Der Eingang zu dem Anfange dieses Jahrhunderts ist von den Plätzen, wo damals die meisten Märtyrer gelitten haben, und von den Umständen ihres Leidens und Todes hergenommen.
Die Weise der gerichtlichen Untersuchung der Gläubigen in diesen Zeiten, nach Jean Paul Perrin Lionnuis Bericht, wird auf das Jahr 1301 in verschiedenen Artikeln erzählt.
Dulcinus und dessen Hausfrau Margaretha, welche, wie L. Krentzheim sagt, eine Sekte anfingen, die den Wiedertäufern in allem gleich gewesen, werden in Stücke zerrissen, und außer ihnen noch 140, welche demselben Glauben zugetan gewesen, zu Novaria in der Lombardei, im Jahre 1308 verbrannt.
Sehr viele Personen werden wegen der Religion der rechtsinnigen Waldenser zu Crema in Österreich, ferner in Stier, ebenfalls im Österreichischen und zu Zuidenitz in Polen, im Jahre 1315 verbrannt.
Zwei Jahre darauf, nämlich 1317, sind zu Marseille in Frankreich vier Personen, die man Brüder des armen Lebens oder Waldenser nannte, mit glühenden Kohlen jämmerlich umgebracht worden.
Eine Verfolgung wird von dem Papste Johannes dem Zweiundzwanzigsten gegen die gläubigen Waldenser auf das Jahr 1319 angestellt; solches wird aus den Nachrichten der Alten angeführt.
Hierauf hat es sich im Jahre 1330 ereignet, dass diese Verfolgung sich bis in Böhmen und Polen erstreckt hat, und ist damals Eckhardus wegen des obigen Glaubens wegen verbrannt worden.
In den Zusätzen wird auf die Jahre 1336, 1340, 1350 und 1360 von der Freimütigkeit des Johannes de Pistous, Conradus Hagerus, Johannes Laudunensis, Johannes de Rupe Scissa geredet, welche sich nicht gescheut haben, dem Papst seine Fehler aufzudecken, und was ihnen aus diesem Grunde begegnet ist.
Eine andere Verfolgung der waldensischen Brüder in Frankreich wird im Jahre 1365 von dem Papste Urbanus, dem Sechsten dieses Namens, angestellt; solches wird aus seinem eigenen Bannbriefe angeführt.
Acht Jahre darauf, nämlich im Jahre 1373, wird noch eine Verfolgung angeführt, die sich in Flandern, Altois und Hennegau erhoben hat, in welcher eine gottesfürchtige Frau, Peronne von Aubeton, die der Waldenser Religion zugetan gewesen, durchs Feuer ihr Leben Gott aufgeopfert hat.
36 Personen, welche den Waldensern angehörten, werden zu Bingen des Glaubens wegen im Jahre 1390 verbrannt.
An der Ostsee entstand abermals eine schwere Verfolgung gegen die Waldenser, von welchen 443 in der Mark Brandenburg und Pommern hart gepeinigt und im Jahre 1391 getötet worden sind.
Die Drangsale der Christgläubigen, welche die von der römischen Kirche ihnen antaten, worin einer, Wilhelmus Santrus, der den Papst bestrafte, sein Leben gelassen hat, werden in dem letzten Jahrhunderte, nämlich im Jahre 1400, ausführlich erzählt.
Im Zusatze wird das Zeugnis des Franciscus Petrarcha gegen den Papst und die römische Kirche angeführt, weshalb er es leiden musste, dass man ihn aus dem römischen Gebiete verjagte und verfolgte. Und hiermit hat sich auch das Trauerspiel dieser vierzehnhundertjährigen Zeit geendigt.
Wir wollen mit kurzen Schritten eine große Reise machen; doch wird unsere Weise nicht weniger wunderlich als betrübt sein. Die Plätze, welche wir zuerst durchwandeln werden, sind die lombardischen Berge bei Novaria.
Mitten auf unserer Reise werden wir die Städte Crema und Stier in Österreich, Zuidenitz in Polen und Marseille in Frankreich antreffen. Von da gedenken wir uns ins Böhmenland zu wenden und beschließen unsere Reise in den Ländern an der Ostsee.
Was wird uns hier begegnen, meine lieben Freunde? Gewiß nichts, das dem Fleische nach angenehm ist, denn Feuer und Flamme werden uns zur rechten Hand und tiefe Wasser zur linken Hand bedrohen. Zwischen beiden finden wir blutige Schauplätze, Galgen, Räder, Brandpfähle und unzählbare abscheuliche Todeswerkzeuge und Peinigungsinstrumente, welche die Menschen mit tausendfältigen Todesstrafen zu Tode peinigen.
Die Menschen, auf die wir stoßen, sind nichts anderes als verbrannte, ertränkte, enthauptete und auf andere Weise verstümmelte Leichen, sodass unsere Füße mitten durch die Hirnschalen, Schenkel und Totenbeine gehen müssen; ich gedenke jetzt nicht des roten Blutes, welches als kleine Bächlein, ja, zu Zeiten als ganze Ströme, auf dem Wege, den wir wandeln müssen, dahin zu fließen scheint.
Gleichwohl ist unser Herz voller Freude, wir lassen uns diese Reise wohl gefallen, und unser Leben erholt sich in den Tälern des Todes, denn hier ist die Pforte des Himmels, die Türe zu dem glückseligen Palaste, die zwar enge ist, ja, an deren Posten Fleisch und Blut hängen bleibt, wodurch man aber in den Raum der himmlischen Säle und in den unendlichen und stets blühenden Baumgarten des seligen Paradieses eingeht.
Man hört hier in der Nähe mit den Ohren des Glaubens die fröhlichen Stimmen der heiligen Engel, mit welchen kein Gesang der irdischen Nachtigallen in irgendeinem Gebüsche verglichen werden mag, ja, die allerlieblichsten musikalischen Instrumente haben dagegen einen sehr rauhen, unangenehmen Ton.
Gloria in Altissimis Deo. – »Ehre sei Gott in der Höhe.« (Lk 2,14) Audivit Arcana Verbae, quae non licet Homini loqui. – »Welcher gehöret hat verborgene und ungeoffenbarte Worte, welche keinem Menschen erlaubt sind auszusprechen.« (2Kor 12,4)
Quod oculus non vidit nec auris audivit nec in cor hominis ascendit quae praeparavit Deus his qui diligunt illum. – »Das kein Auge gesehen hat, das kein Ohr gehöret hat und in keines Menschen Herz gekommen ist, das Gott bereitet hat denen, die Ihn lieben.« (1Kor 2,9)
Daselbst sieht man auch gleich, wie mit klaren Augen, die Majestät Gottes, Jesum, den Seligmacher der Welt, und die himmlischen Gesellschaften. Hiervon dürfen wir ein mehreres nicht reden, denn kein menschliches Ohr hat solches gehört, kein Auge je gesehen, auch ist es in keines Menschen Herz gekommen, was Gott denjenigen zubereitet hat, welche ihn lieb haben.
Solches alles erfährt man deshalb in der Seele, obschon die Leiber große Not leiden, doch ist solches bald geendigt.
Sollten wir denn keine Ursache haben, nach dieser Reise zu verlangen, ja, gewiss. Aber wir setzen unsere Reise fort.
Der Herr wolle uns führen und uns die rechte Bahn zeigen, damit wir nicht nur wohl anfangen, sondern auch wohl endigen mögen.
O ihr getöteten und gemarterten Leute, die ihr den Namen eures und unseres Gottes mit eurem Blute bezeugt habt, wir sind gekommen, eure Marter anzuschauen und solches unsern Mitbrüdern durch Schriften bekannt zu machen; nicht als ob wir gesonnen wären, nach euren Marterplätzen Wallfahren zu tun, euch gottesdienstlich zu verehren, oder, nach päpstlicher Weise, euch etwas zu opfern, nein, denn solches würde weder euch noch uns zu einiger Seligkeit gereichen, sondern wir suchen ein Andenken eurer guten Exempel darzustellen, womit wir nun auch den Anfang machen wollen.
Bevor wir uns zu den betrübten Bergen und Feldern der elenden, aber nachher wohl getrösteten Märtyrer wenden, wird es nötig sein, einen Bericht von der Weise des Untersuchungsgerichtes, welches schon früher in den vorhergehenden Jahrhunderten seinen Anfang genommen und sich bis auf die Zeit erstreckt hatte, zu geben, welches auch die Ursache alles Unheils und aller Trübsale gewesen, die damals den Gläubigen zugestoßen sind, wodurch sie zuerst an ihren Gewissen, und dann an ihren Leibern haben leiden und dem allerbittersten und grausamsten Tode haben anheimfallen müssen.
Anmerkung. In dem vorhergehenden Jahrhundert, auf das Jahr 1214 und 1215, haben wir den Anfang des Untersuchungsamtes angeführt; hier kommen wir nun dazu, wie sie zugenommen und sich ausgebreitet haben.
Von der Weise des Untersuchungsgerichtes über die Gläubigen in diesen Zeiten, nach dem Berichte des Jean Paul Perrin Lionnois und der Uebersetzung J. M. V. und B. Lydius Über das betrügliche Verfahren, sagt der Übersetzer, welches die erwähnten Ketzermeister in der Bedienung ihres Amtes anwandten, würde man wohl keine Nachricht haben, wenn nicht einige Gläubige, welche dem spanischen Untersuchungsgerichte entronnen, uns davon unterrichtet hätten.
Aber es hat Gott nicht gefallen, dass diese ihre Schalkheiten verborgen bleiben und dass wir davon keine Abschriften bekommen sollten, welche durch sie selbst aufgesetzt worden sind.
Seht hier der Ketzermeister arglistige Schalkheiten, die ihnen, als sie die gerichtlichen Verhandlungen der Waldenser aufsetzten, statt der Regeln und zur Belehrung gedient haben.
Regeln der Inquisitoren 1. Es ist weder erlaubt noch angemessen, in Gegenwart der Weltlichen von dem Glauben zu disputieren.
2. Niemand kann für bekehrt gehalten werden, wenn er nicht alle diejenigen, von welchen er weiß, dass sie solche seien wie er selbst, beschuldigt, dass sie solche seien.
3. Derjenige, welcher andere, welche solche sind wie er selbst, nicht anklagt, soll von der Kirche als ein faules Glied abgesondert werden, damit die gesunden Glieder dadurch nicht auch verdorben werden.
4. Wenn jemand dem weltlichen Richter überantwortet werden soll, so muss man genau Achtung geben, dass ihm nicht zugelassen werde, seine Unschuld an den Tag zu legen, oder seine Einfalt vor dem Volke zu offenbaren; denn wenn er mit dem Tode bestraft wird, so wird das Volk dadurch erbittert werden, und wenn er wieder frei wird, so wird daraus dem (katholischen) Glauben eine Gefahr entstehen.
5. Man muss insbesondere vermeiden, dass man demjenigen, welcher zum Tode verurteilt ist, vor dem Volke das Leben verheiße (nämlich, wenn er sich bekehren will); denn kein Ketzer wird sein Leben dem Feuer übergeben, wenn er durch dergleichen Verheißungen demselben entgehen kann; wenn er nun vor dem Volke sich zu bekehren verspricht, und ihm darauf das Leben nicht geschenkt wird, so wird dadurch das Volk erbittert und glaubt, man habe ihn mit Unrecht getötet.
6. Merkt: Der Ketzermeister oder Inquisitor muss stets die Tat als gewiss voraussetzen und sich nur nach den Umständen der Sache erkundigen und nicht sagen: »Hast du auch wohl deines Glaubens Bekenntnis bei den Ketzern abgelegt?«, sondern: »Wie oft hast du bei den Ketzern dein Bekenntnis getan?« Ferner frage nicht: »Haben sie auch in deinem Hause geschlafen?«, sondern: »In welcher Kammer eures Hauses haben sie geschlafen?«, und dergleichen mehr.
7. Der Ketzermeister kann in einem Buche nachsehen, gleichsam als ob er darin das Leben und die Verhandlungen dieses Angeklagten mit demjenigen, worüber er ihn gefragt hat, aufgezeichnet hätte.
8. Man muss dem Angeklagten mit dem Tode drohen, wenn er nicht bekennen will, und ihm sagen, dass es um ihn geschehen sei, dass er auf seine Seele bedacht sein und vor allen Dingen seine Ketzerei abschwören müsse; denn (muss man sagen) du musst sterben, und nimm in Geduld alles hin, was dir begegnen wird. Wenn er dann antwortet: Weil ich denn doch sterben muss, so will ich doch lieber in diesem meinen Glauben, als in dem Glauben der römischen Kirche sterben; so haltet für gewiss, dass er zuvor sich nur so gestellt habe, als ob er sich bekehren wollte, und darum muss er alsdann vor Gericht gebracht werden.
9. Man muss nicht denken, als ob man die Ketzer mit der gelehrten Kunst und Wissenschaft der Schrift überwinden könne, indem die gelehrten Männer vielmehr durch sie beschämt werden, und daher kommt es denn, dass die Ketzer dadurch halsstarriger und nur noch mehr gestärkt werden, wenn sie sehen, dass sie die gelehrten Männer übersehen.
10. Ferner: Man muss auch wohl darauf Acht haben, dass die Ketzer niemals gerade heraus antworten, und wenn sie durch vieles Fragen gedrängt werden, dass sie dann gewöhnlich vorgeben, dass sie einfältige und ungelehrte Menschen seien und daher nicht zu antworten wüssten, und dass sie, wenn sie sehen, dass die Umstehenden zum Mitleiden gegen sie bewogen werden, als ob ihnen Unrecht geschähe, und sie für einfältige und unschuldige Menschen halten, dadurch Mut erlangen und sich stellen, als ob sie wie arme elende Menschen weinten, und flehender Weise bei den Richtern dahin zu wirken suchen, von dem Untersuchungsgerichte befreit zu werden, und sagen: Meine Herren, wenn ich in einigen Stücken geirrt habe, so will ich deshalb gern eine Buße auf mich nehmen, aber helfet mir, dass ich von dieser Schmach befreit werde, worin ich durch Hass und Neid gekommen bin, ohne etwas verschuldet zu haben; dann aber muss der beherzte Ketzermeister durch solches Flehen keineswegs sich erweichen lassen, oder solchen Vorstellungen Glauben schenken.
11. Überdies soll der Ketzermeister ihnen zuvor sagen, dass sie durch einen Meineid aus Not nichts gewinnen werden, weil sie (nämlich die Herren) es hinlänglich in der Hand hätten, sie durch Zeugen zu überführen, und dass sie daher nicht denken sollten, durch den Schwur dem Todesurteile zu entgehen; aber man muss ihnen versprechen, dass sie Gnade erhalten sollten, wenn sie ihre Irrtümer freiwillig bekennen würden; denn wenn man so hinterlistig zu Werke geht, finden sich viele, welche ihre Irrtümer bekennen, um dadurch die Freiheit wieder zu erlangen.
Siehe, das sind die arglistigen Schalkheiten, sagt der Schreiber dieses Untersuchungsgerichts, welche vor Zeiten durch ganz Europa die Ketzermeister gegen die Waldenser ausübten.
Im zweiten Buche des ersten Teils der Geschichte der Waldenser von Jean Paul Perrin Lionnuis, aus dem Französischen übersetzt durch J. M. B. und B. Lydius, gedruckt 1624, Pag. 62–64.
Im Jahre 1393 Um diese Zeit hat Petrus Johannes gelehrt, dass der Papst der Antichrist sei, und die römische Synagoge das große Babylon; aber von seiner Marter haben wir nichts vernehmen können. Siehe Chron., P. J. Twisck, das 14. Buch, gedruckt 1617, Pag. 643, Col. 2, aus Georg Pac., Cap. 11.
Tulcinus wird mit seiner Hausfrau Margaretha in Stücke zerrissen, außer ihnen werden noch 140 des Glaubens wegen zu Novaria in der Lombardei im Jahre 1308 verbrannt Um das Jahr 1305 hat das Licht der evangelischen Lehre über die lombardischen Berge, die man Alpen nennt, seinen hellstrahlenden Glanz entfaltet; dies ist durch einen frommen Mann namens Dulcinus von Novaria und seine Hausfrau geschehen, welche den rechtsinnigen Glauben der waldensischen Brüder angenommen hatten, und sowohl in der Lehre, als auch durch ihre Lebensweise herrlich hervorleuchteten, sodass Dulcinus durch seine Lehre und seine Hausfrau durch ihr gutes Exempel, beide aber durch ihren lebendigen und wirksamen Glauben, verschiedenen andern Leuten die Augen geöffnet und denselben die Hand geboten haben, um sich von dem Papsttume abzusondern und Jesu Christi in wahrer Buße und Lauterkeit des Lebens nachzufolgen, welches dieselben auch mit vollem Ernste aus Liebe zu Jesu Christi und um ihrer Seelen Heil willen getan haben.
Aber gleichwie es zur Zeit Johannes des Täufers zu geschehen pflegte, dass viele unwiedergeborene Pharisäer und Sadduzäer zu seiner Taufe kamen, ebenso hat es sich hier, wie es scheint, zugetragen; denn, wie nicht anders zu erwarten steht, so sind auch einige Menschen seiner Lehre beigetreten, die daneben im Zorne, in Rachgier und nach dem Fleische lebten, was diesen guten Mann und seine Hausfrau, wie auch die Gemeinde, die er aufgerichtet hatte und welche sich in Gottseligkeit an die Lehre Jesu Christi zu halten begehrte (wie man wohl vermuten kann), nicht wenig verdrossen hat.
Unterdessen, als um das Jahr 1307 der Papst Clemens der Fünfte hiervon Nachricht erhalten, hat er den vorgenannten frommen Mann Dulcinus und seine Hausfrau als Erzieher verdammt, und sie, so wie auch alle, welche ihnen anhingen, auszurotten befohlen.
Zur Ausführung dieses Befehls ließen sich viele Römischgesinnte, welche sich mit dem Kreuze gezeichnet hatten, gebrauchen, welche die Missetat der falschen Heuchler auch den Frommen zuschrieben, und den einen mit dem andern auszurotten getrachtet haben, wiewohl die Frommen unter viel schwereren und unerträglicheren Peinigungen.
So ist es denn geschehen, dass sie den frommen Mann, Dulcinus, mit seiner Hausfrau, weil sie von dem Glauben nicht abweichen wollten, von Glied zu Glied zerrissen, sie dann zu Asche verbrannt und die Asche in die Luft gestreut haben.
Die vornehmsten Glieder der Gemeinde, 140 an der Zahl, welche Jesum Christum, den sie bekannt hatten, mehr liebten, als dieses zeitliche Leben, sind alle, nachdem sie bei der Wahrheit standhaft geblieben, mit Feuer und Flammen lebendig verbrannt worden, und haben so, als sie ihre Seelen Gott anbefohlen, sich zu einem lebendigen und angenehmen Opfer, ungefähr im Jahre 1308, preisgegeben.
Dieses sind diejenige Leute gewesen, von welcher Leonh. Krentzheim in seiner Chronik oder Zeitrechnung geschrieben hat, wie oben angeführt, indem er sagt:
Dulcinus und Margaretha errichteten eine neue Sekte oder Ketzerei, so reden die Papisten, welche den Wiedertäufern ganz gleich gewesen, und welche Stand hielt. Aus Leonh. Krentzheim, Chron.
Was ihre Marter betrifft, oder Martertum, schreibt Mellinus, aus einigen alten Geschichtsbüchern, so sind sie zuerst zergliedert, dann aber, wie wir zuvor angegeben haben, zu Asche verbrannt worden.
Diese Marter oder Martertum bekennen selbst die päpstlichen Geschichtsschreiber und sagen, dass nicht nur die Männer, sondern auch die Weiber die Marter sehr standhaft bis zum Tode in der Stadt Novaria in der Lombardei ertragen haben. Im 2. Buche der Gesch. der Verfolg. und Mart., Fol. 477, Col. 4, Fol. 478, Col. 1, aus Prat. de Haere. Trit. Dulcin. ex Berhardo Lutzenburg.
Genauere Anmerkung, was P. J. Twisck hiervon geschrieben habe In diesem Jahre, schreibt er, sind auf Befehl des Papstes Clemens des Fünften viele fromme Leute um ihrer Religion willen grausam umgebracht worden; diese sind es, von welchen wir reden, ferner hat unser vorzüglichster Lehrer Dulcinus mit seiner Hausfrau den Tod standhaft erlitten. P. J. Twisck, Chron., das 14. Buch auf das Jahr 1308, Pag. 649, aus Heinrich Boxhorn, Fol. 26.
Der Leser soll hier merken, dass die mehrgenannten 140 Märtyrer, welche zu Novoria verbrannt worden sind und eigentlich Nachfolger der Lehre Dulcinus genannt werden, müssen mit Nachdruck unterschieden werden von andern, ungeführ vierhundert Personen, welche in dem päpstlichen Kreuzzuge auf dem Berge umringt worden sind, und haben sowohl durch Hunger und Kälte, als auch durchs Schwert ihr Leben geendigt, denn nicht diese letzten, sondern die ersten sind es, die wir hier anführen wollen.
Von ihrem Glauben, nach A. Mellinus Bericht Über ihren Glauben sagt Abr. Mellinus: Hieraus ist klar zu ersehen, dass dieser Dulcinus mit seiner Hausfrau, und mit ihnen noch viele andere Märtyrer, ihr Leben für das rechtsinnige Bekenntnis der Lehre der Waldenser gelassen haben, indem sie sich dem Papste zu Rom und der römischen Kirche widersetzt und behauptet haben, dass er der Antichrist und sie die babylonische Hure sei, von welcher Johannes in seiner Offenbarung geweissagt hat. Abr. Mellinus, 2. Buch, Fol. 478, A.
Zu Crema, in Österreich, werden sehr viele Personen des Glaubens wegen im Jahre 1315 verbrannt Im Jahre 1315 nach der Geburt Christi sind im Herzogtume Österreich, in der Stadt Crema, unter dem Bistume Passau von den Prediger-Herren und Ketzermeistern sehr viele rechtgläubige Christen aufgesucht, gefunden und als Ketzer verbrannt worden. Im 2. Buche der Gesch. der Verfolg. und Mart., Fol. 479, Col. 1, aus Trith., Chron. Hirsaug., Anno 1315, Pag. 211, Edit. Freher.
Von diesen Märtyrern, nach der Beschreibung des Trithemius Der päpstliche Trithemius sagt hiervon also: Ferner sind zu dieser Zeit, nämlich im Jahre 1315, in Österreich an verschiedenen Plätze sehr viele lebendig verbrannt, welche alle einträchtig, doch hartnäckig (das ist, wie wir sagen, standhaft), bis zum Tode in großer Freude verharrt haben. Trithem. in Chron. Hirsaug. & Chron. Sponh., auf dasselbe Jahr.
Was P. J. Twisck hiervon geschrieben habe In Österreich bei Passau, schreibt er, ist eine große Anzahl der Waldenser oder Gläubigen, um der Religion willen, gefangen genommen und lebendig in der Stadt Crema öffentlich verbrannt worden, welche bei ihrem Glauben standhaft geblieben sind, und mitten in der Flamme klar zu erkennen gegeben haben, dass der Tod und die Pein, welche sie um Gottes Ehre und der Wahrheit willen litten, ihnen süß gewesen sei.
Chron. von dem Untergange, das 14. Buch auf das Jahr 1315, Pag. 657, Col. 1, aus Heinr. Boxhorn, Fol. 27, Phil. Marnix. Tab., Fol. 141.
Dieses sind dieselben Leute, von deren Bekenntnis in Ansehung der Taufe und des Eidschwurs wir erwiesen haben, dass es, außer andern Stücken, mit der Lehre der Taufgesinnten wohl überein kommt.
Siehe hiervon in unserer Beschreibung von dem rechtsinnigen Glauben über das 14. Jahrhundert, auf das Jahr 1315, und die Zeugnisse, welche daselbst angeführt sind.
Eben nach der Beschreibung der Märtyrer, welche in der Spalte auf das Jahr 1315 angemerkt ist, spricht derselbe Autor von ihren Lehrern, desgleichen von ihrer großen Anzahl und standhaftem Martertum, denn, nachdem er gemeldet, dass vielen von ihren Leuten der Tod und die Pein süß gewesen, so setzt er diese Worte dazu, welches unter andern auch an ihrem Lehrer, Lolard genannt, zu ersehen, welcher in seiner gerichtlichen Untersuchung bekannte, dass er nur allein in den österreichischen und böhmischen Landen wohl achtzigtausend Personen finden wollte, welche mit ihm in der Religion einig seien, Chron., 14. Buch, Pag. 657, Col. 2, ausgezogen aus den angeführten Schreibern.
Erinnerung, wegen der Confession oder Glaubensbekenntnis dieser Märtyrer, nach Schreibart der Taufgesinnten in verschiedenen Stücken.
Zu Stier in Österreich werden viele Personen, welche Waldenser genannt werden, gemartert, ferner wird eine große Menge derselben zu Zuidenitz in Polen des Glaubens wegen im Jahre 1315 verbrannt Matthias Flaccius Illyricus in seinem Register der Zeugen der Wahrheit, Buch 19, Tit. Stier., bekennt aus Michael Stifelius Mund, dass er gehört habe, dass in einem gewissen Kloster, in der Stadt Stier, zwischen Österreich und Bayern gelegen, drei große Bücher gefunden worden seien, in welchen das Bekenntnis und das Verhör sehr vieler Menschen, welche in ihrer Lehre von der römischen Kirche abgefallen waren, aufgezeichnet gewesen.
Ich vermute, sagt Illyricus, dass es Waldenser gewesen seien, welche vor Zeiten in sehr großer Anzahl, nicht nur in Österreich und ganz Deutschland, sondern auch durch alle Landschaften, in ganz Europa zerstreut waren.
Und in Wahrheit, sagt ein gewisser Schreiber, Illyricus ist in dieser Mutmaßung nicht betrogen, zwar nennt er sie Märtyrer, drückt aber dabei nicht aus, worin ihr Märtyrertum bestanden habe, oder mit welcher Todesweise sie die Kraft ihres Glaubens befestigt haben. Siehe in dem großen Marterbuche 1619, Fol. 479, Col. 34.
Was Albertus Krantz von dem Tode dieser Märtyrer angezeigt habe Ferner schreibt auch Albertus Krantz in seiner Vandalischen Geschichte von vielen dergleichen genannten Ketzern, nämlich Waldensern, in Polen, in der Stadt Zuidenitz, von welchen er (nach papistischer Art) sagt, dass sie daselbst in der Kirche einen Aufruhr erweckt und deshalb, nachdem sie der Ketzerei gegen die römische Kirche überwiesen worden, in großer Menge durch Feuer und Flamme ihr Leben geendigt haben.
Krantz, in den Vand. Geschichten, Buch 8, am Ende. Ferner, Abr. Mellinus, 2. Buch, Fol. 479, Col. 4.
Es ist unnötig, ihr Glaubensbekenntnis hier zu wiederholen, von welchem wir zuvor berichtet haben, dass es mit dem der Taufgesinnten übereinstimmt, weshalb es ausgemacht und keineswegs zu zweifeln ist, dass alle diese Leute fromme Zeugen Jesu gewesen seien, welche um seines Namens willen ihr Leben auch bis zum Tode nicht geschont haben.
Zu Marseille in Frankreich sind vier Personen, Brüder des armen Lebens oder Waldenser genannt, des Glaubens wegen im Jahre 1317 verbrannt worden Als nun das Licht des Evangeliums von der Lehre der Waldenser, welches gegen die päpstlichen Erfindungen stritt, anfing stark zu durchbrechen, hat es sich auch in einem Kloster unter den Franziskanermönchen entfaltet, sodass hauptsächlich vier von dem Orden der Minderbrüder, welchen die Augen geöffnet wurden, sich von dem Klosterleben und zugleich von dem Aberglauben des Papsttumes absonderten, und fernerhin Jesu Christo, ihrem Seligmacher, nicht in einer erdichteten, sondern wahren Armut nachzufolgen und mit, bei oder unter der Kreuzeskirche Gottes, welche man Arme von Lyon, Brüder des armen Lebens oder Waldenser nannte, zu dienen suchten und die Kindertaufe, den Eidschwur, die Rache gegen die Feinde und andere Stücke der römischen Kirche widerlegten.
Es hat aber der Papst Johannes der Zweiundzwanzigste einen päpstlichen Ratsschluss gegen die Fratricelli, das ist Brüder des armen Lebens, herausgegeben, worin ihnen Versammlungen, es sei öffentlich oder heimlich, zu halten verboten wurde; auch sollten sie keine Hirten oder Lehrer über sich erwählen, um ihren Gottesdienst auszuüben, weil sie die kirchlichen Sakramente (nämlich der römischen Kirche) verachteten und von dem römisch-katholischen Glauben abgewichen waren. Sie wurden deshalb mit allen denen, welche auf irgendeine Weise ihnen vorstanden oder nachfolgten, den Ketzermeistern übergeben, um sie über ihren Glauben auszuforschen. Siehe Bzov. über das Jahr 1317, Artikel 18.
Unterdessen sind, wie sich leicht einsehen lässt, die vier obengenannten Personen, von der Wahrheit, die sie angenommen und bekannt hatten, nicht abgefallen, weshalb sie als Ketzer zum Tode verurteilt, und als sie ihre Seele Gott anbefohlen, lebendig verbrannt wurden.
Hierauf sagt der papistische Schreiber Vignier also: In demselben Jahre, nämlich 1317, auf St. Michaelis Abend, sind zu Marseille in Frankreich vier Minderbruder, weil sie gegen den Papst die Ketzerei des armen Lebens behauptet haben, lebendig verbrannt worden. Vignier aus eben demselben; ferner Abr. Mellinus, 2. Buch, Fol. 480, Col. 1.
Über ihren Glauben hat der zuvor genannte Papst Johannes der Zweiundzwanzigste, welcher sie zuvor in den Bann getan hatte, auf das folgende Jahr 1318 in einem gewissen Ratsschlusse unter andern die Erklärung gegeben: Ihr dritter Irrtum kommt mit dem Irrtume der Waldenser überein, weil sie behaupteten, dass man unter keinen Umständen schwören müsse, und weil sie lehrten, dass es eine Todsünde sei. Bzov. Jahrgeschichte, T. 14, im Jahre 1318, Art. 1.
Am Ende des vierten Artikels stehen die Worte: Woraus hervorgeht, dass diese Franziskanermönche von dem Papsttume zu der Lehre der Waldenser abgefallen sind. Abr. Mellin., 2. Buch, gedruckt 1619, Fol. 480, Col. 1.
Wie der Papst Johannes der Zweiundzwanzigste die Gläubigen, welche man Waldenser nannte, im Jahre 1319 verfolgt habe Im Jahre 1319 hat der Papst Johannes der Zweiundzwanzigste die Waldenser in Frankreich abermals durch seine Ketzermeister, die Jakobiner oder Dominikanermönche, verfolgen lassen, welche viele derselben, wie die papistischen Schreiber sagen, nachdem sie dieselben ihrer Lehre überführt (nämlich, dass sie Waldenser seien), den Fürsten und weltlichen Obrigkeiten zur Strafe überantwortet haben. Bzov., Annal., Anno 1319, Art. 10, ex M. S., Biblioth. Vatican.; ferner, im 2. Buche der Geschichte der Verfolgung und Marter, gedruckt 1619, Fol. 480, Col. 3.
Über den Namen dieser Leute und über die Art ihres Martertums, Leidens und Todes habe ich keine nähere Nachricht finden können, als dass sie sich zu der Lehre der Waldenser bekannt haben, wovon wir zuvor Nachricht gegeben haben, und dass sie darum verfolgt worden und gelitten haben.
Im Jahre 1328 ist Marsilius de Padua berühmt gewesen; er hat gegen den Papst und verschiedene Sätze der römischen Kirche geschrieben, aber sein Traktat wurde, wie die Ketzer, verdammt und scharf verboten zu lesen. Merul., Fol. 870, Georg. Pace. 11, vergl. mit P. J. Twisck in seiner Chron., 14. Buch, aufs Jahr 1328, Pag. 685, Col. 1.
Die gläubigen Waldenser werden in Böhmen und Polen bis auf den Tod verfolgt, unter welchen auch einer namens Eckhardus um desselben Glaubens willen im Jahre 1330 verbrannt worden ist Im Jahre 1330 ist die erwähnte Verfolgung der waldensischen Brüder in Böhmen und Polen aufs Höchste gestiegen, wovon in den alten Geschichtsbüchern folgende Nachricht gefunden wird: In demselben Jahre, nämlich 1330, sind sehr viele derjenigen, welche der Lehre der Waldenser anhingen, im Königreiche Böhmen und Polen von den Ketzermeistern bis auf den Tod verfolgt und hingerichtet worden. In dem großen Christen-Marterbuche, 2. Teil, gedruckt 1619, Fol. 483, Col. 1.
Nachricht von dieser Verfolgung; ferner von Eckhardus, nach P. J. Twisck Beschreibung Richard, früher Eckhard genannt, welcher ein Predigermönch gewesen, wurde als Ketzer verurteilt, weil er das Evangelium ohne Scheu predigte und den Missbrauch der Papisten rügte.
Desgleichen sind in dem Königreiche Böhmen 1 und Polen viele der Religion oder des Glaubens willen umgebracht worden. P. J. Twisck, Chron., das 14. Buch, gedruckt 1617 zu Hoorn, auf das Jahr 1330, Pag. 685, Col. 2, ausgezogen aus Adr., Hist., Fol. 64, Herm. Mod., Fol. 271, Heinr. Boxh., Fol. 27.
Andere setzen hinzu, sagt Nicolaus Vignier, dass in demselben Jahre (1330) ein gewisser Jakobinermönch, namens Eckhardus, wiewohl ihn andere irrigerweise Richard nennen, öffentlich verbrannt worden sei, weil er die Meinung der Waldenser standhaft behauptete. Nic. Vignier, Kirchengeschichte auf das Jahr 1330; ferner im 2. Buch der Geschichte der Verfolg. und Mart., Fol. 483, Col. 2.
Johannes Aston, ein wohlgelehrter Mann von Oxford, ist, weil er gelehrt, dass das Brot des Abendmahls nicht verändert werde, im Jahre 1330 von dem Erzbischof zu Canterbury als ein Ketzer gefangen genommen worden und in dem Gefängnisse gestorben. Siehe die in der Spalte angeführten Schreiber über Eckhardus. Von dem Tode desselben durchs Feuer, weil er der Waldenser Lehre standhaft behauptete.
Genauere Anmerkung Ich halte dafür, schreibt A. Mellinus, dass dieser Eckhardus derselbe Hochdeutsche sei, welcher von dem Orden der Prediger-Herren abgefallen ist, von welchem Trithemius in seinem Register der Kirchenschreiber redet und bezeugt, dass er ein sehr gelehrter Mann gewesen, und in dem Worte Gottes eine außerordentliche Erfahrung gehabt habe. Abr. Mellinus aus Trithemius, von den Kirchenschreibern, Fol. 483, Col. 2.
Im Jahre 1336 auf den 23. Juni ist zu Venedig Johannes de Pistoja öffentlich verbrannt worden, weil er die vermeinte Ketzerei von der evangelischen Armut behauptete. Chronik von dem Untergange, gedruckt 1617, das 14. Buch auf das Jahr 1336, Pag. 689, Col. 2, verglichen mit Merula, Fol. 873.
Ferner im Jahre 1340. Conradus Hager, als er um dieselbe Zeit vierundzwanzig Jahre lang gelehrt hatte, dass die Messe mitnichten ein Opfer weder für Lebendige noch für Tote sei, auch dass das Geldnehmen der Priester für sterbende Personen nichts anderes sei, als Dieberei und Kirchenräuberei, wodurch viel Volk zum Abfalle von dem Gehorsam der römischen Kirche bewegt wurde, wurde darum gefangen und heimlich umgebracht. Siehe in der zuvor genannten Chronik dasselbe Buch, Pag. 691, Col. 2, aus J. Münst., Fol. 169, Hist. Andr., Fol. 64, Pac., Cap. 11.
Ferner im Jahre 1350. Johannes de Lauduno von Gent, ein hochgelehrter Mann, hat um dieselbe Zeit die große Macht der Oberherrschaft und die falsche Lehre des Papstes tapfer angetastet und bestraft; was ihm aber hierfür begegnet ist, hat unser Schreiber verschwiegen. Pag. 705, Col. 1, auf das Jahr 1350, verglichen mit Joh. Münst., Fol. 168.
Ferner im Jahre 1360. Johannes de Rupe Scissa hat damals öffentlich gegen den Papst gesprochen und gesagt: Wer ist unter euch, allerheiligster Vater und gnädigste Kardinäle (denn solche Titel pflegte man ihnen zu geben), der da sagen darf, dass Petrus oder Sylvester, nämlich der Rechtsinnige, mit einem Gefolge von 200 bis 300 Pferden jemals geritten sei, gleichwie es jetzt von euch insgemein zu geschehen pflegt? Nein, sie sind still wie andere Pastoren (das ist Hirten) und Prediger einhergezogen, sie waren auch mit schlechter Speise und Kleidung sehr wohl zufrieden. Er sagte auch, dass die Päpste die ihnen gegebenen oder empfangenen Güter zur Hoffart, Ziererei und Tyrannei gebrauchten.
Wer sollte denken, dass ihm diese männliche Bestrafung wohl von dem Papste abgenommen worden sei? Vergleiche Joh. Münst, Tract., Fol. 53 mit der Beschreibung in der Chronik von dem Untergange der Tyrannen, gedruckt 1617, Pag. 711, Col. 2.
Unterdessen finden wir Nachricht, dass der vorgenannte Johannes de Rupe Scissa drei Jahre nachher zu Avignon verbrannt worden sei, weil er die Wahrheit verteidigte. Siehe die zuvor genannte Chronik auf das Jahr 1363, aus Georg. Pace, Cap. 11.
Wie der Papst Urbanus, der Sechste dieses Namens, die Waldenser in Frankreich verfolgt habe, im Jahre 1365 Auf das Jahr 1365 wird angemerkt, dass der Papst Urbanus der Sechste in einem besonderen Bannbriefe allen vornehmen Geistlichen in Frankreich und den Untersuchern des Glaubens daselbst Befehl zugesandt habe, dass sie die Ketzer (nämlich die Waldenser, welche damals Begarden und Beguinen genannt wurden) nicht ungestraft am Leben lassen, sondern die Irrgeister (so nannte er diese frommen Leute) nebst ihren Irrtümern mit der Sichel der Kirchenzucht ausrotten sollten.
Siehe den papistischen Schreiber Bzovius, auf das Jahr 1365, Art. 8; ferner den calvinischen Mellin., 2. Buch, gedr. 1619, Fol. 488, Col. 1.
Wie damals die Waldenser Begarden genannt und verfolgt worden seien, siehe A. Mellin., eben daselbst, Fol. 479, unten in der 4. Col.
Es ist nicht nötig, das Glaubensbekenntnis dieser Leute zu wiederholen, weil wir dasselbe gehörigen Orts angeführt haben.
In Flandern, Artois und Hennegau entsteht eine schwere Verfolgung, in welcher eine gottesfürchtige Frau, Peronne von Aubeton, des Glaubens wegen um das Jahr 1373 öffentlich verbrannt worden ist Mitten in den schweren Verfolgungen, die in den Jahren 1372 und 1373 über die Waldenser ergangen, welche Turilupinen genannt wurden, weil sie in Flandern, Artois und Hennegau in dem Gebüsche, wo sich die Wölfe aufhielten, wohnen mussten, wie wir oben berichtet haben, hat es sich zugetragen, dass unter der großen Anzahl Menschen, die mit ihren Schriften, Büchern und Kleidern als Ketzer verbrannt worden sind, auch eine Frau mit Namen Peronne von Aubeton gewesen ist, weil sie die Lehre und dieses Bekenntnis angenommen und davon nicht abfallen wollte, als Ketzerin verurteilt ist, öffentlich verbrannt zu werden, was auch an ihr, wie berichtet wird, zu Paris im Jahre 1373 ausgeführt wurden ist; sie hat auf diese Weise durch ihre Standhaftigkeit bewiesen, dass die Prüfung ihres Glaubens köstlicher gewesen sei, als das vergängliche Gold, welches sich im Feuer bewährt (1Pt 1,7).
Von dem Opfer dieser Frau, ferner von den Beschuldigungen, welche die Papisten den Waldensern (Turilupinen genannt) vorgeworfen haben, und wie Abr. Mellinus, ein Prediger unter den Calvinischen, sie verantwortet habe, indem er sagt, dass diese armen Leute jämmerlich betrogen worden und dass sie aufrichtige Waldenser gewesen seien, auch dass die Papisten ihnen alles, was sie nur immer wollten, zur Last legten, siehe in dem großen Christen-Marterbuche, gedruckt 1619, den 2. Teil, Fol. 497, Col. 3.
36 Personen, Waldenser genannt, werden wegen des Glaubens im Jahre 1390 zu Bingen verbrannt Der heilige Apostel Paulus schreibt sehr wahr, dass alle, die in Christo Jesu gottselig leben wollen, Verfolgung leiden müssen (2Tim 3,12); denn dieses hat sich im Jahre 1390 an einigen frommen Christen erwiesen, welche nicht nur Bürger zu Mainz in Deutschland gewesen, sondern auch ihr Bürgerrecht im neuen, ja, himmlischen Jerusalem hatten. Diese hatten den Glauben und die Lehre des Sohnes Gottes angenommen, worauf sie sich (wie man denken kann) als gehorsame Nachfolger Christi nach dem Bekenntnisse der waldensischen Brüder hatten taufen lassen, um dadurch ihre Seligkeit in den Fußstapfen des Glaubens mit Furcht und Zittern zu befördern, nach der Regel Phil 2,12.
Da aber die Oberherren der Finsternisse dieses Licht der Wahrheit nicht ertragen konnten, so ist es in der Stadt Bingen geschehen, dass 36 (nicht von den Geringsten) der erwähnten Kinder des Lichtes gefänglich eingezogen, und weil sie von der einmal bekannten Wahrheit nicht abfallen wollten, zum Tode verurteilt worden sind, nämlich mit Feuer hingerichtet, das ist, lebendig verbrannt zu werden, was auch an ihnen ausgeführt worden ist, und haben sie durch das Feuer ein lebendiges, heiliges und Gott wohlgefälliges Opfer gebracht.
Von der Aufopferung dieser Leute wird unter anderm Meldung getan im 2. Buche der Geschichte der Verf. und Marter, gedruckt 1619, Fol. 505, Col. 3, aus Matth. Flacc. Illyric., Reg. der Zeug. der Wahrheit.
Derselbe Illyricus (wird daselbst gesagt) bekennt daneben, dass auf diese Zeit, nämlich im Jahre 1390, 36 Bürger von Mainz zu Bingen wegen der Lehre der Waldenser lebendig verbrannt worden seien.
Jemand möchte denken, als ob diese gemarterten Personen, welche Bürger von Mainz genannt werden, und zu Bingen getötet worden sind, dieselben Märtyrer seien, von welchen an einem gewissen Orte in dem vorhergehenden Jahrhundert geredet worden, weil gleichfalls auch von denselben geredet wird, dass sie Einwohner von Mainz gewesen und zu Bingen getötet worden seien; solches aber stimmt nicht wohl miteinander überein, weil ein großer Unterschied ist, sowohl in Ansehung der Zeit, als auch der Zahl der Personen.
Denn was die Zeit angeht, so sind die ersteren wohl 178 Jahre früher gewesen als die letzteren; denn jene waren schon gestorben (nach der Beschreibung des Brusius in seiner Geschichte der hochdeutschen Klöster, desgleichen A. Mell., 457, Col. 3) im Jahre 1212, diese aber sind im Jahre 1390 getötet worden, wie in der Columne gemeldet worden ist.
Was die Zahl der Personen betrifft, so sind die ersteren 39 gewesen, die letztern aber 36, sodass hier drei mangeln.
Was nun angeht, dass sie zu Mainz Bürger gewesen und daselbst gewohnt haben, welches von beiden zugleich bezeugt wird, desgleichen, dass sie insgesamt zu Bingen getötet worden seien, solches muss niemand zu denken Ursache geben, als ob dieselben Leute zweimal von den Schreibern angeführt werden, weil sie eben in etlichen Umständen miteinander übereinkommen. Es kann sein, dass damals die von Mainz kein eigenes Blutgericht, oder Macht, Todesgerichte auszusprechen, gehabt haben, und dass sie deswegen ihre Gefangenen, welche auf Leib und Leben saßen, an die von Bingen haben überantworten müssen, oder wenigstens, dass sie dieselben daselbst vor Gericht stellen mussten, welches noch bis auf den heutigen Tag auch in vielen andern Städten der Gebrauch ist.
Eine große Verfolgung der gläubigen Waldenser an der Ostsee, von denen 443 in dem Lande Mark und Pommern hart gepeinigt und getötet worden sind, um das Jahr 1390 Um das Jahr 1390 ist die heftigste Verfolgung der Waldenser in den Ländern an der Ostsee gelegen entstanden (wovon wir zuvor in unserer Beschreibung des wahren Glaubens im 14. Jahrhundert geredet), welche bis in das Jahr 1391 angehalten hat und in welcher, unter sehr vielen andern, 443 dieser Leute, die alle namentlich angeführt sind, in Pommern, in der Mark (Brandenburg) und den umliegenden Plätzen zur Folter, oder auf die Peinigungsbank gebracht worden sind. Alle diese wollten nicht abfallen, sondern haben ihren Glauben freimütig bekannt und gestanden, wie manche Jahre sie der Wahrheit ihres Glaubens, welcher eine Sekte genannt wird, beigestimmt und dieselbe bekannt hätten.
Von denselben wird berichtet, dass sie mäßige, nüchterne Menschen und vorsichtig in ihren Worten gewesen seien, welche sich vor Lügen und Schwören in Acht nahmen.
Im 2. Buche der Geschichte der Verf. und Mart., Fol. 505, Col. 3–4, aus Matth. Flaccius Illyris., Regist. der Zeug. der Wahrh., Buch 18, ebendaselbst Buch 15, Tit. von den Waldensern, und Vignier in seinem Buche von der Kirchengesch., Jahr 1381.
Es scheint, dass diese Leute wegen des Glaubens nicht nur verfolgt und gepeinigt, sondern auch getötet worden seien, nach P. J. Twiscks Beschreibung, welcher so sagt:
Es sind der Gläubigen oder Waldenser mehr als 440 wegen der Religion in den sächsischen und pommerschen Landschaften gefangen und getötet worden, aus deren Bekenntnis zu ersehen ist, dass sie die Lehre von ihren Voreltern empfangen haben und dass ihre Lehrer aus Böhmen gekommen seien; ferner kann man auch aus ihren gerichtlichen Verhandlungen sehen, dass sie bescheiden und vorsichtig im Reden gewesen seien, und dass sie sich vor Lügen, Schwören und allen unehrlichen Dingen sehr in Acht genommen haben.
Diese Tugenden sind ihnen auch zuvor zugeschrieben worden, und werden von verschiedenen andern Schreibern ihnen ohne Scheu beigelegt.
In der Auflage vom Jahre 1617 wird Waldensen gelesen, solches aber ist ein Druckfehler.
P. J. Twisck, Chronik, 1. Teil, Buch 14, auf das Jahr 1391, Pag. 743, B, aus Heinr. Boxh., Fol. 27.
Von der Verfolgung und dem Leiden der Christgläubigen durch die von der römischen Kirche im Jahre 1400 Dass der hocherleuchtete und gottesfürchtige Mann J. Taulerus, welcher die Vorsteher der römischen Kirche Blinde und Blindenleiter nannte, damals seine Mitgenossen viel von der Verfolgung und dem Leiden der wahren Christen gelehrt habe, haben wir in unserer Beschreibung der heiligen Taufe auf das Jahr 1400 angeführt.
Unterdessen sind auch einige Schäflein der Herde Christi von dem römischen Wolfe totgebissen worden; ihre Namen aber sind uns nicht bekannt, mit Ausnahme eines einzigen, von welchem wir gleichwohl keine genügende Nachricht in Ansehung seines Glaubens überhaupt haben erhalten können; nur das wissen wir, dass er sich dem Antichristen, nämlich dem Papste von Rom, in seiner Lehre widersetzt habe, weshalb ihm, weil er nicht abfallen wollte, der grausame Tod des Feuers zuteil geworden ist.
Hiervon werden unter anderm in der Chronik von dem Untergange diese Worte gelesen:
Wilhelmus Santraus hat sich zu der Zeit auch dem römischen Antichristen widersetzt; er ist in des Erzbischofs von Canterbury Gewalt und Verhaft gekommen, wo er endlich, nachdem er daselbst ein ganzes Jahr gefangen gelegen, im Feuer, jedoch mit großer Standhaftigkeit, sein Leben geendigt hat.
Chronik von dem Unterg., gedruckt 1617, das 14. Buch auf das Jahr 1499, Pag. 750, Col. 1.
Im Jahre 1400 hat Franciscus Petrarcha gewaltig gegen den Papst geschrieben und gesagt:
1. Dass der Papst der Antichrist sei; 2. dass seine Hofhaltung Babylon, und die auf dem
Wasser sitzende Hure (wovon man in der Offenbarung Johannes liest), ja eine Mutter aller
Abgötterei und Hurerei sei; 3. dass Rom eine Schule der Irrtümer, ein Tempel der Ketzerei
und ein Nest der Verräterei sei; weil er aber die Wahrheit sagte (melden die Schreiber),
konnte er auch keine Herberge finden, denn er wurde von dem Papst verfolgt und verjagt.
P. J. Twisck, Chronik, das 14, Buch, gedruckt im Jahre 1617, Pag. 750, Col. 1, verglichen mit
dem 20. Briefe des F. Petrarcha, in dem Liede, welches davon aufgesetzt ist; ferner
Phil. Merula, Tract., Fol. 213.