Der Märtyrerspiegel

Teil I - Kapitel 10

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10  Beschreibung von der heiligen Taufe der Märtyrer im sechsten Jahrhundert, das ist: Von dem Jahre nach der Geburt Jesu Christi 500, bis zu dem Jahre 600.

10.1  Kurzer Inhalt von der Taufe im sechsten Jahrhundert.

Kurz nach dem Eingang dieser Beschreibung wird Alcimus angeführt, welcher behauptet, dass die Taufe in dem Leiden Christi vorgebildet worden ist, wiewohl sein Zeugnis hiervon auf einen andern Platz verspart wird.

Auf Alcimus folgt Cassiodorus, welcher sagt, dass in der Taufe die Gläubigen zu neuen Kreaturen wiedergeboren werden.

Diesem folgt Fortunatus nach, welcher von der Kraft und dem Nutzen der Taufe redet und erklärt, dass die Getauften wiedergeborene Kinder Gottes werden.

Nachher kommen Leute, die zu erkennen geben, dass die Kindertaufe mit der heiligen Schrift nicht übereinstimme.

Das Herdensische Konzilium in Spanien macht mehrere Canones und Regeln gegen die Wiedertäufer und die Wiedergeburt und verbietet, mit denselben zu essen.

In dem Konzilium Agathense wird beschlossen, dass jeder Jude, der die Taufe begehren würde, zuerst acht Monate unter den Lehrjüngern des Glaubens unterwiesen und belehrt werden sollte. [Anmerkung: Eine willkürlich festgesetzte Belehrungszeit von 8 Monaten kann man der Schrift nicht entnehmen.] Siehe Zugabe bei dem Jahr 530. Item in dem Text wird gesagt, dass man das Glaubensbekenntnis denen predigen soll, welche die Taufe begehren.

In der ersten Versammlung zu Konstantinopel wird der Eunomianer und Montanisten erwähnt und gesagt, dass sie zuerst sich eine geraume Zeit in der Gemeinde aufgehalten haben und die Heilige Schrift hören mussten, nachher aber, wenn sie rechtsinnig erkannt wurden, getauft werden.

Von einigen Menschen, welche Schwärmer genannt wurden und die kaiserlichen Räte bewogen haben, die Kindertaufe abzuschaffen.

Justus Origelitanus führt über das hohe Lied schöne Reden an, von der Eigenschaft und Wirkung der Taufe.

Einer, Petrus und sein Mitgesell Zorodras verteidigen die Wiedertaufe.

Aus Gregorius werden einige Juden angeführt, von welchen einige auf Ostern, andere auf Pfingsten nach vorhergehender Unterweisung getauft worden sind.

Vincentius gibt zu erkennen, dass man vor der Taufe aller Pracht und der Art des Satans zu entsagen pflegte.

Von den weißen Kleidern, welche den Neugetauften angetan wurden, und von den Geschenken, welche man ihnen zu geben pflegte.

Wie sich Brunechildis, des Arthangildus Tochter, wiedertaufen ließ.

Von Enthymius, aus Cyrillus Monachus, welcher einige Getaufte vierzig Tage bei sich behielt, und wie er dieselben ermahnt hat.

Betrifft ein gewisses Gebet, welches über die Täuflinge getan wurde, worin sehr anmutige Reden von der Würde und dem Nutzen der Taufe enthalten sind.

Theophilus Alexandrinus erklärt sich, wie man urteilt, in dem Artikel der heiligen Taufe und des heiligen Abendmahls anders als die Bekenner der römischen Kirche.

Die Nachfolger des Donatus werden wiederholt aufgefordert und in verschiedenen Dingen entschuldigt.

Die Neulinge unter den Christen werden vor der Taufe in zwei Haufen geteilt.

Außerdem wird etwas von Verfälschungen der Schriften der Alten angeführt, jedoch so, dass von dem Artikel der Taufe noch gute Zeugnisse übrig geblieben sind. Hiermit haben wir diese sechshundertjährige Zeit abgekürzt und geendigt.

Wenngleich die römische Finsternis in dem sechsten Jahrhundert in dem Stück von Verfälschung des Gottesdienstes sich mehr und mehr entwickelte und die Sonne der göttlichen und evangelischen Wahrheit aus Rücksichten sich zu Zeiten verbergen musste, weil der römische Bischof und andere, welche ihm beistanden, die hell scheinenden und durchleuchtenden Gebote Jesu Christi, dahin gehört der Artikel der Taufe, des heiligen Abendmahls, das Verbot des Eidschwurs und andere mehr, mit einer schwarzen Wolke des Aberglaubens schändlich und jämmerlich zu verdunkeln anfingen, sodass die Taufe auf den Glauben in eine Kindertaufe, das Abendmahl Christi in eine abergläubische Messe, das Verbot des Eidschwurs in eine Zulassung des Eidschwörens verändert, und auch andere Stücke sehr verfälscht worden sind; so sind doch noch Menschen gewesen, unter denen sich sogar vornehme Personen befunden haben, und selbst zu Zeiten solche, die in der Stille gelebt haben und zu der römischen Kirche gezählt wurden, durch welche jene Finsternis erleuchtet, der Aberglaube hinweggenommen und die reine Wahrheit des heiligen Evangeliums als eine hellscheinende Sonne an den Tag gebracht wurde.

Dadurch, dass sie der Kindertaufe widersprachen und die Taufe auf den Glauben nach der Einsetzung Christi anpriesen; dass sie die Messe oder Transsubstantiation abschafften und das einfältige Abendmahl Jesu Christi lehrten; den Eidschwur und das Schwören nach Christi und Jakobi Lehre verwarfen und dem Volk verboten, den Eid zu gebrauchen oder nur irgend zu schwören.

Da es zu viel Zeit erfordern würde, alle diese Stücke zu verhandeln und anzuweisen, so wollen wir, unserer angefangenen Gewohnheit gemäß, besonders den Artikel von der Taufe verhandeln und, wenngleich in der Kürze, uns darüber aussprechen, auf welche Weise dieselbe nach der Regel Christi und dem Gebrauch seiner Apostel bedient und sowohl mit der Lehre als auch Tat befestigt worden ist.

In in der 6. Centuria Magdeb. 4 steht von der Lehre der Taufe, Fol. 112, Folgendes: Dass die Taufe in dem Leiden Christi vorgebildet sei, schreibt Alcimus in dem Buch von dem Ursprung der Welt.

Hierauf wird ein gewisser Vers von Alcimus angeführt, worin die Taufe mit dem Wasser verglichen wird, welches aus der Seite Christi floss; ferner mit dem Blut der Märtyrer, wovon wir jedoch gegenwärtig nichts mehr sagen wollen, da wir solches an einem andern Ort, wo es sich besser schicken wird, zu tun beabsichtigen.

Diesen Vers führt Jacob Mehrning im Anfang des sechsten Jahrhunderts in der heiligen Taufgeschichte, Pag. 467, an.

Im Jahre 508, oder zur Zeit des Kaisers Anastasius, mit dem Zunamen Flavius Valerius, hat, dem Bericht nach, der hoch erleuchtete und geschickte Cassiodorus gelebt und geschrieben, welcher, wenn er von der Taufe schreibt, so spricht (über das hohe Lied, Kap. 7):

Dass die Taufe ein göttlicher Brunnen sei, in welchem die Gläubigen zu neuen Kreaturen wiedergeboren werden. J. Mehrning, heilige Taufgeschichte, Pag. 467.

Was ist dieses anderes als eben dasjenige, was auch unser Seligmacher selbst spricht, nämlich, dass die Gläubigen getauft werden müssen (Mk 16,16) und dass man aus Wasser und Geist wiedergeboren werden müsse (Joh 3,5), welches mit den Worten von Paulus übereinkommt, wo er die Taufe ein Bad der Wiedergeburt nennt (Tit 3,5), weil die Gläubigen, wenn sie getauft werden, das alte Leben verlassen müssen, um in einem neuen Leben wiedergeboren zu werden. Siehe Röm 6,4.

Taufgesch., Pag. 468, dass alle Gläubigen getauft werden sollen oder müssen, lehrt Cassiodorus über das hohe Lied, Kap. 4. Es kann, sagt er, kein Gläubiger ohne das Wasserbad der Taufe sein, nämlich kein wahrer Gläubiger kann vor Gott und seinem Wort ohne Taufe bestehen; denn derjenige, welcher den Glauben befohlen hat, der hat auch die Taufe befohlen. Item über Kap. 7.

Niemand kann zur Kirche oder Gemeinde eingehen, es sei denn, dass er zuvor mit dem Taufwasser abgewaschen und mit dem Brunnen der heilsamen Lehre getränkt werde, welches mit den Worten des Apostels übereinstimmt, der von sich selbst und der korinthischen Gemeinde bezeugt: »Denn wir sind durch einen Geist alle zu einem Leib getauft, wir sind alle mit einem Geist getränkt.« (1Kor 12,13)

Womit der Apostel, wie auch Cassiodorus, zu erkennen gibt, dass alle diejenigen, welche wahre Mitglieder der Gemeinde Christi sind, an zwei Dingen Gemeinschaft haben müssen. 1. Dass sie durch die Taufe ein Leib miteinander geworden sein müssen. 2. Dass sie durch den Geist oder die Lehre des göttlichen Wortes getränkt sein müssen; welches, wie ein jeder Verständiger beurteilen kann, Dinge sind, welche keine jungen Kindlein, sondern nur erwachsene, verständige Personen verstehen können.

Pag. 469: Cassiodorus über Ps 22 sagt: Das Wasser der Erquickung ist das Wasser der Taufe, in welcher die Seelen, die durch die Dürre der Sünden unfruchtbar geworden sind, mit göttlichen Gaben begossen werden, um gute Früchte hervorzubringen.

Ferner, die Seelen der Auserwählten oder Getauften haben in der Taufe die Unreinigkeit des alten Menschen verlassen und sind in Christus erneuert.

Endlich, gleichwie das Volk Israel durch das Rote Meer, worin Pharao unterging, erhalten worden ist, so ist die Kirche der Heiden durch die Taufe von der Dienstbarkeit des Teufels erlöst und in das wahre verheißene Land, die evangelische Freiheit, eingeführt worden; und ebenso ist sie, nämlich die Gemeinde der Heiden, die zuvor eine Dienstmagd der Lästerungen gewesen ist, nun eine Freundin Christi geworden und durch die Taufe von dem Unflat der Sünden abgewaschen worden.

Geliebter Leser! Sieh und merke auf diese drei letzten Sprüche des Cassiodorus mit Andacht, und du wirst wahrnehmen, dass ihr Inhalt uns zeigt, dass die Taufe, wovon er spricht, keineswegs die Kindertaufe, sondern eine solche Taufe sei, welche Christus auf den Glauben zu geben befohlen hat. Denn wenn er in dem ersten Spruch sagt, dass die Seelen, die durch die Dürre der Sünden unfruchtbar geworden waren und welchen nun in der Taufe oder durch dieselbe Gaben mitgeteilt wurden (nämlich von Gott zur Stärkung des Glaubens), um gute Früchte zu bringen; welches, wie jeder weiß, von niemand als von bejahrten und Tugend liebenden Personen getan werden kann.

Wenn er nun in dem zweiten Spruch sagt, dass die Seelen der Auserwählten oder Getauften in der Taufe die Unreinigkeit des alten Menschen verlassen haben und in Christus erneuert seien, so drückt er abermals aus, dass die Personen, von welchen er handelt, in der Unreinigkeit des alten Menschen gelebt hatten; daher ist es ihnen nötig gewesen, in der Taufe solche zu verlassen, und ferner durch ein gottesfürchtiges Leben in Christus erneuert zu werden; wie aber solches auf die jungen Kindlein passe, kann ein jeder selbst beurteilen.

Wir kommen nun zum dritten Spruch; in diesem führt er das Volk Israel an, welches durch das Rote Meer gegangen ist; diese vergleicht er mit denjenigen, die aus den Heiden bekehrt und getauft worden sind. Das Rote Meer, wodurch das Volk Israel erlöst worden ist, vergleicht er mit der Taufe, durch welche diejenigen, die aus den Heiden bekehrt wurden, ihre Erlösung, der Seele nach, erlangt hatten, indem sie auf das Verdienst Christi vertrauten. Pharao, der mit seinem Volk in dem Roten Meer ertrunken ist, vergleicht er mit der Dienstbarkeit des Teufels, wovon in der Taufe durch die Gnade des Sohnes Gottes die Gläubigen erlöst werden. Den Eingang Israels in das Land Kanaan vergleicht er mit dem Eingang der gläubigen getauften Christen in das wahre verheißene Land der evangelischen Freiheit. Endlich sagt er in demselben Spruch: So ist diejenige, welche zuvor eine Dienstmagd der Lästerung war, nun eine Freundin Christi, und durch die Taufe von dem Unflat der Sünden abgewaschen worden.

Alle diese Sachen streiten klar gegen die Kindertaufe und befestigen die wahre Taufe auf den Glauben nach der Einsetzung Christi, sodass es mir nicht nötig zu sein scheint, in Ansehung dieses Cassiodorus noch etwas hinzuzufügen; ein Unparteiischer wird hierin ein richtiges Urteil fällen.

In das Jahr 515, oder eigentlich nach Cassiodorus, wird (in der heiligen Taufgeschichte) der verständige, wiewohl durch seine Widersacher, wie es scheint, allzusehr beschuldigte Fortunatus gesetzt, aus dessen Schriften der Schreiber der genannten Taufgeschichte einige Sprüche anführt, deren er in dem Zusatz des Buches erwähnt, indem er sagt:

Alle diese Lobsprüche müssen von der Taufe Christi, die nach seiner Ordnung empfangen wird, und die in Wort, Geist und Wasser besteht und in oder auf den Glauben erlangt wird, allein verstanden werden, und nicht von einer selbsterdichteten Kindertaufe.

Ferner zeigt er (Pag. 468) in seiner Beschreibung, was der oben genannte Fortunatus selbst darüber geschrieben hat, wenn er sagt:

Von der Kraft und dem Nutzen der Taufe lehrt Fortunatus in dem 10. Buch in der Auslegung des Gebets des Herrn: Der Mensch, indem er durch die Taufe wiedergeboren wird, wird zu einem Kind Gottes gemacht, das zuvor durch die Übertretung seines Feindes Eigentum und verloren gewesen ist.

Der Mensch, sagt er ferner, wird vor der Taufe als fleischlich beschrieben, nach der Taufe aber geistig gemacht.

In einem Brief der Morgenländer an Symachus steht geschrieben: Christus, unser Seligmacher, hat am Kreuz unsere Handschrift ausgelöscht, damit wir nicht mehr nach dem Reinigungsbad der Wiedergeburt (das ist der Taufe) den Sünden unserer Bosheit ferner unterworfen sein mögen.

Diese Reden passen allein für Bejahrte oder doch nur für Verständige; keineswegs aber für diejenigen, welche weder zu Jahren noch zu Verstand gekommen sind. Denn, in der Tat, es will etwas heißen, durch die Taufe wiedergeboren, ja, zu einem Kind Gottes gemacht zu werden, welches dieser Fortunatus in seinem ersten Satz ausdrücklich bekennt.

Was die Wiedergeburt aus Wasser und Geist anbetrifft, so hatte Christus dieselbe nicht den Unverständigen, sondern selbst einem Meister in Israel anbefohlen (Joh 3,5), und welche durch die Taufe Christus angezogen hatten, davon redet der Apostel.

Des Weiteren, dass sie durch den Glauben Kinder Gottes geworden sind (Gal 3,26–27).

Ferner ist auch eine wichtige Sache, vor der Taufe fleischlich, nach der Taufe aber geistig zu sein, welches er ebenfalls hinzufügt.

Denn, was ist, geliebter Leser, fleischlich zu sein anderes, als nach den Lüsten des Fleisches leben? Dieses, sagt unser Schreiber, geschieht vor der Taufe; hieraus folgt, dass er von solcher Taufe redet, vor welcher jemand, ehe er dieselbe empfängt, nach dem Fleisch leben kann.

Dagegen: Was ist geistig zu sein anderes, als nach der Neigung des Geistes zu leben? Das ist, nach der Regel, die mit dem Geist und dem Wort Gottes übereinkommt; dieses aber geschieht nach der Taufe, wie er selbst berichtet; hieraus folgt ferner, dass die Taufe, von welcher er handelt, so beschaffen sei, dass derjenige, welcher dieselbe empfangen hat, nach dem Geist leben kann.

Ob nun diese zwei Dinge (es sei vor der Taufe nach dem Fleisch oder nach der Taufe nach dem Geist leben) bei jungen Kindern Raum haben, darüber mag ein Erfahrener urteilen.

Dasjenige, was in dem Brief der Morgenländer an Symmachus geschrieben wird, fasst ganz das Nämliche in sich; denn dort wird von wiedergeborenen Getauften gesagt, dass sie nach dem Reinigungsbad der Wiedergeburt (das ist nach der Taufe) den Sünden der Bosheit nicht mehr unterworfen seien. Diese Äußerung gibt genügend zu erkennen, dass er von solchen Menschen handle, welche zuvor, ehe sie getauft worden sind, den Sünden der Bosheit unterworfen gewesen waren, aber, durch die Gnade Gottes und einen heiligen Vorsatz, nach der Taufe davon befreit worden sind. In der Tat, dies lässt sich auf junge Kindlein nicht beziehen.

Im Jahre 520. Dass nicht allein zu der Zeit und nachher einige Personen gewesen sind, welche die Taufe auf den Glauben nach der Ordnung Christi gelehrt haben, sondern auch bisweilen sich der Kindertaufe widersetzten, wird beides von dem wohlgeübten Jac. Mehrn. (der Heiligen Schrift Beflissenen) und dem hochgelehrten H. Montanus übereinstimmend auf folgende Weise behauptet:

Wie aber die Wahrheit nicht lange unterdrückt werden kann, so haben sich auch in den folgenden Zeiten wieder einige gefunden, die, da sie gesehen hatten, dass die Kindertaufe mit der heiligen Schrift nicht übereinstimme, solches freimütig bekannt haben. Aus dem vierten Canon des Gerundinensischen Konzils in Hispania, gehalten im Jahre 520, geht klar hervor, dass in dem genannten Jahr, und auch noch einige Jahre später, viele solche Personen gelebt haben, und dass von den Katechumenen, das ist von denen, die in der christlichen Religion eine Zeit lang unterwiesen worden sind, beschlossen wurde, dass sie auf das Oster- oder Pfingstfest, wenn sie aber schwach und krank würden, auch auf andere Tage sollten getauft werden; [Anmerkung: Aus dem NT kann man nicht entnehmen, dass nur auf bestimmte Zeiten getauft werden sollte. Siehe Apg 9,18; 16,33; 18,8; 19,5 und andere Stellen. Die Taufe sollte erfolgen, wenn ein wahrhaft bußfertiger Mensch diese begehrt.] ausgezogen aus dem, was die Cent. Magd., Cent. 6, Kap. 9 von den Synoden angeführt haben.

Dass diejenigen, wie die oben erwähnten Schreiber berichten, die von christlichen Eltern geboren und von Jugend auf in der christlichen Religion auferzogen worden sind, auch mit unter die Katechumenen gezählt wurden, geht aus dem Exempel des Ambrosius und seines Bruders Satyrus, beide Söhne ihrer christlichen Eltern Symmachus und Marcellina hervor. Man findet dies in der Rede des Ambrosius über den Tod des erwähnten Satyrus. Es wird auch bezeugt durch die Exempel des Theodosius, Ambrosius, Hieronymus, Basilius, M. Augustinus selbst, seines unehelichen Sohnes Adeodatus und Alipius, welche, von christlichen Eltern geboren, wie oben berichtet wurde, bis auf den Tag unter die Katechumenen gerechnet wurden, an welchem sie nach vorhergegangener Unterweisung getauft worden sind.

Siehe Jacob Mehrning, Taufgeschichte über das 6. Jahrhundert, Pag. 480; H. Montanus, Nichtigkit der Kindertaufe, 2. Auflage, Pag. 79–80.

Es möchte aber jemand fragen, auf welche Weise in den vorhergehenden Worten der Kindertaufe widersprochen wird, welches gleichwohl von Jacob Mehrning und H. Montanus so offen geschieht. Hierauf antworten wir, dass sie solches nicht mit klaren Worten ausdrücken, sondern dass sie solches durch die Umstände, welche sie anführen, an den Tag legen.

Denn wenn erstlich von ihnen angeführt wird, dass in dem vierten Canon des Gerundinensischen Konzils in Spanien über die Katechumenen beschlossen wurde, dass sie auf das Oster- oder Pfingstfest getauft werden sollten, so geben sie damit zu erkennen, dass daselbst die Taufe der neugeborenen Kindlein nicht im Gebrauch gewesen sein konnte, weil dieselben nicht gerade auf das Osterfest oder Pfingsten, sondern das ganze Jahr hindurch geboren werden; und an einem andern Ort wird berichtet, dass nicht gerade die Katechumenen allein, sondern auch sonst niemand, außer auf Ostern und Pfingsten, getauft werden möchte. [Anmerkung: Aus dem NT kann man nicht entnehmen, dass nur auf bestimmte Zeiten getauft werden sollte. Siehe Apg 9,18; 16,33; 18,8; 19,5 und andere Stellen. Die Taufe sollte erfolgen, wenn ein wahrhaft bußfertiger Mensch diese begehrt. Dadurch erübrigen sich auch irgendwelche Nottaufen.]

Ferner, wenn sie berichten, dass die Katechumenen, von welchen an diesem Ort gesprochen wird, nicht nur solche Jünglinge oder Schüler bedeuten, welche von den Heiden abstammen, sondern auch, die von christlichen Eltern geboren waren, wie aus den Exempeln des Ambrosius und Satyrus erwiesen ist, so ist daraus zu schließen, dass auch viele Christen zu der Zeit ihre Kinder ungetauft gelassen haben, bis dieselben nach genügender Unterweisung, welche bei den Katechumenen zu geschehen pflegte, auf eines der zwei Feste, es sei auf Ostern oder Pfingsten, sich selbst taufen ließen. [Anmerkung: Aus dem NT kann man nicht entnehmen, dass nur auf bestimmte Zeiten getauft werden sollte. Siehe Apg 9,18; 16,33; 18,8; 19,5 und andere Stellen. Die Taufe sollte erfolgen, wenn ein wahrhaft bußfertiger Mensch diese begehrt. Dadurch erübrigen sich auch irgendwelche Nottaufen.]

Sebastian Franck nennt die Katechumenen, von welchen das erwähnte Konzil spricht, Schüler des Glaubens; er führt den Schluss dieses Konzils und die Zeit, in welcher dasselbe gehalten worden ist, mit nachfolgenden Worten an:

Das Gerundinensische Konzil, sagt er, gehalten im siebten Jahr des Königs Theodoricus, hat unter neun Ratschlüssen auch das bekannt: Dass man die Katechumenen, das heißt die Schüler des Glaubens, nur auf Ostern oder Pfingsten taufen sollte, [Anmerkung: Aus dem NT kann man nicht entnehmen, dass nur auf bestimmte Zeiten getauft werden sollte. Siehe Apg 9,18; 16,33; 18,8; 19,5 und andere Stellen. Die Taufe sollte erfolgen, wenn ein wahrhaft bußfertiger Mensch diese begehrt. Dadurch erübrigen sich auch irgendwelche Nottaufen.] es wäre denn, dass die Todesnot eines anderen erfordern würde. Seb. Franck, Chronik der römischen Konzilien, gedruckt im Jahre 1563, Fol. 73, Col. 1.

Im Jahre 522, oder eigentlich im fünfzehnten Jahr des Theodoricus, des Königs von Frankreich, sind die Anhänger der Römischen Kirche der sogenannten Wiedertäufer wegen abermals sehr in Verlegenheit geraten; die Sache schien ihnen so wichtig, dass sie es für gut befanden, abermals ein Konzil wider dieselben zu versammeln, wie dies im Jahr 497 zu Rom, auf Befehl des Papstes Felix, der Fall gewesen ist. So ist denn im Jahr 525 das zweite Konzil gegen die Wiedertäufer gehalten worden, jedoch nicht in Rom, wie das erste, sondern in Ilerden in Spanien. Zu diesem, wie es insgemein zu geschehen pflegt, sind viele der erbittertsten Bischöfe unter den Papisten, um die Ketzerei, wie man sie nannte, von Grund auf auszurotten, oder um sie wenigstens im Zaum zu halten, versammelt worden, welche nicht nur gegen die Wiedertäufer selbst, sondern auch gegen diejenigen, die von der Römischen Kirche abgewichen waren und sich von ihnen wiedertaufen ließen, verschiedene Regeln und Gesetze gemacht haben, von welchen unter anderem die nachstehenden aufgezeichnet sind.

Canon 9: Von denjenigen, welche durch Übertretung sich haben wiedertaufen lassen und aus eigenem Antrieb gefallen sind, gefällt es uns, dass man mit ihnen die Satzungen des Nicänischen Konzils beobachte, welche ohne Zweifel solchen Übertretern bekannt gewesen sind, dass sie nämlich sieben Jahre unter den Katechumenen beten sollen und zwei Jahre unter den Katholischen und nachher

Canon 4: Mit den Wiedergetauften sollen die gottseligen Gläubigen nicht essen. Taufgeschichte, Pag. 477–478 aus der 6. Centur. Magdeb., Kap. 9, Fol. 240, aus den Ratsschlüssen der geistl. Versammlung zu Ilerden.

Der 13. Canon derselben Versammlung, der an demselben Ort angezogen wird, scheint durch eine verstellte Hand abgeschrieben zu sein; da dies aber hier unwichtig ist, so mag es auf sich beruhen bleiben.

Dass aber der 14. Canon, welcher nur von den Wiedergetauften spricht, die genannten Wiedertäufer selbst angehe, geht aus der Anmerkung Seb. Franck Wortensis (in dem dritten Teil seiner Chronik, von Petrus bis auf Clemens, gedruckt im Jahr 1563, Fol. 73, Col. 1) hervor, welcher diesen Canon auf folgende Weise übersetzt: Mit den Wiedertäufern sollen die Geistigen und Gläubigen die Speise nicht nehmen; aus dem Konzil zu Ilerden im 15. Jahr des Theodoricus.

Aus diesen Worten lässt sich ersehen, in welchem Grad diejenigen, die man mit dem Namen Wiedertäufer belegte, von jeher von den Römischgesinnten geachtet gewesen sind; dass man sie nicht einmal würdig erkannt hat, mit ihnen zu essen; sie standen in derselben Achtung wie früher die Samariter, Zöllner und Sünder bei den Juden.

Wir wollen nicht so genau untersuchen, ob die genannten Wiedertäufer zu der Zeit auch mit demselben Namen belegt wurden und ob sie in allen Stücken dieselbe Meinung gehabt haben; wir wollen auch, wenn sie etwa in einigen Stücken nicht recht gelehrt haben oder genügend erleuchtet gewesen sind, ihnen nicht das Wort führen, vielweniger sie rühmen, sondern es genügt uns, dass sie außer andern guten und heilsamen Stücken, die wir an einem andern Ort angeführt haben, auch dies mit den heutigen Taufgesinnten gemein gehabt haben, nämlich:

Dass sie die Taufe, die bei den Römischgesinnten mit den jungen Kindern vorgenommen wird, nicht für gut erkannt, sondern dieselbe verworfen haben.

Dass sie diejenigen, die zu ihren Jahren gekommen waren und ihren Glauben angenommen hatten, wiedertauften oder ihnen doch die rechte Taufe gaben.

Auch das ist an ihnen zu rühmen gewesen, dass sie des päpstlichen Bannes und der Konzile, ja, aller Verfolgungen, Leiden und des Todes ungeachtet, wie an seinem Ort gesagt werden soll, ihre Meinung behauptet und mit männlichem Sinn verteidigt haben. Wir können uns hierüber noch weiter aussprechen (aus glaubwürdigen Schreibern), wollen sie aber, sowie auch uns, Gott und seiner Gnade befehlen.

Wie man in späteren Jahren mit ihnen verfahren ist und gehandelt hat, ferner wie sie sich dabei betragen haben, wollen wir betreffenden Ortes und auf die Zeit, zu welcher es geschehen ist, gehörig berichten.

Im Jahre 530. Taufgeschichte, Pag. 482. D. Josephus Vicecomes führt auf dieses sechste Jahrhundert in seinem Traktat nachfolgende Zeugnisse an:

Aus dem Schluss der Christen zu Agathen um das Jahr 530 sagt er (Buch 3, Cap. 1): Es hat allen Kirchen gefallen, dass das Glaubensbekenntnis auf den achten Tag vor Ostern öffentlich in der Gemeinde denen, welche die Taufe begehrten, gepredigt werde. [Anmerkung: Aus dem NT kann man nicht entnehmen, dass nur auf bestimmte Zeiten getauft werden sollte. Siehe Apg 9,18; 16,33; 18,8; 19,5 und andere Stellen. Die Taufe sollte erfolgen, wenn ein wahrhaft bußfertiger Mensch diese begehrt.]

Was die Juden, die den Glauben annahmen, betrifft, so ist die Regel gemacht: Einen Juden soll man acht Monate unter den Schülern des Glaubens untersuchen und dann, wenn er dazu willig ist, taufen. [Anmerkung: Eine willkürlich festgesetzte Belehrungszeit von 8 Monaten kann man der Schrift nicht entnehmen.] Seb. Franck, Chronik der röm. Concilien, gedruckt 1563, Fol. 72, Col. 3.

Einige Beschlüsse der Konzile finden nicht unsern Beifall, doch wenn dieselben mit der Richtschnur des göttlichen Wortes übereinkommen, so nehmen wir sie an, nicht weil solches von Menschen gesagt, sondern weil es zuvor in dem Wort Gottes verkündigt worden ist.

Wenn nun hier von allen Kirchen oder Gemeinden, die zu derselben Zeit gewesen sind, gesprochen wird, dass es ihnen gefallen hat, das Glaubensbekenntnis auf den achten Tag vor Ostern öffentlich predigen zu lassen; [Anmerkung: Aus dem NT kann man nicht entnehmen, dass nur auf bestimmte Zeiten getauft werden sollte. Siehe Apg 9,18; 16,33; 18,8; 19,5 und andere Stellen. Die Taufe sollte erfolgen, wenn ein wahrhaft bußfertiger Mensch diese begehrt.] ferner, wenn hinzugefügt wird, welchen Personen man alsdann das Glaubensbekenntnis predigen sollte, nämlich denen, die die Taufe begehrten, so finden wir nicht allein, dass solches mit dem Wort Gottes (Mk 16,16) wohl übereinkomme, sondern außerdem, dass nicht allein einige wenige Personen, sondern alle Gemeinden, welche nämlich mit der gemeinen Römischen Kirche nicht einstimmig gewesen sind, dieselbe Meinung gehabt haben, nämlich nach vorhergehender Unterweisung zu taufen.

Ferner, wenn hier von denjenigen Personen geredet wird, welche die Taufe begehrten und hinzugefügt wird, dass man ihnen und nicht jungen Kindlein predigen sollte, so folgt daraus ganz klar, dass die Täuflinge, von welchen an demselben Ort gesprochen wird, selbst die Taufe begehren, ja, dass sie das Bekenntnis des Glaubens, das ihnen gepredigt wurde, selbst bekennen mussten, sonst wäre keine Ursache, ihnen dasselbe zu predigen, vorhanden gewesen.

Pag. 483, Vicecomes, Buch 2, Kap. 2, dieser führt aus dem siebten Kapitel des ersten Konziliums zu Konstantinopel folgende Worte an:

Alle diejenigen, die von den Eunomianern und Montanisten zu dem Glauben treten wollen, nehmen wir an wie die Griechen: Am ersten Tag nehmen wir sie im Christentum auf, am zweiten Tag machen wir sie zu Lehrjüngern, am dritten Tag segnen wir sie (oder fordern ihnen die Entsagung des Satans ab), dann unterweisen wir sie und tragen Sorge, dass sie eine geraume Zeit in der Gemeinde wandeln und die Heilige Schrift hören und endlich, wenn sie rechtsinnig befunden worden sind, taufen wir sie.

Dieses erste Konzil in Konstantinopel wird in der Taufgeschichte nach der Ordnung von D. Josephus Vicecomes kurz nach dem Agathensischen Konzil, welches ungefähr im Jahr 530 gehalten wurde, gesetzt; wir aber haben die rechte Zeit desselben nicht ausfinden können, wiewohl wir lange danach geforscht haben; deshalb wollen wir es bei dieser Ordnung lassen.

Diesem lässt D. J. Vicecomes das sechste Konzil zu Konstantinopel folgen, worin ebenfalls einige Aufklärung in Ansehung der Taufe auf den Glauben gegeben wird; da wir aber aus andern Schriften entnommen haben, dass diese Versammlung nicht in diesem Jahrhundert, sondern viele Jahre später gehalten worden sei, und dass sich D. J. Vicecomes hierin sehr geirrt hat, haben wir nicht weiter in die Sache eingehen mögen, sondern wollen unsere Beschreibung hierüber bis zu dem passenden Ort versparen.

Wir wenden uns nun zu demjenigen, was aus dem siebten Kapitel des Konzils zu Konstantinopel entlehnt worden ist, wo von denjenigen geredet wird, die sich etwa von den Montanisten und Eunomianern zu der Gemeinde bekehren wollten.

Dass sie erst getauft werden sollten, wenn sie einen, zwei oder drei Tage unterwiesen waren, ja, wenn sie eine geraume Zeit in der Gemeinde gewandelt und die Heilige Schrift gehört hätten.

Diese Sache, wie sie auch genommen wird, gibt zu erkennen, dass die Lehrer zu Konstantinopel keine andere Taufe erkannten als diejenige, welche in ihrer eigenen Gemeinde, nämlich nach vorhergegangener Unterweisung, geschehen ist, wiewohl die Eunomianer und Montanisten hätten vorwenden mögen, dass sie in ihrer Kindheit getauft worden seien; doch dieses ist nach unserer Meinung ohne Konsequenz und von keinem Gewicht.

Im Jahre 538. Zur Zeit von Justinus und Justinianus, zweier römischer Kaiser, haben, wie berichtet, Menschen gelebt, die von ihren Widersachern Schwärmer genannt wurden; diese hatten die kaiserlichen Räte und Diener dahin bewogen und durch Gründe überzeugt, dass man die Kindertaufe abschaffen sollte; allein beide, Kaiser Justinus sowohl als Justinianus, widersetzten sich dem und suchten ihnen Einhalt zu tun. Hiervon gibt Jac. Mehrning Nachricht (Taufgeschichte, Pag. 487) aus M. Rulichius und M. Glaneus, wenn er sagt:

M. Rulichius, Pag. 249, welchem auch M. Glaneus, Pag. 627, folgt, bekennt, dass zu derselben Zeit viele seltsame Schwärmer vorgekommen seien, wie er diejenigen nennt, welche vielleicht frömmere Lehrer und Christen gewesen sind, als Rulichius und Glaneus, welche die bei der Kindertaufe eingeschlichenen Missbräuche aus der Taufordnung Christi bestraft haben und welche die kaiserlichen Diener und Räte eingenommen und überredet haben, dass man die Kindertaufe abschaffen solle.

Justinus aber und andere Kaiser haben solches durch ihr Ansehen und Verbot zu verhindern gesucht.

Dann erzählt er uns des Kaisers Justinus und Justinianus Satzungen, von welcher Beschaffenheit das Verbot oder doch die Verordnung, welche genannte Kaiser hierüber erlassen haben, gewesen sei; man kann hieraus ersehen, dass nicht allein diese Menschen, welche man verächtlich Schwärmer zu nennen pflegte, die Kindertaufe verworfen und gering geachtet haben, sondern dass die Sache auch selbst bei den Anhängern der Römischen Kirche so gestanden hat, dass sie die Kindertaufe nur als eine zugelassene Sache angesehen haben, obwohl zu andern Zeiten durch Verordnung der päpstlichen Konzilien man abermals hierin sehr weit gegangen ist.

Von der Kindertaufe dieser Zeit (um das Jahr 538), welche selbst von der römischen Kirche nicht als ein ausdrückliches Gebot, sondern nur »admittende« durch Zulassung des Justinus und Justinianus, welche über die Taufgeschichte über das sechste Jahrhundert, Pag. 487, angeführt werden.

Inzwischen ist es uns angenehm, dass selbst unsere Widersacher, welche solche heftigen Verteidiger der Kindertaufe gewesen sind, wie M. Rulichius und M. Ganeus, bekennen, dass auch zu derselben Zeit, um das Jahr 538, Menschen lebten, welche die Kindertaufe abzuschaffen gesucht haben; denn es geht daraus hervor, dass die Wahrheit des Artikels von der Taufe auf den Glauben nicht dermaßen hat unterdrückt werden können, dass sie nicht bei Gelegenheit das Haupt wieder emporgehoben hätte, während aber die Unwahrheit des Artikels der Kindertaufe niemals so sehr triumphiert hat, dass sie nicht zu Zeiten ihre Widersacher gehabt hat. So blüht die Rose unter den Dornen (Hl 2,2). Gott bleibt getreu in seinen Verheißungen (Ps 33,4), Christus bei seiner Gemeinde bis an der Welt Ende (Mt 28,50).

Im Jahre 542. Taufgeschichte, Pag. 469. Justus Origelitanus sagt über das Hohelied, die in dem Namen Christi getauft sind, die werden mit dem Heiligen Geist erfüllt.

Ohne Zweifel zielt solches auf dasjenige, als Petrus zu denjenigen, die gefragt hatten, was sie tun sollten, gesagt hat: »Tut Buße, und ein jeglicher lasse sich taufen auf den Namen Jesu Christi, so werdet ihr empfangen die Gabe des Heiligen Geistes.« (Apg 2,38) Dieses wird in Wahrheit nicht zu den jungen Kindlein gesprochen.

Die schöne Kirche Christi, sagt derselbe Justus weiter, ist durch das Wasserbad gereinigt, das heißt durch die Taufe. Ebenso spricht auch Paulus, dass Christus seine Gemeinde durch das Wasserbad im Wort gereinigt habe (Eph 5,26), womit er zu erkennen gibt, dass die Gläubigen, von welchen er handelt, nicht allein durch das Wasserbad, das ist die Taufe, sondern auch durch das Wort, das ist die Lehre des Evangeliums, gereinigt seien. Auf diesen Spruch hat Justus seine Reden gegründet, obgleich er, wie es scheint, der Kürze wegen des Wortes nicht gedenkt. Sie sind, sagt er weiter, aus dem Wasserbad herausgestiegen, als sie, nachdem sie durch die Taufe Vergebung der Sünden erlangt hatten, in Christus zugenommen haben.

Wenn er hier von dem Aufsteigen aus dem Wasserbad und von dem Zunehmen in Christus redet, so erscheint klar, dass er nicht von jungen Kindlein, sondern von solchen Menschen handle, die das Vermögen haben, aus dem Wasserbad der Taufe heraufzusteigen und in Christus zuzunehmen, welches allein von Gläubigen gesagt werden mag.

Dann gibt er an demselben Ort (über das Hohelied) noch mehr Zeugnisse, welche gleichfalls auf unser Augenmerk hinzielen; da aber diese Zeugnisse fast mit denselben Worten wie die vorhergehenden ausgedrückt werden, so wollen wir sie, um Wiederholungen zu vermeiden, unberührt lassen.

Im Jahre 545, oder bald nach Justus Origelitanus wird Olympiodorus gesetzt, welcher, als er von der Taufe redet, spricht:

Die geistige Geburt, die durch das Wasserbad der Wiedergeburt geschieht, wird mit dem Tod Christi verglichen; denn die in dem göttlichen Bad wiedergeboren werden, die sind mit Christus in der Taufe begraben. Taufgeschichte, Pag. 469, aus Olympiod. über Eccles., Kap. 3.

Olympiodorus in Eccl., Kap. 9, spricht: Es sind uns auch weiße Kleider durch das Bad der Wiedergeburt gegeben, welche zweifelsohne so lange rein bleiben, als wir uns des Übels der Sünden enthalten. B. H., Pag. 474.

Der vorstehende Satz in seiner richtigen Auffassung enthält dasselbe, wie der Apostel, wiewohl in anderen Worten, den gläubigen Römern zu bedenken gibt, wo er fragt, ob sie nicht wüssten, dass alle, die in Christus getauft seien, in seinen Tod getauft seien. Ja, dass sie mit ihm durch die Taufe in seinen Tod begraben seien, damit, gleichwie Christus von den Toten durch die Herrlichkeit des Vaters erweckt worden ist, sie auch ebenso in einem neuen Wesen des Lebens wandeln sollten (Röm 6,3–4). Es ist nicht nötig, hierüber mehr zu sprechen, nachdem die Sache (von welchen Personen und von welcher Taufe hier geredet wird) durch sich selbst klar ist.

Im Jahre 548, oder um das Jahr 550 wird berichtet, dass ein gewisser Petrus und ein gewisser Zoroaras die Wiedertaufe verteidigt haben; wie und auf welche Weise sich solches aber zugetragen hat, ob sie die Kindertaufe verworfen, oder ob sie keine andere Taufe, als die auf den Glauben folgt, anerkannt hatten und ob solches in seiner eigenen Gemeinde oder anderswo geschehen ist, darüber finde ich keine Auskunft; dasjenige ausgenommen, was in der Taufgeschichte, Pag. 472 aus Nicephorus angeführt ist, wo gesagt wird: Nicephorus schreibt Buch 17, Kap. 9:

Die Wiedertaufe haben verteidigt Petrus, ein Bischof zu Apamea in Syrien und Zoroaras, ein syrischer Mönch. Von diesem Petrus scheint P. J. Twisck auf das Jahr 580 Meldung zu tun, wie wir solches auch auf dasselbe Jahr angegeben haben.

Sollten diese Menschen aber in anderen Punkten geirrt haben, was in diesen dunklen Zeiten leicht geschehen konnte, so wollen wir solches nicht verteidigen; es genügt uns, dass sie in diesem Stück sich gegen die allgemeine Lehre der Römischen Kirche haben aufwerfen dürfen, was ohne Lebensgefahr, oder wenigstens ohne gelästert und geschmäht zu werden, nicht wohl geschehen konnte.

Im Jahre 551. Dass man zu der Zeit auf Ostern und Pfingsten zu taufen pflegte, [Anmerkung: Aus dem NT kann man nicht entnehmen, dass nur auf bestimmte Zeiten getauft werden sollte. Siehe Apg 9,18; 16,33; 18,8; 19,5 und andere Stellen. Die Taufe sollte erfolgen, wenn ein wahrhaft bußfertiger Mensch diese begehrt.] wird aus Gregorius angeführt. Nämlich, dass einige Juden auf Ostern und einige auf Pfingsten getauft worden seien. Taufgeschichte, Pag. 472, aus Gregor, Buch 5, Kap. 11.

Dass die Gewohnheit des Taufens auf Ostern und Pfingsten nur den Gläubigen und Bußfertigen, nicht aber den Kindern zukomme, haben wir zuvor genügend erklärt und wollen den Leser darauf hinweisen.

Um aber jeden Zweifel zu beseitigen, so wird an demselben Ort in der heiligen Taufgeschichte auch von der Predigt oder Lehre des Glaubens geredet, welche man damals den Neulingen, die getauft werden sollten, vorzulegen pflegte; ein Exempel wird von der Hausfrau des Sigibertus angeführt, welche, als sie durch solche heilige Predigt in dem Glauben recht unterwiesen war, sich endlich taufen ließ. Taufgeschichte, Pag. 472, aus Gregor. Turon., Buch 4, Kap. 26.

Im Jahre 553. Wie es scheint ist die alte gute Gewohnheit von der Entsagung und Absagung des Satans, welche man neben dem Glaubensbekenntnis bei der Taufe öffentlich auszusprechen pflegte, damals entweder ganz in Vergessenheit geraten oder wenigstens nur nachlässig verhandelt worden; deshalb ist sie durch den Lehrer Vincentius wieder erneuert und in Anwendung gebracht worden, wovon in der Taufgeschichte, Pag. 473, nachstehende Bemerkung gefunden wird (aus Vinc., Buch 21, Kap. 6):

Man pflegte vor der Taufe aller Pracht und was dem Teufel angehört zu entsagen, das heißt abzusagen; dieses ist in Wahrheit kein Kinderwerk.

Im Jahre 556. Zu dieser Zeit wurden nach der Taufe den Neugetauften weiße Kleider angetan. So sagt Gregorius Turon. (Buch 5, Kap. 11), dass zu Avernio fünfhundert Juden auf einmal getauft worden seien, welche nachher in weißen Kleidern nach Hause gegangen seien.

Desgleichen wurden auch den Getauften Geschenke gegeben; so hat z. B. Guntheramus dem Clotharius, als er getauft wurde, Gaben verehrt. Bapt. Hist., Pag. 474, ex Turon., Lib. 10, Kap. 27.

Das Anziehen der weißen Kleider nach der Taufe hat die Bedeutung, dass die Neugetauften, da sie den Rock der Sünden ausgezogen haben, das reine weiße Kleid der wahren Gerechtigkeit und Heiligkeit anhaben müssten, wohin man die Worte deuten kann: »Lass deine Kleider immer weiß sein.« (Pred 9,8) Und Offb 3,4: Sie sollen in weißen Kleidern wandeln. Desgleichen: »Und es ward ihr gegeben, sich anzutun mit reiner und schöner Seide; die Seide aber ist die Gerechtigkeit der Heiligen.« (Offb 18,8)

Was die Geschenke betrifft, welche den Neugetauften gegeben wurden, so wird dadurch zu erkennen gegeben, dass Gott so seine himmlischen Gaben und seinen Segen ihnen mitteile, wie Petrus es denen gesagt hat, die er ermahnt, sich taufen zu lassen: »So werdet ihr (spricht er) die Gabe des Heiligen Geistes empfangen.« (Apg 2,38)

Sollte aber mit dem Anziehen der weißen Kleider oder mit den Geschenken, die sie empfingen, einiger Aberglauben getrieben worden sein, wovon wir jedoch nichts wissen, so wollen wir solches nicht rühmen, sondern vielmehr demselben widersprechen.

Was wir in dieser Beziehung zu bemerken haben, beschränkt sich darauf, dass diese Zeremonien an jungen Kindern weder stattfanden, noch haben stattfinden können, da solches sowohl mit ihrem Verstand, als auch mit ihrer körperlichen Beschaffenheit in klarem Widerspruch steht.

Hieraus folgt, dass solches Taufen zu dieser Zeit nicht an jungen Kindlein, sondern nur an erwachsenen, verständigen und gläubigen Personen vollzogen worden ist.

Im Jahre 560. Im Jahr 560 wird bezeugt (aus Adon., Act 4, und Turon., Buch 4, Kap. 26), dass Brunechildis, eine Tochter des Arthanagildus, von den Arianern (vermutlich in ihrer Kindheit) getauft worden ist; als sich aber dieselbe nachher mit Sigibertus verehelichte, ist sie in dem Namen der heiligen Dreieinigkeit wiedergetauft worden. Diese Sache wird ausführlicher und umständlicher erzählt von J. M. in der Taufgeschichte, Pag. 475.

Ob aber diese Brunechildis, als sie zum zweiten Mal getauft worden sei, in den wahren Fußstapfen des Glaubens fortgegangen sei, finden wir nicht aufgezeichnet; es genügt uns zu wissen, dass sie zuerst von den Arianern, vermutlich in ihrer Kindheit, getauft worden sei; dass sie hernach, als sie zu ihren Jahren gekommen ist, auf ihr Glaubensbekenntnis wiedergetauft worden ist oder wenigstens die wahre Taufe empfangen habe, da die frühere Taufe keine Kraft gehabt hat.

Im Jahre 562. Joseph Vicecomes, 5. Buch, Kap. 53, hat aus Cyrillus Monachus in dem Leben des Altvaters Enthymius angeführt:

Dass, nachdem derselbe einige Getaufte vierzig Tage lang bei sich behiehlt, er dieselben wiederholt ermahnte, sie in der Gottseligkeit fleißig unterrichtete und ihnen alles dasjenige nachdrücklich eingeprägt habe, was ihnen zur Seligkeit nötig gewesen ist, sie auch nachher im Frieden entlassen habe. B. H., Pag. 448.

An welchem Ort, auf welche Weise und unter welchen Umständen vorgenannte Personen getauft worden sind, wird nicht erzählt, deshalb müssen wir uns mit demjenigen, was angeführt wurde, zufriedenstellen; aus allem lässt sich aber ersehen, dass die Personen in der Lehre des Glaubens und der Gottseligkeit befestigt wurden, und es lässt sich hieraus schließen, dass die Sitte, auf den Glauben zu taufen, an dem Ort, wo solches geschehen ist, gebräuchlich war.

Im Jahre 570. Buch 4, Kap. 12, führt D. Josephus Vicecomes ein gewisses Gebet aus Severus Alexandrinus an, welches zu dieser Zeit der Lehrer über diejenigen, die getauft wurden, auszusprechen pflegte: O Gott! Ziehe ihnen den alten Menschen aus, der sie durch Lüste der Irrtümer verdirbt, und ziehe ihnen den neuen Menschen an, der sich täglich in deiner Erkenntnis erneuert.

Desgleichen Buch 5, Kap. 27: O Herr Gott!, der Du uns durch Jesus Christus die Erlösung geschenkt und durch das Wasser in dem Heiligen Geist diesen deinen Dienern die Wiedergeburt gegeben hast, Du, o Herr, der Du das Licht liebst, stärke und unterhalte sie in der Heiligkeit, damit sie mit dem Licht deiner Erkenntnis erleuchtet werden mögen, und, indem sie vor Deinem Tisch stehen, Deiner ewigen Seligkeit würdig gemacht werden mögen.

Ferner, Kap. 38 erzählt er, wie die Täuflinge unmittelbar nach der Taufe zum heiligen Abendmahl gebracht und mit Kränzen gekrönt wurden, und wie sie alsdann der Lehrer angeredet und sie zur Freude und Heiligkeit des Lebens in nachstehenden Worten ermahnt habe:

Liebe Brüder! Singt einen Lobgesang dem Sohn des Beherrschers aller Dinge, der euch mit königlichen Kronen gekrönt hat; ihr habt nun, meine Geliebten, aus dem Fluss des Jordans durch die Kraft des Heiligen Geistes die Kronen empfangen, welche nicht verwelken.

Liebe Brüder! heute habt ihr die Herrlichkeit der Taufe des himmlischen Adams angezogen.

Endlich fügt er den Wunsch des Lehrer zu Gott hinzu und sagt:

Der Heilige Geist gebe euch Heiligkeit mit diesem Siegel, damit ihr versiegelt seid, und zeichne euch mit dem Ring der Salbung des angenehmsten Geruchs, mit dieser Taufe, womit ihr getauft seid! Er mache euch seines Himmelreichs würdig und kröne euch, statt mit der vergänglichen Krone, mit der Krone der Gerechtigkeit und aller guten Werke.

Jac. Mehrning, nachdem er alle diese Stücke angeführt hat, sagt: Dieses alles reimt sich gar nicht mit der Kindertaufe. Taufgeschichte, Pag. 486.

Es wird angenommen, dass Theophilus Alexandrinus um diese Zeit gelebt habe, welcher, wie es sich ansehen lässt, in dem Artikel der Taufe sowohl als des Abendmahls eine andere Lehre als die Römische Kirche gehabt hat. Denn er hat nicht nur gegen die vielfachen Beschwörungen, die, um das Taufwasser zu heiligen, vorgenommen zu werden pflegten, sondern auch gegen die Transsubstantiation oder die wesentliche Verwandlung des Brotes in den Leib Christi in folgenden Worten geschrieben:

Ein falscher Christ, nämlich der die Beschwörung über das Taufwasser für nötig hält, gedenkt nicht, dass das Wasser in der heiligen Taufe durch das Wort Gottes, welches zu den Täuflingen, die ihren Glauben bekennen, gesprochen zu werden pflegte und durch den Zutritt des Heiligen Geistes geheiligt wird, und dass das Brot des Herrn, wodurch der Leib unseres Seligmachers vorgestellt wird, und welches wir zu unserer Heiligung brechen, durch die Anrufung des Herrn geheiligt werde. Er sagt nicht transsubstantiiert, sondern geheiligt. Siehe Bapt. Hist., Pag. 486 ex Tract. D. Joseph. Vicec., Lib. 1, Kap. 14 ex Theophilo Alexandrino.

Im Jahre 586. Wir haben bereits früher (nämlich auf das Jahr 317 Donatus angeführt und nach dem Zeugnis Seb. Franck, Chronik der römischen Ketzer, Lib. D) bemerkt, dass er ein sehr gelehrter Bischof zu Karthago gewesen ist, der in Rumidia geboren war und lehrte, dass der Papst mit seinen Anhängern keine christliche Kirche und daher auch keine wahre Taufe hätte und dass er deshalb dafür halte, dass man diejenigen, welche von der Römischen Kirche getauft worden waren, wiedertaufen solle; er fügt hinzu: Es sei nur eine Kirche, eine Taufe, ein Glaube, ein Evangelium; ferner, dass man kein Kind taufen sollte, sondern nur die erwachsenen Gläubigen, welche die Taufe begehrten. Dieser hat im Anfang fast ganz Afrika auf seiner Seite gehabt. Siehe eben an der bemerkten Stelle.

Die Nachfolger des Donatus, von welchen wir hier reden, sind von jeher von ihren Feinden wegen grober Irrtümer und Tyrannei hart beschuldigt worden, aber von andern berühmten Schreibern davon freigesprochen worden. Siehe unsere Beschreibung über die heilige Taufe über das vierte Jahrhundert auf das Jahr 317, Pag. 136, Col. 2, über den Namen Donatus; doch wollen wir diese Leute nicht in allem aufnehmen, sondern nur in demjenigen, wo sie gut und rechtsinnig gelehrt haben.

Doch ist diese Lehre nicht mit ihnen ausgestorben, denn lange nachher, nämlich im Jahr 586, wird von seinen Nachfolgern erzählt, dass sie diejenigen wiedergetauft haben, die zuvor in der orthodoxen (oder allgemeinen) Kirche getauft waren; ihr Vorgänger war ein gewisser Petrus, damals Bischof zu Apamea.

Siehe hiervon P. J. Twisck, Chronik, Buch 6, Pag. 201, Col. 1, auf das Jahr 586 aus Greg., Lib. 8, Merul., Fol. 440; gleichfalls siehe diese unsere Beschreibung auf das Jahr 548.

H. Bullinger vergleicht dieselben stets mit den Taufgesinnten oder Täufern, wie er sie nennt, wenn er sagt: Hier geben unsere Täufer wieder ihre Unwissenheit zu erkennen, wenn sie lehren, dass man niemand zu dem Guten oder zum Glauben zwingen soll; und weiter unten sagt er: Sie sind den alten Täufern, den Donatisten, in allem gleich.

Diese (schreibt er ferner) hielten dafür, dass man die Ketzer ungezwungen und ungestraft in ihrem Glauben leben lassen sollte, nämlich ohne Verfolgung oder Blutvergießen, welchem sich Augustinus widersetzt hat. H. Bulling., Buch 5, Fol. 216, 222.

Was die Beschuldigungen betrifft, womit sie von jeher sowohl in Ansehung ihres Glaubens als auch ihres Lebens belegt worden sind, so werden solche von verschiedenen berühmten Schreibern widerlegt.

Ja, es wäre zu wünschen, schreibt P. J. Twisck, dass man ihre Schriften, ihre Lehre, ihr Tun und ihre Taten sich selbst zur Richtschnur dienen ließe, denn wenn sie in allem den Täufern gleich sind und in Glaubenssachen keinen Zwang zugeben wollen, wie Bullinger sagt, so ist es offenbar genug, dass sie mit Unrecht beschuldigt werden. Chronik, 5. Buch, Pag. 147, Col. 2; hiervon ist auf das Jahr 317 umständlicher gesprochen worden.

Im Jahre 600. Wir wollen die Beschreibung dieses sechsten Jahrhunderts in Ansehung der Taufe abkürzen, denn wenn wir noch mehr Schreiber zur Bestätigung dieser Sache anführen wollten, so fürchten wir, dass zu der Zeit viele Schreiber nicht treu und aufrichtig genug gehandelt haben; abgesehen davon, dass viele ihrer Nachkommen, um der Kindertaufe und andern dergleichen Stücken das Wort zu reden, deren Schriften verfälscht zu haben scheinen, worüber viele treffliche Männer geklagt haben.

Jacob Mehrning, in seiner Erinnerung über die Taufe dieses vorhergehenden Jahrhunderts sagt: So müssen die Magdeburgischen Centurienschreiber, desgleichen die zwei Doctoren Calixtus und Brantanus Detrius in ihren Streitschriften von der Taufe selbst bekennen, dass auch noch in diesem sechsten Jahrhundert und noch lange Zeit nachher die Ankömmlinge unter den Christen förmlich wie in der ersten Kirche in zwei Haufen geteilt gewesen sind, welche den Unterschied zwischen den Katechismusschülern und den Gläubigen, welche die Taufe begehrten, oder Auserwählten, wie sie von den Alten genannt werden, beobachtet haben.

Im Nachfolgenden aber schreibt er von der Verfälschung der Schriften der rechtsinnigen Lehrer: Hierbei hat man auch zu bedenken, was die Centurienschreiber von Magdeburg, D. Calixtus, D. Meissnerus, D. Johann Gerhardi, D. Guil. Perkinsius und viele andere in der verbesserten katholischen Religion so oft beklagen, dass man die Schriften der Väter und der ersten Kirchenlehrer so außerordentlich misshandelt, auf mancherlei Weise verfälscht und dieses und jenes dazugesetzt oder davon genommen habe. Ei Lieber! wer will uns Bürge sein und dafür einstehen, dass Augustinus und andere Väter alles das von der Kindertaufe gelehrt und geschrieben haben sollten, was man vorgibt.

Übrigens haben wir verhältnismäßig die Schriften nur weniger Väter und Kirchenlehrer im Besitz; würden aber die Schriften, Bücher und Zeugnisse der zahllosen übrigen Kirchenlehrer, Bischöfe und in Gottes Wort wohl erfahrenen Christen, die aus den verschiedensten Teilen der Welt gegen die Kindertaufe geschrieben, gelehrt, gepredigt und gesprochen haben ans Licht gefördert und hätten wir noch die eigenhändigen Schriften der Väter, die dagegen geschrieben haben, in Händen, sodass man im Stand wäre, das eine mit dem andern zu vergleichen, so würden wir zwar sehen, dass zu allen Zeiten die Wahrheit tapfer verfochten wurde, dass sie aber von den Neulingen der Taufe (nämlich den Kindertäufern) unterdrückt worden sei. Nichtsdestoweniger sind in der Väter Schriften, wie gebrechlich oder verfälscht man sie auch hat, von der wahren Taufordnung Christi noch treffliche, dagegen aber von der Kindertaufe viele verwirrte Zeugnisse zu finden und aufzuweisen, weshalb man Gott insbesondere und allein zu danken schuldig ist, der uns hierdurch in der Wahrheit kräftig stärkt. Taufgeschichte über das 6. Jahrh., der 2. Teil, Pag. 481–482.

Deshalb sind nicht wir, sondern diejenigen, welche hier und da mit der Väter Schriften untreu gehandelt haben, die Ursache, dass wir in unserer Beschreibung in Ansehung der Taufe dieser Zeit hier abbrechen; doch soll in der Aufzeichnung späterer Jahrhunderte, wo wir größere Zuverlässigkeit der Schreiber antreffen, dieses Thema um desto bestimmter und ausführlicher abgehandelt werden.