Die Zeugen, welche von der Taufordnung Jesu Christi in diesem Jahrhundert geschrieben haben, sind wenig und kurz, aber klar und bündig.
Erstlich offenbart sich ein gewisser Dionysius, mit dem Zunamen Alexandrinus, welcher an seinen Freund Sixtus von einem gewissen Bruder geschrieben hat, welcher die Taufe der Ketzer für keine Taufe gehalten hat, und deshalb abermals getauft zu werden begehrte.
Diesem folgt Justinus, welcher in seinen Briefen, die er zur Verantwortung der Christen geschrieben hatte, als auch in dem Gespräch mit Tryphon, dem Juden, von der Taufe spricht und durchgehend davon handelt, als von der Taufe Christi, welche an Bejahrten vollzogen wurde.
Inzwischen kommt einer vor, Gratianus, welcher sich dagegen erklärte, als auch ein anderer, welcher an der Seite notiert ist, welcher gescholten wird, weil er dafür hielt, der Leib Christi sei nicht aus der Substanz Marias. Nach ihm kommt Clemens Alexandrinus, welcher nirgendwo von der Kindertaufe meldet, obwohl er viel von der Taufe schreibt, als auch von den Bedingungen und Umständen derselben.
Hierauf folgt ein gewisses Zeugnis aus Wallfridus Strabo, welcher behauptet, dass man in früheren Zeiten keine andere Gewohnheit zu taufen hatte, als in fließendem Wasser, und zwar solche Personen, die wissen und verstehen konnten, welcher Nutzen durch die Taufe zu erlangen sei.
Der Schluss ist aus dem 7. Kap. De Ratione Gubernationis Ecclesiae, wo gemeldet wird, dass wenn Menschen getauft werden, welche zuvor in den vornehmsten Glaubensartikeln unterwiesen waren Hiermit haben wir nun dieses Jahrhundert beschlossen.
Nota — Nachdem uns keine besonderen Schreiber, die über die Taufe berichtet haben, in dem ersten Jahr dieses Jahrhunderts begegnet sind, so waren wir genötigt, mit dem Jahr 126 den Anfang zu machen und so fortzufahren, welche Weise wir auch in etlichen nachfolgenden Jahrhunderten beobachten werden.
Ungefähr im Jahr 126. Den ersten Platz in unserer Beschreibung, betreffend die Taufe dieses zweiten Jahrhunderts, müssen wir Dionysius Alexandrinus vergönnen, von welchem gemeldet wird, dass er ungefähr im Jahre 126 an Sixtus, den Bischof zu Rom (in seinem 5. Buch von der Taufe), geschrieben hat:
Es war, sagt er, bei uns ein Bruder, welcher vor Zeiten, ehe ich oder mein Vorgänger Heracles zum Bischof eingesetzt war, gläubig gewesen ist; als dieser gegenwärtig war unter denen, die getauft wurden und hörte, was sie gefragt wurden und was sie antworteten, so ist er weinend zu mir gekommen, vor meine Füße gefallen und hat bekannt, dass er die Taufe von Ketzern ganz anders empfangen habe, welche er auch, weil er sehe, dass die Taufe von uns ganz anders bedient wird, für keine Taufe achtete, weshalb er bat, dass er doch möchte gereinigt und gesäubert werden mit der Taufe der christlichen Kirche, auf dass er der Gnade des Heiligen Geistes möchte teilhaftig werden. Endlich schreibt er die Worte: Er, nämlich derselbe vorgemeldete Mann, welcher begehrt, wieder getauft zu werden, hat nicht aufgehört zu seufzen und zu weinen und durfte nicht an des Herrn Tafel erscheinen, sodass, da er von uns ermahnt und gezwungen wurde, kaum durfte in dem gemeinen Gebet gegenwärtig sein.
Hierüber schreibt Eusebius Pamphilus von Cäsarien, welcher dieses angemerkt hat: Diese und viele dergleichen Fragen von der Wiedertaufe berührt Dionysius durchgehend in seinen Büchern. Euseb. Pamph. in Hist. Eccles. edit. 1588, Lib. 7, Cap. 8, ex Dionysio.
Nota — Diesen Dionysius Alexandrinus unterscheidet P. J. Twisck von einem andern Dionysius, welcher ungefähr im Jahr 231 nach Origenes zu Alexandrien ein Lehrer der Schüler des Glaubens gewesen ist. Siehe P. J. Twisck, Chron., 3. Buch über das Jahr 231, Blatt 31, Col. 1. Ferner über das Jahr 253, Blatt 71, Col. 1.
Von dessen Martyrium wir auch an diesem Ort melden werden unter der Verfolgung des Valerianus und Gallienus, wiewohl andere diesen Dionysius für eine Person, welche nämlich dieses geschrieben und auch das Martyrium erlitten hat, halten; doch hieran ist uns wenig gelegen, nachdem die Schreiber in der Sache selbst einstimmig erfunden werden. Wir wollen dieses dem Urteil der Verständigen überlassen.
Aus diesem oben Gemeldeten erhellt erstlich, dass damals die Taufe nach vorhergegangener Befragung verrichtet worden ist, weil daselbst gemeldet wird »als dieser gegenwärtig war unter denjenigen, welche getauft wurden, und hörte, was man sie fragte und was sie antworteten,« welches übereinkommt mit der Weise, derer sich Philippus bedient bei dem Mohren, ehe er ihn taufte; der eine fragte und der andere antwortete, worauf die Taufe erfolgt ist (Apg 8,35–37).
Über das, wie Eusebius benachrichtigt, so hat Dionysius viele dergleichen Fragen von dem Wiedertaufen durchgehend in seinen Büchern beschrieben. Hieraus folgt unwidersprechlich, dass das Stück von dem nochmaligen Taufen oder zum wenigsten, dass diejenigen, welche nicht recht getauft waren, recht getauft werden sollen, von etlichen damals sei unterhalten oder zum wenigsten behauptet worden; denn anders wäre nicht nötig gewesen, hiervon eine Frage zu berühren, da doch gleichwohl zu derselben Zeit vieles hiervon geschrieben worden ist, wie solches Eusebius aus Dionysius anmerkt.
Ungefähr im Jahre 140. Nach Dionysius Alexandrinus wird gesetzt Justinus, welcher mit dem Zunamen Philosophus heißt, weil er vor seiner Bekehrung in der Philosophie unterrichtet worden war. Dieser schreibt in seiner zweiten Verordnung für die Christen an den Kaiser Titus, Aelius, Adrianus, Antonius, Pius , nach der Anmerkung H. Montani, Blatt 5 und sagt: Wir sollen auch, schreibt er, melden, wie wir durch Christus erneuert sind und uns selbst Gott aufgeopfert haben, auf dass es nicht das Ansehen habe, dass wir, die wir zurückgelassen, in irgendeinem Teil dieser Erklärung gegen Treue handeln.
So viele nun überzeugt sind und glauben, dass dasjenige, was von uns gelehrt und gesagt wird, wahrhaftig sei und verheißen es, nach Vermögen so leben zu können, die werden ermahnt, zu bitten und mit Fasten die Vergebung der vorher begangenen Sünden [Anmerkung: Gemäß Apg 2,38 ist als Voraussetzung für die Taufe ein bußfertiges Herz vonnöten. Ein Auflegen von Fasten und anderen Werken kann aus der Schrift nicht abgeleitet werden.] von Gott zu begehren, und wir selbst beten und fasten mit ihnen. Hernach werden sie von uns zum Wasser geführt und werden nach derselben Weise der Wiedergeburt wiedergeboren, gleichwie wir selbst auch wiedergeboren sind; alsdann werden sie mit Wasser gewaschen in dem Namen Gottes, welcher unser aller Vater und Herr ist, und Jesu Christi, welcher unser aller Seligmacher ist und des Heiligen Geistes. Denn Christus sagt: Es sei denn, dass ihr zum anderen Mal geboren werdet, so werdet ihr nicht in das Königreich des Himmels eingehen.
Zum wenigsten sind dieses klare Beweisgründe, welche die Einsetzung Christi, nämlich die Taufe auf den Glauben, befestigen. Denn als Justinus hier schreibt: So viele als ihrer überzeugt sind und glauben, und hinzufügt: die werden ermahnt zu bitten, und endlich spricht er: Danach werden sie von uns zum Wasser geführt und werden auf dieselbe Art der Wiedergeburt auch wiedergeboren; das ist per Metonymiam gesagt (nach einer uneigentlichen Redensart, da man die bezeichnete Sache vor das Zeichen setzt), getauft, so gibt er zum wenigsten damit zu erkennen, dass die Täuflinge zu seiner Zeit erst mussten überzeugt sein, nämlich durch die Predigt, und glauben.
Ferner, dass sie mussten ermahnt werden zu bitten, ehe sie zum Wasser geführt wurden, um getauft oder, wie er es nennt, wiedergeboren zu werden. In derselben Apologie oder Verantwortung, ein wenig nach dem vorgemeldeten Gespräch, schreibt er: Dieses haben wir in dieser Sache von den Aposteln gelernt, denn weil wir in unserer ersten Geburt unwissend und in bösen Sitten und Gewohnheiten aufgebracht sind, so wird, auf dass wir keine Kinder der Unwissenheit bleiben möchten, sondern des freiwilligen Vornehmens und der Erkenntnis werden, und auf dass wir die Vergebung der vorher begangenen Sünden möchten erlangen, in dem Wasser über diejenigen, welche da freiwillig wollen wiedergeboren sein, und die da Reue tragen ihrer vorher begangenen Sünden halber, der Name Gottes, aller Menschen Vater und Herr, angerufen, und dieses allein anrufend, leiten wir denjenigen, der da soll getauft werden, zu dem Wasserbad und dieses Wasserbad wird eine Erleuchtung genannt, weil der Verstand derjenigen, die diese Dinge lernen, erleuchtet wird; diejenigen aber, die da erleuchtet werden, werden auch in dem Namen Jesu Christi, der unter Pontius Pilatus gekreuzigt worden ist und in dem Namen des Heiligen Geistes, der alles, was Christus betroffen hat, durch die Propheten vorhergesagt hat, gewaschen, das heißt getauft. H. Mont., Blatt 6 aus Justinus.
Hieraus erhellt abermals klar, dass Justinus nichts anderes vorhatte, als eine Nachricht von der wahren Taufe zu geben, von welcher Christus und seine Apostel gelehrt haben, dass sie allein auf den Glauben und Reue von Sünden geschehen müsse. Denn wenn er sagt: »Die freiwillig wiedergeboren sein wollen, und die da Reue tragen wegen ihrer vorher begangenen Sünden,« und hinzufügt: »Den Namen Gottes anrufend, führen wir denjenigen, der da getauft werden soll, zu dem Wasserbad ,« – so drückt er in Wahrheit nichts anderes aus, als dasjenige, was von den Täuflingen des Johannes bezeugt wird, Mt 3,6. Sie ließen sich, steht daselbst, von ihm in dem Jordan taufen und bekannten ihre Sünden; und was Petrus zu den zerschlagenen Bußfertigen sagt, die da fragten, was sie tun sollten, nämlich um selig zu werden, (Apg 2,38). Tut Buße, antwortete er, und ein jeglicher lasse sich taufen in dem Namen Jesu Christi zur Vergebung der Sünden; eben derselbe Sinn wird auch hier ausgedrückt von Justinus, wie gemeldet ist.
Hernach schreibt Justinus in derselben Apologia oder Verantwortung diese Worte: Wir aber, nachdem derjenige, welcher überzeugt und mit uns einträchtig wurde, so gewaschen ist, führen denselben zu denjenigen, welche Brüder genannt werden, wo sie versammelt sind und sehr brünstig die Gemeinde Gebete tun für uns selbst, für denjenigen, der da erleuchtet ist und für alle andere Menschen, wo sie auch sein möchten, auf dass wir gewürdigte Jünger der Wahrheit sein mögen, in der Tat einen guten Wandel führen und als solche erfunden werden, die da dasjenige beobachten, was uns geboten ist, auf dass wir die ewige Seligkeit erlangen mögen. H. Mont., Nichtig., Blatt 7, aus Justinus.
Dieses ist nun das Dritte, so aus Justinus angeführt worden, aus welchem wenigstens ebenso wenig als aus den zwei Vorhergehenden erhellt, dass er von keiner andern Taufe meldet, als der, die auf den Glauben und Buße folgt. Denn wenn er sagt, nachdem derjenige, welcher überzeugt ist, mit uns einträchtig gestimmt zu haben, so gewaschen ist, so leiten wir ihn zu der Gemeinde, welche Brüder genannt werden, so gibt er damit zu erkennen, dass diejenigen, welche gewaschen, das ist getauft werden, erst überzeugt sein müssen und der Lehre zustimmen, welches mit dem Befehl Christi übereinkommt, (Mt 28,19): Darum geht hin und lehrt (oder macht zu Jüngern) alle Völker und tauft sie; und Mk 16,15–16: Predigt das Evangelium allen Kreaturen; wer da glaubt und getauft wird, soll selig werden, wer aber
Jac. Mehrningius, in seiner Beschreibung der Taufe in dem zweiten Jahrhundert, führt aus den Centurien von Magdeburg die nachfolgenden Worte an: Die Kirchenlehrer dieser Zeit hielten dafür, dass die Wiedergeburt geschehe durch die Taufe und das Wort, welchen beiden zusammen sie eine Kraft zuschrieben, nämlich die Vergebung der Sünden, welche bei den Mündigen oder Alten die Buße erforderten. Bei Justinus findet man hiervon viele und klare Zeugnisse.
Als in dem Gespräch mit Tryphon, dem Juden, von dem Wasserbad der Buße, schreibt er, und der Bekenntnis Gottes, welche zu der Versöhnung der Sünde des Volkes eingesetzt ist, wie Jesaja ruft, glauben und halten wir für gewiss, dass solches die selige Taufe sei, von welcher in vorigen Zeiten verkündigt worden ist, dass sie allein den Bußfertigen reinigen könne, ja, dass sie ein Wasser des Lebens sei.
Ein wenig hernach nennt er die Taufe eine geistliche Beschneidung, die dem barmherzigen Gott angenehm sei. Und am Ende spricht er: Durch das Wasser und den Glauben geschieht die Wiedergeburt des ganzen menschlichen Geschlechts. Jacob Mehrningius, Historie der Taufe, 2. Teil, über das zweite Jahrhundert, Pag. 202.
Weiteres schreibt Justinus in dem Gespräch mit Tryphon, dem Juden, von der Wahrheit der christlichen Religion: Nachdem wir durch Christus zu dem wahren Gott bekehrt sind, so sind wir geheiligt in der Taufe und rufen ihn als unsern Helfer an und nennen ihn unsern Erlöser, vor welches Namens Gewalt auch der Satan sich fürchten und zittern muss. Jac. Mehrn., Pag. 202, Historie der Taufe, 2. Teil.
Wer sieht abermals nicht in diesen Worten Justinus in dem Gespräch von Tryphon, dem Juden, klar, sowohl in dem, was zuerst, als auch was zweitens ist angeführt worden, dass er solche Worte und Redensarten gebraucht, welche sich keineswegs auf etwas anderes als auf die wahre Taufhandlung Christi und seiner Apostel, nämlich auf die Taufe, welche mit Glauben und Bußfertigkeit verbunden ist, schicken kann.
Denn in der ersten Anführung sagt er zum wenigsten ausdrücklich, dass die Taufe ein Wasserbad der Buße und der Bekenntnis Gottes sei. Item, dass dieselbe allein den Bußfertigen reinigen könne. Item, dass durch das Wasser und den Glauben die Wiedergeburt des ganzen menschlichen Geschlechts geschehe.
In der zweiten Anführung steht auch klar: Wenn wir durch Christus zu dem wahren Gott bekehrt sind, so sind wir geheiligt in der Taufe. Wie sollte jemand deutlicher die wahre Ausübung der Taufe, welche mit Bekehrung zu Gott geschehen muss, zu erkennen geben können? Eine solche Taufe ist nach dem Zeugnis des Justinus zu seiner Zeit in der Kirche Gottes üblich gewesen. O herrliche, heilige und ganz christliche Sache!
Wahrschauung, betreffend das Buch Quaestionum et Responsionum, das heißt Fragen und Antworten, welches mit Unrecht Justinus zugeeignet wird. In dieser 56. Frage und Antwort desselben Buches werden einige Wörter gebraucht, woraus zu Zeiten die Kindertäufer zu schließen pflegten, dass zu Justinus Zeiten die Kindertaufe auch im Schwung gewesen sein müsse; aber hierauf haben schon vor Alters treffliche und gelehrte Männer geantwortet, nämlich, dass das Buch keineswegs von Justinus gemacht worden ist, wofür verschiedene Beweisgründe angeführt werden, u. a., dass in der Antwort auf die 115. Frage Irenäus gedacht wird, welcher in den 25er Jahren nach Justinus gelebt hat, und nichtsdestoweniger führt er ihn in seinen Schriften als seinen Vorfahren an. Über das in der Antwort auf die 12. Frage, wird von Origenes Meldung getan, welcher wohl 100 Jahre auf Justinus gefolgt ist. Wozu noch gesagt werden kann, dass weder Eusebius noch Hieronymus, welche alle gültigen Schriften des Justinus in ein vollkommenes Register gebracht haben, dieses Buch Fragen und Antworten erwähnen, wohl aber der zweiten Verantwortung für die Christen und das Gespräch mit Tryphon, woraus wir zuvor eines und das andere von der Taufe in der Länge angeführt haben. Deshalb ist vorerwähntes Buch, welches Justinus nicht zugehört, mit Recht zu verwerfen. Siehe hiervon Centur. Magdel. Cent. 2, Cap. 10, in der Beschreibung des Lebens von Justinus. Item Belarm. in Tract. von den Schreibern der Kirche. Item Jac. Mehr., Bapt. Hist., 2. Teil, Pag. 170, 171. Item A. Mont., Nichtigkeit der Kindertaufe, die zweite Auflage im Jahre 1648, Pag. 8,9.
Nota — Valentin Romanus wird deshalb für einen Ketzer gehalten, weil er glaubte, dass der Sohn Gottes, Jesus Christus, keine menschliche Natur, noch Fleisch und Blut aus der Substanz der Mutter Maria angenommen habe. P. J. Twisck, Chron. auf das Jahr 152, das 2. Buch, Pag. 42, Col. 1, aus Kerm. Mod. Fol. 330. Chron. Seb. Franck 106. Joh. Crisp. Fol. 34.
Im Jahre 190. Gratianus erzählt des Herrn Worte: Verfolgen sie euch in der einen Stadt, so flieht in die andere. Worüber er spricht: Daselbst lehrt Jesus Christus, dass die Christen nicht die Waffen mit Waffen vertreiben sollen, sondern die Flucht anstatt derselben gebrauchen. P. J. Twisck, Chron., das 2. Buch über das Jahr 160, Pag. 43. Col. 1 und 2, aus Seb. Franck, in dem Kriege des Friedens, Fol. 63.
Aus dieser Erklärung des Gratianus erhellt, wie heilsam und aufrichtig er den Worten Jesu Christi, das Nachlassen der Gegenwehr betreffend, geglaubt und gelehrt habe, woraus sein richtiger Verstand auch in andern Stücken der Heiligen Schrift und des christlichen Glaubens angenommen werden mag. Weil uns aber, es sei aus Versehen der alten Schreiber oder aus anderen Ursachen, nicht mehr von ihm in die Hände gekommen ist, so müssen wir uns mit dem Gemeldeten begnügen und von ihm scheiden.
Ungefähr im Jahre 200. Um diese Zeit war Clemens Alexandrinus berühmt, welcher, obwohl er weitläufig von der Taufe schreibt, dennoch nirgendwo von der Kindertaufe spricht, sondern sich durchgehend solcher Redensarten bedient, die es genugsam mit sich bringen, dass er von derselben nichts wusste, sondern sich allein an die Einsetzung Christi gehalten hat und an den Gebrauch seiner Apostel, nämlich die Taufe, welche mit Glauben verbunden ist.
Er schreibt in seiner Unterweisung im 1. Buch, Kap. 6, dass selbige auch für uns geschehe, derer Exempel der Herr Christus geworden ist. Wenn wir getauft sind, werden wir erleuchtet, wenn wir erleuchtet sind, werden wir zu Kindern gemacht, sind wir zu Kindern gemacht, so sind wir zur Vollkommenheit gebracht und so unsterblich gemacht; und etwas später: so auch, wenn wir getauft sind, so empfangen wir ein freies, ungehindertes und lustiges Auge des Heiligen Geistes, zu einer Rache der Blindheit, nachdem die Sünde, welche den göttlichen Geist verdunkelt, vertrieben ist. Ferner dasjenige, welches die Unwissenheit übel gebunden hatte, solches wird durch die Erkenntnis wieder entbunden, und diese Bande werden gelöst durch den Glauben des Menschen und durch die Gnade Gottes, indem die mancherlei Sünden vergeben sind durch die redliche Taufe, als durch ein vollkommenes Hilfsmittel; so sind wir denn von allen Sünden abgewaschen, wir sind fortan nicht mehr böse; dieses ist eine Gnade der Erleuchtung, dass die Art des Lebens nicht mehr dieselbe ist, wie sie vormals war, ehe man getauft wurde. Ferner: Die Lehre (oder Unterweisung) geht voran zu dem Glauben, aber der Glaube samt der Taufe wird durch den Heiligen Geist geführt und regiert. Ferner: Ebenso auch wir selbst, die wir bereuen unsere zuvor begangenen Sünden, scheiden uns von ihren Gebrechen und sind durch die Taufe gesäubert; lasst uns zu dem ewigen Licht laufen, gleich den Kindern zu ihrem Vater.
Siehe ferner von diesen Anweisungen Jacobi Mehrn., Bapt. Hist., 2. Th., Pag. 213, 214. Item H. Mont., Nichtigkeit von der Kindertaufe, 2. Ausg., vom Jahre 1648, Pag. 26, 27.
Was ist in dem Zeugnis des Clemens Alexandrinus, das sich auf die Kindertaufe reimt, ja, was ist hier nicht, was ins Gegenteil eintrifft und gegen dieselbe streitet? Zum wenigsten sagt er ausdrücklich: Diese Bande, verstehe der Sünden, werden durch den Glauben des Menschen gelöst und durch die Gnade Gottes die mancherlei Sünden vergeben durch die redliche Taufe; jedenfalls ist es ganz klar und offenbar, dass hier Taufe und Glaube zusammengefügt werden als Sachen, welche zur Vergebung der Sünden durch die Schickung Gottes zusammen gehören; gleichwie er denn weiter spricht: die Lehre oder Unterweisung geht fort zu dem Glauben; aber der Glaube, vereint mit der Taufe, wird durch den heiligen Geist geleitet und geführt; ohne Widersprechen wird hier eben dasselbe ausgedrückt, wovon wir gegenwärtig gehandelt haben, da hier nicht allein der Glaube und die Taufe zusammengefügt werden, sondern auch die Unterweisung, welche dem Glauben vorangeht, und der Heilige Geist, welcher dem Glauben nachfolgt und ihn befestigt.
Es ist wahr, sagt er kurz darauf, dass diejenigen, welche getauft werden, Kinder seien, oder zum wenigsten sein sollten; aber welche Kinder? Nicht Kinder an Verstand, nicht kleine Wiegenkinder, sondern, wie er ferner spricht, Kinder in der Bosheit, an Verstand aber vollkommen. Solche Kinder, die als Kinder Gottes den alten Menschen abgelegt und den Rock der Bosheit ausgezogen, aber die Unverweslichkeit Christi angezogen haben. Auf dass sie, indem wiedergeboren, ein neues, heiliges Volk werden, und den neuen Menschen unbefleckt bewahren. Siehe den oben angeführten Traktat.
Sollte es sich nicht wohl hierher geschickt haben, dass er auch von den verstandlosen Kindern etwas erwähnt hätte, oder zum wenigsten mit ein oder zwei Worten berührt, dass denselben die Taufe auch zukäme, obwohl sie ihrer Jugend halber den Zweck nicht verstehen konnten? Wenn es anders zu derselben Zeit zu Alexandrien auf irgendeine Weise gebräuchlich gewesen wäre, Kinder zu taufen, fürwahr, unserem Erachten nach, solches hätte er hier nicht mit Stillschweigen übergehen können. Weil er aber hiervon nicht ein Wörtlein oder Buchstaben meldet, so ist es nachdrücklicher Beweis, dass man zu der Zeit daselbst von demselben Missbrauch noch nichts wusste, oder doch zum wenigsten nichts davon gehalten hat. Jacob Mehrning, Hist. Bapt., über das zweite Jahrhundert, Pag. 213. Von Clemens Alexandrinus liest man, dass er der Schule von Alexandrien vorgestanden hat, in welcher die Katechumenen, das heißt solche, die gelehrt wurden, um getauft zu werden, im Anfang des christlichen Glaubens unterrichtet wurden. Vicecomes im 2. Buch, Cap. 7.
Aus dieser Unterweisung des Clemens Alexandrinus im 1. Buch, Cap. 6, will Vicecomes in seinem 5. Buch, Kap. 41–44 behaupten, dass man den Getauften Milch und Honig zu kosten gegeben habe, desgleichen Milch und Honig, untereinander gemengt, zu trinken; desgleichen, dass man nach der Taufe eine Rede gehalten und den Getauften den Segen mitgeteilt hat. Was nun dasjenige anbelangt, dass man den Getauften als ein Zeichen des Segens Gottes Milch und Honig zu genießen, wie auch Milch und Wein zu trinken gegeben hat, so lassen wir solches in seiner Würde als eine Sache, daran wenig gelegen ist, welches auch, wie es ohne Aberglauben geschah, ohne Sünde getan oder gelassen werden konnte. Aber dass zuvor gemeldet worden ist, dass dieser Clemens Alexandrinus ein Vorsteher der Schule gewesen ist, in welcher man die Katechumenen den Anfang des christlichen Glaubens lehrte, das gibt gewisslich zu erkennen, dass man die Täuflinge zuerst in der Schule in den Anfängen des christlichen Glaubens unterwiesen habe, ehe man sie getauft hat. Auch da zuletzt gesagt wird, dass nach der Taufe eine Rede gehalten worden sei und dem Getauften der Frieden mitgeteilt worden, solches drückt ebenso wohl auch aus, dass diejenigen, die getauft wurden, keine jungen Kinder gewesen sind, denn sonst hätten sie die Predigt nicht verstehen können, viel weniger wären sie bequem gewesen, den Frieden, welcher ihnen mitgeteilt wurde, andächtig und nach Erforderung der Heiligen Schrift zu empfangen.
Nähere Anmerkung, die Taufe in diesem Jahrhundert betreffend.
Aus Wall. Strabo (folgend dem Auszug von Vicecomes, zu finden in Jac. Mehrning heiliger
Taufhistorie) kann man klar abnehmen, welcher Weise zu taufen man sich zur selbigen Zeit
bediente, nämlich in dem ersten und zweiten Jahrhundert und lange hernach, dass nämlich
nicht einige junge unmündige Kinder, sondern bejahrte, verständige und gläubige
Personen, und das nach dem Exempel Christi und seiner Apostel, getauft worden
sind. Bapt. Hist., Pag. 524. D. J. Vicecomes Lib. 1, Cap. 4. Wa. Strabo (in Lib. de
rebus Eccl. Cap. 26) schreibt: Es ist zu wissen, dass anfänglich die Gläubigen
schlechthin in fließendem Wasser und Brunnen getauft worden sind; denn unser
Heiland Jesus Christus selbst, auf dass er uns solches Bad heiligte, ist von Johannes
im Jordan getauft worden. Gleichwie man anderswo liest: Johannes taufte zu
Enon, bei Salim, denn daselbst war viel Wasser. Pag. 525, aus D. Vicecomes Lib. 1,
Cap. 30. Item, Cap. 26 schreibt Strabo von der Taufe: Es ist zu wissen, dass in der
ersten Zeit die Taufe nur an denjenigen vollzogen wurde, die beides, nämlich an
Leib und Gemüt, schön und weiß gewaschen waren, sodass sie beides wissen
und verstehen konnten, welcher Nutzen durch die Taufe zu erlangen sei, und
was endlich den Wiedergeborenen in Christus zu erhalten nötig sei. Nachher
erzählt er von Augustinus, wie er vor der Taufe in dem Glauben unterwiesen
worden ist (wovon wir an seinem Ort reden wollen), doch hernach, um des besseren
willen, wie es genannt wird, bei der Kirche (nämlich der Römischen Kirche) die
Kindertaufe in Übung gekommen ist, in der Absicht, um die Kindlein hierdurch von der
Strafe Gottes über die Erbsünde zu befreien. Hernach haben die Nachfolger des
reinen Glaubens (so nennt er mit einem verkehrten Namen die Römisch-Gesinnten)
beschlossen, damit die Kinder nicht verloren werden möchten, wenn sie ohne das Mittel
der Wiedergeburt (zu verstehen die Taufe) absterben sollten, dass man sie zur
Vergebung der Sünden taufen sollte. Durch diese Gelegenheit, schreibt er, ist es
aufgekommen, dass man Gevatter und Gevatterinnen dazu genommen hat, welche die
Kinder aus der Taufe heben sollten und statt ihrer auf alles antworten, was sie
ihres kleinen Alters Schwachheit halber nicht zu bekennen vermögen. So weit
Strabo. Von diesen Worten schreibt D. Vicecomes: Weil Wallfridus Strabo den
Gebrauch von der Kindertaufe von der ersten Kirche wegnimmt, so erkennt er auch
keinen höheren Ursprung der Gevattern an, als nach Augustini Zeiten. In der
Taufgeschichte, Pag. 525, 536. Also war in den ersten zweihundert Jahren und noch lange
danach selbst bei den Römisch-Gesinnten nach dem oben angeführten Zeugnis
Wallfr. Strabonis die Kindertaufe nicht bekannt, womit wir aufhören wollen und mit
demjenigen schließen, welches ungefähr an dem Schluss dieses zweiten Jahrhunderts
angemerkt steht, Pag. 211, Cap. 7, de ratione gubernationis Eccl. Dieweil auch die
Bedienung der Sakramente zu der Bedienung der Kirche gehört, so sieht man in
den Geschichten dieser Zeit, dass die Bischöfe und Lehrer es sich nicht haben
verdrießen lassen, zu taufen, nicht Glocken und Altäre, sondern Menschen, welche
sie von den vornehmsten Artikeln der christlichen Religion unterrichtet hatten;
denselben haben sie auch das heilige Abendmahl gereicht. Wir gehen nun fort zu
den Märtyrern, welche zur selben Zeit in und um eben diesen Glauben gelitten
haben.