Der Märtyrerspiegel

Teil I - Kapitel 27

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27  Beschreibung von der heiligen Taufe der Märtyrer im vierzehnten Jahrhundert, das ist von dem Jahre nach der Geburt Jesu Christi 1300 bis zu dem Jahre 1400

27.1  Kurzer Inhalt von der Taufe im vierzehnten Jahrhundert

Der Anfang wird mit den Versammlungen oder Gemeinden der Waldenser gemacht, von welchen berichtet wird, dass dieselben nicht nur in diesem Jahrhundert, sondern auch lange zuvor und nachher gewesen seien, welche gelehrt haben, dass der unmündigen Kinder Taufe nichts nütze.

Der siebte Artikel des Glaubensbekenntnisses der Waldenser von der Taufe wird hier angeführt, worin von dem gehandelt wird, was sie von dem Glauben und von der Veränderung des Lebens bezeugt haben.

Dann wird die Lehre des Dulcinus und einer Hausfrau Margaretha angeführt, wovon die Papisten sagen, dass sie mit den Wiedertäufern übereinkomme.

Auf das Jahr 1315 werden einige Leute angeführt, welche von den Papisten für Ketzer gehalten wurden, und die eine andere Lehre hatten, als die von der Römischen Kirche, wovon zwei Sätze angeführt werden: 1. Von der Taufe, 2. von dem Eidschwur, wovon wir eine genauere Erklärung gegeben haben; auch wird auf das Jahr 1318 in rügender Weise das Bekenntnis der Papisten angeführt.

Es tun sich einige fromme Leute hervor, welche abgefallene Minderbrüder genannt werden, die von dem Papst Johannes XXII. wegen fünf Artikeln beschuldigt werden, von welchen der eine gegen den Eidschwur, und die andern vier gegen die päpstliche Kirche und deren genannte Geistlichkeit gerichtet gewesen ist.

Es wird der Waldenser auf die Jahre 1319, 1330 und 1385 gedacht, von deren Glaubensbekenntnis in den vorhergehenden Jahrhunderten erzählt worden ist, dass dasselbe mit der Lehre der Taufgesinnten übereingestimmt, und wird dabei angeführt, wie hart damals die Papisten mit ihnen umgegangen seien.

Hierauf folgt (im Jahre 1370) Johannes Wiclef, der unter anderem gewisse Artikel anführt, von welchen berichtet wird, dass sie die Kindertaufe umstießen; ferner, ein anderer Artikel gegen den Eidschwur.

Auf die Jahre 1372 und 1373 werden gewisse Leute erwähnt, welche von Johannes Tilus Turilupinen genannt werden, andere aber berichten, dass sie rechtsinnige Waldenser gewesen seien.

Dann (im Jahre 1390) wird von den gerichtlichen Verhandlungen Nachricht gegeben, welchem den an der Ostsee gelegenen Landschaften gegen die Waldenser vorgefallen sind, wobei bemerkt wird, dass die Leute dieser Lehre wohl 200 Jahre vor Joh. Hus Zeit in den sächsischen Ländern gewesen seien.

Walter Brute bekennt (auf das Jahr 1392), dass es nicht erlaubt sei, auf irgendeine Weise, weder bei dem Schöpfer, noch bei den Geschöpfen zu schwören. Überdies hat er ein gutes Bekenntnis von der heiligen Taufe gemacht, dieses wird auch W. Swinderby Lehre genannt.

J. Mehrning tritt in einem sehr alten Glaubensbekenntnis der Waldenser hervor, welches er selbst in Händen hatte, worin berichtet wird, dass man im Anfang des Christentums keine Kinder getauft habe.

Von den thessalischen Brüdern, welche sich in allen Religionspunkten mit den sogenannten Mennisten vereinigt haben, so wie auch von der Gewohnheit in Thessalia auf Pfingsten zu taufen, [Anmerkung: Aus dem NT kann man nicht entnehmen, dass nur auf bestimmte Zeiten getauft werden sollte. Siehe Apg 9,18; 16,33; 18,8; 19,5 und andere Stellen. Die Taufe sollte erfolgen, wenn ein wahrhaft bußfertiger Mensch diese begehrt.] und wie Carolus, Bischof zu Mailand, die Lehrer ermahnt habe, den Zuhörern das Geheimnis der Taufe fleißig auszulegen, damit ihnen das Bekenntnis des christlichen Namens wohl anstehe, wird ganz in der Kürze geredet.

St. Barnabas, als er das heilige Evangelium zu Mailand predigte, taufte in fließenden Wassern; hierauf wird (in dem Zusatz auf das Jahr 1394) von Menschen in Böhmen, welche es mit den Wiedertäufern hielten, gehandelt. Dies ist das Ende.

Dass die Kirche der Waldenser, sagt Jacob Mehrning, nachdem sie in Frankreich entstand und daselbst heftig verfolgt wurde, sich weit und breit in Böhmen, Polen, der Lombardei, Deutschland, Niederland und andern Orten vom 12. Jahrhundert an bis ins Jahr 1345 verbreitet und daselbst sich niedergelassen habe, wie in der Bibliothek der Väter, Tom. 15, Pag. 300, berichtet wird, welche gelehrt haben, dass die Taufe der unmündigen Kinder nichts nütze, bezeugen die Historien, welche in den vorhergehenden Centur. oder hundertjährigen Beschreibungen angeführt sind, und ist bei Gleidanus, Comment. 16, Jacob Mehrning Taufgeschichte über das 14. Jahrhundert, Pag. 737; ferner, H. Mont., Nichtigkeit der Kindertaufe, gedruckt 1648, Pag. 86, zu sehen.

Im Nachfolgenden erzählt J. Mehring, an dem erwähnten Ort, den Artikel der Taufe aus dem Glaubensbekenntnis der Waldenser und sagt:

J. Paul Perrin von Leon (in seiner Historie von den Waldensern) erzählt ihr Bekenntnis, welches im siebten Artikel so lautet:

Wir glauben, dass in dem Sakrament der Taufe das Wasser das äußerliche und sichtbare Zeichen der unsichtbaren Kraft Gottes sei, die in uns die Erneuerung des Geistes und die Tötung unserer Glieder in Christus Jesus wirkt, durch welche wir gleichfalls in die heilige Versammlung des Volkes Gottes aufgenommen werden, indem wir mit denselben unsern Glauben und die Veränderung unseres Lebens bezeugen und an den Tag legen.

Siehe auch hiervon H. Mont., Nichtigk. der Kindertaufe, Pag. 86, ausgezogen aus dem Buch des Coralus du Moulin, von der Monarchie der Franzosen, Pag. 65.

Wer sieht nicht, dass die Waldenser an diesem Ort ohne Scheu sagen, dass sie in der Taufe vor Gott den Glauben und die Veränderung des Lebens bezeugen und bekennen? Was später Jacobus du Bois, Prediger der Calvinisten zu Leyden, durch seine Auslegungen gegen Montan., gedruckt im Jahre 1648, Pag. 162–163, zu verdunkeln gesucht hat, aber die Wahrheit des Gebotes Christi ist die stärkste, und behält die Oberhand: »Wer da glaubt und getauft wird, soll selig werden.« (Mk 16,16)

Im Jahre 1305 Von Dulcinus schreibt der gelehrte Leonhard Krentzheim in seiner Chronik oder Zeitrechnung so: Dulcinus und Margaretha errichteten, wie die Papisten sagen, eine neue Sekte oder Ketzerei, welche den Wiedertäufern ganz gleich kommt, und welche bis in das Jahr nach Christi Geburt sich gehalten hat. P. J. Twisck, Chronik, das 14. Buch auf das Jahr 1305, Pag. 646, Col. 1, aus Chr., Leonh. Krentz.

Im Jahre 1315 D. A. Mellinus gibt auf dieses Jahr von vielen, wie er sie nennt, rechtsinnigen Christen Nachricht, welche aber von den Päpstlichgesinnten Ketzer genannt wurden, von welchen er einige Stücke anführt, deren sie die Papisten als einer Ketzerei beschuldigten, welche wir jedoch, um Weitläufigkeiten zu vermeiden, hier nicht alle anführen und nur dasjenige erzählen wollen, dessen man sie in Ansehung der Taufe und des Eidschwurs beschuldigte.

Ihre Lehre von der heiligen Taufe Von der Taufe schreibt er, dass ihnen nachgesagt wurde, als ob sie das Sakrament der Taufe verspottet haben sollten.

Aber, wer weiß nicht, wenn sie das Sakrament der Taufe verspottet haben, dass sie damit nur die Kindertaufe verstanden haben, denn nur diese stand damals in Frage.

Doch hat Mellinus seine Meinung darüber ausgesprochen, was ihre Lehre in diesem Punkt enthält, welche Ansicht der unsrigen nicht widerstreitet; seine Worte sind diese: Was den Artikel von dem Sakrament der Taufe, nämlich, dass sie die Taufe überhaupt verworfen haben sollten, betrifft, so muss solches nicht auf die rechte Einsetzung Christi, sondern nur auf die Meinung der Papisten, welche die Gnade Christi und die Kraft des Heiligen Geistes an das äußerliche Taufwasser binden, bezogen werden.

Ihre Lehre von dem Eide Rücksichtlich des Eides werden sie von den Papisten beschuldigt, dass sie dafür gehalten haben sollten, als ob der Meineid keine Sünde sei; aber lasst uns, sagt A. Mellinus, diesen falschen Artikel etwas genauer untersuchen.

Da wir nun zu dem Artikel von dem Eid kommen, redet er, um zu zeigen, wie falsch diese Beschuldigung sei, so: Wie sollten sie auch den Meineid für keine Sünde gehalten haben, da doch die Papisten selbst von ihnen schreiben (oben in den waldensischen Geschichten), dass sie ungern sich auf den Eidschwur eingelassen und begehrt hätten, ihnen auf das einfache ja und nein zu glauben, um alle Lügen, Lästerungen, Meineide und leichtfertiges Schwören zu vermeiden? So weit Mellinus im 2. Buche von der Geschichte der Verfolgung und Marter, Fol. 479, Col. 1–2.

Hieraus geht hervor, dass diese Leute nicht nur den Meineid, sondern auch alle Arten des Eidschwurs zu vermeiden gesucht haben, weshalb sie begehrten, dass man ihnen nach der Lehre Christi auf ja und nein glauben sollte. Matth. 5, 37. »Euer Wort sei ja, ja, nein, nein, was darüber ist, das ist vom Bösen.« (Mt 5,37)

Im Jahre wie zuvor Zu dieser Zeit hat Johannes XXII. einen päpstlichen Ratschluß gegen einige zum Schein abgefallene Minderbrüder herausgegeben, worin er sie nachfolgender Stücke beschuldigt: Erstlich, dass sie sagten, es seien zwei Kirchen, die eine fleischlich, welche mit Reichtümern, Üppigkeit und Wollust dieser Welt angefüllt und mit allerlei Sünden und Schanden besudelt ist, über welche der römische Papst und die vornehmen Geistlichen die Herrschaft führten; die andere aber geistig, mäßig, sauber, tugendhaft, ehrlich und arm, an welcher sie und ihre Angehörigen allein Teil hätten.

Zweitens, dass sie die Priester der Kirche und alle Diener derselben ihrer Herrschaft und priesterlichen Würde für verlustig erklärten, sodass sie selbst weder Ausspruch noch Rat geben, noch die Sakramente bedienen oder die Gemeinde, die unter ihnen stand, unterrichten möchten, und ihnen so alle kirchliche Macht benommen haben, und dass sie sogar sich gerühmt haben, dass jede Kirchenwürde bei ihnen allein zu finden sei, weil sie sich allein die Heiligkeit des geistlichen Lebens zuschrieben.

Ihr dritter Irrtum trifft, wie der Papst sagt, mit dem Irrtum der Waldenser zusammen, weil sie beide behaupteten, dass man unter keinen Umständen schwören möge, und lehrten, dass es eine Todsünde sei, einen Eidschwur zu tun.

Der vierte angebliche Irrtum, von welchem der Papst bekennt, dass sie ihn mit den Waldensern gemein hätten, ist der, dass die Priester, welche der Vorschrift oder dem Befehl der Kirche gemäß (wie er es nennt) eingesetzt und bestätigt sind, die Sakramente der Kirche nicht zubereiten und bedienen können, wenn sie lasterhaft oder einer Todsünde schuldig sind.

Der fünfte Irrtum, wie der Papst sagt, war, dass sie sagten, dass zu der Zeit das Evangelium Christi in ihnen allein erfüllt sei, welches bis dahin gedeckt, ja, fast erloschen gewesen sei.

Zur Erklärung dieses Artikels hat der Papst hinzugefügt, sie sollten gesagt haben, dass sie die Verheißung unseres Herrn von der Sendung des Heiligen Geistes sich selbst in der Weise zuschreiben, dass sie die allgemeine, das ist die Römische Kirche von dem allgemeinen Inbegriff und Unterhaltung des heiligen Evangeliums ausschlössen.

Aber seht doch, sagt Abraham Mellinus, der dieses aufgezeichnet hat, wie der Papst die Meinung dieser Leute verdreht, denn sie haben es niemals geleugnet, dass der Heilige Geist nach der Verheißung Christi rechtlich über die Apostel ausgegossen worden sei, sondern, dass die Päpste in Rom, welche sich selbst apostolische und Nachfolger der Apostel nannten, an der Sendung des Heiligen Geistes Teil hätten. Abr. Mellinus, 2. Buch von den Geschichten der Verfolgungen und Marter, Fol. 480, Col. 1–2.

Außer diesen fünf Stücken gibt es deren noch mehr, deren diese fromme Leute von dem Papst beschuldigt worden sind, wiewohl er sie nicht alle namhaft gemacht hat; es lässt sich daher annehmen, dass sich jene größtenteils zu der Lehre der Waldenser bekannt haben, wie denn auch oben zur Genüge angeführt worden ist, dass dieselben nicht nur gegen den Eidschwur, sondern auch gegen die Kindertaufe, die Rache, das Sakrament des Altars, die Messe und andere Aberglauben des Papsttumes gewesen sind.

Im Jahre 1319 In dieser Zeit hat der Papst Johannes der XXII. durch seine Ketzermeister grausam gegen die Waldenser gewütet, welche das oben angeführte Bekenntnis, das mit dem Bekenntnis der Taufgesinnten übereinstimmt, getan haben, von deren Leiden und Tod wir später reden werden.

Siehe hiervon Bzov., Annal., im Jahre 1319, Art. 10, aus einem geschriebenen Buche der Vatican. Biblioth. Item, A. Mellinus, Fol. 480, Col. 3.

Im Jahre 1330 Zu dieser Zeit wurden die vorgenannten Waldenser von den Ketzermeistern im Königreich Böhmen und Polen sehr unterdrückt (siehe in dem großen Christen-Märtyrerbuche, gedruckt 1619, Fol. 483, Col. 1). Diese Angabe liefert uns den Beweis, dass der Vertreter des aufgesetzten Bekenntnisses damals nicht nur in Frankreich, sondern auch in Böhmen und Polen noch vorhanden gewesen seien.

Ja, Matthias Flaccius Illyricus berichtet, dass er die Bücher des Untersuchungsgerichtes von dem Verfahren der Ketzermeister zu derselben Zeit gegen die Waldenser in Böhmen und Polen unter dem König Johannes in Händen habe. Register der Zeugen der Wahrh., B. 16, Tit. von den Waldensern.

Im Jahre 1365 Der Schreiber der Bücher der Verfolgungen und Märtyrer gibt auf dieses Jahr folgenden Bericht:

Da überall durch ganz Frankreich eine unzählbare Menge Begarden und Beguinen gewesen sind, dieselben nennt er Waldenser im 2. Buche, Fol. 479, unten an der vierten Columne, die ihre Ketzerei, wie die Papisten sie nannten, überall ausstreuten, so hat der Papst Urbanus der Sechste im Jahre unseres Herrn 1365 allen vornehmen Geistlichen in Frankreich und den geistlichen Richtern des Glaubens daselbst in einem besonderen Bannbrief einen Befehl des Inhalts zugesandt, dass sie die Ketzer nicht ungestraft leben lassen, sondern durch die Sichel der Kirchenzucht die Irrgeister mit ihren Irrtümern (so nennt der Papst die wahren Gläubigen) ausrotten sollten. Im 2. Buche der Geschichte der Verfolgung und Marter, Fol. 488, Col. 1, aus Bzov., über das Jahr 1365, Art. 8.

Im Jahre 1370 Zu dieser Zeit, schreibt Jac. Mehrning und auch andere, hat Johannes Wiclef, ein Lehrer in England und Prediger zu Lutterworth im Bistum Lincoln, unter anderem auch gelehrt, dass die Taufe zur Vergebung der Erbsünde nicht nötig sei, womit er der Kindertaufe, die auf die Vergebung der Erbsünde gegründet ist, sattsam widerspricht, oder dieselbe, wie H. Montanus sagt, verworfen hat; deshalb hat man auch seine Gebeine 41 Jahre nach seinem Tod auf päpstlichen Befehl ausgegraben, verbrannt und die Asche ins Wasser geworfen. Jac. Mehrn., Taufgeschichte über das vierzehnte Jahrhundert, Pag. 737–738. H. Mont., Nichtigkeit der Kindertaufe, die 2. Auflage, Pag. 87. Ferner, siehe Thomam waldensem, Tom. 2, Cap. 96. Bellarm., Tom. 3, Lib. 1, von dem Sakrament der Taufe, Cap. 4. Vicecom., von den Kirchengebrechen, Buch 2, Cap. 1.

Dass die oben angeführten Worte des Johannes Wiclef lediglich von der Verwerfung der Kindertaufe und nicht von der Taufe auf den Glauben zu verstehen seien, wird durch den vierten Artikel bestätigt, welcher von William Wideford, einem Minderbruder, aus Wiclefs Dialog ausgezogen und von Abr. Mellinus angeführt worden ist, und welcher so lautet:

Dass diejenigen, sagt Joh. Wiclef, welche behaupten, dass die Kinder der Gläubigen, welche ohne Taufe sterben, nicht selig werden, zu kühn und vermessen in dieser ihrer Behauptung seien. Abr. Mellinus, 3. Buch von der Geschichte der Verfolgung und Marter, Fol. 494, Col. 3.

Wenn jemand zu derselben Zeit sagte, dass die Kinder ohne Taufe selig werden könnten, derselbe verwarf die Kindertaufe, so tat allhier Joh. Wiclef. Desgleichen verwirft hier Joh. Wiclef das Eidschwören in allen Verhältnissen und Vorfällen des menschlichen Lebens.

Dass übrigens Johannes Wiclef nicht nur der Kindertaufe, sondern auch dem Eidschwur widersprochen habe, wird im 42 Artikel seines Bekenntnisses bezeugt, welches von ihm der geistlichen Versammlung zu Konstanz überliefert und daselbst verdammt worden ist und so lautet: Der Eidschwur in bürgerlichen Vergleichen und Kaufhandeln ist nicht erlaubt. Köln, bei Orthun. Grat. Abr. Mellinus, 2. Buch der Geschichte der Verfolgung und Marter, Fol. 496, Col. 1.

Dieser Artikel vom Eidschwur wird durch einige Schriftsteller aus Joh. Wiclefs Bekenntnis in Folgendem beschrieben: Ein ungeziemender Eid ist derjenige, welcher wegen menschlicher Vergleiche und gebührlicher Kaufhändel geleistet wird. Seb. Franck, Chronik der römischen Ketzer von Petrus bis Clem., gedruckt im Jahre 1563, Fol. 105, Col. 1, Buchst. J., Johannes. Ferner, P. I. Twisck, Chronik, 1. Teil, das 14. Buch auf das Jahr 1371, Pag. 720, Col. 1–2. Tract., kurzer Bericht von dem Laufe der Welt, durch F. H. H. Pag. 99.

P. J. Twisck und andere schreiben, dass derselbe Johannes Wiclef, nachdem er aus England nach Böhmen geflüchtet ist, daselbst seine Lehre mit den Waldensern fortgepflanzt habe, welche mit seiner Lehre größtenteils übereinstimmten.

Dieser Wiclef lehrte auch, dass das Wesen und die Eigenschaft des Brotes und Weines im Sakrament des Altars nach der Einsegnung verbliebe.

Christus sei nicht leiblicher Weise im Sakrament.

Die Messe sei nicht von Christus eingesetzt, sondern sie sei des Teufels Gehorsam und Wort.

Die Firmung, das Fasten, das Weihen der Priester, das Taufen der Kirchen und Glocken werden nur aus Gewinnsucht dem Papst und den Bischöfen zugestanden.

Die Universitäten, das Studieren, die Doktortitel, die Kollegien, Ehrenstaffeln und Meisterschaften seien uns von den Heiden angeerbt und der Kirche ebenso misslich als der Teufel.

Ein ungeziemender Eid ist

Merula und mehrere andere bezeugen, dass Wiclef wohl zweihundert Bücher geschrieben habe, und hat Johannes Hus (lese auf das Jahr 1415 und 1416), welcher noch jung war, nebst vielen andern fleißig unterwiesen und von dem Papsttum abwendig gemacht.

P. J. Twisck, Chronik, das 14. Buch, auf das Jahr 1371, Pag. 720, Col. 1–2, aus Leonh., Buch 6, Hist. Adr. Junius, Fol. 45, Joh. Crispin., Fol. 354. Guil. Merula, Fol. 886. Nicol., Schauplatz, Fol. 119, Zeg., Fol. 119.

Dass auch Johannes Hus, obwohl ihn die Calvinischen, sowie auch Johannes Wiclef, gerne auf ihre Seite gezogen hätten, gleichfalls gegen den Eidschwur gewesen war, auch in mehreren andern Stücken mit den waldensischen taufgesinnten Brüdern übereingestimmt hat, und dass er solches von Johannes Wiclef, Wiclef aber von den genannten waldensischen Brüdern gelernt habe, hoffen wir gehörigen Ortes zu erklären.

Was den Artikel betrifft, wovon man sagt, dass ihn Johannes Wiclef gelehrt habe, nämlich, dass alle Dinge durch eine absolute oder unabänderliche Notwendigkeit geschehen, darauf antwortete A. Mellinus, Prediger bei den Calvinischen: Wir sind der Meinung, dass Joh. Wiclef dieser Lästerung mit Unrecht beschuldigt worden sei. 2. Buch von der Geschichte der Verfolgung und Marter, Fol. 495, Col. 4.

Später, als er sich ausführlicher hierüber ausspricht, sagt er, dass solches eine absichtliche Verleumdung und teuflische Lüge sei, welche von der Erde aufgerafft und dem unschuldigen Joh. Wiclef ins Angesicht geworfen worden sei, Fol. 496, Col. 1.

So sieht man denn, dass Joh. Wiclef, wie die Calvinischen selbst bezeugen, den Artikel der genauen Gnadenwahl nicht behauptet habe, wie früher einige, wiewohl mit Unrecht, gemeint haben.

Wenn nun der Artikel von der Prädestination oder von der unumgänglichen Notwendigkeit, dem Joh. Wiclef nicht zugehört, wie hier einer der calvinischen Lehrer vorgibt und für Wahrheit hält, was hat er dann in seiner Lehre übrig behalten, das mit der Calvinischen Kirche allein übereinkommt? Gewisslich nichts.

Im Jahre 1372 Joh. Tylius, in seiner Chronik der Könige von Frankreich, schreibt von gewissen Leuten, welche er Turilupinen nennt und sie nach papistischer Art sehr verächtlich des Aberglaubens beschuldigt; er gedenkt ihrer auf das Jahr 1372 in Folgendem: Der Aberglaube der Turilupinen, welche eine Gattung Waldenser gewesen, die den Beinamen von der Gemeinschaft der Armut angenommen hatten, sind in diesem Jahre mit ihren Schriften, Büchern und Kleidern als Ketzer verdammt worden. Joh. Tylius, Chron. der Kön. von Frankr., A. Mell., 497, Col. 3. Merke, von ihrem Glauben soll binnen kurzem gesprochen werden.

Im Jahre 1373 Vignier schreibt von diesen Leuten, Turilupinen genannt, und von ihrer Lehre, dass sie zu Paris von den Ketzermeistern für Ketzer erklärt und dass ihre Bücher öffentlich verbrannt worden sind, dass auch eine gewisse Frau ihres Glaubens dasselbe Schicksal gehabt hat. Vignier, Kirchengesch. auf das Jahr 1373, aus Will. von Nangis. A. Mellinus, ebendaselbst, wovon in dem Nachfolgenden ausführlicher berichtet wird. (Von dem Tod dieser Frau soll an seinem rechten Ort in der Geschichte der Märtyrer umständlicher gehandelt werden.)

Von der Aufrichtigkeit dieser Leute Der Schreiber des 2. Buchs der Verfolgungen, nachdem er erzählt, wie diese Leute, welche man Turilupinen nannte, von einigen papistischen Schreibern beschuldigt worden seien, dass sie nicht ehrbar lebten, verteidigt sie und sagt: Aber über diese armen Leute hat man erbärmlich gelogen; denn es sind aufrichtige Waldenser gewesen, welchen die Papisten aufbürdeten, was sie nur wollten. 2. Buch der Gesch. der Verf. und Mart., Fol. 497, Col. 3.

Von ihrem Namen Was ihren Namen betrifft, so bezeugt Joachimus Caudarius von ihnen, dass sie den Namen Turilupinen in Flandern, Artois und Zennegau erlangt haben, weil sie in den Wildnissen in der Nähe von Wölfen gewohnt haben. In der Trauerrede von dem Unter. der Waldenser und Albigenser. A. Mellinus ebend.

Von ihrer Lehre Hierbei kann man sich bemerken, dass diese Turilupinen, wenn sie in der Tat aufrichtige Waldenser gewesen sind, wie berichtet wird, auch die Kindertaufe, den Eidschwur, die Rache gegen die Feinde, die Messe und alle übrigen römischen Erfindungen verworfen haben, wie solches aus ihrem eigenen, oben angeführten Bekenntnisse zu ersehen ist.

Henricus von Hafra schrieb im Jahre 1376 zu Wien über das 1. Buch Mose und bestrafte sehr die Lügen der Lebensbeschreibungen der Heiligen unter den Römischen und die Verdienste der Heiligen. Er bestrafte auch in einem Brief die Geistlichkeit und ihr Haupt, den Papst, wegen vieler Irrtümer. Joh. Münst., Fol. 174, verglichen mit der Chronik von dem Untergang der Tyrannen, das 14. Buch, auf das Jahr 1376, Pag. 724, Col. 1.

Ferner: Michael Cesenas, gewesener Minderbruder oder Mönch, hat 1380 gegen den Papst geschrieben, und nannte ihn (aus 2Th 2 ) den Antichristen, die Römische Kirche Babylon und die Versammlung derer, die da trunken sind von dem Blut der Heiligen.

Der Papst hat ihn seiner Würde entsetzt; er aber blieb standhaft bei seiner Meinung, Joh. Münst., Fol. 111. Catal. Test., Fol. 691, verglichen mit P. J. Twisck, Chronik, gedr. 1617, auf das Jahr 1380, Pag. 737.

Desgleichen Nicolaus Clemongis widersetzte sich in eben demselben Jahr 1380 den abergläubischen Festtagen, Fressen, Saufen, üblen Redensarten und dergleichen ungeziemenden Dingen. Siehe die letztangeführte Chronik, Pag. 732, aus Joh. Münst., Fol. 170.

Desgleichen um das Jahr 1382 ist M. Mattheus Parisiensis, ein Böhme, zum Vorschein gekommen, und hat ein großes Buch von dem Antichristen, nämlich dem Papst, geschrieben und gesagt, dass er bereits gekommen und zu Rom zu finden sei.

Desgleichen hat auch Lupoldus von Bedenburg getan. Vergleiche P. J. Twisck, in seiner Chronik, das 14. Buch, gedruckt 1617, Pag. 734, Col. 1, mit Catal. Test., Fol. 794, 796; Merula, Fol. 890.

Desgleichen Johannes Muntzinger, Vorsteher der Schule zu Ulm, hat im Jahr 1384 in seiner Rede vorgelesen, dass man aus dem vermeinten Leib Christi keinen Gott machen und deshalb auch denselben nicht als einen Gott anbeten solle. Siehe den zuvor genannten Schreiber, Fol. 736, Col. 1, verglichen mit Joh. Munst., Hist., Fol. 171.

Im Jahre 1390 oder um diese Zeit, findet man von den Waldensern in den an der Ostsee gelegenen Landschaften Nachricht, wovon Matthias Flaccius Illyricus berichtet, dass er ein ganzes Ketzermeisterbuch habe, welches mit gerichtlichen Verhandlungen gegen die gottseligen Waldenser, die in diesen Ländern wohnten, angefüllt sei.

Dieser Illyricus hat auch noch eine andere kurze Inquisition oder Untersuchung gegen die Waldenser unter seinen Schriften, welche früher in dem Bistum Mainz gegen dieselben gebraucht zu werden pflegte.

Überdies sagt er, dass er noch ein anderes großes Buch voller gerichtlicher Untersuchungen der Ketzermeister gegen die Waldenser habe, in welchem 443 Waldenser namentlich aufgeführt werden, die in Pommern, in der Mark und den umliegenden Plätzen, um das Jahr unsers Herrn 1391, auf die Folterbank gebracht und wegen der Artikel, die ehemals die Waldenser bekannt haben, verhört worden sind.

Viele dieser Märtyrer oder Zeugen haben ohne Scheu bezeugt und bekannt, dass verschiedene von ihnen zwanzig Jahre, andere dreißig Jahre unter dieser Sekte, wie man sie nannte, gewesen seien; ferner, dass auch ihre Voreltern solche Lehre gehabt hätten.

Matth. Flacc. Illyr., Regist. der Zeug. der Wahrheit, Buch 18; ebendaselbst Buch 15, Tit. von den Waldensern.

Hieraus ist zu ersehen, schreibt ein gewisser Schreiber, dass die sächsischen Länder schon zweihundert Jahre und mehr vor Hus Zeiten voll Waldenser, das ist rechtsinniger Christen, gewesen seien; denn es lässt sich leicht berechnen, dass, da die 443 Waldenser zu gleicher Zeit verhört worden sind, derselben noch viel mehr gewesen sein müssen, welche ihres Glaubens wegen nicht untersucht worden sind, sondern sich heimlich verborgen hielten oder sich sonst auf die Flucht begaben, um der Gefahr zu entrinnen.

Und in Wahrheit diejenigen, von welchen in dem Buch steht, dass sie verhört worden seien, haben oft sehr viele andere ihrer Glaubensgenossen genannt, die nicht gegenwärtig waren.

Unter andern Punkten, die in diesem Untersuchungsbuch von ihren Verhandlungen stehen, waren diese, dass sie bescheidene nüchterne Menschen gewesen seien, vorsichtig in ihren Worten, welche sich vor Lügen und Schwören hüteten.

Im Jahre 1390 William White ist damals von dem Herrn erweckt worden, welcher viele herrliche Dinge gegen den Papst oder des sogenannten Antichristen Lästerungen geschrieben hat. Bal., Cen., Lib. 7, Cap. 10; verglichen mit Chron. von dem Unterg. auf das Jahr 1390, Pag. 734, Col. 1–2. Abr. Mell., 2. Buch von der Gesch. der Verf. und Mart., gedruckt im Jahre 1619 zu Dortrecht, Fol. 505, Col. 3–4; ferner P. J. Twisck, Chronik, das 14. Buch, auf das Jahr 1391, Pag. 743, Col. 2, aus Heinr. Boxhorn, Fol. 27.

Am Rande, in eben derselben Pagina, sagt P. J. Twisck: Die Vandensen, sonst Waldenser genannt, wollen nicht schwören.

Im Jahre 1392 Auf den 13. Januar dieses Jahres hat Walter Brute, ein weltlicher, gleichwohl aber gelehrter Mann unter dem Bistum Hereford, als er vor Herrn Johann, Bischof von Hereford, persönlich erschien, unter verschiedenen andern Artikeln, welche gegen die Römische Kirche streiten, auch das behauptet, nämlich, dass es den Christen nicht erlaubt sei, bei irgendeiner Angelegenheit oder aus irgendeinem Grund weder bei dem Schöpfer, noch bei seinen Geschöpfen zu schwören. Abr. Mellinus, 2. Buch der Gesch. der Verf. und Mart., Fol. 506, Col. 3.

Erinnerung. Von William Swinderbys Lehre, welche mit Walter Brutes Lehre verglichen wird Da dieser Walter Brute (oben Fol. 505, Col. 4) ein Verteidiger des Artikel des Will. Swinderby, welcher nachher seines Glaubens wegen zu London auf dem Smithsfelde verbrannt worden ist, genannt wird, so ist hieraus nicht undeutlich zu ersehen, dass dieser William Swinderby auch solcher Lehre zugetan gewesen sein müsse, welche sie beide, gleichwie auch mehrere andere Stücke, mit den Waldensern gemein gehabt haben; ferner wird dieser Artikel vom Nichtschwören, außer den andern beiden Artikeln, welche dabei angeführt werden, ganz klar William Swinderbys Artikel selbst genannt (Fol. 506, Col. 3 ebendaselbst), sodass sie beide, gleich als redeten sie aus einem Mund, auch zugleich damit beschuldigt werden, dass sie jeden Eidschwur verboten hätten.

Dass dieser, abgesehen von den Artikeln über den Eid, auch ein gutes Bekenntnis von der heiligen Taufe getan habe Außerdem geht aus des Walter Brutes Glaubensbekenntnis hervor, dass die Kindertaufe gleichfalls von ihnen bestritten wurde, denn er spricht über den Artikel des Begräbnisses Christi wie folgt:

Er, nämlich Christus 1 ist begraben worden, damit wir alle zugleich mit ihm durch die Taufe in seinen Tod begraben werden möchten, damit wir, die wir von der Sünde abgestorben sind (merke: dies ist kein Kinderwerk), der Gerechtigkeit leben möchten. Abr. Mellinus ebendaselbst, aus Fox Angl., Pag. 440.

Von einem gewissen alten Glaubensbekenntnis der waldensischen Brüder Jacob Mehrningus, indem er über dieses vierzehnte Jahrhundert von der Taufe sich ausspricht, sagt:

Ich habe ein sehr altes gedrucktes Bekenntnis in deutscher Sprache von einigen waldensischen Brüdern in Böhmen in meiner Hand gehabt, worin sie ausdrücklich bekennen, dass man im Anfang des Christentums keine Kinder getauft habe, dass auch solches ihre Voreltern nicht getan haben, wie denn Johannes Bohemius im Zweiten Buch von den Sitten der Völker schreibt: In früheren Zeiten pflegte man die Taufe nur denjenigen mitzuteilen, welche zuvor im Glauben unterwiesen worden waren und in der Woche vor Ostern und Pfingsten siebenmal in der Prüfung gewesen sind, und diese wurden hierauf auf ihr Glaubensbekenntnis getauft; [Anmerkung: Aus dem NT kann man nicht entnehmen, dass nur auf bestimmte Zeiten getauft werden sollte. Siehe Apg 9,18; 16,33; 18,8; 19,5 und andere Stellen. Die Taufe sollte erfolgen, wenn ein wahrhaft bußfertiger Mensch diese begehrt. Auch ein siebenfaches Verhören vor der Taufe findet man in der Schrift nirgends.] als man aber später die Taufe zur Seligkeit nötig erachtete, hat man auch verordnet, nämlich die Papisten, dass man die neugeborenen Kindlein taufen und ihnen Gevattersleute zugesellen sollte, welche statt ihrer den Glauben bekennen und dem Teufel entsagen sollten. Taufgeschichte, Teil 2, Pag. 738.

Im Jahre 1400 Aus diesem vierzehnten Jahrhundert führt D. I. Vicecomes (aus Nicephorus Callistus), Buch 1, Cap. 23 an, dass in Thessalien die Taufe nur auf Pfingsten bedient worden sei, [Anmerkung: Aus dem NT kann man nicht entnehmen, dass nur auf bestimmte Zeiten getauft werden sollte. Siehe Apg 9,18; 16,33; 18,8; 19,5 und andere Stellen. Die Taufe sollte erfolgen, wenn ein wahrhaft bußfertiger Mensch diese begehrt.] weshalb viele von ihnen ohne Taufe starben.

Ebenso hat man (schreibt hierauf Jac. Mehrning) Nachricht, dass noch heutzutage in Thessalonica Brüder und Christen seien, welche mit den Mennisten in allen Religionspunkten übereinstimmen.

Dies sind die eigenen Worte des Jacob Mehrning, Pag. 739, wovon nachher ausführlicher gehandelt werden soll.

Von Carolus, dem Bischof zu Mailand Taufgesch., Pag. 740. D. Vicecomes, Buch 5, schreibt: Carolus, Bischof zu Mailand, hat die Lehrer ermahnt, sie sollten das Geheimnis der heiligen Taufe ihren Zuhörern fleißig auslegen und dieselben ernstlich zu einem christlichen Wandel ermahnen, damit ihnen das Bekenntnis des christlichen Namens (auf welches die Taufe gegeben zu werden pflegt) wohl anstehen möchte.

Was gibt solches anders zu erkennen, als dass die Lehrer ihre Zuhörer zur Taufe ermahnen sollten, welche auf das Bekenntnis des Glaubens (und also nicht in der Kindheit) geschehen müsse?

Pag. 741. D. Vicecomes, B. l, C. 4. Galvaneus, in den Mailändischen Geschichten, schreibt: S. Barnabas, als er zuerst das Evangelium zu Mailand predigte, hat in den fließenden Wassern getauft, wodurch, wie an einer andern Stelle berichtet worden ist, nicht undeutlich zu erkennen gegeben wird, dass damals die Kindertaufe nicht gebräuchlich gewesen sei.

Auf das Jahr 1395 wird Meldung getan von einem Haufen Leute in Böhmen, die es mit den Wiedertäufern (das ist den Taufgesinnten) hielten. Seb. Franck, Chron. der röm. Ketzer von Petr. bis Clem., gedruckt im Jahre 1568, Pag. 121, Col. 2, Buchst. P., Picardi.

Im Jahre 1400 Es unterliegt keinem Zweifel, dass sich verschiedene Personen am Schluss dieses Jahrhunderts dem Papsttum widersetzt haben, und zwar nicht nur in dem Artikel der Taufe, sondern auch in vielen andern Stücken, wovon unter anderem im vierzehnten Buch von dem Untergang der Tyrannen und den jährlichen Geschichten, gedruckt 1617, auf das Jahr 1400, Pag. 749, Col. 1–3, die Rede ist, wo man folgendes Zeugnis findet:

Der Papst hat keine uneingeschränkte Gewalt oder Gericht, als ob er nicht irren können sollte, so haben sie alle gelehrt, selbst die Papisten aus allen Zeiten.

Sowohl die griechischen als auch die lateinischen Kirchenväter haben den Papst Honorius den Ersten für einen monotheistischen 2 Ketzer gehalten, und in der sechsten geistlichen Versammlung als einen Ketzer verdammt und seine Briefe sind verbrannt worden. Aus Perkins., Fol. 421.

Wenn übrigens dieses Verdammen des Papstes als Ketzer und das Verbrennen der Briefe aus Neid und Hass geschehen ist, so wollen wir dieses Verfahren nicht verteidigen, viel weniger es anpreisen, sondern es vielmehr verachten, doch da es uns scheint, dass es aus einer guten Absicht und aus göttlichem Eifer hervorgegangen ist, so finden wir nichts Verächtliches in dieser Sache; denn das Wort verdammen bedeutet nicht allemal die ewige Verdammnis, wie davon die Heilige Schrift spricht, sondern es wird auch in dem Sinn von verurteilen oder schuldig erklären genommen.

So auch der Name Ketzer, wenn man ihn recht erwägt, zeigt nichts anderes als einen Sonderling und eigensinnigen Menschen an, welcher statt der Heiligen Schrift seiner eigenen Meinungen folgt; dass nun der Papst in Rom einer gewesen sei, wird nicht leicht jemand widersprechen, der Gott die Ehre gibt und diese Gründe annimmt.

Das Verbrennen seiner Briefe sehen wir an, als ob es aus Fürsorge gewesen sei, damit dadurch niemand verführt oder in Irrtum gebracht werden möchte.

Hiermit wird der Gutmütige sich zufrieden stellen und, der Biene gleich, nicht Gift, sondern Honig daraus saugen.

Die hohen Schulen zu Prag in Böhmen, zu Oxford in England und zu Paris in Frankreich haben gegen den Abfall der Römischen Kirche geschrieben und eine Reformation oder Wiederaufrichtung begehrt, indem sie sagen, dass man des Papstes und der Kardinäle ärgerliches Leben nicht dulden soll; dass die Päpste und Kardinäle irren könnten und oft gefehlt und geirrt hätten, und obschon der gesegnete Sohn Gottes in der Schule der Juden viel erlitten hat, so muss er (sagen sie) von den Fürsten der päpstlichen Schule bei weitem mehr leiden.

Lest von dergleichen Rügen ein Mehreres in den Büchern Ulrichs von Hutten, des fränkischen Ritters, gedruckt im Jahre 1520, Pag. ebendaselbst.

Johannes Taulerus, ein deutscher Gottesgelehrter, sagt in seinem Predigtbuch zu der Zeit: Unsere vornehmen Geistlichen (er will sagen die Regenten der Römischen Kirche) sind blind und Blindenleiter, und es ist zu besorgen, dass sie beide zugleich verdammt werden möchten.

Er hat auch viel von Verfolgung, Druck, Ungemach und Leiden, welches ein Christ hier zu erwarten hat, gesprochen, nicht aber davon, dass man jemanden Leiden verursachen soll. Lest hin und wieder in seinen Reden oder Predigten, insbesondere aber dass 11., 15. und 31. Cap in seinem Buch, wo er vom Leiden handelt; ferner den oben angeführten Schreiber an dem angeführten Ort.

Dass Johannes Taulerus ein gottesfürchtiger und hochgelehrter Mann gewesen sei, erhellt aus vielen Zeugnissen, welche von ihm vorhanden sind.

In Wahrheit, er ist zu seiner Zeit eine brennende Fackel gewesen, und hat sowohl durch seine Lehre, als auch durch sein Leben die dunkle Nacht des Papsttums und seiner verkehrten Gottesdienste erleuchtet.

Sollte er aber etwa in diesem oder jenem Stück geirrt haben, was leicht hat geschehen können, so wird solches jedenfalls von seiner Tugend und Gelehrtheit überwogen. Gleichwohl wollen wir weder seinen Fehlern noch den Fehlern anderer das Wort führen. Unsere Liebe darf nicht so blind sein, dass wir an dem Geliebten keinen Fehler (wenn sonst einer vorhanden ist) sehen können. Wer aber seine Fehler nicht öffentlich an den Tag gelegt hat, den muss man freilich mit ihnen ertragen; und zwar umso mehr, wenn er unter einem unordentlichen Volk lebt (wie damals das Papsttum es gewesen ist) und keine größere Freiheit erlangen kann.

Ein solcher Mensch ist dieser Johannes Taulerus gewesen, und für einen solchen sollen wir ihn auch erkennen. Unsere Liebe will und soll seine Schwachheit ertragen. Wir wollen ihn jetzt verlassen und uns zu den frommen Zeugen des Herrn wenden, welche ihr liebes Leben für die eingestandene Wahrheit gelassen haben.