Der Märtyrerspiegel

Teil I - Kapitel 24

Zum Inhaltsverzeichnis

24  Anfang der wahrhaften und eigentlichen Geschichte der Märtyrer dieses Jahrhunderts

24.1  Große Verfolgung der Gläubigen im Jahre 1206

Man berichtet auf das Jahr 1206, dass der Papst Innocentius der Dritte gegen die Nachfolger der Lehre des Petrus Brusius und Henricus von Toulouse sich sehr grausam bewiesen habe (welche, unter andern Stücken, die Kindertaufe, die Messe und die wesentliche Verwandlung des Brotes verworfen haben, wie oben berichtet worden ist); auf welche Weise er aber solche Grausamkeit an ihnen ausgeübt wird nicht ausgedrückt.

P. I. Twisck, Chronik, das 13. Buch, auf das Jahr 1206, Pag. 523, Col. 1.

Ohne Zweifel hat der Papst damals dasjenige bewerkstelligen lassen, was er in seinen drei Briefen im Jahre 1198 den Waldensern und andern, welche Ketzer genannt wurden, gedroht hatte, nämlich, dass man sie ihrer Güter berauben, des Landes verweisen und das äußere Schwert der Fürsten gegen sie gebrauchen sollte.

Von jenen Briefen und Bedrohungen kann nachgesehen werden Abr. Mellinus, 2. Buch der Gesch. der Verfolg. und Mart., Fol. 444, Col. 2–3 und Fol. 445, Col. 1.

Eine Mannsperson wird zu London in England, des Glaubens der Waldenser wegen, im Jahre 1210 lebendig verbrannt Man findet in verschiedenen alten Geschichtsbüchern, dass die Lehre der albischen 1 Waldenser nicht nur in Frankreich und Deutschland, sondern auch in England in Aufnahme gekommen sei, ja, dass sogar in diesem Eilande, insbesondere in London, eine große Menge derer gefunden wurde, welche sich zu derselben bekannt haben, wodurch der römischen Religion nicht wenig Schaden und Abbruch geschehen ist.

Die papistischen Geistlichen aber konnten solches nicht ertragen, sondern sind heftig über dieselben erbittert worden, sodass sie sich, wie es scheint, vorgenommen haben, an jemanden unter ihnen allen ein solches Exempel der Strafe zu vollziehen, welches die übrigen in Schrecken jagen und sie bestimmen möchte, das Land zu räumen, oder was sie wenigstens bestimmen würde, nicht anders zu bekennen und zu reden, als die von der römisch-katholischen Kirche.

Deshalb haben sie aus der ganzen Masse einen gefänglich eingezogen, dessen Namen wir nicht haben ermitteln können, weil sie etwa nachher sich der Tat geschämt haben, und um ihrem Verfahren einen Schein zu geben, haben sie ihn beschuldigt, dass er die Clericos, nämlich die Geistlichen, gelästert hätte und deshalb nicht wert sei zu leben, sondern einen schändlichen und elenden Tod verdiene.

Deshalb nun, um dieses auszuführen, haben sie ihn im Jahre unsers Herrn 1210 lebendig verbrannt.

Hiervon schreibt Baläus aus der Chronik von London, dass die Albigenser in England, wie die Papisten sagten, die Geistlichen lästerten, und dass aus diesem Grunde eine Mannsperson zu London von ihnen lebendig verbrannt worden sei. Im Jahre 1210, Cent. 3, der Geschichtsschreiber von England, im Anhange über Gualterum Horganium, Pag. 258, vergl. mit Abr. Mellinus, Geschichte, Fol. 455, Col. 4.

P. J. Twisck, nachdem er über viele waldensischen Märtyrer zu Straßburg auf das Jahr 1210 einige Auskunft erteilt, fährt alsdann fort und sagt:

Die Londoner Chronik berichtet, dass gleichfalls auch in England eine große Menge (nämlich Waldenser, oder, wie oben erklärt worden ist, Albigenser), die mit denselben einig gewesen, gefunden worden sei, unter welchen zu London einer verbrannt worden sei. Chronik von dem Untergange, das 13. Buch, gedruckt 1617, Pag. 526, Col. 1.

Nachdem P. I. Twisck gemeldete Sache der albigensischen Märtyrer zu London beschrieben hat, gibt er weiter diesen Bericht: Im Jahre 1210 sind in der Stadt Narbonne 130 Menschen von den Pfaffen getötet worden, weil sie den großen Missbrauch und die Abgötterei der Papisten bestraft haben.

Auch sind in demselben Jahre zu Paris in Frankreich 24 Märtyrer und Zeugen der Wahrheit getötet worden, weil sie nicht in die falsche Lehre des Antichristen einwilligen wollten. Chronik, das 13. Buch, Pag. 526, aus W. Merulas Zeitlasten, Fol. 800; Geschichte der Mart. Adri., Fol. 19; Chron. Zeg., Fol. 299; Heinrich Boxhorn, Fol. 23.

24 Personen werden wegen der Lehre der Waldenser zu Paris in Frankreich im Jahre 1210 lebendig verbrannt Christianus Massäus, nachdem er von sehr vielen Märtyrern, welche in dem Schlosse Minerva gefunden und verbrannt wurden, geredet hat, fährt fort und beschreibt Nachfolgendes:

Zu der Zeit, nämlich im Jahre 1210, wurden gleichfalls zu Paris 24, welche auch so hartnäckig gewesen (so nennt er, nach papistischer Weise, die Standhaftigkeit dieser Leute), lebendig verbrannt. Christ. Mass., Chronik, Buch 17, im Jahre 1210, verglichen mit dem großen Christen-Marterbuche, gedruckt 1619, Fol. 455, Col. 4.

Der Schreiber nennt diese Leute nach der Art der Papisten Ketzer, und ihren standhaften Glauben eine Hartnäckigkeit; doch wie ist es möglich, dass aus dem Munde des Boshaften etwas Gutes sollte hervorkommen können? Wir müssen uns aber deshalb nicht ärgern, weil nicht nur diese, sondern selbst auch die alten heiligen Propheten, Apostel und Diener Gottes mit vielen schmählichen Namen und Teufelstiteln von den bösen Weltmenschen belegt worden sind.

Ungefähr hundert Personen, welche Waldenser genannt wurden, sind zu Straßburg des Glaubens wegen verbrannt worden; desgleichen 39 zu Bingen, wie auch nachher 18 zu Mainz, im Jahre 1212 Im Jahre 1212 hat sich die wahre Lehre des Evangeliums unter den Waldensern, welche mit den Albigensern ein und dasselbe Volk gewesen, und ganz denselben Glauben gehabt, in dem Elsass sehr ausgebreitet; der Fürst der Finsternis aber, welcher dieses große Licht nicht ertragen konnte, hat alle Mittel angewandt, um dasselbe auszulöschen, sodass alle in demselben Jahre 1212 in Straßburg durch die Diener des Antichristen, insbesondere durch den Bischof dieser Stadt, auf einen Tag ungefähr hundert Personen, sowohl Männer als Frauen, ihres Bekenntnisses wegen lebendig verbrannt worden sind.

Der päpstliche Schreiber H. Mutius schreibt hiervon so: Im Jahre des Herrn 1212 ist in dem Elsass eine Ketzerei entstanden, durch welche sowohl Edle als Unedle verführt worden sind. Sie behaupteten, dass es erlaubt sei, das ganze Jahr hindurch alle Tage Fleisch zu essen, und dass es ebenso wohl eine Üppigkeit sei, unmäßig Fisch zu essen, als verschiedene Gattungen Fleisch zu essen. Ferner, dass diejenigen sehr übel täten, welche die Ehe verböten, weil Gott alles erschaffen habe, und alles in Heiligkeit mit Danksagung gebraucht werden möge. Dann folgt, was die Waldenser von der Kindertaufe, dem Eidschwören, der Messe und wesentlichen Verwandlung des Brotes im Nachtmahle gehalten haben, worüber zuvor berichtet worden ist.

An dieser ihrer Meinung, schreibt er, hielten sie sehr hartnäckig, und viele glaubten ihnen. Auch haben sie sich nicht gescheut (hört, wie die Papisten reden!), den allerheiligsten Herrn, den Papst, zu lästern, weil er den kirchlichen Personen zu ehelichen und ihnen auch auf gewisse Tage bestimmte Speisen zu essen verboten hat.

Deshalb hat der Papst zu Rom befohlen, dass man solche Menschen aus dem Wege räumen und umbringen sollte.

In Folge hiervon, schreibt er, sind denn ungefähr hundert Personen zugleich auf einen Tag von dem Bischofe von Straßburg verbrannt worden. H. Mutius, Chronik, Buch 19, im Jahre 1212.

Brusius in seiner Geschichte der Klöster in Hochdeutschland erzählt, dass um dieselbe Zeit 35, oder, wie andere lesen, 39 Personen, Einwohner von Mainz, nach Bingen gebracht und daselbst wegen der Lehre der Waldenser lebendig verbrannt worden seien; dass ferner zu einer andern Zeit von eben demselben Bischof von Mainz noch achtzehn andere, nämlich wegen ihres Bekenntnisses, ein gleiches Schicksal erlitten haben.

Brusius in der Geschichte der Klöster; ferner in dem 2. Buche der Geschichte der Verfolgung und Marter, gedruckt im Jahre 1619 zu Dortrecht, Fol. 457, Col. 3; ferner P. I. Twisck, Chronik, Buch 13, auf das Jahr 1210, welches 2 Jahre früher gewesen, gedruckt 1617, Pag. 526, Col. 1; aus des Wilh. Merula Zeitkasten, Fol. 800.

Eine grausame Weise der Untersuchung der Lehre der Waldenser, oder derjenigen, die Ketzer genannt wurden, im Jahre 1214 Im Jahre 1214 wurde Conradus von Marburg, ein Jakobiner-Mönch, von dem Papste Innocentius dem Dritten zum Großinquisitor oder Untersucher des Glaubens über ganz Hochdeutschland gesetzt und von ihm ausgesandt, um diejenigen genau aufzusuchen und zu verhören, von welchen man sagte, dass sie von dem Glauben der römischen Kirche abgeirrt seien. Diesen Befehl hat er neunzehn ganze Jahre so grausam ausgeführt, dass eine unglaubliche Anzahl Menschen, welche er für Ketzer erklärt hat, teils durchs Feuer, teils durchs Schwert umgebracht worden sind.

Trithemius gedenkt der Weise seiner Untersuchung und sagt, dass dieser Inquisitor, Conradus von Marburg, die Gewohnheit gehabt habe, die Ketzer (so nennt er die wahren Christen) mit einem glühenden Eisen, welches er ihnen in die Hand gegeben, zu prüfen; alle diejenigen, welche dadurch verbrannt wurden, hat er den weltlichen Richtern als Ketzer überantwortet, um sie zum Feuer zu verurteilen.

Daher ist es gekommen, dass nur wenige frei ausgegangen sind, und dass alle diejenigen, welche einmal beschuldigt und seiner Untersuchung übergeben worden waren, von ihm ohne Gnade als Ketzer zum Feuer verdammt worden sind.

Es waren einige, schreibt er, welche dafür hielten, dass er sehr viele Unschuldige verurteilt habe, weil das glühende Eisen niemand berühren würde, der ohne Sünde wäre, und daher alle verbrennen würde, die es in die Hand nehmen würden, wenngleich sie niemals mit einiger Ketzerei besudelt gewesen wären.

Trithem., Chron. Hirsaug., Anno 1214 & 1215. Item, Abraham Mellinus, 2. Buch der Geschichte der Verfolgung und Marter, gedruckt im Jahre 1619 zu Dortrecht, Fol. 459, Col. 3. Item, Fol. 466, Col. 4.

Was sich im Verlaufe mit dem vorhergehenden Untersuchungsamte zugetragen Dieses war die grausamste und erschrecklichste Zeit, welche ein Mensch hat erleben können, denn diese höllische Weise der Untersuchung, welche mit glühendem Eisen und anderen unerträglichen Mitteln verrichtet wurde, ist auch selbst in den Niederlanden eingerissen, sodass man daselbst auf dieselbe Weise wie in Deutschland, ja, noch ärger, Grausamkeiten verübte.

Ich kann nicht unterlassen, wiewohl mit Schrecken und Entsetzen des Herzens, euch dasjenige mitzuteilen, was ich in einer gewissen Beschreibung, welche mir eben bei dieser Gelegenheit zu Händen gekommen, hierüber gefunden habe.

Markus Zueris von Borhorn, welcher die niederländische Geschichte beschrieben hat, macht darüber in seinem ersten Buch, gedruckt im Jahre 1649 zu Leyden, und den H. M. Herrn Staaten zugeeignet, folgende Beschreibung, Pag. 23.

Durch glühendes Eisen Wenn nun der eine oder der andere, welcher angeklagt wurde, dass er in seiner Meinung mit der römischen Kirche nicht übereinstimme, aus Furcht eines grausamen Todes solches leugnete, so wurde der Beschuldigte den Händen und der Aufsicht eines Priesters übergeben, der die Wahrheit untersuchen sollte.

Diese brachten nun gemeinschaftlich, ehe die Untersuchung, welche man damals gewöhnlich Ordal genannt, unternommen wurde, zum Schein drei Tage mit Fasten und Beten zu.

Nachdem dieses geschehen, gingen sie zusammen in die Kirche, wo der Priester in seinem geistlichen Kleide sich vor den Altar stellte, auf welchen er ein Stück Eisen legte; zuerst hat er das Lied der drei Jünglinge im glühenden Ofen gesungen: »Lobet den Herrn, alle seine Werke,« und den Altar, sowie auch das ganze Feuer, wo man das Eisen hineinlegen wollte, gesegnet.

Das Eisen, welches man auf den Kohlen glühend machte, wurde öfters mit Weihwasser besprengt und unterdessen Messe gehalten; als nun auch der Priester die Oblate in die Hand nahm, hat er den Angeklagten beschworen und zu Zeiten zum Scheine Gott angerufen, dass er durch seine Gerechtigkeit die Wahrheit der Sache doch entdecken wolle, unter andern mit folgenden Worten:

Gebet des Priesters über das glühende Eisen Herr Gott, wir bitten dich, dass du an diesem deinem Dienstknechte wollest die Wahrheit offenbaren; du, o Gott, der du vor Zeiten unter deinem Volke große und wunderliche Zeichen durchs Feuer getan hast, der du Abraham, deinen Sohn, von dem Feuer der Chaldäer erlöst hast, durch welches viele ins Verderben gestürzt worden sind. Der du Lot, deinen Dienstknecht bewahret hast, als Sodoma und Gomorrha durch dein Feuer mit Recht in Asche gelegt wurden; du, der du den Heiligen Geist gesandt und durch das Licht der feurigen und flammenden Zungen die Gläubigen und Ungläubigen voneinander abgesondert und geschieden hast, tue uns die Gnade, indem wir diese Probe anstellen, dass wir durch dieses brennende Feuer die Wahrheit entdecken mögen.

Wenn dieser dein Dienstknecht, welcher gegenwärtig auf die Probe gestellt wird, schuldig ist, so laß seine Hand gesengt und durch das Feuer verbrannt werden; wenn er aber unschuldig ist, so laß ihn durch das Feuer nicht verletzt werden.

Herr, Gott, dem alle Geheimnisse, wie verborgen sie auch sein mögen, bekannt sind, erfülle durch deine Güte die Hoffnung unseres Vertrauens und Glaubens, indem wir diese Untersuchung vornehmen; damit der Unschuldige freigesprochen, der Schuldige aber entdeckt und gestraft werden möge.

Nachdem der Priester, schreibt M. S. Boxhorn, Pag. 24, dieses Gebet in der vorstehenden Weise verrichtet hatte, so hat er abermals das glühende Eisen mit Weihwasser besprengt und den Segen darüber gesprochen:

Der Gegen Gottes des Vaters, und Gottes des Sohnes, und Gottes des Heiligen Geistes, lasse sich auf dieses Eisen hernieder, damit wir dadurch in unserem Urteile das Recht treffen mögen.

Wie den Beschuldigten das Eisen in die Hand gegeben wurde Nachdem dieses gesagt, gab man dem Beschuldigten das glühende Eisen in die bloße Hand, welcher dasselbe neun Schritte (Footstappen) tragen musste; dann wurde seine Hand von dem Priester in Tücher fest eingewickelt und versiegelt; in diesem Zustande verblieb sie drei Tage lang, worauf man dann die Hand besichtigte.

Wenn nun dieselbe verletzt war, so verurteilte man den Angeklagten, schuldig zu sein; war dies aber nicht der Fall, so wurde er freigesprochen.

O 2 grausame Untersuchung, wodurch nicht nur die Menschen, sondern auch Gott selbst zum höchsten versucht und probiert worden ist! Du sollst, sagt Christus, den Herrn deinen Gott nicht versuchen (Mt 4,7).

Eine andere Untersuchung durch heißes Wasser Bisweilen gebrauchte man auch einen Kessel mit siedend heißem Wasser, in welches der Angeklagte genötigt war, seine Hand bis an den Ellenbogen zu stecken, um dadurch Gewissheit zu erlangen, ob derselbe schuldig oder unschuldig sei.

Dieser Weise zu verfahren wurde in den alten niederländischen und insbesondere in den friesländischen Untersuchungen und Gesetzen der Name Kesselfang gegeben.

Desgleichen durch kaltes Wasser Desgleichen wurde auch zu demselben Zwecke das kalte und große Wasser der Gräben und Flüsse gebraucht, in welches man die Angeklagten geworfen hatte, und woraus, wenn ihr Leib untersank oder oben darauf schwamm, geurteilt wurde, ob sie schuldig oder unschuldig seien.

Mit dieser Weise zu verfahren, hat es sich damals so verhalten: Ein Priester, welcher auch einer von den Richtern gewesen, hat sich mit den Angeklagten und einer großen Menge Volks nach einem tiefen, nahegelegenen Wassergraben oder schmalen Landgraben oder Flusse begeben, hat an dem Ufer gestanden und hat das Wasser mit diesen Worten beschworen: Ich beschwöre dich, o Wasser!

Er hat aber zuerst den Angeklagten einen Trinkbecher voll Weihwasser auszutrinken gegeben und gesagt: Dieses heilige Wasser sei dir heute zur Probe.

Dann hat er sich zu dem Wasser gewandt und gerufen: Ich beschwöre dich, o Wasser, in dem Namen, der dich im Anfange geschaffen und verordnet hat, dass du dienen sollst, um menschlicher Notdurft ein Genüge zu tun und abgesondert sein sollst von den oberen Wassern.

Hierauf hat er das Wasser zum zweiten Mal im Namen Christi, im Namen des Heiligen Geistes und zuletzt im Namen der heiligen Dreieinigkeit beschworen, und das zwar mit solchen harten, strengen und schweren Ausdrücken, dass ich mich in meiner Seele fürchte und erschrecke, dieselben zu erzählen.

Wenn jemand diese päpstlichen Beschwörungen des Wassers sämtlich zu lesen verlangt, der suche nach in M. S. Boxhorn Niederländischer Geschichtsbeschreibung, erstes Buch, gedruckt im Jahre 1649 zu Leyden, Pag. 25–26.

Hierauf folgen noch, schreibt M. S. Boxhorn, einige andere hohe Beschwörungen (welche er aber verschweigt), die der Priester getan haben soll, dann hat man den Angeklagten ganz ausgezogen und ihn ins Wasser geworfen oder schwimmen lassen; wenn er untersank, so hielt man ihn für unschuldig, schwamm er aber auf dem Wasser, so wurde sofort als schuldig verurteilt und mit Feuer gestraft. Daselbst, Pag. 26.

Auf welche Weise die Untersuchungen in den Niederlanden um das Jahr 1215 ihren Anfang genommen Bevor man die Leute mit dem glühenden Eisen, warmen oder siedenden Wasser oder in kalten Strömen auf die Probe stellte, welches nur die Extremität oder der äußerste Versuch gewesen, ist man auf eine gelindere Weise zu Werke gegangen; so hauptsächlich in den Niederlanden, jedoch mit solchen krummen Ränken und vielen Fallstricken, dass eine rechtschaffene Seele, die ohne Heuchelei schlicht und recht handeln wollte, denselben nicht entgehen konnte, sondern in Gefahr war, Leib und Leben zu verlieren.

Marc. S. Boxhorn, dessen oben gedacht worden, wenn er von der Weise des Untersuchens schreibt, deren man sich zu der Zeit gegen die Bandoisen bediente (welche gleichfalls zu den Armen von Lyon gehörten, und mit den Albigensern und Waldensern übereingestimmt, nachher aber in verschiedenen Artikeln von ihnen abgewichen waren), erzählt, dass die Dominikaner oder Prediger-Herren, welche eine gewisse Gattung Mönche sind, die zu der Zeit von dem Papste als Inquisitoren oder Ketzermeister hierher in die Niederlande gesandt wurden, um (zum Scheine) ihr Amt wohl auszurichten, eine gewisse Weise der Untersuchung schriftlich verfasst hätten, die von Wort zu Wort so lautet:

Untersuchung Wenn jemand in den Niederlanden vor den Richter gebracht wird, der wegen der Ketzerei im Verdachte oder schuldig ist, so soll man ihn zuerst fragen: Warum bist du gefangen? Ist jemand deiner Gefangenschaft kundig? Hast du von niemandem erfahren, warum man dich in Verhaft genommen? Wenn er sagt: Ich weiß es nicht!, so antwortet ihm: Man sagt, du seiest durch einige Lehrer, welche sich verborgen halten, verführt worden, und dass du bereits von dem christlichen Glauben, der hier zu Lande und sonst durch die ganze Christenwelt gelehrt wird, schon ziemlicher Maßen abgewichen.

Er mag nun hierauf antworten, so gut und viel er immer will, so legt ihm sofort einen Eid vor und fordert ihm denselben ab, es sei denn, dass ihm seiner Unmündigkeit wegen noch nicht erlaubt wäre zu schwören.

Ehe er den Eid ablegt, soll man ihm diese Worte vorhalten: Siehe, du sollst hier schwören, dass du die Wahrheit, die dir bekannt ist, sowohl in Ansehung deiner, als anderer, von welchen du gefragt wirst aufrichtig an den Tag geben wollest.

Wenn er sich nun zu schwören weigert, so soll er umso verdächtiger gehalten werden.

Der Eid, welchen die Ketzermeister, bei dem Stifte Utrecht, denjenigen, welche Ketzer genannt wurden, zu schwören vorhielten Ich N. N. schwöre einen Eid Gott dem Allmächtigen, meinem Herrn von Utrecht (oder auf eine andere Weise) und den gegenwärtigen Herrn an seiner Statt, dass ich die lautere Wahrheit sagen will ohne alle Furcht, von allem, dessen ich kundig bin und worüber ich werde gefragt werden, was nicht nur mich, sondern auch andere betrifft. So helfe mir Gott und seine heilige Mutter in meiner letzten Stunde. M. C. Boxhorn, Niederl. Gesch., Pag. 15.

Auf solche Weise haben die Ketzermeister fortgefahren, und haben diese Weise der Untersuchung aufgesetzt, deren sich alle, als ihrer Hauptregel (wie es scheint) gegen diejenigen, welche man Ketzer nannte, bedienen mussten.

Wenn er aber unbekannt ist (lautet diese Vorschrift), so frage man ihn also: Wie heißt du? Wo bist du geboren? Wer ist dein Vater gewesen?

Ferner: Wie oft bist du bei den Lehrern der Ketzer in der Beichte gewesen, welche es heimlich ausstreuen, dass sie statt der Apostel in die Welt gekommen seien, um von einem Orte zum andern zu wandern, und das Evangelium zu predigen?

Es scheint, die Ketzermeister haben geglaubt, als ob diese Leute auch die Ohrenbeichte unterhielten, worin sie sehr geirrt haben, indem ihr Bekenntnis das Gegenteil bezeugt.

Ferner: Wie lange hast du hier gewohnt? Wie alt bist du gewesen, als du dich zuerst mit den Ketzern eingelassen hast? Wann hast du gegen sie zuletzt gebeichtet? Wofür hast du sie gehalten? Scheren sie auch Platten, und tragen sie auch priesterliche Kleider? Was haben sie dir zur Buße auferlegt? Haben sie dir nicht auferlegt, ein Ave Maria zu sprechen? Hast du es auch geglaubt, dass sie Macht haben, dir deine Sünden zu vergeben? Wer hat dir zuerst Anleitung zu diesen Ketzern gegeben? Wie vielen unter den Ketzern hast du gebeichtet? Wie hat man den ersten genannt?, den zweiten?, den dritten? u. s. w.

Haben deine Eltern diese ketzerische Lehre auch gehabt? Wie oft hast du den Leib Christi empfangen? Hast du auch bei unsern Priestern gebeichtet? Hast du ihnen auch bekannt, dass du dieser ketzerischen Lehre zugetan seiest? Warum hast du das nicht gebeichtet? Wie oft bist du bei ihnen in der Lehre gewesen? Wo zuerst? In welchem Hause und an welchem Orte? In welchem Zimmer oder Gemache? Des Tages oder des Nachts? Des Morgens oder des Abends? Wer war daselbst außer dir? Was haben deine Lehrer von dem Fegfeuer gepredigt? Ist auch wohl ein Fegfeuer? Wie oft betest du des Tages für die Seelen deiner Eltern, Freunde und Wohltäter? Wie viel Almosen hast du ausgeteilt? Wie viel Tage hast du für sie gefastet? Wie viel Messen hast du für sie tun lassen?

Kannst du auch das Ave Maria? Sage es her! Kannst du auch einige Gebete an die Heiligen tun? Glaubst du wohl, dass die heilige Maria und andere Heiligen von unserm Elende etwas wissen, und dass sie hierüber mit Mitleiden erfüllt seien und für uns bitten? Welchen Heiligen hat deine Pfarrei zum Patron? Wann feiert man seinen Tag? Hast du ihn auch gebührlich gefeiert? Was ist es für ein Heiliger? Ist es ein Engel? Oder ein Märtyrer? Oder ein Bekenner? Oder ein Apostel? Oder eine Jungfrau? Oder eine Witwe? Was hast du auf ihren Feiertag zum Opfer gebracht? Hast du dir einen gewissen Apostel erwählt? Wie ist der Name deines Apostels?

Was hältst du von der Anbetung des heiligen Kreuzes? der Nägel? der Dornenkrone? dem Speere? und den Bildern der Heiligen?

Bist du auch nach Rom gereist, Vergebung der Sünden zu erlangen? Hast du dich auch mit Weihwasser besprengt? Hast du auch das geweihte Salz geschmeckt? Hast du auch geweihte Zweige und Kerzen in deinem Hause? Hast du solches mit einem reinen und aufrichtigen Herzen getan, wie die andern Christen tun, welche von den Eurigen Fremde genannt werden, oder hast du solches nur um deines Nutzens willen getan, damit du nicht mögest der Ketzerei schuldig befunden worden? Sage die lautere Wahrheit.

Glaubst du nicht, dass der heilige Martinus selig geworden sei?, und dass seine heilige Seele im Himmelreiche zu Hause sei? Willst du wohl trinken in St. Martinus Namen und zu seinem Gedächtnisse? Hast du auch wohl einige Lieder zur Ehre Gottes oder seiner heiligen Mutter gelernt?, und so ferner.

Sage nun zuletzt, willst du wohl von ganzem Herzen von deinen Irrtümern ablassen, und dich von den Ketzern absondern und fernerhin mit ihnen keine Gemeinschaft pflegen? Schwöre dann hierüber so:

Der zweite Eid, welchen zu der Zeit die Ketzermeister denen vorgelegt haben, die man Ketzer nannte, um danach zu schwören, auf welchen niemand der rechtsinnigen Märtyrer jemals geschworen hat Ich N. N. schwöre einen Eid Gott dem Allmächtigen und meinem Herrn, dem Bischofe N. N. und den gegenwärtigen Herren an seiner Statt, ohne einige Falschheit, dass ich fernerhin nicht mehr zu den Leuten gehen wolle, welche sich nennen, und dass ich weder mit ihnen, noch mit ihren Häuptern und Lehren fernere Gemeinschaft halten wolle, solange als sie in ihrer Ketzerei verharren werden.

Überdies verschwöre ich (siehe, welche päpstliche Streiche dieses sind) jeden Unglauben, welcher mit dem offenbaren Glauben streitet, den man doch überall in der heiligen römischen Kirche und Christenheit lehrt und unterhält, dass ich auch um meiner Missetat willen Buße tun wolle, wenn oder wie mir dieselbe, doch in Gnaden, auferlegt wird.

So wolle mir wahrlich verhelfen Gott und seine Mutter in meiner letzten Stunde.

Mark. S. Boxhorn, Niederl. Gesch., das erste Buch, gedruckt zu Leyden 1649 durch Corn. von Heynig, Pag. 18. Ferner, von dem Examen, siehe 15–17.

Wer sieht hier nicht, geliebter Leser, dass dieses Stricke gewesen sind, von denen sich die Frommen ohne Verlust ihres Lebens nicht haben befreien können.

Denn es war ja eine ausgemachte Sache, dass damals die Armen von Lyon, sie mochten nun Vandoisen, Waldenser oder Albigenser genannt werden, keineswegs einen Eid zu schwören pflegten, welches ja, in Beziehung auf die Waldenser und Albigenser, in unserer vorhergehenden Erklärung klar erwiesen worden. Dieses war nun der erste Strick, welchem sie nicht entgehen konnten.

Zum andern wurde ihnen die Form des Eides vorgelegt, ihrer ganzen Religion, ihrem Glauben und Gottesdienste gänzlich zu entsagen, und sich zu der römischen Kirche zu begeben, von welcher sie doch überzeugt waren, dass sie ärger als Babylon gewesen sei, wie konnten sie solches mit einem guten Gewissen tun? Keineswegs. Deshalb konnten sie diesen Stricken auch nicht entgehen. Was hatten sie dann darüber zu erwarten? Nichts anderes als den gewissen Tod; ja, einen grausamen, schmählichen und verfluchten Tod, wiewohl er denen, welche denselben standhaft erduldet haben zur Seligkeit gereichte.

Ich 3 will jetzt nicht der grausamen und erschrecklichen Weise der Untersuchung gedenken, die durch glühendes Eisen, heißes Wasser, oder auch öffentlich in den Wasserflüssen geschehen ist, was doch gewöhnlich noch der Untersuchung nachfolgte, von welcher wir gegenwärtig Nachricht gegeben haben.

Welche Heiden oder Barbaren haben jemals so gehandelt? Es ist zwar wahr, dass dieselben die frommen Zeugen Jesu mit großer Pein getötet haben, aber dabei ist es damals geblieben; auch war es zuweilen noch möglich, dem Tode zu entgehen und doch den Glauben zu bewahren. Man liest auch nirgends, dass sie eine solche Weise der Untersuchung in Glaubenssachen gehabt haben; die Römischen aber, die sich doch Christen nennen, haben sich dabei nicht gefürchtet oder geschämt.

Hier aber mussten die Märtyrer eines von beiden mit Gewissheit verlieren, entweder den Leib oder die Seele; denn wenn sie den Leib durch die Verleugnung des Glaubens erhalten wollten, wovon sie doch in ihrem Gewissen überzeugt waren, dass er die einzige und ewige Wahrheit gewesen, so waren sie in Gefahr, ja, sie waren gewiss, ihre Seelen zu verlieren; suchten sie aber ihre Seele durch ihr gutes Bekenntnis und durch die Entsagung des päpstlichen Aberglaubens zu erhalten, so mussten sie ihren Leib verlieren, und das durch den grausamsten, schrecklichsten und jämmerlichen Tod; das hieß denn also lebendig in die Feuerflammen gesetzt werden, damit der Tod darauf folge.

Auf solche Weise sind zu der Zeit sehr viele, ja, eine unzählige Masse frommer Christen, die man Albigenser und Waldenser genannt hat, von deren Bekenntnis zuvor Nachricht gegeben worden ist, umgekommen; sie sind durch die Liebe Christi getrieben worden, festzuhalten an dem Bekenntnisse ihres Glaubens, und haben willig dieses Irdische mit dem Himmlischen gewechselt und die Hütte ihres Leibes abbrechen lassen, damit sie einen Bau von Gott erbaut haben möchten, ein Haus, das nicht mit Händen gemacht ist, sondern das ewig ist im Himmel (2Kor 5,1).

Nun wollen wir auch betrachten, welche Personen durch diese grausame Untersuchung, insbesondere unter der Probe mit dem glühenden Eisen, nicht in den Niederlanden, sondern in Hochdeutschland, wo sie ihren Anfang genommen hat, um des Glaubens willen umgekommen seien.

Ungefähr achtzig Personen, Waldenser genannt, werden zu Straßburg des Glaubens wegen im Jahre 1315 verbrannt Als nun durch die Lehre der Waldenser dem Stuhle des Antichristen ein nicht geringer Abbruch getan wurde, indem dieselben der Kindertaufe, dem Eidschwure, der weltlichen Gewalt und Herrschaft, dem Ansehen des Papstes zu Rom, der Messe, dem Fegfeuer, der Absolution und Vergebung der Sünden bei den genannten Geistlichen, den Wallfahrten, Pilgerreisen und Besuchen der Gräber der Heiligen, dem Bitten oder dem Opfer für die Toten und mehreren andern Dinge, welche zum Papsttume gehören, widersprochen haben, dass nämlich solche Dinge in einer wahren Gemeinde Christi nicht geduldet werden sollten, so ist es im Jahre 1215 geschehen, dass derselbe grausame Mensch, Conradus von Marburg, von welchem auf das Jahr 1214 berichtet worden ist, als er vom Papst Innocentius dem Dritten als Großinquisitor in Deutschland ausgesandt worden ist, über achtzig Personen, sowohl Männer als Weiber, welche Waldenser genannt wurden und dasselbe Bekenntnis taten, gefangen genommen habe; sie wurden wegen ihres Glaubens auf die schrecklichste Weise, wie wir zuvor gesagt haben, durch die Probe, nämlich dass man ihnen ein glühendes Eisen in die bloßen Hände gab, untersucht, und nachdem sie dieses alles mit Geduld und Standhaftigkeit erlitten, sind sie zuletzt verurteilt worden, als Ketzer lebendig verbrannt zu werden, was auch an ihnen auf einen und denselben Tag zu Straßburg, in demselben Jahre ihrer Gefangennahme, im Jahre 1215, vollzogen worden ist.

Der päpstliche Schreiber Trithemius hat hiervon diese Nachricht hinterlassen:

Zu der Zeit, schreibt er (nämlich 1215), sind heimlich sehr viele Ketzer gewesen, sowohl Männer als Frauen, die verschiedene fremde Irrtümer durch ganz Hochdeutschland, Frankreich und Italien ausgestreut haben, von welchen sehr viele gefangen und lebendig verbrannt worden sind; denn in demselben Jahre sind in der Stadt Straßburg mehr als achtzig zugleich gefangen worden, unter welchen sehr wenige gewesen, die unschuldig befunden wurden; wenn einige derselben die Ketzerei leugneten, so pflegte Conradus von Marburg, Inquisitor des Papstes, sie auf die Probe zu stellen, ihnen ein glühendes Eisen in die Hand zu geben und alle diejenigen, welche davon gebrannt wurden, als Ketzer dem weltlichen Richter zu übergeben, um sie zum Feuer zu verurteilen.

Trithem., Chron. Hirsaug., Anno 1215. Item, Abr. Mellinus, 2. Buch von den Geschichten der Verfolgung und Marter, gedruckt im Jahre 1619, Fol. 459, C. Diese genannten Märtyrer nennt Abraham Mellinus Waldenser, Fol. 457, Col. 3, deren Bekenntnis er Fol. 446, Col. 1-2 angeführt hat.

Einige Christen von Toulouse werden um des Glaubens willen im Jahre 1215 verbrannt Um diese Zeit hat der Papst Innocentius der Dritte dem Dominicus geraten, dass er durch beständiges Predigen und Disputieren das Amt der Untersuchung, welches er ihm anvertraut hatte, gegen die genannten Ketzer bewunderungswürdig ausführen und diejenigen, welche sich zum Scheine bekehren wollten, mit der römischen Kirche versöhnen, die Widerspenstigen aber, das ist, welche standhaft in ihrem Glauben verharrten, rechtmäßig verurteilen sollte. Sixtus 5, in Diplom. Instit. Festi, S. Petri Mart.

Dieses Amt der Untersuchung hat derselbe Dominicus in der Stadt Toulouse gegen die genannten Ketzer oder Christen, welche Waldenser genannt wurden, so tapfer ausgeführt, dass auch einige, welche in das Gefängnis geführt wurden, auf seinen Rat dem weltlichen Richter überantwortet worden sind, um verbrannt zu werden.

Denn als man in diesen Zeiten die Leute durch Wortstreit mit Gottes Wort nicht überwinden konnte, so hat man statt des Wortstreites Feuer und Schwert gegen sie gebraucht; auf diese Weise hat man sie gar leicht überwunden, zwar nicht in Ansehung der Wahrheit, sondern in Ansehung ihres Leibes und Lebens.

Ebenso ist es auch mit diesen frommen Leuten zu Toulouse ergangen, die lieber ihr Leben lassen, als die Wahrheit verleugnen wollten, was sie auch im Feuer mit ihrem Tode bezeugt haben, nachdem sie ihre Seele in die Hände Gottes befohlen haben, im Jahre unseres Herrn 1215.

Der papistische Theodoricus (in seiner Beschreibung des Lebens des Dominicus) gedenkt dieser Märtyrer, indem er sagt:

Als er, nämlich Dominicus, zu der Zeit bei Toulouse herum predigte, hat es sich zugetragen, dass in der Stadt Toulouse einige Ketzer gefangen und durch ihn überzeugt worden sind; als nun dieselben zur römischen Kirche nicht zurückkehren wollten, so hat er sie dem weltlichen Richter überantwortet. Als sie nun zum Feuer verurteilt waren . Theod. in dem Leben des Dominicus, angeführt von Zzov., über das Jahr 1215, Art. 11–12. Ferner, Abr. Mellinus, 2. Buch der Geschichte der Verf. und Mart., Fol. 460, Col. 4.

Im Jahre 1220 ist Almaricus, ein gewaltiger oder trefflicher Gottesgelehrter, gewesen; er hat die Anrufung der Heiligen als Abgötterei bestraft, desgleichen die Verwandlung des Brotes geleugnet, darum ist er zu Paris verbrannt worden. P. I. Twisck, Buch 13, auf das Jahr 1120, Pag. 537, Vol. 1, aus Hist. Andr., Fol. 162.

Im Jahre 1218 In einer gewissen Beschreibung der Märtyrer dieser Zeit habe ich eine Mitteilung gefunden, worin einer der Rechtsinnigen eine Summa, oder einen kurzen Begriff der Lehre der Papisten, als einen Gegensatz der wahren Lehre der rechtsinnigen Kirche Gottes zu derselben Zeit aufgesetzt hat, welche so lautet:

1. Sie gründen ihre Kirche, doch verkehrter Weise auf die Ordnung der Bischöfe, wie sie von der Apostel Zeiten an aufeinander gefolgt sind.

2. Bischöfe nennen sie diejenigen, welche Kirchen, Kapellen und Altäre weihen, die da Messpfaffen und Heiligtümer der Altäre machen.

3. Sie halten dafür, dass der Papst der oberste Bischof, das Haupt ihrer Kirche sei, welcher von niemandem als von Gott gestraft werden möge.

4. Sie sind in verschiedene streitige Sekten zerteilt; einige sind Geistliche, einige Weltliche. Die Geistlichen haben sich von dem gemeinen Volke abgesondert und dieselben Laicos genannt, und sind untereinander sehr zerteilt. Einige nennt man Mönche und Nonnen, welche ein Gelübde getan haben, sich des Ehelichens zu enthalten, die freiwillige Armut auf sich zu nehmen, die Menschensatzungen zu beobachten, als da ist: Mit Geld nicht umgehen, keine weiße, graue und schwarze Kappen zu tragen, kein Fleisch zu essen, zu Zeiten das Stillschweigen zu beobachten, und andere solche verstellte und erdichtete Heiligkeiten mehr. Andere werden weltliche Priester genannt, ihnen ist es gleichfalls nicht erlaubt zu ehelichen, sondern sie müssen auch, wie die andern, viel murmeln und lesen.

5. Sie haben Bischöfe, welche von den Priestern geweiht sind, um für Lebendige und Tote zu opfern.

6. Alle diese Geistlichen unterwerfen sich nicht der Strafe der weltlichen Obrigkeit, tragen auch keine Last mit den Bürgern, indem sie frei sind.

7. Sie suchen ihre Seligkeit außer Christo, in ihren eigenen Werken und Verdiensten, welche sie einander auch für Geld verkaufen, als da sind: Messen, Ablasse, Wallfahrten und die Verdienste der verstorbenen Heiligen, welche sie auch den Toten verkaufen, von welchen sie nämlich sagen, dass sie im Fegfeuer liegen.

8. Sie haben nach der Anzahl ihrer Städte, Dörfer oder Flecken solchen Abgott oder Patron.

9. Sie zerteilen die Macht und die Ehre Gottes unter die verstorbenen Heiligen. So rufen die Schiffsleute St. Nicolaus, St. Christophel und St. Anna an; die Weiber in Kindesnöten St. Maria; gegen das Zahnweh St. Appollonia; gegen die Pestilenz St. Rochus und St. Antonius.

10. Sie setzen Bilder in ihre Kirchen, vor welchen Kerzen, Fackeln und Lampen angezündet werden; sie bekleiden dieselben mit Tüchern, Seide, Samet, Silber und Gold; sie tragen dieselben mit großer Ehrerbietung auf ihren Schultern; sie besuchen dieselben an verschiedenen Orten und opfern ihnen Gaben (um auch durch die Verordnung der Päpste und der Bischöfe Ablass und Vergebung der Sünden zu erlangen); sie knien davor nieder; sie küssen sie und beten sie an.

11. In ihren Eidschwüren schwören sie bei Gott und allen seinen Heiligen.

12. Sie beten zu Gott und rufen ihn an, ohne dass sie ihre Not überlegen, bedenken auch nicht, warum sie ihn anrufen; sie zählen ihm die Gebete vor, gleichwie man die Äpfel kauft; sie lesen in den Gezeiten Rosenkranz und andre Gebete (Hoeykens).

13. Sie machen viel Sabbattage, welche sie heilige Tage nennen, zu Ehren der verstorbenen Heiligen; auf diese Tage ist es bei Strafe verboten, Handarbeit zu verrichten; aber sich berauschen, Täuschen und Spielen bleibt wohl ungestraft. Auf diese Tage begehen sie gewöhnlich schändliche Abgötterei; man verrichtet den Gottesdienst in einer unbekannten Sprache; man bezaubert das Wasser; man spielt auf Orgeln; man ruft die Toten um Hilfe und Beistand an.

14. Den beiden Sakramenten oder Gnadenzeichen, welche Christus in seiner Gemeinde eingesetzt hat, nämlich der heiligen Taufe und dem heiligen Abendmahle, welche sie schändlich verdorben haben, haben sie noch fünf andere hinzugesetzt, als da ist die Firmung, der Ehestand, die Einsetzung der Messpfaffen, die Ohrenbeichte und die letzte Ölung.

15. In der Taufe lassen sie das Wichtigste aus, nämlich die Predigt des Evangeliums, tun aber von dem Ihrigen hinzu das bezaubernde Salz, Griesam, Speichel und Kerzen, und bannen den Teufel aus dem Kinde, worin er doch nicht ist.

16. Auch taufen sie die Glocken und nennen sie mit Namen.

17. Sie haben das Abendmahl des Herrn in ein Opfer für Tote und Lebendige verändert; sie bezaubern das Brot mit fünf Worten 4 und überreden die Leute, dass das Brot in Fleisch und der Wein in Blut verwandelt werde.

18. Sie halten den Weltlichen den Wein gegen den Befehl Christi zurück, welcher sagt: Trinket alle daraus.

19. Sie beten das Brot an und sagen, dass es ihr Gott sei; sie schließen es in ein Kästlein und in die Hostienbüchse ein; sie tragen es über die Straße; sie brennen dabei Lichter, Fackeln und Kerzen, auch am Mittage; sie reden es an und begrüßen es, aber es antwortet nicht.

20. In ihren Kirchen haben sie Altäre mit Leinewand bekleidet, worauf man bei Tage brennende Kerzen setzt, wenn man Messe hält.

21. Die Messe wird von einem Messpfaffen verrichtet, welcher durch Geld und jährliche Einkünfte dazu gemietet worden ist; dieser kommt daher mit fremden Kleidern bekleidet, auf jüdische Art mit einem Trinkbecher von Gold oder Silber in seiner Hand, und mit ihm ein Diener.

Dann verrichtet er vor dem Altäre seine Beichte lateinisch, und ruft die toten Heiligen zu seiner Hilfe an, obschon der Diener solches nicht versteht.

Wenn er dann lange genug sein Larvenspiel getrieben, dabei in sich und auch laut etwas geredet, sich hin und hergewendet, bald geküsst, bald geleckt hat, so nimmt er zuletzt Brot und Wein, und opfert solches zu Gott für die Erlösung der Seelen, für die Hoffnung der Seligkeit und die Gesundheit der Anwesenden. So wird, o Jesus Christus, dein Opfer, welches du einmal für unsere Seligkeit getan hast, verworfen! O Gott, sagt der Schreiber, welcher dieses geschrieben hat, wie kannst du dieses leiden!

Hierauf ruft er die toten Heiligen zur Mahlzeit, und begehrt, dass ihm durch ihre Verdienste geholfen werde.

Über das Brot bläst er diese fünf Worte daher: Das also ist mein Leib, und meint, das Brot werde sich dadurch in Fleisch verwandeln; dann erhebt er es über sein Haupt und lässt das Volk dasselbe anbeten. Ganz dasselbe tut er auch mit dem Trinkbecher.

Alsdann bittet er für alle, die in Christo entschlafen, dass sie einen Ort zu ihrer Erkühlung erlangen möchten.

Hiernächst ruft er den Vater an, dass er seinen Sohn, welchen sie zu haben vermeinen, so gnädig als Melchisedeks und Abels Opfer aufnehmen wolle.

Zuletzt betet er das Brot an und nennt es ein Lamm 5 Gottes.

Nachdem er nun das Lamm angebetet hat, so zerreißt er dasselbe in Stücke, isst es auf und trinkt auch den Wein aus, welchen er für des Lammes Blut hält.

Das ist die herrliche Messe der Papisten, welche, wie unser Schreiber sagt, eine schändliche Verfälschung des Abendmahls Christi ist, gegen welche so viele gottselige Männer gezeugt haben und darüber ihr Blut haben vergießen lassen.

22. Solche Messe verrichten sie den verstorbenen Heiligen zu Ehren und zu Ehren des Sakraments, des Kreuzes, des Speers und der Nägel.

23. Sie verkaufen es als ein Hilfsmittel gegen alle Krankheiten, gegen Ungewitter, Donner, Blitz, Hagel, Sturm auf der See und allerlei Unglück.

Auch greift man daselbst einem jeden nach seinem Gelde; die wenig geben, haben eine trockene Messe, oder eine nasse Messe ohne Gesang; diejenigen aber, welche viel geben, erlangen eine halbgesungene Messe oder eine geteilte (mit Gesang), je nachdem man gibt.

24. Sie lehren, dass ihr erdichtetes Sakrament der Firmung würdiger sei, als das Sakrament der Taufe, welches von Christo eingesetzt ist, und dass ohne die Firmung die Taufe unvollkommen sei.

25. Sie trennen die Ehe, damit der Mann oder das Weib geistlich werden möge, das ist Pfaff, Mönch oder Nonne, gegen den Befehl Christi: Was Gott zusammengefügt hat, das soll der Mensch nicht scheiden.

Die Zeit wäre mir zu kurz, schreibt dieser Eiferer, wenn ich alle Falschheiten der Papisten in Leben, Lehre und Sakramenten erzählen sollte; gleichwohl können sie keine Ermahnung zur Besserung ertragen, sondern verfolgen diejenigen mit Feuer und Schwert, die sie ermahnen und bestrafen.

Ex Author. Tempor., Anno 1218, verglichen mit der Geschichte der Marter von J. S. gedruckt 1645, Fol. 32, Col. 1–3.

Gerhard de la Motte, Diener der Christen, welche man Albi-Waldenser nannte, wird mit einigen andern seiner Mitgenossen zu Borreus, des Glaubens wegen, im Jahre 1227 verbrannt Als nun die gläubigen, wehrlosen Albi-Waldenser 6 eine Zeitlang in Ruhe gelassen waren, und die Lilie ihres rechtsinnigen Glaubens sauber und schön in Vergleichung mit den vorhergehenden Zeiten in etwas zu grünen und zu blühen anfing, so haben sich die Dornen der Verfolgung gar bald wieder darüber ausgebreitet, denn es wurde von den römisch Gesinnten diesen frommen und rechtsinnigen Leuten gar bald ihre Freiheit genommen, indem eben sobald, als man merkte, dass sie sich hie und da, obwohl heimlich, unter dem Schutze ihrer Obrigkeiten vermehrten, ohne Verzug Mittel hervorgesucht wurden, sie zu dämpfen, ja, sie auf einmal auszurotten.

Dieses erhellt aus dem Jahre 1227, indem geradezu gesagt wird, dass sich einige solcher Leute in dem Stadtlein Borriens aufgehalten, und dass, um dieselben zu fangen, der ganze Platz von Humbert von Beaujeu umgeben und eingeschlossen worden sei, welcher, als er den Ort erobert und Meister davon geworden, diese Leute gefänglich eingezogen und dieselben, als sie nicht von ihrem Glauben abfallen wollten, lebendig hat verbrennen lassen, welche alle die Wahrheit und die Lauterkeit ihres Glaubens, wie das Gold in dem Schmelzofen, durch ihren standhaften Tod mitten in den Feuerflammen bezeugt haben.

Gewisse papistische Schreiber berichten, dass einige, von welchen man sagt, dass sie Ketzer waren, in Borriens lebendig verbrannt worden seien, weil sie von ihrer Lehre nicht abfallen wollten; unter denselben wird Gerhard de la Motte genannt, von welchem man sagte, dass er unter ihnen ein Diaconus oder Diener gewesen.

Dem Berichte nach ist solches im Jahre 1227, zu Zeiten des Humbertus von Beaujeu, geschehen, welchen der König in Languedoc gelassen hatte.

Vignier im Jahre 1227. Hist. Eccl. aus Vincentius und andern oben angeführten, und Chron. Montfortensi, Hist.

Siehe ferner Geguin., Buch 7, und Aemil., Buch 7, von den Franz. Gesch. in Lud. 8. Item Abr. Mellin., 2. Buch von der Gesch. der Verf. und Mart., Fol. 464, Col. 3.

Von verschiedenen päpstlichen Gesetzen und Verordnungen gegen die Waldenser oder sogenannten Ketzer, um das Jahr 1229 bekannt gemacht Franciscus Pegna, ein römisch Gesinnter, berichtet in seinem Buche, welches er an Johannes Calderinus geschrieben hat, von der Weise gegen die Ketzer zu verfahren, dass er zu Zeiten unter den Büchern in dem Vatikan und auch in einem alten geschriebenen Pergamentbuche, welches, aus der Inquisition zu Florenz, nach Rom gebracht worden ist, über verschiedene Konsilien, welche in diesen Zeiten gegen die Waldenser in Frankreich gehalten worden sind, Nachrichten gefunden habe. Unter andern auch über eines derselben, welches im Jahre 1229 in Toulouse (welches nämlich der Ort gewesen, wo die Taufgesinnten, welche man Waldenser nannte, sehr zugenommen haben) gehalten worden. Die Gesetze und Ordnungen, welche daselbst gestellt worden sind, hat der Kardinal Romanus, päpstlicher Gesandter, bekannt gemacht. Franc. Pegna in seinem Buche an Joh. Calderinus von der Weise gegen die Ketzer zu verfahren, Tom. 11, Doct. Part. 2, Fol. 410, edit. Venet. Anno 1584.

Unter anderen Dingen, welche der vorgenannte Franciscus Pegna in demselben Buche aus dem zweiten Konsilium der Geistlichen in Frankreich anführt, wird gleichfalls eine kirchliche Verordnung von der allgemeinen Abschwörung der Ketzereien gefunden, welche so lautet:

Von der Abschwörung der Ketzereien Damit 7 durch göttliche Hilfe die Ketzer desto leichter ausgerottet, und der römisch-katholische Glauben desto eher im Lande gepflanzt werden möchte, so befehlen wir, dass ihr alle Verordnungen, Kirchensatzungen, Gesetze und Rechte, welche der apostolische Stuhl (das ist der Papst) und seine Gesandten, gleichwie auch die Fürsten, davon ausgefertigt haben, aufs genaueste beobachtet.

Sodann verordnen wir, dass ihr alle, sowohl Männer als Weiber, das männliche Geschlecht von vierzehn Jahren und darüber, das weibliche aber von zwölf und darüber, alle Ketzerei lasset abschwören, und sie außerdem mit einem Eide angeloben lasst, dass sie den römisch-katholischen Glauben unterhalten, die katholische Kirche beschützen, und die Ketzer verfolgen wollten.

Alle diejenigen, welche nach solcher Abschwörung erkannt werden, dass sie abgefallen sind, und welche die ihnen auferlegte Buße nicht beobachtet oder unterhalten haben, soll man mit gebührlicher Strafe belegen, wie es die Abgefallenen verdienen.

Dass man der Waldenser Häuser abbrechen soll Im fünften Kapitel des Konsiliums zu Toulouse ist eine kurze kirchliche Verordnung rücksichtlich der Häuser der Ketzer gemacht worden, nämlich der Waldenser und Albigenser, dass man sie abbrechen soll.

Wir verordnen, steht daselbst, dass das Haus, worin ein Ketzer gefunden wird, bis auf den Grund abgebrochen werden soll, und dass das Land, oder der Hof, wo ein Ketzer gefunden worden, der allgemeinen Schatzkammer anheimfallen soll.

Wie man sie an ihren Gütern strafen soll Im 35. Kapitel des Konsiliums zu Besiers steht also:

Ferner auch diejenigen Häuser, in welchen einige Ketzer, es sei lebendig oder tot, bekleidet oder verdammt, mit Wissen oder Bewilligung des Herrn dieser Häuser, wenn sonst diese Herren den Rechten nach ihr Alter erreicht haben, gefunden werden, sollen abgebrochen und alle Güter derer, die darin wohnen, der Schatzkammer verfallen sein, es sei denn, dass sie ihre Unschuld und Unwissenheit gerichtlich beweisen können, oder an den Tag legen.

So viel von dem Jahre 1229, in dem 12. Buche der Gesch. der Verf. und Mart., gedruckt im Jahre 1619 zu Dortrecht, Fol. 465, Col. 3.

Eine sehr harte Verfolgung wird durch die Inquisition in Deutschland angestellt, in deren sehr viele, die man Waldenser genannt, des Glaubens wegen verbrannt worden sind, im Jahre 1230 Im Jahre 1230 hat Conradus von Marburg, Generalinquisitor, oder oberster Ketzermeister über Deutschland, durch seine Untersuchungen, sehr viele Schulen und heimliche Versammlungen derjenigen, die sich zu der Lehre der Waldenser bekannten, in Hochdeutschland in verschiedenen Landschaften, insbesondere aber im Erzbistume Trier, entdeckt, von welchen man gesagt, dass sie Ketzer seien, weil sie nämlich die Verwandlung des Brotes in der Messe und das Fegfeuer leugneten und sagten, dass die Gebete und Fürbitten der Lebendigen für die Toten ohne Nutzen seien, und auch den Verstorbenen nicht zu Statten kommen konnten.

In welcher Weise sie die Kindertaufe, den Eidschwur, die Rache, oder das Kriegführen und alle Satzungen der römischen Kirche verworfen haben, und sich lediglich an die Wahrheit der heiligen Schrift, hauptsächlich an das neue Testament zu halten begehrten, ist oben erwiesen worden.

Aus ihren gerichtlichen Verhandlungen und Bekenntnissen, welche sie auf der Folterbank taten, schreibt A. Mellinus, konnte man ersehen, dass die Masse ihrer Glaubensgenossen und ihres Anhangs durch ganz Deutschland, Frankreich und Italien, insbesondere aber in der Lombardei, sehr groß gewesen sei.

Um dieselbe Zeit ist eine schwere Verfolgung gegen dieselben durch ganz Deutschland und Italien angestellt, durch welche sehr viele entdeckt und lebendig verbrannt worden sind.

Die Lästerungen, welche gegen sie eingebracht wurden, widerlegt A. Mellinus (gegen Trithemius) und sagt:

Dies ist eine mutwillige Lüge und Lästerung, welche dieser Mönch, nämlich Trithemius, aus der Luft gegriffen, weil sie den Papst beschuldigt haben. Abr. Mell., 2. Buch der Gesch. der Verf. und Mart., Fol. 465 D. Item, P. I. Twisck, Chron., 13. Buch auf das Jahr 1230, Pag. 546, Col. 2.

Unterdessen wollen wir einige Befehle anführen, wodurch zuvor genannter Inquisitor (wie sich annehmen lässt) desto verwegener und kühner geworden, seine unerhörte grausame Untersuchung und Tyrannei gegen die unschuldigen Christgläubigen, die sich von der römischen Kirche abgesondert hatten, ins Werk zu setzen.

Von dem ersten Befehle des Kaisers Friedrich des Zweiten gegen die wehrlosen Albigenser und Waldenser um das Jahr 1230 Mellinuns erzählt, aus Abraham Bzovius, welcher des Baronius Jahrbücher vollendet hat, dass der Kaiser Friedrich der Zweite, auf Ansuchen des Papstes Gregor des Neunten, dessen Befehle gegen die Albigenser bekannt gemacht habe, ohne jedoch Namen anzuführen, welche hier der Kaiser ihnen gibt, indem er sagt:

Petrus de Veneis, Buch 1, Brief 27. Hier fangen die Kapitel oder Artikel der Verordnung des Kaisers gegen die Patarenen (nachher nennt er noch verschiedene andere Namen, welche eigentlich nicht hierher gehören), Waldenser an.

Sowohl Männer als Weiber, wie sie auch genannt werden mögen, verurteilen wir, auf ewig ihres ehrlichen Namens verlustig zu sein, auch dass ihnen weder Eid noch Zusage gehalten werden soll, sondern gebieten, dass sie des Landes verwiesen und ihre Güter der Schatzkammer heimgeschlagen werden, und sollen solche ihnen bis in die Ewigkeit nicht wieder zufallen.

Wir gebieten auch kraft desselben allen Befehlshabern, Bürgermeistern und denen, die regieren, es sei auch in welchem Amte es wolle, dass sie, zur Verteidigung des Glaubens, öffentlich den Eid ablegen sollen, dass sie aus den Ländern, welche ihrer Herrschaft unterworfen sind, alle Ketzer, welche ihnen die Kirche bekannt macht, in gutem Vertrauen nach ihren besten Kräften zu vertreiben suchen sollen.

Wenn aber irgendeiner der weltlichen Herren, welchen die Kirche darum ersucht und angemahnt, darin nachlässig gefunden werden sollte, sein Land von der ketzerischen Bosheit zu reinigen, den wollen wir gewarnt haben, dass wir sein Land nach Verlauf eines Jahres von der Ermahnung an preisgeben wollen, dass es von den Katholischen eingenommen werde, welche dasselbe, wenn sie die Ketzer hinausgejagt haben werden, ohne Widerspruch in Besitz nehmen, und in der Reinigkeit des katholischen Glaubens bewahren werden.

Auch wollen wir diejenigen aus dem Lande verwiesen haben, welche den Waldensern und Albigensern glauben, oder sie in ihre Städte oder Häuser aufnehmen, dieselben beschützen oder ihnen Gunst erzeigen, und verordnen, dass wenn jemand, welcher der Gemeinschaft derer, die so glauben, verdächtig ist, innerhalb eines Jahres die Kirche nicht zufriedenstellt, derselbe von der Zeit an seines ehrlichen Namens verlustig sein soll.

Wir setzen noch hinzu, dass ein Ketzer den andern verklagen möge, und dass die Häuser derer, oder derer, die sie beherbergt, beschützt und ihnen Gunst erwiesen, oder wo sie selbst gelehrt oder andern die Hände aufgelegt haben, abgebrochen und niemals wieder aufgebaut werden sollen.

Von dem zweiten Befehle Durch die Kanzler dieses Kaisers, im Jahre 1230 (ebendaselbst in dem 25. Briefe Petri de Veneis).

Einen andern Briefe dieses Petrus de Veneis zufolge lautet ein anderer Befehl Friedlich des Zweiten so:

Deshalb befehlen und verordnen wir, dass man die Ketzer, wie sie auch genannt werden, überall, wo sie durch das ganze Reich von der Kirche als Ketzer verurteilt und dem weltlichen Richter angezeigt oder eingehändigt worden, der Gebühr nach strafen soll.

Wenn aber einige der Ketzer, nachdem man sie ergriffen, durch die Furcht des Todes abgeschreckt worden sind und sich wieder mit dem (katholischen) Glauben zu vereinigen begehren, so sollen diese, nach Ausweisung der Kirchenordnung, auf ihre Lebenszeit gefänglich eingeschlossen werden und Buße tun.

Außerdem alle Ketzer, in welchen Städten, Dörfern oder Platzen des Reichs sie auch durch das Amt der Untersuchung, welches von dem apostolischen Stuhle aufgerichtet worden ist, oder durch andere Eiferer für den katholischen Glauben gefunden werden möchten (mit gleicher Strafe)

Alle diejenigen nun, welche an diesen Orten der Gerechtigkeit vorstehen, sollen auf die Benachrichtigung oder das Anbringen der Inquisitoren oder anderer Katholiken verpflichtet sein, dieselben zu fangen und genau zu verwahren, bis sie dieselben, wenn sie durch kirchliche Untersuchung verurteilt worden sind, mit dem Tode bestrafen werden.

Auch sollen diejenigen mit gleicher Strafe belegt werden, welche der listige Feind erweckt, ihnen das Wort zu führen, oder sie auf ungebührliche Weise zu verteidigen.

Zu Ende des Befehls stehen diese Worte: Aber die Ketzer, welche sie euch anzeigen werden, sollt ihr, eurer Schuldigkeit gemäß, in euren Amtsverwaltungen auffangen und genau bewahren, damit sie, nach dem Urteile der Kirche, ihren Verdiensten nach bestraft werden mögen, und dabei wissen, dass ihr, in Ausführung der Sache, Gott einen angenehmen und uns einen rühmlichen Dienst erweisen werdet, wenn ihr alle eure Kräfte anwenden werdet, um mit den Brüdern 8 (nämlich den Predigerbrüdern und Minderbrüdern) die Schandflecken der unerhörten ketzerischen Bosheit (so wird der wahre Glaube genannt) aus den Grenzen unseres Reiches zu vertreiben.

Sollte aber jemand hierin träge und nachlässig sein und nicht auf des Herrn Nutzen sehen, soll derselbe auch billig von uns als strafbar angesehen werden. Gegeben zu Pavia.

Von dem dritten Befehle dieses Kaisers Friedrich des Zweiten gegen die vorgenannten Personen im Jahre 1230 Petrus de Veneis (daselbst Buch 1, Brief 26) erzählt in seinen Briefen nach den dritten Befehl dieses Kaisers Friedrich des Zweiten, in welchem derselbe eine genauere Auseinandersetzung über den Beinamen der Waldenser (nämlich Patarenen) macht, ferner auch von ihrer Lehre und wie sie sich in alle Länder des Reiches ausgebreitet haben, welcher so lautet:

Die Sekten dieser Ketzer (sagt der Kaiser) haben keinen Namen einiger alter Ketzer angenommen, damit sie nicht offenbar werden möchten, oder sie sind, was vielleicht noch schändlicher ist, mit den alten Namen nicht zufrieden gewesen, dass sie etwa dieselben von den alten Ketzern entlehnt hätten, wie die Arianer von Arius, die Nestorianer von Nestorius, sondern, nach dem Exempel der alten Märtyrer, welche um des katholischen Glaubens willen gemartert worden sind, haben sie sich auch von dem Leiden Patarenos (welcher Ausdruck bezeichnet, dass sie zur Passion oder dem Leiden übergeben wären) genannt.

Aber diese elenden Patarener, welche von dem heiligen Glauben der ewigen Gottheit weit abgeirrt sind (so redet er von den Rechtgläubigen), zerstören zugleich mit einem Bündlein ihrer ketzerischen Bosheit drei Dinge, nämlich Gott, ihren Nächsten und sich selbst.

Gott zerstören sie, weil sie weder den Glauben noch den Rat Gottes erkennen, ihren Nächsten betrügen sie, weil sie unter der Decke der geistigen Speise sich der Ergötzlichkeit der ketzerischen Bosheit bedienen; aber viel grausamer wüten sie gegen sich selbst, weil sie 9, nachdem sie ihre Seele verdorben, zuletzt auch den Leib durch die Anreizung zu einem grausamen Tode in Gefahr setzen. Diese könnten ja wohl durch ein wahres Bekenntnis und durch Standhaftigkeit im rechtsinnigen Glauben (so nennt er den päpstlichen Glauben) entgehen, als solche dem Tode entfliehen, die übermäßig ihr Leben verschwendet und unvorsichtig nach ihrem Tode getrachtet haben.

Und was noch am schwersten zu sagen ist, die am Leben bleiben, werden auch nicht durch das Exempel der andern, welche sie vor ihren Augen sterben sehen, abgeschreckt, ja, sie trachten darnach, wie sie lebendig in Gegenwart der Menschen verbrannt werden möchten, wie er nämlich nachher davon in demselben Befehle spricht.

Deshalb können wir uns selbst nicht enthalten, sagt der Kaiser, dass wir nicht das Schwert der gebührlichen Rache gegen sie ausziehen sollten, um sie desto heftiger zu verfolgen, je mehr, wie man weiß und urteilt, sie die Schelmenstücke ihres Aberglaubens (so nennt er die Tugend dieser Leute) zum Nachteile des christlichen Glaubens, und das zwar um der römischen Kirche willen, ausüben, von welcher man glaubt, dass sie das Haupt aller andern Kirchen sei; wie man denn weiß, dass sie aus den Grenzen Italiens, und insbesondere aus den Gegenden der Lombardei gekommen sind; von dorther hat sich, wie wir mit Bestimmtheit wissen, ihre Bosheit sehr weit ausgebreitet, indem sie auch von dorther die Bäche ihres Unglaubens bis in unser Königreich Sizilien geleitet haben.

Ferner ist es des Kaisers Wille, dass das Laster der Ketzerei und allerlei verdammte Sekten, nach welcher Ketzerei sie auch genannt werden mögen, unter die offenbaren Laster und die Todsünden gerechnet, ja, dass die Ketzerei der Patarenen, sonst Waldenser genannt, vor aller Welt grausamer geachtet werden soll, als das Crimen lesae Maejestatis, das ist, als derjenige, welche die kaiserliche Majestät beleidigt.

Desgleichen begehrt der Kaiser, weil die Patarenen oder Waldenser, um sich gegen die Hitze der Verfolgung zu verbergen, in der Finsternis wandeln, dass man sie auskundschaften und ernstlich aufsuchen sollte, wenn sie auch nicht angeklagt worden, und dass sie die kaiserlichen Befehlshaber, wenn sie bei ihnen angebracht worden, dieselben in Bande schließen sollten, um sie zu seiner Zeit entweder vor das Untersuchungsamt oder auf die Folterbank zu bringen.

Und wenn sie sich des leichtfertigen Verdachts schuldig gemacht haben, so befehlen wir, dass sie durch kirchliche Personen und durch die Geistlichen unterrichtet werden sollen. Sollten sie übrigens auch nur in einem einzigen Artikel des römisch-christlichen Glaubens abirren und nach der Ermahnung in ihrem Irrtume hartnäckig fortfahren, so verordnen wir gleichwohl kraft dieses gegenwärtigen Befehls, dass die Patarenen oder Waldenser zum Tode verurteilt und lebendig verbrannt werden sollen, und niemand unterstehe sich, solchen bei uns das Wort zu führen; ein solcher, wer es auch tun wird, soll billig unsern Zorn fühlen.

In dem 2. Buche der Gesch. der Verfolg. und Marter, gedruckt zu Dortrecht im Jahre 1619, Fol. 466, A, B, C, aus Abrahamus Bzovius, und A. Bzovius aus Petr. Vinc., Buch 1, Brief 26.

Von einer großen Verfolgung der taufgesinnten Waldenser in Deutschland, von welchen viele des Glaubens wegen im Jahre 1231 verbrannt worden sind Diese obengenannten Befehle gegen die Christen, die man Waldenser genannt hat, und welche ersteren von dem Kaiser Friederich dem Zweiten erlassen worden, sind nicht lange ohne Nachdruck und Wirkung gewesen, sodass in dem nächstfolgenden Jahre 1231 eine schwere Verfolgung in Deutschland über die unschuldigen Schlachtschafe Christi ergangen ist, welche, als sie sich in aller Stille verborgen hielten, durch scharfe Untersuchung, wie sonst, angegeben und offenbart worden sind. Die Folge hiervon ist gewesen, dass viele derselben, welche standhaft und unerschütterlich an ihrer Lehre hielten, lebendig verbrannt worden sind und auf diese Weise, nachdem sie Gott ihre Seelen anbefohlen haben, ihm ein angenehmes und Gott wohlgefälliges Opfer gebracht haben.

Zur Bestätigung dieser Geschichte dient das Nachfolgende: Abrahamus Bzovius erzählt aus einem Bruchstücke eines Schreibers, dessen Name unbekannt ist, dass im Jahre 1231 eine große Verfolgung in Deutschland über die (sogenannten) Ketzer ergangen sei, welche sich in großer Menge in den Städten, Schlössern und Dörfern unter den Papisten verborgen hielten, und alle, die sie verführen konnten, auf ihre Seite brachten, von welchen viele gefangen genommen und in Gegenwart der Geistlichen und gemeinen Volkes überwiesen worden, dass sie der Lehre der Waldenser zugetan seien.

Bruder Conradus von Marburg, ein Mönch des Ordens der Dominikaner, hat diejenigen (schreibt er), welche der Ketzerei überwiesen waren, nach Anweisung der Kirchensatzungen mit Feuer und Flamme gestraft.

Abr. Bzov., T. 13, Annal. Baron. ad An. 1232, Art. 7, aus einem übriggebliebenen Stücke der Geschichte eines ungenannten Schreibers. Ferner im 2. Buche der Gesch. der Verf. und Marter, Fol. 466, Col. 3–4.

Zu dieser Zeit, schreibt P. I. Twisck, haben die Waldenser schwere Verfolgungen von den päpstlich Gesinnten erlitten, und obschon sie es versucht haben, sich in die Wildnisse, Gebirge und tiefe Täler zu verbergen, so wurden doch gleichwohl, insbesondere in dem Bistume Trier, ihre Schulen entdeckt, die Versammlungen zerstört, und alle grausam umgebracht, welches drei Jahre lang anhielt.

P. I. Twisck, Chronik, das 13. Buch auf das Jahr 1230, Pag. 246, Col. 2.

Aus demjenigen, was P. I. Twisck beschrieben, geht hervor, dass die obengenannte Verfolgung bereits im Jahre 1230 ihren Anfang genommen habe, als eben die Befehle des Kaisers Friedrich des Zweiten bekannt gemacht worden sind, und dass sie drei Jahre lang (nämlich bis ans Ende des Jahres 1233) angehalten habe, in welcher Zeit ohne Zweifel sehr viele Gläubige umgekommen sind, von welchen wir einige, die uns bekannt worden, anführen wollen.

Neunzehn Personen, welche man Waldenser nannte, werden in dem Bistume Toulouse des Glaubens wegen im Jahre 1232 verbrannt Im Jahre 1232 hat der Bischof von Toulouse in seinem Gebiete oder Bistume neunzehn Personen fangen lassen, von welchen man sagte, dass sie Ketzer seien, weil sie der Lehre der Waldenser anhingen (von welchem Bekenntnisse wir oben berichtet haben, dass es mit dem unsrigen übereinstimme); alle diese Personen hat der Bischof von Toulouse hinrichten, das ist, lebendig verbrennen lassen.

Vignier, Anno 1232, Hist. Eccles. Ferner im zweiten Buche der Geschichte der Verfolgung und Marter, Fol. 466, Col. 4.

224 Personen werden, unter dem Namen Waldenser, in einem Platze nahe bei Toulouse des Glaubens wegen im Jahre 1243 verbrannt Nachdem nun der Nordwind 10 der Verfolgung, welcher in dem Garten der rechtsinnigen Christen vom Jahre 1233 an nur wenig Schaden angerichtet hatte, im Jahre 1243 sich wieder zu erheben anfing, so sind um diese Zeit bei Toulouse 224 Personen gefangen genommen worden, welche man Waldenser nannte; diese muss man wohl von denjenigen unterscheiden, und sind auch damals unterschieden worden, welche sich der Waffen bedienten und sich Albigenser nennen ließen; denn diese hatten keine Gemeinschaft mit den wahren Albigensern und Waldensern, welche aller Rachgier feind waren, und in Ansehung dessen, dass man um des Namens Christi willen leiden und dulden müsse, ganz dasselbe Bekenntnis abgelegt hatten.

Diese 224 wehrlosen und unschuldigen Schafe Christi sind, nachdem sie gefangen genommen worden und von dem großen Hirten der Schafe, Jesus Christus, und seinen heiligen Geboten, gleichwie auch von dem Glauben an seinen Namen, nicht abweichen wollten, sämtlich zum Tode verurteilt und lebendig verbrannt worden, und haben auf solche Weise ein lebendiges, heiliges und Gott wohlgefälliges Opfer verrichtet im Jahre 1243.

Diese große Zahl der gemarterten Waldenser ist durch die Unreinigkeit einiger Schreiber, als unter den Dreck einiger irrenden Personen vermengt worden, da wir dieselbe, wiewohl nicht ohne Mühe, hervorgesucht haben. Einer von den Alten sagte: Ich suche Perlen in dem Kote.

Siehe von obigen Personen, gleichwie auch von ihrem Gefängnisse und Tod, Vignier, Hist. Eccles., Anno 1243. Desgleichen im 2. Buche der Geschichte der Verfolgung und Marter, Fol. 469, Col. 3. Ferner in einer alten mit der Hand geschriebenen Chronik auf dasselbe Jahr.

Von diesen 224 Personen hat, wie es scheint, außer obigen Schreibern P. I. Twisck Bericht erstattet (aus der Beschreibung des Heinrich Boxhorn), obwohl er in Ansehung der Zeit, zu welcher solches geschehen, sowie auch in der Anzahl der getöteten Personen von demselben in etwas abweicht; denn statt des Jahres 1243 setzt er das Jahr 1242, und statt der Zahl 224 nur ungefähr zweihundert.

Dieser Streit kann jedoch leicht behoben werden, wenn man in Ansehung der Zeit das Jahr 1242 als fast beendigt, das Jahr 1243 aber als eben begonnen ansieht, und wenn man hinsichtlich der getöteten Personen annimmt, dass der Schriftsteller mit der Bezeichnung ungefähr zweihundert Personen eine etwas größere Anzahl als zweihundert – vielleicht 224 – gemeint habe.

Die Worte seiner Beschreibung lauten so: Im Jahre 1242 haben die Waldenser von dem Papsttume um ihres Glaubens und ihrer Religion willen viel leiden müssen; zu dieser Zeit wurden in dem Papsttume Touloise (sonst Toulouse genannt) von dem Bischof zu Narbonne und Albi und dem Seneschal von Carassone ungefähr zweihundert Personen mit zweien ihrer Lehrer gefangen, welche alle, weil sie in ihrer Religion standhaft verharrten, lebendig verbrannt worden sind. Im 13. Buche seiner Chronik, gedruckt 1617, auf das Jahr 1242, Pag. 557, Col. 1, aus Heinrich Boxhorn, Fol. 25.

Scharfe Untersuchung der Gläubigen in den Landschaften bei Toulouse im Jahre 1251 Zu dieser Zeit hat der Gewissenszwang über den Glauben der rechtsinnigen Christen, welche von Babel geflohen waren und im römischen Ägypten in Ansehung der Wohlfahrt ihrer Seelen keine Sicherheit zu hoffen hatten, noch nicht seine Endschaft erreicht.

Dieses erhellt aus dem neuen Untersuchungsgerichte, welches auch durch gewisse Kerkermeister, die nach dem Befehle des Papstes verordnet wurden, die Gemüter der rechtsinnigen Gläubigen so lange beunruhigte, bis dieselben endlich aus den römischen Grenzen gewichen sind, oder ihren Glauben mit dem Munde verleugnet oder auch, wenn sie standhaft geblieben sind, ihr Leben mit einem grausamen Tode vertauscht haben.

Von diesem verkehrten und ganz ungebührlichen Untersuchungsgerichte habe ich folgende Beschreibung gefunden:

Im Jahre 1251 wurden von dem Papste zu Toulouse Ketzermeister von dem Orden der Dominikaner und Franziskaner ernannt oder ausgesandt, welche daselbst gegen die Christen eine unmenschliche Tyrannei ausgeübt haben. Auf gleiche Weise haben zu Worms Conradus Dorfo und Johannes, sein Jünger, welche gleichfalls Dominikaner und Ketzermeister gewesen sind, gehandelt, welche daselbst viele gottselige Männer zum Feuer verurteilt haben, weshalb sie auch zuletzt auf eine jämmerliche Weise, jedoch mit Recht (gleichsam von Gott) umgebracht worden sind. Bal. Cent. 4, in Append. ad Richard. Wich., Pag. 301, verglichen mit Abr. Mellin., Geschichte des Mart., Fol. 470, Col. 1.

Fortsetzung des vorhergehenden Untersuchungsgerichts im Jahre 1252 Es ist so klar, dass die erwähnte Inquisition oder Glaubensuntersuchung mit dem Ausgange des verflossenen Jahres sich nicht geendigt habe, sondern auch in den folgenden Zeiten fortgeführt worden sei, dass das eines näheren Beweises nicht weiter bedarf, doch ist gleichwohl durch den schnellen und unvermuteten Tod des Petrus Veronensis, welcher damals das Amt der Untersuchung verwaltete, ein kurzer Stillstand entstanden.

Hiervon erzählt der vorgenannte Schreiber das Nachfolgende: Im Jahre 1252 ist Petrus von Verona, Inquisitor in Lombardien, um seiner Tyrannei willen, welche er an den Waldensern ausgeübt, bei der Stadt Mailand rechtmäßig umgekommen, und nach 24 Tagen von dem Antichristen, dem Papst zu Rom, Innocentius dem Vierten, kanonisiert, das ist, in das Register der Heiligen der römischen Kirche gesetzt worden.

Im folgenden Jahre, nämlich 1253, ist Robertus, Bischof von Lincoln, durch denselben Papst Innocentius IV. von seinem Bistume abgesetzt worden, weil er öfters in seinen Predigten, doch mit Bescheidenheit, den Geiz, Ehrsucht, Hochmut und Tyrannei des Papstes öffentlich bestraft, ja, gar ausdrücklich scharfe Briefe an ihn geschrieben hat, darin er es ihm verwies, dass er fast ganz England mit ungewöhnlichen Schätzungen erschöpfte, um seine unehelichen Kinder, Basen und Vetter damit zu bereichern. Als nun ihn der Papst nach Rom forderte, hat er sich von der päpstlichen Tyrannei auf das Urteil und den Richter Jesu Christi berufen, worauf der Papst kurz nachher gestorben ist. Balae. Cent. 4, Cap. 18, in Roberto Grossoreste ex Annal., Joh. Buriens. Ranulpho, Mattheo et Fabiano, verglichen mit Abr. Mellin., Gesch., Fol. 470, Col. 1.

Im Jahre 1285 haben die Jakobiner und Dominikaner in dem Bistume Kamerich eine große Anzahl Christen, welche sie als Ketzer verurteilt hatten, lebendig verbrannt. Bal. Cent. 4, Cap. 26 ad Math. Paris., Append., Pag. 315, ex Th. Cantiprat., Lib 2, Cap. 56. Item A. M., Hist., Lib. 2, Pag. 470, Col. 2.

Im Jahre 1260 hat der Papst Alexander IV. Briefe geschrieben an die Ketzermeister des Ordens der Prediger-Herren in der Lombardei in der Markgrafschaft Genau, um daselbst die Ketzer, wie man sie nannte, zu verfolgen; über das hat er auch verordnet, dass die Ketzermeister die weltliche Obrigkeit, wer sie auch sein möchte, mit dem Bann zwingen möchte, um ohne Aufschub das Urteil der Ketzermeister an denjenigen, welche wegen der Ketzerei verdächtig waren, auszuführen. Vergleiche den letztgenannten Schreiber, an dem angewiesenen Orte, mit Bzov. im Jahre 1260, Art. 4, ex Decret. Ep. 4.

Von dem Befehle des Papstes Urbanus des Vierten gegen die Waldenser und Albigenser, Lombardien bei Genua, im Jahre 1262 Der Jammer unter den Gläubigen, wovon wir zuvor erzählt haben, hat durch die scharfe Untersuchung des Glaubens, welche bereits elf Jahre zuvor, nämlich im Jahre 1251, ihren Anfang genommen hatte, sich mehr ausgebreitet; denn obschon die ersten Ketzermeister, nämlich durch die Rache Gottes dieses Leben verlassen und abgeschieden waren, so ist es gleichwohl dabei geblieben, nachdem der Papst Urbanus der Vierte abermals die Feder ergriffen, um Blutschriften gegen die rechtsinnigen Waldenser und Albigenser, welche überall zerstreut waren, herauszugeben, und seinen Trabanten, welche Geistliche genannt wurden, bekannt zu machen.

Dieses hat einer der alten Papisten mit den Worten ausgedrückt:

Im Jahre 1262 hat der Papst Urbanus der Vierte eine Verordnung gegen die Ketzer 11 in der Markgrafschaft Genua, in der Lombardei, erlassen, und davon eine Abschrift an den Orden der Prediger-Herren in diesem Lande gesandt, um die Waldenser und Albigenser, die größtenteils daselbst zerstreut waren, zu verfolgen.

Bzov., Anno 1262, Art. 3, aus Epist. Decret. Alex. 4. Item Abr. Mellin., Hist., Fol. 470, Col. 2.

Es lässt sich annehmen, dass hierauf keine geringe Verfolgung entstanden sei, wie aber, und auf welche Weise, es dabei hergegangen, und welche Personen um des Glaubens willen damals gelitten haben, davon haben wir keine Nachricht finden können, wiewohl wir fleißig nachgeforscht haben.

Ohne Zweifel hat es den waldensischen und albigensischen Brüdern am meisten gegolten, weil dieselben in des Papstes Befehle besonders hervorgehoben werden.

Es genügt uns, was wir über diese Zeit mitgeteilt haben; deshalb wollen wir hiermit beschließen, ohne noch etwas hinzuzufügen.

Im Jahre 1270 (nämlich acht Jahre nachher) haben Petrus Caderita und Wilhelmus Colonicus, Predigermönche, die genannten Ketzer in dem Königreiche Arragonien verfolgt (Bzov. im Jahre 1270 aus Surita, Lib. 2, A. Mellin., Gesch., Fol. 470, Col. 2). Im Jahre 1280 ist der Mond gänzlich in eine Blutfarbe verwandelt worden, von welchem viele hielten, dass dadurch der blutige und elende Stand der Kirche Gottes vorgestellt werde; desto mehr, weil zu derselben Zeit nicht allein eine jämmerliche Verfolgung gewesen, sondern auch, weil in dem folgenden Jahre, nämlich im Jahre 1281, durch päpstlichen Befehl auch ein Kreuzzug in Spanien unter dem Zeichen des Kreuzes die Albigenser zu vertilgen, gleichwie vormals gegen die Saracenen, von den Papisten aufgenommen wurde (Vergleiche das große Christen-Marterbuch, gedruckt 1616, Fol. 470, Col. 2–3, mit Bal. Cent. 4, Appendix at Greg. de Brid. Lington, Pag. 446 aus Everildeno).

Die taufgesinnten Waldenser werden in Frankreich, um das Jahr 1280, hart verfolgt Peter Jantz Twisck, nachdem er im 1. Teil seiner Chronik, auf das Jahr 1280, von der Lehre der Waldenser Mitteilung gemacht (welche er Waldoisen nach ihrem Vorgänger Petrus Waldus nennt), kommt er endlich auf ihre Verfolgungen und sagt:

Flaccius Illyricus sagt in seinem Register der Zeugen der Wahrheit, dass er die Ratschläge einiger Rechtsgelehrten von Avignon, der drei Bischöfe von Narbonne, Arles und Aix, und des Bischofs von Alban, in Händen habe, deren Absicht darauf gerichtet war, dass man die Waldoisen oder Waldenser ausrotten möge; diese Ratschläge sind vor dreihundert Jahren geschrieben, woraus hervorgeht, dass um diese Zeit, und auch schon zuvor, eine große Menge der Gläubigen hin und wieder durch ganz Frankreich zerstreut gewesen sein müsse.

Man kann auch aus den Ratschlägen der genannten Erzbischöfe schließen, dass die Waldenser in großer Anzahl vorhanden gewesen sein müssen, dass aber auch die Verfolgung gegen dieselben sehr grausam gewesen ist, denn am Ende dieser Beratschlagung steht so geschrieben:

Wer ist wohl so fremd in Frankreich, dass er nicht wisse, welches verdammliche Urteil, so reden selbst die Papisten, nun schon eine lange Zeit gegen diese ketzerischen Waldoisen, nämlich die Waldenser, rechtmäßiger Weise ausgeführt worden sei; sollte man wohl eine so bekannte und allgemeine Sache, welche die Katholischen so viel Geld, Schweiß und Arbeit gekostet hat, und welche mit so vielen Verurteilungen und Todesgerichten der Ungläubigen (so nennt er die Rechtgläubigen) versiegelt worden, in Zweifel ziehen können?

Aus allem diesem erhellt, schreibt P. I. Twisck, wie man zu der Zeit unter den Gläubigen mit Würgen zu Werke gegangen sei, und welche Grausamkeit des Antichristen Untertanen gegen dieselben ausgeübt haben.

Und man kann beweisen, sagt Boxhorn, selbst durch ihrer ärgsten Feinde Zeugnis, dass sie erklärt, behauptet, und mitten in dem Feuer gezeugt haben, dass sie diesen ihren Glauben von den apostolischen Zeiten her von Hand zu Hand unverändert empfangen hätten, und auch niemals ganz ausgerottet worden, sondern bis auf diese Zeit übrig geblieben seien.

P. J. Twisck, Chron., 13. Buch auf das Jahr 1280, Pag. 606, Col. 1–2.

Fortsetzung der vorgenannten Verfolgung im Jahre 1284 Im Jahre 1283 hatten, nach Mellinus Bericht, die Waldenser sich in Frankreich und auch in andern Landschaften der ganzen Christenheit abermals sehr ausgebreitet, wiewohl sie bis zu dieser Zeit sehr grausam aufgesucht und verfolgt wurden.

Im zweiten Buche der Gesch. der Verf. und Mart., Fol. 470, Col. 3, aus Vignieri Hist. Eccles., Anno 1283.

Weitere Ausbreitung der obengenannten Verfolgung, in welcher die Waldenser im Jahre 1284 in großen Haufen verbrannt sind Auf das Jahr 1284 schreibt P. I. Twisck diese Beschreibung:

Die Waldoisen oder Waldenser, von welchen vom Jahre 1159 an vieles gesagt worden ist, haben sich um diese Zeit in Frankreich und andern Ländern der Christenheit mehr und mehr ausgebreitet, wiewohl man sie mit List gesucht und grausam verfolgt hat, wie auch schon früher kein Fleiß und Gelegenheit versäumt worden ist, sie gänzlich auszurotten, worüber sich zu dieser Zeit gewisse Bischöfe und Advokaten von Avignon auf das Höchste gewundert haben. Sie wurden, schreibt er, in großen Haufen verbrannt.

P. I. Twisck, Chron., 13. Buch auf das Jahr 1284, Fol. 611–612, aus Henr. Boxh., Fol. 26.

Gerhardus Sagarellus wird des Glaubens der waldensischen Taufgesinnten wegen in der Stadt Parma im Jahre 1285 verbrannt Im Jahre 1285 sind Gerhardus Sagarellus von Parma und Dulcinus von Novaria bekannt, und von den päpstlich Gesinnten für Ketzer erklärt worden.

Diese beiden sind insbesondere beschuldigt worden, wegen verschiedener Artikel, die ihnen zugeschrieben worden, und welche gegen den Aberglauben der römischen Kirche stritten, dass sie in Ketzerei verfallen seien, und dass sie diese ihre Lehre von den Waldensern entlehnt hätten; wie auch, schreibt Abr. Mellinus, wohl zu vermuten ist.

Diese Artikel, welche sie bekannt haben, und welche gegen die Lehre der römischen Kirche, um welcher willen sie auch Ketzer genannt wurden, stritten, sind im 2. Buche der Geschichte der Verfolg. und Mart., Fol. 470, Col. 3 beschrieben.

Endlich ist dieser Gerhardus Sagarellus, als er von der Wahrheit seines Seligmachers Jesu Christi nicht abweichen wollte, sondern standhaft dabei verharrte, von den blutdürstigen Ketzermeistern (wie man vermutet in eben demselben Jahre) in der Stadt Parma lebendig verbrannt worden.

Abr. Mellinus, Pag. 470, Col. 3; ferner, Balaeus Cen. 4, Col. 30, im Anhang über Laure. Ang.

Dulcinus 12 , welcher wegen seines rechtsinnigen Glaubens sehr verleumdet worden ist, hat nach einigen Jahren standhaft den Tod erlitten. Doch hiervon ein Mehreres auf das Jahr 1307.

Hermanns, Andreas und Guilemette werden ausgegraben und im Jahre 1299 verbrannt Im Jahre 1299 wurden die Fratricelli, das ist, die Albigenser und Waldenser, welche man Brüder nannte, von dem Papste Bonifacius dem Achten für Ketzer erklärt, weil ihre Lehre mit der Lehre der römischen Kirche nicht übereinstimmte, wie wir oben angeführt haben.

Diese Fratricellos oder Albigenser hat der genannte Papst so heftig verfolgt, dass er weder die Lebendigen noch die Toten geschont hat; denn er hat einen, namens Hermanus, welcher einer ihrer vorzüglichsten Lehrer gewesen ist, zwanzig Jahre nach seinem Tode ausgraben und seine Gebeine zu Asche verbrennen lassen, obschon die Papisten, welche doch seine Freunde gewesen sind, in seinem Leben ihn für einen heiligen Mann gehalten haben.

Auf dieselbe Weise sind sie auch mit dem toten Leichname eines, namens Andreas, und seiner Hausfrau Guilemette zu Werke gegangen, welche gleichfalls wegen ihrer besonderen Gottseligkeit berühmt gewesen.

Gleichwohl wurden die Fratricelli, oder die Albi-Waldenser, vieler abscheulicher Missetaten, doch mit Unrecht, beschuldigt.

Viele der Alten haben dafür gehalten, dass diese Lästerungen von ihnen mit Vorbedacht erdichtet worden seien, um das Volk zum Hass und Neid gegen sie zu bewegen, weil dieselben der Lehre, zu welcher sie, die römisch Gesinnten, sich bekannten und ihrem Leben sich schnurgerade widersetzten; denn man berichtet von ihnen, dass sie sich rechte Nachfolger der Apostel und die wahre Kirche Christi genannt, und dass dieselben die ausgeartete Lebensweise der Geistlichen bestraft haben.

Auch hat man ihnen alle Meinungen oder Glaubensartikel der Waldenser zugeschrieben, welche, wie oben berichtet worden ist, gleichfalls die Kindertaufe, den Eidschwur, die Rache gegen die Feinde, die Messe und fast allen Aberglauben der römischen Kirche verworfen haben, woraus zu vermuten ist, dass sie auch zu ihrer Versammlung gehört und sich nur, je nach den Wohnorten, verschiedene Namen gegeben haben.

Im zweiten Buche der Geschichte der Verfolgung und Marter, gedr. zu Dortrecht im Jahre 1619, Fol. 471, Col. 2, aus Trithem., Chron. Hirsaug., Anno 1299. Item, Vignier, Anno 1298, Hist. Eccles. ex Pattina, Sabello, Mari. Hist. Antonino Bernhardo de Lutzenb. Bal., Cent. 4. Script. Britan., Append. 2 ad Joh. Rufum, Pag. 384.