Der Eingang dieser Beschreibung ist eine betrübte Klage, weil alle gelehrten und berühmten Männer durch den römischen Aberglauben sehr verdorben waren.
Doch folgt bald darauf ein Trost, dass nämlich in diesen verdorbenen Zeiten noch Menschen gewesen seien, welche dem römischen Aberglauben nicht anhingen.
Von Haimo wird nach der Hand angeführt, dass die Lehre der Taufe vorhergehen müsse; ferner, dass der Täufling zuvor unterrichtet werden müsse, und endlich, dass er zuvor erleuchtet sein müsse. Hierauf wird in dem Zusatz im Jahr 821 über Christo Taurinense (so genannt) eine Anmerkung gegeben, dass er gegen die Anrufung der Bilder des Kreuzes, der Gebeine der Heiligen und gegen die Macht des Papstes und die Wallfahrten geschrieben habe. Ferner in dem Zusatz über das Jahr 825 wird ein gewisses Konzilium von Paris gegen den Bilderdienst angeführt. An demselben Ort sagt Gratianus, dass die Christen nicht Waffen mit Waffen vertreiben, sondern der Verfolgung die Flucht entgegen halten sollten.
Rabanus Maurus offenbart sich im Jahr 830 und lehrt, auf welche Weise man zu seiner Zeit die Katechismus-Jünger zur Taufe vorbereitet habe; ferner von denjenigen, welche um die Taufe anhielten und dazu eilten; ferner seine Erklärung über Hl 3,6: Wer ist die, welche heraufsteigt als eine Schneeweiße; ferner, dass der Täufling zuvor in dem Glauben der Menschwerdung Jesu Christi unterwiesen werden müsse, und endlich, dass in dem Sakrament des Abendmahls eine uneigentliche Art zu reden sei.
Auf Rabanus folgt Angelomus, welcher gelehrt hat, dass die Sünden, die durch die Sinne begangen werden, in oder durch die Taufe abgewaschen, das ist vergeben werden, welches näher ausgeführt wird.
Hernach, im Jahr 840, offenbaren sich Bertramus, Haimo und Walafridus, welche in verschiedenen Stücken sich der Römischen Kirche widersetzt haben; besonders in dem Artikel der Taufe, Verwandlung des Brotes und Weines, Rechtfertigung, guter Werke, nach der Weise der Papisten.
Die Versammlung der Christen zu Paris, zur Zeit des Ludovicus und Lotharius, wird hier angeführt, wobei eine Klage vorkommt, weil der Unterricht, welcher bei der Taufe zu geschehen pflegte, außer Acht gelassen war, weil die Kindertaufe eingerissen war.
Die Bekehrung der Slaven aus Slavonien wird angeführt; ferner, dass sie getauft wurden, jedoch nicht nach römischer Weise oder in römischer Sprache. Hierbei wird in dem Zusatz auf das Jahr 843 angemerkt, dass Christus Lupim (ein Mann, so genannt) zu Ferrara die neu eingeführten Lehren der Römischen über das Fegefeuer widerlegt habe.
Einige gute Sprüche von der Taufe der Bejahrten werden auf das Jahr 848 angeführt und einfach erklärt. In dem Zusatz auf das Jahr 858 wird von Güntherus, Bischof zu Köln, gesprochen, dass er den Papst einen Tyrannen, ja, einen Wolf genannt habe.
Idiota führt an, dass wir in der Taufe Christus als unsern Bräutigam annehmen. Hierauf wird in dem Zusatz von Huldericus, Bischof zu Augsburg, geredet, dass er den Papst des Irrtums beschuldigt habe.
Hincmarus, Bischof zu Laudun, widersetzt sich der Kindertaufe, und verbot, die Kinder zu taufen, worüber er hart angeklagt wird.
Paschasius führt drei Gründe an, welche mit der Kindertaufe nicht übereinstimmen.
Regimius lehrt gegen den Papst; desgleichen auch Tergandus, Bischof zu Trier; dieser nennt ihn den Antichristen und Rom Babylon.
Der Schluss ist aus P. J. Twisck und Johannes Patrike.
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Jesus Christus, unser Seligmacher, spricht von den zukünftigen betrübten Zeiten, die nach seinem Tod kommen sollten und sagt: »Wenn die Ungerechtigkeit überhand nehmen wird, soll die Liebe in vielen erkalten.« (Mt 24,12)
Dieses hat man zu der Zeit erfahren; denn mit dem Zunehmen und Heranwachsen der Ungerechtigkeit des römischen Papstes und der ganzen Römischen Kirche in vielfältigem ungöttlichen und ungerechten Aberglauben hat die wahre Liebe zu Gottes Geboten abgenommen, sodass wenige gefunden wurden, welche als helle Feuerflammen durch den Rauch, der aus der römischen Pfütze hervorkam, durchbrachen; ja, es waren fast alle gelehrten und berühmten Männer verdorben. O eine klägliche und betrübte Sache!
Im Jahr 812 fing man in der Römischen Kirche an zu Disputieren von der Transsubstantiation oder Verwandlung des Brotes und Weines in dem Sakrament, sodass der Gebrauch des Heiligen Abendmahls in Abgötterei verwandelt wurde. P. J. Twisck, Chronik das 9. Buch auf das Jahr 812, Pag. 279, Col. 1 aus Chronik Mich., 2. Teil, Fol. 175; Zeg., Fol. 245.
Aber ebenso wie Noah mit seiner Familie Gott in der ersten Welt diente, Lot in Sodom, Daniel mit den drei Jünglingen Sadrach, Mesach und Abednego in Babylon, Elia mit 7000, die verborgen waren und ihre Knie in dem Land Israel vor Baal nicht gebeugt hatten, als die Propheten des Herrn getötet und seine Altäre umgeworfen wurden, so waren auch noch zu der Zeit einige, jedoch wenige, übriggeblieben, welche mitten im Papsttum dem römischen Aberglauben nicht anhingen, sondern einen Ekel davor hatten.
Um aber in dieser Beschreibung nicht zu weitläufig zu sein, wollen wir andere Stücke übergehen und nach der vorhergehenden Schreibweise nur den Artikel der Taufe vornehmen; es müsste denn sein, dass wir etwas Besonderes hinzuzufügen für nötig hielten. Wir wollen jetzt zeigen, wann und durch welche Leute dieser Artikel (mit Verwerfung der Kindertaufe) heilsam und gottesfürchtig nach dem Wort Gottes behauptet worden sei und wollen dergestalt anfangen:
Im Jahre 814. Zur Zeit Ludovicus des Frommen, des Ersten dieses Namens, der mit dem Jahr 814 zu regieren angefangen hat, hat der berühmte Mann Haimo, von welchem verschiedene treffliche Stücke in Ansehung der Taufe auf den Glauben übriggeblieben sind, gelebt und geschrieben. Bapt. Hist., Pag. 561, Haimo (in Postilla in Mt 28 ), Euntes Docete.
An diesem Ort, schreibt er, wird uns die Ordnung, recht zu taufen, angewiesen; daselbst wird verordnet, dass die Lehre der Taufe vorangehen müsse, wenn er sagt: Lehrt alle Völker, und nachher sagt er: Alsdann tauft sie.
Wer nun getauft werden soll, muss zuerst unterwiesen werden, damit er zuerst den Glauben lerne, was er nachher in der Taufe empfangen müsse.
Wie sollte jemand ein klareres Zeugnis von der wahren Taufe Jesu Christi geben? wie jemand die Kindertaufe deutlicher verwerfen können, als mit solcher Erklärung? Ein jedes Wort ist hier von besonderem Gewicht.
Er fängt an mit Mt 28,19: Euntes ergo docete alias: profecti ergo Discipulos facite , wo der Herr sagt: »Darum geht hin und lehrt,« oder anders: »Macht zu Jüngern «
Hierauf gibt er diese Erklärung: Dass die Lehre der Taufe vorangehen müsse, denn der Herr sagt zuerst: Lehrt und hernach tauft.
Weshalb auch diejenigen, die getauft werden sollen, zuerst Unterricht empfangen und den Glauben lernen müssen.
Gewiss, das sind Dinge, die nur den Verständigen und Erwachsenen zukommen; deshalb würde man gegen die Wahrheit sündigen, wenn man solches auf die unmündigen und unverständigen Kindlein beziehen wollte.
Pag. 564. Haimo, in der Rede über Dom. 12, Trin. Da, sagt er, diejenigen, die getauft werden, zuerst mit der Gnade des Heiligen Geistes erleuchtet, nachher von den Lehrern unterwiesen und endlich zur Bekenntnis des Glaubens berufen werden müssen, so hat sich die Gewohnheit gebildet, dass
Dieses passt ganz zu dem Vorhergehenden, denn er erklärt dasselbe noch deutlicher, indem hier nicht nur das Unterweisen zu dem Taufen gefügt wird, sondern es wird auch die Erleuchtung des Heiligen Geistes, die Unterweisung der Lehrer und das Bekenntnis des Glaubens damit verknüpft, ja, vor der Taufe erfordert. Alles dieses ist der ersten Meinung zufolge so klar, dass es nicht nötig ist, ein Wort mehr darüber zu sagen. Der unparteiische Leser kann hiervon urteilen.
Was er nun weiter an demselben Ort von dem Anrühren der Zunge und von dem Sprechen des Wortes Hephata sagt, lassen wir auf sich beruhen und wollen dasselbe weder rühmen noch ihm hierin widersprechen, da daran wenig gelegen ist, wenn nur die Wahrheit und die Sache selbst recht beobachtet wird.
Pag. 442. Haimo, über Röm 1. Zur Zeit der Taufe, schreibt er, bekennen wir, dass wir an Gott den Vater, an den Herrn Jesus Christus und an den Heiligen Geist glauben, dass wir ferner dem Teufel mit aller seiner Pracht und seinen Werken entsagen; wenn wir dieses alles beobachten, so gehören wir Gott zu im Glauben, wenn dieses aber nicht geschieht, so werden wir mit vollem Recht des Unglaubens beschuldigt.
Im Jahre 821, schreibt P. J. Twisck, hat Christus Taurinensis gelebt, als in der Zeit des römischen Kaisers Ludovicus. Dieser hat gelehrt und geschrieben gegen die Anbetung der Bilder, des Kreuzes, der Reliquien der Heiligen und gegen die Gewalt des Papstes und Wallfahrten. P. J. Twisck, Chronik, 9. Buch, Pag. 280, Col. 2, aus Joh. Münst., Col. 132.
Pag. 540. Kurz zuvor redet er (in seiner Erklärung über Röm 6 ) von vier Arten der Taufe: 1. mit Wasser allein, wohin die Taufe von Johannes gehört; 2. mit Feuer und Geist, womit die Apostel auf das Pfingstfest getauft wurden; 3. mit Wasser und Geist, welche Taufe damals in der Gemeinde angewandt wurde; in dem Blutvergießen, mit welchem der Herr Christus selbst und alle heiligen Märtyrer getauft worden sind.
Diese vierfache Taufe kann nur auf Verständige und Gläubige bezogen werden; denn was die erste, nämlich des Johannes Taufe betrifft, so wird klar bewiesen, dass diejenigen, welche dieselbe empfingen, ihre Sünden bekannten und Buße taten (Mt 3,6,8,11). Was die zweite betrifft, nämlich die Taufe des Feuers und des Heiligen Geistes, welche die Apostel selbst von Gott aus dem Himmel empfingen, so hatten die jungen Kindlein nichts damit zu schaffen, denn alle, welche auf solche Weise getauft wurden, redeten mit Zungen und verherrlichten Gott (Apg 2,3–4). Was die dritte betrifft, nämlich die Taufe mit Wasser und Geist, welche damals in der Gemeinde gebräuchlich gewesen ist, so bezog sich solche gleichfalls nicht auf die unmündigen Kindlein, weil an solchen die Früchte des Heiligen Geistes, ohne welche der Heilige Geist nicht sein kann, keineswegs hervorleuchten, siehe Gal 5,22. Was die vierte, nämlich die Taufe durch Blutvergießen, betrifft, so ist solche nach seiner Erklärung nur auf Christus und die Märtyrer zu beziehen gewesen; außerdem kann solches den Kindlein nicht zugeschrieben werden, denn die wissen nichts von Christus zu bekennen, viel weniger, dass sie ihr Blut um seines Namens willen vergießen lassen und in Standhaftigkeit sterben sollten.
In dem Nachfolgenden erzählt er dann an demselben Ort, dass bei demjenigen, der getauft werden soll, drei unsichtbare Dinge vorhanden sein müssen: 1. der Glaube, 2. die Seele, die von Sünden gewaschen wird, 3. der Heilige Geist, durch dessen Mitwirkung die Vergebung der Sünden gegeben wird.
Wir würden hierüber etwas Näheres angeben, wenn wir die Sache nicht zuvor bei Albinus in dem vorhergehenden Jahrhundert auf das Jahr 792 (über Johannes 15 ) beleuchtet hätten; so aber wollen wir, um eine Sache nicht öfters zu wiederholen, davon abgehen und den Leser darauf hinweisen.
Pag. 544. Dass alle, die Brüder werden wollen, getauft werden müssen, lehrt Haimo (über das Hohelied 4 ): Niemand kann ohne das Wasserbad der Taufe ein Rechtgläubiger sein.
Das ist ja eben dasjenige, was die Heilige Schrift sagt, nämlich, dass man Christus anziehe, wenn man getauft wird, und dass man durch den Glauben, welchen man in der Taufe bekennt, ein Kind Gottes wird. Paulus sagt: »Ihr seid alle Gottes Kinder durch den Glauben an Jesus Christus; denn so viel euer getauft sind, die haben Christus angezogen.« (Gal 3,26–27)
Es möchte jemand einwenden, Haimo rede davon, dass wir durch die Taufe das Bruderrecht erlangen; Paulus aber davon, dass wir Gottes Kinder werden und Christus anziehen sollen. Dies ist freilich wahr, geliebter Leser; aber wer nur ein wenig Erfahrung in der Heiligen Schrift hat, der weiß, dass ein Kind Gottes zu sein, oder ein Bruder der Gemeinde Christi zu werden, ganz dasselbe sei, ja, ganz dasselbe; denn derselbe Geist, der uns zu Kindern Gottes macht, der macht uns auch zu Brüdern Christi, ja, zu seinen Miterben (Röm 8,15–17).
Um dieser Ursache willen nannte Christus solche seine Brüder und Kinder, indem er sagt: »Ich will deinen Namen meinen Brüdern verkündigen, und in der Mitte der Gemeinde will ich dich rühmen.« (Hebr 2,12) Ferner: »Siehe, hier bin ich und meine Kinder, die mir Gott gegeben hat.« (Hebr 2,13)
Wer kann behaupten, dass solches miteinander streite, wenn Haimo die Getauften Brüder, Paulus aber dieselben Kinder Gottes nennt? Es ist hinlänglich bewiesen, dass sie übereinstimmen, weshalb wir es auch dabei bewenden lassen.
Pag. 547. Von der Würde der Taufe sagt Haimo (über das 2. Kapitel Hosea ): Die Taufe wird durch den Glauben an das Leiden unseres Herrn geheiligt.
Der Mohr sagt zu Philippus: »Was hindert mich, dass ich mich nicht taufen lassen sollte? Philippus antwortete: Wenn du von ganzem Herzen glaubst, so mag es wohl geschehen.« (Apg 8,36–37) Hiermit gibt er zu erkennen, dass, um die Taufe würdig zu empfangen, ein herzlicher Glaube erfordert werde, wodurch alsdann die Taufe geheiligt wird, was ganz dasselbe ist, als was Haimo in den oben angeführten Worten ausgedrückt hat, und so kommen seine Worte mit dem Ausdruck der Heiligen Schrift, welchen wir hier angeführt haben, überein.
Pag. 548. Die Gerechten (sagt Haimo über Ps 38 ) leben in der Taufe, worin sie den Sünden und der Welt absterben.
Ferner über Ps 136: Unter dem roten Meer verstehen wir die heilige Taufe, welche sozusagen rot (durch das Blut Christi geheiligt) ist; und kurz darauf: Wenn sie dieselbe empfangen, so fangen die Gläubigen an, den begonnenen Weg zu verfolgen, durch welchen sie zu Gott kommen.
Und über Sach 13: Wenn wir den Glauben bekennen, so werden wir wiedergeboren in Christus und in der Taufe werden wir von allen unsern Sünden abgewaschen; und die durch den Glauben in der Taufe wiedergeboren sind, werden zu Gottes Kindern gemacht.
Und über Hohel 1: Gleichwie Israel im Roten Meer erhalten wurde, Pharao aber ertrank, so ist die Kirche der Heiden durch die Taufe von der Dienstbarkeit des Teufels erlöst und in das wahrhaftige Land der Verheißung zur evangelischen Freiheit eingeführt worden; und so ist diejenige, die zuvor eine Dienstmagd der Lästerung gewesen ist, eine Freundin Christi geworden, gereinigt und abgewaschen durch die Taufe von der Unreinigkeit der Sünden.
Diese Reden sind wie die Röhren eines Springbrunnens, die zwar das Wasser an verschiedenen Orten hervor sprudeln lassen, die aber alle denselben Ursprung haben.
In der ersten Rede wird von den Gerechten gehandelt, von welchen es heißt, dass sie in der Taufe leben, ja, der Sünde und der Welt absterben.
Dieses Leben bezeichnet ein geistiges Leben und wird dem Tod, der durch die Sünde kommt, entgegengesetzt; das Absterben der Welt und der Sünde zeigt das Verlassen und die Entsagung derselben an, welches nur von denjenigen geschehen kann, die zuvor der Sünde und der Welt angehangen und dieselbe geliebt haben.
In der zweiten Rede wird die Taufe mit dem Roten Meer verglichen und gesagt, dass durch die Mitteilung derselben die Gläubigen fortschreiten.
Doch was ist dieses anderes, als was Paulus auf die uneigentliche Taufe der gläubigen Altväter bezogen hat, wenn er sagt: »Ich will, liebe Brüder, dass ihr wisst, dass unsere Väter alle unter der Wolke gewesen sind, und alle durch das (Rote) Meer gegangen sind, und alle unter Mose in der Wolke und im Meer getauft worden sind,« (1Kor 10,1–2) welches nicht von säugenden Kindlein, die man zu tragen pflegt, sondern von aufgewachsenen Personen, welche gehen und wandern können, verstanden werden muss.
In der dritten Rede wird Glaube, Wiedergeburt, Taufe und zu Gottes Kindern gemacht zu werden, zusammen gesetzt: Die durch den Glauben (schreibt er) in der Taufe wiedergeboren sind, werden zu Gottes Kindern gemacht.
Aber wie kann solches anders als auf verständige Leute bezogen werden, die durch das Anhören des Wortes Gottes zu dem Glauben gekommen, wiedergeboren und als Beweis dafür getauft und zu Kindern Gottes in seiner Gemeinde angenommen worden sind?
Der Glaube kommt ja aus dem Gehörten und das Gehörte aus dem Wort Gottes (Röm 10,17). Die Wiedergeburt geschieht nach Absterben der ersten Geburt oder nach Abtötung des alten Menschen (Joh 3,4–5; Röm 6,4).
Die Taufe wird den Gläubigen und Wiedergeborenen als ein Zeichen des Glaubens und der Wiedergeburt mitgeteilt (Apg 8,37; Tit 3,5). Diejenigen nun, die durch den Glauben Christus angenommen hatten, und dessen zum Beweis sich taufen ließen, wurden zu Gottes Kindern gemacht (Joh 1,12; Gal 3,26–27).
Urteilt nun, ob dies Dinge seien, die von neugeborenen Kindlein getan werden können. Ich habe das Vertrauen, dass ihr nein sagen werdet.
Gleichwohl fordert nicht nur Haimo, sondern hauptsächlich Gott selbst in der Heiligen Schrift diese Dinge zur Taufe, ja, ohne dergleichen Stücke ist die Taufe von keiner Würde; deshalb (sagen wir), was Gott zusammengefügt hat, das soll der Mensch nicht scheiden. Vergleiche dieses mit Mt 19,6.
In der vierten Rede wird gesagt, dass die Kirche der Heiden durch die Taufe von der Dienstbarkeit des Teufels erlöst sei, und dass diejenige, welche eine Dienstmagd der Lästerung gewesen ist (auf solche Weise), eine Freundin Christi geworden ist.
Dieses passt ebenso wenig zu der Kindertaufe; denn von jungen Kindern kann nicht gesagt werden, dass sie die Kirche der Heiden, unter der Dienstbarkeit des Teufels, und eine Dienstmagd der Lästerung seien; ferner, dass sie durch die Taufe von des Teufels Dienst erlöst und eine Freundin Christi werden sollten.
In Wahrheit kann nur derjenige von des Teufels Dienst erlöst werden, welcher dem Teufel gedient hat, und nur derjenige kann von der Dienstbarkeit der Lästerung befreit werden, der zuvor gelästert hat; nur derjenige kann als ein Freund Christi angenommen werden, welcher zuvor (durch böse Werke) in der Feindschaft gegen Christus gelebt hat; es ist aber nicht zu bestreiten, dass dies auf junge Kinder keine Anwendung findet. Dies werden uns selbst diejenigen zugestehen müssen, die die Kindertaufe verteidigen; darüber wollen wir hierüber weiter keine Worte verlieren.
Pag. 552. Die bejahrten (Täuflinge) legten auch ein Bekenntnis ihrer Sünden ab und wurde ihnen eine Buße von vierzig, oder zwanzig, oder sieben Tagen auferlegt. [Anmerkung: Von einer solchen Buße ist im NT keine Rede.] Haimo über Hebr 6.
Hier wird von Bejahrten geredet und nicht von unmündigen Täuflingen; ja, sogar nur von solchen, die ihre Sünden bekannt haben und welchen Buße (oder Besserung des Lebens) auferlegt wurde. Vieles sind Dinge, die den Erwachsenen und nicht den kleinen Kindern zugehören, was so deutlich ist, dass es niemand widerlegen kann.
Dieser Haimo hat vorgenannte Taufe so fest und so noch gehalten, dass, wenn sie einmal nach der Regel der heiligen Schrift geschehen sei, sie nicht wiederholt werden müsse; denn als er das 6. Kapitel an die Römer verhandelt, sagt er zur Erklärung:
Wenn wir einmal in der Taufe den Sünden abgestorben sind, so mögen wir nicht wieder getauft werden. Haimo über Röm 6. Taufgesch., Pag. 543.
Dieses trifft ziemlich mit der Weise der Taufgesinnten unserer Zeit zusammen; denn obgleich sie diejenigen, welche in ihrer Kindheit getauft worden sind, wenn sie den Glauben annehmen, wiedertaufen, in Betracht, dass die Taufe, welche in der Kindheit empfangen wird, eben weil sie nicht nach der Schrift vollzogen wurde, keine Taufe ist, so wird doch wohl niemand von ihnen wiedergetauft, der auf eine rechtmäßige Weise auf den Glauben getauft worden ist.
Das Konzilium in Paris, gehalten im Jahr 825, hat gegen den Bilderdienst verordnet. Sam. Veltius in dem Geschlechtsregister der römischen Succession, die 2. Auflage, 1649, Pag. 127.
Gratianus sagt zu seinen Zeitgenossen: Da der Herr zu seinen Jüngern sagt: »Wenn sie euch in eine Stadt verfolgen, so flieht in eine andere,« so lehrt er damit, dass die verfolgten Christen nicht Waffen mit Waffen vertreiben sollen, sondern statt der Waffen die Flucht ergreifen sollten. Siehe die gründliche Erklärung Daniels und Johannes, gedruckt zu Harlem, 1635, Pag. 36.
Im Jahre 830. Es wird berichtet, dass in dem sechzehnten Jahr des Kaisertums Ludovicus des Ersten, mit dem Zunamen des Frommen, nämlich im Jahr 830, zu Fulda Rabanus Maurus wie eine helle Fackel geleuchtet und geschrieben hat, welcher, da er in mehrfachen Beziehungen gegen die Römische Kirche geschrieben hat, unter anderem auch die Taufe anführt und sich auf eine solche Weise über dieselbe ausspricht, wie dies nur auf Gläubige, keineswegs aber auf die jungen Kindlein bezogen werden kann, obwohl er zuvor, wie sich annehmen lässt, auch ein Verteidiger der Kindertaufe und vieles andern päpstlichen Aberglaubens gewesen ist, sodass er selbst eine Abtei bedient hat.
Von Robanus: Die ordentliche Taufzeit war nun noch auf Ostern und Pfingsten. [Anmerkung: Aus dem NT kann man nicht entnehmen, dass nur auf bestimmte Zeiten getauft werden sollte. Siehe Apg 9,18; 16,33; 18,8; 19,5 und andere Stellen. Die Taufe sollte erfolgen, wenn ein wahrhaft bußfertiger Mensch diese begehrt.] Bapt. Hist., Pag. 550, Num. 2; den Getauften wurden weiße Kleider angetan, welche die christliche Unschuld, Heil und Seligkeit bedeuteten, auf dass sie fernerhin ihr Leben lang sich unbefleckt von Lastern bewahren möchten. Pag. 553, Num. 14.
Doch wollen wir dies übergehen und nur anführen, was er von der Taufe geschrieben hat und wie dasselbe mit der Lehre der Heiligen Schrift sehr genau übereinkomme.
In der heiligen Taufgeschichte des Jac. Mehrning werden mehrfache Anmerkungen aus Rabanus Maurus angeführt, von denen einige für verdächtig gehalten werden, als ob sie ihm mit Unrecht zugeschrieben worden seien, oder wenigstens, dass, wenn er solche geschrieben hat, solches vor seiner Erleuchtung oder Bekehrung geschehen zu sein scheine, z. B. in dem Buch von den Eigenschaften des Wortes, Cap. 200, ferner im 4. Buch, Cap. 10, worüber wir den verständigen Leser urteilen lassen.
Übrigens werden verschiedene Stücke gefunden, hinsichtlich deren wir nicht zweifeln, dass sie ihm mit Recht zugeschrieben werden, z. B.:
Von der Unterweisung der Katechumenen vor der Taufe und wie zuvor die Ankömmlinge den Glauben gelernt haben mussten, ehe sie getauft wurden. In Decretis de Consect., Dist. 4, Cap. ante Bapt. ex Rabano; Bapt. Hist., Pag. 560.
Ferner auch dasjenige, was D. Vicecomes, Buch 2, Cap. 40, aus Rabanus (in dem Buch von dem Unterricht der Geistlichen) mit den Worten anführt: Die Ordnung, wie man die Katechismusjünger zur Taufe vorbereitet, ist diese: Erstlich wird gefragt, ob sie dem Teufel entsagen Taufgesch., Pag. 562. Das Übrige wollen wir nicht berühren.
Hierdurch wird zu erkennen gegeben, dass zu seiner Zeit in der Gemeinde, wozu er gehörte, die Gewohnheit beibehalten worden sei, die Ankömmlinge zuerst zur Taufe vorzubereiten, indem man ihnen zunächst die Unterweisung des Glaubens, Katechismus genannt, vorgetragen hat, und sie darin unterrichtet wurden; dass sie ferner dem Satan entsagen mussten, welches nicht nur damals, sondern auch fast zu allen früheren Zeiten beibehalten wurde, wie solches aus diesem Spruch hervorgeht:
Sie pflegen dem Teufel abzusagen, samt seiner Pracht und seinen Werken. Syn. Turon., B. H., Pag. 516, Nr. 7.
Dass zur Zeit des Rabanus die Unterweisung der Ankömmlinge nicht nur diejenigen betraf, die von Heiden herstammten, sondern auch diejenigen, die von christlichen Eltern herkamen, erklärt Jac. Mehrn. (B. H., Pag. 560) gegen Rulichium.
Pag. 562. D. Vicecomes sagt (Buch 3, Kap. 9) aus Rabanus Maurus: Diejenigen, die um die Taufe anhalten, sind solche, die durch die Lehre des Glaubens und durch Enthaltung von dem unordentlichen Wandel sich befähigten, die Gnade Christi in der Taufe zu empfangen.
Hierdurch wird unsere vorhergehende Erklärung bestätigt, dass man sich nämlich vor der Taufe zubereiten müsse, um dieselbe würdig zu empfangen, welches hier als eine Vorbereitung genannt wird.
Die Lehre von dem Glauben und von der Enthaltung von dem unordentlichen Wandel: Hierin sind die zwei Stücke der Lehre Johannes begriffen, welche er denjenigen, die zu seiner Taufe kamen, vorgetragen hat, indem er zu ihnen sagte: Tut Buße und glaubt. Mt 3,2 verglichen mit Mk 1,15 und Apg 19,4.
Außerdem werden sie Mitbittende genannt und wird gesagt, dass sie sich beeilten, um die Gnade Christi in der Taufe zu empfangen.
Dieses alles sind Dinge, welche von kleinen Kindern nicht getan werden können.
Pag. 140. Darum schreibt er (in dem Hohenlied 3,6 ): Wer ist die, welche heraufsteigt als eine Schneeweiße, welches er auf die Täuflinge bezieht, welche von ihren vorigen Sünden gereinigt, aus dem Wasser heraufsteigen, und in Tugenden zunehmen. Dieses Geheimnis, sagt er, geschieht nicht anders als unter der Anrufung der heiligen Dreieinigkeit, das ist in dem Namen des Vaters, des Sohnes und Heiligen Geistes, wie der Herr zu den Aposteln spricht: Geht hin und lehrt.
Wenn er nun hier Meldung tut von dem Heraufsteigen aus der Taufe und von der Anrufung der heiligen Dreieinigkeit, und ferner von dem Spruch in Mt 28,19 redet, so gibt er hinlänglich zu verstehen, dass er nicht von der Taufe der jungen Kinder rede, weil dieselben weder aus der Taufe heraufsteigen, noch die heilige Dreieinigkeit anrufen oder den Spruch erfüllen können. Dies ist zu klar, als dass es jemand widerlegen könne.
Deswegen wollen wir die Lehre des Rabanus in der Kürze mit P. J. Twiscks Anmerkung schließen.
Von Rabanus Maurus Lehre in Ansehung verschiedener anderer Artikel seines Glaubens, nach des vorgenannten Autors Bemerkung. Im Jahre 830. Rabanus, schreibt er, ein höchst gelehrter Mann, schreibt und sagt: Der Taufe soll die Lehre von dem Glauben vorangehen, damit der Täufling, Catechumenus, zuerst das erste Schulrecht des Glaubens lerne. Und ferner sagt er: Der Herr Christus hat zuerst die Augen des Blindgeborenen mit Kot, aus Speichel gemacht, überstrichen, ehe er ihn zu dem Wasser Siloah gesandt hat; darum soll der Täufling erst im Glauben der Menschwerdung Christi unterwiesen, und wenn er gläubig ist, zur Taufe zugelassen werden, damit er wisse, welche Gnade er in der Taufe empfangen habe und wie er schuldig sei, dafür zu dienen.
Ferner schreibt Rabinus auch, dass in dem Sakrament eine uneigentliche Art zu reden sei, und dass Christus, als er gen Himmel gefahren ist, uns dieses Sakrament als eine sichtbare Figur und ein Zeichen seines Fleisches und Blutes hinterlassen habe, damit wir, die wir durch den Glauben wiedergeboren sind, ihn desto eifriger begehren möchten und um die geistigen unsichtbaren Dinge desto reichlicher in dem Glauben zu begreifen.
Diese Art zu reden, schreibt P. J. Twisck, wird von der Römischen Kirche gegenwärtig sehr verdammt.
Auch hat er gegen die Römische Kirche von dem Ansehen der heiligen Schrift, von der Rechtfertigung, Buße, von dem Stand der Seelen nach diesem Leben und gegen andere päpstliche Irrtümer mehr, wie seine Bücher beweisen, gelehrt.
Dies hat um diese Zeit auch Angelomus getan, welcher von der Gnade Gottes, den guten Werken und den Kirchenschlüsseln gegen den Papst geschrieben hat. P. J. Twisck, Chronik, das 9. Buch, auf das Jahr 820, Pag. 283, Col. 2 aus Joh. Munst., Fol. 120,133; Joh. Boca, Lib. 4, Grundb. Lit. A; Chronik Seb. Franck., Fol. 77; Caspar Swinck, Fol. 115.
Dieser eben genannte Angelomus wird in der heiligen Taufgeschichte des J. Mehrning angeführt, wo berichtet wird, dass er über die obige Lehre, welche er wider die Römische Kirche an den Tag legte, auch von dem Artikel der Taufe nachfolgendes Zeugnis hinterlassen habe:
Pag. 548. (Angelomus über 3. Buch der Kön., Kap. 7.) Was wir mit den Augen, was wir mit dem Gehör, was wir mit dem Geruchssinn, was wir mit dem Geschmack, was wir mit dem Gefühl gesündigt haben, davon erlöst uns die Gnade Gottes durch die Abwaschung des lebendigen Wasserbrunnens (verstehe die Wassertaufe); aber die Vergebung der angedeuteten Sünden ist nicht genug, wenn sich nicht jeder befleißigt, sich auf gute Werke zu legen, denn sonst kommt der Teufel, nachdem er den Menschen verlassen hat, wenn er ihn von guten Werken ledig findet, oft wieder und verstrickt ihn in schwerere Sünden, als in die er zuerst gefallen war.
Wenn nun dieser Angelomus hier von den Sünden redet, die (vor der Taufe) durch die Sinne begangen werden, wie durch die Augen, das Gehör, den Geruchssinn, den Geschmack und das Gefühl, so gibt er ja damit zu verstehen, dass die Personen, wovon er redet, keine unverständigen und unmündigen Kindlein seien, weil sie weder über den Gebrauch noch Missbrauch ihrer Sinne in dem Maße gebieten können.
Überdies, solange es ihnen an Erkenntnis und dem Vermögen mangelt, können sie auch nicht damit sündigen.
Hieraus ist denn auch zu schließen, dass die Taufe, wovon er handelt, keine Kindertaufe sei, denn dieselbe kann sich nicht auf die Sünden, welche zuvor durch den Missbrauch der Sinne begangen worden sind, beziehen, weshalb denn die Taufe, wovon hier die Rede ist, eine solche Taufe bezeichnet, welche von solchen Leuten empfangen wird, welche die begangenen Sünden ab- und gute Werke zulegen können, welche auch dem Teufel, der aus ihnen gefahren ist, keinen Raum lassen, um wieder zu kommen, damit sie nicht noch in schwerere Sünden verfallen. Von diesem allen handelt Angelomus.
Wir wollen nun hiervon abgehen und zu andern Zeugnissen überschreiten, welche zu diesem Zweck dienen mögen.
Im Jahre 840. Dass damals nicht allein der Artikel der Taufe, sondern auch viele andere Stücke der christlichen Lehre gegen die Ansichten der römischen Kirche verhandelt worden sind, gibt P. J. Twisck in seiner Chronik von dem Untergang der Tyrannen auf das Jahr 840 mit den Worten zu erkennen:
Bertramus, ein tapferer gelehrter Mann, hat damals die Lehre von der Verwandlung des Brotes tapfer in einem kräftigen Buch an den König von Frankreich bestritten; desgleichen hat auch Heimon, Bischof zu Halberstadt, welcher vieles von der Taufe, dem Nachtmahl, der Rechtfertigung, guten Werken und von der Kirche und ihrem Amt geschrieben hat, diese Lehre sehr bestritten und die Meinungen der Papisten bekämpft.
So hat auch Walafridus gegen diese neue Lehre der Römischgesinnten eifrig gelehrt.
Oben berührten P. J. Twisck, Chronik, das 9. Buch, gedruckt 1617, Pag. 286, Col. 2 und 287, Col. 1 aus J. Munst., Fol. 129 und 132.
Damals hatte Bertramus gelehrt (in seinem Buch von dem Leib und Blut Christi) über die Worte: »Das ist mein Leib,« dass diese uneigentlich zu verstehen seien, und dass dem Glauben in dem Abendmahl etwas anderes vorgetragen werde, als von außen die Augen sehen oder der Geschmack fühlt; auch das Brot und der Wein seien uneigentlich der Leib und das Blut Christi und repräsentiere oder stelle uns das Gedächtnis des Leidens und Todes Christi vor. Sam. Veltius in dem Geschlechtsregister der römischen Succession, die 2. Auflage, 1649, Pag. 126–127.
Im Jahre 840. In der Seytischen Kirche, wie Walafridus Abbas schreibt, gebrauchten sie die gemeine Muttersprache und lehrten, dass man die Bilder nicht anbeten sollte, noch dieselben verehren, noch das Osterlamm weihen; ja, dass es besser sei, den Armen zu helfen, als die Kirchen zu zieren. P. J. Twisck, Chronik, das 9. Buch, gedruckt 1617, auf das Jahr 840, Pag. 286, Col. 2, aus Casp. Grevi., Fol. 277.
Es wird bemerkt, dass zu dieser Zeit eine Versammlung zu Paris zur Zeit des Kaisers Ludovicus und Lotharius gehalten wurde, wovon in Kap. 6 geschrieben wird:
Im Anfang der heiligen Kirche Gottes wurde niemand zur heiligen Taufe genommen, der nicht zuvor im Glauben und in dem Geheimnis der Taufe unterwiesen worden war, wie solches die Worte des Paulus bezeugen: »Wisst ihr nicht, dass alle, die wir in Jesus Christus getauft sind, in seinen Tod getauft sind?« (Röm 6), welche apostolische Rede von dem Sakrament der Taufe zu verstehen ist.
Auch wurde in dem Konzilium oder der Versammlung zu Laodicäa geschrieben, Tit. 46, dass diejenigen, die zur Taufe kommen wollen, zuerst den Glauben lernen und denselben auf den 5. Tag in der großen Woche dem Bischof oder Lehrer aufsagen sollen. [Anmerkung: Ein Lehren und Bekennen auf bestimmte Festzeiten kann aus der Schrift nicht abgeleitet werden.]
Ferner, Tit. 47, dass auch diejenigen, welche in Krankheiten getauft worden sind, nach ihrer Wiedergenesung ihren Glauben fleißig lernen und erkennen sollen, welche große Gnade sie empfangen haben. Mit diesen Worten wird offenbar zu erkennen gegeben, dass diejenigen, die zum christlichen Glauben kommen, auch zuvor von diesem Glauben und den Geheimnissen der Taufe unterrichtet werden, aber nun werden, wie geklagt wird, auch die Kinder, die von christlichen Eltern geboren sind, getauft, welche ihres zarten Alters wegen solches nicht fassen können, welches zu lernen Verständige Fleiß anwenden müssen. O welche große Versäumnis, o welch ein großer Schaden ist dieses, dass solches durch die Nachlässigkeit einzelner bei der christlichen Religion abgeschafft worden ist. Jac. Mehrn. in Bapt. Hist., über das 8. Jahrhundert, Pag. 538.
Im Jahre 842. Auch wird berichtet, dass zu dieser Zeit einige Slavonier bekehrt worden sind und sich haben taufen lassen, was aber nicht nach römischer Weise oder in römischer Sprache geschehen ist, wie solches bei der Römischen und allen andern Kirchen, welche an den römischen Stuhl gebunden waren, gebräuchlich gewesen ist, sondern auf andere Weise und in andern Sprachen, woraus hervorgeht, dass die Kirche oder Gemeinde nicht allein in der Weise des Taufens, sondern auch im Glauben und Leben, wie leicht einzusehen ist, von dem Aberglauben der Römischen Kirche geschieden gewesen sein müsse; daher zielt unter anderem die Anmerkung J. Mehrn. in Bapt. Hist., Pag. 552, Nr. 9.
Sie, nämlich die von der Römischen Kirche, gebrauchten die römische Sprache nicht nur in Italien, sondern auch in andern Landschaften, welche der päpstlichen Gewalt unterworfen waren; dass aber auch in andern Sprachen getauft worden sei, bezeugt die Geschichte von der Bekehrung der Slavonier aus der slavischen Geschichte.
Im Jahr 843 hat Christus Lupim zu Ferrara die neue römische Lehre von dem Fegefeuer, der Priesterehe und mehreren andern Stücken widerlegt. P. J. Twisck, Chronik, das 9. Buch, Pag. 288, Col. 1, aus Catal. Test., Fol. 103.
Im Jahre 848. Wie die Unterweisung der Ankömmlinge vor der Taufe auch damals stattfand hat, beschreibt Jacob Mehrning in Bapt. Hist., Pag. 550, mit diesen Worten:
Damals mussten die Bejahrten zuvor im Glauben unterrichtet werden und sie wurden vor der Taufe gefragt, wie oben aus Rabanus, Haimo und anderen bewiesen worden ist. Dann mussten sie den Glauben bekennen, wie Rabanus in dem Buch von dem Unterricht der Geistlichen, Kap. 27, anführt.
Sie wurden gefragt, ob sie an Gott den Vater, den Allmächtigen, an seinen eingeborenen Sohn, unsern Herrn, und an den Heiligen Geist glaubten; ferner, ob sie an eine allgemeine christliche Kirche oder Gemeinde, an eine Vergebung der Sünden und an die Auferstehung des Fleisches glaubten. Bapt. Hist., Pag. 550, Nr. 4.
Im Jahre 858. Damals schrieb Guntherus, Bischof zu Köln, an den Papst Nicolaus: Du stellst einen Tyrannen vor; unter dem Kleid eines Hirten finden wir, dass du ein Wolf bist. Der Titel lautet zwar Vater, mit der Tat aber erweist du dich als Jupiter. Sam. Veltius in dem Geschlechtsregister der römischen Succession, die 2. Auflage, 1649, Pag. 127.
Dieses waren gute und heilsame Gebräuche zur Auferbauung der Kirche Gottes, wodurch der Name des Herrn gepriesen, die Gemeinde erbaut, das Wort Gottes auf das Genaueste unterhalten und vieler Menschen Seligkeit bewirkt und befördert wurde.
Wie man aber von jeher zu sagen pflegte: Wo Gott einen Tempel baut, da baut der Satan auch einen, so ist es auch hier ergangen; denn indem diejenigen, welche die Wahrheit liebten, die Gläubigen auf ihres Glaubens Bekenntnis tauften, tauften die übrigen, welche unter dem Namen der römischen und griechischen Christen begriffen waren, stets die jungen Kinder, welche, wie jeder weiß, weder glauben, noch den Glauben bekennen können; von dieser Handlungsweise wird in den oben angeführten Reden gesprochen.
Im Jahre 854. Dem Bericht nach hat Idiota um die Zeit Haimos gelebt und geschrieben, von welchem etwas in Jacob Mehrn., heil. Taufgeschichte hinsichtlich der Taufe angeführt wird, und so lautet:
Pag. 547. In der heiligen Taufe nehmen wir Christus zu unserem Bräutigam an und gehen in seine Kammer ein, die mit mannigfachen Gnaden und Tugenden geziert ist. Aus Idiota, von der Unschuld, Kap. 3.
Christus zu seinem Bräutigam annehmen, in seine Kammer eingehen, ist in der Tat kein Kinderwerk, sondern kommt den Gläubigen zu.
Diejenigen nehmen Christus zu ihrem Bräutigam an, die sich selbst durch den Glauben ihm verloben und dessen zum Beweis sich taufen lassen (Joh 3,26,29). Die gehen ein zu seiner Kammer, die sich durch Gehorsam seiner Gemeinde einverleiben; denn sie sind nicht mehr Gäste und Fremdlinge, sondern Mitbürger der Heiligen und Hausgenossen Gottes (Eph 2,19).
Im Jahre 859. Huldericus oder Uldaricus, Bischof von Augsburg, klagte sehr über die Gewalt der Päpste und sagte: Wie wird es der Herde ergehen, wenn die Hirten Wölfe werden. Er behauptete öffentlich, dass der Papst irren könne und dass es erlaubt sei, ihn wegen seiner Irrtümer zu ermahnen, auch seine bösen Dekrete zu verwerfen. P. J. Twisck, Chronik, das 9. Buch, Pag. 298, Col. 1, aus Merula, Fol. 577, Joh. Crisp., Fol. 211, 215, 216.
Was nun weiter von der Kammer des Bräutigams gesagt wird, dass sie nämlich mit Gnade und Tugenden geziert sei, zielt auf den geistlichen Zierrat der Gemeinde Gottes, welche die wahre Kammer unseres himmlischen Bräutigams Jesu Christi ist, diese Gemeinde Gottes kann aber durch die jungen Kinder nicht mit Gnade und Tugend ausgeziert werden, indem die Kinder weder mit wirklichen Gnaden, noch mit wesentlichen Tugenden ausgeziert sind. Außerdem bezieht sich dies mit auf die Gläubigen, welche durch die Taufe zu der Gemeinde Gottes gekommen sind und dieselbe mit wirklichen Gnaden und wesentlichen Tugenden zieren. Somit haben wir die Erklärung über die Sprüche des Idiotas beendigt.
Im Jahre 860. Damals ist auch Hincmaro, Bischof von Laudun, von der Lehre und dem Gebrauch der Kindertaufe abgegangen, indem er keine Kinder mehr taufen wollte, sodass sie ohne Taufe aufgewachsen sind, und viele, welche die Zeit der Erkenntnis nicht erreichten, ungetauft dahin starben, worüber er zu der Zeit von Hincmarus, Bischof von Rheims, sehr beschuldigt wurde, welcher dieserhalb an ihn geschrieben hat:
Es ist dir bekannt, dass es Wahrheit sei, was der Herr sagt: »Es sei denn, dass jemand geboren werde aus Wasser und Geist, kann er nicht in das Königreich des Himmels kommen.« Und dessen ungeachtet, hast du geboten, dass die kleinen Kinder in deiner Kirche, selbst in der Todesnot, nicht getauft werden sollten, damit sie nur nicht erhalten würden; da doch geschrieben steht: »Des Menschen Sohn ist nicht gekommen, die Seelen zu verderben, sondern zu erhalten.« Auch hast du gegen die Schlüsse des Syricus, Leo, Gelasius und des afrikanischen Konziliums gehandelt, wie ich nun zweimal dir durch mein Schreiben eröffnet habe. H. Mont., Nichtigkeit der Kindertaufe, 2. Aufl., Pag. 81, ex Biblioth. Patr., Tom. 9, Part 2, Pag. 37; Cent. Magd., Cent. 9, Kap. 4, Pag. 40–41.
Von Hincmaro ist es gewiss, schreibt H. Mont., dass er (nämlich Hincmaro zu Laudun) hierzu gekommen sei durch Gelegenheit einer besonderen Frage, welche er mit dem römischen Bischof Hincmarus verhandelte. Gleichwohl ist zu ersehen, dass er bei dieser Gelegenheit seine Lehre, nämlich sich der Kindertaufe zu widersetzen, nicht allein geoffenbart, sondern auch stark verfochten habe. H. Mont., Pag. 81–82.
Im Jahre 860. Bis zu dieser Zeit hatte man noch die Gewohnheit, die Täuflinge vor der Taufe zu untersuchen, doch ist solches hernach, da die Kindertaufe (die bis daher noch nicht festen Fuß hatte) in der allgemeinen Römischen Kirche festgestellt wurde, auch aufgehoben worden. Dieses ist geschehen zur Zeit des Ludovicus und Lotharius. Siehe unter anderem Bapt. Hist., Pag. 36, aus D. Vicecomes.
In einem andern Brief suchte ihn der Bischof von Rheims mit ebenso flehenden als ernstlichen Worten von seiner Lehre abzubringen und schreibt:
Höre auf, solches zu predigen, nämlich, dass man die jungen Kindlein nicht taufen soll, welches schon abscheulich ist, nur zu denken; höre auf die Herde Christi (hier meint er verkehrter Weise die Römische Kirche) zu zerstreuen, damit nicht des ganzen Volkes Verderben auf dich allein komme und wollest dich selbst durch allzu große Liebe zu deiner Lehre nicht aussetzen. H. Mont., Pag. 82, ex Cent. Magdeb., Cent. 9, Pag. 157–158. Item, B. H., Pag. 545.
Aus diesen beiden Briefen erhellt, dass der vorgenannte Hincmaro, Bischof von Laudun, nicht nur von der Lehre der Kindertaufe abgewichen war, sondern dass er auch mit Ernst dagegen gepredigt habe, sodass viele von der Römischen Kirche, insbesondere zu Laudun, ihm zufielen und anhingen; denn was wollte der Bischof zu Rheims mit den Worten: »Höre auf, solches zu predigen,« anderes sagen, als dass Hincmaro zu Laudun von seinem Predigen gegen die Kindertaufe ablassen sollte? Was will er anders damit sagen, wenn er an ihn schreibt: »Lasse ab, die Herde Christi zu zerstreuen, damit nicht des ganzen Volkes Verderben auf dich komme.«
In Wahrheit, die Worte drücken aus, dass bereits viele der Römischen Kirche in diesem Artikel abgewichen gewesen sein müssen, ja, dass man die Befürchtung hegte, dass das ganze Volk zu Laudun dieser Lehre beigetreten wäre.
Überdas sieht man aus diesem letzten Schreiben, wie standhaft und unbeweglich dieser vorgenannte Hincmaro zu Laudun in seiner Lehre und Meinung gegen die Kindertaufe gestanden haben müsse, nachdem so viel Fleiß angewandt worden ist, ihn davon abzubringen; bald dadurch, dass man seine Lehre auf das Abscheulichste abmalte, als ob er Dinge predigte, die entsetzlich zu denken wären; bald durch allzu große Schmeicheleien: du wollest dich selbst durch allzu große Liebe zu deiner Lehre nicht trennen von
Ob er aber dadurch auf irgendeine Weise von seiner Lehre abgebracht worden sei, haben wir nicht finden können, weshalb wir es dabei belassen wollen.
Ob Hincmaro auch noch über andere Artikel gelehrt habe, darüber können wir in Ermangelung sicherer Quellen nichts mitteilen. Übrigens genügt es, dass er in diesen gefährlichen Zeiten sich gegen die gemeine Römische Kirche hat auflehnen dürfen, indem er die Kindertaufe zernichtet, worin er, wie oben erwiesen wurde, großen Anhang gehabt hat.
Im Jahre 867. Wir sind jetzt in das Jahr gekommen, in welchem eine außerordentliche und ganz unerwartete Sache von den alten Schreibern erzählt wird, die wir sogleich mitteilen wollen.
Wir haben kurz zuvor auf das Jahr 860 einen eifrigen Verfechter des römischen Aberglaubens, insbesondere der Kindertaufe, nämlich Hincmarus, den Bischof von Rheims, angeführt, welcher einen andern Bischof zu Laudun, Hincmaro genannt, mehrere Male in nachdrücklichen Briefen darüber die größten Vorwürfe gemacht hat, dass er die kleinen Kinder selbst nicht in Sterbensnot weder selbst taufen noch taufen lassen wollte. Ebendieselbe Person, sagen wir, hat sich nachher, nämlich sieben Jahre nachdem er den Bischof zu Laudun, wie oben angegeben, in Ansehung der Verwerfung der Taufe der Kindlein beschuldigt hatte, nicht nur in einem Stück, sondern in vielen anderen, wozu vielleicht auch die Kindertaufe gehört hat, dem Papst widersetzt, wovon P. J. Twisck aus andern Autoren so geschrieben hat:
Hincmarus, ein Bischof zu Rheims, schreibt er, hat sich in vielen Sachen dem Papst Hadrianus dem Zweiten widersetzt und die Wahrheit verteidigt.
Er bestrafte ihn der Neuerung wegen und sagte, er könne nicht zugleich Bischof und auch König sein, er sollte sich des weltlichen Handels nicht annehmen.
In der Chronik von dem Untergang der Tyrannen und jährlichen Geschichten, das 8. Buch, gedruckt 1617, Pag. 305, Col. 2, auf das Jahr 867, aus Hist. Georg., Fol. 314; Catal. Test., Fol. 52.
Es ist immer schade und zu beklagen, dass uns die Alten hierüber nichts Näheres hinterlassen haben, insbesondere hinsichtlich der Streitigkeiten, welche dieser Bischof von Rheims, Hincmarus, mit dem Papst und folglich auch mit der Römischen Kirche gehabt hat.
Es wäre kein Wunder gewesen, wenn unter den Stücken, worin er sich dem Papst widersetzte, auch die Verleugnung der Kindertaufe mitgewesen wäre, denn als er sieben Jahre zuvor den Bischof zu Laudun, Hincmaro, beschuldigte, dass er die jungen Kindlein nicht taufen wollte, hat ihm vermutlich derselbe aus der Heiligen Schrift durch treffliche Beweisgründe so viel Aufklärung gegeben, wie ungegründet und nichtig die Kindertaufe sei, dass er dadurch leicht zu einer andern Ansicht hat kommen mögen und das nicht nur in dem Artikel der Kindertaufe, sondern auch in andern Stücken, welche nach papistischer Art behandelt wurden.
Da uns aber hierüber nichts Genaueres vorliegt, so wollen wir auch Weiteres hiervon nicht vortragen, sondern es bei dieser Mutmaßung bewenden lassen.
Auch ist es nicht unsere Absicht, den vorgenannten Bischof in allen Stücken der Religion zu rechtfertigen, oder ihn in allen Beziehungen für rechtsinnig zu halten, sondern wir wollen nur zu erkennen geben, dass eben dieselbe Person, welche zuvor die Römische Kirche und den päpstlichen Aberglauben, insbesondere in Ansehung der Kindertaufe, so eifrig verteidigt hat, nun nicht nur diese, sondern auch selbst den Papst, der das Haupt derselben genannt wird, hat antasten und sich in vielen Stücken, wie gezeigt worden ist, demselben widersetzen dürfen. Hiermit wenden wir uns von diesem Hincmarus von Rheims.
Im Jahre 880. Damals hat Paschasius, ein sehr gelehrter und tugendhafter Mann gelebt, welcher gegen die Lehre der Römischen Kirche verschiedene Stücke geschrieben hat; da aber die Grenzen unserer Beschreibung nur doch hauptsächlich die Taufe in sich fassen, so wollen wir auch dieselbe unser Augenmerk sein lassen und, um uns nicht mit vielen Zeugnissen zu überhäufen, nur einen Satz seiner Lehre von derselben Sache anführen, welcher in der heiligen Taufgeschichte des Jac. Mehrn. aufgezeichnet ist.
Pag. 549. Paschasius (von dem Leib und Blut des Herrn, Kap. 10) sagt: In dem Sakrament der Taufe wird dem Gläubigen die Türe geöffnet, zur Kindschaft Gottes einzugehen, damit wir nachher, die wir durch die Wiedergeburt von dem Bösen erlöst sind, den Gliedern Christi einverleibt werden mögen; in welcher Taufe, wenn der Heilige Geist in die Seelen der Wiedergeborenen ausgegossen wird, die ganze Kirche oder Gemeinde Christi dadurch, dass sie desselben einigen Geistes teilhaftig geworden ist, lebendig gemacht und ein Leib wird.
Hiermit gibt er drei Stücke zu erkennen, welche mit der Kindertaufe nicht überein kommen. Erstlich, wenn er sagt, dass in diesem Sakrament der Taufe den Gläubigen die Türe geöffnet werde, zur Kindschaft Gottes einzugehen.
Denn dass solches auf die jungen Kindlein nicht passe, liegt in der Natur des Glaubens und der Gläubigen; was den Glauben betrifft, so ist derselbe ein gewisses Vertrauen in dasjenige, was man hofft (Hebr 11,1). Der Glaube kommt aus dem Gehörten und das Gehörte aus dem Wort Gottes (Röm 10,17).
Es ist aber zur Genüge bekannt, dass weder ein solches Vertrauen, noch die Hoffnung oder das verständliche Gehör des Wortes Gottes bei jungen Kindlein gefunden werden möge, indem weder ihr Vermögen, noch ihre Erkenntnis dergleichen Dinge erreicht. Siehe 5Mo 1,39; 1Kor 13,11.
Zweitens, wenn er sagt, dass wir nachher, wenn wir durch diese Wiedergeburt von dem Bösen erlöst sind, den Gliedern Christi einverleibt werden. Denn das Wörtlein Wiedergeburt wird in der Heiligen Schrift nirgends den jungen Kindlein, sondern nur den Bejahrten zugeeignet (Joh 3,3; Tit 3,5). Ferner auch »von dem Bösen erlöst werden« kommt solchen Menschen zu, welche zuvor durch Übeltaten in den Stricken des Argen verstrickt und gefangen gewesen sind (2Tim 2,26). So mag denn auch dieses Zweite den jungen Kindlein nicht beigelegt werden.
Drittens, wenn er in seiner Erklärung von dem Nutzen der Taufe die Worte anführt: In welcher Taufe die ganze Kirche oder Gemeinde Christi dadurch, dass sie einen einigen Geist empfängt, lebendig gemacht und ein Leib wird.
Denn wenn hier von dem lebendig machenden Geist Gottes die Rede ist, welcher in der Taufe der Gemeinde, oder wenigstens denen, welche sich durch die Taufe als Mitglieder der Gemeinde einverleiben lassen, mitgeteilt wird, so folgt daraus fast unwiderleglich, dass hierbei weder die jungen Kinder, noch die Kindertaufe auf irgendeine Weise berührt werden; denn wer möchte wohl behaupten, dass die Kindlein in der Taufe durch den Geist Gottes lebendig gemacht, das ist mit allen göttlichen und christlichen Tugenden ausgeziert würden? Im Gegenteil, dass sie bei zunehmendem Alter durch ihren eigenen Geist geführt werden, sodass mit dem Zunehmen ihrer Jahre auch die Untugend wächst, ja, bisweilen die Oberhand gewinnt; deshalb werden diejenigen, die ihre Jahre erreicht haben, ermahnt, dass sie wiedergeboren werden, das ist ein anderes und besseres Leben führen müssen oder dass sie nicht in das Reich Gottes eingehen könnten (Joh 3,3,5,7).
Wenn nun dem so ist, so ist gewiss, dass der oben genannte Paschasius an erwähntem Ort weder von den jungen Kindlein, noch von der Kindertaufe handle. Wir wollen hierüber mit P. J. Twiscks Beschreibung schließen, welcher von Paschasius anführt, dass er von nicht mehr als zwei Sakramenten Erwähnung tue, nämlich: 1. von der Taufe, und 2. von dem Abendmahl, oder, wie es früher genannt worden ist, dem Leib und Blut des Herrn; er widerspricht also den sieben Sakramenten in der römischen Kirche. P. J. Twisck, Chronik auf das Jahr 880, Pag. 310.
Remigius (schreibt er an demselben Ort) hat auch vieles gegen den Papst gelehrt und unter anderem gesagt, dass man sich in seinem Gebet nicht zu den Abgöttern, sondern zu dem lebendigen Gott wenden, und dass die Kirche der Heiligen Schrift gleichförmig sein müsse. P. J. Twisck, Chronik, das 9. Buch, Pag. 310, Col. 1, aus Joh. Münst., Fol. 61, Col. 131 und 133; Perk., Fol. 249.
Inzwischen sind in diesem Jahrhundert die Frommen durch die Gewalt des Papstes und der römischen Geistlichen im höchsten Grad unterdrückt worden, weshalb der Rauch der päpstlichen Irrtümer das Feuer der reinen Lehre in seiner Flamme erstickt hat; dieses ist auch die Ursache gewesen, dass zu der Zeit nicht mehr gelehrte und gottesfürchtige Männer sich erhoben haben, um die Wahrheit Gottes zu verteidigen.
Im Jahre 900. Es gibt uns aber das Exempel des Tergandus deutlich zu erkennen, dass zu der Zeit noch andere sich nicht nur der Kindertaufe und anderen Stücken der Römischen Kirche, sondern auch selbst dem Papst zu Rom, der ein Vater alles Aberglaubens genannt werden mag, haben widersetzen dürfen, indem Tergandus zu der Zeit ihn mit dem Namen Antichrist und Wolf hat bezeichnen dürfen, wovon Sam. Veltius (aus andern Schreibern) die Anmerkung auf das Jahr 900 gegeben hat.
Tergandus, Bischof zu Trier, nennt den Papst zu Rom den Antichristen, ja, einen Wolf und Rom Babylon. Siehe in dem Geschlechtsregister der römischen Päpste, Ausgabe von 1648, Pag. 128.
Wir wollen den Beschluss hierüber mit P. J. Twiscks Beschreibung (in seinem Beschluss dieses Jahrhunderts) machen, wenn er sagt: In diesem Jahrhundert hat das occidentalische oder abendländische Kaisertum, welches nun bereits 324 Jahre aufgehört hatte, zu Rom seinen Anfang wieder genommen; die Geistlichen brachten es durch die Torheit der Kaiser dahin, dass sie das Recht, Bischöfe zu erwählen, erhielten; die Kaiser wurden von den Päpsten gekrönt; die strebten selbst nach der Herrschaft. Der eine wollte für und über die andern regieren. Es ist bekannt, dass bisweilen zwei, drei und vier Päpste zugleich regierten, von denen der eine den andern beherrschen wollte. Einer suchte den andern zu verstoßen, zu verjagen, aus dem Grab zu graben, zu verfluchen. Auch kamen die geistlichen Sachen sehr in Verfall; denn sie suchten ihre Seligkeit mehr in sogenannten guten Werken, Zeremonien, Aberglauben, als durch die Rechtfertigung des Glaubens in Jesus Christus.
Man fing an, von der Verwandlung des Brotes zu disputieren, obwohl das Abendmahl noch unter beiden Gestalten, das ist mit Brot und Wein, ausgeteilt wurde.
Wenn das Abendmahl verrichtet war, so wurde von dem Volk Geld oder sonst etwas geopfert. Was von den weiteren Belastungen bei der Taufe, von der Messe, von dem Recht, Menschen unter die Zahl der Heiligen zu setzen, von der Anbetung der Heiligen und der Bilder, von dem Bann der Bischöfe, von der Strafe der Ketzer, von der Kirchweihe, von dem Fegefeuer und von den Seelenmessen (um die Seelen aus dem Fegefeuer zu erlösen) gesagt wird, wollen wir mit Stillschweigen übergehen, da uns dies zu weit führen würde. Siehe davon Chron., Pag. 320, auf das Jahr 900.
Das Obige ist nur angeführt, um zu zeigen, durch welche Mittel die rechtsinnigen Christen damals in ihrem Gottesdienst unterdrückt worden seien und warum sich so wenige gelehrte und fromme Leute öffentlich hervorgetan haben.
Wir wollen nun fortschreiten und berichten, welche frommen Zeugen Jesu Christi in der Zeit als Märtyrer gelitten haben.
Im Jahre 884.
Joh. Patrike, ein in der chaldäischen, arabischen und griechischen Sprache erfahrener
Mann, hat in dem Kloster zu Madelsburg die Meinung von dem Opfer für die Toten und
Lebendigen sehr angefochten, daher er mit Pfriemen totgestochen worden ist. Siehe in dem
Geschlechtsregister der römischen Succession von S. Veltius, Ausgabe von 1649,
Pag. 127.