Nachdem die tausendjährige Zeit zu Ende gebracht ist, wird im Anfang des elften Jahrhunderts der berühmte Anshelmus angeführt, welcher sagt, dass die Taufe eine Erfüllung aller Gerechtigkeit sei. Ferner, dass die Taufe Christi ein Wasserbad im Wort sei. Ferner, dass zu seiner Zeit ein jeder in dem Namen Gottes und Glauben an ihn getauft worden sei. Ferner, dass die Gläubigen damals auf oder im Namen Christi getauft worden seien. Ferner, dass die Aufgewachsenen zuvor in der christlichen Lehre unterwiesen werden mussten. Ferner, dass man nach der Taufe nicht abermals in der Buße von den toten Werten Grund legen müsse, über Hebr 6,1–3. Ferner, dass die Gläubigen, nämlich durch die Taufe, in die Kirche Christi gebracht werden. Endlich, dass die zwölf Männer zu Ephesus, Apg 19, von Paulus wieder getauft worden seien.
Algerus folgt nach Anshelmus; dieser redet von der Kraft und Wirkung Gottes bei der Taufe, und dass des Teufels Unkeuschheit in oder durch die Taufe gedämpft oder abgewaschen werde.
Burchardus Wormatiensis gibt eine schöne Erklärung von der Taufe, wenn er sagt, dass die Untersuchungen des Glaubens zu dem Ende geschehen, damit man erfahre, ob die heiligen Worte des bekannten Glaubens in dem Herzen des Täuflings tief eingewurzelt seien, und ob er in dem Glauben standhaft beharren wolle.
Lanfrancus widersetzt sich nachmals der Kindertaufe.
Das Zeugnis des Bruno und Berengarius, welches sie sowohl gegen die Kindertaufe als auch gegen die Verwandlung des Brotes herausgegeben haben, wird angeführt und ausführlich erklärt. Ferner auch die Zeit, wann sie ihre Lehre angefangen und mit ihrem Blut vollendet haben.
Ein gewisses Kirchenbuch des alten Beroldus wird angeführt und was darin von dem Artikel der Taufe zu lesen ist; nämlich von der elften Anrede, welche an die Ankömmlinge wegen der Taufe gehalten wurde, wenn ihnen der Weg der Weisheit und der Glaube vorgelegt wurde.
Von Trivon Trevirensis, und wozu er die Täuflinge zu seiner Zeit ermahnt habe, wird Nachricht gegeben. Ferner, wie er die gläubige Frau Syranna und deren Sohn nach vorhergegangener Unterweisung getauft habe.
Der letzte Zeuge, welcher wegen der Taufe angeführt wird, ist Juo Carnotensis, welcher sich, ohne verschiedene andere Stücke, in dem Artikel der Taufe sehr klar und leichtsinnig erklärt, wenn er sagt, dass die Ankömmlinge vor der Taufe das Glaubensbekenntnis zu bekennen pflegten. Ferner, dass sie dann unter den Antworten von den alten Bosheiten abgewaschen wurden. Ferner, dass eigentlich ihre Taufe auf den heiligen Ostersabbat geschehen sei und dass man sie dann erst unterwiesen habe. [Anmerkung: Aus dem NT kann man nicht entnehmen, dass nur auf bestimmte Zeiten getauft werden sollte. Siehe Apg 9,18; 16,33; 18,8; 19,5 und andere Stellen. Die Taufe sollte erfolgen, wenn ein wahrhaft bußfertiger Mensch diese begehrt. Eine Unterweisung muss zudem vor der Taufe geschehen.] Ferner, dass diejenigen, welche die Taufe begehrten, mit Gebeten des Teufels Joch abwerfen mussten. Endlich, dass sie gefragt wurden: Glaubst du an Gott? Hier wird angeführt, was mit den zuvor angegebenen Reden des Juonis zu erkennen gegeben wird.
Zuletzt wird gemeldet, dass sich Juo auch den Mönchsorden widersetzte; desgleichen dem Unterschied der Speise. Hiermit wird die Beschreibung der Taufe in diesem Jahrhundert abgekürzt.
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Das tausendste Jahr ist zu Ende, wir sind zu den nachfolgenden Jahren gekommen, welche Zeit das elfte Jahrhundert genannt wird. Wir wollen mit unseren Gedanken durch dasselbe hindurch wandern und untersuchen, was es damals mit der wahren Kirche für eine Beschaffenheit gehabt hat, ob auch die Einsetzung Christi, insbesondere in dem Artikel der heiligen Taufe und den Umständen, welche dazu erfordert werden, recht unterhalten worden sei.
Um nun solches aufrichtig anzufangen und zu endigen, wollen wir uns zu einigen alten Schreibern wenden, welche von der Beschaffenheit der Umstände dieser Zeit oder wenigstens, welche nach der Zeit von demjenigen, was sich in Ansehung der Religion zugetragen hat, geschrieben haben.
Im Jahre 1010 oder nach Jac. Mehrnings Ordnung im Anfang des elften Jahrhunderts, hat sich der berühmte und fast überall bekannte Anshelmus, welcher, wie es scheint, die Kindertaufe einstmals mit verschiedenen scharfsinnigen, doch menschlichen Gründen behauptete, durch verschiedene Schriften ausgezeichnet; es hat sich aber damals und später herausgestellt, dass er von dem Gegenteil überzeugt worden ist und dass solches bereits ziemlich in ihm eingewurzelt war, wie denn, dem Bericht nach, bis auf den heutigen Tag davon noch mehrere schöne Stücke übriggeblieben sind, bis hier welche mit der Kindertaufe nicht wohl übereinstimmen, sondern wenn man sie mit geistigen Augen ansieht, dagegen streiten.
Davon wollen wir einige zu einer Probe anführen, mit dem Vertrauen, dass, wenn du anders unparteiisch bist, du mit uns, wie aus einem Mund, dasselbe sagen oder wenigstens zustimmen wirst.
Was Anshelmus wegen des Verdachtes von der Kindertaufe zugeschrieben wird, als dass er in Eph 4 und in Hebr 10 mit Meginhardus von dem Glauben an Günth. einstimmig gewesen sein sollte, solches lassen wir diejenigen sagen, welche darin mehr Licht gehabt, als uns etwa davon vorgekommen. Unterdessen haben wir wichtige Ursachen, welche uns bewegten, von ihm das Gegenteil anzuweisen. So ist es auch mit dem beschaffen, das ihm zugeschrieben wird und er soll angemerkt haben in Mt 25, in 1Kor 7, von derselben Lehre und von der Eintracht, Gnade und freien Willen, welche Dinge, gleichwie auch das oben gemeldete, wir in seinem Wert lassen, mit der Bedingung, dass wir unsere Erklärung hierüber bei uns behalten wollen. Bapt. Hist., Pag. 582 aus Cent. Magdeb. 11., Cap. 4, von der Taufe.
Dass die Taufe nötig sei, lehrt Anshelmus (über Mt 3 ). Die Taufe, sagt er, ist eine Erfüllung aller Gerechtigkeit; wenn auch jemand es in der Gerechtigkeit, Gottesfurcht, im Almosengeben, Fasten und der Keuschheit so hoch brächte, als er immer konnte, so ist es gleichwohl ohne Nutzen für ihn, wenn ihm die Gnade der heiligen Taufe mangelt. [Anmerkung: Sollte der Gläubige die Taufe begehren, aber sie aus irgendeinem unverschuldeten Grund nicht erlangen können, so wird Gott ihn gnädig ansehen.]
Es ist klar, dass Anshelmus hier sein Auge auf dasjenige gerichtet habe, was Jesus Christus, unser Seligmacher, zu Johannes gesagt hat, als Johannes sich weigerte, ihn mit Wasser zu taufen: Lass es nun so geschehen, denn es gebührt uns, sagt der Herr, alle Gerechtigkeit zu erfüllen (Mt 3,15).
Dieses, wie Lk 3,23 berichtet, ist geschehen, als Jesus in dem dreißigsten Jahr seines Alters war, und als das Volk, welches aus Jerusalem kam, von Johannes in dem Jordan getauft worden ist.
Wenn wir nun eben angegeben haben, dass Anshelmus sein Auge auf die Taufe Christi gerichtet habe, und dass Christus diese eine Erfüllung aller Gerechtigkeit nennt, so ist daraus zu erkennen, dass er hier nicht von der Kindertaufe handle, denn in derselben kann nicht einmal eine einzige Gerechtigkeit, viel weniger alle Gerechtigkeit erfüllt werden, was umso mehr daraus zu erkennen ist, weil er an demselben Ort sagt, dass, wenn jemand noch so gerecht, gottesfürchtig und keusch wäre, auch noch so viel Almosen gäbe und fastete, er davon doch keinen Nutzen haben würde, wenn ihm die Gnade der heiligen Taufe mangelte; denn Gerechtigkeit und Gottesfurcht ist keine Übung oder Werk der jungen Kindlein, sondern allein der verständigen, ja, gottesdienstlichen Personen.
Pag. oben angeführt: Anshelmus über Eph 5, die Taufe Christi, sagt er, ist ein Wasserbad im Wort; nimmst du das Wasser hinweg, so ist es keine Taufe; nimmst du das Wort hinweg, so ist es auch keine Taufe.
Was wird damit anderes zu erkennen gegeben, als dass das Wort Gottes von der Taufe nicht geschieden werden kann? Dieses Wort Gottes bei der Taufe besteht nicht nur darin, dass einige Worte aus der Schrift in oder über die Taufe, oder über diejenigen, die getauft worden sind, ausgesprochen wurden, sondern dass das Wort des Glaubens vor und bei der Taufe den Täuflingen gepredigt worden ist (Mk 16,15–16; Röm 10,8).
Pag. 583, Nr. 6. Anshelmus (Enarrat. in Evang.) sagt, dass der Vater sich mit einer Stimme hören ließ, dass der Heilige Geist in der Gestalt einer Taube herabkam und dass der Sohn, als er in seiner Menschheit gewesen ist, getauft worden sei. Durch diese Worte wird augenscheinlich auf die heilige Dreieinigkeit, in deren Namen und Glauben ein jeder unter uns getauft wird, gedeutet.
Hier sieht er wieder auf die Taufe Christi, wovon die heiligen Evangelisten bezeugen, dass, als er ungefähr im dreißigsten Jahr seines Alters getauft worden ist, sich die Himmel über ihm geöffnet hat und dass der Heilige Geist in Gestalt einer Taube auf ihn herab gefahren sei, auch dass eine Stimme vom Himmel oder von Gott, seinem himmlischen Vater, gekommen sei und gesagt hat: Dieses ist mein lieber Sohn, an welchem ich ein Wohlgefallen habe (Mt 3,16–17; Mk 1,10–11; Lk 3,22).
Dieses alles, wie oben berichtet worden ist, dient zu nichts anderem als zu einem Vorbild der Taufe der erwachsenen, verständigen und gläubigen Nachfolger Christi, welches Anshelmus mit folgenden Worten nicht undeutlich zu erkennen gibt: In dessen Glauben und Namen wird ein jeder unter uns getauft.
Merkt darauf, wenn er sagt »ein jeder unter uns«; damit gibt er zu erkennen, ein jeder insbesondere, und alle gemeinschaftlich, nämlich, welche als Mitglieder zu der Gemeinde Christi gehörten, sodass der Redensart, deren er sich bedient, zufolge alle und ein jeder unter ihnen, nicht nur im Namen der heiligen Dreieinigkeit, sondern auch in und auf denselben Glauben getauft wurden.
Pag. 585. Anshelmus über Röm 6: Wir werden, sagt er, auf den Tod Christi getauft, damit wir, die wir an seinen Tod glauben und demselben nachfolgen, als Tote leben; weil wir aber durch die Taufe der Sünde tot sind, sollen wir nicht wieder der Sünde leben, sodass es wieder nötig wäre, derselben abzusterben; denn wir sind in den Tod Christi, das heißt auf die Gleichheit des Todes Christi getauft, damit, gleichwie er einmal abgestorben ist und jederzeit lebt, wir auch, die wir dem Bösen einmal abgestorben sind, jederzeit dem Guten leben mögen, und gleichwie ein Toter nicht mehr sündigen kann, so auch wir, die wir mit Christus gestorben sind, uns nicht mehr in Todsünden verwickeln lassen sollen.
Der Sinn der Worte des Anshelmus ist dieser: Dass man Sorge tragen müsse, nach der Taufe nicht wieder in Sünden zu leben, weil durch die Taufe die vorhergegangenen Sünden, worin man gelebt hat, getötet und durch den Tod Christi gleichsam in ein Grab gelegt worden sind; dies kann aber nur mit der Taufe der gläubigen Bußfertigen, keineswegs aber mit der Taufe der jungen Kinder vereinigt werden, weil es gewiss ist, dass die bezeichneten und erforderten Stücke, welche zur Taufe gesetzt werden, bei jungen Kindlein nicht vorhanden sein können.
Denn wie kann bei den Kindlein die Taufe eine Absterbung ihrer vorher begangenen Sünden sein, da dieselben zuvor nicht in Sünde gelebt haben? Wie können diejenigen ihre Sünde durch die Taufe in den Tod Christi begraben lassen, welche zuvor ihren Sünden nicht haben absterben können oder nötig hätten abzusterben?
Somit spricht Anshelmus in den obigen Reden nur von der Taufe der erwachsenen, verständigen und bußfertigen Christen, die ihren vorher begangenen Sünden abgestorben und sich durch die Taufe in den Tod Christi begraben lassen, um in einem neuen Leben aufzuerstehen.
Pag. 588, No. 6. Die Erwachsenen mussten zuvor in der christlichen Lehre unterwiesen werden, wie Anshelmus über Mt 3 schreibt. S. Clemens und andere haben denen, die in Lastern gelebt haben, sich nachher bekehrt und die Taufe begehrt haben, sieben Tage und auch noch mehr in Mäßigkeit zu fasten zur Vorbereitung auferlegt; auch den Katechismusjüngern wird eine geraume Fastenzeit zur Vorbereitung auf die Taufe vorgeschrieben. [Anmerkung: Gemäß Apg 2,38 ist als Voraussetzung für die Taufe ein bußfertiges Herz vonnöten. Ein Auflegen von Fasten und anderen Werken kann aus der Schrift nicht abgeleitet werden.]
So scheint das Licht des Zeugnisses der Wahrheit, sagt der Schreiber, der dies aufgezeichnet hat, auch mitten aus den Finsternissen des Papsttums stark hervor.
Was der Schreiber hinzugesetzt hat, wollen wir nicht erwähnen, sondern uns zu den angeführten Worten des Anshelmus wenden; wir können dieselben nicht betrachten, ohne darin gewahr zu werden, dass er von der Taufe der Gläubigen und Bußfertigen handle, denn wenn er sagt: Von den Erwachsenen, von denen, welche zuvor in der christlichen Lehre unterwiesen wurden; von denen, welche, da sie in Lastern gelebt hatten, sich bekehrten; von denen, welche getauft werden wollten, dass ihnen sieben Tage in Mäßigkeit zu fasten auferlegt wurde, und was den Katechismusschülern eine geraume Zeit vor der Taufe vorgeschrieben wurde, so wird damit klar ausgedrückt, dass die Taufe, wovon er an diesem Ort handelt, von der Taufe der jungen Kindlein sehr verschieden sei, denn dergleichen Dinge können ihnen nicht zugeschrieben werden.
Pag. 593, Nr. 5. D. Vicecomes führt an, Buch 2, Kap. 4, aus Anshelmus, dass derselbe über die Worte Pauli, Hebr 6,1–3 gesagt hat: Wir wollen nicht wieder Grund legen von der Buße, von den toten Werken und vom Glauben an Gott, von der Taufe, von der Lehre, das ist der Lehre, welche euch anfänglich übergeben worden ist.
Er erklärt die Worte des Apostels an die Hebräer, von welchem ein jeder hinlänglich weiß, dass sie an die gläubigen Brüder aus den Hebräern geschrieben sind, welche in dem Anfang ihres Glaubens Christus angenommen haben und durch die Taufe dasselbe hatten versiegeln lassen.
Dieselben wurden an demselben Ort zur Standhaftigkeit im Glauben, den sie angenommen hatten, ermahnt, und dass sie zu den Anfängen der christlichen Religion, worauf sie getauft waren, nicht wieder zurückgehen, sondern dass sie zur Vollkommenheit derselben fortschreiten sollten.
Dies ist dasjenige, was Anshelmus, aus obigen Worten, den Glaubensgenossen seiner Zeit zu Gemüte zu führen sucht, damit sie ihre Taufe und das Bekenntnis desselben zur Ehre Gottes, zur Auferbauung ihres Nächsten und zur Errettung ihrer eigenen Seelen betrachten möchten.
Pag. oben angeführt. Vicecomes, Buch 5, Cap. 35. Anshelmus über Lk 2, gleichwie Jesus nach der Reinigung in den Tempel gebracht wurde, so werden auch diejenigen, welche gläubig werden, in die Kirche Christi gebracht.
Wenn er von denjenigen redet, welche, wenn sie gläubig werden, in die Kirche, das ist in die Gemeinde Christi, gebracht werden, so zielt er damit auf solche Mitglieder, welche, indem sie auf den Glauben sich taufen ließen, durch solches Mittel für Mitglieder in der christlichen Gemeinde erkannt und angenommen worden sind. Denn dieses ist der Zweck, wozu dieser Spruch des Anshelmus in der Taufgeschichte angeführt wird.
Was die zwölf Männer von Ephesus betrifft, von denen man liest, Apg 19,1–5, welche mit der Taufe des Johannes getauft waren, so behauptet er über Mt 3, dass sie von Paulus wiedergetauft worden seien. Als Grund hiervon gibt er an, dass eigentlich die Taufe des Johannes die Vergebung der Sünden nicht bewirken konnte, weil das Blut Christi, welches die Sünde austilgt, damals noch nicht vergossen war, und dass Johannes, welcher ein Vorläufer der Predigt Christi gewesen ist, gleichfalls nach seiner Erklärung ein Vorläufer der Taufe gewesen ist.
Im Jahre 1024. Nahe bei oder ein wenig nach den Zeiten des Anshelmus wird Algerus genannt, welcher, wenngleich er etwas dunkel geschrieben hat, dennoch so viel Licht in Ansehung dieser Sache gegeben hat, dass ein unparteiisches christliches Gemüt daraus hinlänglich beurteilen kann, dass er in diesem Punkt der evangelischen Wahrheit nach der Lehre Christi und dem Gebrauch seiner Apostel gefolgt ist, wovon wir einige wenige Umstände zur Probe geben wollen.
Taufgesch. 583: Algerus spricht, Buch 3, von dem Opfer des Leibes Christi, Kap. 3: Wer kann ein Kind des Teufels zu einem Kind Gottes wiedergebären, als nur Gott der Vater? Wer kann die Sünder gerecht machen, als nur der, welcher für unsere Sünden gestorben ist, nämlich Christus? und da alles, was in der Taufe verhandelt wird, geistig ist, wer kann solches ausrichten als der Heilige Geist?
Er spricht an dem vorgenannten Ort, woher die Taufe ihre Kraft habe, und woher hauptsächlich ihre Wirkungen kommen; und in Wahrheit er sucht, findet und weist solches nicht an in dem Wasser, wie heutigen Tages viele tun, welche die jungen Kindlein taufen, insbesondere die Römischgesinnten, sondern er sucht, findet und weist solches an in der Wirkung Gottes des Herrn, welches er mit dem Namen Vater, Sohn und Heiliger Geist ausspricht.
Gott dem Vater schreibt er zu, dass er den Täufling von einem Kind des Teufels zu einem Kind Gottes wiedergebäre.
Von dem Sohn zeugt er, dass er, der für unsere Sünden gestorben ist, die Sünder, wenn sie getauft werden, gerecht mache.
Von dem Heiligen Geist sagt er, dass, da alles, was in der Taufe verhandelt wird, geistig ist, so werde auch alles, was in der Taufe geschieht, durch den Heiligen Geist geistig ausgerichtet.
Es urteile nun ein jeder ohne Vorurteil, ob solche Wirkungen bei jungen Kindlein oder Bejahrten, wenn sie getauft werden, statthaben können; wir haben das Vertrauen, dass jeder sagen wird, dass nicht das Erstere, sondern das Letztere der Wahrheit gleichförmig sei.
Pag. 585, Nr. 9. Von der Taufe Kraft und Nutzen sagt Algerus, Buch 3, von dem Abendmahl, Kap. 4: Damit die Gnade Gottes über uns gnadenreich werde, hat sie in der sakramentalischen Gestalt, nämlich der Taufe, nicht so sehr auf die Würde und das Ansehen, als auf ihre dazu erfordernde Angemessenheit Rücksicht genommen; denn gleichwie das Wasser besser als alle anderen feuchten Dinge auslöscht, reinigt und weiß macht, so löscht und dämpft auch die Taufe die Unkeuschheiten des Fleisches und wäscht die Unreinigkeiten der Sünden ab, sowohl der wirklichen Sünden als
Hier werden wieder verschiedene Dinge erzählt, welche nicht nur auf die Kindertaufe nicht passen, sondern auch derselben hinlänglich widersprechen.
Denn erstlich, wenn hier von der Gnade Gottes geredet wird, dass sie von der sakramentalischen Gestalt, nämlich der Taufe, nicht so sehr auf die Würde oder das Ansehen, nämlich der Personen, an welchen diese sakramentalische Gestalt oder die Taufe hätte bedient werden mögen, als auf ihre erfordernde Zweckmäßigkeit sehe, so wird ja in den Täuflingen einige Angemessenheit angewiesen, worauf die Gnade Gottes ihre Absicht gerichtet hat; aber welche Bequemheit kann in den Täuflingen sein, worauf die Gnade Gottes ihre Absicht gerichtet haben sollte, wenn es nicht der Glaube an Jesus Christus, die wahre Buße, die Unterwerfung an die Gebote Gottes und dergleichen Dinge mehr wären, welche zur Taufe erfordert wären?
Zweitens, wenn in obigen Reden festgestellt wird, dass die Taufe die Unkeuschheiten des Fleisches lösche und dämpfe, und die Unreinigkeiten der Sünden, sowohl der wirklichen Sünde , abwasche, so erhellt daraus ebenfalls, dass er von solcher Taufe und von solchen Täuflingen handelt, worin einige Unkeuschheiten des Fleisches, Unreinigkeiten der Sünden, ja, wirkliche Sünden abgewaschen werden können. Denn sonst würde er sich selbst widersprechen. Was dies nun aber für Personen seien, ob junge Kindlein oder erwachsene Leute, wo dergleichen Sünden stattfinden, und die es nötig haben, davon abgewaschen zu werden, kann jeder Verständige beurteilen.
Im Jahre 1042 oder fast in der Mitte dieses elften Jahrhunderts, wird Burchardus mit dem Zunamen Wormatiensis, womit man sagen will, aus der Stadt Worms in Deutschland gebürtig, genannt. Dieser gibt unter anderem über Glaubensuntersuchungen Auskunft, welche bei der Taufe mit den Täuflingen, teils in seiner Zeit, teils vorher vorgenommen zu werden pflegten.
Hiervon gibt D. Vicecomes, Buch 2, Kap. 28, in seinen von der Taufe im elften Jahrhundert angegebenen Stellen folgende Beschreibung, welche auch in der Taufgeschichte, Pag. 592, Nr. 1, gefunden wird.
Burchardus Wormatiensis, Buch 6, von den Sakramenten der Kirche, sagt: Die Untersuchungen geschehen zu dem Zweck, um sich die Überzeugung zu verschaffen, ob auch nach der Entsagung des Satans ihm, nämlich dem Täufling, die heiligen Worte des bekannten Glaubens tief ins Herz eingewurzelt seien, und ob er standhaft im Glauben beharren wolle.
Das ist ja von der Taufe auf den Glauben und des Bekenntnisses desselben nach der Einsetzung Christi und den Exempeln der Apostel, samt der ersten apostolischen Kirche, deutlich und klar gesprochen, weshalb wir auch nicht nötig haben, ein Wort zur Erläuterung beizufügen und zu anderen übergehen wollen, welche in oder um dieselbe Zeit ganz dasselbe Zeugnis gelehrt und, so viel in ihrem Vermögen gewesen, mit der Tat und ihren Werken bekräftigt haben.
Im Jahre 1051. Dies ist das Jahr, in welchem die Schreiber den Gelehrten Lanfrancus anführen, welcher sich auch gegen die Kindertaufe geäußert und dieselbe widerlegt hat. Siehe P. J. Twisck, Chronik, das elfte Buch auf das Jahr 1051, Pag. 384, Col. 1, aus Guitmundus und Seb. Franck, Fol. 58.
Im Jahre 1060. Damals haben zwei vortreffliche, gelehrte und gutmeinende Personen, welche in der Zeit wegen ihrer großen Erkenntnis und Freimütigkeit sehr berühmt gewesen sind, sich in der Bekämpfung der Kindertaufe und mehrerer anderer Stücke der Römischen Kirche besonders ausgezeichnet. Der eine derselben, Bruno genannt, ist Bischof zu Angiers in Frankreich, der andere aber, Berengarius, ist sein Diakon gewesen.
Diese haben solche Lehre im Jahre 1035 auszubreiten angefangen und damit manches Jahr fortgefahren. Berengarius hat seine Lehre bis ins Jahr 1079 fortgesetzt, die Verwandlung des Brotes, wie die Jahresgeschichte ausweist, bestritten.
Um dieses alles in der Kürze zusammenzufassen, wollen wir dasjenige angeben, was von diesem Stück in der Einleitung des Märtyrerspiegels angeführt ist.
In dem Jahre Christi 1035 (steht daselbst, Pag. 48, Col. 2) hat Berengarius, Erzdiakon zu Angiers in Frankreich, sowie Bruno, der Bischof derselben Stadt, gegen die Verwandlung des Brotes und gegen die Kindertaufe zu lehren angefangen, welches sich bald durch ganz Frankreich und Deutschland ausbreitete; gegen jene hat der Papst Leo der Neunte die Geistlichen zweimal versammelt, einmal zu Rom im Jahre 1050, das andere Mal zu Vercell (Baron. im Jahre 1050, Nr. 1), von welchen die Lehre dieser beiden verdammt worden ist.
Später, als Berengarius nicht aufhörte, seine Lehre auszubreiten, ist im Jahre 1055 noch eine Versammlung der Geistlichen zu Tour in Frankreich gehalten worden (Baron. über das Jahr 1055, Nr. 4), worin sich Berengarius stellte, als ob er Reue fühle; er hat aber, als Hildebrandus, welcher nachher Papst geworden ist, eine Reise unternommen hat, wieder angefangen seine Lehre zu behaupten.
Nachher hat der Papst Nicolaus der Zweite eine abermalige Versammlung der Geistlichen zu Rom angestellt (Baron. über das Jahr 1059, Nr. 3, 4) und Berengarius vor Gericht gefordert, welcher zum zweiten Mal, sei es aus Furcht oder menschlicher Schwäche, sich gestellt hat, als ob er widerrufen wollte und des Johannes Scotus Schriften, woraus er die Meinung von der Verwandlung des Brotes genommen hatte, verbrannt; als er aber eine günstige Gelegenheit fand, hat er seine frühere Meinung wieder aufgenommen und davon verschiedene Schriften angefertigt, welchen sich dann auch einige, die das Gegenteil behaupteten, schriftlich widersetzt haben.
Später hat Hildebrandus, der nun Papst geworden war und Gregorius der Siebte genannt wurde, im Jahre 1079 eine Versammlung der Geistlichen zu Rom gehalten, wo, wie Baron. sagt, welcher nach der römischen Weise urteilt, Berengarius seine Lehre abermals widerrufen haben soll.
Ob dem aber so gewesen sei, wollen wir Gott befohlen sein lassen; es ist einmal gewiss, sagt der Schreiber der Einleitung, dass er diese Lehre 44 Jahre getrieben und Deutschland wie auch Frankreich damit angefüllt habe, woraus gefolgert werden kann, dass diese Lehre in der Weise, wie sie aus obigen Schriften ihren Anfang genommen hat, so auch wieder viele Jünger nachgelassen habe. Einleitung über den Märtyrerspiegel, gedruckt im Jahre 1681, Pag. 48, Col. 2 und Pag. 40, Col. 1.
Wenngleich nun des Bruno und Berengarius Lehre im Jahre 1035 angefangen und um das Jahr 1079 in Beziehung auf diese beiden Personen geendigt hat, denn sonst ist es eine Lehre, die mit Christus angefangen, und erst mit dem Ende der Welt ihre Endschaft erreichen soll, so ist doch um das Jahr 1060 durch genannte zwei Personen die erwähnte Lehre vorzüglich in Aufnahme gekommen und hat auch damals erwähnte Lehre den größten Widerspruch erlitten, wie dies aus der Beschreibung des Jac. Mehrning und H. Montanus hervorgeht, welche beide gleichsam wie aus einem Mund reden und folgende Nachricht geben:
Im Jahre 1060 haben Bruno, Bischof zu Angiers, und Berengarius, sein Diakon, die Kindertaufe verworfen. Siehe Guitmundus, Bischof von Avers, und Durandus, Bischof von Luyk. Dies sind ihre Worte.
Bruno, Bischof zu Angiers, und Berengarius von Tours verwerfen für ihre Person die Taufe der kleinen Kinder; sie heben deshalb die Kindertaufe auf und raten den Menschen, ohne alle Furcht sich in den tiefen Abgrund von allerlei Übel zu stürzen, welche Personen erst nachher, wenn sie zu ihrem Verstand und Jahren gekommen sind, getauft werden müssten. Jac. Mehrn., Taufgesch., Pag. 591–592; H. Mont., Nichtigkeit der Kindertaufe, der zweite Druck, Pag. 82–83, aus Guitmundus im Anfang des Gesprächs von der Wahrheit des Abendmahles und Durandus im Brief gegen Bruno und Berengarius. Desgleichen, Baron. im Jahre 1035, Nr. 1. Item Alan., Buch 1, gegen die Ketzer seiner Zeit, Pag. 103–105.
Es scheint, dass die Beschuldigungen gegen diese beiden Männer Bruno und Berengarius so hoch gestiegen seien, dass sie vor Gericht gebracht worden sind, damit ihre Glaubensgründe recht erkannt und sie selbst danach verurteilt werden möchten.
Der Schreiber eines Buches ohne Angabe des Verfassers, welches unter des Barons Caraw de Clepton Büchern gefunden worden ist, schreibt von dem Verhör jenes Bruno und sagt, dass er selbst gegenwärtig gewesen sei, als dieser Bruno, welcher des Berengarius Verteidiger gewesen ist, seines Glaubens wegen gefragt wurde, und dass sie beide, Bruno und Berengarius, gesagt haben sollen, dass die Kindertaufe zur Seligkeit nicht erforderlich sei. Siehe auch Jac. Mehrn., Taufgesch., Pag. 685.
Im Jahre 1068. D. Vicecomes erwähnt eine Handschrift des Beroldus von Kirchengebräuchen, die von äußeren Gottesdienstlichkeiten derselben Zeit handelt und zugleich auch von der Taufe, und auf welche Weise dieselbe zu der Zeit unter denen, von welchen er schreibt, bedient worden sei.
Um nun zur Sache zu kommen, wenn er aus diesem Buch von der ersten Ansprache Mitteilung macht, die an die Ankömmlinge, welchen er den Namen Kinder gibt, gehalten wurde, nach der Weise Christi, welcher seine Jünger auch Kinder nannte (Joh 21,5), so sagt er, dass, als die Türe geöffnet worden ist, zu ihnen folgendermaßen gesprochen worden sei: Geht hinein, ihr Kinder, in das Haus Gottes; hört euren Vater (nämlich den Lehrer) [Anmerkung: Nennt auch niemand auf Erden euren Vater; denn einer ist euer Vater, der im Himmel ist. Mt 23,9] wie er euch den Weg der Weisheit lehrt. Taufgeschichte, Pag. 592, Nr. 3, Vicecomes, Buch 2, Kap. 43, aus Beroldus Buch von den Kirchengebr.
Hierauf erzählt er, was nachher vorgefallen ist, wenn die Türen verschlossen und die Ankömmlinge in der Versammlung waren; wie der Bischof, oder der Lehrer, ihnen alsdann das Symbolum, das bedeutet das Glaubensbekenntnis, übergeben hat, und wie er den Täuflingen den Glauben vorgetragen oder vorgesagt hat (nach der evangelischen Weise zu reden), und wie er alsdann gesagt habe: Hört den Glauben: Ich glaube an Gott den Vater Pag. oben angef., Vicec., Buch 3, Cap. 14, aus Beroldus.
Die übrigen Umstände, welche daselbst weiter ausgeführt werden, übergehen wir hier mit Stillschweigen; es ist uns genug, dass wir verstanden haben, dass man damals die Ankömmlinge, ehe sie getauft worden sind, den Weg der Weisheit gelehrt, ihnen der Glauben vorgetragen und sie darin unterwiesen hat. Dieses alles sind Dinge, die bei jungen Kindlein nicht geschehen können und woraus man schließen kann, dass bei solcher Übung die Kindertaufe (bei der Gemeinde, wo solche Weise im Gebrauch gewesen ist) unbekannt gewesen ist oder zum wenigsten keine Anwendung gefunden hat.
Im Jahre 1076 oder unmittelbar nach Beroldus, wird Udo, mit dem Zunamen von Trier, angeführt, welcher zu der Zeit Lehrer gewesen ist; es wird von ihm berichtet, dass er die Taufe bedient und die Täuflinge nicht nur in der Erkenntnis des Glaubens ermahnt, sondern auch zur Belebung desselben sie angefeuert habe, zu fasten [Anmerkung: Gemäß Apg 2,38 ist als Voraussetzung für die Taufe ein bußfertiges Herz vonnöten. Ein Auflegen von Fasten und anderen Werken kann aus der Schrift nicht abgeleitet werden.] und sich zu demütigen, von welchen Sachen ein Exempel angeführt wird, welches in der Taufgeschichte, Pag. 593, Nr. 4, aus Ado Trevirensis in folgender Weise beschrieben wird:
Er (nämlich Ado) hat Gott für eine Frau, namens Syranna, als dieselbe gläubig geworden war, gedankt, ihr ein Fasten auferlegt [Anmerkung: Gemäß Apg 2,38 ist als Voraussetzung für die Taufe ein bußfertiges Herz vonnöten. Ein Auflegen von Fasten und anderen Werken kann aus der Schrift nicht abgeleitet werden.] und befohlen, sich zu demütigen, und als er sie und ihren Sohn unterwiesen hatte, hat er sie darauf getauft. Desgleichen Vicecomes Buch 3, Kap. 12 aus Ado.
Im Jahre 1090. Es wird bezeugt, dass in dieser Zeit der Lehrer und Geschichtsschreiber Juo mit dem Zunamen Carnotensis, von dem Ort Carnuto, wo er zu wohnen pflegte, gelebt und geschrieben habe; dieser hat sich nach dem Zeugnis der alten Schreiber in mehreren Stücken der Lehre dem allgemeinen Papsttum widersetzt, indem derselbe von dem einzigen Mittler Jesus Christus, von dem Kirchendienst und von dem Orden der Mönche, gegen den Unterschied der Speise und von dem Abendmahl dergestalt gelehrt hat, dass die Papisten hieraus Ursache nahmen, sich darüber zu ärgern und ihn für einen aufrührerischen Menschen, welcher Spaltungen anrichtete, zu halten.
Von dem Ursprung der Kindertaufe gibt Juo Carnotensis auch einige Nachricht, wie dieselbe in der Römischen Kirche aufgekommen sei. Als nun die Kirche, sagt er, sich zur Genüge ausgebreitet hatte, und unter den Heiden versammelt war, so hat man die Kinder, auf dass sie, wenn sie vor den Jahren ihres Verstandes aus diesem Leben abscheiden, nicht von der Gemeinschaft Christi geschieden sein möchten, mit der Arznei des Heils, nämlich mit der Taufe, versehen wollen, sodass sie mit dem Sakrament des Glaubens getauft wurden. Taufgeschichte, Pag. 587–588 aus den Centur. Magdeb., Cent. 11, Kap. 6.
Inzwischen ist es nicht unsere Meinung, von allen diesen Dingen hier zu schreiben, teils weil es uns an den Quellen mangelt, dieselben ausführlich zu erzählen, teils weil unsere Absicht nur darauf gerichtet gewesen ist, von der Taufe zu schreiben, wobei wir denn auch die Zeugnisse des Juo anführen wollen.
Wir wollen das jetzt nicht berühren, was er zu andern Zeiten geschrieben hat, als er in dieser Beziehung in einigen Stücken noch unerleuchtet gewesen ist, sondern wir wollen nur das dasjenige verhandeln, was er, als er erleuchtet gewesen und zur Erkenntnis gekommen ist, von diesem Artikel klar und rechtsinnig geschrieben hat.
Taufgeschichte, Pag. 588, Nr. 6. Juo schreibt: Den Zuhörern eines neuen Lebens werden die apostolischen Glaubensbekenntnisse übergeben, welches sie auch öffentlich vor der Taufe zu bekennen pflegten. Aus Meginh. von dem Glauben.
Pag. 590, Nr. 14, wird aus Juo diese Nachricht gegeben: Unter den Antworten, sagt er, auf die dreifache Frage wird der Katechismusschüler, das ist der Ankömmling, welcher den Glauben gelernt hat, von der Unreinigkeit der alten Bosheit abgewaschen (nämlich durch die Taufe) und zieht einen neuen Menschen an. Aus Juo, von den Sakramenten.
Pag. 394, Nr. 7. D. Vicecomes führt aus Juo, Buch 1, Kap. 25, die nachfolgende Beschreibung an: Alsdann geschah es, dass diejenigen, welche am heiligen Ostersabbat getauft werden sollten, in der vierten Woche der vierzigtägigen Fasten und am vierten Tag derselben Woche zur Kirche oder zur Versammlung geführt wurden, damit sie im Katechismus, das ist in der Unterweisung des Glaubens unterrichtet, durchsucht, geprüft und weiter unterwiesen werden möchten, wie sie gegen die geistlichen Bosheiten streiten sollen; ihre Taufe wurde jedoch bis auf den heiligen Ostersabbat aufgeschoben. [Anmerkung: Aus dem NT kann man nicht entnehmen, dass nur auf bestimmte Zeiten getauft werden sollte. Siehe Apg 9,18; 16,33; 18,8; 19,5 und andere Stellen. Die Taufe sollte erfolgen, wenn ein wahrhaft bußfertiger Mensch diese begehrt.] Aus Juo Carnotensis in der Rede von dem Sakrament der Einweihung.
Pag. wie oben. Auf denselben Tag kommen diejenigen, welche die Taufe begehren, zur Kirche oder zur Versammlung, damit sie in die Ordnung oder unter die Zahl der Lehrjünger angenommen werden und mit heiligen Gebeten des Teufels Joch von sich werfen möchten. D. Vicecomes, Buch 2, Kap. 30, aus Juo Carnotensis.
Pag. 595. Juo, aus Augustus, führt die Worte an: Bei dem Taufwasser, sagte er, ehe wir dich tauften, fragten wir: Glaubst du an Gott, den Allmächtigen? D. Vicecomes, Buch 4, Kap. 7, aus Juo Carnotensis.
Aus diesen fünf Reden des Juo erhellt sowohl aus der Darstellung der Sache als aus den Umständen, dass er von keiner andern Taufe handle, als von derjenigen, welche mit der Unterweisung, dem Glauben, dem Bekenntnis des Glaubens und der Beobachtung desselben in Verbindung steht oder in kurzem, dass er von solcher Taufe rede, welche, soviel aus seinen eigenen Worten erhellt, mit der Kindertaufe nicht füglich, ja, durchaus nicht übereinstimmt.
Denn in der ersten Rede spricht er von einem Glaubensbekenntnis, welches sie, nämlich die Täuflinge, öffentlich vor der Taufe zu bekennen pflegten.
In der zweiten Rede spricht er von den Antworten, welche die Katechismusschüler auf die dreifache Frage gaben, welche ihnen, nämlich vor der Taufe, vorgelegt wurden, und dass sie alsdann von der Unreinigkeit der alten Bosheiten abgewaschen wurden und einen neuen Menschen angezogen hatten.
In der dritten Rede gibt er einen Bericht, wie diejenigen, welche auf den heiligen Ostersabbat getauft werden sollten, zuvor in der vierten Woche der vierzigtägigen Fasten in dem Glauben untersucht, geprüft und weiter unterwiesen wurden.
In der vierten Rede sagt er, dass auf denselben Tag diejenigen, welche die Taufe begehrten, zur Kirche oder Versammlung gekommen sind, um in die Ordnung oder die Zahl der Lehrjünger aufgenommen zu werden und um zu beten.
In der fünften Rede spricht er von demjenigen, was man die Täuflinge, welche bei dem Taufwasser waren, gefragt hat, nämlich ob sie an Gott den Allmächtigen glaubten.
Dieses sind sämtlich Dinge, die allein den erwachsenen Bejahrten und Verständigen zugehören und welche die jungen Kindlein nicht begreifen können, viel weniger, wie es sich gebührt, bewerkstelligen und ausführen können.
Wir wollen hiervon mit der Beschreibung von P. J. Twisck schließen, welcher über dasjenige, was er über die Taufe gesagt hat, noch verschiedene Stücke, wiewohl in der Kürze, aufgezeichnet hat, welche er gegen die allgemeine Lehre der Römischen Kirche gelehrt hat.
Juo, schreibt er, Bischof von Carnuto, hat mit großem Fleiß von Christus, dem einzigen Mittler, von dem Kirchendienst, gegen den Orden der Mönche, gegen den Unterschied der Speise und von dem Abendmahl gelehrt. P. J. Twisck, Chronik, das 11. Buch, Pag. 416, Col. 2, aus dem Catal. der Zeugen der Wahrheit, Teil 2, Fol. 346.
Dieser Juo, welcher diese Lehre im Jahr 1090 angefangen oder doch aufs Höchste getrieben hat, ist vermutlich auf derselben, weil wir von seinem Widerruf nichts vernommen haben, bis ans Ende standhaft verharrt, und hat deshalb dieses elfte Jahrhundert damit geendigt.
Aus diesem Grund wollen wir auch davon ablassen und sehen, welche fromme Zeugen
Christi zu der Zeit gelitten haben.