Der Märtyrerspiegel

Teil I - Kapitel 29

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29  Beschreibung von der heiligen Taufe der Märtyrer im fünfzehnten Jahrhundert, das ist von dem Jahre nach der Geburt Jesu Christi 1400 bis zu dem Jahre 1500

29.1  Kurzer Inhalt von der Taufe im fünfzehnten Jahrhundert

Im Anfang dieses Jahrhunderts wird der Befehl Statutum ex Officio etc. des Königs Heinrich des Vierten in England angeführt, welcher gegen die Wiclefischen bekannt gemacht worden ist. Hierauf werden fünfzehn Glaubensartikel derselben Wiclefisten angeführt, die ihnen das Ketzergericht zwecks deren Widerruf vorgelegt hat, von welchen der zwölfte Artikel meldet, dass ein Kind, wenn es auch schon ohne Taufe stirbt, selig werde, und im dreizehnten Artikel, dass weder der Papst noch die vornehmen Geistlichen oder irgendein Bischof jemanden zwingen könne zu schwören; die übrigen Artikel sind gegen den Aberglauben der Römischen Kirche.

Dann wird noch ein Artikel zur Beschuldigung dieser Leute angeführt, nämlich: Wenn sie ein junges Kind hätten, so sollten sie dasselbe nicht in der Kirche durch die Hand des Priesters taufen lassen.

William Torpe werden fünf Artikel zugeschrieben, von welchen der letzte so lautet: Dass er gelehrt haben sollte, dass man nicht schwören soll.

Dreizehn Artikel, größtenteils gegen den römischen Aberglauben, werden Johannes Hus zugeschrieben, wovon der dreizehnte, oder letzte, meldet: Dass man auf keine Weise oder keineswegs schwören solle.

Hierauf folgt eine Anmerkung von des Johannes Hus Nachfolgern, desgleichen ein Artikel der heiligen Taufe von den Thaboriten.

Es wird auf das Jahr 1455 von vielen Waldensern in dem Bistum Eichstadt Nachricht gegeben, welche zwölf Lehrer hatten, desgleichen auch von einigen derselben, welche sich in Österreich aufhielten, im Jahre 1471, und in dem Bistum Eichstadt 1475.

Das Gebot des Königs Matthias gegen die aus Mähren oder die mährischen Brüder, welche alte Waldenser genannt werden, desgleichen auch Taufgesinnte, wird auf das Jahr 1481 angeführt.

Dann folgt der Beschluss über dieses fünfzehnte Jahrhundert, worin mit verschiedenen Gründen bewiesen wird, woher es gekommen sei, dass damals so wenig öffentliche Zeugnisse der alten beständigen Waldenser zu finden seien; hiermit schließen wir mit dem Ausgang dieser hundert Jahre.

In diesem folgenden Jahrhundert finden wir einige Personen, die gegen den Eidschwur, einige, die gegen das Kriegführen, einige die gegen die Kindertaufe und andere Stücke mehr waren und sich der Römischen Kirche widersetzten, wovon wir in der Kürze Nachricht geben wollen.

Im Jahre 1400 Ein gewisser berühmter Schreiber erzählt, aus Joh. Fox’s englischen Geschichten der Verfolgungen, dass zu der Zeit im Monat Januar der König Heinrich der Vierte zu London ein Parlament oder einen Reichstag gehalten habe, in welchem er gegen die Wiclefisten, von welcher Lehre gegen die Kindertaufe und den Eidschwur wir zuvor geschrieben haben, ihren Vorgänger Joh. Wiclef betreffend, welche zu der Zeit, nach der englischen Weise, Lollards genannt wurden, ein Gebot oder blutigen Befehl unter der Benennung herausgegeben habe: Statutum ex Officio etc., oder Befehl des Königs Heinrich des Vierten, gegen Wiclefs Jünger in England.

Siehe in dem 2. Buche der Geschichte der Verfolgung und Marter, Fol. 514, Col. 4 und Fol. 515, Col. 1, aus Joh. Fox engl. Gesch., Fol. 481.

Von den Artikeln ihres Glaubens, welche ihnen zum Widerruf von dem Ketzergericht vorgelegt wurden Im Verlauf erzählt jener Schreiber, aus Fox Hist., einige Artikel, welche mit oder neben dem erwähnten Befehl von dem Ketzergericht aufgesetzt wurden, welche die hauptsächlichsten Sätze der vorgenannten Wiclefisten in sich fassen, die ihnen zum Widerruf oder abzuschwören von dem Ketzergericht vorgelegt wurden und so lauten:

1. Dass die Messe oder der Gottesdienst, den man vor dem heiligen Kreuz verrichtet, und welchen die ganze Kirche eingesetzt hat, Abgötterei sei.

2. Dass alle diejenigen, welche vor dem Zeichen des Kreuzes Ehre erweisen, Abgötterei treiben und für Götzendiener zu halten seien.

3. Dass das wahre Fleisch und Blut unseres Herrn Jesu Christi nicht in dem Sakrament des Altars sei, nachdem von dem Priester die Worte der Einweihung darüber gesprochen worden sind.

4. Dass das Sakrament des Altars sakramentalisches Brot sei, ohne Leben, und dass es lediglich zum Gedächtnis des Leidens Christi eingesetzt sei.

5. Dass der Leib Christi, welcher so genannt wird, der von dem Altar genommen wird, eine Abbildung des Leibes Christi sei, solange wir das Brot und den Wein sehen.

6. Dass die Schlüsse und Kirchensatzungen der vornehmen Geistlichen und Pfaffen in der Landgrafschaft Canterbury in ihrer letzten Versammlung mit Zustimmung des Königs und des Adels in dem letztgehaltenen Reichstag gegen denjenigen, welcher unlängst in der Stadt London lebendig verbrannt worden ist, nicht kräftig genug gewesen seien, das Vorhaben dieses Märtyrers zu verändern, indem das Wesen des körperlichen Brotes in dem Sakrament des Altars eben das ist, was es zuvor war, und dass keine Veränderung, nämlich durch die Einweihung, in der Natur des Brotes gemacht worden sei.

7. Dass ein jeder Laie, nämlich der eben nicht in den hohen Schulen unterrichtet worden ist, die Befugnis habe, das Evangelium zu verkündigen, wo es ihm beliebe, und nach seinem eigenen Willen lehren möge, wenn er anders ordentlich von der Gemeinde dazu erwählt worden ist, wie wir es an einem andern Ort berichtet haben, ohne Erlaubnis seines ordentlichen Bischofs zu bedürfen.

8. Dass es Sünde sei, den Dominikanern, Bettelmönchen, Augustinern und Karmeliten etwas zu geben.

9. Dass wir nicht nötig haben, für die Begräbnisse und Leichen der Toten zu opfern.

10. Dass die Ohrenbeichte und das Bekenntnis der Sünden vor dem Priester unnötig sei.

11. Dass jeder aufrichtige Mann, wenn er auch ungelehrt ist, ein Priester vor Gott sei.

12. Dass ein Kind, wenn es auch ohne Taufe stirbt, selig werden möge.

Aus dem vorstehenden Satze geht klar hervor, dass sie die Kindertaufe für unnötig gehalten haben, während sich Papisten nicht geschämt haben zu sagen, es wäre besser, dass eine ganze Landschaft versinke, als dass ein Kind ohne Taufe sterbe, denn es war bei ihnen ausgemacht, dass alle ungetauften Kindlein zur Hölle fahren und ewig verdammt werden.

13. Dass weder der Papst, noch die vornehmen Geistlichen, oder irgendein Bischof, jemanden zum Schwören, weder bei diesem oder jenem Geschöpf Gottes, noch bei der Bibel oder dem Testament zwingen könne.

Es muss hier bemerkt werden, dass diese Leute durch den vorstehenden Satz den Eidschwur überhaupt verworfen haben, nicht nur denjenigen, welcher bei den Geschöpfen, sondern auch denjenigen, welcher bei dem Schöpfer geschieht, indem in England bei den Geschöpfen damals nicht geschworen wurde. Die Form, welche die Papisten bei der Ableistung eines Eides beobachteten, bestand darin, dass derjenige, der schwören sollte, niederkniete und seine Hand auf die Bibel oder das Testament legte und die Worte sprach: Ich schwöre bei Gott und seinem heiligen Evangelium, so wahr mir Gott helfe.

Wer aber weiß nicht, dass das Evangelium oder das Wort Gottes keine Kreatur oder Geschöpf sei; und wenn es auch der Fall sein sollte, dass die Hand zum Zeichen der Bekräftigung auf die Bibel oder auf das Evangelienbuch gelegt würde, so wird eben damit nicht bei dem körperlichen Buch geschworen, gleichwie auch in diesen Landen, wenn bei dem Eidschwur diejenigen, die es in der obigen Weise verstehen, die Hand oder den Finger ausstrecken, so wird damit nicht eben bei der Hand oder dem Finger geschworen.

Es lässt sich hiernach annehmen, dass den vorgenannten Leuten nicht nur die Weise des Eidschwurs, sondern der Eidschwur selbst zuwider gewesen ist, gleichviel, ob ihnen vorgelegt worden wäre, bei den Geschöpfen selbst zu schwören. Siehe hiervon ihr eigenes Bekenntnis.

14. Dass sowohl der Bischof, als ein geringer Mann, und sowohl ein ungelehrter Mensch, als der Priester von gleicher Würde seien, solange sie sich gut betragen.

15. Dass niemand verbunden sei, eine leibliche Ehrerbietung, nämlich Kniebeugen und Anbeten, wie damals in England geschah, den vornehmen Geistlichen zu erweisen.

Dies sind in der Kürze die bemerkenswertesten Artikel, welche den Christen in England nach dem vorhergehenden Befehl des Königs und der Kirchensatzung oder vielmehr den gerichtlichen Untersuchungen des Erzbischofs zum Widerruf vorgelegt worden sind.

Siehe in dem großen Christen-Marterbuch, gedruckt 1619, Fol. 517, Col. 3–4, aus Joh. Fox, Engl. Gesch., 485.

Im Jahre 1402 Damals hat Thomas Walsingam, ein scharfer päpstlicher Geschichtsschreiber, einige Artikel der oben genannten Leute aufgesetzt, welche, wie er berichtet, Ludwig von Clifford, welcher früher den Glauben dieser Leute verteidigte, dem Erzbischof von Canterbury entdeckt hat, wovon der fünfte Artikel so lautet:

Wenn sie (nämlich diese Leute) ein junges oder neugeborenes Kind hatten, so sollten sie dasselbe durch des Priesters Hände in der Kirche nicht taufen lassen.

Th. Walsingam., in der Geschichte der Könige von England und Normann., Geschichte des Jahres 1402.

Zu diesem Artikel werden noch einige Worte hinzugefügt, welche aber von einem gewissen Schreiber, der diese Sprüche angeführt hat, geleugnet werden, indem er sagt, dass der abgefallene Ludwig Clifford, um bei dem Erzbischof sich beliebt zu machen, oder der Bischof selbst diese Worte eingeschaltet habe, weshalb wir es auch dabei lassen wollen. Siehe Abr. Mellinus, 2. Buch, Fol. 218, Col. 1.

Im Jahre 1407 oder um diese Zeit ist William Torpe, welcher ehemals ein englischer Priester gewesen ist, des Glaubens wegen gefangen genommen worden. Derselbe ist, wie oben berichtet wird, schon im Jahre 1397 stark verfolgt worden. Die nachstehenden fünf Artikel werden ihm als sein Glaubensbekenntnis zugeschrieben: 1. Dass in dem Sakrament des Altars auch nach der Einsegnung, das ist, nachdem der Priester den Canon gelesen hat, in der Tat Brot bleibe.

2. Dass man die Bilder nicht anbeten, noch ihnen Ehre erweisen soll.

3. Dass man keine Wallfahrten unternehmen soll.

4. Dass die Priester kein Recht hätten sich selbst den Zehnten zuzueignen.

5. Dass man nicht schwören soll.

Von diesen Artikeln wird behauptet, dass sie allerdings von ihm hergerührt; um ihnen eine andere Färbung zu geben, und das hauptsächlich in dem Satz vom Nichtschwören, so haben einige der calvinischen Schreiber einige Auslegungen darüber gemacht, die nachher, wie es scheint, ein Schreiber dem andern in dem Sinn nachgeschrieben hat, als hätte William Torpe selbst dieselben in der veränderten Weise zur Antwort gegeben; als ob er mit den Worten: »Man soll keineswegs schwören,« nicht verstanden habe, dass man gar nicht schwören solle, sondern nur, dass man nicht bei den Kreaturen, auch nicht leichtfertig schwören sollte, wie hauptsächlich von dem calvinischen Mellinus, Prediger in St. Anthonius Polder, behauptet wird (in seinem großen Buche, 2. Teil, Fol. 224, Col. 2).

Aber andere Schreiber, welche nicht weniger glaubwürdig und angesehen sind, widersetzen sich demselben und sagen frei heraus, dass er jeden Eidschwur verworfen habe.

Ja, Mellinus selbst, als ob er seine eigenen Worte vergessen hätte, gibt klar zu erkennen, indem er (Fol. 519, Col. 3) diesen William Torpen im Glauben mit William Swinderby vergleicht, welcher, als er zu London des Glaubens wegen verbrannt wurde, unter andern diesen Artikel bekannt hat, welchen Walter Brute auch zu verteidigen übernommen hat, nämlich: Dass es den Christen nicht erlaubt sei, aus irgendeiner Ursache, der Fall möge sein welcher er wolle, weder bei dem Schöpfer, noch bei seinen Geschöpfen zu schwören. Abr. Mell., 2. Buch von der Gesch. der Verf. und Mart., Fol. 506, Col. 3.

Von diesem Artikel ist an einem andern Ort geredet worden.

Genauere Anmerkung In der kurzen Erzählung von dem Laufe der Welt, von F. H. H. aus verschiedenen Chroniken und Geschichten zusammengezogen, auf das Jahr 1611, steht in der Beschreibung des Eidschwurs, Pag. 99:

Im Jahr 1397 ist William Troppe, sonst genannt W. Torpe, in England der Religion willen sehr verfolgt worden; er bekannte, dass das Sakrament des Altars, nach der Einsegnung, in Wahrheit Brot bleibe, und dass man nicht schwören solle.

Von eben derselben Sache schreibt P. J. Twisck so: William Torpe, ein Priester in England, hat sich mit des Antichristen Pfaffen in einer ernstlichen Wortstreit eingelassen: Er hat gegen die Bilder, den Eid und gegen das Sakrament des Altares, und dergleichen Missbräuche mehr, gelehrt. P. J. Twisck, Chron., 1. Teil, das 15. Buch, auf das Jahr 1407, Pag. 758, Col. 2.

Beschluss Aus den zuvor angeführten Zeugnissen geht deutlich hervor, dass dieser Mann ungeheuchelt, schlicht und recht, ohne einige Beschönigung, nach den Worten des Herrn in Mt 5,34, und Jak 5,12 gegen den Eid, er mochte auch geschehen, auf welche Weise er wolle, gelehrt habe; wir könnten hierüber uns weiter verbreiten, halten aber das Gesagte für genug und wollen es deshalb dabei bewenden lassen.

Im Jahre 1412 Zu dieser Zeit hat es den Anschein gewonnen, dass in den französischen Landschaften bei Paris, hauptsächlich aber in dieser Stadt, die Römische Kirche großen Abbruch erleiden und dagegen die Kirche der rechtsinnigen Christen auferbaut werden würde; denn es haben verschiedene, nicht von den Geringsten, sondern vornehme Personen, in Ansehung der Gelehrtheit, sich nicht gescheut, das italienische Babylon, nämlich Rom, und dessen verkehrte Gottesdienste nicht mit materieller, sondern mit geistiger und evangelischer Waffenrüstung zu bestreiten, sodass sie die Irrtümer und Missbräuche der Römischen Kirche, des Hasses der päpstlichen Geistlichkeit ungeachtet, öffentlich rügen durften; ob sie aber dabei den Artikel der Kindertaufe ausdrücklich berührt oder ob er darunter begriffen gewesen sei, ist bei den Alten nicht klar ausgedrückt; darum müssen wir zufrieden sein mit demjenigen, was sie davon überhaupt geschrieben haben.

Hiervon hat man die nachfolgende Nachricht: Zu dieser Zeit, nämlich im Jahr 1412, sind auch zu Paris verschiedene treffliche, gelehrte Männer gegen das Papsttum aufgestanden, welche die Irrtümer und Missbräuche der Römischen Kirche aufgedeckt haben, wodurch sie aber bei der Geistlichkeit wenig Dank einernteten. Reg. der Zeug. der Wahrh., Fol. 857. Merul., Fol. 810, verglichen mit der Chronik vom Untergange der Tyrannen, das 15. Buch, gedruckt 1617, Pag. 771, Col. 1.

Um diese Zeit, sagt Johannes Ferariensis in Italien unter vielen andern Artikeln, habe der Papst Länder und Städte, ohne Recht, mit lauter Gewalt an sich gezogen. Dass die Geistlichen ihr Gewissen in der Kappe tragen; desgleichen, dass sie geiziger und ärger seien, als die Weltlichen; dass die Kirchen und Klöster der Geistlichen Netze seien, um die Güter der Weltlichen an sich zu ziehen. P. J. Twisck, Chronik, das 15. Buch, auf das Jahr 1412, Pag. 770, Col. 2.

Im Jahre 1415 Zu dieser Zeit hat Johannes Hus des Johannes Wiclef Bücher und Schriften, von welchen wir in dem vorhergehenden Jahrhundert gesagt haben, dass er allerdings der Kindertaufe und dem Eidschwur widersprochen habe, untersucht, und nachdem er unter andern Stücken erlernt und behalten, dass es einem Christen nicht gezieme zu schwören, hat er solches als richtig erkannt und angenommen.

Wie und auf welche Weise die Schriften J. Wiclefs dem Johannes Hus in die Hände gekommen sind, und wie er sich mit großer Lust darin geübt habe, beschreibt A. Mellinus im 2. Buche der Gesch. der Verf. und Mart., Fol. 495, Col. 1; dass er aber das Verbot des Eidschwurs in jener Weise oder überhaupt gelehrt habe, suchen Mellinus und andere Calvinisten zu leugnen, indem sie sagen, dass wenn ihm nachgesagt sei, dass er nicht habe schwören wollen, sich dieses nur auf das Abschwören seines Glaubens oder der Religion, nicht aber auf den Eid selbst beziehe.

Wenngleich ich nun eine solche Erklärung in keinem alten glaubwürdigen Schreiber derselben Zeit jemals gefunden habe, wiewohl ich mich mit Ernst beflissen habe, eine solche aufzusuchen, so drücken es doch die Umstände selbst aus, dass das Verbot des Eidschwurs einer von seinen Glaubensartikeln gewesen sei.

Von den Glaubensartikeln welche Johannes Hus aus J. Wiclefs Schriften gezogen hat Sebastian Franck sagt oder schreibt so: Johannes Hus, ein Jünger oder Glaubensgenosse dieses Wiclefs, hat die wiclefische Lehre von Hieronymus von Prag empfangen, welche er aus England nach Böhmen als ein Heiligtum herübergebracht hat.

Im späteren Verlauf erzählt er Johannes Hus’ Artikel, welche er aus Wiclefs Schriften gelernt und angenommen hatte:

1. Dass die Römische Kirche keine Gewalt habe das Sakrament zu teilen und den Weltlichen (Laien) mit Unrecht die eine Gestalt entzogen habe.

2. Dass der römische Bischof andern, nämlich den gemeinen Bischöfen gleich sei.

3. Es gebe kein Fegfeuer.

4. Es ist eitel und vergeblich für die Toten zu beten und von den Priestern aus Geiz erdacht worden.

5. Gottes und der Heiligen Bilder sollte man nicht dulden, sondern aus dem Weg räumen.

6. Dass die bösen Teufel die ungeistlichen Bettelorden erdacht hätten.

7. Die Priester sollten arm sein und nur von Almosen leben.

8. Die äußerliche Ohrenbeichte sei durchaus lügenhaft und eine Erfindung der Menschen; es sei genug, dass man in der Schlafkammer seine Sünden Gott klage und beichte.

9. Die Zeremonien und römische Kirchengebräuche seien eitle Dinge.

10. Man verschwende die Zeit mit den sieben Gezeiten.

12. Es sei kein Nutzen mit dem Fasten nach den Kirchensatzungen und vielen andern Irrtümern.

13. Man sollte nicht schwören; darum sagte er zu denjenigen, die ihm hart zusetzten, um ihn zur Eidesleistung zu bestimmen: Es ist mir in allen Beziehungen bange; schwöre ich, so habe ich den ewigen Tod, und schwöre ich nicht, so mag ich euren Händen nicht entgehen; aber es ist besser, dass ich ohne Sünde in eure Hände falle, als vor dem Angesicht Gottes zu sündigen.

Hier sieht man klar, dass der Satz, dass man durchaus nicht schwören soll, ein Artikel seines Glaubens gewesen sei; denn als man von ihm verlangt, seinen Glauben oder seine Religion abzuschwören, so hat er sich dieses Abschwörens geweigert, nicht nur, um damit seinen Glauben oder seine Religion zu verleugnen, sondern auch, weil er dafür hielt, dass er durchaus nicht schwören sollte, wie der dreizehnte Artikel lautet: Man soll auf keine Weise schwören (das ist, unter keinen Umständen schwören), darum sprach er

Seb. Franck, Chronik, gedruckt 1568, der dritte Teil, von Petrus bis auf Clemens von den römischen Ketzern, Fol. 105. Tract. von dem Laufe der Welt, durch F. H. H. gedruckt im Jahre 1611, Fol. 100. Ferner, P. J. Twisck, Chronik, der 1. Teil, das 15. Buch, auf das Jahr 1611, Pag. 764, A.

Erinnerung von Johannes Hus’ Nachfolgern, nach Jacob Mehrnings Beschreibung (aus B. Lydius in den Waldensischen Geschichten), welche von ihrem Vorgänger ganz abgingen Als nun in dem fünfzehnten Jahrhundert Johann Hus in Böhmen zu lehren anfing und ihm viel Volks anhing, sagte Jacob Mehrning, so haben sich mit demselben viele Waldenser vereinigt, die sich freuten und hofften, dass dadurch das Licht des Evangeliums anfangen würde heller zu leuchten, stärker zu brennen und ungehinderter sich auszubreiten, das zuvor so lange bis auf diese Zeit von den Papisten grausam gedämpft und verfolgt worden war.

Als aber nach dem Tod von Johannes Hus und Hieronymus von Prag, welche trotz des gegebenen sicheren Geleites des Kaisers von den Papisten zu Konstanz, in der Nähe des Bodensees, verbrannt wurden, die Hussiten in Böhmen einen grausamen und blutigen Krieg gegen den Kaiser Sigismund und die deutschen Kurfürsten und andere Fürsten anfingen, denselben lange Zeit fortführten, endlich aber wieder beilegten; als ferner diese Hussiten, die sich ganz von ihrem Lehrer und Vorgänger Johannes Hus abgewandt hatten, sich mit den Papisten in vielen Lehrsätzen und Kirchenzeremonien vereinigten, so haben sich viele Waldenser, die sich zuvor mit den Hussiten vereinigt hatten, in ihrer Hoffnung schändlich betrogen gefunden und haben sich eines Bessern bedacht und, nach der Lehre des heiligen Evangeliums, sich auf solchen blutigen Krieg nicht mehr einlassen wollen. Ferner, sie haben angefangen dagegen zu protestieren; ferner, sie haben sich auch in den Lehrpunkten und Kirchengebräuchen von den Hussiten wieder abgewandt und eine besondere Gemeinde gebildet, welche man später Thaboriten, auch Grubenheimer 1, das ist, die in Gruben und Höhlen wohnen, genannt hat.

Dies hat die genannten Hussiten so sehr verdrossen, dass sie deshalb nicht nur die alten standhaften Waldenser (nämlich, die niemals mit ihnen vereinigt gewesen sind), sondern auch die neuen, die sich von ihnen wieder abgesondert hatten, auf Antrieb des M. Johann Rockenzahn und anderer angefangen haben grausam zu hassen und zu verfolgen.

Jac. Mehrn., Taufgesch. der 2. Teil, über das 15. Jahrhundert in Hochdeutsch, gedruckt zu Dortmund im Jahre 1646 und 1647, aus Lydius in den Wald. Geschichten.

Genauere Anmerkung von den Misshandlungen der Nachfolger des Johann Hus Aus dem Obigen sieht man klar, dass in diesem fünfzehnten Jahrhundert die rechtsinnigen Waldenser auch bekannt gewesen sein müssen, von welchen sich einige (aus guter Absicht) mit den Hussiten, die übrigens ihrem Meister Johannes Hus nicht getreulich nachfolgten, vereinigt haben, und von denselben schändlich betrogen worden sind; denn diese Hussiten fingen an die Waffen zu ergreifen und gegen ihre Feinde schwere Kriege zu führen, woran die Waldenser nach Anweisung ihres eigenen Glaubensbekenntnisses nicht Teil nehmen durften.

Als sie sich deshalb von diesen genannten Hussiten wieder absonderten, sind sie, gleichwie ihre Brüder, die alten Waldenser, mit ihnen, von denselben hart verfolgt worden, womit sie zu erkennen gaben, dass das Reich Christi auf Erden nicht ein Reich des Siegesgepränges, sondern eine Schule des Leidens und des Todes um des Namens Christi willen sei.

Dass die Waldenser, die mit ihnen vereinigt waren, Thaboriten genannt, von ihren alten Brüdern nicht aufgenommen worden seien und warum Als nun diese abgesonderten Waldenser, Thaboriten genannt, die sich mit den Hussiten vereinigt, sich aber in Folge des Krieges und anderer Misshelligkeiten wieder von ihnen getrennt hatten, sich mit den alten Waldensern, die ihre Brüder ehemals waren, wieder vereinigen wollten, so haben dieselben, die sich sehr über die Sache betrübt hatten, ihnen solches abgeschlagen, damit ihnen der unchristliche Handel der Hussiten nicht aufgebürdet werden möchte. Nach ihrer Ansicht hatten sich diese Abgesonderten mit den genannten Hussiten zu weit eingelassen.

Siehe nun hier, geliebter Leser, wie rein, aufrichtig und ohne Falsch die alten Waldenser in diesem Stück sich gezeigt haben, wie standhaft und unverbrüchlich sie ihr Bekenntnis belebten, indem sie selbst nicht einmal den Schein auf sich laden wollten, als hätten sie Gemeinschaft mit denen, welche Krieg führten und ihre Feinde bekämpften.

Dass sie gleichwohl ein gutes Bekenntnis getan haben Gleichwohl haben sich diese Thaboriten wiederum von den Hussiten geschieden, weil sie des Krieges und des Aberglaubens überdrüssig waren, und haben auch zu der Zeit, wie man nicht anders weiß, das Bekenntnis der Waldenser aufrichtig gehalten, obwohl, wie man meint, einige sich unterstanden haben, die Kindertaufe bei ihnen einzuführen, wovon übrigens ihr Bekenntnis über den Artikel, welchen sie im Jahre 1431 zu Prag, in Böhmen, an M. Johann Rockenzahn überliefert haben, durchaus nichts enthält, ja, sie führen darin solche Reden, die durchaus nicht auf die Kindertaufe bezogen werden können.

In der heiligen Taufgesch., Jac. Mehrn., Pag. 601, stehen diese Worte: Ich habe bei mir der Thaboriten Bekenntnis, aufgesetzt 1431, welches in allen Dingen mit unserer Lehre übereinstimmt, welches ich euch zu seiner Zeit drucken lassen will. Was den Unterschied zwischen den eigentlichen Hussiten und den Thaboriten betrifft, welche mit ihnen vereinigt gewesen sind, davon gibt D. Balthazar Lydius diese Erklärung: Dass des Johannes Hus Nachfolger in zwei Sekten geteilt gewesen seien, von welchen die eine Pragenses, die andere Thaboriten genannt worden sind, unter welchen die Thaboriten, wie er sagt, die Feinsten gewesen sind; in dem Traktat, wo die Kirche vor dem Jahr 1160 gewesen sei, oder vor der Zeit der Waldenser, gedruckt im Jahr 1614, Pag. 55, Col. 1.

Ihr Bekenntnis ist dieses: Erstlich von dem Sakrament der Taufe, welches das erste Sakrament ist, durch welches Gott hauptsächlich die erste sakramentalische Gnade, wenn man geistig wiedergeboren ist, mitteilt, indem es ein Zeichen der geistigen Wiedergeburt aus Gott ist, halten wir, wie es die Heilige Schrift vorschreibt, und bekennen aufrichtig von Herzen, dass das Sakrament der Taufe eine Abwaschung des Menschen sei, welche ein anderer mit Wasser verrichtet, indem er die von Christus vorgeschriebenen Worte ausspricht, welche die Abwaschung der Seele von den Sünden kräftig bezeichnen. Dieses Sakrament ist in dem Evangelium ausdrücklich gegründet, denn es hat Christus sowohl mit Worten als mit Werken gelehrt, dass man diejenigen, welche an ihn glauben, in dieser Weise taufen soll.

Mit Worten hat er davon zu den Aposteln gesprochen: »Geht hin, lehrt alle Völker, und tauft sie im Namen des Vaters, Sohnes und des Heiligen Geistes.2 « (Mt 28,19)

Mit Werken hat er dies auch gelehrt, weil 3 er selbst von Johannes im Jordan getauft worden ist.

Jac. Mehrn., Taufgesch., 2. Teil über das 15. Jahrhundert, auf das Jahr 1431, Pag. 743–744, aus B. Lyd., Wald., Pag. 10–11.

Im Jahre 1431 Zu dieser Zeit ist in dem sonst abergläubischen Schottland eine nicht geringe Verbesserung im wahren Gottesdienst entstanden, welche durch verschiedene Personen, die für die Ehre Gottes und seiner Kirche Wohlstand eiferten, ins Werk gesetzt worden ist; denn es haben einige unternommen und sich unterstanden, nicht nur den Artikel von der Taufe, welchen die von der Römischen Kirche schändlich und nicht weniger zum Nachteil vieler unschuldigen Seelen missbraucht, sondern auch verschiedene andere Stücke, welche sie aus dem reinen Aberglauben nach menschlichem Gutbefinden getrieben haben, zu verbessern, das Gute zu behalten und das Böse abzuschaffen.

Unter denen, welche die Verbesserung derselben zu dieser Zeit unternommen hatten, wird insbesondere Paulus Craus genannt, welcher sich auch der Ohrenbeichte, der Anrufung der Heiligen und dem abgöttischen Sakrament widersetzt hat, weshalb er als Ketzer verurteilt worden ist, was es aber endlich mit ihm für ein Ende genommen hat, soll zur rechten Zeit und an seinem Ort angeführt werden.

Vergleiche die Beschreibung von dem Untergang im 15. Buche, gedruckt 1617, auf das Jahr 1431, Pag. 796, Col. 1, mit Vinc. Cal., Fol. 368. Georg. Pac., Cap. 11. Herm. Mod., Fol. 274.

Ob dieser Paulus Craus in allen andern Stücken, welche zu dem Gottesdienst gehören, vollkommene Erleuchtung gehabt habe, solches können wir nicht ausdrücklich beweisen, wiewohl wir auch auf der andern Seite nichts gefunden haben, welches seiner Lehre zum Nachteil gereichen sollte; wiewohl wir sowohl demjenigen, das ihm nachteilig sein könnte, als was ihm angenehm machen könnte, getreulich nachgeforscht haben, darum haben wir für gut befunden, ihm einen Platz unter den guten Bekennern der evangelischen Wahrheit zu vergönnen.

Im Jahre 1455 Zu dieser Zeit sind in Deutschland im Bistum Richstadt viele Waldenser, welche man irrig Waldoisen genannt hat, gewesen, von deren rechtsinnigem Bekenntnis auf das Jahr 1170 die Rede gewesen ist. Diese hatten unter sich zwölf Prediger oder Lehrer ihrer Religion, die, ein jeder in seiner Landschaft, der schweren Verfolgung wegen, insgeheim ausgingen um zu predigen.

P. J. Twisck, Chronik, das 15. Buch auf das Jahr 1455, Pag. 829, Col. 2, aus Heinr. Boxh., Fol. 27.

Im Jahre 1460 Rodericus Simotensis hat zu derselben Zeit die Missbräuche der Papisten von den Menschensatzungen, Bann, Fasten, Feiertagen, Ohrenbeichte und Messe hart bestraft, gleichwie sein Buch, genannt Spiegel des menschlichen Lebens, anweist. Chronik von dem Untergang, das 15. Buch, im Jahre 1460, Pag. 835, Col. 1.

In demselben Jahr sagt N. Siculus, dass man einem gläubigen Menschen, welcher die Heilige Schrift recht anzieht, mehr glauben müsse, als dem Papst und einem ganzen Konzilium, welches die Heilige Schrift verwirft.

Er sagt ferner, dass ein Konzilium wohl irren könne, auch dass etliche Päpste so lebten, als ob sie nicht glaubten, dass nach diesem Leben eine Auferstehung des Fleisches sei. Siehe die obengenannte Chronik, an dem angeführten Orte, genommen aus Joh. Munst., Fol. 190.

Ferner, in demselben Jahre Dynisius Nickel, ein gelehrter Mann, sagte dass man in der ersten Kirche das Sakrament oder Abendmahl unter beiden Gestalten, das ist mit Brot und Wein, den Gläubigen mitgeteilt habe, welchem die Römische Kirche damals entgegen handelte. Vergleiche den zuvor angeführten Schreiber mit Joh. Fabr., Fol. 164.

Im Jahre 1465 Nicolaus Cosanus hat damals den Papst scharf mit Gottes Wort angefochten, er nannte ihn den Antichristen, er verwarf die Menschensatzungen, in seinem Buch von dem Frieden des Glaubens. Verglichen mit P. J. Twisck, Chronik, das 15. Buch, Pag. 841, Col. 1.

Im Jahre 1467 Antionus Rosellus, ein italienischer Doktor, schreibt, dass man den Papst nicht für einen Herrn der Welt halten soll, dass er dem Kaiser nicht könne oder solle gebieten, dass er das weltliche Schwert nicht möge noch solle führen. P. J. Twisck, Chronik auf das Jahr 1467, gedruckt 1617, Pag. 845, aus Joh. Munst., Fol. 295.

Im Jahre 1470 Damals ist ein Buch bekannt geworden, genannt der Spiegel des heiligen Kirchenregimentes, ohne des Schreibers Namen, worin insbesondere die Bettelmönche und der Papst bestraft werden.

Er führt Antonius den Einsiedler an und sagt, dass die Mönche von Gottes Satzungen abgewichen seien und aus Heuchelei allerlei Menschensatzungen angenommen hätten. Catal. Test. Berit., Fol. 884, verglichen mit P. J. Twisck, 15. Buch, Pag. 847, Col. 2.

Im Jahre 1471 Um diese Zeit, sagt ein berühmter Schreiber, waren wegen der Gewalt der Verfolgung nicht viele Waldenser mehr in Böhmen; in Österreich wohnten ihrer noch einige, welche durch die Grausamkeit der Marter und durch den Schrecken der Verfolgung gleichfalls ihrer größten Unzahl nach verjagt waren.

Dass aber später Petrus Textor, oder, wie Mellinus berichtet, Petrus der Weber, in der Stadt Landskron in Böhmen, mit den böhmischen und mährischen Brüdern sie vereinigt haben soll, sodass sie keine besondere gemeinschaftliche Versammlung mehr gehabt haben sollen, als nur mit den böhmischen und mährischen Brüdern, wird von demselben Mellinus in dem 2. Buch der Geschichte der Verfolgung und Marter, Fol. 592, Col. 4 und Fol. 593, Col. 1 beschrieben.

Es erhellt aber aus verschiedenen andern Schreibern, dass, obschon Mellinus jene Ansicht hat, gleichwohl noch sehr viele Waldenser in der Auseinanderstreuung und Verfolgung, sowohl in Deutschland, Frankreich, als andern Orten übrig geblieben seien, welche unverändert im Glauben und Gottesdienst und standhaft ihrem Seligmacher nach der Regel Christi und seiner heiligen Apostel zu dienen gesucht haben; ja, es hat Mellinus selbst, als ob er sich vergessen hätte, geschrieben, dass im Jahr 1475 im Bistum Eichstadt in Hochdeutschland eine große Menge Christen aufgefunden und gefänglich eingezogen worden sei, welche von der Lehre der Waldenser Bekenntnis taten. Im zweiten Buch der Geschichte der Verfolgung und Marter, Fol. 590, Col. 4.

Im Jahre 1472 Jacobus Guittode bestrafte damals sehr die päpstliche Hoffart und Abgötterei, das Laufen der Pilger nach den Bildern und die aus Geiz erdichteten Wunderwerke. Er sagt ohne Scheu, dass sie nicht Christi, sondern des Antichristen Statthalter, ja, mit des Lucifers Vermessenheit und Hochmut besessen seien. Chronik von dem Untergang, das 15. Buch, auf das Jahr 1472, Pag. 852, aus Catal. Test. Berit., Pag. 883.

Ja, selbst 69 Jahre darauf, nämlich im Jahr 1544, haben die Waldenser von Merindol und Cabriere ein Glaubensbekenntnis nach Paris auf den Reichstag an den König von Frankreich zur Verteidigung ihrer Unschuld übersandt. In demselben Buch, Fol. 446, Col. 1–2.

Dass übrigens dieses Bekenntnis nicht streite, sondern sehr wohl übereinkomme mit dem Bekenntnis der Taufgesinnten, kann an demselben Ort nachgesehen werden.

Im Jahre 1481 Es wird berichtet, dass der König Matthias in diesem Jahr einen Befehl gegen die Mährenländer oder mährischen Brüder auf Veranlassung einiger Boshaften habe ergehen lassen. In dem großen Christenmarterbuch, Fol. 597, Col. 2, aus Joach. Camer., Erzähl. der böhm. Geschichte, Pag. 118.

Diese Mährenländer oder mährische Brüder werden von Jacob Mehrning alte Waldenser genannt, wobei erzählt wird, dass aus denselben verschiedene vortreffliche Männer hervorgegangen seien, welche zu den Taufgesinnten gezählt werden. Seine Worte lauten: Aus diesen böhmischen und mährischen altwaldensischen Brüdern sind nachher einige vortreffliche gelehrte Männer, wie unter andern Hans Koch und Leonhard Meister, hervorgegangen, welche im Jahr 1527 zu Augsburg umgebracht worden sind.

Ferner der hochgelehrte Michael Sattler, welcher im Jahr 1527 zu Horb in Deutschland seine Gemeinde bedient hat.

Endlich Leonhard Kaiser, welcher im Jahr 1529 in Bayern gemartert worden ist, hat in seiner Gefangenschaft von Dr. Luther Trostbriefe erhalten, obschon er (nämlich Leonhard Kaiser) mit ihm (nämlich Dr. Luther) in dem Artikel der Kindertaufe nicht übereingestimmt hat. Jac. Mehrn., Taufgesch., 2. Teil über das 15. Jahrhundert, Pag. 748.

Beschluss über das fünfzehnte Jahrhundert. Im Jahre 1500. Hieraus folgt ganz klar, dass die alten rechtsinnigen Waldenser nicht nur in diesem fünfzehnten Jahrhundert fortwährend bestanden und ihren Gottesdienst ausgeübt haben, sondern auch lange nachher, wie aus unserer Beschreibung ersehen werden kann.

Dass aber die Zahl der Zeugen, welche wir aus den Waldensern angeführt haben, in diesem Jahrhundert nicht sehr groß oder im Übermaß gewesen sei, davon tragen nicht wir, sondern die Feinde der Wahrheit die Schuld, welche die Schriften dieser Leute unterdrückt haben.

Dass dies aber geschehen sei, beweist der Schreiber der heiligen Taufgeschichte, indem er die Worte spricht:

Pag. 749–750: Erstlich, schreibt er, dass von den standhaften alten Waldensern in dieser fünfzehnhundertjährigen Zeit, das ist zwischen den Jahren 1400 und 1500, so wenig öffentliche Zeugnisse vorhanden sind, daran sind ihre Feinde und Widersacher Schuld, welche zuerst ihre Schriften und Bekenntnisse mit aller List und Gewalt, so gut sie konnten und vermochten, gedämpft und unterdrückt haben.

2. Überdies sind die Waldenser ohne Verhör stets auf das Grausamste von ihren Widersachern überall verfolgt worden, wodurch man sie verhindert hat, etwas Gutes an den Tag zu bringen.

3. Auch sind in diesem fünfzehnten Jahrhundert die Druckereien zuerst entstanden und in ihrem Anfang eine lange Zeit nicht so allgemein geworden, wie sie das jetzt sind; daher haben die Waldenser und ihre Nachfolger sich derselben nicht bedienen können.

4. Auch war dies nicht gerade höchst nötig, indem ihre Bekenntnisse von dem rechten Gebrauch und Missbrauch der Taufe durch ihre Märtyrer, ferner durch das Ketzergericht und die Verhöre genügend an den Tag gekommen sind, was ihre Feinde und Mörder selbst in ihre Chroniken und Zeitregister haben aufzeichnen müssen, wie denn auch oben aus des Flaccius Register der Zeugen der Wahrheit viel davon angeführt ist.

5. Auch hat Gott mitten unter seinen Feinden die rechte und wahre Taufordnung Jesu Christi, das ist die Taufe auf den Glauben, zu allen Zeiten in dem Text des Neuen Testaments bewahrt und auch an vielen die christliche Taufe an Bejahrten wunderbar erhalten, wozu sie sich auch im Gehorsam bequemt und in Geduld alles erlitten haben.

6. Endlich haben die alten Schreiber von Christi Zeit an durch alle Jahrhunderte bis auf die gegenwärtige Zeit, ja, die Lehrer der Römischen Kirche selbst, in ihren Büchern der Wahrheit die Ehre geben und bekennen müssen, von wem die Kindertaufe und alle andern Missbräuche der Taufe aufgebracht und nach Gutbefinden der Kirche aufgezwungen worden seien, und von wem der Kindertaufe und ihren Missbräuchen überall widersprochen worden sei, wie wir bis dahin gezeigt haben. Deshalb erscheint es weder nützlich noch nötig, viel vergeblich davon zu schreiben. Die Wahrheit wird auch an dem Feind gepriesen.

Dieses soll genug sein von dem Zeugnis derjenigen, welche die Taufe und andere Stücke in diesem fünfzehnten Jahrhundert nach der Regel der Taufgesinnten unserer Zeit verstanden, gelehrt und belebt haben.

Deshalb wollen wir hiervon abgehen und sehen, welche Personen dieses Bekenntnis in diesen Zeiten mit ihrem Blut und Tod standhaft bezeugt haben.