Den Anfang haben wir mit der schweren Verfolgung der Christen in den Morgenländern gemacht, welche Haumar, der König der Saracenen, um das Jahr 718 angestellt hat.
Hierauf folgt eine speziellere Anmerkung in Ansehung der erwähnten Verfolgung; ferner wird gemeldet, wie sich die Morgenländer schon lange zuvor von den Abendländern, das ist von der römischen Kirche, abgesondert; dann wird von der Thessalonischen Gemeinden erwähnt, dass sie von Zeit der Apostel an in der Religion unverändert geblieben sein sollen; hieraus wird geschlossen, dass in der erwähnten morgenländischen Verfolgungen vermutlich auch rechtsinnige Menschen um des wahren Glaubens willen getötet worden seien.
Die große Grausamkeit des mohammedanischen Elvelids gegen alle christgläubige Gefangenen in den Morgenländern, welche im Jahre 739 ausgeübt wurde, und wo sie um des christlichen Gottesdienstes willen ohne Gnade getötet wurden, wird kurz erzählt; dann folgt eine Nota, worin das Vorhergehende genauer angegeben wird; endlich wird von Eutichius, Petrus von Damaskus, Petrus von Mavimenus und andern, die gegen Morgen, insonderheit zu Damaskus, um des Evangeliums getötet worden, nähere Nachricht gegeben.
Derthuinus, Bertlius, Anobertus, Hunoredus und andere widersetzten sich dem Aberglauben des päpstlichen Gesandten Bonifazius, weshalb sie ihres Dienstes entsetzt wurden im Jahre 748.
Albertus aus Gallia und Clemens aus Schottland sind auf die erwähnten Leute gefolgt und haben Bonifazius des Aberglaubens wegen, den er hervorgerufen, bestraft; nachher wird wohl von Alvertus als auch von Clemens, und zwar von jedem derselben genaue Nachricht gegeben, wie es ihnen um deswillen gegangen und wie ihr Tod gewesen, nach dem nächsten Zeugnisse, ungefähr im Jahre 748. Unterdessen wird eine Verschiedenheit angeführt, welche bei den Schreibern in Ansehung der Zeit, zu welcher Albertus und Clemens getötet worden sind, vorkommt; dann auch, wie jene Verschiedenheit sich vereinigen lasse.
Zwei Nachfolger der erwähnten Märtyrer, namens Samson und Sidonius, nebst einigen andern, welche nicht genannt werden, verteidigen dieselbe Lehre gegen die päpstlich Gesinnten und vorzüglich gegen Bonifazius, den mehrgedachten päpstlichen Gesandten; ob dieselben aber deshalb gemartert und getötet worden, wird nicht angegeben.
Eine schwere und schreckliche Verfolgung, welche Mady, der König der Araber, unter den Christgläubigen gegen Morgen um das Jahr 780 angestellt hat, wird mit ihren Umständen beschrieben.
Hierauf folgt wieder eine speziellere Bemerkung über diese Verfolgung; ferner, wie die Araber auch an andern Plätzen fortgefahren, die Christen zu verfolgen, und endlich, was aus unserer Taufbeschreibung dieses Jahrhunderts in dem Artikel von der Marter nachgewiesen werden könnte.
Hiermit schließen wir die Beschreibung der Märtyrer dieses achten Jahrhunderts.
Schwere Verfolgung in den Morgenländern, ungefähr im Jahre 718 In den Landschaften gegen Abend war es ziemlich still, in den Morgenländern dagegen brachen Unruhen aus, denn um das Jahr 718 hat Haumar, König der Saracenen, blutige Befehle erlassen, die Christen zu verfolgen.
Paul. Diac. Lib. 21. Hist. Rom. in Leone Isauro, verglichen mit Abr. Mellinus, Hist., edit. 1619, Fol. 305, Col. 2.
Er hat, nach Mohammeds Gesetzen, den Wein verboten (woran zwar nicht viel gelegen war), aber das Drückendste von allem war, dass er die Christen zum Abfall zwingen wollte und von ihnen verlangte, Christus zu verleugnen; er verhieß denjenigen Freiheit von allen Schätzungen, Schutzgeldern und Auflagen, welche Christus verlassen und dem Mohammed anhängen wollten; dagegen drohte er, alle diejenigen an Leib und Leben zu strafen, welche bei Christus standhaft bleiben würden; unterdessen beschwerte er sie mit unerträglichen Lasten, hat auch einige durch verschiedene Peinigungen töten lassen.
Im Jahre 720 sind die Saracenen oder Araber auch in Spanien eingefallen, wo sie viele fromme Christen hart verfolgten und zu Märtyrer gemacht. Sigibert., Chronic Tuden, item Abr. Mellinus, Fol. 328, Col. 1. Doch wollen wir hiervon weder das eine noch das andere bestimmen.
Ferner machte er auch ein Gesetz, dass ein christliches Zeugnis weder etwas gelten, noch gegen einen Saracenen angenommen werden sollte.
Es wird in der Kürze berichtet, dass in Folge dieser Befehle viele (der unschuldigen und wehrlosen Christen) zu Märtyrern geworden seien; doch bei dem Mangel treuer Geschichtsschreiber aus dieser Zeit, sind uns die Namen dieser Märtyrer nicht zu Händen gekommen, einige wenige ausgenommen, wie gezeigt werden soll.
Vor allen Dingen muss man bei der Beschreibung der morgenländischen Märtyrer das bemerken, dass was die offenbaren Kirchen und Gemeinden betrifft, die Morgenländer sich von den Abendländern, das ist von der römischen Kirche, lange zuvor abgesondert hatten, weil sie sich der Macht und Herrschaft der römischen Päpste nicht unterwerfen wollten, welcher im Jahre 606 nach Christi Geburt zum Haupt aller Kirchen erklärt worden, wofür sie ihn weder erkennen noch annehmen wollten. Mit dieser Scheidung ist es endlich so weit gekommen, dass sie auch, so viel uns bekannt ist, bis auf den heutigen Tag noch nicht wieder vereinigt sind.
Dabei wird von verschiedenen Schreibern behauptet, dass außer der obengenannten abgesonderten Kirche, welche man die Griechische nennt, auch andere Gemeinden, besonders in der Landschaft Thessalonica, gewesen seien, welche in allen Teilen mit den heutigen Taufgesinnten übereingestimmt und diesen Glauben und Lebenswandel, von der Apostel Zeit an, stets beibehalten haben; doch hiervon soll in dem sechzehnten Jahrhunderte bei dem Artikel der Taufe ausführlicher gesprochen werden.
Unter diesen Umständen ist es kein Wunder, dass in der obigen Verfolgung der Christen in den Morgenländern nicht nur diese oder jene Person, sondern, was mehr sagen will, sehr viele Leute, die in ihrer Lehre rechtsinnig gewesen, um des wahren Glaubens an Jesum Christum willen und weil sie dem heiligen Evangelium richtig nachfolgten, gemartert und getötet worden seien.
Gleichwohl können wir nicht mehr mitteilen, als uns die alten Schreiber hiervon hinterlassen haben; wozu wir uns dann schicken wollen, und wo es nötig sein wird, unser eigenes Urteil in besonderen Bemerkungen auszusprechen.
Von der großen Grausamkeit des mohammedanischen Elvelids gegen alle gefangene Christgläubige in den Morgenländern, welche er ohne Gnade um der christlichen Religion willen im Jahre 739 töten ließ Es wird berichtet, dass im Jahre unseres Herrn 739 der mohammedanische Fürst Elvelid in dem dreiundzwanzigsten Jahre Leo Isaurus alle gefangenen Christen in allen Städten, um der christlichen Religion willen, habe töten lassen, unter denen sich Eutichius befunden; dieser ist nach Karras in Mesopotamien geschleppt, und zu derselben Zeit, als die vorerwähnten gefangenen christgläubigen Leute getötet und gemartert wurden, ebenfalls um desselben Glaubens und Zeugnisses willen für seinen Seligmacher Jesum getötet worden.
Vergleiche Paul. Diac., Lib. 21, mit Abr. Mellinus, Lib. 2, gedruckt 1619, Fol. 305, Col. 2–3.
Von dem vorgenannten Eutichius finden wir weiter keine Angaben in Ansehung seines Glaubensbekenntnisses, als dass derselbe, da die andern Märtyrer getötet wurden, ebenfalls um Christi willen geopfert worden sei, was auch auf mehrere andere bezogen werden muss.
Siehe die oben angeführten Schreiber, verglichen mit demjenigen, was wir im Anfange dieses Jahrhunderts angeführt haben.
Über Petrus, Bischof der Gemeinde zu Damaskus, Petrus Mavimenus und andere, welche zu dieser Zeit in den Morgenländern, und besonders zu Damaskus, um des Zeugnisses des Herrn Jesu willen, um das Jahr 942 getötet worden sind, wollen wir schweigen, da die alten Schreiber uns in Ansehung ihrer besonderen Glaubensbekenntnisse nichts Näheres hinterlassen haben, ein allgemeines Zeugnis ausgenommen, dass sie nämlich um Christi und der christlichen oder evangelischen Wahrheit willen gelitten haben.
Daher ist es gekommen, das einige, die sich Christi seines heiligen Evangeliums mit dem Mund rühmten und gleichwohl mit ihren Auslegungen, Taten und Werken davon sehr weit entfernt waren, sich nicht gescheut haben, solche Leute an sich zu ziehen, und als Zeugen ihres, in vielen Teilen unchristlichen und unevangelischen Bekenntnisses anzugeben, von welchen wir doch, wie aus einigen Umständen, die von ihnen bei den alten Schreibern angeführt werden, hervorgeht, als gewiss annehmen dürfen, dass sie vollkommen und nach dem wahren Inhalte des heiligen Evangeliums geglaubt und gelebt, und dessen zur Versiegelung solches mit ihrem Blute und standhaften Tode bezeugt haben.
Wie sehr aber ist es zu beklagen, dass uns die Alten keine bestimmte und deutlicheren Nachrichten hierüber hinterlassen haben. Wir haben das Vertrauen, dass viele gutmeinende Herzen erquickt und in dem Glauben umso mehr bestärkt werden würden, wenn sie sehen, dass in den früheren aufrührerischen Zeiten viele ihrer Mitbrüder und Schwestern solche Liebe zu Christo Jesu, ihrem geliebten Bräutigam, und zu seiner himmlischen Lehre, die sie mit ihnen einstimmig bekannten, gehegt, dass sie sich nicht gescheut hatten, der eine im Feuer, der andere im Wasser, einige unter den Zähnen und Klauen der wilden Tiere, andere unter dem Schwerte und in Todesstricken, oder auf andere Weise solches zu bezeugen.
Doch haben wir betreffenden Orts und an manchen andern Stellen, wie wir hoffen, so viel Nachricht und Erklärung gegeben, als zur Erquickung einer wahren christlichen und gutwilligen Seele dienen möchte; es kann nicht alles an demselben Orte verhandelt werden.
Wir wollen nun hiervon unsern Abschied nehmen, und uns vom Morgenlande, wovon wir bisher gesprochen haben, nach dem Abendlande wenden, wo wir klarere und deutlichere Erläuterungen in Ansehung einiger besonderer Glaubenspunkte, nämlich solcher Personen, welche nicht unter den Heiden, Mohammedanern, Saracenen u. s. w., sondern unter dem Papste zu Rom, oder der römischen Kirche (wo man um einiger besonderer Artikel des Gottesdienstes willen die Leute zu verurteilen pflegte) gelitten haben, zu finden hoffen.
Bevor wir uns aber zu den Märtyrern wenden, welche peinlich am Leben gestraft worden sind, halten wir es für zweckmäßig, vor allen Dingen zur Einleitung und Vorbereitung dieser Sache zu zeigen, wie sie stufenweise ihren Anfang genommen, nämlich wie zuerst einige Personen, welche wir nennen wollen, sich um diese Zeit einem päpstlichen Gesandten, sowohl mit Worten als mit Angriffen widersetzt, als derselbe einige abergläubische Stücke einzuführen suchte, und was ihnen deshalb von dem Papste widerfahren sei.
Von Derthunus, Bertherius, Anobertus, Hunoredus und andern, welche ihres Dienstes entsetzt wurden, weil sie den Aberglauben des päpstlichen Gesandten nicht annehmen wollten, ungefähr in dem Jahre 748 Zur Zeit, als ein gewisser Bischof zu Mainz, namens Bonifazius, von dem Papste Zacharius dem Ersten, als ein Apostel, Ambassadeur und Gesandter abgeschickt wurde, um die Heiden zu dem römischen Stuhle (wie man sagte) zu bekehren, und denjenigen, die sich bereits dazu bekannt hatten, die römischen Zeremonien und den römischen Aberglauben einzupflanzen und sie zu deren Ausübung anzuhalten, geschah es, dass sich viele Bischöfe, Aufseher oder Lehrer, sowohl in Deutschland und Bayern, als auch in Frankreich mit geistigen Waffen, nämlich mit Bestrafen aus Gottes Wort, dagegen aufgelehnt, und hierin weder dem Papste noch seinem Gesandten gehorchen wollten.
Unter denjenigen nun, die sich dessen geweigert haben, werden Derthuinus, Bertherius, Anobertus und Hunoredus genannt.
Diese wurden bei dem Papste angeklagt, und nicht nur jener Sache wegen, sondern aus Neid, dass sie geizig und hoffärtig seien, und viel Gewinn suchten.
Deshalb sind sie sämtlich durch des Papstes und seines Gesandten Gewalt ihrer Dienste entlassen worden; was aber nachher mit ihnen geschehen, darüber haben wir keine Nachrichten, wiewohl zu vermuten ist, dass darauf eine kirchliche Absonderung, ein Bann, oder eine Verfluchung erfolgt sei; da wir aber hierüber ohne Nachweisung sind, so können wir kein Urteil fällen.
Inzwischen leuchtet aus obigem auf der einen Seite die Freimütigkeit obiger Personen in den Angriffen des römischen Aberglaubens hervor, auf der andern Seite aber die unverschämte Verwegenheit des Papstes und seines Gesandten, indem er diejenigen absetzte und aus dem Wege räumte, welche das Gute liebten, das Böse aber (nach der Lehre des Wortes Gottes) anzugreifen nicht unterlassen konnten.
Siehe hiervon in dem 2. Buche der Historie der Verfolgung und Marter, gedruckt 1619, Fol. 328, Col. 2, verglichen mit Aventini Ann. Boy., Lib. 3.
Wie Albertus aus Gallia und Clemens aus Schottland sich gleichfalls dem römischen Aberglauben widersetzt haben, ungefähr im Jahre 750, weshalb sie gemartert worden sind, wie bald nach diesem Berichte folgen soll Dass dem Papste zu Rom das Vorrecht oder die Herrschaft über die Kirche nicht gebühre.
Desgleichen von der Messe für die Toten, von dem Fegefeuer, dass nämlich dies erdichtete Dinge seien.
Vicelius setzt hinzu: Von der Auflegung der Hände, der Bezeichnung mit dem Kreuze, der Firmung, von allen solchen Dingen, welche im Papsttum zur Befestigung der Kindertaufe gebraucht zu werden pflegen, dass er auch diese Zeremonien als unnötig und abergläubisch verworfen habe.
Es wird angeführt, dass um das Jahr Christi 750 zwei sehr berühmte Männer, der eine Namens Albertus, mit dem Zunamen Gallus (das ist in Gallia oder Frankreich gebürtig), der andere genannt Clemens mit dem Zunamen Schotus (das ist aus Schottland) gelebt haben.
Beide haben sich in verschiedenen Stücken dem gemeinen päpstlichen Aberglauben widersetzt, womit Albertus in einer von den zu Frankreich gehörenden Landschaften den Anfang gemacht, und ist ihm erwähnter Clemens, der aus Schottland zu ihm kam, hierin nachgefolgt.
Beide haben deshalb das Stechen des päpstlichen Stachels auf folgende Weise leiden müssen:
Um aber das Schicksal dieser beiden Männer mit den dasselbe begleitenden Umstanden auf das Fasslichste zu erzählen, wollen wir von jedem derselben besonders handeln, und zunächst mit Albertus anfangen, indem derselbe die Sache begonnen und sich in derselben besonders ausgezeichnet hat.
Albertus von Gallia, weil er sich dem römischen Aberglauben widersetzte, wurde nach Fulda in das Gefängnis gebracht, und ist daselbst, aller Wahrscheinlichkeit nach, gestorben und zu Grunde gegangen, im Ausgang des Jahres 750 Als Albertus, der durch den himmlischen Glanz der Lehre der Apostel erleuchtet war, sowohl durch die Rede als auch durch Schriften die Irrtümer und den Aberglauben der römischen Kirche bisweilen bestraft hatte, nämlich:
Dass man den Priestern oder Lehrern die Ehe nicht verbieten sollte.
Dass man die Überbleibsel oder Gebeine der Heiligen nicht ehren sollte.
Dass man die Bilder weder anbeten, noch auf gottesdienstliche Weise begrüßen sollte.
Darum hat ihn der päpstliche Gesandte Bonifazius bei dem Papste verklagt und viele erdichtete Lästerungen gegen ihn vorgebracht, welche mit bitterer Galle gegen ihn ausgespien worden.
Der Papst zauderte nicht lange, sondern hat ihn auf diese falschen Beschuldigungen und auf die obigen Artikel sofort unverhört verurteilt, in den Bann getan und das Urteil des Bannes dem genannten falschen Ankläger Bonifazius, seinem lieben Gesandten, zugesandt, um dasselbe durch ganz Frankreich gegen Albertus bekannt zu machen.
Aus diesem Grunde haben ihn die Papisten unter die Ketzer gezählt, aber dabei nicht angegeben, welcher Ketzerei wegen er verurteilt und so schmählich verbannt worden sei. Dies muss aus andern Schreibern genommen werden, das Zeugnis ausgenommen, welches oben aus Vicelius angeführt ist, nach A. M. Anmerkung.
Als nun Bonifazius diesen Brief mit dem Bannspruche über Albertus von dem Papste empfangen hatte, hat er jenen nicht allein durch ganz Frankreich bekannt machen lassen und ihn seines Dienstes entsetzt, sondern hat ihn außerdem in das Kloster zu Fulda gefangen legen lassen, in welcher Gefangenschaft er vermutlich vor Hunger, Durst und sonstigem Mangel verdorben und gestorben ist.
Ansehend diese ganze Geschichte, so vergleiche Willibald., in Vita. Bonifacii. Aventin., Annal., Lib. 3. Nauc. Cent. 26, Vol. 2. Balaeus Cent. 14, Cap. 30–31 in Append. Epist. Zach. ad Bonifac. Tom 2, Concil. Lutzenb. Haigiol., in Vita Bonif., mit Abr. Mellinus in dem großen Marterbuch, gedruckt 1619, das 2. Buch, Fol. 328, Col. 3. Ferner Joh. Gys. über das Jahr 1657, Fol. 30, Col. 2–3.
Spezielle Angaben von der Zeit der obigen Geschichte Die meisten alten Schreiber, wie es scheint, mit welchen A. Mellinus auch übereinstimmt, setzen die Zeit, wenn Albertus in den Bann getan und gemartert worden, ungefähr auf das Jahr 750, in seiner Historie, gedruckt 1619, Fol. 329, Col. 1.
Seb. Franck setzt dieselbe zehn Jahre früher, nämlich auf das Jahr 740 in der Chronik der römischen Ketzer von Petrus bis Clemens VII., gedruckt 1563, Fol. 64, Col. 2 über den Namen Albertus.
Dieser Streit ist jedoch leicht zu schlichten, wenn ein Unterschied zwischen der Zeit, zu welcher Albertus seine Lehre gegen den Papst und die römische Kirche angefangen, und der Zeit, da er von dem Papste in den Bann getan und zuletzt in dem Gefängnisse zu Fulda seines Lebens beraubt ist und auf diese Weise seinen Lauf vollendet hat, gemacht wird. Denn es kann leicht sein, dass zwischen den beiden Perioden zehn Jahre verstrichen, und dass S. Franck die Zeit, wann seine Lehre angefangen, der andere Schreiber aber, nebst Mellinus, die Zeit seines Todes berücksichtigt.
Außerdem scheint Joh. Gysius (es sei, dass er verfälschte Autoren gehabt oder aus andern Ursachen) sehr bedeutend geirrt zu haben, wenn er die Zeit dieses Märtyrers auf das Jahr 900 setzt.
Siehe in der Anmerkung des oben angeführten Orts, aus Gysio in Hist. Mart. Dieses dient zur Nachricht.
Clemens aus Schottland, ein Gehilfe des erwähnten Albertus, wird aus derselben Ursache, nämlich, weil er sich dem römischen Aberglauben widersetzt und denselben verworfen hat, nach vorhergegangener Verbannung durch die römisch Gesinnten, wie die Alten berichten, als ein Ketzer verbrannt in dem Ausgange des Jahres 750 Nachdem nun dieser Clemens, welcher aus Schottland gekommen, sich zu Albertus, von welchem wir zuvor gesprochen haben, als ein Gehilfe gesellt und sich, was die Lehre betrifft, mit ihm genau vereinigt hatte, so hat er nicht allein angefangen, sondern auch wie sein Freund, den er gefunden hatte, nicht nachgelassen, den Papst und die römische Kirche in mehreren Stücken, welche größtenteils die Zeremonien derselben betroffen, mit geistigen Waffen zu bestreiten, und wenn es möglich wäre, auf eine evangelische Weise zu überwinden.
Deshalb ist er gleichfalls angeklagt und getötet worden, wie wir bald erzählen werden.
Die Beschuldigungen, welche gegen ihn vorgebracht wurden, waren ganz dieselben, wie sie gegen Albertus, seinen Gehilfen, aufgestellt wurden; dies kann uns nicht befremden, da er sich nicht nur als Freund und Mitgenosse, sondern auch als ein Jünger und Lehrling dem Albertus untergeordnet hatte, weshalb dieser ebenfalls von dem Papste auf des päpstlichen Gesandten Bonifazius Anklage mit demselben Banne belegt worden ist.
Als er sich aber stellte, um sich in einer geistlichen Versammlung zu verantworten, hat ihm Bonifazius hierzu den Weg verlegt und das Volk überredet, dass es nicht erlaubt sei, einen Ketzer, welcher exkommuniziert oder aus der Kirche verbannt worden, den Zutritt zu dem Gotteshause oder der geistlichen Versammlung zu gestatten, ja, dass man den Ketzern keinen Vorteil, es sei auf welche Weise es wolle, vermöge der Kirchenrechte und Satzungen, gewähren müsse.
Clemens nun, als er sah, dass durch diesen Einwurf der Mund ihm trefflich gestopft worden, hat, um sich selbst gehörig zu verteidigen, seine Zuflucht zu der Schreibfeder genommen und ein Buch über jene Sache gegen Bonifazius geschrieben.
Endlich wird bemerkt und für gewiss gehalten, dass dieser standhafte Zeuge Jesu Christi von den römisch Gesinnten als Ketzer, selbst gegen des Papstes Zacharias Willen, ungefähr im Jahr nach der Geburt Christi 750 oder kurz nachher verbrannt worden sei.
Vergleiche in dem Stücke dieser ganzen Beschreibung des Handels und Todes von Clemens die Anmerkung des Willibaldus, Nauclerus, Aventius, Baläus und anderer. Item Annal. Boy. Lib. 3. Bernh. Lutz. in Catal. Haeres. Tom. 2, Concil. Item Abr. Mellinus in dem 2. Buche der Hist. der Verfolgung und Marter, gedruckt 1619, Fol. 328, Col. 3–4 und Fol. 329, Col. 1; Hist. Mart. J. S., edit. 1645, Fol. 30, Col. 1–2.
Nähere Anmerkung über des Albertus und Clemens Handel, nach Seb. Franck’s Berichte von Wort zu Wort Diese beiden zogen in Frankreich viel Volks an sich, gaben sich für Nachfolger der Apostel aus und redeten von hohen Dingen der göttlichen Geheimnisse, auch von des Menschen Leben und Sitten.
Bonifazius, der Erzbischof in Frankreich, berichtete dies alles dem Papste Zacharias, der es den Bischöfen in einem Konsilium vorlegte.
Des genannten Ketzers Meinung haben sie aus der Gemeinde hinausgeworfen und zuletzt sagt er, dass sie einstimmig abgesetzt und in den Bann getan worden seien.
In der Chronik der römischen Ketzer, gedruckt 1563, Fol. 64, aus Lit. A.
Von des Clemens Handel, besonders nach P. J. Twisck Beschreibung Clemens Scotus, aus Schottland, ein getreuer Jünger des Bischofs Albertus, hat in Frankreich und Deutschland, besonders aber in Bayern und Frankenland, mit großem Eifer gelehrt, dass dem Papst nicht so viel Gewalt gebühre und dass der Papst unerlaubter Weise den Priestern und Lehrern das Ehelichen verbieten wollte, dass er viele neue und unbekannte Zeremonien in der Kirche einführe und lügenhafte Lehren zu verbreiten suchte.
Er, nämlich Clemens, wurde ohne Verhör oder Untersuchung verdammt und seine Schriften oder Bücher verbrannt.
Siehe in der Chronik von dem Untergange, das 8. Buch, gedruckt 1617, Pag. 258, Col. 2 und Pag. 259, Col. 1, genommen aus Joh. Munst., Fol. 125, Avent. Lib. 3; Chron. Seb. Franck, Fol. 54.
Von zwei Nachfolgern der erwähnten Märtyrer, namens Samson und Sydonius, welche mit mehreren andern ihre Lehre gegen das Papsttum, vorzüglich gegen den päpstlichen Gesandten Bonifazius, Erzbischof von Mainz, behaupteten, ob aber dieselben deshalb gemartert und getötet wurden, wird nicht angegeben Samson war ebenfalls ein Schottländer und ist ein Ältester und Gehilfe des zuvor genannten Clemens gewesen.
Dieser war mit Sydanius, Bischof in Bayern, und andern, die gleiche Endzwecke und Meinungen hatten, ein Herz und eine Seele, um sich dem päpstlichen Gesandten Bonifazius, der die Leute mit Aberglauben und Lasten zu beschweren suchte, mit Gottes Wort zu widersetzen; nicht nur Samson, sondern auch Sydonius und andere haben dies herzhaft getan.
Sie lehrten, sowohl mit Worten, als Schriften, dass des Bischofs Bonifazius apostolische Gesandtschaft, wie man sie nannte, dem Heidentum oder Antichristentum ähnlicher sei, als dem Christentum, und dass er Frankreich und Deutschland mehr deformiert (geschändet), als reformiert (gebessert) habe. Ferner, dass er ein Fuchsschwänzler und Schmeichler des Papstes zu Rom sei, welchem er sich, als ein geschworener Sklave, nicht nur verbunden, sondern sogar verkauft habe.
Dieses konnten sie dadurch bezeugen und erweisen, weil derselbe mit einem schweren Eide sich den beiden Päpsten, Zacharias dem Ersten und Gregorius dem Zweiten, dahin verbunden hatte, dass er alle Personen, die er mit seiner Lehre an sich ziehen würde, auch unter den Gehorsam des römischen Stuhles bringen wollte; und waren diese Dinge aus seinen eigenhändigen Schriften und Urkunden, die den vorgenannten Päpsten eingehändigt wurden, zu ersehen.
Ferner griffen sie ihn auch der bösen Gebräuche wegen an, welche er bei der Bedienung der Taufe (nämlich der Kindertaufe) eingeführt hatte; diese bestanden in Sprüchen, welche nach Art einer Beschwörung in gewisse Worte eingekleidet waren, wobei gewöhnlich auch einige Fragen an die Kindlein, die doch keinen Verstand hatten, getan zu werden pflegten, wie: Glaubst du auch?, worauf denn die Gevattersleute in des Kindes Namen geantwortet: Ja, ich glaube!, welche Dinge in Wahrheit strafwürdig gewesen, ohne welche jedoch die Kindertaufe wenig Kraft oder Ansehen hatte.
So missbilligten sie auch sehr, dass er ihnen zu ehelichen verbieten wollte, welches doch mit der Einsetzung Gottes stritt (1Mo 1,27–28), ja, eine Lehre der Teufel sei (1Tim 4,1–3).
Zuletzt wird gemeldet, dass die vorgenannten Personen und andere so wenig in Deutschland, als Frankreich mit ihrer Lehre gegen Bonifazius irgendetwas ausrichten konnten, weil sie durch die Tyrannei der römischen Päpste und durch die Gewalt der Könige in Frankreich sehr unterdrückt, ja, in öffentlichen geistlichen Versammlungen verdammt, ihrer Dienste entlassen, in Gefängnissen und Kerkern gefangen gehalten und so verwahrt worden sind, dass sie ihre Freiheit nicht erhalten konnten.
Was aber diese Personen, welche jene Lehre gehabt, für ein Ende genommen, haben die römischen Geschichtsschreiber (nach dem Bericht von A. Mellinus) zu bekennen sich geschämt.
Vergleiche Avenini 3 Annal. Cent. Balaei 14, Cap. 31 et in Append. Tom. 2, Conc. in Decr. Greg. 2. Epist. Bonif. ad. Zach. citante Balaeo Hist. Boy. Lib. 3, mit Abr. Mellinus großem Christenmarterbuch gedruckt 1619, das 2. Buch, Fol. 329, Col. 1–2.
Eine schwere und grausame Verfolgung, welche Mady, der König der Araber, gegen die Christgläubigen in den Morgenländern um das Jahr 780 angestellt hat Ungefähr im Jahre nach der Geburt Christi 780, in dem fünften Jahre Leo des Vierten, des Sohnes von Konstantin Copronymus, hat Mady, der König der Araber, die Kirche Gottes in den Morgenländern sehr erschüttert, indem er die wehrlosen und unschuldigen Christen, besonders die Dienstknechte und Sklaven, zum Abfalle gezwungen.
Thesianus Zelotes erhielt von ihm die Vollmacht, den Christen irgendwie zu schaden. Dieser als er nach Emasas gekommen, hat vorgegeben, dass er niemand zum Abfalle zwingen oder mit dem Kennzeichen Mohammeds zeichnen lassen wollte, mit Ausnahme der Juden und derjenigen, welche zuvor keine Christen, sondern Ungläubige gewesen waren.
Als aber die Juden und Christen voneinander abgesondert waren, hat er die Christen viel grausamer zu peinigen angefangen, als früher die Statthalter Lysias oder Agricola unter den heidnischen Kaisern getan hatten, und hat viele derselben, sowohl Männer als Weiber, um des Namens Jesu Christi willen, getötet.
Hier ist inzwischen etwas Merkwürdiges geschehen. Einige Frauen haben durch die Gnade unseres Herrn Jesu Christi seinen Grimm mit beharrlicher Geduld überwunden; er hat sie mit mannigfachen Peinigungen versucht, seiner Gottlosigkeit nachzugeben, allein dieselben sind standhaft geblieben. Nachher hat er ihnen tausend Schläge gegeben und sie bis auf den Tod geißeln und peinigen lassen, bis sie von Christo die Siegeskrone erlangt haben.
Dann hat er durch ganz Syrien bis nach Damaskus hin alle Versammlungshäuser der Christen zerstört, die Gemeinden verwüstet und so die Zusage gebrochen, welche die Araber den Syriern gegeben hatten, dass sie nämlich unter unserer Regierung ein stilles und ruhiges Leben führen und ungehindert in ihrer Religionsfreiheit gelassen werden sollten.
Aber es ist hier auch ergangen, wie der Apostel sagt, dass derjenige, der nach dem Fleische geboren, denjenigen der nach dem Geiste geboren, verfolge.
Siehe Abr. Mellinus, in dem zweiten Buche der Historie der Verfolgung und Marter, gedruckt 1619, Fol. 306, Col. 1, verglichen mit Paul. Diac., Lib. 23, Hist. Rom. in Leon. 4, Sigib. Chron. Anno 781, doch andere setzen es auf das Jahr 780.
Spezielle Anmerkung über die obige Verfolgung Wir haben beim Beginne dieses Jahrhunderts unsern Anfang in den Morgenländern genommen; von da haben wir uns nach den Abendländern abgewandt, nun aber sind wir wieder nach dem Morgenlande zurückgekehrt, und zwar nach denjenigen Landschaften, welche von Italien ostwärts und außerdem sehr weit von dem römischen Stuhle, der päpstlichen Herrschaft, gelegen waren.
Was nun die obigen Verfolgungen und Gemeinden, die sich in den Morgenländern, vorzugsweise in den Thessalonischen Landschaften gebildet hatten, und die Märtyrer, welche daselbst abgefallen sind, anbetrifft; ferner, was und wie viel von denselben zu halten sei, kann aus unserer Erklärung, welche wir im Anfange gegeben haben, abgenommen werden, weshalb wir den Leser darauf hinweisen wollen.
Diese Araber haben ihre Verfolgungen und Unterdrückungen über viele Christgläubige in andern Landschaften ausgedehnt, aber aus oft angeführten Gründen vermeiden wir, uns hierüber (oder zum wenigsten insbesondere von einer jeden Person, die daselbst könnte gemartert worden sein) näher zu äußern.
Unsere Beschreibung der heiligen Taufe, welche wir über dieses Jahrhundert gegeben haben, könnte uns gleichfalls gute Gelegenheit darbieten, diese hundert Jahre bis ans Ende mit rechtsinnigen Bekennern des wahren Glaubens und mit solchen anzufüllen, die, aller Wahrscheinlichkeit nach, sich nicht gescheut haben, ihr Leben als Beweis ihres aufrichtigen und unveränderlichen Gemütes um Jesu Christi willen zu opfern, was jedenfalls das Höchste ist, was von einem Märtyrer gefordert werden kann; da uns aber ihre Namen nicht zu Händen gekommen sind, so können dieselben in diesem Buche nicht angeführt werden.
Es genügt uns, dass ihre Namen, wie wir hoffen, in dem Buche des Lebens und der ewigen
Seligkeit durch die Hand Gottes aufgezeichnet sind.