Im Anfange wird von dem Ketzergerichte geredet, welches bereits von dem Jahre 1492 an bis auf diese Zeit durchgedrungen war, wovon auf das Jahr 1501 Mitteilung gemacht wird.
Eine Verfolgung der Rechtgläubigen in Ungarn wird auf das Jahr 1507 kurz, doch deutlich, erzählt.
Hierauf wird zwei Jahre später eine andere Verfolgung dieser Leute im Fürstentum Mecklenburg bei Mooren erwähnt und wird im Jahre 1509 angeführt.
Im Zusatze zeigen sich in den Jahren 1509, 1510, 1512, 1513, 1520 einige Personen, welche sich in verschiedenen Stücken der Lehre dem Papsttume widersetzt haben, wie Nicolaus Rus, Bernhard Libimensis, Johannes Picus, Johannes Hilten, Wilhelm Vudeus Johannes Bugenhagius, unter welchen auch einige den Stachel des römischen Skorpions empfunden haben.
Den Befehl, welchen die Römischgesinnten in den Niederlanden gegen alle, die anders glaubten, als die römische Kirche, angeschlagen haben, sowie das Elend, welches darauf erfolgt ist, haben wir auf das Jahr 1521 ausführlicher angegeben.
Dann wird im Zusatze auf das Jahr 1522 von Carlstadt, und auf das Jahr 1524 von Henricus Zutphaniensis, in Ansehung ihres Glaubens und Ausganges, Nachricht gegeben.
Hier nimmt der alte Märtyrerspiegel der wehrlosen Christen seinen Anfang mit der Verbesserung aus verschiedenen glaubwürdigen Chroniken, Nachrichten, Zeugnissen.
Die ersten Märtyrer, welche hierauf folgen, sind Johannes Koch und Leonhard Meister, welche beide zu Augsburg, um der Wahrheit des heiligen Evangeliums willen, im Jahre 1524 ihr Leben gelassen haben.
Hierauf folgt eine große Menge dieser Bekenner Christi, welche um seines Namens willen ihr Leben mit dem Tode verwechselt haben; ferner so viele Beschreibungen der blutigen Befehle, Verhöre, Urteile und denkwürdige Nachrichten, dass es unmöglich ist, dieselben kurz zu fassen, denn von dem Jahre 1524 an bis ans Jahre 1597, welches fast den Ausgang dieses Jahrhunderts bildet, findet man nichts anderes als von Gefangennehmen, Peinigen und Töten der frommen Märtyrer; durch Feuer, Wasser, Schwert, lebendig vergraben in die Erde, mit welcher letzten Art des Todes dieses Jahrhundert abgekürzt, beschlossen und ans Ende gebracht wird.
Es ist uns eine große Tür zum Marterplatze der seligen Bekenner Jesu Christi geöffnet. Es ist keine der vorgehenden Verfolgungen, welche die rechtsinnigen Märtyrer ausgestanden haben, mit dieser letzten Verfolgung zu vergleichen. Wir sind die Zeit von fünfzehn Jahrhunderten durchwandert, wovon jedes Jahrhundert hundert nacheinander folgende Jahre enthält, aber wir müssen bekennen, dass uns dasjenige, was wir hier gesehen haben oder noch sehen werden, bis dahin nicht begegnet ist. Hiervon kann die lange Dauer und die Heftigkeit der Verfolgung, wie auch die Zahl der gemarterten Personen den Beweis liefern.
Es ist zwar wahr, dass fünfzehnhundert Jahre mehr Zeit in sich fassen, als ungefähr anderthalbhundert Jahre, und dass die Verfolgungen, welche in dieser langen Zeit vorgefallen, wenn man sie gegen diese letzten abwägen wollte, schwerer seien, und auch mehr Menschenleben gekostet haben, aber es ist in den vorhergehenden fünfzehn Jahrhunderten keine Verfolgung von so langer Dauer gewesen, auch ist niemals so viel unschuldiges Blut vergossen worden, als in einer so kurzen, wie wohl in der Tat langen, Zeit; ferner sind auch in einem so kleinen Bezirke nicht so viele dunkle Gefängnisse, tödliche Gerichtsplätze, aufgerichtete Schaubühnen, feurige Brandpfähle und andere Todesmittel gewesen, als zu der Zeit in Deutschland und in den Niederlanden.
Um hiervon einen Beweis zu geben, und kein Wort mehr, als nötig ist, zu reden, wollen wir jetzt zur Sache schreiten, und in Deutschland unseren Anfang machen, das Ende aber in die Niederlande verlegen.
Gerichtliche Untersuchungen der Gläubigen, um das Jahr 1501 Das Ketzergericht, wovon wir im ersten Buche auf das Jahr 1492 eine Beschreibung mitgeteilt haben, hat bis auf diese Zeit, wie man als gewiss annimmt, gegen die rechtsinnigen Gläubigen angehalten; denn es haben viele, welche demselben unterworfen gewesen und standhaft geblieben sind, ihr Leben mit dem Tode vertauschen müssen, welche, obwohl vor Gott ein ehrliches, doch vor den Augen der Welt ein schmähliches und nicht weniger jämmerliches Ende genommen haben; doch werden sie mit Christo, ihrem Seligmacher, welcher ihnen hierin vorangegangen ist, später mit ewiger Ehre und Freude angetan, ja, als triumphierende Könige in dem himmlischen Zion bekrönt werden, nach seiner Verheißung: »Sei getreu bis in den Tod, so will ich dir die Krone des Lebens geben.« (Offb 2,10)
Von dem Anfange dieses Ketzergerichts siehe im ersten Buche auf das Jahr 1492, und wie dasselbe bis auf diese Zeit und lange nachher im Schwunge gewesen, davon vergleiche die Geschichte Georg., Buch 6, Peter Bor, Buch 3, Ursprung der niederländischen Empörungen, Fol. 9–12, Nicol., Schauplatz, Fol. 87, Wilh. Merula, Tract. 947, Eman. von Met., die alte Auflage, Fol. 40, Reduald, Consalv. in der heiligen spanischen Inquisition hin und wieder, Hist. Wenc., Fol. 187, Chron., Phil. Mel., Buch 5, Hist. Alons. de Vib., Buch 2, mit der Chronik von dem Untergange der Tyrannen und jährliche Geschichten, gedruckt 1617, das 45. Buch, Pag. 899, Col. 1–2 und Pag. 900, Col. 1–2.
Von der Verfolgung der Rechtgläubigen in Ungarn, im Jahre 1507 Dass die alten Waldenser oder Rechtgläubigen, deren heilsames Bekenntnis wir an einer andern Stelle erzählt haben, damals in Ungarn hart unterdrückt und verfolgt worden seien, sodass sie genötigt wurden eine Verantwortung ihres Glaubens gegen die unergründeten Beschuldigungen, um deretwillen sie unterdrückt worden, dem Könige von Böhmen, Wadislaus, einzuhändigen, haben wir zum Teil in der Beschreibung der heiligen Taufe auf das Jahr 1507 erzählt, und wird von O. Boxhorn in seinem Buche über dieselbe Sache, Fol. 27, bestätigt.
Verglichen mit P. J. Twisck, Chronik, das 16. Buch, gedruckt 1617, Pag. 930, Col. 2.
Von einer andern Unterdrückung dieser Leute im Fürstentume Mecklenburg, bei Mooren, im Jahre 1509 Es wird von den Alten berichtet, dass im Anfange des Jahres 1509 nach der Geburt Christi die mehrgedachten alten Waldenser im Fürstentume Mecklenburg, bei Mooren, die Freiheit, ihre rechtsinnige Lehre zu bekennen und zu beleben, durch den Neid des Papstes und der Päpstlichgesinnten nicht länger haben erhalten können.
Siehe die obenerwähnte Chronik, im 16. Buche, gedruckt 1617, auf das Jahr 1509, Pag. 937, Col. 2, aus Catl. Test., Fol. 902.
Nun rückt die Zeit heran, worin die letzten Märtyrer unseres alten Märtyrerbuches ihren Anfang genommen haben. Wir reden von denjenigen, welche von der Zeit der großen Wiederherstellung oder wenigstens der Festsetzung des Gottesdienstes, nämlich vom Jahre 1524 an, und nach der Zeit, ihr Leben für die Wahrheit gelassen haben. Unterdessen wird uns hier nützlich sein, dass die Märtyrer, welche wir antreffen werden, ihrem Bekenntnisse nach Waldenser gewesen sind, wie auch jene, von welchen wir zuvor gesprochen haben. Unser ganzes Bestreben, welches wir von der Mitte des zwölften Jahrhunderts an gehabt haben, ist darauf gerichtet gewesen, ihrer Spur nachzufolgen. Dieses haben wir bis hierher beobachtet, und sind auch darin, wie wir hoffen, nicht unglücklich gewesen. Ja, wir haben das Vertrauen, dass wir solches unfehlbar gezeigt haben. Inzwischen mag der Verständige darüber urteilen, dem wir es gerne unterwerfen. Die erste Aufgabe, welche wir zu lösen haben, besteht darin, die ersten Märtyrer mit den letzten zu vereinigen, und dasjenige, was wir beschrieben haben und uns beschrieben worden ist, fortzusetzen. Wir beabsichtigen, um niemand einen Anstoß zu geben, die alte Beschreibung unverändert zu lassen, und nur einige Missverständnisse und Druckfehler zu verbessern; ferner wollen wir auch, was wir von dem Unsrigen aus den Zeugnissen der Alten hinzufügen, davon auf deutliche Weise trennen, und erwarten hiervon ein gutes Resultat.
Im Jahre 1509 hat Nicolaus Rus stark gegen den Papst gelehrt und geschrieben. Er sagte: 1. Dass die Ablassbriefe nichts anderes seien, als listige Ränke, um das schlichte unschuldige Volk ums Geld zu bringen.
2. Dass der Papst nicht so viel Gewalt habe, als wohl die Leute meinten.
3. Dass die Päpste, Kardinäle, Bischöfe und vornehme Geistlichen ein unzüchtiges Leben führten.
4. Dass man nicht die Heiligen anrufen soll. (Dieser vierte Artikel ist bei den Schreiben der dritte.)
Dieser Nicolaus hatte viele Zuhörer in dem Fürstentume Mecklenburg, aber er musste sich schnell, aus Not wegen der Papisten, von dort hinweg begeben und zog nach Wismar, wo er indessen auch keine bleibende Stätte hatte. Siehe die in der vorhergehenden Spalte angeführten Schreiber auf das Jahr 1509.
Im Jahre 1510 hat Bernhard Libicensis gelehrt und geschrieben: 1. Dass es unmöglich sei, dass die ganze Welt einem einzigen Menschen, als da ist der Papst, gehorsam sein soll.
2. Dass die Päpste selbst auch nicht einstimmig seien, denn was der eine befohlen, das hat der andere zu unterlassen befohlen.
3. Dass es darum genug sei, an Christum zu glauben, und ihm allein gehorsam zu sein.
Was ihm aber hierüber von dem Papste zur Strafe begegnet, wird nicht angegeben. In der Chronik von dem Untergange, gedruckt 1617, das 16. Buch, Pag. 39, Col. 2, verglichen mit Catal. Test., Fol. 911.
Im Jahre 1512 haben Johannes Picus, Johannes Hilten und mehrere andere den Missbräuchen des Papsttums heftig widersprochen, dessen Leben, Werke und Lehre hart bestraft. Was sie aber hierüber gelitten haben, wird nicht angegeben. Siehe die zuvor genannte Chronik, das 16. Buch, auf das Jahr 1512, Pag. 946, Col. 1; ferner Joh. Munst., Fol. 203–204.
Im Jahre 1513 hat Wilhelm Budeus, ein sehr gelehrter Mann in Frankreich, in ein Buch geschrieben: 1. Die Päpste und Bischöfe erwecken Krieg zwischen Fürsten und Potentaten, da sie doch vielmehr zum Frieden raten und helfen sollten.
2. Mit Hoffart, Geiz, , Fressen, Saufen, Unzucht, Hurerei, Ehebruch und andern Lastern erfüllen sie die Welt, und übertreffen mit solchen bösen Taten die Weltlichen.
3. Sie sind Epikureer, die nach dem ewigen Leben nicht fragen, gleichwie sie mit ihren Werken erweisen, und ihren Zuhören eine Ursache zur ewigen Verdammnis sind.
Von dem Ausgange aber und dem Tode dieses Mannes haben wir ebenfalls keine Beschreibung gefunden. Vergleiche P. J. Twisck, Chr., gedruckt 1617, auf das Jahr 1513, Pag. 949, Col. 1, mit Catal. Test., Fol. 902, Joh. Munst., Fol. 108.
Im Jahre 1520 war Johannes Bugenhagius, mit dem Zunamen Pomeranus, ein sehr gütiger und sittsamer Mann, durch seine Schriften allgemein bekannt. Er sagt unter anderem in einem Büchlein, welches von den ungeborenen Kindlein handelt, dass man beinahe 1200 Jahre lang der Kinder wegen geirrt habe, welche man (verstehe, mit Recht) nicht taufen konnte, und gleichwohl es doch gerne wollte. Zwei Tage vor seinem Tode ist eine Sonnenfinsternis gewesen. Er starb zu Wittenberg im Alter von 73 Jahren. Vergleiche das 16. Buch mit der zuvor angeführten Chronik, auf das Jahr 1520, gedruckt 1617, Pag. 985, Col. 1, mit Leonh., Buch 7, Jac. Mehrn., Afb., Fol. 28,30,32.
Von dem Befehle, welcher in den Niederlanden von den Römischgesinnten gegen alle, die anders glaubten als die römische Kirche, angeschlagen wurde, und welches Elend darauf erfolgt sei, um das Jahr 1521 Im Jahre 1521 nach der Geburt Christi, zur Zeit des Kaisers Karl des Fünften, haben die von der römischen Kirche durch Veranlassung der Lutheraner und Zwinglianer einen Befehl aufgesetzt und bekannt gemacht, welcher alle diejenigen, welche dem römischen Bekenntnisse entgegen waren, und daher auch die Taufgesinnten umfasste, mit grausamer Todesstrafe bedrohte, wie aus nachfolgender Beschreibung in der Chronik von dem Untergange der Tyrannen und jährlichen Geschichten, gedruckt 1617, das 16. Buch, Pag. 795, Col. 2, zu ersehen ist.
Sie lautet wie folgt: Aus diesem Befehle wurde das erste Verbot oder Plakat gegen die Religion (sagt der Schreiber) im Jahre 1521 verfertigt, und in die Niederlande ohne Bewilligung der Staaten gebracht, sodass sie (nämlich dieser und andere Befehle) von den Staaten mehr geduldet als bestätigt worden sind, und jener umso mehr, da der Papst und die Geistlichkeit dieselben, indem sie den Gehorsam der Mutter der römischen Kirche beförderten, nicht wenig unterstützten, weshalb auch anfänglich von geringen unangesehenen Leuten keine Klage dagegen geführt wurde.
In diesem Befehle wurden alle diejenigen ohne Gnade zum Tode verurteilt, welche anders als die römische Kirche glaubten, oder die dergleichen Bücher bei sich hatten, oder solche Ketzer oder solches Volk beherbergten, und alle, von welchen die Obrigkeiten Befehl hatten, sie anzutasten; ja, nicht nur diese, sondern auch alle, welche irgendwie der Ketzerei verdächtig waren. Jede römisch-katholische Person war verbunden, jeden, der im Verdachte war, anzuzeigen, und solche wurden nach geschehener Unterweisung von Seiten der Richter durch zwei Zeugen zum Tode verurteilt und das Vermögen der öffentlichen Schatzkammer zugeschlagen, wovon der dritte Teil den Klägern und Zeugen zukam, obwohl die Letzteren nicht viel zu sagen hatten, wenn sie nur von ihren Pastoren oder Pfarrherrn für gute Katholiken ausgegeben wurden.
Wenn jemand aus Furcht entfloh, so durfte niemand eine Fürbitte für ihn einlegen, oder rücksichtlich seiner Unschuld eine Bittschrift eingeben, noch der Vater für sein Kind, noch der Bruder für seinen Bruder, sondern wurde wegen seiner Flucht verurteilt und seines Vermögens verlustig gemacht.
Wenngleich jemand von seinem sogenannten Irrtume abwich und sich von dem Pfarrer nach der römischen Weise zum Scheine besser unterrichten ließ, so musste er dessen ungeachtet sterben; man erwies ihm keine größere Gnade, als dass er nicht mit Feuer verbrannt, sondern mit dem Schwerte gerichtet wurde. Die Frauen wurden lebendig begraben; es durften auch keine Richter sich unterstehen, diese Befehle zu mildern, es müsste denn sein, dass sie für solche hätten gehalten sein wollen, welche die Ketzer verteidigten, und dass sie gewollt, dass man gegen sie, wie gegen solche, gerichtlich zu Werke ginge.
Aus diesem Befehle, nämlich, wovon zuvor geredet worden ist, welcher durch des Kaisers Macht und Ansehen ausgefertigt worden ist, sind fast jedes Jahr mehrere andere erneuert worden und hervorgegangen.
In Gemäßheit dieser Befehle durfte niemand dergleichen Lehren, Schriften, Bücher 1 unter sich haben, kaufen, geben, umhertragen, lesen oder bekanntmachen, oder darüber mit Worten streiten (unter andern gedenkt er der Mennisten), auch mit niemanden sich beratschlagen oder mit Worten streiten wegen der Heiligen Schrift, oder dieselbe andern vorlesen, es sei denn, dass es römische Rechtsgelehrte oder Doctors der Gottesgelehrtheit oder solche, die dazu Erlaubnis hätten, wären.
Niemand durfte wissentlich Verdächtige, oder solche, die man Ketzer nannte, in sein Haus aufnehmen, ihnen Herberge, Speise 2, Kleider oder Geld geben, sondern musste sie, bei Strafe des Lebens und Güter, sofort zur Anzeige bringen.
Ausgezogen aus verschiedenen Beschreibungen des Lebens des Kaisers Karl des Fünften, Chronik Mich., im vierten Teile. Chron. Sleid., Buch 1–25. Hist. Allons. Ulloa, Buch 1–5, Chronik Hedio, Fol. 62–63. Chronik Petrus Bor, Buch 1. Caprit, Buch 3. Pantal., Buch Hist. der taufsgesinnten Märtyrer, Buch 1. Eman. von Met, Buch 1. Merul., Fol. 960. Chronik Petrus Serio., Fol. 593, D. Andr. Hondd., Buch 1, Fol. 15. D. Derck Veli, Buch 2. Manl., Fol. 255. B. Baud., Buch 16, eine alte Chronik von Carl des Fünften Leben und Taten, hin und wieder.
Im Jahre 1522 hat sich Carlstadt unter den Gelehrten auch hören lassen, er hat es heimlich mit den Wiedertäufern gehalten, sagt Leonh. Krantz in seiner hochdeutschen Zeitrechnung, Buch 7. Andere legen ihm eine fremde Lehre unter, welche man bei den Taufgesinnten nicht findet, als ob er gesagt habe, dass Christus durch sein Blut, die Engel, nämlich, die gefallen waren, auch mit erlöset hätte. Conrad Semess., 1. Teil, Cap. 5, dergleichen mit P. J. Twisck, Chronik, gedruckt 1617, der 2. Teil auf das Jahr 1622, Pag. 994, Col. 2. Doch aber was ihm um seiner Lehre willen begegnet ist, wird nicht ausgedrückt.
Im Jahre 1524 wird Henricus Zutphaniensis von den Bauern in Dithmar, um des
Evangeliums Christi willen, jämmerlich umgebracht. Siehe die oben angeführte Chronik,
Pag. 1001, Col. 1, Item, Rab., Part. 3. Sleid., Buch 4.