Der Märtyrerspiegel

Teil I - Kapitel 25

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25  Beschreibung von der heiligen Taufe der Märtyrer im dreizehnten Jahrhundert, das ist, von dem Jahre nach der Geburt Jesu Christi 1200 bis zu dem Jahre 1300

25.1  Kurzer Inhalt von der Taufe im dreizehnten Jahrhundert

Es nimmt diese dreizehnhundertjährige Zeit ihren Anfang mit der dreizehnten und letzten Centuria, womit die Magdeburgischen Geschichtsschreiber der Jahrhunderte ihre Kirchengeschichte geendigt haben, welches ein Schwanengesang und wehmütiges Abschiedslied über die jämmerliche Verwüstung ist welche durch den Papst zu Rom angerichtet worden ist.

Es wird von einigen römischen Aberglauben Nachricht gegeben, welche ebenso scharf als Gottes Wort selbst anbefohlen waren, sie wurden Nottaufe, Weibertaufe genannt. Ferner von der Weise, ein Kind zu taufen, welches in Todesgefahr liegt.

Hierauf folgen einige seltsame Gründe des Thomas von Aquin von der Kindertaufe; dabei wird der Befehl der Bischöfe zu Nemansa angeführt, wie man mit einem Kind, woran man zweifeln könnte, ob es recht getauft sei, verfahren soll, und welche Formel von Worten der Priester dazu gebrauchen sollte.

Darauf wird erklärt, dass solches alles geschehen sei, um der Kindertaufe unter dem gemeinen Volk ein Ansehen zu verschaffen.

Bald darauf wird von der wahren Taufe geredet und wie Gott mitten in diesen Stürmen das Schifflein seiner Gemeinde bewahrt habe.

Die Nachfolger der Lehre des Petrus Brusius und Henricus Tholofanus, welche sich in vielen Stücken zu der Lehre der heutigen Taufgesinnten bekannten, haben sich im Jahr 1206 so sehr vermehrt, dass in den Landschaften Languedoc, Narbonne, Gascognien, wenig Leute gefunden wurden, welche ihrer Lehre nicht anhingen; unterdessen werden drei Stücke ihrer Lehre gegen die Römische Kirche erzählt.

Die alten Waldenser tun sich abermals hervor (im Jahr 1218), und ob ungeachtet sie von dem Papst in der Bulle des Abendmahls des Herrn in den Bann getan wurden, erklären sie sich gegen den Eidschwur, gegen die Todesstrafe der Übeltäter, gegen den Glauben der Römischen Kirche, gegen die gottlosen Priester, gegen den Papst.

Dass dieselben Leute im Jahre 1230 sich so sehr ausgebreitet haben, dass jeder von ihnen, der aus seiner Heimat nach Mailand reiste, jede Nacht bei einem seiner Glaubensgenossen herbergen konnte; solches wird genau angeführt.

Die Waldenser vermehren sich aufs Neue wieder in Frankreich und Flandern, auf das Jahr 1238.

Dann, auf das Jahr 1242, wird angeführt, dass sie nicht nur ihre Lehre mit dem Mund bekannt, sondern auch darum gelitten haben.

38 Jahre darauf, nämlich im Jahre 1280, ist ihre Lehre, dem Bericht nach, nicht nur bis in die Lombardei, sondern bis in Sizilien durchgedrungen; hierauf werden verschiedene Artikel ihrer Lehre in voller Form beschrieben.

Auf das Jahr 1284 wird abermals angeführt, wie sie sich in verschiedenen Landschaften der Christenheit ausgebreitet haben, als Beweis, dass sie, ungeachtet der Verfolgungen, welche gegen sie entstanden, an der Zahl nicht weniger geworden seien.

Hierauf folgt eine gewisse Lehre von Alexander, nämlich, dass die Taufe in dem Bekenntnis des Glaubens geschehen müsse, worauf die Waldenser und Albigenser noch einmal, als zum letzten Mal, angeführt werden und berichtet wird, dass sie die Kindertaufe für unnütz und kraftlos gehalten hätten. Hierauf folgt der Beschluss, welcher eine Verantwortung des Jacob Mehrning wegen der Taufe gegen Mellinus ist.

Es schreibt Jacob Mehrning, dass dieses die letzte Centuria oder hundertjährige Zeit sei, womit die Centuriatores Magdeburgenses ihre Kirchengeschichte beschlossen haben.

Über diese Zeit schreiben sie in der Vorrede so: Dieses ist die traurige Zeit, in welcher in der abendländischen Kirche der Papst seine Macht und der Türke seine Gewalt in den Morgenlanden aufs Höchste getrieben hat, wodurch denn die göttliche reine Lehre auf eine abscheuliche Weise nach allen Richtungen verfälscht worden ist.

Der römische Papst begehrte, dass ohne alle Ausnahme der Grund der Lehre und alle auswendigen Zeremonien, ja, alle Lehrpunkte ihm unterworfen sein sollten; dadurch ist unter den Menschen eine solche Blindheit und Dunkelheit entstanden, dass sie fast alle das Joch auf sich genommen haben, und alles, was sie redeten oder schrieben, mit mehr Furcht dem Papst als Gott selbst oder seiner Kirche zu beurteilen übergeben haben.

Es wurden Regeln gesetzt, wonach alle streitigen Glaubenspunkte beurteilt und gerichtet werden sollten, nämlich die verfälschten Schriften der Altväter und die Dekrete oder Schlüsse der Konzilien.

Das Wort Gottes verlor durchaus seine Ehre, Hoheit und sein Ansehen, wurde auch nachher nicht weiter angenommen, als sich das Gutdünken der Väter und der Konzilien erstreckte. Überdies wurde das Wort Gottes nicht mehr aus der Heiligen Schrift selbst erklärt, sondern nach dem Sinn und Verstand ihrer Einbildungen.

Ferner wurde den aristotelischen und heidnischen Spitzfindigkeiten zu viel eingeräumt, und zwar mit solchem Unverstand, dass man dieser Heiden dunkle Schriften in den Schulen einführte, auf die Predigtstühle brachte und sie mit den Glaubensartikeln vermengte.

Jac. Mehrn., Taufgeschichte über den Anfang des 13. Jahrhunderts, Pag. 717, aus Cent. 13, Magd., Cap. 13.

Über die Kindertaufe haben die von der Römischen Kirche, weil zu der Zeit die Waldenser und Albigenser derselben nicht nur widersprochen, sondern sie sogar verworfen haben, um sich hierin vorzusehen und dieselben zu behaupten, verschiedene Dinge verordnet, wohin gehören: Die Nottaufe, die Weibertaufe, die Ketzertaufe.

Die Schreiber der Magdeburgischen Centurien führen Nachfolgendes, Kap. 6, Fol. 242, aus einem Buch einer geistlichen

Versammlung an, welches im Jahr 1251 einige Bischöfe zu Nemansa zusammengetragen haben:

Wir befehlen, dass ein Kind, sobald es geboren ist und in Todesgefahr liegt, sodass man es nicht zu dem Priester bringen kann, von den Mannspersonen, welche zugegen sind, es sei im warmen oder kalten Wasser, aber mit sonst keiner Feuchtigkeit, und das in einem hölzernen, steinernen oder andern Gefäße getauft werden soll. Wenn aber keine Mannspersonen zugegen sind, so lasse man die Weiber, welche da sind, das Kind taufen oder auch den Vater oder die Mutter, im Fall niemand weiter da ist, von welchem das Kind getauft werden kann (Taufgeschichte, Pag. 727–728).

Auf solche und dergleichen Weise haben die Römischgesinnten damals die Kindertaufe in Ehren zu halten gesucht, weil dieselbe sehr angefochten wurde, wohin die Worte des Aquina damals auch zielten, welche lauteten:

Thomas Aquinas von den Glaubensartikeln, Cap. 14, in der Taufgeschichte, Pag. 725:

Derjenige, welcher eigentlich die Taufe bedient, soll ein Priester sein, welchem von Amts wegen zu taufen zukommt; aber im Notfall kann nicht nur ein Capellan, sondern auch ein Weltlicher, ja, ein Weib, oder wohl gar ein Heide und Ketzer taufen, wenn er sich nur der Kirchenformel bedient und sich vornimmt zu tun, was die Kirche tut.

Wenn aber jemand aus Not von einem solchen getauft wird, so empfängt er zwar wohl das Sakrament und hat nicht nötig, wieder getauft zu werden, aber die Gnade des Sakramentes empfängt er nicht, weil er als ein solcher betrachtet wird, der nicht recht getauft worden ist.

Dahin zielt auch dasjenige, was (Cent. 13, Magdeb., Kap. 6, Fol. 242) aus dem zuvor angeführten Buche der geistlichen Versammlung der Bischöfe zu Nemansa angegeben wird:

Aber, sagen sie, wenn ein Kind nach der vorgeschriebenen Form in einem Notfall von einem Weltlichen getauft wird, so gebieten wir, dass das Kind, wenn es sonst am Leben bleibt, sobald als es nur immer möglich ist, vor den Priester gebracht werde; derselbe soll dann fleißig untersuchen, wie es getauft worden sei, und wenn er findet, dass die vorgeschriebene Formel nicht recht beobachtet worden ist, so soll er das Kind abermals nach der Kirchenform taufen.

Wenn er aber zweifelt, ob es recht getauft sei, weil etwa der Täufer sich nicht recht bedacht, welche Worte er in der Taufe gesprochen hat, oder weil etwa die Umstehenden hierin nicht übereinstimmen oder weil man keine rechte Gewissheit hat, ob es getauft sei oder nicht, so soll es der Priester mit diesen Worten taufen: Bist du getauft, so taufe ich dich nicht wieder, bist du aber nicht getauft, so taufe ich dich im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes. Es ist aber in solchen zweifelhaften Fällen genug, wenn man auch nur einen Zeugen hat, wenn man sonst nicht mehr Zeugen haben kann. Taufgeschichte, Pag. 728, aus den oben angeführten Schreibern.

Wer sieht nicht, dass damals die Römische Kirche, als die Kindertaufe widerlegt wurde, mit solchen und dergleichen Märlein derselben vor dem gemeinen Volk ein Ansehen habe geben wollen, als ob dieselbe zur Seligkeit durchaus nötig wäre, ja, so nötig, dass, ehe man sie um des Mangels eines Priesters willen versäumen sollte, auch die Weiber, ja, Heiden und Ketzer, welche sie sonst zu verbrennen pflegten, dieselben taufen sollten, wenn nur die Taufform, welche bei der Kirche gebräuchlich war, dabei beobachtet wurde. O eine fremde Gottesgelehrtheit! Aber um den Irrtum der Kindertaufe zu behaupten, werden noch viele andere Irrtümer aufgezwungen.

Von der wahren Taufe Gleichwohl hat Gott mitten in den Stürmen und Wellen des Antichristen das Schifflein seiner Gemeinde bewahrt, insofern noch viele Personen erhalten worden sind, welche den wahren Gottesdienst hauptsächlich gegen den Artikel der Kindertaufe, gegen das Blutgericht der Obrigkeit, gegen das Eidschwören und ferner gegen fast allen Aberglauben der Römischen Kirche, der vielen Schwierigkeiten und Verfolgungen ungeachtet, welche ihnen deshalb widerfahren sind, in der Übung erhalten und behauptet haben.

Im Jahre 1206 Im Anfang, ja, schon vor dem Anfang dieses Jahrhunderts und ferner verschiedene Jahre hindurch hat sich die Lehre der alten Taufgesinnten sehr ausgebreitet, welches insbesondere im Jahr 1206 sich erwiesen hat, wo nämlich dieselben in vielen Landschaften sich so ausgebreitet hatten, dass sie durch List und Gewalt der Römischen Kirche zum Abfall nicht bewogen, viel weniger ausgerottet werden konnte.

Hiervon gibt P. J. Twisck nachfolgende Beschreibung: Die Lehre der Taufgesinnten des Petrus de Bruis und Henricus von Toulouse, deren auf das Jahr 1135 gedacht wird, welchen auch nachher die Waldenser (siehe das Jahr 1159) nachgefolgt sind, hat sich damals so sehr ausgebreitet (nämlich im Jahr 1206 in der Landschaft Albi, in Languedoc, Narbonne, Gascognien, Rouvergue und Toulouse), dass in den genannten Orten wenig Menschen gefunden wurden, welche dieser Lehre nicht anhingen, obgleich der Papst Innocentius der Dritte sich dagegen sehr grausam bewiesen hat. (Suchet auf das Jahr 1198.)

Die Hauptstücke ihrer Lehre waren außer mehreren andern die folgenden:

1. Dass die Römische Kirche die babylonische Hure sei.

2. Dass ihr bürgerliches Regiment unrein und auch verfälscht sei.

3. Dass die Messe ein Werk voller Gottlosigkeit sei, welches weder von Christus noch von seinen Jüngern eingesetzt worden ist.

P. J. Twisck Chronik, Buch 13, auf das Jahr 1206, Pag. 523, Col. 1–2, aus Nicol. Gill., Chronik, Fol. 286, Guil. Merula, Fol. 798, Heinrich Boxhorn, Fol. 22.

Im Jahre 1218 Auf dieses Jahr gedenkt Sebastian Franck der alten Waldenser, welche er mit drei besonderen Namen belegt, Pauperes, Insabbathi oder Waldenser, wiewohl oben erwiesen worden ist, dass dieselben ein und dasselbe Volk gewesen seien.

Von denselben schreibt der oben angegebene Schreiber: Diese haben im Jahr 1218 unter dem Kaiser Ludwig dem Vierten ihren Anfang genommen, welche in der Bulle des Herrn Nachtmahls gleichsam ihren Bann haben, das ist durch die päpstliche Bulle verbannt wurden; dieselben lehren:

1. Dass man durchaus nicht schwören soll, selbst nicht in einer wahrhaften Sache.

2. Dass es einem Richter, welcher ein Christ sein will, nicht erlaubt sei, jemanden zu töten, selbst nicht einen Missetäter.

3. Dass der Fromme, welcher den Glauben der Römischen Kirche hält, nicht errettet werden möge.

4. Dass ein gottloser Priester nicht einsegnen könne.

5. Dass zur Zeit des Sylvester die Kirche zu Grunde gegangen sei.

6. Dass sie dem Papst weder unterworfen seien noch sein wollten; ebenso auch nicht den andern vornehmen Geistlichen.

Hierauf folgen noch einige andere Artikel ihrer Lehre, welche wir, um Weitläufigkeiten zu vermeiden, übergehen, wohin unter andern gehört, dass außer ihrer Kirche kein Sakrament noch Taufe sei (welches die Kindertaufe der Römischen Kirche ganz umstößt), dass sie das Fegfeuer leugneten, dass sie auf die Messe, Almosen und Gebete für die Toten nicht halten, sondern dieselben für ein Pfaffengedicht ansähen, dass die Ehre der Heiligen durchaus nichts nütze und dass sie im Himmel unsere Gebete nicht hören.

Diese und dergleichen Artikel mehr werden an demselben Ort, sowohl aus Aeneas Sylvius, als aus andern Schreibern zur Beschuldigung der Waldenser angeführt, worüber der Verständige urteilen mag. Siehe Seb. Franck, Chronik der röm. Ketzer von Petrus bis Clemens, gedruckt im Jahre 1563, Fol. 119, Col. 4, Lit. P, Pauperes.

Im Jahre 1230 Es wird berichtet, dass damals die Waldenser, deren gutes Bekenntnis wir oben angeführt haben, in ihren Prozessen, die sie, wie es scheint, gegen den Papst hatten, bezeugten, dass ihrer sowohl in Deutschland, Frankreich und Italien, als auch hauptsächlich in der Lombardei, wo ihre Lehrer wohnten, welchen sie jährlich aus andern Ländern Unterhalt zusandten, so viele seien, dass ein jeder von ihnen, der aus seinem Land nach Mailand reisen wollte, alle Nacht bei einem seiner Glaubensgenossen, welche sie an gewissen Merkmalen an der Tür oder den Dächern erkannten, Nachtherberge finden konnte. Siehe P. J. Twisck, Chronik auf das Jahr 1230, das 13. Buch, Pag. 546, Col. 2, aus Heinr. Boxhorn, Fol. 25.

Im Jahre 1238 oder ungefähr 1239 hatten sich die vorgenannten Waldenser in Frankreich und Flandern so sehr ausgebreitet, dass ein gewisser Jakobinermönch, Robert Boulgre, welcher als Ketzermeister von dem Papst Gregorius dem Neunten ausgesandt wurde, eine unzählbare Menge derselben umgebracht hat, wovon hernach ausführlicher gehandelt werden soll. Siehe P. J. Twisck, Chronik, das 13. Buch, Pag. 554, Col. 1.

Im Jahre 1242 Zu dieser Zeit haben die oft erwähnten Leute ihres Glaubens und ihrer Religion wegen vieles von dem Papsttum leiden müssen, welches an ungefähr zweihundert Personen, die dieser Lehre zugetan waren und Waldenser genannt wurden, zu ersehen ist, welche allein aus dem Bistum Toulouse gewesen sind, und von deren gefänglicher Haft und Tod nachher geredet werden soll. Siehe P. J. Twisck, Chronik, das 13. Buch, auf das Jahr 1242, Pag. 557, Col. 1.

Im Jahre 1259 Damals oder um diese Zeit hat Gerhardus Sagarellus, ein Italiener, früher Doktor in Paris, ein Buch gegen die Minderbrüder (geschuhte Franziskaner) geschrieben, worauf Bonaventura, General des Franziskanerordens geantwortet hat; aber von diesem Gerhardus 1 und seiner Lehre, wie auch von der Waldenser Lehre soll nachher ausführlich gehandelt werden.

Wir wollen hier bemerken, dass von dieser Zeit an diejenigen, welche von ihm unterrichtet wurden, die Fratricelli oder Brüder, welche nach dem Jahr 1285 Dulcinisten genannt wurden, anfingen, ihre Versammlungen (aus Furcht vor der Verfolgung) zwischen den piemontesischen und navarrischen Gebirgen, und in der Lombardei heimlich zu halten, und sich zu der Lehre der Waldenser bekannt haben.

Man hat ihnen jedoch nach den verschiedenen Plätzen, wo sie wohnten, auch verschiedene Namen gegeben; insbesondere aber wurde ihnen der Name Fratricelli oder Frerots beigelegt, weil sie sich untereinander Brüder in Christus nannten und deshalb hat des Spötters Mund gleichwohl auch in Ernst die Wahrheit geredet, weil auch Christus selbst seine Jünger so genannt hat, indem er sagte: »Aber ihr seid alle Brüder.« (Mt 23,8) Ferner: »Ich will Deinen Namen (o Gott) meinen Brüdern verkündigen, und mitten in der Gemeinde Dir lobsingen.« (Hebr 2,12)

Im Jahre 1262 Zu dieser Zeit ward abermals der Waldenser gedacht, welche in der Lombardei und in den Landschaften wohnten, welche zu Genua gehörten, und ein heilsames Bekenntnis taten, obgleich sie von den Papisten Ketzer genannt, und durch öffentliche Befehle des römischen Stuhles verfolgt und unterdrückt wurden, wovon an einer andern Stelle ausführlicher gehandelt werden soll.

Vergleiche Bzov., im Jahre 1262, Art. 3, aus Alexander des Vierten Epist. Decret., mit A. Mellin., Hist., Fol. 470, Col. 2.

Im Jahre 1280 Es wird berichtet, dass in diesem Jahr die mehrgenannten Völker, welche das oben angeführte Bekenntnis taten, nämlich die Waldenser, welche zu der Zeit Waldoisen genannt wurden, als Petrus Waldus und die Seinen aus Lyon vertrieben waren, sich in der Lombardei so sehr vermehrt haben, dass ihre Lehre, nachdem sie sich in Italien ausgebreitet hatte, in Sizilien bekannt geworden sei, wie auch die öffentlichen Briefe, welche Friedericus der Zweite, der damals Kaiser gewesen ist, gegen sie herausgab solches bezeugen.

Was ihren Glauben betrifft, so wurde ihnen außer demjenigen, was zuvor von ihrer Lehre gegen die Kindertaufe, das Blutgericht der Obrigkeit, dem Eidschwur gesagt worden ist, auch folgende Artikel, wie man aus den Schriften des Priesters Reinerius abnehmen kann, beigelegt:

Dass man in demjenigen, was zur Seligkeit gehört, allein der Heiligen Schrift glauben und keineswegs sich auf Menschen verlassen müsse.

Dass diese Schriften alles in sich begreifen, was zur Seligkeit nötig ist, und dass man nichts annehmen soll, was Gott nicht befohlen hat.

Dass nur ein Mittler sei, nämlich Christus, und dass man folglich die Heiligen nicht anbeten soll.

Dass kein Fegfeuer sei, sondern dass alle, welche in Christus gerechtfertigt sind, zum ewigen Leben eingehen, und welche nicht glauben, in den ewigen Tod gestürzt werden sollen, und leugnen also hiermit, dass noch ein dritter oder vierter Ort zu finden sei.

Sie haben nur zwei Sakramente angenommen und gebilligt, nämlich die heilige Taufe und das heilige Abendmahl.

Sie sagten, dass man alle Messen und insbesondere die für die Toten, sowie auch alle Menschensatzungen verwerfen, und dass man dieselben zur Seligkeit nicht für nötig halten sollte.

Auch lehrten sie, dass der Gesang, die Gezeiten, das Fasten, welches an gewisse Tage gebunden, die überflüssigen Festtage, der Unterschied der Speisen, so viele Stufen und Ordnungen der Priester, Mönche und Nonnen, Einsegnung und Einweihung der Kreaturen, Gelübde, Wallfahrten und überhaupt der große Haufen und Mischmasch der Zeremonien, welche zuvor angegeben worden sind, abgeschafft werden müssten.

Auch leugneten sie die Oberherrschaft des Papstes, insbesondere welche er gegen die weltlichen Regierungen zur Anwendung brachte, und ließen keine andern Stufen in den Kirchenämtern zu als Bischöfe, Lehrer (welche damals Priester genannt wurden) und Diakone.

Sie sagten, dass der römische Stuhl das rechte Babylon und der Papst der Ursprung alles Jammers sei.

Dass die Ehe der Priester oder Lehrer gut und in der Kirche nötig sei.

Dass diejenigen die rechten Kinder seien, welche Gottes Wort hören und wohl verstehen, welchen Christus die Schlüssel gegeben hat, um die Schafe einzulassen und die Wölfe zu vertreiben.

Seht hier, sagt der Schreiber, in einer Summa die Lehre der Waldoisen oder Waldenser, welche von den Feinden der Wahrheit angefochten ist, und um welcher willen sie nach dem Zeugnis ihrer Widersacher verfolgt worden sind.

P. J. Twisck, Chronik, das 13. Buch, auf das Jahr 1280, Pag. 605, Col. 2, und Pag. 606, Col. 1, aus dem Kirchenstaate, Joh. Crisp., Fol. 314–316. Merul., Fol. 843. Heinr. Boxhorn, Fol. 19,25.

Im Jahre 1284 Die Waldenser haben sich zu dieser Zeit (nach P. J. Twiscks Bericht) mehr und mehr in Frankreich und andern Landschaften der Christenheit ausgebreitet, obgleich sie mit List aufgesucht und grausam verfolgt wurden, wie man denn auch zuvor alle Mittel und jeden Fleiß angewandt hat, um sie ganz auszurotten, worüber sich gewisse Bischöfe dieser Zeit und die Advokaten von Avignon in gewissen Beratschlagungen, welche sie gegen dieselben gehalten, und die gegenwärtig noch vorhanden sind, nicht wenig gewundert haben.

P. J. Twisck, Chronik, das 13. Buch auf das Jahr 1284, Pag. 611, Col. 2.

Von der Form oder Weise zu taufen, sagt in demselben Jahrhundert Alexander (P. 4, Q. 11, M. 1): Die Taufe soll in dem Bekenntnis des Glaubens der heiligen Dreieinigkeit geschehen.

Diesen Alexander lassen wir unberührt und reden allein von diesem Stück seiner Lehre. Dass die Waldenser und Albigenser damals auch die Kindertaufe verworfen haben, hielten aber hoch von der Taufe auf den Glauben. Jac. Mehrn., Taufgeschichte, Pag. 726.

Die Centuria 13 der Magdeburgischen Centurienschreiber bezeugt (Cap. 5, Fol. 216–217), aus Cäsarius, dass damals die Waldenser und Albigenser die Taufe verworfen haben und sagt, sie hätten gesprochen, die Taufe ist kraftlos und nützt nichts, welches sie, wie Jac. Mehrning schreibt, von der Kindertaufe, die ohne Lehre und Glauben geschieht, verstanden haben, denn die Waldenser haben die Taufe, welche nach der Ordnung Christi bedient wurde, sehr hoch gehalten. Taufgeschichte, Pag. 733–734.

Im Jahre 1287. Damals ist Probus, Bischof von Tullo, von Gott erleuchtet gewesen, dass er sich nicht allein dem Papst Honorius dem Vierten widersetzte, sondern auch eine treffliche Rede gehalten hat, in welcher er die Irrtümer der Päpstlichgesinnten ohne Scheu an den Tag gegeben hat. Vergleiche Catal. Test., Fol. 654, mit dem 13. Buch der Gesch. von dem Untergang, gedruckt 1271, Pag. 614, Col. 1.

Im Jahre 1299 Als man 1290 Jahre schrieb, sind einige Albigenser und Waldenser, welche Fratricelli oder Brüder genannt wurden, von deren Glauben und Leben wir an einem früheren Ort Bericht gegeben haben, ihrer Aufrichtigkeit wegen, welche die Papisten Falschheit nannten, in solchen Hass bei dem Papst zu Rom, Bonifacius dem Achten, gefallen, dass er dieselben für Ketzer erklärt hat. Da wir uns aber vorgenommen haben, an einem andern Ort von ihrer Lehre und ihrem Wandel unter den Menschen ausführlicher zu reden, so wollen wir an diesem Ort uns damit begnügen, dass wir dieselben nur angeführt haben; denn es genügt uns, dass diese Leute und ihre Lehre auch bis zum Ausgang dieses Jahrhunderts bekannt gewesen sind.

Siehe in dem großen Christen-Marterbuch, gedruckt 1619, Fol. 471 aus Trichem., Chron. Hirsaug., im Jahre 1299.

Indem wir nun zu dem Ende dieses Jahrhunderts kommen, wollen wir dasselbe mit demjenigen beschließen, womit Jacob Mehrning gleichfalls den Beschluss gemacht hat.

Dieser Beschluss besteht in einer Verantwortung gegen Abr. Mellin., welchem er, nachdem er sein Bestes getan hat, um zu zeigen, dass die Waldenser mit den Taufgesinnten in dem Artikel der Taufe allerdings nicht übereingestimmt hätten, so widerspricht:

Abraham Mellinus, in seinem großen Niederländischen Marterbuch, durfte wohl sagen: Die Waldenser haben sich in dem Artikel der Kindertaufe nicht zu den genannten Wiedertäufern bekennen wollen; aber der gute Mann erinnert sich nicht, dass er selbst Zeugnisse aus Bernhardus, Petrus Cluniacensis und aus den Magdeburgischen Centurien angeführt habe 2, welche solchen vermeinten Irrtum, nämlich, dass sie für die Kindertaufe gewesen seien, mit den alten Waldensern widerlegt und gestraft haben.

Jac. Mehrn., Taufgeschichte über den Beschluss des 13. Jahrhunderts, Pag. 736.