Das Exempel der Taufe des Lutgerus, welche in dem letzten Jahr des vorhergehenden Jahrhunderts angeführt worden ist, wird hier zur Unterweisung im Anfang wiederholt, und dann wird von Hermigildus erzählt, welcher von Leandrus nach vorhergehender Unterweisung getauft worden ist. Germanus, ein Altvater zu Konstantinopel, berichtet, dass man vor der Taufe die Sünden bekannt habe.
Beda Presbyter lehrt von der Aposteltaufe und der Taufe der Engländer, die im Rhein und in der Schwalbe getauft wurden; dann von den Katechismusjüngern, welchen vor der Taufe das Glaubensbekenntnis überreicht wurde; darauf von vier Dingen, welche mit der Kindertaufe nicht übereinstimmen; dann von Paulinus, dem Lehrer zu Eberach, und wie er Gadfridus und Offridus, die Söhne Eduini, getauft habe; dann, dass die Taufe ohne Wort und Wasser nicht bestehen könne; ferner, dass alle Gläubigen getauft werden müssen; endlich, dass das Brot im heiligen Abendmahl eine Figur des Leibes Christi sei; dieses wird in dem Zusatz ausführlicher angegeben.
Amalarius Fortunatus berichtet, dass die neugepflanzten oder neugetauften Christen acht Tage lang zur Kirche geführt wurden; ferner ermahnt er die Ankömmlinge, einige Tage vor der Taufe zu fasten; [Anmerkung: Ein Fasten als Vorbedingung für die Taufe findet man im NT nicht.] endlich wird in dem Zusatz berichtet, dass er gegen die Transsubstantiation gelehrt habe.
Die Lehre Anniharitis wird angegeben, welcher den Kindern der Christen die Taufe verweigert.
Von einigen unter den Römischen, welche behaupteten, dass man bei der Taufe fasten, lesen und beten müsse; desgleichen, dass die Lehrer zuerst die Männer, dann aber die Weiber taufen sollten; ferner, welcher Gebet man über die Männer und Weiber, die getauft werden sollten, auszusprechen habe; endlich, dass die Getauften niederknien und Gott bitten mussten.
Witikindus wird ein Katechismusjünger; er wird im Glauben unterrichtet und darauf mit Albion getauft.
Die Taufe des Sohnes von Carolus Magnus und seiner Tochter Gisla wird angeführt; desgleichen, was von uns davon gehalten wird.
Albinus fordert Glauben zur Taufe, nämlich, dass man die Taufe mit dem Glauben annehmen müsse; ferner, dass bei der Taufe drei sichtbare und drei unsichtbare Dinge seien; die sichtbaren Dinge seien: 1. Der Leib des Täuflings, 2. der Täufer, 3. das Wasser; die unsichtbaren Dinge seien: 1. Die Seele, 2. der Glaube, 3. der Geist Gottes. Ferner, dass die Taufe ohne Anrufung der heiligen Dreieinigkeit nichts nütze; ferner, dass nicht nur der Glaube, sondern auch das Vaterunser bei der Taufe hergesagt werde; ferner, dass bei der Taufe die Untersuchungen des Glaubens vorgenommen worden seien, dass aber, wie Vicecomes sagt, dieser Gebrauch, nachdem die Kindertaufe aufgekommen, abgeschafft worden sei; endlich, dass die erdichteten Gebräuche (Factien) der Papisten anfingen, als man aufhörte, die Bejahrten zu taufen.
Hierauf folgt das Urteil von Jac. Mehrning, nämlich, dass die Kindertaufe ungefähr bis ins Jahr 800 zweifelhaft gewesen sei und gleichsam in der Luft geschwebt habe.
Sebastian Franck führt die Erklärung von Beatus Rhenanus aus Tertullian an und sagt, dass nach dem Gebrauch der Alten die Erwachsenen mit dem Bad der Wiedergeburt getauft wurden, welches auch mit dem Zeugnis des Polydorius übereinstimmt.
Der Schluss ist aus P. J. Twisck, welcher berichtet, dass der alte Gebrauch, die bejahrten Gläubigen und Bußfertigen zu taufen, selbst bei der allgemeinen Kirche noch im Gebrauch gewesen zu sein schien.
Hiermit endigt die Beschreibung der Taufe in der achthundertjährigen Zeit.
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Wie im Winter die Sonne, wenn sie zur Mittagszeit am Himmel hoch über uns steht, nicht immer, sondern nur bisweilen dem Erdboden ihre glänzenden Strahlen zusendet, so hat es sich auch im achten Jahrhundert mit dem wahren Glauben und der Taufe, welche auf den Glauben vollzogen wird, zugetragen.
Wenngleich das Licht des heiligen Evangeliums in den Herzen vieler Frommen zu dieser Zeit aufgegangen war, dass sie den Glauben erkannten und zum Beweis dessen sich darauf taufen ließen, so haben dessen ungeachtet nur sehr wenige Personen den hell strahlenden Glanz der evangelischen Wahrheit durch ihre Schriften den Menschen offenbart; wenigstens ist es gewiss, dass wir, die wir jetzt leben, hiervon nur sehr wenig übrig behalten haben.
Aber dessen ungeachtet ist uns so viel davon in die Hände gekommen, als nötig sein wird, um zu beweisen, dass diese dunkle Zeit nicht ganz ohne Menschen gewesen sei, die als helle Fackeln in der Mitternacht der päpstlichen Trügereien hervorgeleuchtet und mit der Wahrheit Gottes, hauptsächlich in dem Artikel der Taufe, geglänzt haben.
Dieses wird uns nicht schwer fallen, nachzuweisen, daher wollen wir anfangen.
Im Jahre 701. Wir haben über das letzte Jahr des obigen Jahrhunderts, nämlich über das Jahr 700 angeführt, dass Lutgerus und Libuga ihren Sohn Lutgerus ungetauft gelassen haben, bis er den Glauben angenommen und sich selbst hat taufen lassen, welches zu jener Zeit in Frankreich geschehen ist; ferner wird berichtet, dass in demselben Jahr in Spanien Hermigildus, als er durch Leanders Unterweisung zum Glauben gekommen ist, sich habe taufen lassen und dass einige andere Personen sowohl vor als auch in dieser Zeit die Taufe empfingen.
Hieraus folgt klar, dass auch im Anfang dieses Jahrhunderts die Leute, die diese Lehre gehabt haben, noch tätig gewesen sein müssen, denn in einem oder zwei Jahren kann eine Religion, die bereits Wurzel gefasst hat, nicht ausgerottet werden, besonders wenn sie sich über verschiedene Länder ausgebreitet hat und wenn so viel dafür geeifert worden ist, wie dies oben angegeben die Rechtgläubigen getan haben.
Deshalb wollen wir auf diejenigen übergehen, die in diesem Jahrhundert dem Bericht nach dieselbe Lehre gehabt haben und deren Namen genannt werden.
Im Jahre 716. Taufgesch., Pag. 534. D. Vicecomes, Lib. 3, Kap. 5, führt aus Germanus, einem Altvater in Konstantinopel, welcher in der Zeit des Leo Isauricus gelebt hat, an, dass damals noch die Sitte geherrscht habe, vor der Taufe das Bekenntnis der Sünden abzulegen.
Er redet daselbst von der allgemeinen Sitte, welche damals in den Morgenländern bei den griechischen Gemeinden üblich gewesen ist, die Sitte nämlich, vor der Taufe die Sünden zu bekennen; ein jeder ist zu beurteilen im Stande, dass die Zeremonien nicht von jungen unmündigen Kindlein, sondern nur von bejahrten und verständigen Personen geschehen konnten.
Und wenn jemand hier den Einwurf machen wollte, dass solches zwar nur die Verständigen betroffen habe, dass aber dessen ungeachtet die jungen Kindlein auch getauft würden, wenngleich sie solches Bekenntnis nicht täten, so antworten wir darauf, dass solches ganz unwahrscheinlich sei, ja, dass man das Gegenteil annehmen könne, denn die Sitte, von der die Rede ist, scheint allgemein gewesen zu sein, woran alle, die getauft werden sollten, gebunden waren, und weil die jungen Kindlein solcher Gewohnheit nicht folgen konnten, so leidet es keinen Zweifel, dass sie zu der Taufe nicht zugelassen wurden.
Vom Jahre 724 bis zum Jahre 736. Damals ist in dem Königreich England Beda, mit dem Zunamen Presbyter, berühmt gewesen, welcher, da er einige Zeit den römischen Aberglauben und auch die Kindertaufe verteidigt hatte, nun öffentlich an den Tag legte, dass er in vielen Stücken eine andere Lehre gehabt habe.
Was nun den Artikel von der Taufe betrifft, so wird bezeugt, dass er die nachfolgende Erklärung gegeben habe: Taufgeschichte, der 2. Teil, Pag. 532, Beda über Apg 19.
Alle diejenigen, schreibt er, welche zu den Aposteln kamen, um getauft zu werden, wurden zuerst von ihnen unterwiesen und belehrt, und nach geschehener Belehrung und Unterweisung in dem Sakrament der Taufe, ließen sie sich durch das Amt des heiligen Apostels taufen. Vergleiche mit Mk 16,16.
Pag. 533 aus diesem Beda hat D. Vicecomes nachfolgende Zeugnisse angeführt, Buch 1, Kap. 5: Beda sagt, schreibt er, die Engländer seien in dem Rhein und in der Schwalbe getauft worden.
Was die Art und Weise betrifft, darüber vergleiche dieses mit Mt 3,6.
Sie ließen sich von ihm in dem Jordan taufen und bekannten ihre Sünden. Ferner: »Johannes aber taufte auch noch zu Enon, nahe bei Salim, denn es war viel Wasser dort, und sie kamen dahin und ließen sich von ihm taufen.« (Joh 3,23)
Diese Art zu taufen, wie wir an einem andern Ort erklärt haben, ist keineswegs an jungen Kindlein, sondern nur an bejahrten und verständigen Personen vollzogen worden; ja, es ist daselbst nachgewiesen worden, dass solches auch nicht anders hätte geschehen mögen.
D. Vicecomes, Buch 2, Kap. 3. Beda schreibt in der Auslegung über das Buch Esra: Den Verordneten zum neuen Leben, das ist den Katechismusjüngern, überreichen wir das Glaubensbekenntnis, das von zwölf Aposteln verordnet ist.
Wenn nun hier der Katechismusjünger gedacht wird, und dass man das Glaubensbekenntnis ihnen überliefert habe, nämlich um es zu lernen und darauf getauft zu werden, so erhellt hieraus, dass man damals an dem Ort, wovon er spricht, mit den jungen Kindlein nicht so zur Taufe geeilt habe, als dies zuvor und auch nachher von den Römischgesinnten geschehen ist.
Es ist gewiss, dass solche Katechismusjünger in ihrer Kindheit nicht getauft wurden und dass von ihren Eltern die Taufe nicht beschleunigt wurde, sondern sie wurden, um recht getauft zu werden, in dem Katechismus unterrichtet, welcher zu jener Zeit die Unterweisung des Glaubens bei den Christen gewesen ist, und um hierin vollkommenen Unterricht zu erlangen, wurde ihnen das ganze Glaubensbekenntnis, ehe man sie taufte, überreicht.
Lit. 3, Kap. 3. Beda, über Kap. 6 an die Hebräer: Die Absonderung von den Ägyptern bedeutet die Absonderung von den Sünden, welche diejenigen, die getauft werden sollen, bekennen müssen , wie St. Petrus gesagt hat: »Tut Buße, und ein jeglicher lasse sich taufen in dem Namen Jesu Christi, unseres Herrn.« (Apg 2) Als wollte er sagen: Zieht aus Ägypten, geht durch das Rote Meer; außerdem wird in dem Brief an die Hebräer von der Taufe der Buße von den toten Werken gedacht. Aber was ist die Buße von den toten Werken anderes, als den Sünden sterben, damit wir Gott in Heiligkeit leben mögen? Hier wird von vier Dingen geredet, welche auf die Taufe der jungen Kindlein nicht gut passen.
1. Von der Absonderung von den Sünden, welche diejenigen, die getauft werden wollen, bekennen mussten.
2. Von der Ermahnung des Petrus in Apg 2: »Tut Buße ,« welches nicht zu jungen Kindlein, sondern zu verständigen, reutragenden Sündern gesprochen wird.
3. Von dem Spruch des Paulus aus Hebr 6,2, wo von der Taufe der Buße von den toten Werken gedacht wird.
4. Von der Erklärung, welche Beda hierüber gibt, wenn er sagt: Was ist die Buße von den toten Werken anderes, als den Sünden absterben, damit man Gott in Heiligkeit leben möge?
Ich habe selbst zu unsern Widersachern das Vertrauen, dass sie uns hierin zustimmen und zugeben werden, dass solche Bedingungen, wie sie von Beda hier bei der Taufe angeführt worden sind, die jungen Kindlein keineswegs betreffen und deshalb auch bei der Taufe der jungen Kindlein keine Anwendung finden.
Beda, in dem zweiten Buch der Geschichte von England, schreibt von Paulinus, dem Lehrer zu Eberach: Er predigte von dieser Zeit an sechs Jahre lang das Wort Gottes und es glaubten und wurden ihrer so viele getauft, als zu dem ewigen Leben verordnet oder geschickt waren, unter denen sich Offridus und Eafridus, die Söhne des Königs Eduinus, befanden, die ihm beide in dem Elend, in das er verwiesen wurde, geboren worden sind, und welche beide in ihren weißen Kleidern gestorben sind.
Dieses ist ein schönes Exempel des Paulinus, der zuerst dem Volk das Wort Gottes gepredigt und es nachher getauft hat; nicht weniger ist es auch merkwürdig, dass diejenigen, die da glaubten, getauft wurden, und dass die Söhne Eduinus, obwohl sie ins Elend verwiesen waren, gleichwohl von großem Stamm geboren, sich zur Taufe erniedrigt haben, nachdem sie den Glauben angenommen hatten; doch ist es zu bejammern, dass diese beiden Jünglinge, die lang Lichter und Vorbilder in der Gemeinde hätten sein mögen, so schnell aus diesem Leben entrissen worden sind, und dass sie ihre weißen Kleider, welche man gleich nach der Taufe als ein Zeichen der Reinigung zu tragen pflegte, im Tode noch trugen.
Inzwischen müssen wir uns doch freuen, dass dort in den dunklen Zeiten so viel Licht des Glaubens geleuchtet hat, dass nicht allein einige geringe Leute, sondern auch die Kinder der Großen dadurch erleuchtet worden sind, und dass sie sich willig unter das Joch Christi durch die Taufe begeben haben.
Beda über Joh 4: Nehmt, sagt er, das Wasser hinweg, so ist keine Taufe; nehmt das Wort Gottes hinweg, so ist auch keine Taufe. B. H., Pag. 505.
Hiermit gibt er zu verstehen, dass das Wasser von dem Wort und das Wort von dem Wasser nicht getrennt werden könne, das ist, dass die Lehre ohne die Taufe und die Taufe ohne die Lehre nicht bestehen könne; folglich ist seine Meinung die, dass beides, die Lehre und die Taufe, miteinander verknüpft sein müssen; wie aber diese zu der Kindertaufe passe, wo das Wort von dem Wasser oder die Lehre von der Taufe abgesondert wird, kann jeder Verständige ermessen.
Dass alle Gläubigen getauft werden müssen, lehrt Beda über Joh 1: Durch den Gehorsam des Glaubens müssen alle Gläubigen zur Taufe kommen; und über Joh 2: Es ist niemand würdig, in das Reich Gottes einzugehen, es sei denn, dass er wiedergeboren werde aus Wasser und Geist.
In dem ersten Teil dieser Reden gibt er zu erkennen, dass die Gläubigen zur Taufe kommen müssen; von andern aber redet er nicht; eben wie auch Philippus zu dem Mohren sagte: »So du von Herzen glaubst, so mag es wohl geschehen.« (Apg 8,37)
In dem zweiten Teil redet er von der Wiedergeburt aus Wasser und Geist, wovon der Herr Jesus zu Nikodemus sprach, der kein junges Kind, sondern ein betagter Mann, ja, ein Meister in Israel gewesen ist (Joh 3,1,10).
Deshalb ist es nicht schwer zu beurteilen, dass Beda hier von einer solchen Taufe redet, welche nicht den Kindern, sondern den Verständigen und Wiedergeborenen zukommt.
Dasjenige, was von seiner Meinung in dem 4. Buch Cant. von dem Glauben der Kinder angeführt wird, halten wir nicht für sein Werk, sondern sind der Meinung, dass es jemand unter Bedas Namen bekannt gemacht habe; einesteils, weil wir seine Schreibweise vermissen, und andernteils, weil wir weder den Schreiber noch die Richtigkeit des Werks erkennen.
Wir wollen die Sache mit P. J. Twiscks Nachricht, in seiner Chronik, Buch 8, Pag. 254, Col. 2 endigen: Beda, welcher zuvor ein gelehrter Priester und Mönch in England gewesen ist, starb in diesem Jahr, nämlich 736. Merula meint, dass er im Jahr 734 gestorben sei und gibt sein Alter auf 70 Jahre an; er hat, wie die Historien berichten, sehr viele gute Bücher geschrieben, er sagt: Alle, die zu den Aposteln kommen, um getauft zu werden, wurden von ihnen unterwiesen und belehrt, und wenn sie in dem Sakrament der Taufe belehrt und unterrichtet waren, haben sie die heilige Bedienung der Taufe angenommen. Über Kap. 19, Act. Hist. Vinc., Lib. 24; Leonh. Lib. 2; Grundbew., Lit. A.
Ferner: Er nennt des Herrn Brot ein Sakrament und eine Figur des Leibes und des Blutes Christi und sagt: Wie das Brot den Leib unterhält und der Wein Blut macht, so hat auch Christus dieses mit seinem Leib und den Wein mit seinem Blut verglichen. Aus Chronik Seb. Franck, Fol. 65.
So hat sich dieser Beda nicht nur in dem Artikel der Taufe, sondern auch des heiligen Abendmahls und in andern Stücken, die wir nicht berichtet haben, gegen den Papst und die römische Kirche, doch, wie man einsehen kann, für die Lehre der Taufgesinnten erklärt.
Isidorus legte die Worte Christi: »Du bist Petrus « so aus: Auf diesen Felsen, welchen du bekannt hast, will ich meine Kirche bauen, denn, sagt er, dieser Stein war Christus, auf welchen Grund auch Petrus gebaut war. Lib. 7, item Kap. 9. Samuel Veltius in dem Geschlechtsregister der römischen Succession, gedruckt 1649, Pag. 126.
Im Jahre 760. Taufgesch., Pag. 523. D. Vicecomes, Buch 1, Kap. 35, erwähnt, dass Amalarius Fortunatus, welcher zu jener Zeit ein gelehrter Mann gewesen ist, von den Christen, die erst getauft wurden, so schreibt: »Unsere neubekehrten Christen werden acht Tage lang von ihren Führern zu der Kirche geleitet,« was, wie jeder weiß, an jungen Kindern nicht geschehen kann.
Von Amalarius Fortunatus: Kurz nachdem das achte Jahrhundert halb verflossen war, oder das Jahr 760, wird das Leben dieses Amalarius Fortunatus in den Historien beschrieben, wiewohl ihn P. J. Twisck auf das Jahr 836 zur Zeit Ludovicus Pius setzt, welches 76 Jahre später ist; doch dieses könnte beides wahr sein, wenn Amalarius von seiner Jugend an bis in sein hohes Alter geschrieben hat, welches wohl geschehen sein kann. Von seiner Meinung gibt P. J. T. diese Beschreibung: Amalarius Fortunatus hat um diese Zeit unter der Regierung des Kaisers Ludovicus Pius sehr schöne Bücher gegen die Transsubstantiation und die leibliche Gegenwart des Leibes Christi, desgleichen auch gegen die inwendigen Opfer der Gläubigen und andere feine Sachen mehr geschrieben, wie in Catal. Test., Fol. 161 zu sehen ist. P. J. Twisck, Chronik, Buch 9, Pag. 285, Col. 1.
An einer späteren Stelle bemerkt Vicecomes, Buch 3, Kap. 6 und 7, dass dieser Amalarius Fortunatus denjenigen, die getauft werden wollten, geraten und zu ihnen gesagt habe: »Derjenige, welcher sich taufen lassen will, muss zuvor einige Tage lang fasten, wie es Cornelius getan hat, der, damit er die Taufe würdig empfangen möge, um die neunte Stunde betete und in seinem Haus fastete.« [Anmerkung: Aus der genannten Stelle ein Fasten als Vorbedingung für die Taufe abzuleiten geht über die Schrift hinaus.]
Er redete nicht von Täuflingen, welche keine Erkenntnis hatten und ohne ihr Wissen und Willen getauft wurden, sondern von solchen, welche zur Erkenntnis gekommen waren und die Taufe begehrten, weshalb seine Worte so lauten: Welcher sich taufen lassen will
Das Beispiel des Cornelius, welches er anführt, um die Täuflinge fasten und bitten zu lehren, ehe sie getauft wurden, bestätigt unsere obige Ansicht, dass er hier nicht von unmündigen Kindern, sondern von verständigen Personen rede.
Pag. 524, Vicecomes Buch 3, Kap. 14. Amalarius Buch 1, von den Kirchenämtern. Die zweite Versammlung, schreibt er, der Katechismusschüler findet in den vier Wochen von der Zeit des Fastens statt, hernach am vierten Tag derselben Woche wird die dritte Untersuchung vorgenommen; dann werden sie in dem Anfang der vier Evangelisten unterrichtet und empfangen an demselben Tag das Gebet des Herrn und den Glauben der Apostel, welches Gebet sie am heiligen Osterabend hersagen oder bekennen. [Ein Lehren und Bekennen auf bestimmte Festzeiten kann aus der Schrift nicht abgeleitet werden.]
Was nun die genannten beiden Schriftsteller davon gehalten haben, dass nämlich der Lehrer damals den Ankömmlingen das Ohr mit dem Finger zu berühren pflegte, soll von uns nicht angegeben werden, wir lassen diesen Gebrauch auf sich beruhen.
Inzwischen ist es uns angenehm, dass damals die Ankömmlinge vor der Taufe des Glaubens wegen untersucht wurden; denn dies gibt uns den Beweis, dass dem Exempel der ersten Kirche, ja, den heiligen Aposteln noch nachgefolgt wurde. Siehe Apostelgeschichte 8,35–38.
D. Vicecomes, Buch 5, Kap. 39, führt über das Vorhergehende aus Amalarius noch folgende Worte an: Auf die heiligen Ostern und Pfingsten pflegt die Kirche Gottes für Gott neue Völker durch die Taufe zu versammeln, und wir freuen uns billig über deren Seligkeit, weil die weißen Kleider, die sie tragen, den Glanz ihres gereinigten Gemüts zu erkennen geben. Bapt. Hist., Pag. 524.
Von der Weise auf Ostern und Pfingsten zu taufen und von den weißen Kleidern, die damals den Täuflingen angezogen wurden, ist an einem andern Ort Nachricht gegeben worden, dass dies nämlich nur an den Gläubigen zu geschehen pflegte; hiermit wollen wir von dem Zeugnis des Amalarius Fortunatus Abschied nehmen.
Es wird berichtet, dass zu dieser Zeit ein berühmter Mann und Verteidiger der christlichen Religion gelebt habe, namens Anatharitis, der aber gegen die römische Kirche und insbesondere gegen die Kindertaufe gewesen ist; er erklärt sich dahin, dass er nicht dafür hielte, dass man sie taufen sollte, weshalb ihm auch nachgesagt ist, dass er die Taufe verworfen oder doch wenigstens gesagt habe, dass man keine Taufe lehren sollte, welches von der Taufe der jungen Kindlein zu verstehen ist.
Hierüber finde ich folgende Bemerkung: Gregorius, in dem Register der Longobarden, schreibt, dass Anatharitis den Kindern der Christen die Taufe verweigert habe. Seb. Franck in der Chronik der römischen Ketzer, gedruckt 1563, Fol. 74, Col. 2. Lit. A.
Im Jahre 768. Man findet, dass zu dieser Zeit auch selbst unter den Römischgesinnten die Unterweisung in dem Glauben vor der Taufe gebräuchlich sei, und dass zu diesem Zweck einige Vorschriften unter ihnen gemacht wurden, durch welche die Kindertaufe von ihrem Ansehen bedeutend verloren, die Taufe auf den Glauben nach der Ordnung Christi dagegen sehr gewonnen hat.
In Betreff jener Vorschriften wird unter anderem in der heiligen Taufgeschichte des Jak. Mehrn. folgendes bemerkt:
Pag. 527, aus Vicecom., Buch 1, Kap. 26. An dem Sabbat oder Sonntag der heiligen Pfingsten sollen sie alle fasten und alle göttlichen Bedingungen sowohl mit Lesen und Beten, als auch mit der Taufe unterhalten. [Anmerkung: Aus dem NT kann man nicht entnehmen, dass nur auf bestimmte Zeiten getauft werden sollte. Siehe Apg 9,18; 16,33; 18,8; 19,5 und andere Stellen. Die Taufe sollte erfolgen, wenn ein wahrhaft bußfertiger Mensch diese begehrt. Ein Auflegen von Fasten und anderen Werken kann aus der Schrift nicht abgeleitet werden.]
Kap. 27. Diejenigen, welche getauft werden wollen, sollen des Sonntags vor Ostern [Anmerkung: Aus dem NT kann man nicht entnehmen, dass nur auf bestimmte Zeiten getauft werden sollte. Siehe Apg 9,18; 16,33; 18,8; 19,5 und andere Stellen. Die Taufe sollte erfolgen, wenn ein wahrhaft bußfertiger Mensch diese begehrt. Ein Auflegen von Fasten und anderen Werken kann aus der Schrift nicht abgeleitet werden.] nach der dritten Stunde mit ihren Führern zur Kirche oder in die Versammlung kommen.
Kap. 29 wird gelehrt, dass die Lehrer zu dem Taufwasser gehen und zuerst die Männer, dann aber erst die Frauenspersonen taufen sollten.
Nachdem D. Vicecomes diese Dinge angeführt hat, meldet er davon nachfolgendes in Kap. 6:
Es wurden Männer und Weiber auf diese Weise abgesondert zu dem Katechismus (das ist zu der Unterweisung des Glaubens) zugelassen. Zuerst wurden die Männer, dann aber erst die Frauenspersonen dessen gewürdigt. Daher in der Ordnung das folgende Gebet:
Allmächtiger, ewiger Gott und Vater unseres Herrn Jesus Christus, sieh mit gnädigen Augen diese deine Diener an, die Du gewürdigt hast, zum Anfang des Glaubens zu berufen. Ein gleiches Gebet geschah auch über die Frauenspersonen.
Kurz nach dem Gebet wandelte er, nämlich der Lehrer, mitten unter ihnen herum, legte die Hände auf ihre Häupter und sagte, singt mit lauter Stimme: Ich glaube an einen Gott, den Vater. Hierauf wandte er sich zu den Frauenspersonen und tat ein Gleiches.
Solches geschah, sagt der Schreiber, guter Zucht und Tugend wegen, um diese Dinge zugleich mit der Lehre des Glaubens den Lehrjüngern einzupflanzen; denn Christus hat zu seinen Aposteln gesagt: »Lehrt alle Völker und tauft sie im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes;« welcher noch beigefügt: »und lehrt sie halten alles, was ich euch befohlen habe.«
Da nun der Apostel Petrus die Lehre am besten verstanden hat, so hat er auch, Apg 2, das Volk zuerst mit der Predigt erleuchtet und dasselbe gelehrt, wie es seines früheren bösen Lebens wegen Buße tun müsse.
Darauf sind die, die mit gespannten Ohren das Wort Gottes gehört und daraus Nutzen geschöpft hatten, getauft worden.
Wollte Gott, sagt der Schreiber, der dieses angeführt hat, dass die Römische Kirche bei der Taufordnung Christi und seiner heiligen Apostel geblieben wäre, so wäre niemals eine Taufe an unwissenden Kindern und eine solche barbarische und unverständige Christenheit in Europa entstanden. Taufgeschichte, Pag. 528.
Die auf diese Weise (nämlich auf den Glauben) Getauften, wurden einige Male zum Gebet mit gebogenen Knien von dem Diakon ermahnt. Bapt. Hist., Pag. 532, aus dem röm. Ord. und Amal. Fortunatus.
Wer sollte nun glauben, dass solche Leute, die auf diese Weise von der Taufe geschrieben haben, Mitglieder der Römischen Kirche gewesen seien? Ich will jetzt nicht vieler anderer Stücke gedenken, die sie (wie man merken kann) gegen die allgemeinen Römischgesinnten ausgeführt haben; wer sollte nicht für gewiss halten, dass solche Leute von den päpstlich Gesinnten, welche den römischen Aberglauben unterhielten, ganz getrennt gewesen seien? Ja, dass sie zu unserer Zeit von dem Papst als Ketzer erklärt, auf Pfähle gesteckt und lebendig verbrannt werden sollten, wie vielen unserer Glaubensgenossen derselben Lehre vor kurzem geschehen ist, und wie im Verlauf der Geschichte ausführlicher angegeben werden soll?
Wir wollen diese Leute Gott befohlen sein lassen; ob sie übrigens mit den Taufgesinnten in allen anderen Punkten einig gewesen sind, können wir nicht beweisen, es genügt uns, dass sie, wiewohl sie Römische genannt wurden, dennoch gegen die Lehre der allgemeinen Römischgesinnten gestritten haben, und dass sie in wichtigen Artikeln, vorzüglich in dem Punkt der Taufe, der Wahrheit sehr nahe gekommen sind. Hiermit wollen wir von ihnen scheiden und zu andern Zeugnissen übergehen.
Im Jahre 772. Taufgesch. Pag. 515. Diejenigen, welche zu ihren Jahren gekommen waren, mussten zuvor in der christlichen Lehre unterwiesen werden und wurden dann auch vor der Taufe geprüft.
Witikindus wird ein Katechismusschüler und in dem Glauben unterrichtet, nachher aber mit Albion getauft. Sie mussten den Glauben und das Vaterunser beten. Syn. Aug., Kap. 2.
Die Lehrer mussten die Leute lehren, wie sie bei der Taufe dem Satan entsagen und was sie glauben sollten. Syn. Turon., Kap. 18.
Pag. 516. Sie mussten in der Lehre Christi ziemlich unterwiesen und der Gottseligkeit ergeben gewesen sein, denn in dem Konzil zu Arles wird den Vorstehern auferlegt, sie zu lehren.
Sie pflegten dem Teufel, seinen Werken und seiner Pracht zu entsagen; die Werke sind: Totschlag, Hurerei, Ehebruch, Völlerei und dergleichen. Unter der Pracht des Teufels wurden begriffen: Hoffart, Verwegenheit, hoher Sinn, eitle Ehre, Frechheit u. s. w.
Dieses sind heilsame und gute Regeln gewesen, welche den apostolischen Lehrern sehr nahe kommen, darum halten wir sie für einen guten Unterricht in diesen eisernen und verrotteten Zeiten. Es ist wahrlich keine leichte Aufgabe für jemand, der da steht, wo viele krumme Wege zusammenlaufen, den rechten Weg einzuschlagen.
Dass aber diese Leute, die jene Vorschriften beobachteten, in andern Dingen von Irrtümern ganz frei gewesen sein sollten, wollen wir nicht behaupten. Wer mitten in der Finsternis der Nacht wandelt, kann leicht fehlen und so konnten denn diejenigen, die unter der Finsternis des Papstes gelebt haben, den richtigen Weg nicht leicht behaupten.
Wir müssen Gott über sie urteilen lassen und uns damit begnügen, dass wir die Strahlen ihrer Erkenntnis und ihres guten Wandels durch die Finsternis der damaligen Zeit erblickt haben.
Im Jahre 781. Den Nachrichten mehrerer Schriftsteller zufolge hat in diesem Jahr der weitberühmte Carolus Magnus, welcher bereits früher den christlichen Glauben angenommen hatte, seinen Sohn, als er schon einige Tage alt war und der bis dahin die Taufe nicht empfangen hatte, zu Rom auf das Osterfest taufen lassen; [Anmerkung: Aus dem NT kann man nicht entnehmen, dass nur auf bestimmte Zeiten getauft werden sollte. Siehe Apg 9,18; 16,33; 18,8; 19,5 und andere Stellen. Die Taufe sollte erfolgen, wenn ein wahrhaft bußfertiger Mensch diese begehrt.] wie denn auch seine Tochter Gisla in demselben Jahr zu Mailand von dem Bischof oder Lehrer Thomas getauft worden ist.
Doch Carolus Magnus selbst und die übrigen Stücke seiner Religion stehen uns nicht an, wir sehen hier allein die Taufe an, wie sie in diesen Zeiten üblich gewesen ist. Siehe hiervon Bapt. Hist., Pag. 523; H. Montan., Nichtigkeit der Kindertaufe, 2. Aufl., Pag. 80–81, aus Cent. 9, Magdeb., Kap. 4; Annal. Francor. Reg., Lib. 2, Adon. Aetat. 6.
Aus dieser Handlungsweise geht hervor, dass man damals solche Vernunftschlüsse nicht gemacht habe, als wohl nachher und bisweilen auch vorher in Beziehung auf die Römische Kirche geschehen ist, welche den Eltern bei Verlust ihrer Seligkeit, ja, bei Bedrohung der Verdammnis Befehl gaben, ihre Kinder taufen zu lassen, wiewohl diejenigen, welche die Lehre wohl begriffen und das Gebot Christi in höherer Würde hielten als die Gebote und Satzungen der Menschen, sich durch solche Bedrohungen nicht einschüchtern ließen; deshalb haben sie denn die Taufe ihrer Kinder bis dahin aufgeschoben, bis sie erwachsen gewesen sind, den Glauben angenommen und darauf getauft zu werden selbst verlangt haben.
Wir wollen hier weder Carolus Magnus, noch auch denjenigen, der seinen Sohn getauft hat, ins Auge fassen, wollen auch über ihr Leben und ihren Glauben nichts Näheres anführen, sondern nur das Werk preisen, welches durch sie verrichtet worden ist, dass nämlich der Vater, obwohl er Christus bekannt und ein Mitglied der Kirche genannt wurde, dennoch seinen Sohn und seine Tochter, zum Beweis, dass er die Kindertaufe (als eine menschliche Erfindung) für unnütz gehalten, ungetauft gelassen habe und dass diejenigen, welche dieselben getauft haben, die Aufschiebung der Taufe nicht bestraft, sondern vollständig damit einverstanden gewesen sind, was daraus gesehen werden mag, dass sie die Taufe mit der größten Bereitwilligkeit, ja, mit Freuden vollzogen haben, wie die Chroniken nachweisen.
Im Jahre 792. Taufgeschichte, Pag. 505. Albinus lehrt, dass man die Taufe mit dem Glauben annehmen soll (über Joh 1 ). Es ist wohl gesprochen, dass unseres Herrn Vorläufer in Bethabara getauft habe, denn Bethabara zeigt ein Haus des Gehorsams an, damit sie alle durch den Gehorsam des Glaubens zu der Taufe Christi kommen möchten.
Dieser Albinus, mit dem Zunamen Flaccus, war zu dieser Zeit ein sehr gelehrter und geachteter Mann, wenngleich von seinen Widersachern verhasst und als ungelehrt verschrien. Er ist in seinem Bekenntnis von der allgemeinen Lehre der Römischen Kirche, insbesondere in dem Artikel der Taufe, ganz abgegangen. Er forderte zur Taufe den Glauben, die Wiedergeburt und die Erneuerung des Lebens und behauptete, dass solches die Mittel seien, die Taufe würdig zu empfangen, welche Dinge, obwohl sie mit dem Mund gerühmt werden, in der Tat aber in dem Punkt von der Kindertaufe übergangen werden.
Er hat seine Lehre freimütig verteidigt und, wie es scheint, weder den Hass noch die Gunst des Volkes ins Auge gefasst, und hat außer dem Obigen noch andere treffliche Stücke von der Taufe der Bejahrten hinterlassen, wovon wir einige Beweise anführen wollen.
Pag. 509. Albinus, über Joh 15: Warum sagt der Herr nicht: »Ihr seid rein um der Taufe willen, in welcher ihr gewaschen seid.«? sondern er sagt: »Um des Wortes willen, das ich zu euch gesprochen habe « Denn nehmt das Wort hinweg, was ist das Wasser anderes als Wasser? Wenn das Wort zum Element kommt, so wird es ein Sakrament. Woher kommt dem Wasser die Kraft, dass es den Leib nass macht und dass gleichwohl auch die Seele gereinigt wird? Nur durch das Wort.
Solches aber geschieht nicht, weil es ausgesprochen, sondern weil es geglaubt wird.
In der Taufe sind drei sichtbare Dinge: 1. der Leib dessen, der getauft wird, 2. das Wasser, 3. der Lehrer, und drei unsichtbare Dinge: 1. die Seele, 2. der Glaube, 3. der Geist Gottes.
Man kann fast mit Augen sehen und mit Händen greifen, dass dieser Mann die Absicht hatte, den Lehren der allgemeinen Römischgesinnten zu widersprechen; er wendet hier zwei spezielle Gründe an, wodurch er die Kindertaufe der Römischen leugnet, ja, widerlegt.
Sein erster Grund ist ein Widerspruch der Lehre derjenigen, welche die Seligkeit an das elementarische Taufwasser zu binden pflegten und auf diese Weise die Kinder unter dem Vorwand tauften, dieselben selig zu machen; wogegen er einwendet, dass das Element des Wassers ohne das Wort Gottes nichts vermöge, ja, dass das Wasser ohne das Wort Gottes nur ein bloßes Element und kein Sakrament sei, sondern dass das Wasser durch das Wort Gottes ein Sakrament werde, dass solches aber nicht geschehe, weil es ausgesprochen, sondern weil es geglaubt wird.
Mit diesem ersten Grund beseitigt er noch einen andern Irrtum der Römischgesinnten, die sich einbildeten, dass das Wasser in der Taufe durch das Sprechen einiger Worte geheiligt und zu einem Mittel der Seligkeit gemacht werde; dieses widerlegt er durch die Behauptung, dass die Heiligung nicht durch das Aussprechen des Wortes, sondern dadurch, dass es geglaubt wird, geschehe.
Wenn nun Albinus behauptet, dass Wasser ohne das Wort und das Wort, ohne dass man daran glaubt, in der Taufe nicht zu bestehen vermag, so widerspricht er dadurch der Kindertaufe hinlänglich, weil bei dieser nur das Wasser ohne das Wort gebraucht wird, welches unterweist, ja, ohne dass es von den Kindern geglaubt wird.
Sein zweiter Grund widerlegt diejenigen zur Genüge, welche die Taufe an den kleinen Kindern bedienten, ohne Rücksicht, ob dieselben eine Seele hätten, welche den Verstand, den wahrhaften Glauben und die Früchte des Geistes Gottes gebrauchen könne. Diese Widerlegung liegt in seinen Worten, wenn er sagt, dass in der Taufe nicht nur drei sichtbare Dinge sein müssten: 1. der Leib, 2. das Wasser, 3. der Lehrer; sondern auch drei unsichtbare Dinge: 1. die Seele, nämlich eine Seele, die ihres Verstandes mächtig ist, 2. der Glaube, der nämlich in einem gewissen Vertrauen besteht, denn dieses ist des wahren Glaubens Eigenschaft (Hebr 11,1), 3. der Geist Gottes, nämlich der fruchtbar ist in Tugenden; denn der Geist Gottes wird an seinen Früchten erkannt (Gal 5,22).
Wer hat aber wohl jemals an jungen Kindern solche Gaben der Seele und des Geistes wahrgenommen? Dass ohne diese die Taufe nicht bestehen kann, hat Albinus in seinen Schriften, die mit Gottes heiligem Wort übereinstimmen, klar bewiesen; wie demnach seine Lehre auf die Kindertaufe bezogen werden möge, darüber kann der unparteiische Leser urteilen.
Pag. 510. Von der Wiedergeburt spricht Albinus (über den 7. Bußpsalm): Du bist mein Gott, du hast mich erschaffen, ich kann durch keinen andern wieder erschaffen werden, als nur durch Dich, durch welchen ich geschaffen bin. Du hast mich geschaffen durch das Wort, welches, o Gott, bei Dir bleibt; Du schaffst mich wiederum durch das Wort, welches um unseretwillen Fleisch geworden ist.
Die Römischgesinnten bedienten die Taufe, worunter sie die Kindertaufe verstanden, ohne die Erneuerung des Lebens zu erwähnen, nur durch den Gebrauch des Wassers, welches unter wenigen Worten bei den Kindlein angewandt wird.
Hier aber drückt dieser Albinus aus, dass gleichwie er durch das Wort erschaffen sei, so sei er auch durch das Wort wieder erschaffen und wiedergeboren. Des Wassers gedenkt er gar nicht; nicht um damit die äußerliche Bedienung der Wassertaufe zu verkleinern, sondern nur um anzudeuten, dass darin die neue Schöpfung oder Wiedergeburt nicht zu finden sei, und dass die Taufe durch das Wort geschehen müsse, worauf auch dann die Bedienung der Wassertaufe, zu deren Bekräftigung, folgt.
Doch ist noch außerdem bemerkenswert, was er, in Ansehung der Menschwerdung Jesu Christi, in den angeführten Reden sagt.
Dass das Wort (nämlich wodurch alle Dinge geschaffen sind) zu unserem Besten Fleisch geworden sei, welches sowohl mit unserem Bekenntnis, als auch mit Joh 1,14 übereinkommt.
Pag. 512. Albinus spricht (Buch 3, Kap. 17) von der Dreieinigkeit: Es ist nicht zu glauben, dass er (nämlich Christus), der von seiner Geburt an stets voll des Heiligen Geistes gewesen ist, damals die Gaben des Heiligen Geistes empfangen habe; aber damit uns das Geheimnis der heiligen Dreifaltigkeit in der Taufe erklärt werde, wurde der Sohn Gottes, der ein Mensch ist, getauft; der Heilige Geist kam herab als eine Taube; Gott der Vater ließ sich hören in einer Stimme. Ohne Anrufung der heiligen Dreieinigkeit kann eine Taufe nicht von Nutzen sein.
Deswegen hat der Sohn Gottes zuerst bei seiner eigenen Taufe zeigen wollen, dass die ganze heilige Dreieinigkeit gegenwärtig sei, und hat seinen Aposteln, die seine Geheimnisse veröffentlichten, geboten: »Geht hin, lehrt alle Völker, und tauft sie im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes.«
Ferner sagt Albinus: Warum ließ sich der Herr taufen? Damit nicht jemand, wenn er große Gaben und Macht hätte, es verächtlich halten möchte, sich taufen zu lassen.
Albinus spricht sich hier über drei verschiedene Punkte aus, von denen keiner mit der Kindertaufe übereinstimmt. Erstens darüber, dass keine Taufe ohne Anrufung der heiligen Dreieinigkeit nützlich sein könne; wer weiß aber nicht, dass die jungen Kindlein die heilige Dreieinigkeit nicht anrufen können?
Zweitens, über das Gebot Christi als Grund der Taufe, indem der Herr sagt: »Lehrt alle Völker und tauft sie;« hier wird aber das Lehren und Taufen als ein unzertrennliches Ganzes betrachtet, welches, wie selbst einige Kindertäufer erklären, auf die jungen Kindlein nicht bezogen werden kann.
Drittens darüber, warum sich der Herr selbst habe taufen lassen. Damit nämlich niemand, wenn er große Gaben und Macht habe, es für verächtlich halten solle, sich taufen zu lassen. Dass dieses aber gleichfalls von den Kindlein nicht zu verstehen sei, lehrt die gesunde Vernunft, indem dieselben keine großen Gaben oder Macht haben, und daher auch sich auf dieselben nicht verlassen oder die Taufe verachten können.
Pag. 535 aus Albinus Flaccus führt D. Vicecomes, Buch 1, Kap. 32 diese Bemerkung an: Bei der Taufe auf den heiligen Ostertag [Anmerkung: Aus dem NT kann man nicht entnehmen, dass nur auf bestimmte Zeiten getauft werden sollte. Siehe Apg 9,18; 16,33; 18,8; 19,5 und andere Stellen. Die Taufe sollte erfolgen, wenn ein wahrhaft bußfertiger Mensch diese begehrt.] sagen die Katechumenen (das heißt die Ankömmlinge, die im Glauben unterrichtet wurden) das Vaterunser und den Glauben, wenn sie die Taufe begehren, auswendig her.
Das sind aber klare Zeugnisse von der Gewohnheit der Gläubigen aus der Zeit, aus denen hervorgeht, dass ihre Kinder und Ankömmlinge zuerst in dem Vaterunser, das ist in dem Gebet unseres Herrn, und in dem Glauben geübt werden, ja, dass sie dasselbe erst auswendig hersagen und selbst die Taufe begehren mussten, ehe sie getauft wurden. Wer kann aber behaupten, dass dieses neugeborene Kindlein tun können?
Außerdem wird nicht nur erfordert das Vaterunser und den Glauben auswendig herzusagen, sondern auch Erläuterungen darüber zu geben, und zwar nicht einmal, sondern mehrere Male an verschiedenen Tagen, welche, wie oben angeführt worden ist, in den Wochen vor Ostern und Pfingsten dazu bestimmt waren, und worauf wir den Leser verweisen wollen.
Siehe auch G. Durand, Lib. 6, Ration. Div. Offic. de 4 Feria Hebd. 4, Quadrag.
Pag. 536, Vicecom., Buch 3, Kap. 21: Er (nämlich Albinus) redet auch von den Untersuchungen (des Glaubens) bei den Auserwählten (das heißt, die zur Taufe erwählt waren) und beweist dieses von der Apostel Zeit her.
Kap. 22. Alsdann geschahen die (Glaubens-) Untersuchungen, damit man desto sicherer und gewisser ausfinden möchte, ob auch, nach der Entsagung des Satans, das Wort Gottes und der Glaube, dem sie beigestimmt hatten, in ihrem Herzen eingewurzelt sein mochte.
Kap. 26. Albinus Placcus (in dem Kapitel von der Taufe) schreibt: Es sind zwei Zeiten, Ostern und Pfingsten, festgesetzt und angenommen, [Anmerkung: Aus dem NT kann man nicht entnehmen, dass nur auf bestimmte Zeiten getauft werden sollte. Siehe Apg 9,18; 16,33; 18,8; 19,5 und andere Stellen. Die Taufe sollte erfolgen, wenn ein wahrhaft bußfertiger Mensch diese begehrt.] zu welchen man die Taufe der Auserwählten, die nach der Regel der Apostel im Glauben untersucht, mit Fasten geheiligt [Anmerkung: Gemäß Apg 2,38 ist als Voraussetzung für die Taufe ein bußfertiges Herz vonnöten. Ein Auflegen von Fasten und anderen Werken kann aus der Schrift nicht abgeleitet werden.] und durch fleißiges Predigen unterwiesen werden, prüft.
D. Vicecomes fügt hinzu: Geschahen nun, schreibt er, die Untersuchungen (des Glaubens) nach den Regeln der Apostel, so folgt daraus, dass es für jeden nötig war, sie beizubehalten; nichtsdestoweniger ist dieser Gebrauch nachher, als die Kindertaufe aufgekommen ist, im Jahre 860 nach der Geburt Christi, als Ludwig der Fromme und Lotharius Kaiser waren, von der Kirche abgeschafft oder aufgehoben worden, wovon man viele Beweise hat.
Was dünkt dich, Leser, von diesem letzten Zeugnis? Des Flaccus Zeugnis jetzt nicht zu gedenken. Dieser D. Vicecomes hielt es mit der Kindertaufe und war ein eifriger Verfechter derselben; gleichwohl bezeugt er hier, dass der notwendige, ja, apostolische Gebrauch der Glaubensuntersuchungen, die bei der Taufe üblich waren, als die Kindertaufe aufgekommen ist, abgeschafft worden sei; auch führt er die Zeit an, wann solches geschehen ist, nämlich im Jahre 860. Wie er aber dazu kommt, lassen wir ihn selbst verantworten.
Übrigens werden dadurch diejenigen, welche den Ursprung der Kindertaufe in den ersten, ja, wie einige sagen, gar in den apostolischen Zeiten suchen, trefflich widerlegt.
Wenngleich nun jene zu beweisen im Stande sind, dass die Kindertaufe kurz nach den apostolischen Zeiten ihren Anfang genommen hat, so erhellt doch aus alten Büchern, aus welchen wir solches geschöpft haben, dass dieselbe viele hundert Jahre lang, ja, bis in das Jahr 900, oder gar bis in das tausendste Jahr, in der Römischen Kirche gewankt hat, sodass dieselbe bald befestigt, bald wieder abgeschafft wurde; an dem einen Ort angenommen, an dem andern aber verworfen worden ist.
Wir halten uns an die Zeit des Albinus Flaccus, welcher ungefähr im Jahre 792 gelebt hat, denn damals sind dergleichen Dinge sehr eingerissen. Dieses hat D. Vicecomes auch eingesehen, denn nachdem er von der Ölung bei der Taufe und einigen andern erdichteten Gebräuchen der Papisten redet, so fügt er kurz darauf hinzu, wie er dafür halte, dass alles dieses erst nach der Zeit des Albinus Flaccus angefangen habe, nachdem man die Erwachsenen zu taufen aufgehört hatte (Buch 5, Kap. 5 und 19).
Ich kann nicht unterlassen, hier das Urteil von Jac. Mehrning hinzuzufügen. Nachdem derselbe die zuvor aus D. Vicec. angezogenen Worte angeführt, schreibt er:
Man sieht aus den Geschichten dieser Zeit, dass damals die Kindertaufe auf sehr schwankenden Füßen gestanden hat, indem dieselbe von einigen angenommen, von andern aber verworfen worden ist, welches ein großer Beweis ist, dass dieselbe nicht apostolisch, viel weniger von Christus selbst gestiftet sei.
Was aber die Einführung der unverständigen Kindertaufe für einen unersetzlichen Schaden der Seele zugefügt und welche grobe Unwissenheit sie unter der Christenheit erregt habe, konnten selbst viele redliche Leute aus der Zeit bemerken. Bapt. Hist., Pag. 537.
Im Jahre 800. Verschiedene Schriftsteller bemerken, dass zu dieser Zeit, nämlich im letzten Jahr dieses achten Jahrhunderts, die Kindertaufe (wiewohl die von der Römischen Kirche im allgemeinen derselben trefflich anhingen), von vielen nicht aufgenommen, sondern vollständig verworfen worden sei, und dass dieselben die sehr alte Gewohnheit, deren wir in einigen vorhergehenden Jahrhunderten erwähnt haben, nämlich alle Erwachsenen auf Ostern und Pfingsten zu taufen, beibehalten haben. [Anmerkung: Aus dem NT kann man nicht entnehmen, dass nur auf bestimmte Zeiten getauft werden sollte. Siehe Apg 9,18; 16,33; 18,8; 19,5 und andere Stellen. Die Taufe sollte erfolgen, wenn ein wahrhaft bußfertiger Mensch diese begehrt. Es erübrigt sich dann auch das Taufen in Todesgefahren.]
Seb. Franck, worin er von dieser Zeit und der damaligen Gewohnheit schreibt und dabei aus Tertullian das Buch von der Krone der Kriegsleute in Bezug nimmt, sagt: Über diesen Punkt führt Beatus Rhenanus an, dass es bei den Alten gebräuchlich gewesen sei, dass die Erwachsenen mit dem Bad der Wiedergeburt getauft und gewaschen worden seien, welcher Gebrauch bis in die Zeiten von Carolus Magnus und Ludovicus des Kaisers (im Jahre 800) beobachtet worden ist. Sebastian Franck, Chronik der römischen Ketzer von Petrus bis auf Clemens, gedruckt im Jahre 1563, Pag. 123, Lit. T., Col. 2.
Auf das Jahr 800 gibt P. J. Twisck nachstehende Beschreibung: Es ist der alte Gebrauch gewesen, die Erwachsenen mit dem Bad der Wiedergeburt zu taufen, was bis auf die Zeit von Kaiser Carolus Magnus und Ludovicus beobachtet wurde. Solches weisen die Verordnungen, die sie gemacht haben, nach, in welchen geboten wurde, dass die Priester (das heißt die Lehrer), nur auf Ostern und Pfingsten taufen sollten, es sei denn in Todesgefahren. [Anmerkung: Aus dem NT kann man nicht entnehmen, dass nur auf bestimmte Zeiten getauft werden sollte. Siehe Apg 9,18; 16,33; 18,8; 19,5 und andere Stellen. Die Taufe sollte erfolgen, wenn ein wahrhaft bußfertiger Mensch diese begehrt. Es erübrigt sich dann auch das Taufen in Todesgefahren.]
Ferner: Polydorus sagt, bei den Alten ist der Gebrauch gewesen, dass man größtenteils die Erwachsenen getauft und ihnen nach der Taufe ein weißes Kleid angezogen habe; dieses ist auf Ostern und Pfingsten geschehen, [Anmerkung: Aus dem NT kann man nicht entnehmen, dass nur auf bestimmte Zeiten getauft werden sollte. Siehe Apg 9,18; 16,33; 18,8; 19,5 und andere Stellen. Die Taufe sollte erfolgen, wenn ein wahrhaft bußfertiger Mensch diese begehrt.] es wurden jedoch die Täuflinge vor diesen Festen in dem Geheimnis des Glaubens unterrichtet und Katechumenen, das bedeutet Unterrichtete, genannt; wenn sie aber das Geheimnis begriffen hatten, taufte man sie.
P. J. Twisck, Chronik, das 8. Buch, auf das Jahr 800, Pag. 271. Col. 2, aus Polyd. de Inventoribus Rerum, Lib. 4; Beatus Rhenanus in Annot. super Tertull.; Grundbew. Lit. B; Chron. Seb. Franck; Thom. Imbr., Fol. 26.
Obschon dieses Jahrhundert im Anfang in Betreff der rechten Lehre und ganz besonders in dem Artikel von der Taufe auf den Glauben ohne einiges Licht zu bleiben schien, so ist doch die Sonne der Wahrheit ziemlich hoch gestiegen, wie denn ihre Strahlen überall geleuchtet haben, sodass der Erdboden, nämlich das irdische Volk, dadurch erleuchtet worden ist.
Denn nicht allein die abgesonderten christlichen Versammlungen, sondern auch selbst viele, die mit der Römischen Kirche noch verbunden waren, hielten damals die Taufe noch nach der ersten christlichen und apostolischen Weise, verschiedener anderer Artikel hier nicht zu gedenken.
P. J. Twisck, in dem Schluss dieses 8. Jahrhunderts, obwohl er die mannigfachen menschlichen Erfindungen, welche damals durch die Gewalt des Papstes und der Konzile in der Römischen Kirche gemacht sind, sehr beklagt, belichtet gleichwohl, dass die Taufe der Bejahrten in einem gewissen Grad bei ihnen noch stattgefunden hat. Er spricht sich darüber in folgenden Worten aus:
Der alte Gebrauch, die bejahrten Gläubigen und Bußfertigen zu taufen, scheint noch teilweise in der Kirche gebräuchlich gewesen zu sein. Pag. 274, auf das Jahr 800.
Dieses erhellt nicht undeutlich aus dem Exempel des Carolus Magnus, welcher um das Jahr 781 seinen Sohn Carolomanus, der schon einige Jahre alt war, von dem Papst Adrianus I., auf das Osterfest zu Rom taufen ließ; ferner auch seine Tochter Gisla, welche in demselben Jahr zu Mailand von dem Bischof Thomas getauft worden ist. Vergleiche Annales Francorum Reg., Lib. 2, Adon. Aetate 6, mit H. Montanus, Nichtigkeit der Kindertaufe, die 2. Auflage, 1618, Pag. 81.
Dieses setzt H. Montanus auf das Jahre 781, andere aber auf das Jahr 800. Dieses dient zur Nachricht.
Hieraus kann gefolgert werden, in welchem Grad jener Gebrauch bei denen, die sich von
dem römischen Aberglauben ganz zu reinigen suchten und die gleich jenen aus Babel
geflohen waren, in Ansehen gestanden und zur Anwendung gebracht worden
sei; ich meine Mitglieder der wahren christlichen Gemeinde, die als Täublein
sich vor dem Adler verbergen mussten, wie wir später zeigen werden. Hiermit
wollen wir die Beschreibung der Taufe über dieses 8. Jahrhundert beschlossen
haben.