Der Märtyrerspiegel

Teil I - Kapitel 11

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11  Märtyrer-Spiegel der Taufgesinnten oder wehrlosen Christen, welche in dem siebten Jahrhundert gelitten haben, von dem Jahre 600 an bis zu dem Jahre 700 nach Christi Geburt

11.1  Kurzer Inhalt von den Märtyrern dieses siebten Jahrhunderts

Dass nach der Verfolgung der Christen durch die Heiden und Arianer der römische Papst um diese Zeit auch angefangen, die rechtsinnigen Christen mit seinem Stachel zu stechen.

Der Bischof Adrianus, von welchem wir oben erzählt haben, dass er den jungen Kindlein die Taufe verweigert, wird um diese Zeit am Leben gestraft, im Jahre 606.

Was das Kapitel von der Todesstrafe betrifft, so werden einige Dinge genauer angemerkt; desgleichen, ob gemeldeter Adrianus in der Tat an Leib oder Leben gestraft worden sei.

Hierauf folgt eine Erinnerung, welche die folgenden Märtyrer betrifft, welche P. I. Twisck auf das Jahr 614 und 628 aufgezeichnet hat, und die wir ebenfalls aufgezeichnet haben.

Viele Christen werden von den Longobarden gefangen genommen, und weil sie keine den Götzen geopferte Speise zu Ehren des Abgotts essen wollten, getötet. Im Jahre 614.

Von den Leiden der Christen in Persien, und auf welche Weise viele derselben aus dem Gefängnisse erlöst worden seien, wird auf das Jahr 628 zu erkennen gegeben.

Dann wird von acht schweren Verfolgungen geredet, welche in diesem Jahrhundert, vom Jahre 622 an bis zu dem Ausgange desselben Jahrhunderts, gegen die Christgläubigen veranstaltet worden sind; dabei werden auch die Plätze angegeben, wo diese Verfolgungen stattgefunden, und die Namen einiger Tyrannen, welche sie angestellt haben.

Zuletzt wird eine speziellere Bemerkung von den erwähnten Verfolgungen und Märtyrern gemacht, womit die Beschreibung der Märtyrer dieses Jahrhunderts beschlossen wird.

Als zuerst die Heiden und dann die Arianer, und zwar die Ersteren durch offenbare gottlose Gewalt, die Letzteren aber durch heimliche tyrannische Scheintugend, eine lange Zeit die Herde Christi nicht allein zerstreut, sondern auch viele unschuldige und wehrlose Schäflein derselben gleichsam mit Wolfszähnen aufgezehrt hatten, so hat sich nachher in diesem Jahrhundert, wovon man früher fast nichts gewusst hatte, der römische Bischof, der nun Papst genannt wird, als ein Vorbote des Antichristen zu erheben angefangen, indem derselbe nicht nur mit Verfluchen, Verbannen und schrecklichen Drohungen, welche schon das Herz hätten mit Schauder erfüllen mögen, sondern auch wie es scheint, mit peinlicher und wirklicher Strafe, die gewöhnlich Leib und Leben betroffen, die Leute, welche gegen die römische Kirche waren, zu verderben getrachtet hat.

Hiervon werden wir bald ein Exempel anführen, welches einen Maßstab für seinen boshaften Charakter gibt.

Adrianus, ein christlicher Bischof oder Lehrer, wird, weil er die Kindertaufe verworfen, peinlich gestraft, um das Ende des Jahres 606 Wir haben in unserer Beschreibung der Taufe über das Jahr nach der Geburt Christi 606 von dem berühmten Lehrer und Bischof Adrianus erzählt, und aus einem Briefe des Gregorius Magnus, an den obengenannten Johannes, Bischof von Larissa, gesandt, angeführt, dass er, nämlich Adrianus, beschuldigt werde, dass er den jungen Kindern die Taufe verweigert.

Cent. Magdeb., Cent. 9, Kap. 4, Pag. 141. Item H. Mont., Nichtigkeit der Kindertaufe, 2. Auflage, 1648, Pag. 80.

Aber, wie es scheint, ist es nachher nicht bei der vorerwähnten Beschuldigung geblieben, sondern man ist allem Anscheine nach weiter gegangen, und ist schärfer, ja, grausamer gegen ihn verfahren; denn man bürdete ihm die Verweigerung der Kindertaufe als ein Crimen, das ist, eine schwere Sündenschuld und Missetat, auf.

Daher ist auch peinlich gegen ihn verfahren worden und wird hierbei bemerkt, dass die Strafe bisweilen an den Gütern, meistens aber an dem Leibe, ja, an dem Leben vollzogen wurde.

Wenngleich diese Strafe nur gegen schwere Missetaten und Missetäter verordnet war, so ist doch, wie man annehmen kann, gegen Adrianus nur deshalb peinlich verfahren worden, weil er die Kindertaufe gering geachtet und verworfen hat; dieses erhellt aus einem Passus des Briefes von Gregorius Magnus, gesandt an Johannes, wie oben berichtet, welcher so lautet:

Nach dem Artikel von peinlichen Sachen hat man gegen Bischof Adrianus vorgebracht, oder zur Bestrafung vorgestellt, dass Kinder auf seinen Befehl von der Vollziehung der Taufe abgehalten worden und ungetauft oder ungewaschen von dem Kote der Sünden in der Finsternis gestorben seien.

Verglichen mit der Beschreibung des Jakob Mehrning in der heiligen Taufgeschichte, der 2. Teil, gedruckt zu Dortmund im Jahre 1646 und 1647, Pag. 546.

Wollte nun jemand dagegen einwenden, dass sich der Artikel von den peinlichen Sachen nicht so weit erstreckt habe, oder nicht so streng gewesen sei, weil der obengenannte Adrianus auf Grund desselben eigentlich nicht an Leib oder Leben hätte gestraft werden sollen, so sind wir nicht gesonnen, mit solchen uns in einen Streit einzulassen.

Es genügt uns, dass wir zunächst die Überzeugung erlangt, dass dieser Lehrer Adrianus, der schweren Strafe ungeachtet, sich nicht gescheut habe, der Taufe zu widersprechen, ja, was noch mehr ist, auch die Kinder von der Taufe abzuweisen, und sie ungetauft, als solche, die unter der Gnade Gottes sind, sterben zu lassen, und dass sich ferner die von der römischen Kirche hierüber im höchsten Grade beschwert gefunden, sodass über diesen guten Mann ein peinliches Gericht gehalten, und derselben vor das Gericht gezogen sei, entweder um ihn, auf vorhergegangenen Bann, ins Elend zu verweisen, oder um ihm alle seine Güter zu entziehen, oder die Todesstrafe über ihn zu verhängen.

Ob aber dieses Urteil in der Tat an ihm vollzogen worden sei, wird nicht mit Bestimmtheit angegeben; deshalb wollen wir die Gewissheit hiervon Gott anbefehlen.

Inzwischen erhellt hieraus doch, was wir zuvor angeführt haben, dass nämlich der Papst, oder die römische Kirche, sich nicht gescheut habe, ihre Widersacher, besonders die sich der Kindertaufe widersetzten, nicht nur, wie es zuvor zu geschehen pflegte, zu verfluchen, sondern auch auf eine peinliche Weise (oder nach Art eines Halsgerichts) gegen dieselben zu verfahren.

Wenn nun wie vorsteht, gegen den erwähnten Lehrer Adrianus verfahren worden ist, so wollen wir von seinem Tode das beste hoffen, er sei nun eines natürlichen oder gewaltsamen Todes gestorben. Der Herr kennt die Seinen und wird dieselben nach diesem Leben, die da gelitten haben, weil sie der Unwahrheit widersprochen, nicht unbelohnt lassen.

Erinnerung wegen der folgenden Märtyrer, welche P. I. Twisck auf das Jahr 614 und 628 setzt, und von welchen wir Nachricht geben Wir haben über das Glaubensbekenntnis der getöteten Personen, von denen wir jetzt reden werden, keine zuverlässigen Nachrichten erhalten können, weshalb wir sie nicht alle unter die wahren und rechtsinnigen Bekenner des reinen Glaubens zählen dürfen und zwar um deswegen, da das Schwert der Verfolgung damals über allen denjenigen, die mit dem christlichen Namen belegt wurden, geschwebt hat, wie dies früher öfters an den Orten, wo diese Verfolgungen vorkamen, zu geschehen pflegte.

Man prüfte auch die Leute nicht so genau über diesen oder jenen streitigen Glaubenspunkt (ich rede von denjenigen, die von den Heiden gefangen wurden), denn die Verfolger waren dazu wegen ihrer Unwissenheit nicht fähig, während es sich mit denjenigen, welche den päpstlich Gesinnten, von welchen wir oben geredet haben, in die Hände fielen, anders verhielt; denn man hielt unbedingt den Menschen vor, ob sie den Götzen zu opfern und Christo abzusagen begehrten.

Daher kommt es, dass in dem Bekenntnisse der Märtyrer, die unter den Heiden gelitten haben, nicht so viel streitige Glaubenssachen berührt worden, als dies gegenwärtig unter den Christen der Fall ist; doch hiervon ist an einem andern Orte ausführlicher gesprochen worden.

Auch hat die Nachlässigkeit der Schreiber, die in der Zeit gelebt haben, der Mangel der Buchdruckerkunst und die Gewalt der Verfolgung, welche die Menschen zu flüchten und umherzuirren nötigte, keine geringe Veranlassung gegeben, dass jetzt so wenige von den Bekenntnissen der Märtyrer beigebracht werden können; hierüber ist bei der Abhandlung über die Taufe ausführlicher geredet aus Gründen der christlichen Liebe.

Daher halten wir dafür, dass unter den Märtyrern, welche wir anführen werden, wenngleich nicht alle, doch wenigstens einige gewesen seien, welche in ihrer Lehre richtig gewesen und durch ein gutes Bekenntnis die Veranlassung zu ihrer Marter gegeben haben; sie aber alle aufzunehmen oder uns hierüber mehr zu verbreiten, finden wir aus oben angeführten Ursachen nicht ratsam.

Um aber die Sache auf das Kürzeste und Einfachste darzustellen, wollen wir P. J. Twiscks Angaben zufolge in Wenigem zusammenfassen, was die Alten in früheren Zeiten hiervon aufgezeichnet haben.

Von vielen Christen, welche von den Longobarden gefangen genommen und getötet sind, weil sie keine den Götzen geopferte Speise, dem Abgotte zu Ehren, essen wollten, im Jahre 614 Die Longobarden, schreibt P. I. Twisck, nahmen viele Christen gefangen und wollten sie zwingen, Fleisch zu essen, das sie ihren Götzen geopfert hatten; als sie sich aber dessen weigerten, sind sie von ihnen getötet worden; auch haben sie ferner vierhundert, welche ihre Götter nicht anbeten wollten, getötet.

P. I. Twisck, Chronik, das 7. Buch auf das Jahr 614, Pag. 216, Col. 1.

Was nun dasjenige betrifft, was von dem Glaubensbekenntnisse dieser getöteten Menschen etwa sollte beigebracht werden können, und inwieweit wir dieselben als Märtyrer annehmen, davon siehe unsere obige Erinnerung.

Von den Leiden der Christen in Persien und wie viele derselben nachher aus ihren Gefängnissen erlöst worden, um das Jahr 628 Der obengenannte Schreiber kommt im Verlaufe seiner Beschreibung zuletzt auf das Jahr nach der Geburt Christi 628, wo er im Anfange die Worte anführt:

»Um diese Zeit haben die Christen in Persien vieles erleiden müssen.«

Nachher erzählt er, dass der Kaiser Heraclius, als er durch Persien gezogen, viele gefangene Christen erlöst habe; wie viele derselben aber gelitten haben und wie viele aus dem Gefängnisse erlöst worden, darüber haben wir keine Nachricht und können deshalb keine nähere Auskunft erteilen.

Siehe P. I. Twisck, Chronik, das 7. Buch auf das Jahr 628, Pag. 221, aus Hist. Eccles. Hedio, Lib. 5, Cap. 18. Item Kap. 19 von der Tyrannei der Longobarden.

Was nun noch in Ansehung der Gefängnisse und der Leiden der vorerwähnten Christen in Persien zu sagen wäre und was wir von diesen Leuten halten, muss man in der oben angeführten Erinnerung aufsuchen.

Von acht schweren Verfolgungen, die in diesem Jahrhunderte vom Jahre 622 an bis zum Schlusse desselben Jahrhunderts gegen die Christgläubigen stattgefunden Wir müssen hier bemerken, dass in diesem Jahrhunderte vom Jahre 622 an bis zum Schlusse desselben Jahrhunderts noch verschiedene Verfolgungen und schwere Unterdrückungen solcher, die man Christgläubige nennt, entstanden, unter welchen, aller Wahrscheinlichkeit nach, sich einige befunden, welche ein reines Glaubensbekenntnis getan haben und auf dasselbe gestorben sind; von diesen Verfolgungen und Unterdrückungen der Christgläubigen werden unter andern acht namhaft gemacht, die wir in der Kürze aus A. Mellinus anführen wollen.

Nachdem er, nämlich A. Mellinus, von der Zeitrechnung der Türken oder Mohammedaner gehandelt, so geht er auf das Jahr 622 über und sagt:

1. In Italien ist unter dem arianischen Könige der Longobarden eine neue Verfolgung der Christen, die daselbst wohnten, entstanden.

2. In Frankreich sind auch einige, nämlich christgläubige Menschen, Märtyrer geworden.

3. Nachdem Constantinus, der Sohn des Heraclius, vier und Heracleonus sechs Monate regiert hatte, ist Constans, der Sohn des Constantinus, siebenundzwanzig Jahre Kaiser gewesen; dieser folgte den Fußstapfen seines Großvaters Heraclius und verteidigte die Sekte der Monoteleten, deshalb wurde dieser Sekte wegen eine schwere Verfolgung gegen diejenigen Christen unternommen, welche eine andere Lehre hatten.

4. In diesen achtundzwanzig Jahren, nämlich in der Zeit der drei obengenannten Kaiser, haben die Arabier oder Saracenen viele Länder oder Städte eingenommen und eine unzählbare Menge Christen, die unter dieser Regierung standen, getötet.

Auch ist eine nicht geringe Unruhe in Frankreich und England der christlichen Religion wegen entstanden.

Darauf sagt er:

5. In Frankreich sind gleichfalls in den siebzehn Jahren seiner Regierung einige gemartert worden. Nachdem er dieses gesagt, redet er von den Verfolgungen, die innerhalb sechsundzwanzig Jahren unter der Regierung des Kaisers Justinianus des Zweiten und zur Zeit des Leontius, Tyber, Aphsimatus, sowohl von den Longobarden, als Saracenen gegen die Christen stattgefunden und schließt damit:

6. Desgleichen sind auch in Frankreich und England,

7. Deutschland und Spanien um dieselbe Zeit viele zu Märtyrern geworden.

Siehe in dem zweiten Buche der Verfolgungen und Märtyrer, gedruckt im Jahre 1619, Fol. 303, Col. 1–2, unter dem Titel: Kurze Angaben über den Inhalt des siebten Jahrhunderts, welcher mit dem Jahre 620 anfängt.

Eben dasjenige, was bei der Marter der vorerwähnten Leute, die in dem Jahre 614 und 628 getötet worden, bemerkt ist, mag auch bei den acht genannten Verfolgungen, welche in diesem Jahrhundert entstanden, berücksichtigt werden; siehe hierüber gleichfalls die obige Erinnerung.

Nähere Anmerkung von den obigen Märtyrern Wir sind genötigt, hier unsere Beschreibung der Märtyrer dieses Jahrhunderts abzukürzen, da uns die Schriften der Alten in dieser Beziehung keine näheren Nachrichten hinterlassen haben; wenigstens ist uns darüber nichts bestimmtes in die Hände gekommen.

Nichtsdestoweniger mag das Obige zur Verteidigung der Kreuzeskirche der Taufgesinnten und wehrlosen Christen genügen, denn, obwohl wir von einer großen Anzahl Märtyrer geredet haben, unter denen sich nur wenige Bekenner des wahren Glaubens befunden, so kann dies doch weder dem Ansehen noch der Wahrheit der kreuztragenden Kirche Abbruch tun, nachdem wir nachgewiesen, dass in diesem Jahrhunderte viele Bekenner jenes Glaubens existiert, denen man bald durch diese, bald durch jene Mittel Einhalt zu tun sich bemüht hat.

Siehe in der Taufbeschreibung auf die Jahre 610, 682, 699.

Außerdem scheint es nicht wohl möglich zu sein, dass alle diejenigen, welche, wie es sich annehmen lässt, im fünften Jahrhundert in großer Menge unter dem Namen Wiedertäufer angeführt werden und gegen welche blutige Befehle erlassen worden sind, im Jahre 413, ohne dass jemand übriggeblieben wäre, getötet und ausgerottet sein sollten.

Wir sagen, dies scheint nicht wohl möglich zu sein, weil selbst bei den schwersten Verfolgungen die Verfolgten, deren es eine große Anzahl gab, nicht so genau ermittelt werden konnten, dass niemand der Verfolgung hätte entgehen, oder dass sich nicht der eine hierhin, der andere dahin hätte verbergen können. Dieser Annahme zufolge haben die der Verfolgung Entgangenen (wie es nicht anders sein konnte) den lebendigen Glauben, der in ihnen war, in seiner vollen Kraft wirken lassen, um den Menschen jener Zeit, und besonders ihren Kindern und Nachkommen, diejenige Lehre und diejenigen Grundsätze einzuprägen, zu denen sie sich selbst bekannten und in Betreff welcher sie zwar ihr Leben in Gefahr gesetzt hatten, aber durch Gottes Gnade dem Tode entgangen waren.

Das wenigstens ist gewiss, dass auch im nachfolgenden sechsten Jahrhunderte Leute gelebt, die nach jenen Prinzipien gehandelt, und dass es auch solche gegeben, die sich nicht gescheut haben, Christo, ihrem Seligmacher, zu Ehren, als wahre Märtyrer ihr Blut wie Wasser zu vergießen.

Hierüber, sowohl in Ansehung des Bekenntnisses, als auch der Marter, mag die Anmerkung nachgesehen werden, welche wir über das sechste Jahrhundert gemacht haben. Kann man sich wohl wundern, wenn wir für gewiss halten, dass dieses siebte Jahrhundert auch nicht ohne solche Menschen gewesen sei, die ein gutes Glaubensbekenntnis getan haben, und darüber den Tod erleiden mussten?

In Wahrheit, wir haben keine Ursache daran zu zweifeln; es musste denn sein, dass sie ihre Zeitgenossen und Nachkommen in dem Glauben nicht gehörig unterrichtet hätten, oder es müssten in diesem Jahrhundert keine Verfolgungen stattgefunden haben. Das Erstere müssen wir aus Gründen der christlichen Liebe bezweifeln, das Letztere ist aber bereits genügend widerlegt, als wir von verschiedenen Verfolgungen in derselben Zeit Nachricht gegeben haben.

Wir wollen jetzt mit dieser Abhandlung schließen, nachdem wir die Gründe unserer Abkürzung oben genügend erklärt haben; die von uns in großer Anzahl erwähnten Glaubensbekenner und Märtyrer werden unsere ausgesprochene Ansicht unterstützen.