Jahre beschlossen.
Petrus Brusius wird zu St. Gilles verbrannt; Henricus von Toulouse ist durch den päpstlichen Abgesandten ergriffen und aus dem Wege geräumt worden; auch sind viele andere Personen zu Paris um der wahren evangelischen Lehre willen in den Jahren 1145 und 1147 jämmerlich umgebracht worden.
Einige Bauersleute, welche man Apostolici nannte, werden, weil sie die Lehre der Apostel behauptet, in den französischen Gegenden, bei Toulouse, im Jahre 1155 getötet.
Sechs Jahre darauf, nämlich im Jahre 1161, kommt Gerhardus mit ungefähr dreißig Personen, sowohl Männern als Weibern, nach Oxford in England, woselbst sie, weil sie die apostolische Lehre verteidigt, an der Stirn gebrandmarkt und zur Stadt hinausgegeißelt worden sind, wo sie durch die Kälte umgekommen sind.
Hierauf folgen Arnaldus, Marsilius und Theodoricus mit fünf Männern und zwei Frauen, welche zu Köln und Bonn im Jahre 1163 lebendig verbrannt worden sind.
Ferner wurden viele fromme Christen durch ganz Frankreich und England, weil sie ihren rechtsinnigen Glaubensgrund verteidigten, lebendig ins Feuer geworfen, wo sie ihr Leben unter großen Schmerzen im Jahre 1182 geendigt haben.
So wurden auch aus gleicher Ursache noch viel mehr solcher Christen in Flandern durch die Flammen getötet, wie auch an andern Orten viele auf eine elende Weise im Jahre 1183 umgekommen sind.
Ein Befehl oder Ratschluss des Papstes Lucius III. gegen die Waldenser, welche mit verschiedenen Namen genannt wurden, wird ein Jahr nach dem Tode vorgenannter Märtyrer im Jahre 1184 oder ungefähr 1185 öffentlich bekannt gemacht.
Ein blutiger Befehl des Alphonsus, des Königs von Arragonien, welcher gegen die Waldenser im Jahre 1194 angeschlagen ward, wird sehr ausführlich erzählt.
Hierauf folgt der Ursprung der Inquisition (des Gerichts in Glaubenssachen), welches von dem Papste Innocentius III. gegen die Waldenser und Albigenser um das Jahr 1198 gebildet worden ist, zu welchem Ende drei Briefe angeführt werden, welche er hiervon geschrieben. Dann wird erzählt, dass im Jahre 1200 fünf Männer und drei Frauen zu Troeyes in Campania verbrannt, und einige zu Metz vertrieben worden sind.
Hiermit endigen sich die heiligen Märtyrer in diesem Jahrhundert.
Wir werden künftig uns nicht so genau in Ansehung der Beschreibung der Märtyrer behelfen, als wir aus Not in den vorhergehenden Jahrhunderten haben tun müssen, wo wir oft aus Mangel der alten Urkunden und Nachweisungen genötigt worden sind, unsere Erzählung von den Bekennern Jesu Christi zur Unzeit, und ehe es sich gebührte, abzubrechen, was uns oft bis ins Herz verdrossen hat.
Jetzt aber kommen wir in das heilsame, obwohl blutige Jahrhundert, in welchem wir Veranlassung genug finden, unser vorgestecktes Ziel zu erreichen; nun kommen die frommen Zeugen des Herrn haufenweise, welche, wegen der Verkündigung der allein seligmachenden Wahrheit, sich selbst freiwillig haben töten lassen; nun werden Märtyrerkronen unter allen christlichen Kämpfern ausgeteilt, welche sich im Marterfelde unter den blutigen Fahnen Jesu Christi wohl geübt haben.
Das Verbannen ist der Anfang ihres Streites; dann folgt Feuer, Schwert und sonst viel Grausamkeit, worin und worunter sie mit Anrufung Gottes ihr Leben endigen, die Erde verlassen, ihre Ruhe unter den Flügeln ihres Seligmachers oder dem Altare Gottes nehmen, bis die Zahl ihrer getöteten Mitbrüder vollendet sein wird.
Wir werden uns zuerst zu der Pforte oder dem Eingange des Kampfplatzes der christgläubigen Märtyrer, wobei wir bemerken, dass einige Personen ihr Vaterland verlassen mussten, und als Ketzer verbannt worden sind.
Vier Personen, welche von der Kindertaufe und der Verwandlung des Brotes nichts Gutes hielten, werden aus dem Bistume Trier im Jahre 1105 als Ketzer verbannt Über diejenigen, welche sich im zwölften Jahrhunderte der Kindertaufe widersetzt haben, finden wir um das Jahr 1105 aufgezeichnet, dass damals unter dem Erzbischofe von Trier vier Personen als Ketzer des Landes verwiesen worden seien, weil sie die Kindertaufe verworfen und geleugnet, dass in dem Abendmahle Brot und Wein in den wesentlichen Leib und das Blut Christi verändert werden.
Merula, Fol. 728. P. I. Twisck Chronik, das 12. Buch, auf das Jahr 1103. H. Mont., Nichtigkeit , Pag. 83, gedruckt im Jahre 1648. J. Mehrn., Taufgesch. über das 12. Jahrhundert, Pag. 592.
Einige Personen, welche Nachfolger des Berengarius genannt wurden, werden wegen desselben Zeugnisses aus demselben Bistume, gleich wie auch die vorhergehenden, verbannt oder des Landes verwiesen, im Jahre 1106 Wir haben oben auf das Jahr 1035 von Berengarius, einem Diakonus von Angiers, in Frankreich, erzählt, welcher mit Bruno, dem Bischofe derselben Stadt, gegen die Verwandlung des Brotes und die Kindertaufe zu lehren anfing; dies geschah am heftigsten um das Jahr 1060, während die römischen Päpste zu verschiedenen Zeiten durch Versammlungen der Geistlichen oder auf andere Weise solches zu verhindern gesucht haben, wie betreffenden Ortes erzählt ist.
Obgleich sich Berengarius bisweilen wankelmütig und sehr schwach in Verteidigung obiger Sache aus Furcht des Todes erwies, so hat er doch bewirkt, dass ihm hierin viele Menschen Beifall gaben, die seiner Lehre zugetan waren. Deswegen sind einige derselben, als sie in das Bistum Trier kamen und ihre obengenannte Lehre verteidigten, von dem Erzbischofe daselbst im Jahre Christi 1106, eben wie es den vorhergehenden vier Personen ergangen, verbannt oder weggejagt worden.
Als diese nun auf solche Weise zerstreut wurden, haben sie sich in die Niederlande, in das Land Luyk, nach Antwerpen und in die Umgegend geflüchtet, und haben überall, wo sie hinkamen, den guten Samen ihrer rechtsinnigen Lehre ausgesät.
Obgleich nun diese aus dem Bistum Trier vertrieben wurden, so blieben doch einige zurück, welche daselbst heimliche Versammlungen hielten und lehrten.
In dem zweiten Buche von der Geschichte der Verfolgung und Marter, gedruckt im Jahre 1619, Pag. 398, Col. 3, aus Thuan. in der Vorrede über die Geschichte seiner Zeit an den König, wo aber statt im Jahre 1060, 1160 zu lesen ist.
Die Schreiber sagen allein von den vorgenannten Leuten, dass sie des Landes verwiesen worden seien, weil aber eine Landesverweisung ohne vorhergegangene Verdammung oder Verurteilung nicht geschehen mag, so halten wir fürs Gewisseste, dass sie erst in Bann getan seien, hernach des Landes verwiesen worden.
Noch einige Personen, welche des Berengarius Lehre verteidigten, werden im Jahre 1135 zu Trier und Utrecht lebendig verbrannt Es wird in den alten Chroniken auf das Jahr nach der Geburt Christi 1135 angegeben, dass einige Personen zu Trier und Utrecht durch den Kaiser Lothar lebendig verbrannt worden sind, wovon insbesondere die Sächsische Chronik ausführlich anführt, dass dieselben als Ketzer verbrannt worden seien. Sächsische Chronik auf das Jahr 1135; worin aber ihre genannten Ketzereien bestanden, wird nicht klar angegeben.
Wenigstens ist gewiss, dass sie sich von der römischen Kirche abgesondert und deren Irrtümern widersprochen haben.
Abraham Mellinus hält dafür, unter Berücksichtigung der Umstände, welche davon erzählt werden, dass sie von der Gesellschaft der Berengarianer oder von des Berengarius Nachfolgern gewesen, denn, sagt er, der Leser soll benachrichtigt sein, dass nach dem Todes des Berengarius sehr viele als Ketzer verurteilt worden, bloß weil sie mit Berengarius dieselbe Lehre von dem Abendmahle des Herrn gehabt, und weil sie sich dem Brotgotte der Messe widersetzt.
Abr. Mellinus, zweites Buch von der Geschichte der Verfolgung und Marter, Fol. 395, Col. 3, aus der Sächs. Chron. auf das Jahr 1135.
Wie aber Berengarius und daher auch seine Nachfolger von der Taufe geglaubt, und wie sie die Kindertaufe verworfen, ist oben erklärt worden.
Arnaldus, ein Vorleser in Brixien, wird wegen seines Zeugnisses gegen die Kindertaufe, die Messe, nachdem er viele Verfolgungen ausgestanden, zu Rom im Jahre 1145 verbrannt Wir haben in der Beschreibung derjenigen, die im zwölften Jahrhundert der Kindertaufe widersprochen haben, auf das Jahr 1139, von einem, Arnaldus, welcher Vorleser in Brixien in Italien gewesen, Mitteilung gemacht und haben angeführt, dass derselbe, welcher von Petrus Abelardus unterrichtet worden, was er gegen die Messe und die Verwandlung des Brotes im Abendmahle gelehrt, auch gegen die Kindertaufe gezeugt habe. Der Papst Innocentius der Zweite verbot ihm diese Lehren, weshalb er nach Deutschland oder in die Schweiz geflüchtet, wo er eine Zeitlang gelehrt hat; von da ist er nach dem Tode des erwähnten Papstes nach Rom gekommen.
Als ihm aber das Volk daselbst in großer Masse zufiel und er von dem Papste Eugenius und Hadrianus stark verfolgt wurde, ist er zu dem Kaiser Friedericus Barbarossa geflüchtet, welcher ihn dem Papst in die Hände geliefert, worauf er zu Rom an einen Pfahl gestellt, zu Asche verbrannt und die Asche in die Tiber geworfen worden ist, damit ihn das Volk nicht in Ehren halten möchte.
Dem Berichte nach ist solches in dem Jahre unseres Herrn 1145, nachdem er, wie man ausgerechnet, die oben angeführte Lehre ungefähr sechs Jahre lang eifrig getrieben hatte, geschehen.
Taufgeschichte, das zweite Buch, von Jacobus Mehrningus, der Heiligen Schrift Beflissenen, gedruckt 1646 und 1647, in Hochdeutsch, Pag. 598, aus Baron. über das Jahr 1139, No. 3, und über das Jahr 1145, No. 3. Item, H. Montanus, Nichtigkeit der Kindertaufe, der 2. Druck, 1648, Pag. 48.
Abraham Mellinus in seiner Abhandlung über dieses Arnaldus Lehre sagt also:
Auch hat er ganz anders von dem Sakramente des Altars und auch (merkt wohl) von der Kindertaufe gelehrt, als wohl zu der Zeit in der römischen Kirche gelehrt wurde. Abr. Mellinus, welcher solches von des Arnaldus Lehre bezeugt, ist ein Prediger der Calvinischen Kirche in St. Antonius Polder gewesen und daher selbst ein Verteidiger der Kindertaufe, gleichwohl sagt er freimütig, von Arnaldus, welchen er als einen frommen Märtyrer erkannt hat, dass derselbe von der Kindertaufe ganz anders gelehrt und dass diese Taufe, samt dem Glauben anderer, die Kinder nicht selig mache, wovon die römisch Gesinnten das Gegenteil sagten.
Ohne Zweifel hat er es in diesem Stücke mit der Lehre des Peter von Bruis und Henrius von Toulouse gehalten, von welchen später gesagt werden soll, welche die Verwandlung des Brotes im Abendmahl verworfen und leugnet, dass die Messe ein Opfer für Lebendige und Tote sei und dass (merkt abermals) die Taufe oder anderer Glaube die jungen Kindlein selig mache.
Soweit Abr. Mellinus in dem zweiten Buche von der Geschichte der Verfolgungen und Märtyrer, gedruckt zu Dortrecht im Jahre 1619, Pag. 425, Col. 3.
Nähere Anmerkung Was die Art und Weise betrifft, wie Arnaldus die vorgenannte Lehre verteidigt, ausgebreitet, den Leuten eingepflanzt und bis ans Ende selbst darauf beharrt, und was ihm hierüber zugestoßen, also über sein ganzes Tun und Lassen, davon siehe Otto Friesing, Buch 1, Cap. 27–28 und Buch 2, Cap. 20, von den Geschichten des Kaisers Friedrich des Ersten. Gunth. Ligur., Buch 3, von den Geschichten Friedrichs des Ersten, Bernhardus Brief 196, 189 und 195. Sigon. von dem Könige. Italia, Buch 11, vom Jahre 1139 bis auf das Jahr 1146. Avent., Buch 6. Annal. Boyo. Gerhohus Reichersp., Buch 1, von der Einweihung des Antichrists. Bei Gretzer in der Vorrede der Schreiber gegen die Waldenser, Cap. 4, Teil 4. Concil., gedruckt im Jahre 1612, Pag. 23, verglichen mit Taufgeschichte, Teil 2, Pag. 686.
Peter Abelardus wird der vorgenannten Lehre wegen auf Befehl des Papstes zu Rom in ein Klostergefängnis eingesperrt und ist in demselben im Jahre 1145 gestorben Es berichtet H. Montanus, aus Cäsar Baronius, von diesem Petrus Abelardus, dass er eben derselbe gewesen sei, von welchem der obengenannte Arnaldus die Lehre gegen die Kindertaufe, wiewohl hauptsächlich aus der Heiligen Schrift, empfangen, welchem Mellinus nicht widerspricht, sondern solches durch die Worte bestätigt, dass derselbe Arnaldus ein Jünger des Peter Abelardus gewesen, dass er aus Frankreich gebürtig sei, wo er dem Studium obgelegen.
In dem zweiten Buche der Geschichte und Verfolgung der Märtyrer, Pag. 425, Col. 3.
Hiervon macht Mellinus ferner die Beschreibung, nämlich, dass der Papst Innocentius nach der großen Versammlung der Geistlichen, welche er zu Rom gehalten, gegen diejenigen, welche diese Lehre getrieben hatten, an Samson, Erzbischof zu Rheims, und Henricus, Erzbischof zu Sens, und an Bernhardus, Abt von Clarevaulx, gegen Arnaldus zu Brixien und seinen Meister Abelardus, Briefe geschrieben, worin er ihnen befohlen, dass sie dieselben als Urheber einer verkehrten Lehre, welche den katholischen Glauben bestritten, wo sie dieselben finden könnten, voneinander absondern, in einem kirchlichen Platze, das ist, in Klöster, verschließen und ihre Bücher oder Schriften, wo sie solche auffinden könnten, mit Feuer verbrennen sollten.
Was es nun, sagt Mellinus, mit der Lehre des Petrus Abelardus für eine Bewandnis gehabt und in welchen Sätzen er sich dem Papsttum widersetzt, kann man aus allen seinen Werken selbst sehen und lesen, welche gegenwärtig in Frankreich gedruckt und veröffentlicht sind, wo man auch in seinen Briefen finden wird, wie er um seiner Lehre willen habe leiden müssen. Soweit Abraham Mellinus an dem angeführten Orte.
Von seiner Lehre und seinem Tode Siehe von diesem Petrus Abelardus und von seiner Lehre, insbesondere wie er der Kindertaufe widersprochen, und seinen Jünger Arnaldus darin unterrichtet habe.
Jac. Mehrn., Taufgesch. über das zwölfte Jahrhundert, Pag. 598. Baronius auf das Jahr 1139, Nr. 3, und auf das Jahr 1145. H. Montan., Nichtigkeit der Kindertaufe, der 2. Druck, Pag. 84. Desgleichen die Einleitung ,Fol. 49.
Abr. Mellinus berichtet endlich, aus den alten Schreibern, dass dieser Petrus Abelardus, nachdem er viel erlitten, in dem Kloster, worin er auf päpstlichen Befehl, um seines Glaubens willen in ein Gefängnis gesperrt wurde, gestorben sei. Pag. 425, D.
Dieses ist, nach unserer Rechnung, um das Jahr 1146, nach dem Tode seines Jüngers Arnaldus, geschehen.
Petrus Brusius wird zu St. Gilles verbrannt; Henricus von Toulouse durch den päpstlichen Legaten ergriffen und aus dem Wege geräumt; desgleichen werden auch viele andere Personen zu Paris um der wahren evangelischen Lehre willen in den Jahren 1145 und 1147 umgebracht Auf das Jahr 1145 setzt P. I. Twisck in seiner Chronik die Anmerkung:
Um diese Zeit sind in Frankreich Peter Bruis, auch Peter Brusius genannt, welcher zuvor ein Priester gewesen, und sein Jünger Henry oder Henricus von Toulouse, gekannt gewesen; diese beide waren Mönche und gelehrte Leute, welche die päpstlichen Irrtümer sehr bestraften, und weder Vornehme noch Geringe verschonten.
Sie nannten den Papst einen Fürsten von Sodoma und die Stadt Rom die Mutter aller Ungerechtigkeit, Gräuel und Fluches; sie redeten gegen die Messe, Bilder, Wallfahrten und andere Satzungen der römischen Kirche; auch haben sie die Kindertaufe verworfen und gesagt, dass es sich nicht gebühre, jemand zu taufen, der nicht glaube.
Und als Petrus bei zwanzig Jahre lang, nämlich von dem Jahre 1126 bis in das Jahr 1145, unter großem Zulaufe des Volkes gepredigt hatte, ist er endlich zu St. Gilles, sonst genannt St. Aegidius, öffentlich verbrannt worden.
Sein Jünger Henricus, welcher ihm in der Lehre nachfolgte, ist einige Zeit darauf durch den päpstlichen Gesandten aufgefangen, ergriffen und aus dem Wege geräumt worden, sodass man nicht weiß, was ihm widerfahren ist. Man hält dafür, dass solches zwei Jahre nach Petrus Brusius Tode, nämlich im Jahre 1147, geschehen sei.
Nach beider Tode sind alle diejenigen, welche ihrer Lehre nachfolgten, grausam verfolgt worden, von welchen viele mit großer Freude dem Tode entgegengingen.
Welchen Fleiß aber auch der Papst und alle Geschworenen, unter Beistand der Prinzen und weltlichen Obrigkeiten, angewandt haben, um dieselben auszurotten, zuerst mit Wortstreiten, dann mit Landesverweisung und päpstlichem Bannisieren, Verfluchen, Predigen von Kreuzesfahrten, Ablässen, Vergebung der Strafe für alle diejenigen, welche diesen Leuten Gewalt antun würden, und endlich durch alle Arten von Peinigungen, Feuerflammen, durch Galgen und grausames Blutvergießen, sodass die ganze Welt hierdurch in Bewegung gesetzt wurde, so konnten sie doch nicht verhindern, dass diese Lehre überall sich ausgebreitet und durch alle Länder und Königreiche ihren Fortgang gehabt, indem sie sowohl heimlich, als öffentlich ihren Gottesdienst hielten, wie es die Tyrannei, Grausamkeit oder Verfolgung erlaubte. Dies hielt bis auf das Jahr 1304 an, als zu Paris über hundert Personen umgebracht oder verbrannt wurden; und somit haben ihre Verfolger, obschon unter vielen Trübsalen, sich bis auf diese Zeit erstreckt, wie die Chroniken oder Schreiber berichten.
P. I. Twisck Chronik, das 12. Buch auf das Jahr 1144, Pag. 450, aus Phil. Marnix. Tafer, 3. Teil, Cap. 12, Fol. 141–142. Merula, Fol. 748, 853. Hist. Mart. der Taufsgeschichte, Blatt 15. Item, Einleitung über den Märtyrerspiegel, Pag. 49.
Einige von dem Landvolke, Apostolici genannt, werden, weil sie die Lehre der Apostel behauptet, in Frankreich, in der Gegend von Toulouse um das Jahr 1155 getötet Es wird berichtet, dass um das Jahr Christi 1155 in den obengenannten Gegenden von Frankreich einige einfältige, doch wahrheitsliebende Bauersleute gewesen, welche sich Apostolici nennen ließen, weil sie keinen andern Stifter ihrer Lehre oder ihrer Meinung angaben, als die Apostel, womit sie gleichsam sagen wollten, dass ihre Lehre und Meinung von den Aposteln herstamme.
Über diese hat sich Bernhardus, ein Abt von Clarevaulx, in verschiedenen Predigten sehr bitter ausgesprochen; er nannte sie eine Art verachteten, schlechten, bäurischen Volks, welche noch ungelehrt und ganz einfältig wären.
Diese, sagt er, sind bäurische unwissende Menschen, und sogar verkauft; aber man muss mit ihnen nicht unvorsichtig handeln, woraus hervorgeht (schreibt A. Mellinus), dass sie so ganz plump und unverständig nicht gewesen sein müssen.
Indessen geht Bernhardus in seiner Lästerung nach Art der Papisten weiter gegen sie:
Fragt 1 , sagt er, nach ihrem Urheber, oder von welcher Partei Menschen sie seien. Sie werden niemand zu nennen wissen. Aber was ist das für eine Ketzerei, welche nicht einmal einen Urheber aus den Menschen hat? Die Manichäer hatten Manes zu ihrem Haupte und Meister; die Sabellianer hatten Sabellus, die Arianer Arius, die Eunomianer hatten Eunomius, die Nestorianer hatten Nestorius, und alle übrigen dergleichen Pesten haben eine jede ihren besonderen Meister unter den Menschen gehabt, von welchen sie zugleich ihren Ursprung und Namen empfangen hatten; aber welchen Namen oder welche ehrliche Benennung soll man diesen geben, oder sie dessen würdig achten? Gar keinen (sagt er), weil sie ihre Ketzerei weder von Menschen, noch durch Menschen empfangen haben; gleichwohl soll es auch fern von uns sein zu sagen, dass sie dieselbe durch eine Offenbarung von Christo erlangt haben.
Dann fährt er fort zu erzählen, worin diese ihre genannte Ketzerei bestanden habe, indem er sagt:
Sie verspotten uns, dass wir die unmündigen Kinder taufen und die Heiligen um die Fürbitte ersuchen, und dergleichen mehr.
Man hat erfahren, sagt er, dass sie lieber sterben, als dass sie sich (nämlich zu der römischen Kirche) bekehren wollten.
Oftmals haben die Gläubigen (worunter er die päpstlich Gesinnten versteht) an einige derselben Hand gelegt und sie ans Licht gezogen; und als man sie wegen ihres Glaubens befragt, haben sie die Gottlosigkeit nicht bekennen wollen, sondern haben feierlich und öffentlich erklärt, dass sie die wahre Gottseligkeit lehrten und dafür zu sterben bereit wären.
Inzwischen war das Volk, welches dabei stand, bereit, ihnen den Tod zu geben; und als man sie getötet, so haben sie diese neuen Ketzer zu Märtyrern ihres eigenen Glaubens gemacht.
Einige, sagt er, wundern sich, dass sie nicht nur so freimütig, sondern auch geduldig gewesen waren, als man sie zum Tode führte; aber es ist zu beklagen, dass nicht nur weltliche Fürsten, sondern auch, wie man sagt, einige geistliche Personen aus der Kirche, ja, sogar einige von dem Orden der Bischöfe, welchen es besser geziemt hätte, sie zu verfolgen, sie um Gewinnes willen erhoben haben, von ihnen Gaben und Geschenke empfangen, und gesagt: Wie sollten wir diejenigen als Ketzer verdammen, welche noch niemals von der Ketzerei überzeugt worden oder dieselbe bekannt und gebeichtet haben?
Soweit Bernhardus, welcher der Honigfließende genannt wurde, welcher gleichwohl über diese einfältigen Leute nichts als bittere Galle ausgegossen hat, in der 16. und 66. Rede über das Hohelied, ferner Brief 240, die älteste Auflage.
Hieraus erhellt zur Genüge, schreibt Mellinus, dass sie diese armen Leute nicht um einiger manichäischer Lehren willen, welches hier Bernhardus mit Unrecht ihnen in einer verdeckten Schüssel aufträgt, sondern, weil sie sich der römischen Kirche und ihren Irrtümern widersetzt, bis zum Tode verfolgt haben.
Abr. Mellin., 2. Buch von den Geschichten und Verfolgungen der Märtyrer gedruckt im Jahre 1619, Fol. 438, Col. 1–2.
Dieses sind diejenigen Leute gewesen, von welchen wir aus Nicolaus Sanderus einige Nachricht geben (in der Beschreibung derjenigen, welche in dem zwölften Jahrhundert der Kindertaufe widersprochen haben), welcher von ihnen erzählt, dass man sie Apostolische genannt habe, weil sie sagten, dass sie in der Apostel Fußstapfen wandelten und erklärten, dass sie sich nur an die apostolischen Schriften hielten, dass sie die Kindertaufe, das Fegefeuer, das Gebet für die Toten, das Anrufen der Heiligen, das Eidschwören verachteten, dass sie nur einen Beweis aus dem neuen Testamente annähmen und mit Freude zum Tode gingen.
Nicol. Sand., Buch. Geschichte der Märt. der Taufsgesch., A. 8. D. Anth. Jac., Fol. 118. H., Nichtigkeit der Kindertaufe, der 2. Druck, Pag. 84. Einleitung über den Märtyrerspiegel, gedruckt im Jahre 1631, Pag. 50. Jac. Mehrn., Taufsgesch. über das zwölfte Jahrhundert, Pag. 299. P. I. Twisck, Chronik, das 12. Buch auf das Jahr 1153, Pag. 469, B.
Gerhardus mit ungefähr dreißig Personen, sowohl Männern, als Frauen, werden, weil sie die apostolische Lehre behauptet, zu Oxford, in England, an der Stirne gebrandmarkt, zur Stadt hinausgepeitscht, und sind qualvoll durch Kälte ums Leben gekommen, im Jahre 1161 Im Jahre Christi 1161, im achten Jahre Heinrichs des Zweiten, Königs von England, sind, wie beschrieben wird, ungefähr dreißig Personen, sowohl Männer als Frauen, in Hochdeutschland geboren, in England gelandet, welche von den Papisten Irrgeister und Zöllner genannt wurden, und welche behaupteten, dass sie von einem unbekannten Urheber herstammten, wiewohl sie von andern Petro-Brusianer, Berengarianer, Arme von Lyon genannt wurden, weil sie, wie sich vermuten lässt, in der Lehre gegen die Kindertaufe, gegen die Verwandlung des Brotes im Abendmahle und gegen andere Irrtümer der römischen Kirche mit Petrus Brusius, Berengarius und den Armen von Lyon übereinstimmten.
Es waren einige mehr als dreißig, sagt der papistische Schreiber, welche ihre Irrtümer geheim hielten, wiewohl sie im Frieden hier gelandet waren, um ihre Lehre auszubreiten; ihr erster Anführer war Gerhardus, auf den alle andern wie auf ihren Herrn und Meister sahen; denn derselbe war unter ihnen allein ein wenig gelehrt, alle andern aber waren unstudierte und ungelehrte, sehr geringe und bäurische Menschen, Hochdeutsche von Geschlecht und Sprache.
Diese Leute haben gleichwohl nicht lange verborgen bleiben können, weil einige sehr fleißig ihnen nachforschten, und nachdem man entdeckt, dass sie einer fremden Religionspartei zugetan wären, sind sie, wie er sagt, gefangen genommen worden.
Ihre Verantwortung, nachdem sie des Glaubens wegen verhört worden Der König, welcher sie nicht unverhört weder freilassen, noch bestrafen wollte, hat die Geistlichen zu Oxford deshalb versammelt; wo der Gelehrteste unter den Gefangenen, nämlich Gerhardus, nachdem er wegen ihrer Religion öffentlich gefragt wurde, in ihrem Namen geantwortet und gesagt, dass sie Christen seien und die Lehre der Apostel noch hielten.
Als sie daraus über alle Glaubensartikel ordentlich verhört wurden, haben sie von dem Wesen des obersten Arztes wohl recht geantwortet, aber von dem Hilfsmittel, womit er unsere Schwachheiten zu heilen gewürdigt hat, das ist von den göttlichen Sakramenten, haben sie, sagt der päpstliche Schreiber, verkehrt geurteilt; denn sie lästerten, schreibt er, die heilige Taufe, womit er die Kindertaufe meint, denn dieses war die Taufe vor welcher die römische Kirche damals hohe Achtung hatte, und das Dankopfer, nämlich die Messe.
Kurzer Inhalt der Lehre, deren sie beschuldigt wurden Der 2 Inhalt der Lehre, deren sie beschuldigt wurden, bestand in nachfolgenden Stücken, kurz angegeben von Abr. Mellinus, in seinem 2. Buche von den Verfolg. und Mart., Fol. 440.
Dass sie von den Sakramenten der Taufe und dem Abendmahle, und von dem Ehestande anders lehrten, als die Satzungen der römischen Kirche lauteten, welche sie auch selbst die babylonische Hure nannten, weil sie den wahren Glauben an Christum verlassen hatte und von der sie behaupteten, dass sie dem unfruchtbaren Feigenbaume gleiche, welchen unser Herr Jesus Christus vor Zeiten verflucht hatte; sie sagten auch, dass man dem Papste und den Bischöfen, wenn sie etwas geboten, was mit Gottes Wort streite, nicht gehorsam sein müsse; ferner, dass das Klosterleben ein stinkendes totes Aas sei; ferner, dass alle Klostergelübde eitel und vergeblich seien, ja, dass sie die Unkeuschheit förderten; ferner, dass alle Orden und Staffeln der priesterlichen Würde Kennzeichen des großen Tieres seien; endlich, dass das Fegefeuer, die Messe, die Kirchweihe, die Verehrung der Heiligen, die jährlichen Gedächtnisse der Toten recht teuflische Erfindungen seien.
Dieses waren wohl, sagt Mellinus, die hauptsächlichsten Artikel, welche den Vätern der geistlichen Versammlung zu Oxford missfällig waren und welche eine Ursache gewesen, dass sie ausgepeitscht und des Landes verwiesen worden, ja, gar durch Kälte umgekommen sind. Siehe die zuletzt angewiesene Stelle aus der Gesch. von Guido Perpigna.
Wie sie sich in der Versammlung zu Oxford gegen die Väter daselbst aufgeführt, und was die Versammlung darin ausgerichtet habe Wir wenden uns wieder zu dem päpstlichen Schreiber, um selbst aus seinem eigenen Munde zu hören, wie sie mit den rechtsinnigen und einfältigen Leuten umgegangen sind.
Als nun die Väter der Versammlung sie ermahnten, schreibt er, dass sie ihren Sinn ändern und über ihre Lehre Reue bezeugen sollten, damit sie mit der römischen Kirche wieder vereinigt werden möchten, haben sie diesen Rat und auch die Bedrohungen, welche man anwandte, damit sie wenigstens aus Furcht sich bekehren sollten, verachtet; ja, sie haben damit ihren Spott getrieben und gesagt, selig sind die, welche um Gerechtigkeit willen Verfolgung leiden, denn das Königreich der Himmel gehört ihnen.
Damit nun das Gift, schreibt er, ihrer Ketzerei sich nicht weiter ausbreitete, haben sie die Bischöfe öffentlich für Ketzer erklärt, und dem katholischen Fürsten zur Leibesstrafe überantwortet, welcher befohlen hat, dass man ihnen als Schandzeichen ihrer Ketzerei ein Brandmahl an ihre Stirne brennen, und sie in Gegenwart allen Volkes öffentlich zur Stadt hinauspeitschen sollte, mit einem scharfen Befehle, dass sie niemand in sein Haus aufnehmen oder ihnen auf einige Weise den geringsten Trost und Hilfe erzeigen sollte. Aus William Neubrig., Gesch. von Engl., Buch 2, Cap. 13.
Von dem freudigen Auszuge dieser Leute zur Leibesstrafe, und von ihrem elenden Tode Als 3 nun das Urteil gefällt war, wurden sie zur Strafe hinausgeführt; sie gingen auch mit Freuden und sehr eilfertig, und ihr Führer, nämlich Gerhardus, ging ihnen voran und sang also: Selig seid ihr, sagt der Herr, wenn euch die Menschen um meinetwillen hassen.
Darauf hat man mit dieser Gesellschaft nach der Schärfe des Gerichts gehandelt, sie an der Stirn gebrandmarkt und ihrem Führer ein doppeltes Brandmahl gegeben; das eine an seine Stirne, das andere auf das Kinn, zum Kennzeichen, dass er ihr Führer gewesen.
Endlich hat man ihre Überkleider von ihrem Leibe bis an die Mitte abgeschnitten, sie öffentlich ausgepeitscht, und in diesem Zustande sie zur Stadt hinausgejagt.
Da es aber ein bitterkalter Winter gewesen, und ihnen niemand die geringste Barmherzigkeit erzeigte, so sind sie durch die grimmige Kälte, welche sie an ihren nackten Leibern nicht ertragen konnten, sehr elendig umgekommen.
William Neubrig., Engl. Geschichte, Buch 2, Cap. 13, über das 8. Jahr Heinrichs des Zweiten, Königs von England.
Nähere Anmerkung von dem Ursprunge und dem Glauben dieser Märtyrer Es muss der Leser zur genauen Erklärung der Geschichte, wie Abr. Mellin. schreibt, welche ein erbitterter Papist aufgesetzt, ermahnt werden, der Biene nachzuahmen, die aus derselben Blume Honig zieht, woraus die Kröte Gift saugt, die erbitterten Worte unserer Widersacher zu verachten und auf die Sache selbst Achtung zu geben.
Wenn er, nämlich der päpstliche Schreiber, sagt, dass diese Christen, welche er Zöllner nennt, ihren Ursprung von einem unbekannten Urheber aus Gascogne haben, so vermutet Vignierus, dass sie von Petrus Brusius, oder von seinen Mitgesellen, Heinrich von Toulouse, herstammen, während Guido von Perpigna dafür hält, dass sie unter die Zahl der Armen von Lyon, das ist, Waldenser, gehören.
In dem Buche von den Ketzern Bal. Cen. 2, in dem Anhange an Gervasium Giestrensem. Siehe auch Abr. Mell., 2. Buch, gedruckt 1619, Fol. 440, Col. 1.
Was nun P. Brusius und sein Mitgesell Heinrich von Toulouse, desgleichen die Armen von Lyon (das ist die Waldenser) gelehrt, davon haben wir oben gesagt, dass es mit der Lehre der taufgesinnten Christen nicht streite, sondern vielmehr damit übereinkomme; und so ist es klar, dass die dreißig Personen, welche dieses Bekenntnis taten, wahre Märtyrer gewesen seien, nachdem sie für den wahren Glauben und die Wahrheit Jesu Christi gelitten haben.
Arnaldus, Marsilius und Theodoricus mit fünf Mannspersonen und zwei Frauen werden zu Köln und Bonn im Jahre 1163 lebendig verbrannt Im Jahre unseres Herrn 1163, sagt der papistische Schreiber Trithemius, sind einige Ketzer von der Sekte, welche man Catharos nennt, womit die Waldenser verstanden werden, von welchem Glaubensbekenntnis wir oben berichtet haben, dass es mit den heutigen Taufgesinnten nicht streitig gewesen, aus den Gegenden von Flandern nach Köln gekommen, und haben sich daselbst bei der Stadt in einer Scheuer heimlich aufgehalten.
Als sie aber selbst auf die Sonntage nicht zur Kirche kamen, wurden sie von denjenigen, welche in der Nachbarschaft wohnten, entdeckt.
Als sie nun unsere Mutter, die heilige Kirche (womit er die römische Kirche versteht), zum Verhöre zog, wurden sie, schreibt er, als hartnäckige Ketzer befunden. Trith. Chronik von Hirsaug.; hiermit machen wir den Beschluss.
Aber um diese Sache ausführlicher zu erklären, müssen wir uns aus Not mit den papistischen Schreibern, welche gleichwohl die Widersacher dieser Leute gewesen, behelfen.
Was Ecbertus von ihrer Lehre gegen die römische Kirche geschrieben Über dieselben schreibt Ecbertus, ein Mönch von Schonau, welcher sich selbst mit ihnen in einen Wortstreit eingelassen, also: Siehe einige verkehrte Menschen, die auch andere verführen (so nennt er diese guten Christen), welche lange Zeit sich in heimlichen Winkeln verborgen hatten, und heimlich viel schlichte und einfältige Leute von dem christlichen Glauben abgeführt hatten, haben sich zu dieser Zeit so sehr über alle Lande ausgebreitet, dass die christliche Kirche durch ihr schädliches Gift (so nennt er die Wahrheit des Evangeliums), welches sie überall gegen dieselbe ausgießen, großen Schaden leidet.
Rede 8 gegen die Catharos, Teil 2, Auctor. Bibl. S.S. Patrum, gedruckt zu Paris im Jahre 1610, Pag. 831.
Des Trithemius Beschreibung von deren Verhör und Glaubensverhandlungen gegen Ecbertus; desgleichen von deren Tode Wir wollen in der Kürze anführen, was Trithemius über deren Verhör, Durchforschung und Wortstreite mit Ecbertus, Abt des Klosters zu St. Floryn in Schonau, unter dem Bistume Trier, aufgezeichnet.
Die Geistlichen und die vornehmsten Herren der Stadt Köln haben diesen Ecbertus, als einen sehr gelehrten Mann, um jene Ketzer zu verhören, durch Gesandte und Briefe nach Köln gefordert.
Dieser Abt Ecbertus hat nun, als er auf das Jahr nach der Geburt unseres Herrn 1163, auf die 11. römische Zinszahl, den 2. August nach Köln gekommen, mit drei (schreibt er) von diesen Ketzern, nämlich mit Arnaldus, Marsilius und Theodoricus, welche scharfsinniger als die übrigen zu sein schienen, sich in einen öffentlichen Wortstreit eingelassen.
Doch erzählt er nicht, welches eigentlich die Artikel gewesen, worüber gestritten wurde, es sei denn, dass man sie in seinen nachfolgenden Worten suchen wollte.
Sie verachteten, sagt er, alle diejenigen, welche die Kirche regierten, als die vornehmen Geistlichen, Priester und alle Geistlichen und nannten dieselben Seelenbetrüger und Stricke des Teufels.
Sie verspotteten die Sakramente der römischen Kirche, unter welchen die Kindertaufe mitbegriffen gewesen, und leugneten den heiligen Leib und das Blut des Herrn, das ist die Verwandlung in dem Sakramente des Altars.
Als sie nun weder durch Gründe, noch durch das Ansehen, nämlich der Zeugnisse der Altväter, noch durch einige Vermahnungen so weit gebracht werden konnten, dass sie ihre Irrtümer, so nennt er ihren rechtsinnigen Glauben, verleugnet hätten, sondern hartnäckig in ihrem Vornehmen fortgefahren, so hat man sie aus der Kirche gebannt und den Weltlichen, das ist der weltlichen Obrigkeit, in die Hände überantwortet, welche dieselben am 5. August desselben Jahres zur Stadt hinausgeführt und dem Feuer übergeben haben, acht Mannspersonen und zwei Frauen.
Trith. in der Geschichte ; ferner in dem 2. Buche der Gesch. der Verfolgung und Marter, gedruckt im Jahre 1619, Blatt 441, Col. 3–4.
Von der Standhaftigkeit dieser Märtyrer in dem Feuer, und wie Ecbertus damit gespottet habe Cäsar von Heisterbach schreibt, dass dieses auf der Juden Begräbnisplatz geschehen sei, und dass Arnaldus, als er mit seinen Jüngern und Glaubensgenossen im Feuer stand, gesagt haben soll:
Bleibt standhaft in eurem Glauben, denn heute werdet ihr bei dem heiligen Märtyrer Laurentius sein. Cäsar, Buch 5, Cap. 19.
Ecbertus hat seinen Spott mit dem Tode dieser frommen Menschen getrieben, denn es lässt sich annehmen, dass sie, als sie die Kindertaufe verworfen, gesagt haben, dass man, um selig zu werden, erst mit dem Heiligen Geiste und Feuer getauft werden müsse, worauf dieser ungöttliche Mensch fragender Weise gesagt hat:
Hat auch die Stadt Köln euren Erzketzer Arnaldus mit seinen Rottgesellen, und die Stadt Bonn Theodoricus mit seinen Mitgesellen so getauft? Nämlich mit Feuer, in seiner achten Rede gegen die Catharos.
O grausame Lästerung! Aber der Herr wird einem jeden nach seiner Gerechtigkeit und nach seinem Glauben vergelten (1Sam 26,23).
Ja, er predigte (Rede 8) scherzweise, dass die von Köln und Bonn sie mit Feuer getauft hätten.
P. J. Twisck erzählt von diesen Leuten, dass sie aus Hass Adamiten genannt wurden, wie auch Catharenen, Patarenen, Passagenen und dass der Kaiser Friedericus etliche Befehle gegen sie herausgegeben habe, (aber) so (sagt er) müssen allezeit diejenigen, die da suchen gottesfürchtig zu leben, ausgerottet werden; auf welche Weise acht Männer, zwei Frauen und eine junge Tochter, welche aus Flandern nach Köln gekommen waren, auf den 5. August vor der Stadt in einer Scheuer verbrannt worden sind.
In der Chronik von dem Untergange der Tyrannen und jährliche Geschichten, das 12. Buch, gedruckt 1617, Pag. 476, Col. 1–2, aus Abb. Trithem. Mer., Fol. 765, Neoburgens., Col. 15.
Viele fromme Christen werden durch ganz Frankreich und England, weil sie ihren rechtsinnigen Glaubensgrund verteidigten, im Jahre 1182 lebendig ins Feuer geworfen und verbrannt Wilhelmus Armonicanus und Rogerus Hovedenus berichteten, dass in verschiedenen Plätzen durch das ganze Königreich Frankreich zu der Zeit, nämlich um das Jahr 1182, sehr viele Waldenser oder Albigenser unter dem Namen Zöllner verbrannt worden seien.
Der vorgenannte Wilhelmus schreibt davon also in seiner Geschichte von Philippus, König von Frankreich:
Alle diejenigen, welche gegen unsern Glauben lehrten, die man gewöhnlich Publicanos genannt, nachdem sie genötigt worden, aus ihren Schlupfwinkeln ans Licht zu kommen, wurden vor Gericht gebracht, und als man nach den Rechten mit ihnen verfahren, sind sie der Ketzerei überführt worden; daher hat man sie ins Feuer geworfen und lebendig verbrannt.
Wilhelm Armonic., Geschichte von Philipp, Buch 1.
Rogerus Hovedenus setzt noch hinzu auf das Ende des Jahres 1182, dass der König von England, Heinrich der Zweite, obgleich in seinem Lande sehr viele solcher Zöllner, das ist Waldenser oder rechtgläubige Christen, waren, er ihnen daselbst dessen ungeachtet keine Freiheit habe verstatten wollen, sondern geboten, dass man sie daselbst überall, wie in Frankreich geschehen, verbrennen sollte.
Jahrgeschichte, 2. Teil, zu Ende des Jahres 1182.
Was 4 die Lehre betrifft, welche die Waldenser und Albigenser, die auch von ihren Feinden Zöllner genannt wurden, gehabt haben, so haben wir davon oben in ihrem eigenen Bekenntnisse angeführt, dass sie mit dem Bekenntnisse der Taufgesinnten übereingestimmt, welches wir ein- für allemal gesagt und hier wieder in Erinnerung gebracht haben wollen.
Viele gottesfürchtige Leute werden wegen ihrer Lehre gegen die römische Kirche von dem Grafen von Elzaten in Flandern im Jahre 1182 getötet Magister Johann Andrieß, P. I. Twisck, H. Montanus und verschiedene andere glaubwürdige Schreiber berichten einstimmig, dass in dem Jahre unseres Herrn 1182 viele Christen, welche man Ketzer zu nennen pflegte, von dem Grafen Philipp von Elzaten getötet worden seien, weil sie die Kindertaufe, das Sakrament des Altars und das Sakrament der Messe verachteten.
Siehe Magister Joh. Andrieß in seiner Geschichte von dem Altertume des Glaubens, Lit. E. P. I. Twisck, Chronik, das 12. Buch, auf das Jahr 1182, Pag. 489. H. Montanus, Nichtigkeit der Kindertaufe, der 2. Druck, Pag. 86; ferner Geschichte der Märtyrer der Taufsgesinnten A 8; endlich Spiegel der Märtyrer, gedruckt im Jahre 1631, in der Einleitung, Pag. 52.
Es werden noch viele solcher Christen in Flandern im Jahre 1183 verbrannt, auch sehr viele an andern Orten getötet Man liest auf das Jahr unseres Herrn 1183, dass noch viele solcher Menschen gewesen, die man Zöllner zu nennen pflegte, von welchem Namen wir zuvor gesprochen haben, welche Philippus, Graf von Flandern, und Wilhelmus, Erzbischof zu Rheims, unbarmherzig hat verbrennen lassen.
Hiervon schreibt Rigordus, ein alter Geschichtsschreiber aus dieser Zeit, auf vorgenanntes Jahr:
Zu der Zeit sind von Wilhelmus, dem ehrwürdigen Bischof von Rheims, Priester, Kardinal des Titels Sanctä Sabina, Gesandten des Papstes, und von dem durchlauchtigen Grafen von Flandern, Philippus, sehr viele Ketzer (so nennt dieser papistische Schreiber die wahren Christen) in Flandern verbrannt worden.
Rigordus, oben angeführt, Pag. 168, edit. Wechel.
In demselben Jahre, sagt der oben angeführte Schreiber, sind in der Landschaft Bourges über 7000 Cotarelli, so nennt er die frommen Zeugen Jesu, welche man Waldenser und Albigenser zu nennen pflegte, von den Einwohnern des Landes totgeschlagen worden, welche sich sämtlich gegen dieselben, wie gegen Feinde Gottes, vereinigt hatten.
Berücksichtigt hierbei wohl, dass diese alle wehrlose Leute gewesen sein müssen, weil sie eine große Anzahl von so wenig Menschen, wie zu der Zeit in der kleinen Landschaft Bourges gelebt, töten ließ; doch wollen wir Gott solches befohlen sein lassen.
Derselbe Schreiber fügt auch noch folgendes hinzu: In eben demselben Jahre wurden von dem Papste Lucius diejenigen als Ketzer verurteilt, welche man in Italien Humilitanen, in Frankreich aber Arme von Lyon nannte (dieses waren die waldensischen und albigensischen Brüder), über welche, wie man wohl annehmen kann, in diesen heißen Zeiten keine geringe Verfolgung ergangen ist.
Dieser Befehl oder Ratschluss ist, wie es scheint, erst im Jahre 1184, oder, wie andere bemerken, im Jahre 1185 bekannt gemacht, oder doch renoviert oder erneuert worden, nach der Beschreibung von Mellinus in seinem 2. Buche von der Geschichte der Verfolgung und Marter, Fol. 443, Col. 2.
Befehl oder Ratschluss des Papstes Lucius des Dritten gegen die Waldenser, welche mit verschiedenen Namen genannt werden Im Jahre 1184, oder wie andere schreiben, 1185, hat der Papst Lucius einen Befehl in der Stadt Verona, unter dem Beistande und in Gegenwart des Kaisers Friedericus erlassen, welcher also lautet:
Um die Bosheit verschiedener Ketzereien auszurotten (welche in vielen Landschaften durch die ganze Welt damals angefangen haben sich hervorzutun), muss die Kraft der Kirchenzucht wieder erweckt werden.
Deshalb haben wir uns, die wir durch die Gegenwart und Macht unseres geliebten Sohnes, des römischen Kaisers Friedericus, mit gemeinschaftlichem Rate unserer Brüder, wie auch anderer Patriarchen, Erzbischöfe und vieler Fürsten, welche aus verschiedenen Teilen des Reiches sich versammelt haben, unterstützt sind, den Ketzern, die durch mannigfache Fälschungen verschiedene Namen bekommen haben, durch den allgemeinen Schluss unseres gegenwärtigen Dekrets, widersetzt, und aus apostolischer Vollmacht durch diese unsere Ratsverordnung alle Ketzereien, wie sie auch genannt werden mögen, verdammt.
Was zunächst die Catharos, die Pataiinos, und diejenigen, welche sich selbst Humiliatos, oder Pauperes de Lugduno, das ist, Erniedrigte und Arme von Lyon, mit einem erdichteten Namen mit Unrecht nennen, betrifft, so wollen und verordnen wir, dass sie, wie auch die Passaginis, Josephinis und Arnaldistä, unter dem ewigen Fluche liegen sollen.
Und da einige, die unter dem Scheine der Gottseligkeit die Kraft derselben, wie der Apostel sagt, verleugnet haben, sich selbst die Vollmacht zu predigen anmaßen (weil auch der Apostel sagt: Wie sollen sie predigen, es sei denn, dass sie gesandt worden?), so verordnen wir ferner, dass alle diejenigen, welchen solches verboten ist, oder die als Nichtgesandte, ohne Vollmacht des apostolischen Stuhles, oder ohne Bewilligung des Bischofs desselben Orts, ganz vermessen sich unterstehen würden, heimlich oder öffentlich zu lehren, sowie auch alle diejenigen, welche von dem Sakramente des Leibes und Blutes unsers Herrn Jesu Christi, oder von der Taufe (nämlich der Kindertaufe), oder von dem Bekenntnis der Sünden, das ist, von der Ohrenbeichte, von dem Ehestande und andern Sakramenten der Kirche, anders lehren, oder sich nicht fürchten anders zu lehren, als die römische Kirche predigt und beobachtet, und endlich alle die, welche diejenigen, welche von der römischen Kirche oder irgendeinem der Bischöfe in ihren Bistümern mit Rat ihrer Geistlichen, oder den Geistlichen selbst mit der benachbarten Bischöfe, wenn ihr Bischof mit Tode abgegangen, für Ketzer erklärt worden; alle diejenigen, sage ich, die solche nicht als Ketzer verurteilen werden, verbinden wir, wie alle die Vorerwähnten, mit dem Bande des ewigen Bannes.
Ferner auch diejenigen, welche sie ins Haus aufnehmen und verteidigen, und alle, welche vorgenannte Ketzer unterstützen und ihrer ketzerischen Bosheit Nahrung geben, sei es, dass sie Consolati, das ist Getröstete, oder Credentes, das ist Gläubige, oder Perfecti, das ist Vollkommene, oder mit einem andern dergleichen Namen genannt werden, fassen wir alle zusammen unter dasselbe Urteil der Verdammung.
Soweit erstreckt sich der Inhalt des Befehles oder Ratschlusses des Papstes Lucius, woraus wir einige fremde Namen (mit Abr. Mellinus) deutlicher erklären wollen.
Von dem gewöhnlichen Namen der Waldenser, wovon in diesem Befehle des Lucius die Rede ist, dass sie Cathari, Patarini, Humiliati, Pauperes de Luguduno, Passagini, Josephini, Arnaldistä genannt wurden, ist zuvor Nachricht gegeben worden.
Wir wollen jedoch erörtern, worin der Unterschied ihrer verschiedenen Benennungen, als Consolati, Credentes und Perfecti bestanden.
Consolati, oder Getröstete, wurden diejenigen genannt, welche unlängst zu der Gemeinde gekommen, aber noch nicht sonderlich im Glauben befestigt waren.
Credentes, das ist Gläubige, wurden diejenigen genannt, die im Glauben gestärkt waren und merklich darin zugenommen hatten. Perfecti, das ist Vollkommene, würden diejenigen genannt, welche nach ihren besten Kräften den Glauben und die Gottseligkeit beherzigten, sodass sie darin, zur Vollkommenheit gekommen zu sein schienen.
Diese wurden auch Boni Homines genannt, das ist gute Menschen.
Hierüber gibt uns Alanus vollkommene Nachricht, welcher zu Ausgange des zwölften Jahrhunderts, nämlich im Jahre 1194, geschrieben.
In der pariser Auflage im Jahre 1612, Pag. 110; ferner Abr. Mell., 2. Buch von der Verf. und Mart., Pag. 443, Col. 3.
Aus dem Gesagten geht hervor, dass die verschiedenen Namen keine verschiedenen Völker, oder keine Verschiedenheiten des Glaubens zu erkennen gegeben, sondern nur die verschiedenen Staffeln der Vollkommenheit des Glaubens derjenigen, welche miteinander ein und dasselbe Volk ausmachten.
Der blutige Befehl des Ilphonsus oder Alphonsus, des Königs von Arragonien, welcher gegen die Waldenser im Jahre 1194 angeschlagen wurde, lautet also: Ilphonsus, durch Gottes Gnade König von Arragonien, allen Erzbischöfen, Bischöfen und andern vornehmen Geistlichen der Kirche unseres Reichs, allen Grafen, Untergrafen, Kriegsleuten und allem Volke, welches in unserm Reiche und unter unserer Herrschaft steht, meinen Gruß und Glückwunsch, dass die christliche Religion aufrecht erhalten werden möge.
Da es Gott gefallen hat, uns über sein Volk zu setzen, so ist es recht und billig, dass wir beständig nach unserem Vermögen für die Erhaltung, das Heil und den Schutz dieses Volkes Sorge tragen.
Deshalb gebieten wir, als treue Nachfolger unserer Vorfahren, dass wir billig den kirchlichen Verordnungen gehorsam sind, welche für gut befunden haben, dass man die Ketzer von dem Angesichte Gottes und aller Katholischen überall verstoßen, verdammen und verfolgen sollte, nämlich 5 die Waldenser oder Insabbathicos (das ist, welche die Sabbate oder heiligen Tage der römischen Kirche nicht feiern), welche sich auch Pauperes de Lugduno (oder Arme von Lyon) nennen, und alle andern Ketzer, deren so viele sind, dass man sie nicht alle zählen kann, und welche von der heiligen Kirche in den Bann getan worden sind, dass sie aus unserem ganzen Reiche und Gebiete, als Feinde des Kreuzes Christi und Schänder der christlichen Religion, auch unserer Person und unseres Reiches offenbare Feinde, ausziehen und davonfliehen.
Wenn nun, von diesem Tage an und fernerhin, jemand die zuvor genannten Waldenser und Insabbathen, oder andere Ketzer von irgendwelchem Bekenntnisse, ins Haus aufnimmt, oder ihre schändlichen Predigten irgendwo anhört, oder ihnen Speise gibt, oder sich untersteht, ihnen irgendeine Wohltat zu erweisen, der soll wissen, dass er in Gottes und unsere eigene Ungnade gefallen sei und dass er Strafe verdient habe, weil er ein Laster der beleidigten Majestät begangen hat, und sollen seine Güter, ohne sich weiter beklagen zu mögen, der königlichen Schatzkammer zufallen.
Ferner befehlen wir, dass dieser unser Befehl und ewig bleibende Verordnung in allen Städten, Festungen und Dörfern unseres Reiches und unserer Herrschaft, und in allen Ländern unseres Gebietes von den Bischöfen und andern Regenten der Kirche, und von allen Statthaltern, Amtleuten, Räten des Gerichts und andern Amtsbedienten alle Sonntage abgelesen und allem Volke zur Beobachtung vorgestellt werde, und dass man alle Übertreter mit der zuvor erwähnten Strafe belegen soll.
Auch bestimmen wir: Wenn jemand, er sei edel oder unedel, einige von den vorgenannten Ketzern, welche nach dreitägiger Verkündigung und erfolgter Kenntnisnahme dieses unseres Befehls unser Gebiet nicht verlassen, irgendwo in unsern Landen finden sollte, die mit ihrem Auszuge nicht eilen, sondern hartnäckig zurück bleiben würden, und tut ihnen alles Übel, Schmach und Schande an, nur den Tod und die Lähmung der Glieder ausgenommen, der soll deswillen keine Strafe zu fürchten haben, sondern soll wissen, dass er vielmehr unsere Gunst damit verdient habe, und dass seine Tat uns sehr lieb und angenehm sei.
Gleichwohl geben wir diesen schändlichen Ketzern, obschon sie solches nicht verdient und es auch gegen den Bescheid ist, noch Aufschub bis morgen, welches Allerheiligen-Tag ist, alsdann sollen sie entweder unser Land geräumt, oder einen Anfang gemacht haben, solches zu räumen.
Rücksichtlich derjenigen aber, welche nach der Zeit noch in unserem Lande verbleiben werden, geben wir allen unsern Untertanen und einem jeden insbesondere Vollmacht, dieselben zu berauben, zu plündern, mit Stöcken zu schlagen und schändlich zu misshandeln.
Dieser Befehl war unterzeichnet von dem königlichen Schreiber Wilhelmus de Basia im Jahre des Herrn 1194 aufgesetzt.
Abr. Mellinus in der Geschichte der Verfolg. und Mart., das 2. Buch, gedruckt im Jahre 1619, Fol. 444. A aus Pr. Pregna Direct. Inquisit., Teil 2, Auslegung 39, desgleichen Joh. Marianna, Vorrede über Lucan. Tudens.
Auf welche Weise aber dieser Befehl des Ilphonsus gegen die armen Waldenser in dem Königreiche Arragonien vollzogen worden sei, kann man nicht wissen, weil dem Anscheine nach die Geschichtsschreiber dieses Jahrhunderts, der Grausamkeit, die an jenen ausgeübt wurde, mit Vorbedacht nicht Erwähnung getan, ohne Zweifel, weil sie sich der Sache geschämt haben.
Von dem Ursprunge der Inquisition, dem geistlichen Gerichte gegen die Waldenser und Albigenser, durch den Papst Innocentius den Dritten, im Jahre 1198 Im Jahre 1198 ist Innocentius der Dritte an Cälestinus Stelle Papst geworden, welcher bei seiner Einweihung die Worte Johannes des Täufers, welche er von Christo geredet, auf sich selbst gedeutet hat:
Wer die Braut hat, ist der Bräutigam, aber der Freund des Bräutigams stehet und höret ihn, und erfreut sich über des Bräutigams Stimme.
Auf Grund jener Worte hat Innocentius seine Mitgespielen, die Kardinäle, Erzbischöfe und Bischöfe also angeredet:
Bin ich nicht der Bräutigam, und ein jeder unter euch ein Freund des Bräutigams? Ja, ich bin der Bräutigam, denn ich habe die edle, reiche und hoch erhabene, ja, die ehrbare, reine, holdselige und heilige römische Kirche zu meiner Braut, welche, nach Gottes Verordnung, die Mutter aller Gläubigen und die oberste Meisterin aller Kirchen ist.
Diese ist weiser als Sarah, vorsichtiger als Rebecca, fruchtbarer als Lea, angenehmer als Rahel, andächtiger als Anna, reiner als Susanna, tapferer als Judith, schöner als Esther.
Viele Töchter haben große Reichtümer gesammelt, aber sie hat diese alle übertroffen; mit derselben habe ich mich auf eine sakramentalische Weise vermählt.
Diese Braut ist nicht ohne Reichtümer an mich vermählt worden, sondern hat mir ihren köstlichen Brautschatz gegeben, nämlich die Fülle der geistlichen und die Fülle der zeitlichen Macht. Innocent, in der Einweihung der Päpste, Rede 3, Pag. 19.
Dieser Papst nun, Innocentius der Dritte, ist der erste gewesen, welcher das Amt der Inquisition, das geistliche Gericht, durch dazu eingesetzte Ketzermeister (Inquisitoren), eingesetzt hat; er hat zu dem Ende an den Erzbischof von Auxitana im 1. Jahre seiner päpstl. Regierung am 1. April einen Brief geschrieben, in welchem er sehr über die Feinde von St. Peters Schifflein klagt, wie er’s nennt und worüber er sich in folgendem äußert:
Wir verlangen, dass ihr und eure Mitbischöfe, durch eure Vorsichtigkeit, euch um so kräftiger gegen diese Krankheit bewahren sollt, womit er auf die Lehre der Waldenser und Albigenser zielt, und derselben desto heftiger widersteht, weil zu befürchten ist, dass der gesunde Teil des Leibes von dem kranken auch angesteckt werden möchte, damit durch solche Befleckungen, welche wie ein Krebs fortkriechen, die Gemüter der Gläubigen, wie durch ein allgemeines Verderben, nicht besudelt werden.
Deshalb erlauben wir eurer brüderlichen Liebe und gebieten euch ernstlich, durch diesen apostolischen Brief, dass ihr alle eure Kräfte aufbietet, um alle Ketzereien auszurotten und diejenigen, welche damit besudelt sind, aus eurer Landschaft bannt; dass ihr gegen dieselben und alle diejenigen, welche damit besudelt sind, oder mit denselben irgend Gemeinschaft haben, oder welche öffentlich im Verdachte sind, dass sie mit ihnen einen genauen Umgang gehabt, nicht nur alle Schärfe der Kirchenzucht gebraucht und das weitere Klagen ihnen verwehrt, sondern dass ihr auch, wenn es die Not erfordert, dieselben mit der Kraft des weltlichen Schwertes durch die Fürsten oder durch das Volk bezwingt oder straft.
Über diese Wort macht der papistische Erklärer die Randanmerkung: Bis auf diese Zeit waren noch keine (Inquisitoren) Ketzermeister von dem Papste ausgesandt oder eingesetzt. Schol. Poncif. Francisc., Pag. wie oben.
In demselben Monat, nämlich den 21. April 1198, zwanzig Tage nach der Ausfertigung des ersten Briefes, hat der Papst Innocentius der Dritte noch einen Brief geschrieben, welcher nicht nur an den vorgenannten Bischof von Auxitana, sondern auch an die Erzbischöfe von Aix Narbonne, Vienne, Arles, Ebredun, Tarracona, Lyon gerichtet war, und er hat zugleich zu seinen Ketzermeistern Reinerius und Guido gesetzt, um diejenigen gefangen zu nehmen, welche der Herrschaft der römischen Kirche zu entgehen suchten.
Der Inhalt des Briefes ist gegen die Waldenser gerichtet und enthält den Befehl, dieselben als kleine Füchse zu fangen, welche den Weinberg verderben.
Endlich befiehlt er ihnen, sie des Landes zu verweisen.
Epist. decretal., Lib. 1, Pag. 56–57, gedruckt zu Köln.
Im folgenden Monate, nämlich den 13. Mai des Jahres 1198, hat derselbe Papst Innocentius der Dritte zu gleichem Zwecke noch einen Brief geschrieben, worin er wiederholt befahl, die kleinen Füchse zu fangen, und ihnen versprach geistliche Richter (Inquisitoren) zu senden; er fährt dann in seinem Briefe fort:
Wir bitten ermahnen und flehen euch alle sämtlich im Namen des Herrn, und befehlen euch um der Vergebung der Sünden willen, dass ihr dieselben, nämlich die Inquisitoren, Reinerius und Guido, freundlich aufnehmt und ihnen gegen die Ketzer kräftig und tapfer beisteht, auch ihnen mit Rat und Tat die Hand bietet.
Weil aber der Bruder Reinerius wegen wichtiger Geschäfte der Kirchen genötigt worden, auf Befehl des apostolischen Stuhles vorher nach Spanien zu gehen, so wollen und gebieten wir gleichwohl, dass ihr Erzbischöfe und Bischöfe, wenn ihr von dem Bruder Guido darum ersucht werdet, gegen die Ketzer, welche er euch nennen wird, das geistliche Schwert ziehen sollt; die weltlichen Güter aber lasset der Schatzkammer anheimfallen, die Ketzer aber des Landes verweisen und also die Spreu von dem Korne scheiden.
Ferner allen denjenigen, die in so großen Gefahren, wie sie nun der Kirche über dem Haupte hängen, derselben zur Aufrechterhaltung des christlichen Glaubens getreulich und gottselig zur Seite stehen werden, vergönnen wir Freiheit, Ablass oder Vergebung ihrer Sünden, welchen wir allen denen gegeben haben, die nach St. Peters und St. Jacobs Kirche wallfahrten gehen.
Gegeben zu Rom, auf den Tag wie oben, im Jahre 1198, eben daselbst, Pag. 98.
Fünf Männer und drei Frauen werden zu Troeyes, in der Campagne, im Jahre 1200 verbrannt, desgleichen werden einige zu Metz ausgetrieben Ungefähr zwei Jahre nach der Zeit, als die drei blutigen Briefe des Papstes Innocentius des Dritten ans Licht kamen, welche von der Verfolgung und Unterdrückung der wahren wehrlosen Christen handelten, die gewöhnlich Waldenser, von ihren Feinden und Verfolgern aber Poplicanen oder Publicanen und Sünder genannt wurden, ereignete es sich im letzten Jahre dieses zwölften Jahrhunderts, nämlich im Jahre 1200, dass in der Stadt Troeyes in der Campagne, vermöge des päpstlichen Befehls und auf Veranlassung der daselbst regierenden Obrigkeiten, acht Personen, welche eben dasselbe Bekenntnis taten, als oben von den Waldensern angeführt worden ist, denn sie widersprachen der Würde des Papstes, der Kindertaufe, dem Eidschwören, der Obrigkeit des Blutgerichtes, worunter fünf Männer und drei Frauen, welche der papistische Schreiber der großen Chronik der Niederlande Popelicanos genannt, gefänglich eingezogen wurden.
Diese drei Personen sind übrigens nicht wegen einiger bösen Werke, sondern nur wegen ihres Glaubens von den Papisten angeklagt worden, bei welchem Glauben sie jedoch standhaft beharrten, ohne davon abzuweichen.
Sie wurden deshalb alle in demselben Jahre zum Feuer verurteilt und haben ihre Leiber Gott zu einem Brandopfer aufgeopfert und ihre Seele in die Hände Gottes befohlen.
Wie die Christen aus Metz vertrieben und ihre Bücher verbrannt worden sind Um dieselbe Zeit sind auch viele Christen zu Metz, welche mit den Waldensern eben dasselbe Bekenntnis taten (weil sie die Heil. Schrift in ihre Muttersprache übersetzt und gelehrt hatten), schändlich vertrieben und ihre Bücher verbrannt worden.
Der papistische Schreiber der großen holländischen Chronik nennt sie, aus dem alten Geschichtsschreiber Albericus, einige von den Sekten der Waldenser, und sagt, dass einige Äbte ausgesandt waren, um gegen sie zu predigen, dass diese einige Bücher, die aus dem Lateinischen in deren Muttersprache übersetzt waren, verbrannt und also, schreibt er, die vorgenannte Sekte ausgerottet haben.
Eines Nucienf. Mönchen große holländische Chronik, gedruckt zu Frankfurt im Jahre 1507, Pag. 189.
Wenn nun das eben Angeführte zur Bestätigung der obigen Geschichte dient, so wollen wir
hiermit die Verfolgungen des zwölften Jahrhunderts beschließen und uns zum dreizehnten
Jahrhundert wenden.